Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Verhältnis von § 1 Abs. 6 GrEStG zu § 6 a GrEStG

Rz. 40 Die Frage nach der Anwendung des § 1 Abs. 6 GrEStG stellt sich nur im Festsetzungsverfahren, unabhängig davon, ob der Festsetzung eine Feststellung gem. § 17 GrEStG (Grundlagenbescheid) zugrunde liegt. Praxis-Beispiel Die T-GmbH erwarb im Jahr 2002 95 % der Anteile an der E-GmbH. Die E-GmbH war zu diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Grundstücks A. Der Wert nach § 138 Abs...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.5 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

Rz. 93o Nach Rechtsauffassung der Finanzverwaltung ist eine Verwirklichung des Ergänzungstatbestandes des § 1 Abs. 3a GrEStG nicht ausgeschlossen, wenn zuvor bereits der Ergänzungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG verwirklicht worden war. Diese Rechtsauffassung wird in der Literatur teilweise heftig kritisiert (vgl. z. B. Liekenbrock/Joisten, in Ubg 2013, 743ff.). In derartig...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.10 Die gleichlautenden Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG vom 18.2.2014 (BStBl I 2014, 561) und vom 12.11.2018 (BStBl I 2018, 1314)

Rz. 86a Die Finanzverwaltung hat unter dem Datum vom 18.2.2014 neue gleich lautende Ländererlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2a. GrEStG herausgegeben. Diese Erlasse sind an die Stelle der gleich lautenden Ländererlasse vom 25.2.2010 (BStBl I 2010, 245) getreten und nach ihrer Tz. 13 in allen offenen Fällen anzuwenden. Die Erlasse vom 18.2.2014 enthalten gegenüber den Vorgäng...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.6 Weitere Anwendungsfälle des § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Rz. 43 Neben den vorstehend erwähnten Erwerbsvorgängen fallen auch folgende Eigentumsübergänge kraft Gesetzes unter § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG: Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grund...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 87 Die Vorschrift des § 1 Abs. 3 GrEStG fingiert unter den dort genannten Voraussetzungen den Erwerb eines oder mehrerer Grundstücke von einer Gesellschaft.[1] Mit diesem neben § 1 Abs. 2 GrEStG und § 1 Abs. 2a GrEStG weiteren Ergänzungstatbestand zum Haupttatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG soll der Erwerber oder der Inhaber von mindestens 90 % der Anteile an einer Gesells...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand[1] liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft mit inländischem...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.1 Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93k Das AmtshilfeRLUmsG ist nach dessen Art. 31 Abs. 1 am Tag nach seiner Verkündung in Kraft getreten. Da das Gesetz am 29.6.2013 im BGBl verkündet wurde, wäre Inkrafttretenszeitpunkt damit der 30.6.2013. Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 23 Abs. 11 GrEStG ist § 1 Abs. 3a GrEStG jedoch erstmals auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem Tag des Beschlusses des De...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.6 Aufeinanderfolge und Verstärkung von Anteilsvereinigungen

Rz. 92 Eine bestehende mittelbare oder teilweise unmittelbare und teilweise mittelbare Anteilsvereinigung kann durch die Übertragung von Anteilen zu einer ausschließlich unmittelbaren Beteiligung verstärkt werden. Eine solche Verstärkung einer bereits bestehenden Anteilsvereinigung hat schon den Besteuerungstatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG a. F. nicht ausgelöst.[1] An dieser...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5 Die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93j Nach § 1 Abs. 3a S. 1 GrEStG gilt als Rechtsvorgang i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GrEStG auch ein solcher, aufgrund dessen ein Rechtsträger unmittelbar oder mittelbar oder teils unmittelbar, teils mittelbar, eine wirtschaftliche Beteiligung in Höhe von mindestens 90 % an einer Gesellschaft, zu deren Vermögen inländischer Grundbesitz gehört, innehat. Die Begrifflich...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.5.2 Nachrangigkeit des § 1 Abs. 3a GrEStG

Rz. 93l Mit der Formulierung im ersten Hs. des § 1 Abs. 3a GrEStG ("Soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a und Abs. 3 nicht in Betracht kommt …") wird die Reichweite des neuen Ergänzungstatbestandes eingeschränkt. § 1 Abs. 3a GrEStG kann demnach nur dann eingreifen, wenn die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG nicht vorliegen. Zunächst ist also...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar,[1] weil es sich um eine abschließen...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.2 Begünstigte Erwerbsvorgänge

Rz. 19 Die Begünstigung erfasst die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 (S. 1), Abs. 2a und 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung verwirklichten steuerbaren Erwerbsvorgänge sowie die aufgrund einer derartigen Umwandlung übergehende Verwertungsbefugnis i. S. d. § 1 Abs. 2 GrEStG. Die Begünstigung nach § 6 a GrEStG greift in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG nur soweit, wie der übertragende Rec...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.10 Anwendung personenbezogener Befreiungsvorschriften (§ 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG)

Rz. 93c Nach früherer Rechtsauffassung der Finanzverwaltung konnten die personenbezogenen Befreiungsvorschriften des § 3 Nr. 2 bis 7 GrEStG in den Fällen der Anteilsvereinigung[1] von Kapitalgesellschaften nicht angewendet werden, weil beim Anteilserwerb derjenige, in dessen Hand sich die Anteile vereinigen, grunderwerbsteuerrechtlich so behandelt wird, als habe er ein Grund...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2.2 Flächennutzungskennzahlen

Rz. 15 Die freiwilligen Flächennutzungsangaben nach VSME.34 ermöglichen es Unternehmen, über die Mindestanforderungen hinaus ihre Biodiversitätsleistung zu dokumentieren. Diese Angaben schaffen Transparenz über die Art der Flächenbewirtschaftung und können als Grundlage für biodiversitätsfördernde Maßnahmen dienen. Die 4 Flächenkategorien im Detail: Gesamter Flächenverbrauch: ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.5 Die unverändert gebliebenen Regelungsinhalte

Rz. 82 Die bisherigen Äußerungen der Verwaltung zu den verschiedenen Arten des Erwerbs haben keine inhaltlich maßgebenden Änderungen erfahren. Unterscheiden lassen sich damit für die Anwendbarkeit des § 1 Abs. 2a GrEStG der derivative und der originäre Erwerb (so auch Tz. 4.1-4.3 des Erlasses v. 26.2.2003, BStBl I 2003, 271). Bei Übertragung bereits bestehender Gesellschaftsa...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.5 Auslegung des Begriffs "Unternehmen bei der öffentlichen Hand"

Rz. 28a Die Frage nach der Reichweite der neuen Befreiungsvorschrift stellt sich auch für Umstrukturierungen im Bereich der öffentlichen Hand. Erfasst wird auch die Umwandlung von Rechtsträgern durch Verschmelzung, durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) und durch Vermögensübertragung. Eine Vollübertragung des Vermögens[1] oder Teilübertragungen des Vermögens...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.4 C3-Aspekt 3: Nichtvorhandensein eines Übergangsplans (VSME.56)

Rz. 218 Transparenzerfordernis und strategische Signalwirkung VSME.56 adressiert die Situation von Unternehmen in klimaintensiven Sektoren, die noch keinen Übergangsplan entwickelt haben. Diese Anforderung hat erhebliche strategische Implikationen, da sie Unternehmen zu einer expliziten Positionierung bzgl. ihrer Klimastrategie-Entwicklung zwingt. Kernfrage nach VSME.56: "Fall...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.2 Einschränkungen der Regelung

Rz. 24 Gem. § 6 a S. 3 GrEStG gilt die Vergünstigung des S. 1 nur, wenn an dem Umwandlungsvorgang ausschließlich ein herrschendes Unternehmen und ein oder mehrere von diesem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften (1. Alt.) oder mehrere von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt sind (2. Alt.). Rz. 25 Die 1. Alt. umfasst Umwandlungsvorgänge ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4 Begünstigte Rechtsvorgänge

Rz. 22 In § 6 a S. 1 Halbs. 1 GrEStG wird von Rechtsvorgängen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG, § 1 Abs. 2a GrEStG oder § 1 Abs. 3 GrEStG aufgrund einer Umwandlung gesprochen, für die die Steuer "nicht erhoben” wird. In Halbsatz 2 des Satzes 1 wird der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung auf den Übergang der Verwertungsbefugnis aufgrund einer Umwandlung ausgedehnt, hier al...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.4 Scope 2: Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie

Rz. 129 Scope-2-Emissionen entstehen durch den Verbrauch eingekaufter Energie (VSME, Anhang II.26)[1] und stellen Unternehmen vor die fundamentale methodische Herausforderung, zwischen der physikalischen Realität des Energiesystems und den vertraglichen Vereinbarungen ihrer strategischen Energiebeschaffung zu unterscheiden. Nach VSME.30(b) fordert der Standard die location-b...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.4 Die Vertragsübernahme

Rz. 59 Die Vertragsübernahme ist im GrEStG nicht angesprochen. Sie ist daher unter die bestehenden Tatbestände zu subsumieren. Bei der Vertragsübernahme tritt der neue Vertragspartner an die Stelle des bisherigen Vertragspartners und übernimmt dessen gesamte vertragliche Rechtsposition. Die Vertragsübernahme ist vom Neuabschluss eines Vertrags zu unterscheiden. Eine Vertrags...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.6 THG-Intensität

