Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.2 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 5.1 Bei Nichtigkeit

Nichtige Beschlüsse gelten als grundsätzlich nicht wirksam gefasst. Werden sie nicht geheilt, können sie durch die Nichtigkeitsrüge und wenn der Rüge nicht abgeholfen wird (z. B. durch erneute Ladung und Beschlussfassung) durch Erhebung der Nichtigkeitsfeststellungsklage vor dem örtlich zuständigen Landgericht angegriffen werden. Klageberechtigt ist jeder Gesellschafter, der...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 2.2 So wird Versammlungsleiter bestimmt

Der Versammlungsleiter wird durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Jeder Anwesende, auch ein Dritter, der nicht Gesellschafter oder Geschäftsführer ist, kann in die Position des Versammlungsleiters gewählt werden. Eine eigene Stimmberechtigung ist dazu nicht zwingend erforderlich. Dies gilt insbe...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4 Verlesung der Tagesordnungspunkte

Als Nächstes sollte der Versammlungsleiter die Tagesordnungspunkte verlesen. Gegenstand der Versammlung können nur solche Tagesordnungspunkte sein, die jedem Gesellschafter 3 Tage vor Beginn der Versammlung zugegangen sind. Wird diese Frist unterschritten, können die Gesellschafter einstimmig auf diese Frist zur Vorankündigung verzichten. Nur bei ausdrücklichem Verzicht kann ...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 6 Feststellung des Stimmergebnisses/Beschlussergebnisses

Die ausdrückliche Feststellung des Beschlussergebnisses ist kein gesetzliches Wirksamkeitserfordernis. Der Beschluss ist mit dem Abstimmungsergebnis wirksam. In manchen Gesellschaftsverträgen ist aber eine Feststellung durch den Versammlungsleiter vorgesehen. Praxis-Tipp Immer das Beschlussergebnis feststellen Auch wenn nicht gesondert im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, sollt...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 8 Beendigung der Versammlung/Übergabe des Protokolls

Nachdem die Versammlung beendet ist, sollte auch dies der Vollständigkeit halber im Protokoll aufgeführt werden. Anschließend sollte das Protokoll geschrieben und jedem Gesellschafter zur Kenntnis übersandt werden. Hierfür ist keine besondere Form vorgeschrieben. Zu Beweiszwecken empfiehlt es sich, das Protokoll von jeder anwesenden Person unterzeichnen zu lassen. Nicht-Anwe...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 1 Fehlerhafte Einberufung / Die fünf häufigsten Fehler

Die Einladungsfristen wurden nicht eingehalten Jeder Gesellschafter muss die Gelegenheit haben, sich hinreichend auf die Gesellschafterversammlung und die darin zu fassenden Beschlüsse vorzubereiten. Soweit die (fehlerhafte) Einladung dem Gesellschafter die Teilnahme und Vorbereitung erschwert, wird davon ausgegangen, dass dem Gesellschafter die Ausübung eines unverzichtbaren...mehr

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GmbH: Anfechtbarkeit und Ni... / 2 Abstimmung außerhalb von ­Versammlungen

Die Gesellschafterbeschlüsse werden grundsätzlich in Versammlungen gefasst. Möglich ist auch eine Stimmabgabe in Brief, Fax, E-Mail oder Videokonferenz, soweit sich alle Gesellschafter mit einer solchen Stimmabgabe einverstanden erklären oder eine solche Form im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Will ein Gesellschafter außerhalb der Versammlung abstimmen, z. B. telefonisc...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 2 Bedeutung der GbR für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts u. a. verbreitet als Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe (Bau-ARGE) und Bauherrengemeinschaften,[1] Mieter von Gewerberäumen durch Gemeinschaftspraxen von Ärzten sowie Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und Wohngemeinschaften.[2] Wohnungsgenossenschaften Gesellschaf...mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 3.2 Feststellung der Anwesenheit und ordnungsgemäßen Besetzung

