Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Tarifvertrag: Inhalt / 3.1.1 Arbeitnehmerhaftung

Dr. Roman Frik
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Haftung des Arbeitnehmers kann im Tarifvertrag abweichend vom Gesetz ausgestaltet werden. Einzelne Tarifverträge im Bereich der Metallindustrie sehen vor, dass Arbeitnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften. Bei grober Fahrlässigkeit ist ein angemessener innerer Schadensausgleich vorzunehmen.[1]

Als rechtliche Vorgaben haben die Tarifvertragsparteien erstens nur § 276 Abs. 2 BGB zu beachten, wonach die Haftung bei Vorsatz weder ganz ausgeschlossen noch beschränkt werden darf. Damit sind Regelungen möglich, die das ansonsten unbegrenzte Haftungsrisiko des Arbeitnehmers im Verhältnis zum Arbeitgeber beschränken. Dies kann etwa durch eine summenmäßige Begrenzung, durch Übernahme nur einer bestimmten Schadensquote bzw. durch eine Kombination von Beschränkung von Schadensquote und Höchstgrenze erfolgen.

Zweitens müssen Tarifverträge die Beweislastregel des § 619a BGB beachten, nach dem der Arbeitgeber die Beweislast für ein vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Arbeitnehmers trägt.[2]

Allerdings fehlt den Tarifvertragsparteien die Rechtsmacht, den Arbeitnehmer im Außenverhältnis von Ansprüchen Dritter zu befreien; eine Beschränkung kann regelmäßig nur im Verhältnis Arbeitgeber zu Arbeitnehmer erfolgen. Der Arbeitnehmer bleibt nach allgemeinem Deliktsrecht Schuldner des von ihm Geschädigten.

[1] So z. B. § 16 des Manteltarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie Nordwürttemberg-Nordbaden zum ERA-TV v. 14.6.2005.
[2] BAG, Urteil v. 5.2.2004, 8 AZR 91/03.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Personal Office Standard enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    1.009
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    911
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    875
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    867
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    784
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    762
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    750
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    742
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    735
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    706
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    702
  • Jubiläumszuwendung
    689
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    687
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    679
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    672
  • § 7 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderu ... / 5. Muster: Die Drittschuldnererklärung – Arbeit
    645
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    636
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1.2 Zu viel genommener Urlaub
    631
  • Arbeitsessen mit Arbeitnehmern
    624
  • Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsbeschäftigung / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln
    609
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Personal Office Standard
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Personal
Entgelttransparenz sicher umsetzen: Klares Grading-System
Klares Grading-System
Bild: Haufe Shop

Das Buch erklärt die rechtlichen Grundlagen und zeigt konkrete Schritte zur Umsetzung der Richtlinie. Dazu bietet es Beispiele aus der Praxis sowie Bewertungen gängiger Gradingsysteme und berücksichtigt auch die betriebliche Mitbestimmung.


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren