Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.1 Überblick

Nach § 20 Abs. 2 EStG sind steuerpflichtig: die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die Veräußerung von Dividenden- und Zinsscheinen ohne das jeweilige Stammrecht, Gewinne bei Termingeschäften sowie die Veräußerung eines solchen Finanzinstruments, die Veräußerung eines Anteils an einer stillen Gesellschaft/eines partiarischen Darlehens, die Rechtsübertragung bei Hypotheke...mehr

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Rechtliche Verhältnisse der... / 9.1 Die Bürogemeinschaft

Der Begriff der "Bürogemeinschaft" ist nun in § 55h Abs. 1 StBerG definiert. Sie ist danach eine Gesellschaft, die der gemeinschaftlichen Organisation der Berufstätigkeit der Gesellschafter unter gemeinschaftlicher Nutzung von Betriebsmitteln dient, jedoch nicht selbst als Vertragspartner von steuerberatenden Mandatsverträgen auftreten soll. Sie dient nicht der gemeinschaftl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.2 Genehmigung

Rz. 7 Genehmigung i. S. d. § 14 Nr. 2 GrEStG ist die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft.[1] Abweichend von § 184 Abs. 1 BGB, wonach die Genehmigung auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurückwirkt (Wirkung ex tunc), hat die Genehmigung eines Erwerbsvorgangs gem. § 14 Nr. 2 GrEStG die Wirkung, dass mit ihrer Erteilung die Steuer entsteht (Wirkung e...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.1 Steuersatzspreizungen

Obwohl grundsätzlich alle Kapitalerträge der pauschalen Steuer auf Kapitalerträge unterliegen sollen, hat der Gesetzgeber bestimmte Erträge (partiarische Darlehen, stille Beteiligungen und sonstige Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 und 7 EStG und § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 7 EStG) hiervon ausgenommen.[2] Mit dem in § 32d Abs. 1 Nr. 1 EStG geregelten Tatbestand soll ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.7 Überlassung mehrerer Fahrzeuge

Stehen einem Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Firmenfahrzeuge zur Verfügung, ist zunächst für jedes Fahrzeug die Privatnutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Dies gilt auch bei Einsatz eines Wechselkennzeichens. Der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist dagegen insgesamt nur einmal zu erfassen. Abzustellen ist auf den Bru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten – § 13 Nr. 1 GrEStG

Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstücks gegenüberstehen. Aber auch "andere Rechtsgeschäfte", die den Anspruch auf Über...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte sind laut BFH[1] demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Dies wird bei Kapitaleinkünften regelmäßig der Inhaber der Kapitalforderung sein. Im Ausnahmefall können Einkünfte auch dem wirtschaftlichen Eigentümer[2] zuzurechnen sein. Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG erzielt der Anteilseigner (ggf. als wirtschaftlicher E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.2 Anteile an Körperschaften

Die Veräußerung von Anteilen an Körperschaften gehört zu den Einkünften aus Kapitalvermögen[1], wobei § 17 EStG vorrangig anzuwenden ist. Die Steuerpflicht gilt nur für Anteile, die nach dem 31.12.2008 erworben wurden (Bestandsschutz nach § 52 Abs. 28 Satz 10 EStG). Achtung Besonderheit für Beteiligungen nach § 17 EStG Da die Regelung des § 17 EStG der des § 20 EStG vorgeht (Su...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Leitsatz 1. § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.04.2024 ‐ II R 22/21, BStBl II 2025, 356). 2. Besteht die Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG in der Abtretung eines GmbH-Anteils, stimmt der Ausführungszeitpunkt im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGmehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Zufluss-/Abfluss-Prinzip / 5 Sonderregelung für Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Laufender Arbeitslohn gilt als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet.[1] Im Fall von Abschlagszahlungen tritt an die Stelle des Lohnzahlungszeitraums der Lohnabrechnungszeitraum. Zum Zufluss von Gehaltsbestandteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hat sich die Verwaltung[2] geäußert. Zur steuerlichen Anerkennung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag: Voraus... / 6 Weitere verfahrensrechtliche Regelungen

