Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 3.2 In Betracht kommender Personenkreis

Die Haftung erstreckt sich nach dem Wortlaut des § 71 AO nicht nur auf den unmittelbaren Täter, sondern auch auf den Teilnehmer der Tat. Dies können Anstifter[1] oder Gehilfen[2] sein, selbst dann, wenn der Haupttäter unbekannt bleibt.[3] Keine Haftung kommt hingegen in Betracht für den Täter einer Begünstigung.[4] Beispiele für mögliche Haftende sind etwa: Buchhalter und Ste...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 5 Haftung Dritter bei Datenübermittlung an Finanzbehörden

Neu in das Gesetz durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahren vom 18. Juli 2016 (BGBl 2016 I S. 1679) wurde § 72a AO eingefügt.[1] Dieser normiert einen besonderen Haftungstatbestand bei der Übermittlung von Daten an die Finanzbehörden. Hiernach haftet: Der Hersteller von Programmen nach § 87c AO – es sind dies nicht amtliche Programme, die im Besteuerungsve...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.1 Gegenstände

Im Zivilrecht wird der Begriff des Gegenstands als Oberbegriff für Sachen und Rechte definiert. Der Begriff des Gegenstands i. S. d. § 74 AO ist jedoch nach der früheren Ansicht der Verwaltung und eines Teils der Literatur nur auf körperliche Wirtschaftsgüter beschränkt.[1] Dies hat also zur Folge, dass der Inhaber von Rechten, die immaterielle Wirtschaftsgüter darstellen, n...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.3 Nicht dem Unternehmer gehörig

Ob bei dem Begriff "gehören" auf die zivilrechtliche Definition des Eigentums abzustellen ist, ist abschließend nicht geklärt. Eine strenge Anlehnung an das Zivilrecht würde die Beschränkung der Haftung auf Sachen rechtfertigen, da das BGB nur bei Sachen vom Eigentum spricht, bei Rechten dagegen vom Inhaber, Gläubiger usw. Auf § 39 AO ist auf jeden Fall nicht abzustellen.[1]...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.3 Pflichtverletzung

Der Umfang der Pflichten ergibt sich aus §§ 34, 35 AO.[1] Für die Pflichtverletzung ist keine Steuerhinterziehung[2] oder leichtfertige Steuerverkürzung[3] erforderlich.[4] Es genügen andere Pflichtverletzungen, die durch die Einzelsteuergesetze oder die AO begründet werden, um eine Haftung nach § 69 AO zu begründen.[5] Beispiele für eine Pflichtverletzung i. S. d. § 69 AO si...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / Zusammenfassung

Überblick Das materielle Haftungsrecht ist in der AO (§§ 69 ff. AO), in anderen Steuergesetzen und auch in zivilrechtlichen Gesetzen geregelt. Die vertragliche Haftung ist z. B. geregelt in §§ 414, 765 BGB. Die Haftung nach Steuergesetzen ergibt sich hauptsächlich nach den §§ 69 ff AO. Andere Steuergesetze enthalten ebenfalls Haftungsvorschriften, z. B. § 10b Abs. 4, § 42d, ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Sachhaftung

§ 76 AO normiert eine besondere Sachhaftung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Verbrauchsteuern.[1] Die Vorschrift gilt insbesondere – wenngleich eingeschränkt – für Zölle[2] sowie die Verbrauchsteuern nach den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen.[3] Die Haftung gilt nicht für die Umsatzsteuer. Die Haftung entsteht bereits vor der Abgaben- oder Steuerschuld und ermöglicht d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.5 Verschulden

Die Pflichtverletzung muss im jeweiligen Einzelfall schuldhaft herbeigeführt worden sein, damit es zu einer Haftung kommen kann. Schuldhaft handelt dabei, wer die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.[1] Vorsatz bedeutet hierbei nach den allgemeinen rechtlichen Kriterien das Wissen und Wollen der Pflichtverletzung. Der Haftende hat also seine ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.4 Eine an dem Unternehmen wesentlich beteiligte Person

