Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 8 Ermittlung der Einkünfte

Das Steuerrecht sieht für die Art der Einkünfte bzw. deren Ermittlung keine rechtsformspezifischen Besonderheiten vor. Damit gelten für eine GbR die Besteuerungsgrundsätze, die auch für alle anderen Personengesellschaften maßgebend sind. Auf die dort dargestellten Besteuerungsregeln wird verwiesen. Nachfolgend werden deshalb nur die Punkte aufgeführt, die explizit bei einer ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.3 Darlehensforderungen gegen den Arbeitgeber

Der Verlust einer Darlehensforderung gegen den Arbeitgeber kann in den Fällen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer das Risiko des Darlehensverlustes aus beruflichen Gründen bewusst auf sich genommen hat. Solche beruflichen Gründe können z. B. angenommen werden, wenn ein Außenstehender, insbesonde...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.1 Regelung

Verluste aus stillen Gesellschaften, Unterbeteiligungen oder sonstigen Innengesellschaften an Kapitalgesellschaften, bei denen der Gesellschafter oder Beteiligte als Mitunternehmer anzusehen ist, unterliegen nach § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG Verlustverrechnungsbeschränkungen. Sie bilden einen gesonderten Verrechnungskreis mit der Folge, dass sie nur mit Gewinnen aus dersel...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / Zusammenfassung

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz: GbR oder GdbR) ist die Grundform für viele andere Gesellschaftsformen. Diese Rechtsform ermöglicht eine gemeinsame Betätigung mehrerer Personen auf nahezu allen Gebieten. Mindestens 2 Gesellschafter erklären übereinstimmend, dass sie gemeinsam ein beliebiges, gesetzlich erlaubtes Ziel bzw. einen gemeinsamen Zweck verfolgen wollen. ...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.2 Liebhaberei

Nicht zu berücksichtigen sind Gewinne, Überschüsse und Verluste aus sog. Liebhaberei. Man versteht darunter eine Tätigkeit ohne die Absicht, Einkünfte, also Gewinne oder Überschüsse zu erzielen. Im Rahmen der Prüfung, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, sind alle Umstände zu berücksichtigen, unter denen die Tätigkeit ausgeübt wird.[1] Sollte eine Tätigkeit als sog. L...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.3 Personengesellschaften

Die einer Personengesellschaft zufließenden Kapitalerträge unterliegen den allgemeinen Grundsätzen. Ein Freistellungsauftrag darf nicht erteilt werden.[1] Die Einnahmen aus § 20 EStG und die Steuerabzugsbeträge sind grundsätzlich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Die Besteuerungsgrundlagen werden bei den einzelnen Gesellschaftern berücksich...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.8.2 Vorrang von § 15a EStG

Auf Anteile des stillen Gesellschafters am Verlust des Betriebs sind § 15 Abs. 4 Sätze 6 bis 8 EStG sinngemäß anzuwenden.[1] Darüber hinaus verweist § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf § 15a EStG. Verlust im Sinne dieser Regelung ist der nach den einkommensteuerrechtlichen Regelungen ermittelte und nach Anwendung des § 15a EStG ausgleichbare laufende Verlust. Dazu gehören auch...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.9.1 Regelung

§ 15a EStG [1] begrenzt den Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften bei beschränkt haftenden (Mit-)Unternehmern, vor allem bei Kommanditisten. Die Regelung gilt für alle Kommanditgesellschaften[2], nicht nur für Verlustzuweisungsgesellschaften. Sie gilt grundsätzlich für alle Einkunftsarten, in denen die beschränkte Haftung eine Rolle spielen kann, und ist en...mehr

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Eigenkapital / 1.3 Besonderheiten bei Personengesellschaften

Nach IAS 32.16 und IAS 32.19 liegt Eigenkapital nur insoweit vor, als ein Unternehmen weder eine unbedingte noch eine bedingte Verpflichtung zur Lieferung von Geld oder anderen Vermögenswerten hat. In der Konkretisierung dieser Regelungen bestimmen IAS 32.18(b) und IFRIC 2: Ein Recht der Anteilseigner von Personengesellschaften (partnerships), ihren Anteil gegen eine Abfindun...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.2 Nicht beherrschende Anteile

Wird von der full-goodwill-Methode kein Gebrauch gemacht, ergibt sich der Minderheitenanteil zum Erstkonsolidierungszeitpunkt als Anteil am Reinvermögen zu diesem Zeitpunkt. Im Erstkonsolidierungszeitpunkt werden daher auch die auf die nicht beherrschenden Anteile entfallenden stillen Reserven aufgedeckt. Sie sind dann für die Folgekonsolidierungen fortzuschreiben, also z. B...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.3 Von der bilanz- zur solvenzorientierten Dividende

Auch hinsichtlich der gesellschaftsrechtlichen Zahlungsbemessungsfunktion, also der Dividenden des Einzelabschlusses, bieten sich mehrere Lösungen an. Einerseits könnten unrealisierte Gewinne nach dem in § 268 Abs. 8 HGB enthaltenen System mit einer speziellen Ausschüttungssperre belegt werden. Andererseits könnte die Bindung des Ausschüttungsvolumens an das bilanziell erwirts...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.8 Nicht beherrschende Anteile (Minderheiten)

IFRS 3 verlangt im Rahmen der Erstkonsolidierung eine vollständige Neubewertung des erworbenen Vermögens auch dann, wenn weniger als 100 % eines Unternehmens erworben werden. Stille Reserven und Lasten sind also nicht nur in Höhe des Anteils des Erwerbers aufzudecken, sondern zu 100 %. Im Normalfall (stille Reserven höher als stille Lasten) führt die vollständige Neubewertung...mehr

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Finanzvermögen / 4.3 Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen vs. einfache Anteile

Hinsichtlich der Bilanzierung von Anteilen an anderen Unternehmen im Einzelabschluss differenzieren die IFRS zwischen unter alleiniger Kontrolle stehenden Tochterunternehmen (IFRS 10), unter signifikantem Einfluss stehenden assoziierten Unternehmen (IAS 28), unter gemeinsamer Kontrolle stehenden Gemeinschaftsunternehmen (IFRS 11) und schließlich sonstigen (einfachen) Anteilen oh...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.3 Bestimmung des Erwerbers (reverse acquisition)

Formelle und wirtschaftliche Seiten eines Unternehmenserwerbs können auseinanderfallen. Das Unternehmen, das formell erworben wurde, kann in wirtschaftlicher Betrachtung tatsächlich der Erwerber sein. In diesem Fall des umgekehrten Unternehmenserwerbs (reverse acquisition) ist hinsichtlich der Bestimmung des goodwill und der aufzulösenden stillen Reserven dem wirtschaftliche...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.2 Kontrolle durch Stimmrechtsmehrheit oder ähnliche Rechte (voting interest entities)

Unternehmen mit einem breiten Spektrum von Aktivitäten können in der Regel nur über Stimmrechte oder ähnliche Rechte beherrscht werden. Folgende Grundfälle führen regelmäßig zur Beherrschung durch den Investor: Der Investor hält selbst oder über einen für ihn Handelnden (agent) die (für die relevanten Entscheidungen notwendige) Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterve...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang:mehr

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Konzernabschluss / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche Bedeutung haben bei einem nicht kapitalmarktorientierten Konzern mit deutscher Mutter die IFRS und das HGB für die Pflicht, einen Konzernabschluss aufzustellen? A.2 Was besagt die sog. Einzelerwerbsfiktion für den Fall der Mehrheitserlangung durch einen Anteilskauf (share deal)? A.3 M beteiligt sich Anfang 01 mit 200 TEUR (= 20 %) an der Gründung der AU. Die A...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.3 Gliederung der GuV bzw. des GuV-Teils der Gesamtergebnisrechnung

Die Pflicht zur Aufstellung einer Gesamtergebnisrechnung (statement of comprehensive income) kann nach IFRS 18.12 auf zwei Arten erfüllt werden: Nach dem two statement approach bleibt die GuV ein selbstständiges Rechenwerk, dessen Saldo (Gewinn oder Verlust) in die Gesamtergebnisrechnung übertragen wird. Nach dem one statement approach ist die GuV ein unselbstständiger Teil de...mehr

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Eigenkapital / 5 Zusammenfassung

Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung des Eigenkapitals in den IFRS-Abschluss ist im Allgemeinen zulässig. Neben der Bilanz ist aber eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. In ihr ist neben Rücklagenbewegungen u. a. auch das nicht erfolgs- bzw. GuV-wirksame other comprehensive income darzustellen. Hierunter können z. B. Zeitwertänderu...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Discontinued operations und zur Veräußerung bestimmte Anlagen

Als discontinued operations (aufgegebene Geschäftsbereiche) definiert IFRS 5.32 abgrenzbare und bedeutsame geografische oder sachliche Geschäftsbereiche, die das Unternehmen im Rahmen eines Plans entweder veräußert (insgesamt oder stückweise) oder durch Einstellung (abandonment) aufgibt.[1] Aufgegebene Tätigkeiten sind in der GuV (sowie z. T. im Anhang) getrennt vom Ergebnis aus...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IAS 38 und IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbe...mehr

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Finanzvermögen / 6 Notes, inkl. Beziehungen zu nahestehenden Parteien

Die zum Finanzvermögen geforderten notes sind im Wesentlichen geregelt in IAS 27 und IFRS 12 für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, in IAS 24 für Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen, in IFRS 7 für das übrige Finanzvermögen (Finanzinstrumente). Für Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ist...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 3.2 Management-defined Performance Measures (MPMs)

Als Management-Defined Performance Measures – MPMs (IFRS 18) verbreitet sind etwa (bereinigtes) EBIT, (bereinigtes) EBITDA. Die Verwendung solcher Größen ist zwiespältig. Einerseits kann es für die Bilanzadressaten von Vorteil sein, die aus Sicht des Managements relevanten Ergebnis- und Steuerungsgrößen sowie deren Entwicklung im Zeitablauf zu erfahren. Andererseits lädt die...mehr

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Konzernabschluss / 1 Überblick

In den angelsächsischen Ländern kommt dem Konzernabschluss traditionell eine größere Bedeutung zu als dem Einzelabschluss. Dies aus gutem Grund. Nicht nur bei Großunternehmen, die einige hundert Unternehmen konsolidieren, sind die Einzelabschlüsse häufig von geringem Informationsnutzen. Beispiel Die Firework Holding GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der Firework GmbH. Für...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.1 Einheitliches Kontrollkonzept

Ein Konzern und damit auch eine Konzernabschlusspflicht entstehen durch das Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung. IFRS 10.A definiert dementsprechend den Konzern (group) als "ein Mutterunternehmen und seine Tochterunternehmen" ("a parent and its subsidiaries"). Damit stellt sich die Frage, wann eine Mutter-Tochter-Beziehung anzunehmen ist. Nach der Definition in IFRS 10....mehr

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Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 2.1 Überblick

Ein Konzernabschluss setzt nach IFRS 10 mindestens ein Mutter-Tochter-Verhältnis voraus. Dieses Verhältnis findet seinen Ausdruck in einer Beherrschung, die insbesondere (aber nicht nur) bei einer Stimmrechtsmehrheit gegeben ist. Liegt ein Mutter-Tochter-Verhältnis vor und ist somit die Konzernabschlusspflicht begründet, sind in diesen Konzernabschluss auch assoziierte Unter...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Konzernabschluss / 7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Nach IAS 28 und IFRS 11 müssen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity konsolidiert werden. Das vor dem Ersatz von IAS 31 durch IFRS 11 noch bestehende Wahlrecht, Gemeinschaftsunternehmen quotal zu konsolidieren, ist entfallen. Die Problematik stiller Reserven zunächst außen vor gelassen, gleicht die equity-Methode der steuerlichen Spiegelbildmethode. B...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Tatsächliche und latente St... / 4 Ansatz

IAS 12 folgt dem Konzept der temporary differences. Zu latenten Steuern führen danach alle Wertunterschiede zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf steuerwirksam auflösen, in der Regel unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden sind. Beispiel Die Tax Base GmbH hat zum 31.12.00 ihre unbebauten Grundstücke (Buchwert 10 Mio. EUR) von einem Sachverst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie ist die bilanzielle Mindestuntergliederung des Eigenkapitals für den Fall, dass keine Minderheitenanteile (nicht beherrschende Anteile) bestehen? A.2 U begibt eine Wandelanleihe mit unter dem Marktzins liegender Verzinsung. Im Ausgleich erhalten die Zeichner der Anleihe das Recht, die Anleihe jederzeit während der Laufzeit in Aktien umzuwandeln. Der Ausgabebetra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 1.1 Mindestgliederung, eigene Anteile

Für den einzelbilanziellen Ausweis des Eigenkapitals sieht IFRS 18.104 (abgesehen von der Unterteilung nach herrschenden und nicht herrschenden Gesellschaftern im Konzernabschluss) keine Mindestuntergliederung vor. Ausreichend (und in angelsächsischen IFRS-Abschlüssen häufig auch praktiziert) ist ein einziger Posten: gezeichnetes Kapital und Rücklagen (capital and reserves)....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Struktur und Grundannahmen ... / 5.4 Gesamtergebnisrechnung

IFRS 18 verlangt neben GuV-Informationen solche zu erfolgsneutralen Einkommensbestandteilen (other comprehensive income, OCI) aus Währungsumrechnung im Konzern, bestimmten Finanzinstrumenten, der Neubewertung von Sachanlagen, cash flow hedges usw. In der Darstellung bestehen wie oben dargestellt zwei Alternativen: one-statement-approach : GuV-Informationen sind mit den erfolgs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.3 Streitige Einbringungsformen

Rz. 53 Zwischenzeitlich nicht mehr streitig ist, dass die Übertragung allein des wirtschaftlichen Eigentums auf eine Personengesellschaft bereits als Einbringung i. S. d. § 24 Abs. 1 UmwStG zu werten ist.[1] Rz. 54 einstweilen frei Rz. 55 Nicht ganz unstreitig ist es in der Literatur, ob die (teilweise) Überführung lediglich in das Sonderbetriebsvermögen bei der übernehmenden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3.1 Gesamthandsvermögen

Rz. 26 Wenn eine gewerblich tätige, gewerblich geprägte oder eine gewerblich infizierte Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft formgewechselt wird, stellen jeweils die Mitunternehmeranteile den Einbringungsgegenstand dar. § 20 UmwStG findet hierbei entsprechend Anwendung. Einbringende sind grundsätzlich die Gesellschafter der Personengesellscha...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
ArbSchG: Rechtsgrundlagen f... / 4.1 Arbeitgeber als Adressat

Regelmäßig benennen die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften den Arbeitgeber als Adressat der entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften. Auch wenn Arbeitsschutz als gesamtbetriebliche Aufgabe anzusehen ist und auch durch die Beschäftigten mitzutragen ist, so bleibt die entscheidende Kernfrage, wen die Aufsichtsbehörden für Mängel im Arbeitsschutz verantwortlich ma...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Rechtsformneutralität

Rz. 42 Dass es auf die Rechtsform des Unternehmers als Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG nicht ankommt, hat auch der EuGH für Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL im Fall einer heilberuflichen Behandlungspflege durch eine einen ambulanten Pflegedienst betreibende Kapitalgesellschaft sowie einer Stiftung mit angestellten Diplom-Psychologen entsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung in diesem Sinne liegt nicht vor, soweit der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall, wenn zum eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3 "Anschaffungskosten" des erhaltenen Anteils

Rz. 156 Anders als § 20 Abs. 3 S. 1 UmwStG, wonach der Wert, mit dem die übernehmende Kapitalgesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt, auch als Anschaffungskosten der erhaltenen Gesellschaftsrechte gilt, fehlt in § 24 UmwStG eine entsprechende Regelung. Der Gesetzgeber konnte hierauf verzichten, da sich die Anschaffungskosten aufgrund des für Personengesellscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.4.1 Neue Gesellschaftsanteile

Rz. 39 Sowohl § 20 UmwStG als auch § 21 UmwStG setzen als Gegenleistung für den Einbringenden neue Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft voraus. Die Personengesellschaft als Ausgangsrechtsträger geht durch den Formwechsel für steuerliche Zwecke fiktiv unter. Die Gesellschafter sind unstrittig als Einbringende i. S. d. §§ 20 und 21 UmwStG anzusehen.[1] Das Tatbesta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Gemeinschaftspraxen

Rz. 179 Üben Ärzte oder Angehörige der übrigen Heilberufe i. S. v. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ihre Tätigkeit im Rahmen einer BGB-Gesellschaft aus, z. B. Gemeinschaftspraxis von Ärzten, kann die Steuerbefreiung auch auf die Umsätze der Gesellschaft angewendet werden. Nach dem Beschluss des BVerfG v. 10.11.1999[1] kann z. B. auch ein in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2.2 Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung (§ 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 218 Leistungen von Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Diagnostik oder Befunderhebung als Einrichtungen des privaten Rechts unterliegen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. b S. 2 Doppelbuchst. bb UStG erfüllen. Die Befreiung setzt hiernach entweder eine Teilnahme an der ärztlichen Versorgung nach § 95...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 10 Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Rz. 64 Die fingierte Vermögensübertragung von der übertragenden auf die übernehmende Gesellschaft gilt nur für ertragsteuerliche Zwecke. Mithin löst der Formwechsel mangels zivilrechtlichem Rechtsträgerwechsel keine unmittelbaren grunderwerb-[1] oder umsatzsteuerlichen Folgen aus. Unmittelbare grunderwerb- oder umsatzsteuerliche Folgen hinsichtlich des miteingebrachten Sond...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1 Einbringender

Rz. 11 Da die Eingrenzung des persönlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Abs. 4 S. 1 UmwStG aufgrund der Regelung in § 1 Abs. 4 S. 2 UmwStG nicht greift, werden an die Person des Einbringenden keine Bedingungen geknüpft. Einbringender kann daher insbesondere jede natürliche oder juristische Person sein, unabhängig davon, ob diese unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile

Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, beim Einbringenden der Gewinn aus einer etwaigen Veräußerung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz / 6 Kündigungsverbot

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwangeren bzw. Mutter während der Schutzzeiten ist unwirksam. Der Kündigungsschutz ist unabhängig von der Betriebsgröße oder der Betriebszugehörigkeit. Das Kündigungsverbot gemäß § 17 MuSchG gilt auch für eine nach Vertragsabschluss, aber vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme erklärte Kündigung des Arbeitgebers.[1] Die Frau kan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.2 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Rz. 52 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG fällt in den zivilrechtlichen Anwendungsbereich des § 24 UmwStG auch die Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf eine Personengesellschaft. Neben den eindeutig vom Wortlaut erfassten Fällen, dass der zivilrechtliche Ausgangsrechtsträger das zivilrechtliche Eigentum auf eine Personengesellschaft überträgt und im Gegenzug dafür neu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.1 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 49 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 UmwStG fallen unstreitig die folgenden Übertragungen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG: die Verschmelzung i. S. d. § 2 UmwG sowie die Aufspaltung und Abspaltung i. S. d. § 123 Abs. 1, 2 UmwG von Personen- oder Partnerschaftsgesellschaften auf eine Personengesellschaft oder ve...mehr