Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Terminologie.

Rn 2 Das Gesetz spricht vom Gericht und meint damit hier und in allen Fällen des 10. Buchs ein staatliches Gericht. Soweit das Gesetz ein Schiedsgericht ansprechen will, wird in jedem Falle von einem Schiedsgericht gesprochen (zB §§ 1034, 1040).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Reform.

Rn 3 Zum 1.1.14 ist das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechtes in Kraft getreten (BGBl I Nr 55 S 3533). Das Gesetz enthält ggü dem RegE deutlich weniger Änderungen. Kernbereich ist die gesetzliche Definition der Mutwilligkeit sowie die Neufassung der Eigenbeteiligung der Partei im § 115.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Nicht überprüfbare Vorentscheidungen.

Rn 6 Die vom Gesetz für unanfechtbar erklärten Entscheidungen, die dem Endurteil vorausgehen, können auch nicht im Berufungsverfahren überprüft werden; das Berufungsgericht ist an sie gebunden. Dazu gehören zB der Beschl, durch den die Ablehnung eines Richters für begründet erklärt wurde (§ 46 II Alt 1), die Zurückweisung des Antrags auf öffentliche Beglaubigung einer Prozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 371b ZPO – Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden.

Gesetzestext Wird eine öffentliche Urkunde nach dem Stand der Technik von einer Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person in ein elektronisches Dokument übertragen und liegt die Bestätigung vor, dass das elektronische Dokument mit der Urschrift bildlich und inhaltlich übereinstimmt, finden auf das elektronische Dokument die Vorschriften über die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Entstehungsgeschichte.

Rn 1 Die Norm ist eine zentrale Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr innerhalb der Justiz. Ihre Bedeutung wird bei einem Vergleich mit früheren Regelungen deutlich. Durch Gesetz vom 13.7.01 (BGBl I 1542) ist der ursprüngliche § 130a in das Gesetz eingefügt worden (in Kraft seit 1.8.01). Er erlaubte die Einreichung prozessualer Erklärungen in elektronischer Form, so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter, Abs 1 Nr 3.

Rn 9 Das BVerfG hatte mit Beschl v 1.2.23 (FamRZ 23, 837) Art 13 III Nr 1 EGBGB über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem GG unvereinbar erklärt, weil das Gesetz keine ergänzenden Regelungen zum Schutz der minderjährigen Person im Hinblick ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die ursprünglich durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren 2005 neu geschaffene Vorschrift ist zunächst durch das am 1.11.12 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.12 tw neugefasst (BGBl I 12, 2182) und nunmehr durch Art 4 des Zweiten Gesetzes zur Reform des KapMuG v 16.7.24 (BGBl 2024 I Nr 240...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kompetenzen des Präsidiums.

Rn 3 § 21e regelt die Kompetenzen des Präsidiums nicht erschöpfend (MüKoZPO/Pabst § 21e GVG Rz 1), beschreibt aber die Erstellung des Geschäftsverteilungsplans als Hauptaufgabe des Präsidiums für die Ebene des gerichtlichen Internums, soweit nicht örtliche und sachliche Zuständigkeiten, Funktionen und Besetzungen bereits durch formelles Gesetz oder Rechtsverordnung den Entsc...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3 Betriebsbegriff (Abs. 2)

Rz. 3 Nach § 24 Abs. 2 Satz 1 KSchG stellt die Gesamtheit aller See- oder Binnenschiffe eines Schifffahrtsbetriebs oder der Luftfahrzeuge eines Luftverkehrsbetriebs abweichend vom Betriebsbegriff des § 23 KSchG einen einzigen Betrieb dar. Die Vorschrift fingiert damit einen Betrieb, ohne dass es darauf ankommt, ob die einzelnen Schiffe oder Luftfahrzeuge tatsächlich in arbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Ermessensentscheidungen (Abs 3).

Rn 9 Räumt das Gesetz der Justizverwaltung ein Ermessen bei der Entscheidung oder bei der Frage ein, ob überhaupt eine Maßnahme getroffen wird, ist die Überprüfbarkeit des Verwaltungshandelns entspr eingeschränkt. Ermessen bedeutet, dass mehrere Entscheidungen rechtmäßig sein können. Rechtswidrig kann das Handeln der Justizverwaltung nur dann sein, wenn das Ermessen überschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Hinderungsgründe.

Rn 12 Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gründen, die dem Richter die Befugnis entziehen, in einem konkreten Verfahren sein Amt auszuüben, der Ausschließung gem § 41 und Gründen, die einer Partei das Recht geben, ihn gem § 42 II wg der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen (Zö/Vollkommer vor 41 Rz 2). Während § 41 auf zuverlässig feststellbare Beziehungen abstellt, die d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet.[2] Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf...mehr

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§ 15 Vor- und Nacherbeneins... / c) Befreiter Vorerbe

Rz. 20 Von einer Vielzahl der vorstehend ausgeführten Beschränkungen, denen der nicht befreite Vorerbe unterliegt, kann der Erblasser ihn befreien. Sofern der Erblasser von dieser Möglichkeit im weitest möglichen Umfang Gebrauch gemacht hat, spricht man allgemein vom befreiten Vorerben. Die Grenzen dieser Befreiungsmöglichkeit ergeben sich dabei aus den §§ 2136 f. BGB. Angel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen der Vermutung.

Rn 2 Die Echtheitsvermutung des § 437 betrifft nur inländische öffentliche Urkunden (zum Begriff der öffentlichen Urkunde vgl § 415 Rn 9 ff). Es kann sich um öffentliche Urkunden über Erklärungen iSv § 415 I, wirkende Urkunden (§ 417) oder Zeugnisurkunden (§ 418) handeln. § 437 erfasst auch die sog Eigenurkunden eines Notars oder einer Behörde (BGH DNotZ 81, 118, 120 [BGH 09...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ergänzende Vorschriften.

Rn 2 Die Bestimmungen des GVG sind auch inhaltlich nicht abschließend. Sie werden durch andere Gesetze, etwa die Richtergesetze des Bundes (DRiG) und der Länder oder die erwähnten Prozessordnungen ergänzt. Darin finden sich zB Vorschriften über den Ausschluss oder die Ablehnung von Richtern (vgl §§ 41–48 ZPO, 54 VwGO, 22 ff StPO). Neben den verfassungsrechtlich verankerten J...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Recht auf Akteneinsicht

Schrifttum: Siehe zunächst das Schrifttum vor § 392 Rz. 391; vgl. ferner: Beyer, Rechtsweg bei Akteneinsicht, AO-StB 2012, 141; Bick, Was ist neu an den neuen AStBV (St) 2023/2024, AO-StB 2024, 49; Bruschke, Das Recht auf Akteneinsicht in steuerlichen Verfahren, AO-StB 2014, 373; Dorrien, "Preisgabe" des Informanten: Elemente der Inquisition im Steuerstrafverfahren?, wistra 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bildung der Senate.

Rn 1 Es müssen mindestens ein Zivil- und ein Strafsenat gebildet werden. Familiensenate (s.a. § 119 Rn 8) gehören zu den Zivilsenaten. Die Anzahl bestimmt die Justizverwaltung nach dem jeweiligen AusfG zum GVG, idR der Präsident des OLG. Einen Senat für Handelssachen sieht das Gesetz nicht vor; die Geschäftsverteilung kann aber bestimmen, dass ein Zivilsenat für alle Rechtsm...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Historische Entwicklung

Rz. 3 Die Suche nach einem verhältnismäßigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und Unternehmerfreiheit prägte die Entwicklung des Kündigungsschutzes. Ein materieller Kündigungsschutz im Sinne eines Erfordernisses sachlicher, die Kündigung rechtfertigender Gründe findet sich erstmals in dem Betriebsrätegesetz (BRG) vom 4.2.1920. Nach diesem Gesetz konnte der Arbeitnehmer,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das ZwVollStrÄndG v 29.7.09 (BGBl I S 2258) in das Gesetz eingefügt worden und zum 1.1.13 in Kraft getreten. Weitere Änderung hat sie durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr 655/2014 zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Zeugen

Ergänzender Hinweis: Nr. 45, 47, 54 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 45, 47, 54). Rz. 217 [Autor/Stand] Ebenso wie die StA kann die selbständig tätig werdende FinB (= BuStra) nach § 161a StPO (i.V.m. § 399 Abs. 1, § 386 Abs. 2 AO) Zeugen und Sachverständige vernehmen. Diese sind verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und zur Sache auszusagen bzw. ihr Gutachten zu erstatten. Die A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Dynamisierung der Pfändungsfreigrenzen (Abs 4).

Rn 20 Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v 22.11.20 (BGBl I, 2466) ist die Dynamisierungsregel umgestaltet worden. Zugleich hat sie in dem entzerrten Aufbau von § 850c eine neue Platzierung erhalten. Erstmals ist durch das Siebte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wer in anderer Weise als durch Verwendung oder Empfehlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorschriften zuwiderhandelt, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), kann im Interesse des Verbraucherschutzes auf Unterlassung und Beseitigung in Anspruch genommen werden. 2Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder...mehr

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§ 4 Formvorschriften bei no... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 39 Regelungen zum Zentralen Testamentsregister finden sich inmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Vorbemerkung.

Rn 1 Die Vorschrift ist eingefügt worden mit Wirkung v 1.11.05 durch Art 3 Nr 3 des Gesetzes zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) v 16.8.05 (BGBl I, 2437). Das KapMuG ist zum 1.11.12 durch Art 9 des Gesetzes zur Reform des KapMuG (BGBl I, 2182) novelliert worden und war zunächst befristet. Nach mehrfacher Verlängerung der Befristung gilt es aufgrund des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ablehnung eines Schiedsrichters durch die Partei.

Rn 3 Abs 2 gibt den Parteien ein Recht, den Schiedsrichter abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an seiner Unparteilichkeit oder Unabhängigkeit bestehen. Erweitert wird dieses Recht auf den Fall, dass der Schiedsrichter die zwischen den Parteien vereinbarten Voraussetzungen nicht erfüllt. Einen Ausschluss des Schiedsrichters kraft Gesetzes kennt die rechtliche Regelung nicht....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 10 regelt, in welchem Umfang sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen kann und vor welchen Gerichten die Vertretung durch einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorschrift soll einen Gleichlauf mit anderen Verfahrensordnungen herstellen (Allgemeine Begr des RegE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts, BTDrs 16/3655, S ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entspr Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur Altershil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / §§ 313, 313a, 313b (Form und Inhalt).

Rn 12 Obwohl § 329 bzgl der äußeren Gestaltung von Beschlüssen keine Regelung trifft, ist § 313 auf diese entspr anzuwenden (BGH NJW 01, 1653 [BGH 24.01.2001 - XII ZB 75/00]). Dies gilt insb für urteilsvertretende und verfahrensbeendende Beschlüsse (Hamm OLGR 99, 13; Köln BB 01, 1499 [OLG Köln 03.04.2001 - 25 W 2/00]) und Vollstreckungstitel. Bei diesen ist ein volles Rubrum...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auf das Verfahren sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung und die § 12 Absatz 1, 3 und 4, § 13 Absatz 1 bis 3 und 5 sowie § 13a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzuwenden, soweit sich aus diesem Gesetz nicht etwas anderes ergibt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Terminologie.

Rn 2 Der Begriff der formellen Rechtskraft bedeutet Unanfechtbarkeit der Entscheidung durch Rechtsmittel oder durch die im Gesetz genannten Rechtsbehelfe im laufenden Verfahren. Demgegenüber meint die materielle Rechtskraft die inhaltliche Verbindlichkeit einer Entscheidung für die Beteiligten. Eine formell rechtskräftige Entscheidung schließt also die Fortsetzung des Verfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Strengbeweis.

Rn 2 Der Begriff des Strengbeweises ist im Gesetz nicht enthalten. Der Gesetzgeber spricht vielmehr von einer förmlichen Beweisaufnahme und meint damit entsprechend der Regelung in Abs 1 diejenige Beweisaufnahme, bei der alle Normen des zivilprozessualen Beweisrechts beachtet und eingehalten werden. Mit der Wahrung des Strengbeweises sollen vor allem Rechtssicherheit und Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verfahrensbeteiligte.

Rn 98 Diese können sich auf eine fehlerhafte Besetzung des Spruchkörpers und die Entziehung ihres gesetzlichen Richters gem §§ 547 Nr 1, 579 I Nr 1 ZPO oder § 338 Nr 1 StPO berufen. Mängel der Aufstellung des Geschäftsverteilungsplans werden dabei inzident im Rechtsmittelverfahren geprüft. Fehler bei der Wahl des Präsidiums berühren die Bestimmung des gesetzlichen Richters a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 30 wurde durch das am 25.4.13 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts (BGBl I 13, 831) neu in die ZPO eingegliedert. § 30 aF, der hierfür weichen musste, wurde in § 30a umbenannt. Dabei orientiert sich § 30 I am ›Vorbild‹ des § 440 HGB in der bis zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts geltenden Fassung v 24.4.13 und § 30 II an den ›Vorbildern‹ in...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3 Freier Mitarbeiter

Rz. 47 Möglich ist es auch, dass Dienste eines Mitarbeiters in Anspruch genommen werden, der aber kein Arbeitnehmer ist. Für den Arbeitgeber kann dies günstig sein: Kündigungsschutz besteht nicht, Sozialabgaben ebenso nicht. Das Problem, den Begriff des Arbeitnehmers zu definieren, stellt sich daher nicht nur im Arbeitsrecht, sondern in ähnlicher Form auch im Sozialversicher...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Form der Entscheidung.

Rn 33 Das Gesetz sieht für die Entscheidung über die Bestellung des Verfahrensbeistands keine Form vor BTDrs 13/4899, 130 zu § 50 FGG aF: ›besonderer Bestellungsakt nicht vorgesehen‹). Es handelt sich in der Sache um eine verfahrensleitende Maßnahme iSv § 28 (MüKoFamFG/Schumann § 158 aF Rz 21; Musielak/Borth/Borth/Grandel § 158 aF Rz 12; Karlsr FamRZ 14, 1136; München FamRZ ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kein obligatorisches Vorschaltverfahren.

Rn 27 Es gibt Schlichtungsverfahren, die vom Gesetzgeber als zwingende obligatorische Vorschaltverfahren ausgestaltet sind. Wichtigster Fall ist § 15a EGZPO. Ein solches obligatorisches Vorschaltverfahren setzt freilich voraus, dass im Gesetz eine solche Regelung enthalten ist. Dies ist im VSBG eindeutig zu verneinen. Indirekt ergibt sich schon aus § 15, dass beiden Seiten d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die Pflicht zur Verschwiegenheit des Mediators.

Rn 2 § 4 schafft eine generelle Pflicht des Mediators zur Verschwiegenheit. Damit zwingend verknüpft ist im Prozess ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gem § 383 I Nr 6 ZPO. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit erfasst alle Informationen, die der Mediator in Ausübung seiner Tätigkeit erlangt hat. Sie bezieht sich auf alle Ereignisse des Mediationsverfahrens ...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / B. Gegenstandswerte im Mietrecht

Rz. 37 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im Mietrecht folgt in der Regel dem § 23 Abs. 1 RVG, der auf die entsprechenden Regeln des GKG bei nicht streitigen Angelegenheiten auch des GNotKG verweist. Erst wenn sich auf diesem Wege keine Kosten ermitteln lassen, wird der Auffangstreitwert nach § 23 Ab. 3 S. 2 RVG in Höhe von 5.000,00 EUR angewandt und der Streitwert an d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Säumnis des Klägers (Abs 1).

Rn 2 Abweichend vom staatlichen Prozess und wegen des Fehlens einer zwingenden Mündlichkeit (§ 1047) ist aus der Sicht des Klägers die Einreichend der Klage innerhalb der vom Schiedsgericht bestimmten Frist (§ 1046) ein absolut zentrales Element des schiedsrichterlichen Verfahrens. Das Gesetz knüpft deshalb an die Versäumung der Einreichung der Klage eine Säumniswirkung. § 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Parteivereinbarungen.

Rn 2 Die Parteien können jederzeit eine Vereinbarung sowohl über Art als auch Höhe der Sicherheitsleistung treffen. Diese Parteivereinbarung kann in einem gerichtlichen Verfahren oder außergerichtlich erfolgen. Möglich ist bspw auch lediglich die Vereinbarung einer von § 108 abweichenden Stellung einer Bürgschaft. Parteivereinbarungen haben Vorrang vor der gerichtlichen Anor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Die Rüge der Unzuständigkeit (Abs 2).

Rn 4 Abs 2 gibt den Parteien die Möglichkeit, Bedenken gg die Zuständigkeit des Schiedsgerichts durch Rüge geltend zu machen. Dabei werden für die Rüge der Unzuständigkeit zeitliche Limitierungen eingefügt. Insofern ist die Norm ggü § 1027 spezieller. Macht der Schiedsbeklagte mit seiner Klagebeantwortung Ausführungen zur Sache, ohne sich zur Zuständigkeit zu äußern, wird er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Stellung der Rechtspfleger.

Rn 30 Für Rechtspfleger, die als Beamte im Justizdienst ihnen durch Gesetz übertragene Aufgaben iRd Rechtspflege wahrnehmen (§ 1 RPflG), enthält § 9 RPflG eine eigene Gewährleistung sachlicher Unabhängigkeit (Selbstständigkeit). Der Rechtspfleger ist zwar im verfassungsrechtlichen Sinne (Art 92, 97 Abs. 1 GG) kein Richter. Er ist aber nach § 9 RPflG in seiner Amtsausübung in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Zwecken (§ 8 Abs 2 S 2–5 EStG)

Schrifttum: Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und...mehr

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§ 8 Testierfreiheit / G. Exkurs: Lebzeitige Rechtsgeschäfte

Rz. 67 Vom Berater unbedingt im Auge zu behalten ist, dass eine letztwillige Bindung des künftigen Erblassers ihn im Ausgangspunkt nicht daran hindert, lebzeitig zu verfügen! § 2286 BGB stellt für den Erbvertrag klar, dass das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, durch den Erbvertrag nicht beschränkt wird. Der im Erbvertra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 12 Keine Pflicht zur Sicherheitsleistung besteht bei bewilligter PKH für den Kl, § 122 I Nr 2. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht zuvor durch rkr Zwischenurteil eine Frist nach § 113 gesetzt und diese (inzwischen) abgelaufen ist (Brandbg NJW-RR 03, 209 [OLG Brandenburg 17.10.2002 - 13 W 34/02]). Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewilligung der PKH zu Unrecht erfolgt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (5) Kritik

Rz. 974 [Autor/Stand] Der zuletzt genannten Auffassung ist zu folgen, da die für eine (eingeschränkte) Beschlagnahmefähigkeit der Buchhaltungsunterlagen ins Feld geführten Argumente nicht zu überzeugen vermögen: Rz. 975 [Autor/Stand] Am wenigsten einleuchtend erscheint die Annahme, die Mandanten- und Buchführungsunterlagen stünden nicht im Alleingewahrsam des steuerlichen Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ermächtigt den Verordnungsgeber, also das BMJ, dazu, eine Verordnung über die Ausbildung und die Fortbildung von zertifizierten Mediatoren zu erlassen. Der Umfang und die Regelungsbereiche der Verordnung werden im Gesetz näher bestimmt. Darüber hinaus nimmt das Gesetz auf § 5 I und die dort genannten Ausbildungsgrundlagen Bezug. Zu den weiteren Planungen des BM...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 40a EGGVG – [Anwendung der §§ 72a und 119a GVG].

Gesetzestext (1) Die §§ 72a und 119a des Gerichtsverfassungsgesetzes in der bis einschließlich 31. Dezember 2020 geltenden Fassung sind auf Verfahren, die vor dem 1. Januar 2018 anhängig geworden sind, nicht anzuwenden. (2) Auf Verfahren, die ab dem 1. Januar 2018 bis einschließlich 31. Dezember 2020 anhängig geworden sind, sind die §§ 72a und 119a des Gerichtsverfassungsges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1; vgl zur Abgrenzung zu sonstigen Familiensachen i...mehr