Die Gegenstände müssen schließlich im Eigentum einer an dem Unternehmen wesentlich beteiligten Person stehen. Das Gesetz sieht hierzu 2 Varianten vor: Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 AO ist eine Person wesentlich an dem Unternehmen beteiligt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 1/4 am Grund- oder Stammkapital oder am Vermögen des Unternehmens beteiligt ist. Bei Personenge...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.1 In Betracht kommender Personenkreis

§ 69 AO behandelt die Haftung der in den §§ 34 und 35 AO bezeichneten Personen.[1] Dies sind im Einzelnen: Gesetzliche Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer nichtrechtsfähiger Personenvereinigungen und Vermögensmassen.[2] In Betracht kommen damit insbesondere gesetzliche Vertreter von Minderjährigen und Pfleger bei natürlichen Personen sowie ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 8.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Haftung nach § 75 AO sind: Übereignung eines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebs im Ganzen und kein Erwerb aus der Insolvenzmasse (als negatives Tatbestandsmerkmal) Ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb werden hierbei wie folgt definiert: ein Unternehmen ist die organisatorische Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.4 Ursächlichkeit der Pflichtverletzung (Kausalität)

Durch die Pflichtverletzung müssen die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt oder Steuererstattungen oder Steuervergütungen ohne rechtlichen Grund gezahlt worden sein.[1] Der Grundgedanke dieser Regelung ist hierbei der, dass durch die Pflichtverletzung beim Finanzamt ein Schaden entstanden sein muss. Der BFH folgert h...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.2 Dem Unternehmen dienen

Die Gegenstände müssen einem Unternehmen für den Unternehmenszweck längerfristig zur Verfügung gestellt werden.[1] Dies kann etwa durch Pacht, Miete, Leihe oder Leasing geschehen. Nur kurzfristiges oder gelegentliches Überlassen reicht nicht aus, da die Gegenstände dann nicht dem Unternehmen dienen.[2] Nicht erforderlich ist aber, dass es sich bei den Gegenständen, die dem ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen der AO

Zusammenfassung Überblick Das materielle Haftungsrecht ist in der AO (§§ 69 ff. AO), in anderen Steuergesetzen und auch in zivilrechtlichen Gesetzen geregelt. Die vertragliche Haftung ist z. B. geregelt in §§ 414, 765 BGB. Die Haftung nach Steuergesetzen ergibt sich hauptsächlich nach den §§ 69 ff AO. Andere Steuergesetze enthalten ebenfalls Haftungsvorschriften, z. B. § 10b ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 In Betracht kommende Ansprüche

Nach § 69 AO wird für "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis" gehaftet.[1] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind nach der Legaldefinition in § 37 AO: der Steueranspruch, der Steuervergütungsanspruch, der Erstattungsanspruch, der Haftungsanspruch, der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung, also insbesondere Verspätungs- und Säumniszuschläge, Zinsen, Verzögerungsge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zur Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 EStG

Leitsatz Eine Gewinnhinzurechnung gemäß § 15a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes scheidet nicht nur aus, soweit auf Grund einer Entnahme eine Außenhaftung des Kommanditisten entsteht ("Wiederaufleben der Haftung"), sondern auch, soweit – unabhängig von der Entnahme – auf Grund der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme eine Außenhaftung des Kommanditisten besteht ("Beste...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 82 Informat... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) wurde gemäß Art. 8 § 2 auch § 82 umfassend überarbeitet. Neu eingefügt wurde im Satz 1 der Schadensersatz bei nicht automatisierter Erhebung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 12 Haftung des Betreuten und des Betreuers

