Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Eintritt des Hauptvermieters

Rz. 6 Bei Beendigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses tritt der (Haupt-)Vermieter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zwischen dem Zwischenmieter und dem Untermieter (= Dritten) ein. Hierfür kommt jeder Beendigungsgrund in Betracht, also sowohl die Kündigung des gewerblichen Zwischenmietverhältnisses, Zeitablauf, Eintritt einer auflösenden Bedingung ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 15 En... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Im Anschluss an die gesetzlichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen in § 14 TzBfG regelt § 15 TzBfG die Rechtsfolgen wirksamer Befristungen, gefolgt von den Regelungen in § 16 TzBfG zu den Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen. § 15 TzBfG hat dabei verschiedene gesetzliche Regelungen ersetzt und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kodifiziert...mehr

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Vorwort

Es ist sinngemäß ein Satz überliefert (oft Oscar Wilde zugeschrieben), dem zufolge der Zyniker von allem den Preis, aber von nichts den Wert kenne. Nicht völlig unpassend dazu heißt es bei Karl Marx, sehr grob vereinfacht, der Tauschwert einer Ware basiere auf der unter gegebenen gesellschaftlichen Produktionsbedingungen durchschnittlich zur Herstellung benötigten Arbeitszei...mehr

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§ 8 Einigungsstelle / A. Teilnahme des Anwalts an der Einigungsstelle als betriebsfremder Beisitzer

Rz. 1 Allgemeines Die Einigungsstelle ist gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat eine selbstständige Schlichtungsstelle der Betriebsverfassung und soll die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der betrieblichen Ordnung gewährleisten. Dies geschieht durch Zwangsschlichtung bei Pattsituationen im Bereich der paritätischen Mitbestimmung.[1] Die Einigungsstelle wird e...mehr

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§ 4 Erstattung der Gebühren / A. Rechtsschutzversicherung

Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung[1] besteht aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. Auf europarechtlicher Ebene ist die Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit zu beachten. Auf nationaler...mehr

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§ 5 Vergütungsvereinbarungen / VI. Erfolgshonorare

Rz. 34 Noch immer erfreut sich nach unserer Erfahrung die Möglichkeit der Erfolgsvereinbarung im arbeitsrechtlichen Bereich keiner großen Beliebtheit. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Zu komplex, risikobehaftet und unflexibel erscheinen die rechtlichen Voraussetzungen einer wirksamen und zuverlässig durchsetzbaren Vereinbarung über ein Erfolgshonorar. Mehr Klarheit in ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (1)

Leitsatz Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Normenkette § 36, § 37, § 38 RennwLottG, Art. 3 Abs. 1, Art. 12, Art. 20 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 GG, Art. 56, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 Buchst. c, d, e, e Doppelbuchst. ii, f Richtlinie 2015/1535/EU Sachverhalt Die Klägerin, eine K...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer (2)

Leitsatz Die Regelungen zur Virtuellen Automatensteuer im Rennwett- und Lotteriegesetz verstoßen weder gegen Verfassungsrecht noch gegen Unionsrecht. Normenkette § 36, § 37, § 38 RennwLottG, Art. 12, Art. 20 Abs. 1, Art. 72 Abs. 2, Art. 100 Abs. 1, Art. 105 Abs. 2 GG, Art. 56, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 135 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL), Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 Buchst. c, d, e, e Doppelbuchst. ii, f Richtlinie 2015/1535/EU Sachverhalt Die Klägerin, eine Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2025)

Hier gelangen Sie zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Baugesetzbuch (BauGB)

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / Zusammenfassung

Begriff Der weitaus größte Teil der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Pflichtversicherten. Hierzu zählen Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Studenten, sog. ehemalige Nichtversicherte mit Bezug zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), selbstständige Landwirte und Künstler, bestimmte Menschen mit Behinderungen und Bezieher von Arbeits...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Krank... / 8 Sonstige versicherungspflichtige Personenkreise

Folgende Personengruppen sind ebenfalls versicherungspflichtig: Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen im Rahmen des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte[1]; Künstler und Publizisten im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes; Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe (Berufsbildungs- oder Berufsförderungsstätten) für eine Erwe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Persönliche Schutzausrüstun... / Zusammenfassung

