Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 52 Gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG gehören seit dem 1.1.2025 zu den landwirtschaftlichen Betrieben auch die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach § 241 BewG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören oder diese die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 13b EStG erfüllen. Der Gesetzesfolgenverweis in § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 133 Landwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind die vom Land- und Forstwirt in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG (Rz. 44ff.) im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen (Ur-)Erzeugertätigkeit selbst produzie...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.6 Bilanzierungskonkurrenz bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Schwesterpersonengesellschaften sind gegeben, wenn an 2 Personengesellschaften ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (sog. ganz oder teilweise "personenidentische Schwesterpersonengesellschaft") oder alle Gesellschafter in gleicher Höhe an beiden Personengesellschaften beteiligt sind (sog. "beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft"). Liegt zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 4.5 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben haben Einfluss auf den Gewinn der Mitunternehmerschaft und müssen im Rahmen der Feststellungserklärung geltend gemacht werden. Sonderbetriebsaufwendungen können nur im Rahmen der Feststellung des Sondergewinns des Mitunternehmers, der den Aufwand getragen hat, berücksichtigt werden. [1] Der Sonderbetriebsgewinn geht in den Gesamtgewinn ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ge...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der 1-%-Regelung

Leitsatz Stellt das Finanzgericht (FG) nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden. Geht das FG unter diesen Umständen von der Erschütterung des An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zus...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.2 Sachlicher Regelungsbereich bei mehrstufigen (doppelstöckigen) Personengesellschaften

Rz. 79 Ist eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft), ist ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, da die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht unmittelbar Gesellschafter der Untergesellschaft sind (zur Ausnahme Rz. 79a). Gesellschafter der Untergesellschaft ist also nur die Obergesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.4 Gesonderte Feststellungen im GewStG

Rz. 39 Der ESt- oder KSt-Bescheid ist nicht Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuermessbescheid. Zwar wird der Gewerbeertrag nach § 7 S. 1 GewStG nach den Vorschriften des EStG und des KStG ermittelt, jedoch ist dies eine eigenständige gewerbesteuerliche Ermittlung ohne Bindung an die Entscheidungen im ESt- oder KSt-Bescheid. Umgekehrt ist auch der Gewerbesteuermessbescheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.6 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 175 Der Feststellungsbescheid sowie der Nichtfeststellungsbescheid nach § 4 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sind mit dem Einspruch anzufechten. Anfechtungsberechtigt sind nach § 352 Abs. 2 AO alle Mitberechtigten, d. h. alle Personen, bei denen nach dem Feststellungsbescheid Besteuerungsgrundlagen mit steuerlicher Wirkung zu erfassen sind, sowie diejenigen Personen, deren Mitb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Mit einer Fotovoltaikanlage werden Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 2 EStG erzielt.[1] Bei der Energieerzeugung von Energien durch Wind-, Solar- oder Wasserkraft handelt es sich zwar um keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte, aber der Absatz der erzeugten Energien ist nachhaltig. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber hier gewerbliche Einkünfte nach § 15 ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 5.2 Folgen des einheitlichen Gewerbebetriebs

Auswirkungen Liegt ein einheitlicher Gewerbetrieb vor, hat dies Auswirkungen auf die Gewerbesteuer. Aus diesem Grund ist dieser Aspekt besonders interessant. Hat der Steuerpflichtige gewerbesteuerlich nur einen Gewerbebetrieb, werden die Gewinne aus den beiden Gewerbebetrieben (z. B. Handwerksbetrieb und Fotovoltaikanlage) zusammengerechnet. Das heißt, die gewerbesteuerlichen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 5.1 Zuordnung zu bereits bestehenden Gewerbetrieben

Gewerbebetrieb durch Einspeisung Hat der Steuerpflichtige bisher noch keinen Gewerbebetrieb, wird durch eine Fotovoltaikanlage mit Einspeisung in das Netz eines Energieunternehmens ein solcher begründet. Besteht aber bereits ein Gewerbebetrieb, weil der Steuerpflichtige Unternehmer ist, ist zu überlegen, ob sich durch die Fotovoltaikanlage 2 Unternehmen ergeben. Die Frage: Li...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 4 Allgemeines: Betriebsvermögen oder unselbstständiger Gebäudebestandteil