Sodann werden die anwesenden Gesellschafter und das damit vertretene Stammkapital festgestellt. Ein Gesellschafter hat die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten (einen anderen Gesellschafter oder einen Dritten) vertreten zu lassen. Die Vollmacht bedarf zu ihrer Wirksamkeit aber der Schriftform. Liegt nur eine mündliche Vollmacht vor, so hat der Bevollmächtigte weder...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.2.3 Statuswechsel

Das Gesetz sieht nun vor, dass – außerhalb des Bereichs der Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) [1] – Wechsel von einer personengesellschaftsrechtlichen Rechtsform zu einer anderen möglich sind (§ 707c BGB, Statuswechsel).[2] Mit der Möglichkeit der Gesellschafter, Gesellschaften bürgerlichen Rechts zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, geht die No...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.4 Betriebsaufspaltung

Rz. 30 Ein im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vom Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft gewährtes Darlehen gehört dann zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Darlehen dazu dient, die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern und damit den Wert der Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft zu erhalten oder zu e...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.4 Kommanditgesellschaft (KG)

Die Änderungen in Bezug auf das Recht der Kommanditgesellschaft haben im Wesentlichen die Änderungen der §§ 105 ff. HGB nachvollzogen. Daneben wurde die Reform zum Anlass genommen, einzelne Mängel in der Gesetzesformulierung zu beheben, die auf ein zuweilen überholtes Normverständnis mit gesetzeshistorischen Wurzeln im Recht der stillen Gesellschaft zurückzuführen waren. Im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.3 Übertragung und Übergang von Geschäftsanteilen

Erstmals sind nun auch die Übertragung und der Übergang von Geschäftsanteilen gesetzlich geregelt. Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf der Zustimmung der anderen Gesellschafter (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB). Für die Zustimmung der anderen Gesellschafter kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass für die Beschlussfassung eine einfache Mehrheit genügt.[1] Im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 3.1.1 Gliederung

Rz. 87 Beim Darlehensnehmer sind die Darlehen langfristige Verbindlichkeiten. Rz. 88 Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften weisen die Darlehen unter "Sonstige Verbindlichkeiten" aus, mit Ausnahme der Darlehen gegenüber Kreditinstituten. Diese werden unter den "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" bilanziert (§ 266 Abs. 3 Buchst. c HGB). Bei kleinen und Kleinstk...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.3.2 Darlehen von Gesellschaftern an die Kapitalgesellschaft

Rz. 35 Darlehensforderungen der Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft sind als deren Betriebsvermögen oder Privatvermögen zu behandeln, je nachdem, ob die betreffenden Gesellschafter das Darlehen aus ihrem Betriebsvermögen (bspw. Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer einer Personengesellschaft) oder Privatvermögen gewähren. Die an die Gesellschafter gezahlten Zinsen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Darlehen im Abschluss nach ... / 2.1.1 Gliederung

Rz. 5 Beim Darlehensgeber stellen die Darlehen langfristige Forderungen dar. Sie dienen längere Zeit dem Betrieb und gehören daher zum Anlagevermögen, zu den sog. Finanzanlagen. Bei den Kreditinstituten werden aber die Kreditforderungen an Kunden zum Umlaufvermögen gerechnet.[1] Rz. 6 Bei den Kapitalgesellschaften rechnen die Darlehensforderungen zu den Ausleihungen. Diese we...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 4 Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD gemeinnützige GmbH)

4.1 Zusammensetzung Die erste "Unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung" setzte sich zusammen aus der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Sozialverband VdK Deutschland und dem Verbund Unabhängige Patientenberatung (VuP). Seit dem 1.1.2016 hat diese Aufgabe (Beratung von Kassen- und Privatpatienten) der Gesundheitsdienstleister Sanvartis (Privatunternehmen) übernom...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 6 Vertretungsberechtigte Organe und GmbH Geschäftsführer

6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Forderungsverzicht

Begriff Bei einem Forderungsverzicht verzichtet der Gläubiger auf eine vom Schuldner geschuldete Sache. Verzichtet der Arbeitgeber auf die Rückzahlung eines dem Arbeitnehmer gewährten Arbeitgeberdarlehens, begründet dieser Forderungsverzicht einen Zufluss von Arbeitslohn (keinen Sachbezug), der in voller Höhe als sonstiger Bezug lohnsteuerpflichtig und als Einmalzahlung soz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinsbeitrag

Begriff Übernimmt der Arbeitgeber Mitglieds- oder Vereinsbeiträge des Arbeitnehmers von Vereinen, Vereinigungen oder Versorgungseinrichtungen, stellt dies einen lohnsteuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil dar. Eine Aufteilung in einen privaten und einen beruflichen Anteil kommt nicht in Betracht. So ist etwa die arbeitgeberseitige Übernahme der Beiträge des Arbeit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Aufbau einer Pachterneuerungsrückstellung

Die P-GmbH (Pächter) pachtet von der V-GmbH (Verpächter) ein Produktionswerk ab dem 1.1.01. In dem Pachtvertrag hat sich die P-GmbH neben der Pachtzahlung zusätzlich verpflichtet, die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens auf eigene Kosten instand zu halten und zu warten; die gepachteten, beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach Abl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 11.2 Auszahlung

Die Energiepreispauschale II wurde von der Versorgungsbezügen zahlenden Stelle ausgezahlt. Die Auszahlung an die Versorgungsempfänger sollte im Monat Dezember erfolgen. Die Auszahlung erfolgte automatisch, d. h., bei der auszahlenden Stelle war kein Antrag zu stellen. Bei Versorgungsbeziehern, die im Dezember 2022 erstmals Versorgungsbezüge bezogen, konnte sich die Auszahlun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen

Leitsatz Zuführungsbeträge zu Pensionsrückstellungen für die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft, die im Zuge eines Formwechsels auf eine Mitunternehmerschaft übergehen, sind für die zusageberechtigten Mitunternehmer weder zum steuerlichen Übertragungsstichtag noch danach anteilig in Sondervergütungen umzuqualifizieren. Normenkette § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Basic
Abwahl der Abgeltungsteuer

Leitsatz Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im Regelfall der Abgeltungsteuer. Wer an einer Kapitalgesellschaft in gewissem Umfang beteiligt ist, kann die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens wählen, auch um sich einen anteiligen WK-Abzug zu sichern. Die Wahl bindet auch für die 4 folgenden Veranlagungsjahre. Die Tatbestandsmerkmale für die Optionsbesteuerung müssen a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 5.1 Ausschöpfung eines Kreditrahmens

In einem Streitfall wurde festgestellt, dass einer GmbH im Zeitpunkt der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge als Saldo ihrer Kontokorrentkonten bei einer Bank ein Guthaben von beinahe 65.000 DM zur Verfügung stand und sie darüber hinaus die Möglichkeit hatte, bis zur Ausschöpfung eines Kreditrahmens bei einer Sparkasse noch etwa 130.000 DM genehmigten Kredits in Anspr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verteilung von Nutzungsentschädigungen für die Überlassung von Ausgleichsflächen

Leitsatz § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes setzt nicht voraus, dass die genaue Zeitdauer der Nutzungsüberlassung im Vorauszahlungszeitpunkt bereits fest vereinbart ist. Die Zeitdauer muss jedoch anhand objektiver Umstände – gegebenenfalls im Wege einer Schätzung – zumindest bestimmbar sein (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 04.06.2019 –...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Geschäftsführer-Lohnsteuerhaftung bei Insolvenz

Bei Insolvenz einer GmbH versucht das Finanzamt oftmals, die bestehenden Lohnsteuerschulden durch Haftungsbescheid bei den Geschäftsführern der GmbH geltend zu machen, weil diese steuerlich zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer verpflichtet sind. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs kann die steuerrechtlich und die insolvenzrechtlich unterschiedliche Bewertung der Lohns...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 6.2 Schadensersatzanspruch: Unterscheidung nach Anspruchsgrundlage

