Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Tax Solutions für mehr Effi... / 5 Partner-Software GrundsteuerDigital

Mit unserer Partner-Software GrundsteuerDigital können Sie einfach und sicher Feststellungserklärungen für die neue Grundsteuer bearbeiten. Das intuitive Tool ermöglicht den kompletten Prozess der Feststellungserklärungen von der Aggregation grundsteuerrelevanter Daten bis zur Neubewertung, Deklaration & Bescheidprüfung. GrundsteuerDigital führt Sie zielgerichtet durch alle ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2021 Erweiterte Grundstückskürzung / Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen / § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG Eine auch nur geringfügige Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen schließt die Anwendung der erweiterten Kürzung aus. Geltung hat dies auch dann, wenn es sich bei den Betriebsvorrichtungen um wesentliche Bestandteile des Gebäudes handelt. Fraglich ist, wie im Fall der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 7 Grundsteuer

Ist ein Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, bilden das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück einerseits und das Erbbaurecht andererseits bewertungsrechtlich 2 selbstständige Grundstücke, die je für sich der Grundsteuer unterliegen.[1] Das Erbbaurecht wird seit 1.1.2025 zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer mit dem belasteten Grund und Boden zu e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten erfordert eine übersichtlich aufgegliederte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, aus der auch der betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulte Mieter die umgelegten Kosten klar ersehen und überprüfen kann. Ausgangspunkt für die notwendige Aufgliederung der Gesamtkosten in einzelne Abrechnungsposten ist der Mietvertrag, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 3.2 Kürzung beim ­Grundstück

Eine Kürzung der Gewerbesteuer erfolgt gem. § 9 Nr. 1 Satz 1 Nr. 1 GewStG um 1,2 % des Einheitswerts (ab Erhebungszeitraum 2025: 0,11 % des Grundsteuerwerts) bei zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes. Zum Grundbesitz i. S. d. § 9 Satz 1 Nr. 1 GewStG gehört auch das auf fremdem Grund und Boden ruhende Erbbaurech...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietspiegel / Zusammenfassung

Begriff Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. Falls in der betreffenden Kommune kein Mietspiegel existiert, können der zur Mieterhöhung berechtigte Vermieter oder das Geri...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.7 Heilung der fehlerhaften Abrechnung

Eine nicht nachvollziehbare Abrechnung kann nicht durch nachträgliche Erläuterung geheilt werden. Vielmehr ist eine neue Abrechnung zu erstellen.[1] Hat der Vermieter dagegen ordnungsgemäß abgerechnet, ist der Abrechnungsanspruch des Mieters erfüllt, sodass er keine neue Abrechnung mehr verlangen kann. Ob die Abrechnung auch inhaltlich richtig und vertragsgemäß ist, betrifft ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 3 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 307 BGB

Die Unwirksamkeit der überwiegenden Zahl der mietvertraglichen Formularklauseln wurde von der Rechtsprechung[1] auf einen Verstoß gegen die Generalklausel des § 307 BGB gestützt, sodass dieser Bestimmung die größte praktische Bedeutung zukommt. Dies auch deshalb, weil eine Bestimmung nach § 307 BGB selbst dann unwirksam sein kann, wenn sie keinen Verstoß gegen die Verbotskat...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verfassungsmäßigkeit des neuen Bewertungsrechts nach dem Grundsteuer-Bundesmodell

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das neue Bewertungsrecht für die Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß ist. Die Berechnung des Grundsteuerwerts, insbesondere für vermietete Wohnungen, entspricht den gesetzlichen Vorgaben und überschreitet nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen. Die Regelungen berücksichtigen typische Gegebenheite...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer beim Bodenrichtwert für land- und forstwirtschaftliche Flächen

Zusammenfassung Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für die Grundsteuer bei Grundstücken im Entwicklungszustand "Land- & Forstwirtschaft (LuF)" die Nutzungsmöglichkeit entscheidend ist. Es kommt nicht darauf an, ob das Grundstück tatsächlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird, sondern ob es dafür geeignet ist. Hintergrund Ein Grundstückseigentümer besaß ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer beim Bodenricht... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass für die Grundsteuer bei Grundstücken im Entwicklungszustand "Land- & Forstwirtschaft (LuF)" die Nutzungsmöglichkeit entscheidend ist. Es kommt nicht darauf an, ob das Grundstück tatsächlich land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird, sondern ob es dafür geeignet ist.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer beim Bodenricht... / Entscheidung