Überblick Als nachrangige Maßnahme ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen, um sie vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Es gibt verschiedene persönliche Schutzausrüstungen, an die wiederum verschiedene Anforderungen gestellt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsschutzgesetz (Arb...mehr

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Entsendung: Anwendung von A... / Zusammenfassung

Überblick Eine Entsendung im Rahmen eines Abkommens über Soziale Sicherheit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind und zudem weitere, je nach Abkommen unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Grundsätzlich gilt bei Abkommensstaaten die deutsche Definition der Entsendung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Grundsä...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / Zusammenfassung

Überblick Häufig dürfen Arbeitnehmer ihren Dienstwagen während des Kranken- und Mutterschaftsgeldbezugs oder in der Elternzeit behalten und weiter nutzen. Aber: Wie wirkt sich dies auf den Anspruch und/oder den Bezug der Sozialleistung aus? Was muss lohnsteuer- und beitragsrechtlich berücksichtigt werden? Sind Sozialversicherungsmeldungen notwendig? Gesetze, Vorschriften und...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter

Stellungnahme Nr.: 46/2025 vom 14.8.2025 des Deutschen Anwaltvereins, vorbereitet durch den Ausschuss Familienrecht 1 Zusammenfassung Der DAV begrüßt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E i.V.m. § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunäch...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 4. Verweisung auf andere Gesetze (63 Abs. 1 S. 3 FamGKG)

Die Übergangsregelungen des § 63 Abs. 1 S. 1 und 2 FamGKG gelten nach § 63 Abs. 1 S. 3 FamGKG auch dann, wenn Vorschriften geändert werden, auf die das FamGKG Bezug nimmt), also auf die in § 36 und § 46 FamGKG in Bezug genommenen Vorschriften des § 38 GNotKG und die für eine Beurkundung geltenden besonderen Geschäftswert- und Bewertungsvorschriften des GNotKG. Da diese Vorsc...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / 2.2.1 Gütertrennung kraft Gesetzes

Das Verfahren nach §§ 1385, 1386 BGB bietet eine interessante Alternative zu einer kostengünstigen Beendigung des ehelichen Güterstandes im Vergleich zu einer notariellen Vereinbarung. Zwingende gesetzliche Folge eines rechtskräftigen Beschlusses über die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ist nach § 1388 BGB die kraft Gesetzes eintretende Gütertrennung ohne eine (notarielle...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 6. Verweisung auf andere Gesetze (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Diese Vorschrift hat für diejenigen Fälle Bedeutung, in denen die Regelwerte des FamGKG angehoben worden sind. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass für den Anwalt ein anderer Wert gilt als für das Gericht. Dieser abweichende Wert ist dann im Verfahren nach § 33 RVG gesondert festzusetzen.[7] Dabei kann für den Anwalt ein höherer Wert gelten als für das Gericht. Beispiel...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / 1 Zusammenfassung

Der DAV begrüßt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E i.V.m. § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung ein...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechun...mehr

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FF 11/2025, Referentenentwu... / II. DAV moniert vertane Chance zur Gleichstellung

1. Das Festhalten an der 2-Elternschaft und den bisherigen klassischen Elternkategorien Vater und Mutter ist jedoch – entgegen den Plänen der vormaligen Bundesregierung – nicht auf der Höhe der Zeit. Es berücksichtigt vor allem nicht die gelebten Realitäten und Familienkonstellationen unter Einschluss der vielfältigen reproduktionsmedizinischen Möglichkeiten. Die gesamte Pro...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / 4. Vergütung aus der Landeskasse des beigeordneten Anwalts mit vorangegangenem Auftrag (§ 60 Abs. 1 S. 2 RVG)

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit ist klargestellt, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bis zum 31.12.2020 geltenden Fassung des § 60 ...mehr

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FF 11/2025, Übergangsrecht ... / Einführung

Zum 1.6.2025 ist das KostBRÄG[1] in Kraft getreten, das insbesondere für den Familienrechtler wichtige Änderungen mit sich gebracht hat. Über diese Änderungen hatten wir bereits in Heft 10 (FF 2025, 399 ff.) berichtet. Wie angekündigt, folgt nun der Beitrag zum Übergangsrecht, also zu der Frage, wann das neue Recht anzuwenden ist und wann noch das alte Recht gilt.mehr