Im Hinblick auf eine mögliche Haftung gegenüber Dritten, d.h. u.a. einem Wohnungsunternehmen bzw. einem Wohnungseigentümer als Vermieter sowie einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ist zu unterscheiden zwischen der Eigenhaftung des Betreuten (gegenüber Dritten) und der Haftung des Betreuers (gegenüber dem Betreuten und seinen Erben sowie gegenüber Dritten). 12.1 Eigenhaftung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 12.2 Haftung des Betreuers

Der Betreuer haftet nur, wenn das Haftungsrisiko Bestandteil der originären Betreuungsaufgaben ist oder der Betreuer eine entsprechende Schutzaufgabe übernommen hat. Eine allgemeine Aufsichtspflicht des Betreuers gegenüber dem Betreuten besteht dagegen nicht.[1] Der Betreuer haftet gegenüber dem Betreuten und seinen Erben für schuldhafte Pflichtverletzungen. Dagegen besteht z...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 5.3.3 Haftung der Mieter

Die Haftung eines Mieters für die Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht hängt wesentlich davon ab, ob die Aufgaben zwischen den Mietern klar verteilt sind.[1] Praxis-Beispiel Mieterhaftung Der Vermieter eines Mehrfamilienhauses hat die Räum- und Streupflichten des Winterdienstes in den Mietverträgen auf die Mietparteien als Gemeinschaft übertragen und selbst keine Regelu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 5.1.2 Haftung der Gemeinde als Eigentümerin

Anders liegt der Fall, wenn die Kommune selbst Eigentümerin des betreffenden Grundstücks ist. Praxis-Beispiel Gemeinde als Anlieger Eine Fußgängerin war bei winterlicher Glätte gegen 8.30 Uhr auf dem Gehweg vor einem Grundstück der Gemeinde zu Fall gekommen und hatte sich erheblich verletzt. Ihre Schadensersatzklage gegen die Gemeinde, die an dem Morgen lediglich die Fahrbahn ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Elementarschadenversicherun... / 3 Risikoausschlüsse

Unvermeidbare Risikoausschlüsse Die Elementarschadenversicherungen schließen Schäden aufgrund einer Sturmflut oder infolge von eindringendem Grundwasser in das Gebäude aus. Gelangt bei einer Überschwemmung gleichzeitig Grundwasser ins Haus, besteht dafür Versicherungsschutz. Bei Mischursachen durch Grundwasser und Überschwemmung entstehen in der Praxis häufig Beweisprobleme, ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Beschlussfassung über Gegen... / 1.2 Regelungen in der Satzung

Die Mustersatzung enthält einen Katalog von Gegenständen der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach § 28 der Mustersatzung beschließen Vorstand und Aufsichtsrat auf der Grundlage von Vorlagen des Vorstands nach gemeinsamer Beratung durch getrennte Abstimmung über die Aufstellung des Neubau- und Modernisierungsprogramms, die Regeln für die Vergabe von Genoss...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Betreuungsrecht in der ... / 12.1 Eigenhaftung des Betreuten

Hierunter fällt die unmittelbare Inanspruchnahme aus Rechtsgeschäften, die der Betreuer in seinem Namen eingegangen ist. Als Rechtsgrundlage kommen Pflichtverletzungen durch den Betreuer mit Wirkung für und gegen den Betreuten im Außenverhältnis in Betracht, unabhängig von einer eventuell vorhandenen Geschäftsfähigkeit des Betreuten (§§ 278 Satz 1, 1902 BGB).[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 7 Mitverschulden

Verkehrssicherungspflichten dienen nur der Beseitigung von Gefahren, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht rechtzeitig erkennbar sind. Offensichtliche Gefahren, vor denen man sich ohne Weiteres selbst schützen kann, lösen keine Verkehrssicherungspflichten aus. Die Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen kann wegen Mitverschuldens ausgeschlossen sein, wenn das Handeln d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kinderspielplätze und Freiz... / 2.2.3 Klettergerüst