Bei den Schadensersatzansprüchen gegen GmbH-Geschäftsführer ist je nach Anspruchsgrundlage (Delikt) zu unterscheiden. Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB beinhalten die Arbeitnehmerbeitragsanteile sowie die Arbeitgeberanteile, bei Betrugsdelikten [1] kann allenfalls der Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefordert werden. Der Geschäftsführer haftet und hat der E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufshaftpflichtversicherung / 2 Berufshaftpflicht kein Arbeitslohn

Kein Arbeitslohn oberhalb der Mindestversicherungssumme Erstattet eine Rechtsanwaltskanzlei in Form einer GbR die Zahlung eines angestellten Anwalts bezüglich der vom Anwalt direkt abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung und ist der Anwalt auf dem Briefkopf der Rechtsanwaltssozietät als Angestellter bezeichnet, ist der Anteil des Beitrags über die Mindestversicherungssu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 4.1 Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Als gesetzliche Zukunftssicherungsleistung gehört insbesondere der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung) zum steuerfreien Arbeitslohn.[1] Nach der Rechtsprechung kommt der gesetzlichen Steuerbefreiung allerdings nur deklaratorische Bedeutung zu. Die Leistung des Arbeitgebers zum Gesamtsozia...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Merkmale und Funktionen ein... / 2.2 Merkmale der Arbeitgebereigenschaft

Für die Frage der Arbeitgebereigenschaft kommt es nicht auf eine formale Stellung an. Arbeitgeber ist daher nicht bereits derjenige, der gegenüber einem oder mehreren Arbeitnehmern weisungsbefugt ist. Vielmehr ist ausschlaggebend, unter welcher Leitung der Arbeitnehmer tatsächlich steht und wem er seine Arbeitskraft schuldet.[1] Es spielt keine Rolle, ob der Arbeitgeber eine...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Pachterneuerung / 4.1.3 Wertausgleichsforderung

Im Praxis-Beispiel wurde dem Pächter vom Verpächter bei Pachtbeginn ein neuwertiger Vermögensgegenstand (Wertigkeit 100 %) zur Nutzung überlassen. Dementsprechend ist die Höhe der Rückstellung nach der Wertigkeit des überlassenen Pachtgegenstands von 100 % bezogen auf die Wiederbeschaffungskosten zu bemessen. Nach Ende der Nutzungsdauer ist der Pachtgegenstand durch einen eb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 6.1 Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung"

Der Straftatbestand "Beitragsvorenthaltung" erstreckt sich gemäß § 14 Abs. 1 StGB auf vertretungsberechtigte Organe einer juristischen Person, in der Regel also den Geschäftsführer einer GmbH und auf denjenigen, der vom Betriebsinhaber oder einem sonst dazu Befugten beauftragt war, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten und aufgrund dieses Auftrags gehandelt hatte.[1] Es beda...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Merkmale und Funktionen ein... / 1.2 Einheitliches Beschäftigungsverhältnis

Eine Aufspaltung der Arbeitgeberfunktion durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen ist für die Beurteilung der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung ohne Wirkung. Übt ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber zwei einzelvertraglich vereinbarte Beschäftigungen aus, werden sie hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Beurteilung wie ein Beschäftigungsverhältnis bei e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren

Leitsatz Nach einer wirksamen erstmaligen Antragstellung ist das Vorliegen der materiell-rechtlichen Antragsvoraussetzungen gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a und b des Einkommensteuergesetzes in den folgenden vier Veranlagungszeiträumen vom Finanzamt zu unterstellen. Diese müssen nur für das erste Antragsjahr vorliegen; ihr Wegfall in den folgenden vier Veranlagungs-...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Medizinische Versorgungszen... / 3.1 Rechtsform

Eine weitere Gründungsvoraussetzung betrifft die Rechtsform. Bis 31.12.2011 war eine spezielle Organisationsform rechtlich nicht vorgegeben. Die Neugründung eines Medizinischen Versorgungszentrums ist nur noch in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer GmbH oder einer eingetragenen Genossenschaft möglich. Für die bis 31.12.2011 zugelassenen Medizinischen Versorgungs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses

Leitsatz Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt. Normenkette § 218 Abs. 2, § 37 Abs. 2 AO, § 40 Abs. 1 Alternative 3, § 67 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 GG Sachverhalt Der Kläger war Insolvenzverwalter ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 4.1 Zusammensetzung

Die erste "Unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung" setzte sich zusammen aus der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dem Sozialverband VdK Deutschland und dem Verbund Unabhängige Patientenberatung (VuP). Seit dem 1.1.2016 hat diese Aufgabe (Beratung von Kassen- und Privatpatienten) der Gesundheitsdienstleister Sanvartis (Privatunternehmen) übernommen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 2.9 Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die als GmbH von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegründet werden, sind als juristische Personen des Privatrechts zu sehen und daher umlagepflichtige Arbeitgeber.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 1 Verschuldensunabhängige Haftung

Der Arbeitgeber haftet gegenüber dem Finanzamt für zu gering einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag. Für die lohnsteuerliche Haftung ist ein Verschulden des Arbeitgebers grundsätzlich nicht Voraussetzung; es genügt eine objektive Pflichtverletzung.[1] Er haftet jedoch nur, soweit einer der gesetzlichen Haftungsfälle vorliegt[2] und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 2.1 Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht

Der Arbeitgeber haftet für die zutreffende Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer. Dies bedeutet insbesondere, dass der Arbeitgeber für sämtliche steuerpflichtigen Leistungen den Lohnsteuerabzug durchzuführen, die Lohnsteuer vorschriftsmäßig zu berechnen und sie fristgemäß einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer dann vorschriftsmäß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufwandsentschädigungen: Vo... / 9 Ehrenamtsfreibetrag von 840 EUR

Der Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG ist i. H. v. 840 EUR pro Jahr steuerfrei. Der Ehrenamtsfreibetrag wird für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts bzw. einer Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfolgt. W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / Zusammenfassung

Überblick Für den Bereich der Lohnsteuer wird erläutert, wie die Haftungsschuld zu ermitteln ist, welche Verfahrensvorschriften anzuwenden und welche Ausnahmen zu beachten sind. In der Sozialversicherung haftet der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle für die ordnungsgemäße Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Für bestimmte Arbeitgeber besteht jedoch eine geset...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftung des Arbeitgebers fü... / 1 Haftung des Arbeitgebers gegenüber der Einzugsstelle

Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Einzugsstelle (Krankenkasse, Minijob-Zentrale) für die ordnungsgemäße Abführung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Die Haftung umfasst die Beiträge und ggf. zu zahlenden Säumniszuschläge sowie Zinsen für gestundete Beiträge.[1] Der Arbeitgeber haftet mit seinem gesamten Vermögen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Haftungsrechtli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinarbeit / 4 Statusklärungsverfahren

Wenn Zweifel darüber bestehen, ob eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt, sieht § 7a SGB IV ein sog. "Statusklärungsverfahren"[1] vor. Dieses Statusklärungsverfahren umfasst ein fakultatives Antragsverfahren zur Feststellung, ob eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt sowie andererseits ein obligatorisches Anfrageverfahren bei der zust...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren: Besondere ... / 8.3 Vom U2-Verfahren ausgenommene Personengruppen

Keine Umlagen sind allerdings zu entrichten aus dem Arbeitsentgelt bzw. den Vergütungen der Beamten, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und den sonstigen vergleichbaren Beschäftigten, wenn diese nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Dies gilt auch für beurlaubte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verbraucher-/Patientenberatung / 4.2 Beratungsinhalte

Die UPD berät Patienten in gesundheitlichen, gesundheitsrechtlichen und psychosozialen Fragen qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Die Beratung der UPD ist ein ergänzendes Angebot im deutschen Gesundheitswesen. Sie steht zu keiner anderen Instanz in Konkurrenz. Die Beratung der UPD soll und kann z. B. nicht die Leistungen von Arzt oder Anwalt ersetzen. Der GKV-S...mehr