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AGS 11/2025, Gezieltes Schw... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen ist im Bußgeldverfahren zunächst wegen Teilnahme im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Substanzen – 2,9 ng/ml THC im Blutserum – gem. § 24a Abs. 2, Abs. 3 StVG i.d.F. vom 5.12.2014 eine Geldbuße festgesetzt worden. Das AG hat, nachdem der Bundestag am 5.6.2024 das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrecht...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / E. Der entgeltliche Pflichtteilsverzicht und sein Kausalgeschäft

Der Pflichtteilsverzicht kann sowohl unentgeltlich als auch entgeltlich vereinbart werden. Von einem entgeltlichen Pflichtteilsverzicht wird gesprochen, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegen Zahlung einer Abfindung, häufig in Form einer Geldleistung, mitunter auch durch Übertragung einzelner Vermögensgegenstände auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet.[36] Rechtlich ist beim ...mehr

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zfs 11/2025, zfs Aktuell / 3.1 Errichtung eines Sondervermögens von 500 Milliarden EUR für Infrastruktur und Klimaneutralität

Am 2.10.2025 ist das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) v. 30.9.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 230 v. 2.10.2025). Es ist rückwirkend zum 1.1.2025 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht im Anschluss an die bereits erfolgte Änderung des Grundgesetzes die Errichtung eines Sondervermögens mit einer Kre...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / II. Die drei Entscheidungen des BGH und der wesentliche Inhalt ihrer Begründungen

Der BGH hat die vorgenannten Entscheidungen des OLG Düsseldorf und des OLG München aufgehoben[4] und die Entscheidung des OLG Hamm[5] bestätigt. Er hat dabei die Aufhebungen damit begründet, dass die von den Vorinstanzen zugrunde gelegten Selbstbehalte stark überhöht seien. Die dort für angemessen erachtete Ausrichtung des Mindestselbstbehalts an der Einkommensgrenze des § 9...mehr

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FoVo 11/2025, Anforderungen... / 2 II. Aus der Entscheidung

Rechtsfehlerfrei verneint das LG einen Zuschlagsversagungsgrund i.S.v. § 83 Nr. 1 ZVG, weil dem Schuldner die Terminsbestimmung rechtzeitig zugestellt worden ist (§ 43 Abs. 2 ZVG). Vierwöchige Zustellungsfrist ist gewahrt Gemäß § 83 Nr. 1 ZVG ist der Zuschlag u.a. dann zu versagen, wenn die Vorschrift des § 43 Abs. 2 ZVG verletzt ist. Dieser Bestimmung zufolge muss die Termins...mehr

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AGS 11/2025, Anwaltsvergütu... / II. Vergütung im Beschwerdeverfahren nach § 15 Abs. 2 BNotO

Der BGH hat zunächst die Auffassung des OLG Hamburg geteilt, wonach die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV im Verfahren über Beschwerden nur dann anfällt, soweit im Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Dabei stelle Nr. 3200 VV i.V.m. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV eine solche andere Bestimmung dar, nach der in den dort aufgeführten Beschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr an...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / 3. § 48a FeV

In der Bestimmung zum begleiteten Fahren wird in Absatz 6 ausgeführt, dass der Begleiter nicht mehr als 3,5 ng/ml THC im Blut aufweisen darf. Dort ist die Medikamentenklausel nicht genannt (Ziffer 1a). In der nächsten Ziffer 2 wird festgestellt, dass der Begleiter nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels...mehr

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FoVo 11/2025, Probleme bei ... / II. Die Lösung

Bei der Abtretung muss der Geheimnisschutz beachtet werden Nach § 402 BGB ist der bisherige Gläubiger, d.h. vorliegend die Schuldnerin, verpflichtet, dem neuen Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und ihm die zum Beweis der Forderung dienenden Urkunden, soweit sie sich in seinem Besitz befinden, auszuliefern. Personenbezogene Daten unterli...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung im V... / IV. Verfahren vor der Gutachterkommission ist eigene Angelegenheit

Das Güte- und Schlichtungsverfahren stellt gegenüber der (übrigen) außergerichtlichen Vertretung eine eigene Angelegenheit dar. Die Anrechnungsvorschrift in Vorbem. 2.3 Abs. 6 VV spricht dafür, dass verschiedene Angelegenheiten vorliegen (Schneider, MedR 2023, 967, 969). Immer dann, wenn das Gesetz eine Anrechnung von Gebühren vorsieht, geht es von verschiedenen Angelegenhei...mehr