Bei Spielgeräten richten sich die Anforderungen an den Fallschutz nach der Fallhöhe. Diese entspricht nicht generell der Gerätehöhe. Die Fallhöhe beträgt konkret bei bestimmungsgemäßer Benutzung von Kindern, die nach ihrem Alter für die Benutzung des Gerätes in Frage kommen, lediglich ca. 80 cm. Bei einer solch relativ geringen Fallhöhe ist ein normaler Naturboden, wie bspw....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 2.3.1 Gastronomie

Dies gilt vor allem für Gastronomiebetriebe oder ähnliche "Vergnügungsstätten" mit starkem Besucherverkehr. So obliegt dem Pächter einer Autobahnraststätte die Verkehrssicherungs- und damit die Streupflicht für die Gehwege, die von dem Parkplatz zu dem Raststättengebäude führen.[1] Auch kann je nach den Umständen des Einzelfalls die Pflicht bestehen, auch nachts zu streuen.[...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Parkplätze und Tiefgaragen ... / 1.3.2 Einkaufswagen

Rollt ein Einkaufswagen gegen einen auf einem Kundenparkplatz abgestellten Pkw, so besteht für den Warenhausbetreiber keine Haftung, wenn er Personal mit der Überwachung des Parkplatzes und der Zurückbeschaffung stehen gelassener Einkaufswagen beschäftigt.[1] Allerdings muss der Betreiber dafür Vorsorge treffen, dass die Einkaufswagen auch nach Geschäftsschluss sicher abgeste...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sturmschaden (Nachbarrecht) / 1.2 Bäume an öffentlichen Straßen

Für Bäume an öffentlichen Straßen im kommunalen Bereich ist die Gemeinde, für solche an Bundes- und Fernstraßen ein anderer Baulastträger verkehrssicherungspflichtig. Verursachen umstürzende Bäume oder abbrechende Äste Schäden, kommt eine Haftung des Straßenverkehrssicherungspflichtigen wegen Verletzung einer öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht infrage (§ 839 BG...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Räum- und Streupflicht / 6.2 Eingefrorene Regenfallrohre

In Tauwetterlagen kann es zur Durchfeuchtung des Daches kommen, und zwar auch bei einem Aufstauen von Schmelzwasser wegen Vereisung von Regenrinnen und -fallrohren. Es ist in solchen Fällen nicht Sache des Mieters, eine solche Vereisung zu verhindern. Ob der Mieter aufgrund formularvertraglicher Regelungen verpflichtet ist, Regenrinnen und -fallrohre eisfrei zu halten, ist e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.1 Bienen

Wenn Sie Imker sind oder einen Imker zum Nachbarn haben, dann kann es durchaus Probleme geben. Nach der Rechtsprechung werden Bienen einer Imkerei, die auf Nachbargrundstücke einfliegen, zwar im allgemeinen denjenigen Grundstückseinwirkungen zugerechnet, die hingenommen werden müssen, weil sie die Grundstücksnutzung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. Der Grundstücks...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Verfahrenskosten

Rz. 3 Zu den Verfahrenskosten zählt der Geschäftsaufwand für die Einigungsstelle, etwa die Kosten für die Räumlichkeiten, Schreibmaterial, Büropersonal etc. Gleiches gilt für die Auslagen der Mitglieder (Telefon, Porto, Reisekosten). Eine Pauschalierung der erstattungsfähigen Kosten kann zulässigerweise vereinbart werden. Der Verdienstausfall externer Mitglieder gehört nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Cyberangriff: Wer kommt für den Schaden auf?

