Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 27 Der Widerruf oder die Nichtigkeit einer Verfügung hat die Unwirksamkeit aller Verfügungen zur Folge, die zu ihr im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit stehen. Diese Wirkung tritt unabhängig vom Willen des Ehegatten ein, dessen Verfügungen von der Unwirksamkeit der Verfügungen des anderen Ehegatten infiziert werden.[92] Die Verfügungen sind kraft Gesetzes und automatis...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Rechtsfolgen

Rz. 8 Der Ausschluss der Vererblichkeit kann zur Folge haben, dass die Nacherbschaft mit dem Tod des Nacherben entfällt und der Vorerbe Vollerbe wird.[33] Es kann aber auch ein Ersatzerbe aufrücken; dies kann ein weiterer Nacherbe sein, der gem. § 2102 Abs. 1 BGB zum Ersatzerben berufen ist,[34] oder ein kraft Gesetzes, § 2069 BGB, oder letztwilliger Verfügung, § 2096 BGB, B...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Entstehung

Rz. 3 Der Pflichtteilsanspruch entsteht endgültig mit dem Erbfall, Abs. 1. Der Erwerb erfolgt kraft Gesetzes.[6] Der Anspruch entsteht auch bei Pflichtteilsunwürdigkeit sowie bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft mit dem Erbfall. Kein Pflichtteilsanspruch entsteht, wenn ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht wirksam vereinbart oder dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 2315, 2316 BGB stellen die Ausnahme zu dem Grundsatz des § 2311 BGB dar, wonach Berechnungsgrundlage für den ordentlichen Pflichtteil stets der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls ist. Dies hat zur Folge, dass lebzeitige Zuwendungen des Erblassers den ordentlichen Pflichtteil grundsätzlich nicht verringern oder erhöhen können. Rz. 2 Bei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Abhängigkeit der Zuwendung von der Auflage

Rz. 2 Kraft Gesetzes ist die Zuwendung von der Wirksamkeit der Auflage unabhängig. Das ist anders, wenn der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht hätte. Das setzt voraus, dass die Erfüllung der Auflage der einzige Zweck der Zuwendung ist. Dass sie nur der Anlass dafür ist, genügt nicht.[1] Dem Erblasser bleibt es jedoch unbenommen, in den Grenzen des rechtli...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / II. Grunderwerbsteuer

Rz. 30 Befindet sich in der verkauften Erbschaft ein Grundstück, liegt ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang vor (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Der auf das Grundvermögen entfallende Kaufpreis ist anteilig zu ermitteln.[53] Auch die Erbteilsübertragung unterliegt gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG wegen des kraft Gesetzes eintretenden Übergangs des Miteigentums an einem Grundstück b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Berechnung des Pflichtteilsanspruchs/Durchführung der Anrechnung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 8 Nach dem Wortlaut des Gesetzes vollzieht sich die Anrechnung, indem der Wert der Zuwendung dem Nachlass hinzugerechnet und ein "Anrechnungsnachlass" gebildet wird ohne Rücksicht darauf, ob und mit welchem Wert die Zuwendung noch vorhanden ist.[31] Anschließend wird der Vorempfang in voller Höhe von dem aus dem Anrechnungsnachlass bestimmten Pflichtteil abgezogen. Die B...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Unwirksamkeit im Falle der Aufhebung der Ehe bzw. bei Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen und gestelltem Scheidungsantrag

Rz. 16 Eine nachträgliche Unwirksamkeit kann sich kraft Gesetzes über § 2268 BGB in den Fällen des § 2077 BGB ergeben (siehe dazu die Erläuterungen zu § 2268 BGB).mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Unterhaltsanspruch der werdenden Mutter

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen des S. 1 vor, so hat die werdende Mutter einen Anspruch auf angemessenen Unterhalt aus dem Nachlass oder aus dem Erbteil des Kindes bis zur Entbindung. Dieser Anspruch steht nicht nur der werdenden Mutter eines ehelichen Kindes, sondern, wie die unterschiedslose Formulierung des Gesetzes deutlich macht, jeder Mutter eines zu erwartenden Erbe...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Bedingungseintritt

Rz. 9 Die für den Eintritt der Bedingung erforderliche Erbfolge kann entweder kraft Gesetzes oder aufgrund einer vom Erblasser errichteten Verfügung von Todes wegen erfolgen. Dem Erbverzicht selbst kommt nach der zutreffenden herrschenden Meinung keine unmittelbar das Erbrecht auf den begünstigten Dritten übertragende Wirkung zu.[4]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Grundsätzliches

Rz. 63 Die Grundaussage des Gesetzgebers, der Pflichtteilsberechtigte sei in Geld so zu stellen, als wäre er mit seiner Pflichtteilsquote Erbe geworden, hat mit der von der Rechtsprechung unterstellten "Versilberung" des Nachlasses nichts zu tun.[316] Sie deutet auch nicht auf eine der Bewertung zugrunde zu legende Veräußerungsfiktion hin. Im Gegenteil: Der Erbe ist in seine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verjährung, Unterbrechung des Prozesses, Gerichtsstand

Rz. 20 Bei Ansprüchen für und gegen den Nachlass richtet sich die Verjährungshemmung nach § 211 BGB. Danach verjährt ein Anspruch, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen den Nachlass richtet, nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit der Amtsannahme durch den Testamentsvollstrecker, soweit der Anspruch der Testamentsvollstreckung unterliegt. Ist die Verjährungsfrist kürz...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Keine Inventarfristen

Rz. 2 Wie dem Fiskus als gesetzlichem Erben kann dem Nachlasspfleger und dem Nachlassverwalter während der Dauer der Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung eine Inventarfrist nicht bestimmt werden. Eine ihnen gleichwohl bestimmte Inventarfrist wäre kraft Gesetzes unwirksam.[2] Damit können der Nachlasspfleger und Nachlassverwalter das Recht des Erben zur Haftungsbeschrä...mehr

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GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / Zusammenfassung

Begriff Die durchschnittliche Eigenkapitalquote deutscher mittelständischer Unternehmen liegt bei ca. 30 %. In der Betriebswirtschaftslehre wird eine Eigenkapitalausstattung von mindestens 35 % gefordert. Vorteilhaft für den Umgang mit der Bank ist – je nach Branche – eine Eigenkapitalquote zwischen 20 % und 30 %. Um gegenüber der Bank in einer starken Position zu bleiben, s...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Höchstpersönlichkeit

Rz. 2 Der Erblasser kann die Anfechtung nur höchstpersönlich erklären, ebenso wie er den Erbvertrag nur höchstpersönlich errichten (§ 2274 BGB), bestätigen (§ 2284 BGB), aufheben (§ 2290 BGB) oder den Rücktritt vom Erbvertrag erklären kann (§ 2296 BGB). Die Vertretung ist ausgeschlossen. Der beschränkt geschäftsfähige Erblasser bedurfte bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III.S.  3

Rz. 6 Hier wird – zunächst – angeordnet, dass den Erben in den genannten Fällen keine Inventarobliegenheit mehr trifft. Der Erbe braucht also kein Inventar zu errichten, um sich sein Haftungsbeschränkungsrecht dauerhaft zu erhalten. Grund ist, dass der Erbe in diesen Fällen aufgrund der §§ 1989, 1973 BGB beschränkt haftet.[10] Nach Beendigung der Nachlassverwaltung oder wenn...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Voraussetzungen

Rz. 4 Zu § 2057a BGB gilt vom Gesetzeszweck her alles zu §§ 2050 ff. BGB Dargelegte prinzipiell spiegelbildlich. Voraussetzung ist auch hier, dass mehrere Abkömmlinge kraft Gesetzes oder in Quoten gem. § 2052 BGB gewillkürt erben. Entscheidend für die Ausgleichungspflicht ist die Mehrung oder Erhaltung des Erblasservermögens, soweit sie kausal auf Leistungen des Abkömmlings ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Beschwerter

Rz. 2 Dem Vermächtnis ist die Begünstigung des Vermächtnisnehmers immanent. Damit tritt die Frage nach der Person, die das Vermächtnis zu erfüllen hat, in den Hintergrund. Das Vermächtnis ist somit grundsätzlich unabhängig von der Zuwendung an den Beschwerten.[2] Rz. 3 Aus welchem Grund der zunächst Beschwerte als solcher berufen war (von Gesetzes wegen, Verfügung von Todes w...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10 Der digitale Datenzugriff

Für Taxameter und Wegstreckenzähler gelten (mittlerweile) die gleichen Vorschriften wie für elektronische Registrierkassen. Taxameter und Wegstreckenzähler müssen nach der Vorschrift des § 147 Abs. 6 AO zum digitalen Datenzugriff alle steuerlich relevanten Einzeldaten in unveränderbarer und maschinell auswertbarer Form auf einem geeigneten Datenträger speichern. Sofern es sic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Einschränkung des Voraus gem. Abs. 1 S. 2 bei Abkömmlingen

Rz. 21 Abs. 1 S. 2 regelt, dass der überlebende Ehegatte neben Verwandten der ersten Ordnung den Voraus nur erhält, soweit er die diesem unterfallenden Gegenstände zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt. Hierbei ist auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen.[34] Es handelt sich demnach um eine Frage des Einzelfalls. Um zu bestimmen, ob Angemessenheit gegeben ist,...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Richterliche Beurkundung

Rz. 11 Durch den zum 1.1.1970 aufgehobenen § 167 FGG war die Vornahme gerichtlicher Beurkundungen dem Einzelrichter bei den AG übertragen. Außerhalb ihres Amtsbezirks durften diese nach den §§ 2, 166 FGG nur bei Gefahr im Verzug tätig werden. Ob und inwieweit derartige, vor der Einführung des BeurkG durch Richter außerhalb ihres Amtsbezirks vorgenommene Beurkundungen gültig ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Beschränkung des Überlebenden

Rz. 12 Die Regelung der Rechtsnachfolge über eine Vor- und Nacherbschaft führt zu einer Beschränkung des längerlebenden Ehegatten. Ob der überlebende Ehegatte befreiter oder nicht befreiter Vorerbe ist, ist erforderlichenfalls durch Auslegung zu klären. Auf eine entsprechende klarstellende Festlegung sollte bei Abfassung des Testaments besonderes Augenmerk gelegt werden. Der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / cc) Fehlen jeglicher Vorstellungen

Rz. 43 Hat der Erblasser dagegen keine Vorstellung, auch keine unbewusste, stellt es ein Problem dar, ob von einem Irrtum ausgegangen werden kann, der zur Anfechtung i.S.d. Abs. 2 berechtigt. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn der Erblasser nicht an die künftige Kaufkraft des Geldes denkt, er insbesondere nicht ahnt, dass eine Inflation zur völligen Entwertung führen könnte....mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Wahlrecht

Rz. 24 Bei Bestehen von Beschwerungen und/oder Beschränkungen, also im Falle des Vorliegens des Tatbestandes des Abs. 1, hat der Pflichtteilsberechtigte ein Wahlrecht, das ihm Hinterlassene anzunehmen (mit allen Beschwerungen und Beschränkungen)[114] oder es auszuschlagen, um seinen Pflichtteil zu verlangen. Dieses Wahlrecht entsteht mit der Ausschlagung von Gesetzes wegen, h...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Erbe

Rz. 2 Erbe i.S.v. § 2032 BGB kann nur sein, wer die Erbschaft angenommen und nicht vorzeitig oder nachträglich weggefallen ist (durch Enterbung, § 1938 BGB; Ausschlagung, § 1953 BGB; Erbunwürdigkeitserklärung, § 2344 BGB, oder Erbverzicht, § 2346 BGB). Der Ersatzerbe gehört daher nicht zur Erbengemeinschaft, bis der Ersatzerbfall eingetreten ist.[5] Der Nacherbe gehört gleic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Kost und Logis / Zusammenfassung

Begriff Die unentgeltliche Aufnahme im Haushalt des Arbeitgebers (Verpflegung, Wohnung, Heizung und Beleuchtung) wird unter dem Begriff "freie Kost und Logis" oder auch "freie Station" zusammengefasst. Diese Sachbezüge sind als Arbeitslohn zu erfassen. Für die Bewertung von Sachbezügen gelten im Steuerrecht besondere Vorschriften, ggf. sind die sog. Sachbezugswerte anzusetze...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elektronisch unterstützte B... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitgeber haben im Rahmen des Verfahrens "elektronisch unterstützte Betriebsprüfung" die für die Prüfung relevanten Entgeltabrechnungsdaten elektronisch im Online-Verfahren an die Deutsche Rentenversicherung zu übermitteln. Ab 1.1.2025 sind im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung auch die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung elektronisch zu ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rechtsfolge des § 1977 BGB

Rz. 5 Die Rechtsfolge des § 1977 BGB ist in beiden Regelungsalternativen gleich: die Aufrechnungswirkung wird infolge der Anordnung der Nachlassverwaltung bzw. der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens mit rückwirkender Kraft aufgehoben. Dabei handelt es sich um eine kraft Gesetzes eintretende Regelungsfolge. Die nach § 389 BGB erloschenen Forderungen leben mitsamt ihren...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 2 Nach Abs. 1 hat derjenige, der anstelle des Pflichtteilsberechtigten kraft Gesetzes Miterbe wird, die Pflichtteilslast im Innenverhältnis in Höhe seines erlangten Vorteils alleine zu tragen. Der Pflichtteilsberechtigte muss von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sein, etwa weil er enterbt wurde, § 1938 BGB, den Erbteil nach § 2306 Abs. 1 BGB ausgeschlagen oder ei...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Ersatzbegünstigter

Rz. 15 Der Erblasser kann einen Ersatzbegünstigten für den Fall bestimmen, dass der Erstbegünstigte vor oder nach dem Erbfall wegfällt. Gibt es keinen Ersatzbegünstigten, kann die Auflage nicht vollzogen werden.[9] Kraft Gesetzes kann eine Ersatzbegünstigung analog § 2069 BGB eintreten.[10]mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Bezugnahme auf ein bereits beim Nachlassgericht befindliches Inventar stellt – neben dem vom Erben selbst errichteten (§§ 1993, 2002 BGB) und dem amtlich aufgenommenen (§ 2003 BGB) Inventar – die dritte Möglichkeit der Inventarerrichtung für den Erben dar.[1] Voraussetzung ist, dass das vorhandene Inventar entweder der Vorschrift des § 2002 BGB oder des § 2003 BGB ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemein/Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift zählt die ordentlichen Testamentsformen abschließend auf und grenzt diese von den außerordentlichen Testamentsformen (Bürgermeistertestament gem. §§ 2249, 2252 BGB, Drei-Zeugen-Testament gem. §§ 2250, 2252 BGB, Seetestament gem. §§ 2251, 2252 BGB, Militärtestament aufgrund des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit und andere Rechtsangelegenheiten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Aufhebungstestament

Rz. 2 Die Aufhebung erfolgt durch ein gemeinschaftliches Testament. Da § 2292 BGB eine bestimmte Form nicht vorschreibt, ist die Errichtung in jeder nach §§ 2231 ff., 2266, 2267 BGB zulässigen Form möglich. § 2292 BGB sieht ausdrücklich ein "gemeinschaftliches" Testament vor, so dass zwei selbstständige Testamente der Ehegatten nicht ausreichen, auch wenn sie im beiderseitig...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Testierfähigkeit

Rz. 4 Grundvoraussetzung der Wirksamkeit eines jeden privatschriftlichen Testaments ist zunächst die in § 2229 BGB geregelte Testierfähigkeit. Man versteht darunter die von Gesetzes wegen zugestandene Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben (vgl. § 2229 Rdn 2). Sie wird bei Personen mit der Vollendung des 16. Lebensjahres vermutet, sofern nic...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Art der Rechte

Rz. 18 Bei den Rechten, die vom Voraus umfasst sind, handelt es sich in aller Regel um das Eigentum an beweglichen körperlichen Sachen. Der Vorschrift des § 1932 BGB unterfallen auch Anwartschaftsrechte, Mietrechte an Haushaltsgegenständen, Miteigentumsrechte, schuldrechtliche Forderungen auf derartige Sachen, Schadensersatzansprüche wegen Entziehung oder Beschädigung von Ha...mehr

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Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1 Werkstudent

Werden Studenten neben dem Studium in einer weisungsgebundenen Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit tätig, sind sie Arbeitnehmer i. S. d. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs.[1] Nimmt das Studium jedoch überwiegend die Zeit und Arbeitskraft des Studenten in Anspruch – in der Regel bei einer Arbeitszeit von weniger als 20 Stunden pro Woche – so kann der studierende Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Wettbewerbsverbot des GmbH-... / Zusammenfassung

Begriff Der Geschäftsführer der GmbH ist verpflichtet, alles zu tun, was der GmbH nutzt und alles zu unterlassen, was der GmbH schadet (Treuepflicht zur GmbH). Dazu gehört ein generelles Wettbewerbsverbot, das dem Geschäftsführer verbietet, im Gegenstand der GmbH Geschäfte auf eigene Rechnung zu machen bzw. Kunden der Konkurrenz zuzuführen oder für Konkurrenzunternehmen täti...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Keine Analogien

Rz. 5 Die Erbunwürdigkeitsgründe sind nach h.M. nicht analogiefähig.[7] Zur Begründung wird auf den Strafcharakter oder die erschöpfende Aufzählung der Erbunwürdigkeitsgründe verwiesen. Zudem hätte der Gesetzgeber bei der Überarbeitung der Pflichtteilsentziehungsnormen auch die Erbunwürdigkeitsgründe erweitern können. Andererseits wird in der Lit. entgegen dem klaren Wortlau...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 119 Grundsätzlich ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Bewertung ergänzungspflichtiger Schenkungen die gleichen Prinzipien Anwendung finden wie bei der Berechnung des Nachlasswertes zur Bestimmung des ordentlichen Pflichtteils.[484] Im Regelfall ist daher der Verkehrswert maßgeblich, § 2311 BGB, bei Landgütern der zumeist wesentlich niedrigere Ertragswert gem. § 2312 ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Vorerbe

Rz. 20 Der Vorerbe erhält das Vorausvermächtnis unabhängig von seinem Erbteil. Er ist daher in der Regel von den Beschränkungen der Nacherbfolge (§ 2110 Abs. 2 BGB) und den Verfügungsbeschränkungen des § 2113 BGB befreit. Im Zweifel soll es nicht der Nacherbschaft unterliegen.[42] Der Erblasser kann eine anderweitige Regelung treffen. Er kann daher den Nacherben als Nachverm...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Vermächtnisnehmer

Rz. 5 Neben dem Erben kann auch jeder Vermächtnisnehmer beschwert sein. Dabei ist es unerheblich, ob der Begünstigte aufgrund eines Testaments oder kraft Gesetzes (Voraus des Ehegatten, § 1932 BGB, und der Dreißigste, § 1969 BGB) Vermächtnisnehmer wurde. Es handelt sich insoweit um ein Untervermächtnis (§ 2186 BGB).[10] Die §§ 2186–2188 BGB und § 2191 BGB sehen für die Besch...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Positive Vorstellungen

Rz. 42 Nach dem Wortlaut des Gesetzes setzt das Vorliegen eines Irrtums seitens des Erblassers eine "positive Vorstellung" über die tatsächlichen Umstände voraus. Ein Motivirrtum liegt in jedem Falle vor, wenn der Erblasser eine bewusste Vorstellung von einem bestimmten Umstand hat und er hierdurch zu dem Irrtum veranlasst worden ist (subjektive Überzeugung). Der Erblasser b...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hinterlässt der Erblasser keine letztwillige Verfügung von Todes wegen, ist der Alleinerbe die Ausnahme, eine Mehrheit von Erben hingegen die Regel. Aber auch bei gewillkürter Erbfolge erben meist mehrere Erben. Die Erbengemeinschaft entsteht unabhängig vom Willen der Erben kraft Gesetzes als Zufallsgemeinschaft mit dem Tod des Erblassers aufgrund gesetzlicher oder tes...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Für den Erbvertrag als echten Vertrag gelten die allg. Vertragsregeln der §§ 104 ff. BGB. Die Vorschrift setzt für die Errichtung eines Erbvertrages entsprechend unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erblassers voraus. Für Verlobte und Ehegatten galt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen am 22.7.2017 nach Abs. 2 u. 3 eine Ausnahme; sie konnten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Unwirksamkeit der Verfügung vor Eintritt des Erbfalls (Abs. 2)

Rz. 31 Nach Abs. 2 tritt keine Erbunwürdigkeit ein, wenn noch vor dem Tod des Erblassers die Verfügung, zu deren Errichtung der Erblasser bestimmt (Abs. 1 Nr. 3) oder in Ansehung derer ein Urkundsdelikt begangen worden ist (Abs. 1 Nr. 4), unwirksam geworden ist. Das Gleiche gilt, wenn die Verfügung, zu deren Aufhebung der Erblasser bestimmt worden ist (Abs. 1 Nr. 3), unwirks...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Genehmigungserfordernisse

Rz. 8 Gehören zur Erbschaft land- bzw. forstwirtschaftliche Grundstücke, so bedürfen Verkauf und Auflassung der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrdstVG.[21] Rz. 9 Zur Verpflichtung bzw. Verfügung über die Erbschaft oder den Erbteil eines Minderjährigen bedarf es nach §§ 1643 Abs. 1, 1851 Nr. 2 bzw. Nr. 3 1. Alt. BGB der familiengeric...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Einfache Surrogation

Rz. 4 § 2019 BGB regelt nicht die einfache oder gesetzliche Surrogation (z.B. §§ 2041, 2111 BGB), die neben der Regelung des § 2019 BGB besteht. Was der Erbschaftsbesitzer aufgrund der Zerstörung, der Beeinträchtigung oder der Entziehung einer zur Erbschaft gehörenden Sache oder eines Rechts erhält, erwirbt der Erbe kraft (einfacher) gesetzlicher Surrogation aufgrund seiner ...mehr