Rz. 157 Die THG-Intensität transformiert absolute Emissionsdaten in eine strategische Performance-Kennzahl, die sowohl interne Fortschrittsmessung als auch externe Vergleichbarkeit ermöglicht und komplexe Interpretationsherausforderungen bzgl. Geschäftsmodell, Produktmix und Wertschöpfungstiefe aufwirft. Als normalisierte Kennzahl nach VSME.31 schafft sie Transparenz über di...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.10.1 Einleitung

Rz. 93f Die Grunderwerbsteuer erfasst außer der Übertragung eines Grundstücks selbst[1] auch Erwerbsvorgänge, die wirtschaftlich betrachtet einer solchen Grundstücksübertragung gleichkommen. Das ist bei solchen Rechtsvorgängen der Fall, bei denen Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in einem Umfang übertragen werden, der den Erwerber in die Lage versetzt, die Herrsc...mehr

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§ 4 Allgemeine Informatione... / 1.1 B1 – Grundlagen für die Erstellung (VSME.24 f.)

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.5 Praktische Umsetzung und Berechnungsbeispiel

Rz. 224 Praxis-Beispiel: VSME.C3-Bericht der TechStahl GmbH (fiktiv) Unternehmensdaten: Branche: Metallverarbeitung (NACE C25.1 – Stahlbau), Größe: 125 Mitarbeiter, 18 Mio. EUR Umsatz, Standorte: Hauptwerk Ingolstadt und Vertriebsbüro München, anwendbarer C-Aspekt: VSME.54 (THG-Emissionsziele). TechStahl GmbH, Geschäftsjahr 2024, Executive Summary Die TechStahl GmbH hat sich wisse...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.11 § 1 Abs. 2a GrEStG und formwechselnde Umwandlung

Rz. 86b Praxis-Beispiel Die Klägerin war eine grundstückshaltende GmbH & Co. KG. Sämtliche Kommanditanteile wurden in eine Schwester-KG eingebracht. Die Einbringung war nach § 1 Abs. 2a GrEStG steuerbar, aber zunächst nach § 6 Abs. 3 GrEStG steuerfrei. Das änderte sich, nachdem die Schwester-KG (nach der Einbringung der Anteile der Mutter-KG) innerhalb der Fünfjahresfrist de...mehr

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§ 8 Biodiversität/Biologisc... / 2.1 Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität

Rz. 9 Die "Falls-zutreffend"-Angabe nach VSME.33 erfasst alle Standorte, die das Unternehmen "besitzt, gepachtet hat oder bewirtschaftet" und die sich "in oder in der Nähe von einem Gebiet mit schutzbedürftiger Biodiversität" befinden. Diese Angabe erfordert sowohl eine quantitative Erfassung (Anzahl der Standorte) als auch eine flächenmäßige Bestimmung (Hektar oder m²). Zu d...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3 Bewertung der Befreiungsregelung

Rz. 43 Kritiker wenden sich gegen die Regelung mit dem Argument, die Grunderwerbsteuer belastete als erhebliches Kostenhindernis in einer Vielzahl von Fällen die Umstrukturierung von Unternehmen und verhinderte diese in manchen Fällen sogar. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Bundesländer ihre Steuersätze auf z. T. bereits bis zu 6,5 % angehoben haben, gewinnt diese Argum...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.2 Grundstücke im Vermögen der Gesellschaft

Rz. 88 Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 3 GrEStG ergibt, setzt der Tatbestand der Vorschrift voraus, dass zum Vermögen der Gesellschaft ein inländisches Grundstück gehört. Besteuerungsgegenstand ist das jeweilige der Gesellschaft gehörende Grundstück.[1] Ob ein Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört, bestimmt sich allein nach spezifischen grunderwerbsteu...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.5 Scope 3 (freiwillig): Wertschöpfungskettenanalyse und indirekte Emissionen

Rz. 144 Scope-3-Emissionen umfassen alle indirekten Emissionen außerhalb von Scope 2 und transformieren die THG-Bilanzierung von einer rein operativen zu einer strategischen Managementdisziplin, die das gesamte Wertschöpfungsnetzwerk systematisch durchleuchtet und komplexe Lieferantenbeziehungen und Produktlebenszyklen berücksichtigt. Der VSME-Standard macht Scope 3 explizit...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.8 Umlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (Abs. 1 Nr. 3 S. 2 Buchst. b)

Rz. 48 Änderungen der eigentumsmäßigen Zuordnung von Grundstücken im Umlegungsverfahren (vgl. dazu Ländererlass v. 18.2.2020, BStBl. I 2020, 282) nach dem Baugesetzbuch – BauGB –[1] unterliegen grundsätzlich der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 GrEStG, da ein Rechtsträgerwechsel erfolgt, dem kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgega...mehr

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§ 12 Governance: Praktiken ... / 3 C8 – Umsatzerlöse aus bestimmten Tätigkeiten und Ausnahme von EU-Referenzwerten (VSME.63 f.)