Zusammenfassung Unternehmen sind zunehmend Ziel von Cyberangriffen. Die Folgen sind gravierend. Während der Cyberangriff nach wenigen Tagen vorbei ist, dauert die Aufarbeitung meist Jahre. Sicherheitslücken werden analysiert, Schäden bei Versicherern und Verantwortlichen regressiert – ein oft mühsamer Prozess. Cyberangriffe ähneln häufig einem Krimi. Unbekannte Täter verschaf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.5 Keine Haftung für Rückstauschäden

Fehlen im Keller eines an das Kanalnetz angeschlossenen Gebäudes entgegen der Vorschrift in einer kommunalen Entwässerungssatzung Rückstauventile oder werden diese nicht richtig gewartet und bedient, dann sind nach Auffassung des BGH Überschwemmungsschäden die Folge eines "Verschuldens gegen sich selbst". Die Kenntnis und Beachtung der einschlägigen Satzungsbestimmungen muss...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.4 Haftung aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis

Neben dem Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung kommt nach Auffassung des BGH auch ein Schadensersatzanspruch aus öffentlich-rechtlichem Schuldverhältnis in Betracht, das auf einer entsprechenden Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Vorschriften über Leistungsstörungen im Schuldverhältnis beruht.[1] Praxis-Beispiel Beschädigung der Abwasserrohrleitung durch Tiefbauarbeiten In...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.2 Haftung aus enteignendem Eingriff

Eine Haftung der Gemeinde aus enteignendem Eingriff hat der BGH in einem Fall bejaht, in dem ein offenes Regenrückhaltebecken der kommunalen Kanalisation bei heftigen Regenfällen übergelaufen ist und die Wassermassen ein tiefer gelegenes Grundstück überschwemmt haben.[1] Wichtig Gegenstück zum zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch Der Anspruch aus enteignendem Eingriff ist nach ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Überschwemmungsschaden

Zusammenfassung Überblick Die Sammlung und Ableitung der Abwässer im Kanalnetz einer Gemeinde obliegt der Kommune als öffentliche Aufgabe, die sie im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung wahrnimmt. Damit ist die Gemeinde für die Planung, Herstellung und Unterhaltung einer solchen Anlage verantwortlich. Immer wieder kommt es vor, dass schadhafte oder für anfallende Regenmeng...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / Zusammenfassung

Überblick Die Sammlung und Ableitung der Abwässer im Kanalnetz einer Gemeinde obliegt der Kommune als öffentliche Aufgabe, die sie im Rahmen schlicht-hoheitlicher Verwaltung wahrnimmt. Damit ist die Gemeinde für die Planung, Herstellung und Unterhaltung einer solchen Anlage verantwortlich. Immer wieder kommt es vor, dass schadhafte oder für anfallende Regenmengen nicht ausrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.3 Amtshaftung

Die Sammlung und Beseitigung der Abwässer in einer Gemeinde ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH eine öffentliche Einrichtung und obliegt der Gemeinde als schlichthoheitliche Tätigkeit. Für Fehler bei der Planung, der Herstellung und dem Betrieb einer solchen Anlage, die nicht nur dem allgemeinen Interesse dient, sondern auch die Anlieger und Nutzer im Rahmen des Zumutb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2 Haftungsfragen

Welcher Haftungstatbestand bei Überschwemmungsschäden durch eine kommunale Abwasserkanalisation in Betracht zu ziehen ist, hängt ab von der Schadensursache und dem Schadensverlauf. 2.1 Gefährdungshaftung Als erstes ist die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Haftpflichtgesetz (HaftPflG) in den Blick zu nehmen, weil sie keinen Verschuldensnachweis erfordert. Dieser Haftun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 1 Technische Anforderungen an die Leistungsfähigkeit einer Abwasserkanalisation

In erster Linie hat sich der BGH sehr eingehend mit der technischen Ausgestaltung kommunaler Abwasserkanalisationen im Hinblick auf ihre Kapazität bei starken Regenfällen befasst. Nach seiner ständigen Rechtsprechung[1] hierzu dürfen bestehende technische Regelwerke für die Ausgestaltung und Leistungsfähigkeit kommunaler Abwasserkanalisationen nicht schematisch angewendet we...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kanalisation: Haftung für Ü... / 2.1 Gefährdungshaftung

