Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Dieses Gesetz findet auf das Arbeitsrecht keine Anwendung.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (7) Form der Aussage

Rz. 216 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen kann es ausreichen, dass sich Beschuldigte (und Zeugen) schriftlich äußern (vgl. § 163a Abs. 1 Satz 2 StPO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn der Beschuldigte oder Zeuge für seine Aussage Akten, Geschäftsbücher oder andere umfangreiche Schriftstücke braucht (vgl. auch Nr. 67 RiStBV). Rz. 216.1 [Autor/Stand] Gemäß § 136 Abs. 4 StPO ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Generelle Zulässigkeit einer Begünstigung von Wohngrundstücken mittels ermäßigter Steuermesszahlen

Rz. 27 [Autor/Stand] In seinem Urteil, mit dem es die einheitswertbasierte Grundsteuer für verfassungswidrig erklärte, führte das BVerfG aus:[2] "Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Die Steuerpflichtigen müssen dem Grundsatz nach durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden. [...] Abweichu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 25 EGGVG – [Zuständigkeit].

Gesetzestext (1) 1Über den Antrag entscheidet ein Zivilsenat oder, wenn der Antrag eine Angelegenheit der Strafrechtspflege oder des Vollzugs betrifft, ein Strafsenat des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk die Justiz- oder Vollzugsbehörde ihren Sitz hat. 2Ist ein Beschwerdeverfahren (§ 24 Abs. 2) vorausgegangen, so ist das Oberlandesgericht zuständig, in dessen Bezirk die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29.7.09 (BGBl I, 2258) eingefügt. Sie dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Zwangsvollstreckung, wenn Geldforderungen und andere Vermögensrechte auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids gepfändet werden sollen. Stellt der Gläubiger seinen Vollstreckungsantrag ele...mehr

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AGS 08/2025, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

An sich war hier die Festsetzung des Gegenstandswertes nicht besonders schwierig. Die Beschlussgründe umfassen nur eine halbe Seite. Gleichwohl sind dem Einzelrichter des VII. ZS des BGH einige Fehler unterlaufen, die dem Sprichwort "In der Kürze liegt die Würze" hier nicht Rechnung tragen. 1. Streitwert statt Gegenstandswert Zunächst hat er im Tenor seines Beschlusses den "St...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Blindenzulagen (Nr 8).

Rn 23 Geschützt sind sowohl die Leistungen des ArbG oder Dienstherrn zur Unterstützung Nichtsehender. Blindenzulagen gem § 35 BVG sind nach § 54 SGB I und Blindenbeihilfen iSd § 72 SGB XII nach § 17 I 2 SGB XII unpfändbar. Geschützt werden Zulagen nach Landesrecht, zB nach dem Gesetz über Hilfen für Blinde und Gehörlose in Nordrhein-Westfalen vom 17.12.97, GVBl S 436, soweit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Sachlicher Anwendungsbereich.

Rn 2 Angerufen werden können nach diesem Gesetz nur Verbraucherschlichtungsstellen, die nach dem VSBG oder aufgrund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden sind (§ 2 I Nr 2). Soweit eine solche Anerkennung, Beauftragung oder Einrichtung nicht vorliegt, darf sich die jeweilige Stelle nicht als Verbraucherschl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wichtiger Grund.

Rn 4 Die Aussetzung setzt einen ›wichtigen Grund‹ voraus. Als Regelbeispiel nennt das Gesetz die ›Vorgreiflichkeit‹ eines anderen Verfahrens, die dann gegeben ist, wenn die in dem Verfahren zu treffende Entscheidung ganz oder zT von dem Bestehen eines Rechtsverhältnisses in einem anderen anhängigen Verfahren abhängig ist (BGH Rpfleger 90, 464, 465 [BGH 02.07.1990 - II ZB 1/9...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Rechtsmittel in Familiensachen.

Rn 1 Der 5. Abschn regelt die Rechtsmittel gg erst- u zweitinstanzliche Endentscheidungen. Die Vorschriften gelten gem § 113 I 1 auch für Ehe- u Familienstreitsachen (§§ 121, 112), werden aber v § 117 u den dort in Bezug genommenen Vorschriften der ZPO über die Berufung ergänzt (s § 117 Rn 2 ff). Auf Rechtsmittel in fG-Familiensachen, auch als Folgesache, finden allein §§ 58...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / 1. Gesetzestext

Rz. 48 [Autor/Stand] Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Hinwirken auf Einvernehmen, S 1.

Rn 7 Invernehmen Gem Abs 1 S 1 soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens einer der genannten Kindschaftssachen auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, also vor jeder gerichtlichen (Zwischen-)Entscheidung zunächst die Möglichkeiten einer konsensualen Lösung ausschöpfen. Das Gesetz macht keine Vorgaben, wie das Gericht i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die richterliche Gewalt wird durch un abhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 229 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Gesetzesänderung war wegen der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung notwendig geworden.[4] Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ersetzt im ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vereinigungen, Personengruppen und Einrichtungen (Nr 2).

Rn 5 Nach Nr 2 sind auch nicht rechtsfähige Vereine, denen das Gesetz Rechte zuerkennt (zB Gewerkschaften gem §§ 98 ff AktG) sowie die GbR beteiligtenfähig (Begr zu § 8 RegE in BTDrs 16/6308, 180). Der Gesetzgeber folgt bei Letzterer der sog. ›Gruppen-Lehre‹, die an das tatsächliche Auftreten bestimmter Wirkungseinheiten im Rechtsverkehr anknüpft. Auch altrechtliche Vereinig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Durch Vorlagebeschluss ist eine Entscheidung des im Rechtszug übergeordneten Oberlandesgerichts über die Feststellungsziele von Musterverfahrensanträgen herbeizuführen, die den gleichen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen (gleichgerichtete Musterverfahrensanträge), wenn innerhalb von sechs Monaten nach der ersten Bekanntmachung eines Musterverfahrensantrags m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 8 EGGVG – [Oberste Landesgerichte].

Gesetzestext (1) Durch die Gesetzgebung eines Landes, in dem mehrere Oberlandesgerichte errichtet werden, kann die Verhandlung und Entscheidung der zur Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes gehörenden Revisionen und Rechtsbeschwerden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten einem obersten Landesgericht zugewiesen werden. (2) Diese Vorschrift findet jedoch auf bürgerliche Rechtss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 2 In Familiensachen (§ 111) ist die Beschwerde gem I gg Endentscheidungen (§ 38 I 1) des FamG statthaft, sofern das Gesetz nicht – wie zB in § 57 I oder § 197 III 1 (mangels Infragestellung v Gültigkeit u Rechtswirksamkeit der Adoption als solcher Beschwerde aber statthaft bzgl namensrechtlicher Folgen [BGH FamRZ 20, 1275; München FamRZ 22, 874; Hamm FamRZ 21, 527; Kobl F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 688 regelt die Zulässigkeit des Mahnverfahrens allgemein. § 690 legt den notwendigen Inhalt des Antrags fest. Nirgends bringt die ZPO zum Ausdruck, dass das Mahnverfahren nur für Forderungen vorgesehen ist, die unbestritten sind oder bleiben. Einige Verfahren können bestätigen, dass das Mahnverfahren deshalb bevorzugt wird, weil es ohne Vorschuss in Gang gesetzt wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Dieses Gesetz gilt für das Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, soweit sie durch Bundesgesetz den Gerichten zugewiesen sind.mehr

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§ 16 Vermächtnisanordnung / 4. Lastentragung

Rz. 189 Welche für ein Haus anfallenden Kosten sind vom Wohnungsberechtigten einerseits und vom Eigentümer andererseits zu tragen?mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm.

Rn 1 Das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (BGBl I 2011, 2302 ff) schließt mit dem siebzehnten Titel des GVG (§§ 198–201) eine Gesetzeslücke. Der EGMR hatte bereits mit Urt vom 8.6.06 (NJW 06, 2389) entschieden, dass Art 6 I EMRK (Recht auf ein faires Verfahren, insb der Anspruch auf Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit) durch ein überlanges G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Mehrbedarfe (§ 115 I 3 Nr 4).

Rn 28 Als zusätzliche Mehrbedarfe neu ins Gesetz aufgenommen worden sind die Mehrbedarfe nach § 21 SGB II für Schwangere, Alleinerziehende, Kranke und Behinderte. Der BGH hatte entschieden, dass diese Mehrbedarfe nicht pauschal, sondern nur auf besonderen Nachweis im Rahmen des bisherigen Auffangtatbestandes im § 115 Abs 1 S 3 Nr 4, jn Abzug gebracht werden können (BGH FamRZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 245 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drs 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Gesetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 § 702 I bezweckt weitere Verfahrensvereinfachung, über die umgebenden Vorschriften zum Mahnverfahren hinaus. Häufigste Auswirkung der Möglichkeit, Erklärungen vor dem UdG abgeben zu können, ist die Befreiung vom Anwaltszwang (§ 78 III). Rn 2 Indem das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ab 1.1.18 bundesweit die elektronische Kommunika...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Dieses Gesetz ist anwendbar in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen einer der folgenden Ansprüche geltend gemacht wird:mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Bremen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nutzung der gru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 38 legt den Beschluss als Endentscheidung terminologisch für alle Verfahren der fG fest. Vergleichbar dem Urteil der ZPO ergeht ein Beschluss, wenn der Verfahrensgegenstand ganz oder tw erledigt und deshalb zur Endentscheidung reif ist. Abzutrennen sind die Neben- und Zwischenentscheidungen, die nur durch Beschluss ergehen, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist. Eine Aus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Das Gesetz gibt durch Abs 3 den Parteien die Möglichkeit, durch Ablehnung des Richters ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf einen neutralen Richter (§ 41 Rn 1) durchzusetzen (BGH NJW 12, 1890 [BGH 15.03.2012 - V ZB 102/11]), in dem es ihnen ein eigenes Recht schafft, bei Nichtbeachtung der Ausschlussgründe des § 41 diese oder sonstige Gründe zur Überprüfung zu ste...mehr

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§ 26 Behindertentestament u... / A. Gefahren und Gestaltungsziele

Rz. 1 Geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen bzw. Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen[1] sind behinderungsbedingt oft zur vollständigen Deckung ihres Lebensunterhalts nicht in der Lage. Hinzu kommen häufig weitere Bedarfe, z.B. infolge von Pflegebedürftigkeit. Daraus erwächst die Notwendigkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Insoweit kommen, je na...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 2. Höchstpersönlichkeit

Rz. 40 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen (§ 2274 BGB), wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Jede Form der Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fachliche Anforderungen.

Rn 3 Die fachliche Eignung wird nicht durch besondere Fertigkeiten oder eine Ausbildung indiziert, sie folgt für das Gesetz aus der Tätigkeit im kaufmännischen Verkehr (Abs 1 Nr 3). Der Handelsrichter muss eingetragener Kaufmann sein (Ausn: § 110). Bei Handelsgesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter Kaufleute (BGHZ 45, 282, 285), es genügt die Eintragung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schiedssprüche.

Rn 2 Das Gesetz spricht in § 1054 und an anderer Stelle nur allgemein vom Schiedsspruch. Durch die Gleichstellung mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Urt (§ 1055) wird aber deutlich, dass die Trennung unterschiedlicher Arten von Urteilen auch bei Schiedssprüchen von Bedeutung sein kann. So kann man iRd Endentscheidungen den vollständigen Schiedsspruch vom Teil-Schiedsspr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Antragsfrist.

Rn 14 Zu beachten ist, dass der Verlegungsanspruch nur besteht, wenn der Antrag binnen einer Woche nach Zugang der Ladung oder Terminsbestimmung gestellt wird (Abs 3). Damit soll verhindert werden, dass der Antrag kurz vor dem Termin gestellt und so zur Verfahrensverzögerung missbraucht wird (Wieczorek/Schütze/Gerken Rz 24). Für die Berechnung der Wochenfrist ist der Zugang ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Fehlende Vereinbarungen.

Rn 6 Soweit die Parteien eine Vereinbarung über die Bestellung der Schiedsrichter nicht getroffen haben, stellt sich zunächst die Frage nach der Zusammensetzung des Schiedsgerichts (§ 1034). Ist die Zusammensetzung idS vereinbart, dass entweder ein Einzelschiedsrichter oder ein Dreier-Schiedsgericht gewollt ist, so gibt das Gesetz in Abs 3 Verfahrensregeln zur Bestellung vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Hauptverfahren

Schrifttum: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl. 2019; Claus, Zur Modernisierung des Strafverfahrens, NStZ 2020, 57; Deiters, Kritik an der gegenwärtigen Deutung des § 219 StPO, in FS Dencker, 2012, S. 53; Duttge, Zur missbräuchlichen Benutzung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung, JZ 2005, 1012; Gössel, Über die Ablehnung prozessverschle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 2 VSBG – Verbraucherschlichtungsstelle.

Gesetzestext (1) Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die 1. Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher oder Unternehmer als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und 2. nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftrag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Der Zeitpunkt.

Rn 3 Das Gesetz verlangt die Erhebung der Einrede vor dem staatlichen Gericht, die der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache vorbringen muss. Nicht verlangt wird vom Gesetz also die Erhebung der Einrede bereits im Schriftsatz der Klageerwiderung. Dies gilt auch dann nicht, wenn dem Beklagten eine richterliche Frist gesetzt worden war. Die Norm ist ähn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. (Intertemporaler) Normgegenstand.

Rn 1 Das AVAG verdrängt als lex specialis das Verfahren nach § 722 f ZPO. In der ersten Fassung vom 30.5.88 (BGBl I, 662) war es ab dem 8.6.88 anwendbar. Es diente zunächst vorrangig der Umsetzung des EuGVÜ und des LuGÜ (zu weiteren völkerrechtlichen Verträgen vgl § 1). Die mit der Neufassung v 19.2.01 (in Kraft ab 1.3.01) einbezogene Ursprungsversion der EuGVO (VO 44/2001 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist auf Grund einer gerichtlichen Anordnung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung durchzusetzen, kann das Gericht, sofern ein Gesetz nicht etwas anderes bestimmt, gegen den Verpflichteten durch Beschluss Zwangsgeld festsetzen. Das Gericht kann für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Zwangshaft anordnen. Verspricht die Anordnun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Handelssachen im Sinne dieses Gesetzes sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 801 ZPO – Landesrechtliche Vollstreckungstitel.

Gesetzestext (1) Die Landesgesetzgebung ist nicht gehindert, auf Grund anderer als der in den §§ 704, 794 bezeichneten Schuldtitel die gerichtliche Zwangsvollstreckung zuzulassen und insoweit von diesem Gesetz abweichende Vorschriften über die Zwangsvollstreckung zu treffen. (2) Aus landesrechtlichen Schuldtiteln im Sinne des Absatzes 1 kann im gesamten Bundesgebiet vollstre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, AGG ... / 2 Genese des Ausschlusses

Rz. 2 Der im Dezember 2004 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien[1] sah im Gegensatz zur jetzigen Gesetzesfassung noch keinen Ausschluss von Kündigungen aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes vor. Anders lautete bereits das am 17.6.2005 vom Bundestag verabschiedete, letztlich aber aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 14b wurde durch Art 2 Nr 4 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.13 (BGBl I 3786) in das FamFG eingefügt. Die Vorschrift trat gem Art 26 Abs 7 des vorgenannten Gesetzes erst am 1.1.22 in Kraft und wurde kurz vor ihrem Inkrafttreten durch das Gesetz vom 5.10.21 (BGBl I 4607) geändert. Ihr Zweck ist die Beschleunigung u...mehr

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§ 7 Testierfähigkeit / b) Erbvertrag

Rz. 16 Einen Erbvertrag kann nur derjenige schließen, der unbeschränkt geschäftsfähig ist und zusätzlich das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2275 Abs. 1 BGB). Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde mit Wirkung vom 22.7.2017 § 2275 Abs. 2 BGB aufgehoben, sodass es dem Minderjährigen nicht mehr möglich ist, mit Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter einen Erbve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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AGS 08/2025, Keine Aktenver... / II. Ausdruck ohne entsprechenden Antrag

Der dagegen gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung war nach Auffassung des AG begründet. Das Gericht teile zwar nicht die Auffassung des AG Daun (Beschl. v. 12.4.2020 – 4c OWi 132/20) und des AG Frankfurt (Beschl. v. 14.8.2020 – 976 OWi 94/20), wonach die elektronische Versendung der gesetzliche Standardfall sei (was er tatsächlich ist) und allein deswegen eine Vers...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 12 Erste Voraussetzung der Arbeitnehmereigenschaft ist – ausweislich der Regelung des § 611a BGB – nach wie vor, dass die Verpflichtung zur Arbeitsleistung durch einen privatrechtlichen Vertrag begründet wird. Es ist für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft jedoch nicht entscheidend, ob der Arbeitsvertrag fehlerhaft zustande gekommen ist und daher nichtig ist oder ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Berechnungsmethode.

Rn 38 Das Gericht muss unter Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls und der Interessen der Beteiligten nach billigem Ermessen feststellen, ob und in welchem Umfang die eigenen Einkünfte des Unterhaltberechtigten die Leistungspflicht des Schuldners mindern (BGH NJW-RR 05, 795, 797 [BGH 21.12.2004 - IXa ZB 142/04]; 05, 1239, 1240 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 28/05];...mehr