Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 3 Literatur

Rz. 14 Bertz, Arbeitnehmer- versus Beschäftigtenbegriff, NJW-Spezial 2019, 754. Legde, Das Ende von "Kopf und Seele" - Die neuere Rechtsprechung des BSG zur Versicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern, SGb 2017, 25. Ruland, Beschäftigungsverhältnis oder "Neue Selbständigkeit", NZS 2019, 681. Seewald, Beschäftigung nach dem Zufallsprinzip?, SGb 2020, 73, 140.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen, nach denen bestimmte Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens nichtabziehbar sind. Entsprechende Regelungen in § 12 KStG 1975 enthalten, aus dem § 10 KStG 1977 entwickelt worden ist. Als nichtabziehbare Personensteuern führte § 12 Nr. 2 KStG 1975 neben den Steuern vom Einkommen nur die Vermögensteuer auf. In § 10 Nr. 2 KStG 1977...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.2 Versicherungspflichtverhältnis

Rz. 3 Arbeitslosenversicherungspflicht oder Beitragspflicht zur Arbeitsförderung besteht, wenn ein Versicherungspflichtverhältnis besteht. Dieses ist denkbar bei beschäftigten Personen (§ 25) und sonstigen Versicherungspflichtigen (§ 26). Versicherungspflichtverhältnisse werden kraft Gesetzes begründet. Zutreffend sind Versicherungspflichtverhältnisse auf Personen in bestimm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 5.3 Vergütungsempfänger Überwachungsorgane

Rz. 72 Der Empfänger muss Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats sein oder zu den anderen mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragten Personen gehören. Entscheidend für die Anwendung der Vorschrift ist, dass der Vergütungsempfänger eine Überwachungsfunktion ausübt. Es kommt nicht darauf an, dass die Tätigkeit ausschließlich auf die Überwachung der Geschäft...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.2 Satzungsmäßige Zwecke

Rz. 13 Die Vorschrift wird immer angewendet, wenn mit den Aufwendungen Zwecke erfüllt werden, die dem KStSubjekt durch Stiftungsgeschäft, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschrieben sind. Besteht neben der Satzung ein anderer Verpflichtungsgrund mit gleichgerichtetem Inhalt, erstreckt sich das Abzugsverbot auch auf die Aufwendungen, die Ausfluss des anderen Verpflichtung...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.5 Darlehen bei berücksichtigungsfähigem Vermögen

Rz. 44 Abs. 5 regelt eine Darlehensgewährung in Fällen, in denen zu berücksichtigendes Vermögen ganz oder teilweise nicht sofort verwertet werden kann oder dies für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde. Die Regelung ist zum 1.4.2006 im Grundsatz aus § 9 Abs. 4 übernommen worden. Aus systematischen Gründen hat der Gesetzgeber jedoch den relevanten Sachverhalt i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 2.3 Aufwendungen

Rz. 17 Die Vorschrift schließt die Abziehbarkeit von Aufwendungen aus. Aufwendungen i. d. S. sind nur gegeben, wenn Abflüsse aus den Einkünften oder dem Vermögen der Körperschaft erfolgen. Verzichtet die Körperschaft dagegen auf Einnahmen, liegen i. H. d. dadurch bedingten Verminderung des Einkommens jedenfalls dann keine Aufwendungen vor, wenn die entgangenen Einnahmen nich...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.3 Aufwendungen für Heizung und Prüfung der Angemessenheit

Rz. 234 Leistungen für den Bedarf zu den Kosten für die Heizung sind sozusagen untrennbar mit den Leistungen für Unterkunftskosten verbunden; gegen eine Bewilligung kann im gerichtlichen Verfahren nicht getrennt vorgegangen werden (BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 8/06 R). Leistungen für Heizung orientieren sich an den tatsächlichen Aufwendungen und der Angemessenheit diese...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Vor-GmbH, Handeln nach Bestellung vor Eintragung

Rz. 48 Die Vor-GmbH ist nicht registerfähig. Sie wird aber als teilrechtsfähige Handlungseinheit, die mit der späteren GmbH identisch ist, angesehen, sodass schon vor Eintragung für die Vor-GmbH gehandelt werden kann.[52] Der Nachweis erfolgt in der Form des § 29 GBO durch Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Bestellungsurkunde, wobei der Bestellungsbeschluss seinerseits...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Genossenschaften

Rz. 31 Auflassung erforderlich bei: Grundstückseinbringung in Kapitalgesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter, auch wenn das Grundstück bisher in deren (Mit-)Eigentum oder Gesamthandseigentum gestanden hat;[56] Einbringung des Eigentums (nicht: aller Gesellschaftsanteile!) einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft, auch wenn gleiche Gesellscha...mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 6.1 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder einer AG

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben Ansprüche auf Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Zu den anspruchsberechtigten Arbeitnehmern zählen ggf. auch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften bzw. von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Zwar sind Vorstandsmitglieder einer AG kraft Ges...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 154 Nach ungarischem Recht sind unter ihrem Firmennamen rechtsfähige Wirtschaftsgesellschaften die offene Handelsgesellschaft ("közkereseti tarsasag", KKT), die Kommanditgesellschaft ("beteti tarsasag", BT), das Gemeinschaftsunternehmen ("közös vallalat", KV), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("korlatolt felelossegü tarsasag", KFT) und die Aktiengesellschaft ("r...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.2 Ausnahme von der Meldepflicht nach Abs. 1

Rz. 7 Die Meldepflicht nach Abs. 1 gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nicht uneingeschränkt. Unterhält ein Arbeitgeber mit Hauptsitz im Ausland im Inland eine selbstständige Zweigniederlassung, ist er wie ein Arbeitgeber mit Sitz im Inland nicht meldepflichtig, wenn die selbstständige Zweigniederlassung denselben handels- und gewerberechtlichen Vorschriften wie ein deut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Begriff Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt Teile seines betrieblichen Vermögens (Aktien, Wertpapiere, Anleihen etc.), stellt diese Sachzuwendung grundsätzlich einen geldwerten Vorteil dar. Zur Förderung solcher Vermögensbeteiligungen gilt allerdings pro Arbeitnehmer ab 1.1.2024 ein jährlicher Freibetrag von 2.000 EUR (bis 31.12.2023: 1.4...mehr

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Freiwillige Versicherung in... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Muster: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld

Rz. 445 Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevol...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / III. Abgrenzung zum Dienstvertrag des Organmitglieds

Rz. 19 Das der Organstellung etwa eines Geschäftsführers oder Vorstands zugrundeliegende Vertragsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis, sondern materiell-rechtlich als freier Dienstvertrag zu qualifizieren.[31] Eine persönliche Abhängigkeit i.S.d. oben bereits beschriebenen Verständnisses des Arbeitnehmerbegriffs lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das jeweilige Orga...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 4. Gesellschaftsrechtliche Organe als "Verbraucher"?

Rz. 29 Besonders hervorzuheben ist allerdings, dass das BAG jedenfalls auch den Fremdgeschäftsführer einer GmbH als "Verbraucher" i.S.d. § 310 Abs. 3 BGB einordnet,[58] was ebenfalls keineswegs selbstverständlich erscheint, weil gesellschaftsrechtliche Organe – und dies gilt auch für den nicht am Gesellschaftskapital beteiligten Fremdgeschäftsführer – vielfach Arbeitgeberfun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Erläuterungen zu § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.3 Zuschläge bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien zählen sämtliche Steuerpflichtige, die aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer zu beurteilen sind, zu dem Personenkreis, der steuerfreie Lohnzuschläge nach der Vorschrift des § 3b EStG erhalten kann. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass dies nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt.[1] Mit dem Aufgabenbild d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Eintragung einer Vor-Gesellschaft

Rz. 51 Fraglich ist, ob und wie die GbR bereits vor ihrer Eintragung im Gesellschaftsregister in das Grundbuch eingetragen werden kann.[129] Ein praktisches Bedürfnis hierfür kann schon dann bestehen, wenn ein Grundstückserwerb rasch vollzogen werden muss, die Registeranmeldung aber noch nicht erfolgt ist oder das Registergericht die Anmeldung noch nicht vollzogen hat. Das p...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nicht ausgezahltes Arbeitse... / 4 Gehaltsverzicht bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (über 50 % Beteiligung) wird ein Zufluss von Arbeitslohn bereits dann angenommen, wenn sie über eine von der Gesellschaft geschuldete Vergütung verfügen können. Allerdings ist zu beachten, dass von einer solchen Zuflussfiktion nur Gehaltsbeträge und sonstige Vergütungen erfasst werden, die die GmbH den beherrschend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Personen, die nicht als ArbN iSd § 3 Nr 62 EStG anzusehen sind

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 9 Personalrabatte im Konzern

Sachverhalt Ein großer Energieversorger beliefert alle Mitarbeiter verbilligt Strom und Gas. Im Laufe des Jahres wird der Versorger in einen Konzern eingebracht. Die einzelnen Betriebszweige werden verselbstständigt in: ABC Stromversorgung GmbH ABC Gas GmbH ABC Netz und Versorgungsleitung AG ABC Holding AG Der verbilligte Bezug von Strom und Gas gilt weiter für alle Mitarbeiter d...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.2 Beauftragung von juristischen Personen

Nicht abgabepflichtig sind Zahlungen eines Auftraggebers an juristische Personen (z. B. eine GmbH, AG, e. V.). Zahlungen einer GmbH an ihre überwiegend künstlerisch/publizistisch selbstständig tätigen Gesellschafter und Geschäftsführer sind allerdings für die GmbH abgabepflichtig.[1] Kein Entgelt im Sinne des KSVG sind: Zahlungen für urheberrechtliche Nutzungsrechte, sonstige ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ib) Rechtliche Ausgestaltung der Fonds

Rn. 1517b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Venture Capital- und Private Equity-Fonds werden idR als PersGes (insbesondere GmbH & Co KG, s Figna/von Goldacker/Mayta, DB 2005, 968) gegründet, wobei die Komplementär-GmbH meist nicht am Vermögen der KG beteiligt ist (wie bei der klassischen Komplementär-GmbH auch sonst üblich); die Anleger (Inländer, Ausländer, private, institutio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerähnliche Selbst... / 1.3 Dauerhafte Tätigkeit für einen Auftraggeber

Die Tätigkeit für einen Auftraggeber ist dauerhaft, wenn sie im Rahmen eines Dauerauftragsverhältnisses oder eines regelmäßig wiederkehrenden Auftragsverhältnisses erfolgt. Eine Tätigkeit wird im Wesentlichen für einen Auftraggeber ausgeübt, soweit der Selbstständige mindestens 5/6 seiner gesamten Einkünfte (aus den zu beurteilenden Tätigkeiten) allein aus einer dieser Tätig...mehr

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Praxis-Beispiele: Lohnsteue... / 1 Gesellschafter-Geschäftsführer

Sachverhalt Für einen leitenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH soll die Gehaltsabrechnung für Januar 2024 durchführt werden. Der Geschäftsführer erhält ein monatliches Gehalt von 10.000 EUR. Zusätzlich werden monatlich 1.000 EUR in eine Direktversicherung eingezahlt. Die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 63 EStG sind erfüllt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Richtige Voreintragung bei lediglich unrichtiger Bezeichnung

Rz. 37 Eine ursprünglich vorhandene oder nachträglich eingetretene Unrichtigkeit bloß in der Bezeichnung des Berechtigten kann nicht beanstandet werden, beispielsweise die Bezeichnung der eingetragenen Ehefrau mit ihrem Mädchennamen oder die Bezeichnung von Erben als "Deszendenten" einer bestimmten Person.[63] Die Person als solche ist richtig eingetragen. Eine bloße Unrichti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / I. Grunderwerbsteuer

Rz. 29 In grunderwerbsteuerlicher Hinsicht ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit beweglichen Beteiligungsquoten wie folgt zu behandeln: Der Erwerb in Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Erwerb durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, welche Steuerschuldner nach § 13 Nr. 1 GrEStG ist. Eine Änderung der Beteiligungsquoten der Partner, die insbesondere bei fremdfinan...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 121 Die Projekt X GmbH & Co. KG beauftragte am 17.1.2015 den Architekten Y mit der Planung und Bauüberwachung (Leistungsphasen 2 bis einschließlich 8) für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung in München-Pasing. Der Vertrag enthält zur Dauer der Gewährleistung u.a. folgende Klausel: "Die Gewährleistungsfrist beträgt fünf Jahre nach Bezugsfertigkeit". Der Vert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abgeltungswirkung und Anwendung des § 40 Abs 3 EStG

Rn. 60 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die in § 37b Abs 3 S 1 EStG geregelte abgeltende Wirkung der (wirksamen) Pauschalierung nach dieser Norm ist notwendige Folge der Übernahme der fremden Steuerschuld durch den Zuwendenden (auch s Rn 2a); die Steuerschuld des Zuwendungsempfängers erlischt (hM, Eisgruber in Kirchhof/Seer, § 373 EStG Rz 21 (22. Aufl)). Mit der Entscheidung zur P...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 2. Muster: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag

Rz. 108 Muster 7.4: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag Muster 7.4: Klage auf Schadensersatz bei Werklieferungsvertrag An das Landgericht _________________________ – Kammer für Handelssachen – Klage in Sachen der Firma _________________________ GmbH & Co. KG, gesetzlich vertreten durch die _________________________ Verwaltungs- GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Fortdauer bisheriger Rechtsgrundsätze

Rz. 45 Die bisherigen Möglichkeiten zum Vertretungsnachweis ohne Registerbezugnahme gelten somit über den 31.12.2023 hinaus nur fort, soweit § 47 Abs. 2 GBO unanwendbar ist, nämlich a) aufgrund gesetzlicher Anordnung in der Übergangsphase nach dem 1.1.2024 zum Vollzug zuvor beantragter oder bewilligter Verfügungen.[47] Dabei ist diese Sondernorm m.E. für die Gesellschaft disp...mehr

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Handwerker / 2.4 Personen-/Kapitalgesellschaften

Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft, KG, GmbH & Co. KG, OHG), die in die Handwerksrolle eingetragen sind, gilt als Gewerbetreibender der Gesellschafter. Dieser ist bei tatsächlicher Ausübung der handwerklichen selbstständigen Tätigkeit somit rentenversicherungspflichtig, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt. Ge...mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei Detailpauschale

Rz. 332 Muster 1.5: Werklohnklage bei Detailpauschale Muster 1.5: Werklohnklage bei Detailpauschale An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________________________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Höfer, LSt-freie Übertragung der Geschäftsführerversorgung einer GmbH, DB 2003, 413; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NWB F 6, 4429; Decker/Looser, Grenzgänger in die Schweiz, NWB F 3, 14 099; Küntzel, Steuerfreiheit der ArbG-Beiträge zur (ausländischen) Rentenversich...mehr

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Förderung der Vermögensbild... / 3.1.1 Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Ein Sparvertrag über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen ist mit einer inländischen Bank oder Sparkasse oder mit Kreditinstituten in EU-Mitgliedstaaten abzuschließen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich darin, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren nach Vertragsabschluss vom Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen unmittelbar an das Kreditinstitut einzahlen zu l...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 108 In Japan existieren der deutschen AG, GmbH, OHG und KG vergleichbare Gesellschaftsformen.[396] Bei der japanischen OHG ("gomei gaisha") sind grundsätzlich alle Gesellschafter vertretungsbefugt, wobei aber die Vertretungsbefugnis auf mehrere Gesellschafter übertragen werden kann.[397] Bei der KG ("goshi gaisha") obliegt die Geschäftsführung und -vertretung nur den unb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gerichtliche und behördliche Entscheidungen

Rz. 86 Gerichtliche und behördliche Entscheidungen. Dazu gehören insbesondere: Alle gerichtlichen Entscheidungen, insbesondere solche, die notwendige Erklärungen der Beteiligten ersetzen, wie bspw. der Vollstreckungstitel, welcher die Einigung und Eintragsbewilligung des Grundstückseigentümers zur Umwandlung einer Höchstbetragshypothek in eine Sicherheitshypothek ersetzt,[248...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Sonderfall: Mehrere Jobs, ein Arbeitgeber

Bestehen mehrere Dienstverhältnisse bei einem Arbeitgeber und zahlt dieser oder ein von diesem beauftragter Dritter[1] verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann der Arbeitgeber bzw. der Dritte die Lohnsteuer für den zweiten und jeden weiteren Bezug ohne Abruf weiterer ELStAM nach der Steuerklasse VI einbehalten.[2] Verschiedenartige Bezüge in diesem Sinne liegen vor, wen...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 123 Die österreichische OHG wird von jedem Gesellschafter einzeln vertreten, es sei denn, es sind Abweichungen hiervon im Handelsregister (sog. "Firmenbuch") eingetragen, § 125 HGB.[441] Der Umfang der Vertretungsmacht kann Dritten gegenüber nicht beschränkt werden.[442] Rz. 124 Wie im deutschen Recht sind bei der KG nach österreichischem Recht die Kommanditisten von der ...mehr