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.8.7 Die Bedeutung des Worts "Anteil"

Rz. 84 Der in § 1 Abs. 3 S. 1 GrEStG normierte Vorrang des § 1 Abs. 2a GrEStG vor der Anwendung des § 1 Abs. 3 GrEStG kommt künftig auch außerhalb der GmbH & Co. KG zur Geltung. Da § 1 Abs. 3 GrEStG nach der Novellierung auch dieser Vorschrift bereits erfüllt ist, wenn 90 % der Anteile an einer Gesellschaft übergehen, ist auch eine Anteilsvereinigung i. S. d. § 1 Abs. 3 GrESt...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.4 Tabellarische Übersicht mit typischen Unsicherheiten

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§ 13 Value chain cap – Was Großunternehmen von KMU erwarten (können)

Zusammenfassung Der VSME-Standard richtet sich explizit an Unternehmen, die freiwillig berichten. In der Zusammenarbeit mit berichtspflichtigen Unternehmen ergeben sich daher einige Herausforderungen, die beachtet werden müssen, wenn in der Kunden-Lieferanten-Beziehung ein Informationsmehrwert generiert werden soll. Ein Ende der Abfragen zu Nachhaltigkeit wird es leider nich...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.9.11 Europarechtskonformität des § 1 Abs. 3 GrEStG

Rz. 93d In jüngster Zeit ist die europarechtliche Vereinbarkeit des § 1 Abs. 3 GrEStG in Einbringungsfällen angezweifelt worden. Es wird insoweit die Auffassung vertreten, diese Regelung stehe im Gegensatz zu der EG-Richtlinie 69/335/EWG des Rates v. 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (ABl. L 249 v. 3.10.1969, 25). Denn diese Richtlini...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.4.1 Die von § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG erfassten Fälle

Rz. 41 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG unterliegt der Übergang des Eigentums der Besteuerung, wenn kein den Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft[1] vorausgegangen ist und es auch keiner Auflassung[2] bedarf. Angesprochen sind hier vor allem die Fälle, bei denen das Eigentum unmittelbar kraft Gesetzes übergeht oder das Eigentum durch behördlichen bzw. gerichtlich...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.6.2 Abtretung des Übereignungsanspruchs oder Abtretung der Rechte aus einem Meistgebot (Abs. 1 Nr. 5, 7)

Rz. 55 Durch die Abtretung eines Übereignungsanspruchs oder der Rechte aus einem Meistgebot wird wirtschaftlich das Gleiche erreicht wie durch einen Kaufvertrag zwischen Veräußerer und Erwerber einerseits und einen Kaufvertrag zwischen Erwerber und einem Dritten andererseits. Erfasst werden damit vor allem die Fälle der mittelbaren Stellvertretung. In diesen Fällen erwirbt e...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 5 Energie und Treibhausga... / 1.3.3 Scope 1 – Direkte Emissionen (VSME.30(a))

Rz. 109 Scope-1-Emissionen umfassen alle direkten THG-Emissionen aus Quellen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des berichtenden Unternehmens befinden, und bilden damit die höchste Emissionskategorie, auf die Unternehmen unmittelbaren Einfluss haben und für die sie die direkte Verantwortung tragen. Die präzise Erfassung und systematische Bilanzierung dieser direk...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 10 Ressourcennutzung, Kre... / 2.2 Abfallbewirtschaftung

Rz. 17 Die quantitative Abfallberichterstattung gliedert sich in 2 Hauptkategorien:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 3. Betriebsvermögen/Nießbrauch an Anteilen

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 2 Höhe/Freibetrag

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbeertrag ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden und beim Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft (OHG, KG) um einen Freibetrag von 24.500 EUR, höchstens jedoch in Höhe des a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.4.3 Thematisierung der digitalen Ethik immer wichtiger

Welche der Methoden der nachhaltigen Personalentwicklung auch immer umgesetzt werden sollten – aufgrund der fortschreitenden Entwicklung der Informationstechnik und der damit verbundenen zunehmenden Relevanz der Digitalisierung erscheint eine Thematisierung der "digitalen Ethik" zur Erweiterung der ethischen Verantwortung unabdingbar. "Digitalethik fragt nach dem richtigen H...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.4.1 Ziele auf der kognitiven und affektiven Ebene

Kognitive Ebene Zur Erreichung kognitiver Ziele dienen die auf reine Wissensvermittlung ausgerichteten Trainingsmaßnahmen (z. B. über die Unternehmenskultur, das Werteset, den "Code of Ethics"). Praxis-Beispiel Interne Schulungen bei der Tchibo GmbH Damit "Nachhaltigkeit von innen heraus" entwickelt werden kann, bietet Tchibo Nachhaltigkeits-Schulungen an, "in denen sich alle K...mehr