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FF 11/2025, Referentenentwurf des BMJV eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Anfechtungsrecht leiblicher Väter

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Stellungnahme Nr.: 46/2025 vom 14.8.2025 des Deutschen Anwaltvereins, vorbereitet durch den Ausschuss Familienrecht

1 Zusammenfassung

Der DAV begrüßt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E i.V.m. § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E).

I. DAV begrüßt den Vorschlag zur Neuregelung von § 1600 Abs. 2, 3 S. 1 BGB

1. Die im Referentenentwurf (RefE) vorgeschlagenen Neuregelungen zu § 1600 BGB sind grundsätzlich begrüßenswert. Der DAV hatte bereits auf die Verfassungswidrigkeit der Norm hingewiesen und gesetzgeberisches Handeln gefordert (DAV-Stellungnahme Nr. 36/2023). Der aktuelle RefE erfasst nunmehr das Stufenverhältnis von konkurrierenden Elternpositionen im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG ebenso wie die Erkenntnisse aus den fachwissenschaftlichen Untersuchungen, wonach innerhalb der ersten 6 Lebens-monate noch keine sozial-familiäre Beziehung besteht. Das führt dazu, dass innerhalb dieser Zeit eine Anfechtung immer ohne eine sperrende sozial-familiäre Beziehung möglich ist. Konsequenz dieser Regel ist aber auch, dass die Einrichtung der elterlichen Sorge zum Eingriffsschutz allein nicht ausreicht; maßgeblich soll nur belegbare tatsächliche Verantwortung sein. Damit werden die gegenüberstehenden Positionen im Hinblick auf die rechtlichen Positionen nivelliert, denn der Anfechtende ist in Ermangelung seiner Vaterstellung nicht Inhaber der elterlichen Sorge. Gemeinsames Sorgerecht kann allerdings zum Bewertungsfaktor in § 1600 Abs. 3 S. 3 BGB-E als Teil der gerichtlichen Abwägung zur Erforderlichkeit für das Kindeswohl werden.

2. Besteht eine so...

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