Als erstes ist die Gefährdungshaftung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Haftpflichtgesetz (HaftPflG) in den Blick zu nehmen, weil sie keinen Verschuldensnachweis erfordert. Dieser Haftungstatbestand wird auch Wirkungshaftung genannt, weil die durch die öffentliche Kanalisation verursachten Überschwemmungen auf den Wirkungen des in den Kanalrohren transportierten Wassers beruhen. Obwohl ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.1 Arbeitnehmerhaftung

Die Haftung des Arbeitnehmers kann im Tarifvertrag abweichend vom Gesetz ausgestaltet werden. Einzelne Tarifverträge im Bereich der Metallindustrie sehen vor, dass Arbeitnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bei grober Fahrlässigkeit ist ein angemessener innerer Schadensausgleich vorzunehmen.[1] Als rechtliche Vorgaben haben die Tarifvertragsparteien ersten...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.9.5 Haftungsbeschränkung

§ 29 Abs. 3 WEG sieht eine Haftung unentgeltlich tätiger Beiratsmitglieder nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit vor. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit trifft also nur noch entgeltlich tätige Beiratsmitglieder. Freilich kann die Gemeinschaftsordnung auch für Letztere eine entsprechende Haftungsbeschränkung vorsehen.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 2.1 Verstoß gegen zwingende zivilrechtliche Vorschriften

Grenzen der Vereinbarungskompetenz setzen zunächst die Bestimmungen der §§ 134, 138 und 242 BGB. Auch spezialgesetzlich sind den Wohnungseigentümern bestimmte Grenzen gesetzt. So kann keine Haftung des Erstehers in der Zwangsversteigerung für Hausgeldrückstände des Wohnungseigentümers vereinbart werden.[1] Bei der Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten sind stets die maßg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gemeinschaftsordnung / 3.3.2.3.2 Dynamische Anpassungsklausel bei Vermietung

Grundsätzlich sollten vermietende Eigentümer darauf achten, dass in den Mietvertrag keine der Gemeinschaftsordnung oder der Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft widersprechenden Bestimmungen aufgenommen werden. Ebenso muss unterschieden werden, ob im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer geltende Gebrauchs- oder Nutzungsregelungen das Gemeinschafts- oder das Sonder...mehr

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Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2 Rückforderung gegen Empfänger und Verfügenden (Abs. 4)

Rz. 15 Nur wenn der Entreicherungseinwand nach Abs. 3 Satz 3 die Bank von ihrer Leistungspflicht befreit, haftet der Empfänger der Leistung oder der, der die die Bank entreichernde Verfügung getroffen hat. Abs. 4 Satz 1 gibt dem Versicherungsträger einen öffentlich-rechtlichen Rückforderungsanspruch gegen den Empfänger und den Verfügenden. Der Anspruch nach Abs. 4 korrespond...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.3 Auskunftspflicht der Bank (Abs. 4 Satz 3)

Rz. 18 Kann sich die Bank gemäß Abs. 3 Satz 3 von der Rückzahlungspflicht befreien, so ist sie verpflichtet, diejenigen zu benennen, die die Leistung erhalten bzw. über sie verfügt haben. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Versicherungsträger auf jeden Fall ein Schuldner bleibt, auch wenn sich die Bank wegen Entreicherung aus der Haftung befreien kann. Daraus ergibt ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 96 Fälligke... / 2.4.2.2 Pflicht zum Verwaltungsakt (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 17 Abs. 4 Satz 2 stellt klar, dass sowohl gegen die Erben als auch gegen andere der Rückerstattungsanspruch mittels Verwaltungsakts geltend gemacht werden kann und muss. Damit wird auch gegen Personen, die in keinem unmittelbaren Sozialrechtsverhältnis zum Versicherungsträger stehen, der einfachere und kostengünstigere Weg über die Geltendmachung mittels Verwaltungsakts ...mehr