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FF 11/2025, Die Bestimmung ... / 1. Widersprüchlichkeit der Argumentation

Richtig ist zwar, dass das Bruttoeinkommen von Unterhaltspflichtigen für das Unterhaltsrecht keinen brauchbaren Bemessungsmaßstab hergibt, da bei gleichem oder ähnlich hohen Bruttoeinkommen verschiedener Personen deren jeweiliges unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen aufgrund der in jedem Einzelfall vorzunehmenden unterschiedlichen Abzüge für Steuern, Alters- und Krankenv...mehr

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zfs 11/2025, Die Änderung d... / 3 Anmerkung:

Die recht knappen Ausführungen des XI. ZS des BGH geben Anlass, die Problematik etwas ausführlicher zu beleuchten. Keine Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes Gegen eine Festsetzung des Gegenstandswertes durch den BGH – wie sie hier in dessen Beschl. v. 11.3.2025 erfolgt ist – ist ein Rechtsbehelf nicht vorgesehen. § 33 Abs. 3 RVG sieht gegen die Festsetzung d...mehr

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AGS 11/2025, Grüneberg, BGB-Kommentar

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg. 84. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.283 S., 125,00 EUR. Der seit vielen Jahrzehnten unter dem Namen "Palandt" eingeführte und seit einigen Jahren unter dem Namen des Mitautors Dr. Christian Grüneberg herausgegebene Standardkommentar zum BGB nebst Nebengesetzen liegt in 84. Aufl. vor. Bis zum Redaktionsschluss haben die...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Berichtig... / 1 Gründe

1. Im o.g. Grundbuchblatt sind seit dem 27.8.2024 aufgrund Erbfolge (AG Rostock, … .) als Eigentümer die Beteiligte und ihr Bruder D. L. in Erbengemeinschaft eingetragen. Mit Schreiben vom 10.9.2024 hat die Beteiligte die Löschung als Miteigentümerin mit dem Vorbringen beantragt, mit dem fehlenden fristgerechten Widerspruch ihres Bruders zur Abschichtung und ihrer Auszahlung ...mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Gesellschafter der … AG & Co. KG (A KG), der … GmbH & Co. KG (B KG) und der … mbH & Co. KG (C KG). An seinen Beteiligungen an den vorgenannten Gesellschaften räumte der Kläger mit notariellen Schenkungsverträgen vom … 2004 seiner am … geboren Tochter … (T) eine Unterbeteiligung i.H.v. jeweils 30 % ein. Die Einräumung der Unterbe...mehr

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ZErb 11/2025, Kein Schweige... / 2 Anmerkung

Die Nachlassabwicklung ist in der Praxis untrennbar mit der Frage nach den Vermögensverhältnissen des Erblassers verbunden. Banken und andere Kreditinstitute sind regelmäßig Adressaten von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen der Erben. Das LG Frankfurt am Main hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine vom Erblasser zu Lebzeiten vereinbarte "Vertraulichkeitsver...mehr

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zfs 11/2025, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

“… 2. Die von der Antragsgegnerin verfügte Entziehung der Fahrerlaubnis begegnet keinen Bedenken. Das VG hat zu Recht angenommen, dass die auf § 13 S. 1 Nr. 2 Buchst. c FeV gestützte Begutachtungsanordnung rechtmäßig war und der Schluss aus der Nichtvorlage des angeforderten medizinisch-psychologischen Gutachtens auf die Nichteignung daher nicht zu beanstanden ist. Die dageg...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / III. Die Inhaltskontrolle für den entgeltlichen Pflichtteilsverzicht

Als weitere Konsequenz der Einordnung des Kausalgeschäfts des entgeltlichen Pflichtteilsverzichts als vorweggenommenen familienrechtlichen Ausgleichsvertrag kann die Frage aufgeworfen werden, ob die von der Rechtsprechung zu Eheverträgen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze der Inhaltskontrolle,[59] bestehend aus Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle, ebenfalls auf das Kaus...mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / I. Anwendbarkeit Vorschriften aus dem allgemeinen Teil

Hinsichtlich des Vertragsschlusses gelten die Vorschriften des §§ 145 ff. BGB. Ebenso anwendbar sind die §§ 116 ff. BGB. Hervorgehoben sei, dass anders als beim Pflichtteilsverzicht als abstraktes Verfügungsgeschäft (dort § 2347 S. 1 BGB), das Kausalgeschäft nicht höchstpersönlich abgeschlossen werden muss.[49] Für Minderjährige ist das Kausalgeschäft zumindest beim entgeltl...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / III. Der BGH und seine Ansicht

Der BGH scheint diese "klare" Ansicht nun nicht mehr zu vertreten. In seiner Entscheidung vom 11.9.2025[4] spricht sich der BGH nun für den Rechtspfleger aus. Eine Übertragung der Zuständigkeiten wird somit "ad absurdum" geführt. Was war geschehen? Der Beteiligte beantragte zuletzt, die Vergütung für seine Tätigkeit als Sachwalter auf insgesamt 418.880,31 EUR festzusetzen. M...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / 2. Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung im Insolvenzplanverfahren

Der BGH sieht eine Zuständigkeit des Rechtspflegers. Gem. § 3 Nr. 2 Buchst. e RPflG sind dem Rechtspfleger in Verfahren nach InsO die vom Richter wahrzunehmenden Geschäfte des AG zugewiesen, es sei denn, es liegt ein Richtervorbehalt vor. § 18 Abs. 1 Nr. 2 RPflG sieht wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und der rechtlichen Implikationen des Insolvenzplanverfahrens[5] vor, d...mehr

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ZErb 11/2025, Anwendung der... / 2 Anmerkung

1. Widerrufsvorbehalte in Schenkungsverträgen sind ein bewährtes Instrument der Nachfolgeplanung. Sie eröffnen dem Schenker die Möglichkeit, auf spätere Veränderungen flexibel reagieren und vollzogene Schenkungen notfalls rückabwickeln zu können. Wird eine Schenkung aufgrund eines vertraglich vereinbarten Widerrufsrechts rückgängig gemacht, entfällt die Schenkungsteuer nach ...mehr

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AGS 11/2025, Rosinenpickere... / IV. Auseinandersetzung

Die Ansicht des BGH erscheint fraglich – zumindest wenig praxistauglich. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG[10]) hat zum 1.3.2012 eine Veränderung gebracht. Das Insolvenzplanverfahren ist letztlich zum 31.12.2012 auf den Richter übertragen worden. In der Gesetzesbegründung heißt es: Zitat “Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung und den rech...mehr

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zfs 11/2025, THC und Gefahr... / I. Erneute Verordnungserweiterung

Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB)[1] geändert. In § 28 GGVSEB wurde Ziffer 13 erweitert. Diese Bestimmung richtet sich an die Führenden von Fahrzeugen ...mehr

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AGS 11/2025, Vergütung nach... / III. Keine Feststellung betreffend gesetzliche Vergütung

Auch der hilfsweise gem. § 256 ZPO gestellte Feststellungsantrag der Klägerin, über den wegen der Abweisung der Hauptanträge zu entscheiden war, hatte beim LG keinen Erfolg. 1. Vollständige Lösung vom Mandatsverhältnis Ebenso wenig wie ein Vergütungsanspruch nach Stundensätzen könne sich aus der Vereinbarung vom 24.10.2024 ein Vergütungsanspruch i.H.d. gesetzlichen Gebühren er...mehr

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AGS 11/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwalts- bzw. Wahlverteidigervergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das Datum der unbedingten Auftragserteilung in der gebührenrechtlichen Angelegenheit maßgebend. Bei unbedingter Auftragserteilung vor dem 1.6.2025 gilt altes Recht, bei unbedingter Auftragserteilung nach dem 31.5.2025 gilt vorbehaltlich § 60 Abs. 1 S. 5 RVG neues Recht. Für die Anwendung des Kos...mehr

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ZErb 11/2025, Zur Berichtig... / Leitsatz

1. Ein Miterbe kann auch durch formfreien Vertrag mit den anderen Miterben aus der Erbengemeinschaft ausscheiden, indem er seine Mitgliedschaftsrechte an der Erbengemeinschaft aufgibt, sodass sein Erbteil den verbleibenden Miterben kraft Gesetzes anwächst. Gehört ein Grundstück oder ein Miteigentumsanteil hieran zum Erbe, so vollzieht sich der Eigentumsübergang nach Abschlus...mehr