Strom für den Betrieb Je nachdem wie die Fotovoltaikanlage genutzt wird, kann es sich um Betriebsvermögen oder ein unselbstständiges Gebäudeteil handeln. Als Betriebsvorrichtungen gelten dabei alle Vorrichtungen, die dem Gewerbebetrieb dienen. Eine Fotovoltaikanlage, die ihren Strom für den Gewerbebetrieb erzeugt, ist als solche zu bezeichnen. Die steuerlichen Folgen hieraus ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.4 Überführung des erzeugten Stroms in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen

Verwendet der Steuerpflichtige den Strom in einem seiner anderen Unternehmen, so liegt bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung (Fotovoltaikanlage) eine Entnahme vor. In dem anderen Betrieb kommt es zu einer Einlage. Die Überführung ist mit dem Buchwert zu bewerten.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer: Innenumsatz Ist der Gewerbebetrieb Stromerzeugung zum Umsatzsteuerausweis verpflic...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 5.3 Abfärberegelung bei Personengesellschaften

Insgesamt gewerblich Ist eine Personengesellschaft, die sonst ihre Einkünfte nach § 18 EStG versteuert, auch gewerblich tätig, so gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG die Personengesellschaft in vollem Umfang als Gewerbebetrieb.[1] Dies wäre der Fall, wenn die Personengesellschaft neben ihren freiberuflichen Einkünften auch eine Fotovoltaikanlage betreibt und den erzeugten Strom ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 3 Ertragssteuerliche Behandlung der Fotovoltaikanlagen ab dem 1.1.2022

Gewerbeeinkünfte Ertragssteuerlich bleiben die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage weiterhin Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG. Dies muss auch so sein, da nicht alle Fotovoltaikanlagen steuerlich begünstigt werden. Die Begünstigung wirkt über eine Regelung einer Steuerbefreiung im § 3 Nr. 72 EStG. Konkret bedeutet dies: Der Betrei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.5 Aufwendungen für das Gebäude

Keine Betriebsausgabe Der Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage – Stromerzeugung hat im Prinzip nichts mit dem eigentlichen Gebäude zu tun. Aus diesem Grund können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Gebäude entstehen, nicht als Betriebsausgabe bei dem Gewerbebetrieb Stromerzeugung abgezogen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Kosten: Abschreibungen des...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 5.4 Abfärberegelung bei Gesellschaften ohne eigene Rechtsfähigkeit

Handelt es sich bei der Betreiberin der Fotovoltaikanlage um eine Erbengemeinschaft, eheliche Gütergemeinschaft oder eine reine Bruchteilsgemeinschaft, kommt die Abfärberegelung nicht zur Anwendung.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.2.1 Direktvermarktung des Stroms

Es besteht auch die Möglichkeit der Direktvermarktung. Man spricht dann auch von Mieterstrom. Dieser Strom wird vom Betreiber der Fotovoltaikanlage direkt an einen anderen Abnehmer als den örtlichen Netzbetreiber veräußert. In den meisten Fällen handelt es sich um die Mieter des eigenen Mehrfamilienhauses. Die Einnahmen hieraus zählen zu den Einnahmen aus Gewerbebetrieb.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.6 Problem Arbeitszimmer

Kein Arbeitszimmer Die Corona-Pandemie hat uns in das Zeitalter von Home-Office katapultiert. So finden sich in vielen Wohnungen auch Arbeitszimmer, die u. a. auch dazu genutzt werden können, den Gewerbebetrieb Fotovoltaikanlage zu verwalten. Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fotovoltaikanlage nicht als Betriebsausgabe geltend g...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Besteuerung einer Fotovolta... / 8.3.2 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

50 % Neben der 40%igen Sonderabschreibung ist auch der Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer nicht ertragssteuerlich begünstigten Fotovoltaikanlage als Ansparung vor der Anschaffung oder Herstellung möglich. Grundsätzlich kann der Investitionsabzugsbetrag gebildet werden, wenn die Fotovoltaikanlage dem Betriebsvermö...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebsprüfung: Sachlicher Umfang einer Prüfungsanordnung

In sachlicher Hinsicht erstreckt sich die Wirkung der Ablaufhemmung der Festsetzungsverjährung (§ 171 Abs. 4 AO) grundsätzlich nur auf die in der Prüfungsanordnung bestimmten Prüfungsgegenstände. Deshalb muss die Prüfungsanordnung den Gegenstand der Prüfung klar und eindeutig bezeichnen. Wird in der Prüfungsanordnung die Betriebsprüfung auf die gesonderte und einheitliche Fes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2.3.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 56-134)

In den Zeilen 56-60 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 61-96 betreffen die ausländischen Einkünfte sowie darauf entfallende ausländische Steuern unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG, Zeilen 97-114 betreffen die nach DBA steuerfreien Betriebsstätteneinkünfte und Zeilen 115-120die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 13 AStG. Zeilen 121-12...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2.2.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Zeilen 39-92)

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 39-41. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 42-45 zu erfassen. Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2.3 Anlage FG-AUS

Die Anlage FG-AUS wird benötigt, wenn im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit ausländische Einkünfte erzielt werden. Auch dieser Vordruck ist unterteilt in die Bereiche Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft", Einkunftsart "Gewerbebetrieb" und Einkunftsart "Selbstständige Arbeit" und darüber hinaus "Einkünfte ausländ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind. Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (Hauptvordruck ESt 1 D), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3 Betriebseinnahmen

Die folgenden Ausführungen betreffen vorrangig Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit; auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird dagegen im Regelfall nicht gesondert eingegangen. 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 12, 13 und 16 bis 23 auszufüllen. Diese ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2 Erläuterungen zur gesonderten Feststellung

Die gesonderte und die gesonderte und einheitliche Feststellung sind vordruckmäßig getrennt. Gesondert festgestellt werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit, sofern Wohnsitz und Betrieb in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken liegen oder wenn innerhalb derselben Wohnsitzgemeinde, aber in Bezirken verschiedener Finanz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. Der Vordruck enthält drei Teilbereiche, beginnend mit den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, denen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit folgen. 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-38) In den Zeilen 3-9 werden die laufe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 6 Weitere Anlagen

Mit den Angaben auf der Anlage FE 1 wird die Feststellung und Verteilung der laufenden Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) sowie der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesteuert. Sofern darüber hinaus Besteuerungsgrundlagen einheitlich und gesondert festzustellen sind, werden weitere Anlagen benötigt. 6.1 Anlage FE 2 Die Anl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 1.3 Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Feststellungsverfahrens richtet sich nach der Art der (gemeinschaftlich) erzielten Einkünfte. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt (Lagefinanzamt). Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 2.2.4 Anzurechnende Steuern (Zeilen 127-130)

Zeilen 127-130erfassen die anzurechnenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschläge), die die jeweiligen laufenden Einkünfte aus Land – und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit betreffen. Beschränkung der Anrechenbarkeit von KapESt nach § 36a EStG und/oder § 31 Abs. 3 InvStG Zeilen 131-132 betreffen die sich aus § 36a EStG/§ 31 Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 4.5 Vermögensverwaltende Gesellschaften/Gemeinschaften, wenn die Beteiligung zum Betriebsvermögen gehört (Zeilen 28-32)

Die Zeilen 28 und 29betreffen ausschließlich vermögensverwaltende Gesellschaften und Gemeinschaften, die kenntlich machen müssen, ob die Beteiligung zum Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit[1], aus Gewerbebetrieb[2] oder aus Land – und Forstwirtschaft[3] gehört. Zeilen 30-32 betreffen den Fall, dass ein Wirtschaftsgut (z. B. G...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 98 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2024... / 1.1 Erklärungspflicht

Erklärungspflichtig sind Personen, die entweder als Einzelunternehmer die Voraussetzungen für eine gesonderte Feststellung erfüllen oder zusammen mit anderen Personen Einkünfte erzielen, die ihnen gemeinschaftlich zuzurechnen sind. Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung ist abzugeben von Einzelunternehmern mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2 Gewerbebetrieb

Besteuerungsgegenstand ist der Gewerbebetrieb, wobei zwischen der sachlichen und der persönlichen Steuerpflicht unterschieden wird. Sachlich wird der Gewerbebetrieb als Steuergegenstand besteuert, persönlicher Steuerschuldner ist der Unternehmer (Einzelunternehmer, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft etc.), für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei einer Abspa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsau...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr