Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 2 Rechtslage vom 1.1.1961 bis 31.12.1991

Das HwVG ordnete die Handwerkerversicherung neu. Diese wurde von der Angestellten- zur Arbeiterrentenversicherung überführt, nicht nur hinsichtlich der zukünftigen Beiträge, sondern auch in Bezug auf die bisher nach dem HVG gezahlten Beiträge. Die Leistungsgewährung erfolgte durch den zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung, d. h. durch die Landesversicherungsansta...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.2 Grobe Pflichtverletzung

Rz. 27 § 23 Abs. 3 BetrVG betrifft nur den Verstoß gegen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Jedoch werden auch die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten aus anderen Gesetzen sowie Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen erfasst.[1] Rz. 28 Die Pflichtverletzung ist – wie bei § 23 Abs. 1 BetrVG – grob, wenn sie objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend ...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.3 Dauer und Lage der Ruhepausen

Rz. 10 Die Mindestdauer der Pausen ist entsprechend der Dauer der Arbeitszeit gestaffelt: Sie beträgt 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.[1] Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden muss folglich keine Ruhepause gewährt werden. Die gesetzlich vorgesehenen Mindestruhepausen gelten für a...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 4 Notwendige Soft Skills für Sustainability Manager

In einer immer komplexer werdenden und sich schnell verändernden Geschäftswelt spielt das Management nachhaltiger Geschäftspraktiken eine entscheidende Rolle. Sustainability Manager müssen nicht nur über fundierte fachliche Kenntnisse verfügen. Sie sollten auch eine Vielzahl an Soft Skills besitzen, um erfolgreich sein zu können. Dazu gehören u. a. Kommunikationsfähigkeiten,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zähler / Zusammenfassung

Begriff Häufiger Streitpunkt innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Eigentumszuordnung der Verbrauchszähler innerhalb der Wohnungseigentumsanlage. Im Schadensfall stellt sich nämlich regelmäßig die Frage, wer denn für die Erhaltungskosten aufzukommen hat. Im Hinblick auf eine gerechte – verbrauchsabhängige – Verteilung gerade der Kaltwasserkosten in den Besta...mehr

Kommentar aus Haufe TVöD Office Premium
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Beschäftigungsbereiche mit Verkürzungsmöglichkeit

Rz. 14 Die abschließende Aufzählung der Beschäftigungsbereiche, in denen die Mindestruhezeit auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden kann, umfasst Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, Verkehrsbetriebe, den Rundfunk sowie die Landwirtschaft und die Tierhaltu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 27 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13. Dezember 2001].

Gesetzestext Auf vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 645 bis 660 der Zivilprozessordnung), in denen der Antrag auf Festsetzung von Unterhalt vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurde, finden die Vorschriften über das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger in der am 31. Dezember 2001 geltenden Fassung weiter Anwendung. Rn 1 § 27 enthä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 5 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht vollkommen neu geordnet (Gesetz vom 10.8.21, BGBl I 3436) und damit die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 736 nF der materiellen Rechtslage angepasst. Der neue § 713 BGB nF ordnet das Gesellschaftsvermögen der nunmehr rechtsfähigen GbR zu. Die Vollstreckung in das Gesellschaftsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 41 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes].

Gesetzestext Wurde der Sachverständige vor dem 15. Oktober 2016 ernannt, ist § 411 Absatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung in der bis zum 15. Oktober 2016 geltenden Fassung anzuwenden. Rn 1 § 41 wurde durch Art 3 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 12 EGZPO – [Gesetz im Sinne der ZPO].

Gesetzestext Gesetz im Sinne der Zivilprozessordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm. Rn 1 Nach der Legaldefinition in § 12 ist mit dem Begriff ›Gesetz‹ in der ZPO und der EGZPO jede Rechtsnorm gemeint, also sowohl Gesetze des Landes- oder Bundesgesetzgebers im formellen Sinn als auch Gesetze im materiellen Sinn. Vergleiche die wortgleiche Definition in Art 2 EGBGB f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 26 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27. Juli 2001 gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 36 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 38a EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung].

Gesetzestext (1) Für Zurückweisungsbeschlüsse, die vor dem 27. Oktober 2011 erlassen wurden, ist § 522 Absatz 3 in der vor dem 27. Oktober 2011 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Urteile, bei denen die Frist des § 586 Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung am 27. Oktober 2011 abgelaufen ist, ist § 586 Absatz 4 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden. Rn 1 Diese No...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 40 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts].

Gesetzestext Hat eine Partei vor dem 1. Januar 2014 für einen Rechtszug Prozesskostenhilfe beantragt, so sind für diesen Rechtszug die §§ 114 bis 127 der Zivilprozessordnung, § 48 Abs 1 Nummer 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung, § 4b der Insolvenzordnung, § 11a des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 397a der Strafprozessordnung, § 77 Abs. 1 Satz 2 und § 168 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 34 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren].

Gesetzestext In ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281) geltenden Fassung sind weiter anzuwenden:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 32 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege].

Gesetzestext (1) Wenn vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 11. Januar 1993 (BGBl. I S. 50) am 1. März 1993 die mündliche Verhandlung, auf die das anzufechtende Urteil ergeht, geschlossen worden ist, gelten für die Zulässigkeit der Berufungen die bis dahin geltenden Vorschriften. Im schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 24 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001].

Gesetzestext Auf einen Räumungsrechtsstreit, der vor dem 1. September 2001 rechtshängig geworden ist, finden § 93b Abs. 1 und 2, § 721 Abs. 7 sowie § 794a Abs. 5 der Zivilprozessordnung in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung Anwendung. Rn 1 Die Überleitungsvorschrift des § 24 macht bei Räumungsklagen die Geltung der neuen Kostenverteilungs- und Vollstreckungsschutz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 17 UKlaG – Überleitungsvorschriften zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs.

Gesetzestext (1) Abweichend von § 4a Absatz 1 Nummer 1 sind die Eintragungsvoraussetzungen bei qualifizierten Einrichtungen, die vor dem 2. Dezember 2020 in die Liste nach § 4 eingetragen wurden und die am 2. Dezember 2020 schon länger als zwei Jahre in der Liste nach § 4 eingetragen sind, vom Bundesamt für Justiz im Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, UKlaG § 18 UKlaG – Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1820 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG.

Gesetzestext (1) Die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4 wird in ›Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4‹ umbenannt. Die in dieser Liste eingetragenen qualifizierten Einrichtungen werden zu qualifizierten Verbraucherverbänden. (2) § 6a ist nur auf Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen und auf Klagen anzuwenden, die Zuwiderhandlungen betreffen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 37b EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache] Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)].

Gesetzestext § 273a der Zivilprozessordnung ist auch in Verfahren anwendbar, die am 1. April 2025 bereits anhängig sind. Im Übrigen sind auf Verfahren, die am 1. April 2025 anhängig sind, die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorschriften anzuwenden. Rn 1 § 37b wurde durch das Justizstandort-Stärkungsgesetz v 7.10.24 (BGBl 2024 I Nr 302) mWz 1.4.25 eingefügt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 21 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Siebten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen].

Gesetzestext (1) Für eine vor dem 1. Januar 2002 ausgebrachte Pfändung sind hinsichtlich der nach diesem Zeitpunkt fälligen Leistungen die Vorschriften des § 850a Nr. 4, § 850b Abs. 1 Nr. 4, § 850c und § 850f Abs. 3 der Zivilprozessordnung in der ab diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden. Auf Antrag des Gläubigers, des Schuldners oder des Drittschuldners hat das Voll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 28 EGZPO – [Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001].

Gesetzestext (1) Das Mahnverfahren findet nicht statt für Ansprüche eines Unternehmers aus einem Vertrag, für den das Verbraucherkreditgesetz gilt, wenn der nach dem Verbraucherkreditgesetz anzugebende effektive oder anfängliche effektive Jahreszins den bei Vertragsschluss geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs um mehr als zwölf Prozentpunkte überst...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 39 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung].

Gesetzestext Für das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) gelten folgende Übergangsvorschriften:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 43 EGZPO – [Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigung].

Gesetzestext (1) 1Dokumente und Aktenteile, die nach den Verschlusssachenanweisungen des Bundes oder der Länder als Verschlusssache höher als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft sind, dürfen bis zum 31. Dezember 2035 abweichend von den §§ 130a bis 130d und 298a der Zivilprozessordnung in Papierform erstellt, geführt und übermittelt werden. 2Dokumente und Aktenteile, di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 20 EGZPO – [Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen].

Gesetzestext (1) Eine vor dem Inkrafttreten des Sechsten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 1. April 1992 (BGBl. I S. 745) am 1. Juli 1992 ausgebrachte Pfändung, die nach den Pfändungsfreigrenzen des bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechts bemessen worden ist, richtet sich hinsichtlich der Leistungen, die nach dem 1. Juli 1992 fällig werden, nach den seit d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 22 EGZPO – [Überleitungsvorschriften zum Zweiten Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (2. Zwangsvollstreckungsnovelle)].

Gesetzestext (1) § 708 Nr. 11 der Zivilprozessordnung ist in seiner bis zum 1. Januar 1999 geltenden Fassung (Inkrafttreten der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17. Dezember 1997 [BGBl. I S. 3039, 1998 I S. 583], die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 [BGBl. I S. 3836] geändert worden ist) anzuwenden, wenn die mündliche Verhandlung, auf die das Urteil erge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Konzeption des Gesetzes.

I. Familiensachen und FamFG. Rn 5 Für die Unterstellung der Familiensachen unter das Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit spricht eine ggü dem früheren ›Verbundverfahren‹ der ZPO verstärkte Entformalisierung und Beschleunigung des Verfahrens sowie eine einheitliche, leichter durchschaubare Regelungsstruktur ohne Mehrfachregelungen, die die Wertigkeit des Verfahrens für die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck und Zielsetzung des Gesetzes.

Rn 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof vom 24.10.2024 neu eingefügt. Das Gesetz ist nach seinem Art 7 am Tag der Verkündung, mithin am 31.10.24, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzgebers war, mit dem Leitentscheidungsverfahren einen ›Baustein‹ für eine effiziente Erledigung von Massenverfahren zu scha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde (Nr 1).

Rn 5 Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. In der ZPO sind das die Vorschriften des § 522 I 4 (Verwerfung der Berufung durch Beschl) und des § 1065 I 1 (Entscheidungen des OLG über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts oder die Aufhebung oder Vollstreckb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 18 AVAG – Beschränkung kraft Gesetzes.

Gesetzestext Die Zwangsvollstreckung ist auf Sicherungsmaßregeln beschränkt, solange die Frist zur Einlegung der Beschwerde noch läuft und solange über die Beschwerde noch nicht entschieden ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 560 ZPO – Nicht revisible Gesetze.

Gesetzestext Die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von Gesetzen, auf deren Verletzung die Revision nach § 545 nicht gestützt werden kann, ist für die auf die Revision ergehende Entscheidung maßgebend. A. Normzusammenhang. Rn 1 § 560 ist im Zusammenhang mit § 545 I zu sehen. Während § 545 I regelt, dass die Revision nur auf eine Verletzung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kraft Gesetzes.

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Geltung der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren

Ergänzender Hinweis: Nr. 1 Abs. 2 AStBV (St) 2025 (s. AStBV Rz. 1). Rz. 23 [Autor/Stand] § 385 Abs. 1 AO besagt im Grundsatz, dass, soweit nicht die §§ 385–408 AO Sonderbestimmungen für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten treffen, die "allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren" subsidiäre Anwendung finden. Als Beispiele führt die Vorschrift die StPO , das GVG und das JG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zweck und Geschichte des Gesetzes.

Rn 1 Das KapMuG stammt aus dem Jahr 2005 (Kommentierung s 4. Aufl, Übergangsregelung s § 30 KapMuG). Es wurde vor dem Hintergrund zahlreicher Prospekthaftungsklagen gg die Deutsche Telekom (vgl BGH ZIP 21, 508) geschaffen. Das Gesetz verfolgt im wesentlichen vier zT gegenläufige Ziele: Verbesserung des Rechtsschutzes für geschädigte Kapitalanleger, Entlastung der Justiz bei ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kraft Gesetzes verfahrensfähige Personen (Nr 4).

Rn 6 Nach dieser Bestimmung sind Personen verfahrensfähig, die durch das FamFG oder ein anderes Gesetz dazu bestimmt werden. Dies gilt insb für das Betreuungs- und Unterbringungsrecht. Mit den §§ 275 Abs 1, 316 (dazu BGH MDR 21, 441, 442 [BGH 02.12.2020 - XII ZB 456/17]) wird die verfahrensrechtliche Gleichstellung geschäftsunfähiger Betroffener erreicht, nicht aber ihre Bes...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehung des Gesetzes.

Rn 1 Das FamFG ist das vorläufige Ergebnis, nicht der Endpunkt (Heinemann FGPrax 19, 145, 149; Holzer ZNotP 13, 294, 303) der Reformgeschichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit dem Erlass des früheren FGG beginnt. Da sich die wesentlichen Verfahrensvorschriften für die nichtstreitige Gerichtsbarkeit im BGB und HGB befanden, war dieses lediglich als Ergänzung konzipie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 24 Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs

1 Allgemeines Rz. 1 § 24 KSchG wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO v. 20.4.2013[1] novelliert. Gestrichen wurden die obsolet gewordenen Regelungen für Kapitäne und leitende Angestellte in § 24 Abs. 4 und 5 KSchG a. F. Geändert wurde die Wartefristverlängerung nach § 24 Abs. 3 KSchG (Abs. 2 in der a. F.) sowie die Vorschrift des § 24 Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kraft Gesetzes ausgeschlossener Richter (Nr 2).

Rn 7 Auch diese Vorschrift konkretisiert und ergänzt das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter, und zwar um dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit, was zudem Grundlage für ein faires Verfahren ist. Kraft Gesetzes sind Richter vom Richteramt ausgeschlossen, wenn eine der in § 41 Nrn 1–8 aufgezählten ›Sachen‹ Gegenstand des angegriffenen Urteils ist. Bei Nr 6 ist z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft kraft Gesetzes (Abs 2).

Rn 10 Tritt die Vormundschaft kraft Gesetzes ein, ist dem Jugendamt nach Abs 2 unverzüglich eine Bescheinigung über den Eintritt der Vormundschaft zu erteilen. In diesem Fall erhält es keine Bestellungsurkunde. Rn 11 Das ist gem § 1751 I 2 BGB mit der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption der Fall, da dessen elterliche Sorge gem § 1751 I 1 BGB ruht und ein Vormund zu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit dem Tod einer Partei wird das Verfahren grds kraft Gesetzes unterbrochen (zum Begriff der Unterbrechung Vor § 239 Rn 6; für das FamFG vgl → vor §§ 239 ff Rn 2). Für das materielle Recht gilt § 1922 BGB. Der Erbe tritt mit dem Erbfall (Tod) als Gesamtrechtsnachfolger in die vermögensrechtliche Position des Erblassers und ist deshalb von diesem Zeitpunkt an Partei. Al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 38 EGZPO – [Informationspflicht aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes].

Gesetzestext Die Kreditinstitute haben die Inhaber der bei ihnen geführten Konten darüber zu unterrichten, dass Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld ab dem 1. Januar 2012 nur für Pfändungsschutzkonten nach § 850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 42 EGZPO – [Informationspflichten aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung].

Gesetzestext Die Länder übermitteln dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Anfrage die Informationen nach Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Leitbildfunktion des Gesetzes.

Rn 6 Den gesetzlichen Regelungen kommt bei der Wertfestsetzung nach § 3 Leitbildfunktion zu (Schumann NJW 82, 1257, 1259 f). Das wirtschaftliche Interesse des Angreifers hat, soweit nicht andere gesetzliche Vorgaben bestehen, generell das entscheidende Gewicht (BGH NJW 94, 664 [BGH 12.10.1993 - X ZR 65/92]; St/J/Roth § 3 Rz 15). Aus § 6 ist für Geldforderungen das Nennwertpr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung des Gesetzes.

Rn 1 Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird die Rechtshängigkeit nicht beseitigt (Celle ZIP 11, 2127). Der Schuldner verliert aber seine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis einschließlich der Prozessführungsbefugnis über sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen; an seine Stelle tritt nach § 80 I InsO der Insolvenzverwalter (BGH NJW-RR 13, 1461; BeckRS 20, 23361 Rz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 24 KSchG wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der IAO v. 20.4.2013[1] novelliert. Gestrichen wurden die obsolet gewordenen Regelungen für Kapitäne und leitende Angestellte in § 24 Abs. 4 und 5 KSchG a. F. Geändert wurde die Wartefristverlängerung nach § 24 Abs. 3 KSchG (Abs. 2 in der a. F.) sowie die Vorschrift des § 24 Abs. 4 KSchG (b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Bremen / I. Gesetzgebungskompetenz

Rz. 23 [Autor/Stand] Im Zuge der Reform der Grundsteuer kam es auch zu Änderungen des Grundgesetzes,[2] die zuvor bestehende Zweifel im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz ausräumten. Es war davor strittig, ob der Bund nach Art. 105 Abs. 2 (a.F.) i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG über die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für eine Reform der Grundsteuer verfügt.[3] Auch das B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Beukelmann, Sicherung von Verkehrsdaten – Quick-Freeze, NJW-Spezial 2024, 312; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Onli...mehr