Der BFH wies die Klage ab. Die Grundsteuer für unbebaute Grundstücke wird grundsätzlich berechnet, indem die Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert wird. Unterschiede zwischen dem bewerteten Grundstück und dem sog. Bodenrichtwertgrundstück werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Ausnahmen gelten nur für verschiedene Entwicklungszustände oder unte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuer beim Bodenricht... / Hintergrund

Ein Grundstückseigentümer besaß ein Flurstück mit Baumbestand. Am Bewertungsstichtag, dem 1.1.2022, lag dieses Grundstück in einer Bodenrichtwertzone, in der für landwirtschaftliche Nutzung ein Bodenrichtwert von 5,50 EUR/m2 und für baureifes Land im Außenbereich ein Wert von 90 EUR/m2 galt. Das Finanzamt setzte den Grundsteuerwert für das Grundstück fest. Der Eigentümer legt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verfassungsmäßigkeit des ne... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass das neue Bewertungsrecht für die Grundsteuer nach dem Bundesmodell verfassungsgemäß ist. Die Berechnung des Grundsteuerwerts, insbesondere für vermietete Wohnungen, entspricht den gesetzlichen Vorgaben und überschreitet nicht die verfassungsrechtlichen Grenzen. Die Regelungen berücksichtigen typische Gegebenheiten und ermöglich...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verfassungsmäßigkeit des ne... / Hintergrund

Der Kläger besaß eine vermietete Eigentumswohnung mit 58,17 m² Wohnfläche in einem Mehrfamilienhaus, das vor 1949 gebaut wurde. Das Finanzamt setzte zum 1. Januar 2022 den Grundsteuerwert auf 97.800 EUR fest. Dieser Wert wurde nach dem neuen Bewertungsrecht des Grundsteuer-Bundesmodells berechnet. Dabei werden der sog. Reinertrag (also die jährlichen Mieteinnahmen abzüglich K...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2.1 Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen/Pauschalen

Rz. 98 Welche Vorauszahlungen der Mieter zu erbringen hat, obliegt der Vereinbarung für jede einzelne Art. Das ist neben den Vorschüssen für Heiz- und Warmwasserkosten besonders für die Betriebskosten wichtig, da alle Betriebskosten, die nicht aus der Miete herausgenommen und für die keine Vorauszahlungen vereinbart werden, in der Miete enthalten und abgegolten sind. Bei der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeile 87)

Ab Erhebungszeitraum 2025 erfolgt die sog. "einfache" Kürzung nach § 9 Nummer 1 Satz 1 GewStG nicht mehr auf der Basis des Einheitswerts, sondern in Höhe der als Betriebsausgabe erfassten Grundsteuer. Dies ist die Grundsteuer, die aufgrund des zum (einkommensteuerlichen) Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitzes angefallen ist.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / Zusammenfassung

Überblick Der Gewerbesteuer kommt neben der Grundsteuer für die Finanzierung kommunaler Haushalte besondere Bedeutung zu. Der folgende Beitrag gibt auf der Basis der aktuellen Gesetzes- und Rechtsprechungslage einen Überblick über die wesentlichen Punkte, die bei der Erstellung der Gewerbesteuererklärung 2025 zu beachten sind. Ab Erhebungszeitraum 2025 zu beachtende gesetzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5 Kürzungen (Zeilen 87-99)

Der Gesetzgeber hat neben den bereits in den Erläuterungen zu Zeilen 79-82 erwähnten Kürzungen weitere Kürzungen vorgesehen, um eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags, z. B. im Verhältnis des Betriebs zu anderen Unternehmen bzw. im Verhältnis zur Grundsteuer, zu vermeiden. Der ermittelte Betrag aus der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird um folgende Beträge g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsteuer: Bodenrichtwert bei Entwicklungszustand "Land- und Forstwirtschaft"

Leitsatz 1. Unterschiede zwischen den Entwicklungszuständen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (§ 247 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes ‐‐BewG‐‐) sind nur dann zu berücksichtigen, wenn kein gültiger Bodenrichtwert gemäß § 247 Abs. 1 Satz 1 BewG existiert. Liegt ein Bodenrichtwert für den relevanten Entwicklungszustand vor, ist dieser maßgeblich. 2. Bei Festlegung eines Bodenrichtwerts für den Entwicklungszustand "Land- und Forstwirtschaft" in sich deckungsgl...§ 3 Abs. 1 der Immobilienwertermittlungsverordnungmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4 Übrige Steuern