§ 152 AO trifft verfahrensrechtliche Regelungen, die sowohl für die "Kann"- als auch die "Muss"-Regelung gelten. Nach Abs. 11 soll – wie bisher – die Festsetzung des Verspätungszuschlags in der Regel mit dem Steuerbescheid verbunden werden. Gleichwohl bleibt der Verspätungszuschlag ein eigenständiger Verwaltungsakt. Daher muss er aber auch von der Steuerfestsetzung getrennt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 1 Identität und Rechtsform des Arbeitgebers

Eine allgemeingültige gesetzliche Definition für den Begriff des Arbeitgebers gibt es nicht. Er lässt sich mittelbar aber aus dem Begriff des Arbeitnehmers ableiten. Nach der Rechtsprechung des BAG ist Arbeitgeber derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer oder eine arbeitnehmerähnliche Person i. S. v. § 5 ArbGG beschäftigt.[1] Gesetzlich beschrieben wird der Arbeitgeber al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundlagenbescheide für den... / 3 Verfahren

Für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind gem. § 181 Abs. 1 AO die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß anzuwenden. Es findet ein eigenständiges Ermittlungsverfahren nach §§ 85 ff. AO statt, wobei die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht. In den Fällen der „einheitlichen und gesonderten Feststellung ist bei rech...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verspätungszuschlag: Voraus... / 3 "Muss"-Regelung (Abs. 2) und Ausnahmen davon (Abs. 3)

In Fällen, in denen Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr (also u. a. ESt-Erklärungen) oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraums oder bei Vorabanforderungen[1] nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt abgegeben wurden, ist nach § 152 Abs. 2 AO ein Verspätungszuschlag (ohne Ermes...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.2 Eintretende Gesellschafter

Auch ein erst später in die GbR eintretender Gesellschafter ist von der Haftung betroffen. Dies gilt nicht nur für danach begründete Schulden, sondern auch für sog. Altverbindlichkeiten, die bereits vor seinem Eintritt entstanden sind.[1] Seit 2024 ist dieser Grundsatz ausdrücklich gesetzlich normiert (§ 721a BGB).mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2 Haftung der Gesellschafter

Auch wenn die GbR selbst für ihre Verbindlichkeiten aufkommen muss, haften deren Gesellschafter doch zusätzlich für sämtliche Gesellschaftsschulden. Diese Haftung trifft alle Gesellschafter unmittelbar, unbegrenzt, gesamtschuldnerisch und erstreckt sich auch auf deren Privatvermögen.[1] Hat ein Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erlangt, hat er quasi ein Wahlrecht, für we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.3 Ausscheidende Gesellschafter

Scheidet ein Gesellschafter aus der GbR aus, ist das Thema Haftung für ihn noch nicht abgeschlossen. Er haftet für die vor seinem Ausscheiden ­begründeten Gesellschaftsschulden weiter, sofern diese innerhalb von 5 Jahren fällig und ihm gegenüber geltend gemacht werden (§ 728b BGB). Diese sog. Nachhaftung beginnt zwar grundsätzlich mit dem Tag des Ausscheidens, aber frühesten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4 Rechte und Pflichten der Gesellschafter

Bereits unter Tz. 2.4.1 und 2.4.2 wurden die elementaren Rechte jedes Gesellschafters bei der Geschäftsführung bzw. Vertretung für die GbR angesprochen. Daneben sind folgende weitere Rechte zu erwähnen: 4.1 Gewinnanteil Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf V...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern

Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, dass mit dem Tod oder einem anderweitigen Ausscheiden eines Gesellschafters auch das Ende der GbR eintrat. Ab 2024 hat sich auch dies geändert. Nunmehr gilt ein Gesellschaftsanteil grundsätzlich als übertragbar (§ 711 BGB); dies bedarf allerdings der Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.1 Geschäftsführung

Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu, woraus sich auch ergibt, dass alle Gesellschafter einem Geschäft zustimmen müssen (§ 715 Abs. 1 und 3 BGB). Eine solche Gesamtgeschäftsführung sichert dem einzelnen Gesellschafter sein Mitwirken zu. In der Praxis kann sich daraus aber ein Problem ergeben, da diese Form der Geschäftsführung im...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.1 Gewinnanteil

Jeder Gesellschafter kann einen Anteil am Gewinn beanspruchen. Da eine GbR im Regelfall auf längere Dauer besteht, greift hierbei das gesetzliche Anrecht auf Verteilung des Gewinns am Ende jedes Geschäftsjahrs (§ 718 i. V. m. § 709 Abs. 3 BGB). Die bis 2023 grundsätzlich vorgesehene Verteilung nach Köpfen war in den seltensten Fällen gewünscht und wurde deshalb regelmäßig im ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.2 Gesellschafteraustausch

Ebenso kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden, dass ein Austausch eines Gesellschafters möglich ist. Eine damit verbundene Übertragung des Gesellschaftsanteils sollte aber regelmäßig von der Zustimmung aller Gesellschafter abhängig bleiben, so wie dies § 711 Abs. 1 BGB bereits vorsieht. Werden der Austritt des Altgesellschafters und der Eintritt des Neugesellschafters ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.3 Parteifähigkeit

Dabei handelt es sich um die Möglichkeit, in einem Gerichtsverfahren Partei (Kläger oder Beklagte) zu sein. Die rechtsfähige GbR ist gemäß §50 ZPO parteifähig. Anders die nicht rechtsfähige GbR; diese nimmt als Innengesellschaft nicht am Rechtsverkehr teil. Praxis-Tipp Klage gegen GbR und Gesellschafter Im Einzelfall kann es für einen Gläubiger sinnvoll sein, nicht nur die GbR...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.2 Kontrollrechte

Insbesondere, wenn ein Gesellschafter nicht zur Geschäftsführung befugt ist, erlangen seine Kontrollrechte eine erhebliche Bedeutung. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Dazu kann er die Geschäftsbücher und andere Unterlagen der GbR einsehen, sowie sich eine Übersicht zum Geschäftsvermögen erstellen (§ 717 BGB)....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.2 Ende der GbR

Bei der Gründung einer GbR wird an deren Auflösung meist noch nicht ernsthaft gedacht. Doch auch hierzu ist dringend zu konkreten Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu raten. Das Ende einer GbR kann gemäß §§ 729 ff. BGB durch folgende Ereignisse ausgelöst werden: der Ablauf der vereinbarten Zeit; die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GbR; eine Kündigung d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 10 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der Art der Tätigkeit werden die erzielten Einkünfte der GbR (wie bei jeder Personengesellschaft) in einem zwischengeschalteten gesonderten und einheitlichen Verfahren förmlich festgestellt (§ 180 Abs. 1 Nr. 2a AO). Sinn und Zweck des Feststellungsverfahrens ist es sicherzustellen, dass bei jedem Gesellschafter die gleiche Einkunftsart und die gleichen Grundsä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.5 Treuepflicht

Es entspricht dem Naturell einer Gesellschaft, dass jeder Gesellschafter zur Mitwirkung verpflichtet ist, um den Gesellschaftszweck zu verwirklichen bzw. zu erreichen. Der darauf aufbauende Gedanke der Gesellschaftstreue bringt für die Gesellschafter die Pflicht, gemäß den Interessen der GbR zu handeln bzw. alles zu unterlassen, was dieser Schaden zufügen könnte. Nach dieser...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.6 Auskunftspflicht

Spiegelbildlich zu den Kontrollrechten (Tz. 4.2) sind die geschäftsführenden Gesellschafter verpflichtet, die übrigen Gesellschafter zu benachrichtigen, gewünschte Auskünfte zu erteilen und die Angaben zur Gewinnermittlung und -verteilung darzulegen (§ 717 Abs. 2 BGB i. V. m. § 666 BGB).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4.2 Vertretung

Die Vertretung bezeichnet das Recht, Willenserklärungen abzugeben bzw. zu empfangen, welche damit unmittelbare und ausschließliche Wirkung gegenüber dem Vertretenen entfalten. Grundsätzlich sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, die GbR gegenüber Dritten zu vertreten (§ 720 Abs. 1 BGB). Analog zur Geschäftsführung kann die Vertretungsberechtigung aber auch auf einzelne o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 3.3 Erwerb von Grundstücken

In anderen Bereichen bremste der Gesetzgeber eine Rechtsfähigkeit aber ab. So hatte der BGH entschieden[1], dass eine GbR im Grundbuch eingetragen werden kann. Dies wurde vom Gesetzgeber jedoch insoweit modifiziert (§ 47 Abs. 2, § 82 Satz 3 GBO, § 15 Abs. 1c GBV, § 899a BGB), dass neben der GbR auch alle Gesellschafter im Grundbuch genannt sein mussten. Die praktischen Probl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1 Gründung

Eine GbR entsteht mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, durch den sich die Gesellschafter gegenseitig verpflichten, einen gemeinsamen Zweck dadurch zu erreichen, dass dieser durch die im Vertrag bestimmte Weise gefördert wird (§ 705 Abs. 1 BGB). Welchem Zweck die GbR dient, ist egal – er muss lediglich gesetzlich erlaubt sein. Für die Gründung einer GbR werden mindes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 5.2.1 Haftungsbeschränkung

Eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen ist gesetzlich nicht vorgesehen. Somit kann eine Haftung insbesondere nicht durch eine einseitige Verlautbarung in Form eines firmenähnlichen Namenszusatzes, z. B. GbR mit beschränkter Haftung etc., eingeschränkt werden. Auch eine Haftungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag, z. B. durch eine Einschränkung der Vertre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.1 Gesellschaftereintritt

Im Gesellschaftsvertrag ist regelbar, dass in eine bestehende GbR noch weitere Gesellschafter aufgenommen werden können. Dem eintretenden Neugesellschafter wächst dann ein Anteil am Gesellschaftsvermögen zu, ohne dass eine gesonderte Übertragungshandlung erforderlich wird (§ 712 Abs. 2 BGB). Damit erlangt der neue Gesellschafter vollwertige Rechte und Pflichten. Dies umfasst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6 Veränderungen im ­Bestand

In der Praxis wird es immer wieder zu Änderungen im Bestand der GbR kommen, sei es, dass ein Gesellschafter ausscheiden möchte, ein weiterer Gesellschafter eintritt oder aber die GbR komplett aufgelöst werden soll. 6.1 Wechsel bei den Gesellschaftern Bis 2023 waren die Gesellschafterstellung und die Ansprüche daraus nicht übertragbar (§ 717 BGB a. F.). Das hatte zur Folge, das...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.4 Beitragspflicht

Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die vereinbarten Beiträge zu leisten (§ 705 Abs. 1 i. V. m. § 709 Abs. 1 und 2 BGB). Diese können in Geld oder Sachwerten bestehen, welche einmal oder wiederholt zu erbringen sind. Neben Nutzungsüberlassungen kommen auch Dienstleistungen als Gesellschafterbeiträge in Betracht­. In aller Regel wird der zu leistende Gesellschafterbeitrag ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.2 Gesellschaftsregister

Neu ist auch ein Gesellschaftsregister, in welches sich eine GbR ab 2024 eintragen lassen kann. Aus dieser Subjektpublizität ergibt sich für den Rechtsverkehr Gewissheit über Existenz und Identität der GbR sowie über die Berechtigung zu ihrer Vertretung. Die GbR führt dann den Namenszusatz "eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts" bzw. "eGbR". Die Eintragung als solche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 4.3 Widerspruchsrecht

Wurde die Geschäftsführung einer GbR abweichend als Einzelgeschäftsführung geregelt (Tz. 2.4.1), haben die nicht geschäftsführungsbefugten Gesellschafter ein Widerspruchsrecht. Wird ein Veto eingelegt, darf das Geschäft nicht erfolgen (§ 715 Abs. 4 BGB).mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 6.1.3 Gesellschafteraustritt

Zum Austritt eines Gesellschafters kann es gemäß § 723 Abs. 1 BGB kommen durch dessen Tod, seine Kündigung, eine Insolvenz des Gesellschafters, der Kündigung durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters oder den Ausschluss des Gesellschafters aus der GbR. Weitere Gründe für ein Ausscheiden können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben. Zudem ist es möglich, wenn auch nicht e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.3 Gewerbliche Tätigkeit

Wird von einer GbR ein gewerblich tätiges Unternehmen betrieben, bestehen auch in steuerlicher Hinsicht keine Gründe, die GbR anders zu behandeln als eine OHG oder KG. Dies zumal die GbR mit dieser Tätigkeit ab 2024 eine rechtsfähige GbR darstellen wird (§ 705 Abs. 2 und Abs. 3 BGB). Die GbR erzielt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie gilt steuerlich ebenfalls als sog. Mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2 Ab 2024 maßgebliche rechtliche Einstufung der GbR

Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine GbR mit Wirkung ab 2024 grundlegend neu gestaltet.[1] Das neue Leitbild einer GbR geht von einer auf Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten, Personengesellschaft aus, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Zugleich ist es für die Gesellschafter weiterhin möglich, dass sie ihre Rechtsbeziehungen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.9.2 Sonderbetriebsvermögen

Verluste, die der Gesellschafter im Bereich seines Sonderbetriebsvermögens erleidet, sind von der Beschränkungsregelung grundsätzlich nicht betroffen. Befindet sich das Sonderbetriebsvermögen allerdings im Gesamthandseigentum einer anderen Gesellschaft, bei der für die Verluste der Gesellschafter ihrerseits § 15a EStG anzuwenden ist, sind die Verluste ausnahmsweise nicht unb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Gesellschaftsvermögen

Gravierend waren die Änderungen 2024 für das Gesellschaftsvermögen. Das Vermögen einer GbR setzt sich entsprechend § 713 BGB zusammen aus: den gesellschaftsvertraglich vereinbarten und geleisteten Beiträgen der Gesellschafter, den durch die GbR erworbenen Rechten und Gegenständen und den durch die GbR eingegangenen Verbindlichkeiten. Bisher waren alle Gesellschafter zur gesamten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.1 Zweiteilung bei der Rechtsfähigkeit

Die sicherlich bedeutendste Änderung ist die der Rechtsfähigkeit. Hierzu gibt es künftig 2 Unterformen einer GbR: eine rechtsfähige GbR (§§ 705 ff. BGB) und eine nicht rechtsfähige GbR (§§ 740 ff. BGB). Die rechtsfähige GbR nimmt generell am Rechtsverkehr teil und ist Trägerin von Rechten und Pflichten. Hingegen wird die nicht rechtsfähige GbR nicht nach außen auftreten, also p...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.4 Handlungen für die GbR

Zu diesem Bereich gab es keine grundlegenden Änderungen gegenüber dem bis 2023 geltenden Recht. Eine GbR hat keine eigenen Organe, vielmehr wirken alle Gesellschafter bei der Willensbildung und dem Handeln grundsätzlich zusammen. Dieses Prinzip zeigt sich in folgenden Bereichen: 2.4.1 Geschäftsführung Das Führen der Geschäfte einer GbR steht allen Gesellschaftern gemeinschaftli...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 7.7.2 Besonderheit beim Feststellungsverfahren

Bei Verlusten aus Termingeschäften aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft ist die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gem. § 15 Abs. 4 EStG i. V. m. § 10d Abs. 4 EStG nicht auf der Ebene der Gesellschaft, sondern auf der Ebene der beteiligten Gesellschafter bei deren Einkommensteuerveranlagungen zu treffen.[1]mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft bürgerlichen R... / 9.4 Freiberufliche Tätigkeit

Ist die gemeinschaftlich ausgeübte Tätigkeit freiberuflicher Art, z. B. Architekten, Ärzte oder Rechtsanwälte, kann ebenfalls auf die Rechtsform einer GbR zurückgegriffen werden. Ausgeübt wird die Tätigkeit dann im Rahmen einer gemeinschaftlichen Praxis oder als Sozietät. Auch für eine Freiberufler-GbR gelten die allgemeinen steuerrechtlichen Grundregeln. Wie bei der gewerbli...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Berück... / 1.7 Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft

Die Arbeitsentgelte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft[1] sind bei der Erhebung der Insolvenzgeldumlage nicht zu berücksichtigen.[2] Sie sind nicht als Arbeitnehmer i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III anzusehen.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verluste/Verlustabzug / 2.4 Nachträgliche Werbungskosten

Im Hinblick auf ein früheres Dienstverhältnis können "nachträgliche" Werbungskosten entstehen.[1] Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen in einem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis stehen. Dieser berufliche Zusammenhang muss daher schon in dem Zeitpunkt, in dem der Grund für die Aufwendungen gelegt wurde, bestehen.[2] So kön...mehr