Rz. 87 Zu den übrigen, d. h. nicht ertragsabhängigen Steuern, zählen sämtliche Verkehr- und Verbrauchsteuern sowie die Steuern vom Vermögen (Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer) bzw. die diesen Steuern entsprechenden ausländischen Steuern. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört, sofern der Unternehmer bzw. der Mitunternehmer der von der Erbschaft bzw. Schenku...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 3.4.2 Abbildung der aufwandswirksam zu verrechnenden sonstigen Steuern

Rz. 94 Bei den als Aufwand zu verrechnenden nicht ertragsabhängigen Steuern kann man folgende 3 Fallgruppen unterscheiden: Steuern in direktem Zusammenhang mit einer bestimmten Aufwandsart, direkt mit dem Umsatz verbundene Verbrauch- und Verkehrsteuern, für die das Unternehmen branchentypisch Steuerschuldner ist, und restliche aufwandswirksam zu verrechnende nicht ertragsabhäng...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 5.1 Ermittlung des steuerlichen Gewinns durch Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 180 Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt den steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG). Das der Einnahmenüberschussrechnung zugrunde liegende Zu- und Abflussprinzip gilt mit folgenden Ausnahmen uneingeschränkt:[1] abnutzbare (§ 4 Abs. 3 Satz 3 EStG) und nicht abnutzbare Anlagegüter sowie diesen gleich ges...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.2 Gewerbesteuer

Rz. 10 Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist nach § 2 Abs. 1 GewStG "jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird." Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer gibt es auch bei der Gewerbesteuer das Rechtsinstitut der Organschaft. Seit dem Erhebungszeitraum 2002 stimmen die Voraussetzungen für die gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft überein.[1] Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuern in der Rechnungslegung / 5.2.2 Sonstige Steuern

Rz. 194 Bei den sonstigen Steuern lassen sich hinsichtlich der Behandlungsweise bei der steuerlichen Gewinnermittlung folgende Gruppen unterscheiden: ergebnisneutral zu behandelnde Steuern, Steuern, die das Schicksal der mit ihnen in direktem Zusammenhang stehenden Vermögensgegenstände teilen, und sofort erfolgswirksam zu behandelnde Steuern. Manche Steuern lassen sich hinsichtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Körperschaften

Rz. 8 Begünstigt von der Regelung des § 23a UStG sind nur die in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Damit müssen die begünstigten Unternehmer ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bestimmt sich ausschließlich nach den Regelungen de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / R. § 265 BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes

Rz. 100 [Autor/Stand] Mit Art. 1 GrStRefG [2] löst § 265 BewG die Regelungen des bisherigen § 205 BewG ab. Somit wurde durch die Änderung des GrStRefG der Wortlaut des bisherigen § 205 BewG in die Vorschrift des § 265 BewG aufgenommen. Rz. 101 [Autor/Stand] § 265 BewG i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[4] umfasst die Absätze 1 bis 11 der aktue...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 4. Folgeänderungen bei der Grundsteuer C (Abs. 2)

Rz. 65 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer räumt die bundesgesetzliche Regelung des § 25 Abs. 5 GrStG den Gemeinden die Möglichkeit ein, aus städtebaulichen Gründen für unbebaute aber baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Der Hebesatz dieser sog. Grundsteuer C muss nach § 25 Abs. 5 Satz 9 GrStG höher sein als der Hebesatz für die übrigen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erstmalige Heranziehung zur Grundsteuer (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 52 [Autor/Stand] Neben den oben beschriebenen Anlässen ist eine Nachfeststellung gem. § 223 Abs. 1 Nr. 2 BewG auch durchzuführen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt i.S.d. § 221 Abs. 2 BewG eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals zu einer Steuer herangezogen werden soll (eintretende Steuerpflicht). Eine Nachfeststellung in diesem Sinne kommt folgl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erstmalige Heranziehung zur Grundsteuer (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 85 [Autor/Stand] Nachfeststellungszeitpunkt bei erstmaliger Heranziehung zur Grundsteuer nach § 223 Abs. 1 Nr. 2 BewG, d.h. bei Eintritt in die Steuerpflicht, ist der Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung zugrunde gelegt wird, § 223 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BewG. In diesen Fällen ist der Nachfeststellungszeitpunkt somit der Beginn des K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 1 GrStG beginnt der erste Abschnitt des Grundsteuergesetzes zur Regelung der Steuerpflicht. Als zentrale Vorschrift des Grundsteuergesetzes richtet sich danach die Erhebung der gemeindlichen Grundsteuer aus. Die Grundsteuer ist eine Vermögensteuer, die am Grundbesitz unabhängig von der Person des Eigentümers und dessen Einkommensverhältnissen anknüp...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Andel, Finanzwissenschaft, 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl. 2018; Claus/Nehls/Sche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Becker, Die Reform der Grundsteuer – wem obliegt die Gesetzgebungskompetenz?, BB 2013, 861; Bertelsmann (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Birk/Desens/Tappe, Steuerrecht, 28. Aufl. 2025; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Broer, Grundsteuer: Gemeindesteuer und "Reichensteuer"?, Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung 2013, 198; DIHK...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Durch Art. 1 GrStRefG [2] wurden die Regelungen des bisherigen § 205 BewG in § 265 BewG übernommen. § 265 trat nach Art. 18 GrStRefG[3] am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften für Zwecke der Grundsteuer im Siebenten Abschnitt des Zweiten Teils wird in § 266 BewG geregelt. § 265 BewG regelt die Anwendung des B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 [Autor/Stand] § 2 GrStG nimmt eine zentrale Stellung im Grundsteuergesetz ein und übt eine Doppelfunktion aus, indem einerseits der Steuergegenstand bestimmt und andererseits gesetzestechnisch wie in § 13 GrStG die Anbindung an das BewG erfolgt.[2] Aufgrund der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des Steuergegenstandes gibt es zahlreiche Bezüge zu Normen des Bewertungsge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 2 GrStG bestimmt mit dem inländischen Grundbesitz den Steuergegenstand der Grundsteuer, der nach den Regelungen des BewG bestimmt und abgegrenzt wird.[2] Während § 1 GrStG regelt, ob von der hebeberechtigten Gemeinde von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz überhaupt Grundsteuer erhoben wird, legt § 2 GrStG den Steuertatbestand fest. Das Steuerobje...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bayerischer Staatsminister der Finanzen und Minister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz (Hrsg.), Bericht an die Finanzministerkonferenz, Reform der Grundsteuer, 2004; Bimek/Ruf, Der Belastungsgrund der Grundsteuer, StuW 2025, 183; Claus/Nehls/Scheffler, Grundsteuern in der Europäischen Union, IFSt-Schrift Nr. 509, 2016; Hellmann, Die Besteuerung des privaten Grundeigent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 2. Ausgangslage Bundesmodell

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)[2] legte der Bundesgesetzgeber die Steuermesszahlen in § 15 Abs. 1 GrStG einheitlich wie folgt fest: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke i.S.d. § 246 BewG (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). 0,34 Promille für bebaute Grundstücke i.S.d. 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG – sog....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Grundsteuerwerts (§ ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tarifgestaltung

Rz. 34 [Autor/Stand] Rechtsstaatlich erhobene Steuern setzen Tarife voraus, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen, die Steuerschuld vorab zu ermitteln und sich beizeiten darauf einzurichten.[2] Allgemein wird der Steuertarif T(X) als funktionale Beziehung zwischen der Bemessungsgrundlage (X) und dem Steuerbetrag T bezeichnet.[3] Er gibt das Maß der steuerlichen Belastung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 30 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Informationen zur 178. Ergänzungslieferung

Leserhinweis zur Lieferung 178 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, mit der 178. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG, des ErbStG des GrStG und des LGrStG Sachsen-Anhalt aktualisiert. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke , Esskandari , Krause , Loose , Mandler , Mannek , Marx und Münch. Die Kommentierung von §§ 2 und 3 BewG wurde umfassend an die Grundsteuerreform ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf § 11 GrStG 1951[2] sowie auf §§ 26 und 27 GrStDV 1952.[3] Schon damals war die Ermittlung des Steuermessbetrags durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den Einheitswert gesetzlich angeordnet.[4] Die GrStDV regelte die Festsetzung des Steuermessbetrags für Erbbaurechts- und Erbpachtfälle sowie für Grundbesitz, der für ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Sac... / 1. Einheitlicher Hebesatz für das Grundvermögen im Bundesmodell

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Gemeinden bestimmen den Hebesatz für die Grundsteuer (§ 25 Abs. 1 GrStG). Das Bundesrecht verlangt dabei in § 25 Abs. 4 GrStG, dass die Gemeinden einen Hebesatz festlegen, der für alle Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gilt (Grundsteuer A) und einen zweiten Hebesatz festlegen, der für alle Grundstücke – also die wirtschaftlichen Einheiten des Grun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Stand] § 1 GrStG weist vielfältige Bezüge zu anderen Normen des Grundsteuergesetzes auf. Während § 1 GrStG die Gemeinde als Steuergläubiger konkretisiert, bezeichnet § 10 GrStG den Steuerschuldner als denjenigen, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist. §§ 13, 14 und 15 GrStG stehen in unmittelbarem Zusammenhang, da mit...mehr