Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Internationales Steuerrecht... / 4.3 Geschäftschancenübertragung

Werden Geschäftschancen unentgeltlich auf ein verbundenes Unternehmen verlagert, kommt eine steuerliche Gewinnkorrektur (vGA oder Einlage) beim übertragenden Unternehmen unter folgenden Voraussetzungen in Betracht: ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter hätte die sich bietende Geschäftschance tatsächlich wahrgenommen[1]. Dies ist eine wichtige Einschränkung der G...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu anderen Ansatz- oder Korrekturvorschriften

Bei grenzüberschreitenden Einkünftekorrekturen (aufgrund von Verlagerungen) ist es notwendig, vorab die einzelnen Korrekturvorschriften gegeneinander abzugrenzen. Die Vorschrift des § 1 AStG steht zu folgenden Vorschriften in einem Konkurrenzverhältnis. Korrekturnormen dem Grunde nach: vGA nach § 8 Abs. 3 KStG; verdeckte Einlage nach § 4 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 KStG; Abgrenzung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.4 Anteilseigner ohne Übernahmeergebnis

Rz. 30 Anteilseignern, die an der Verschmelzung teilnehmen, für die aber kein Übernahmeergebnis zu ermitteln ist, werden die offenen Rücklagen nach § 7 S. 1 UmwStG als Einnahmen aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugerechnet. Eine Umqualifizierung nach § 20 Abs. 8 EStG findet nicht statt. Dies gilt für unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 5.2 Kapitalertragsteuer

Rz. 23 Da es sich bei den Bezügen i. S. d. § 7 S. 1 UmwStG um Einnahmen aus Kapitalvermögen handelt, unterliegen sie der KapESt nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. [1] Zwar setzt der Abzug von KapESt nach § 44 Abs. 1 EStG einen Schuldner und einen Gläubiger der Kapitalerträge voraus. Daran fehlt es mangels einer Forderung des Anteilseigners gegen die übertragende Körperschaft. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 4 Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 14 Die dem Anteilseigner nach § 7 S. 1 UmwStG anteilig zuzurechnenden offenen Rücklagen werden auf der Grundlage der zum steuerlichen Übertragungsstichtag aufgestellten steuerlichen Schlussbilanz und des ebenfalls zu diesem Stichtag festgestellten steuerlichen Einlagekontos der übertragenden Körperschaft ermittelt. Nach § 7 S. 1 UmwStG ist den Anteilseignern jeweils der ...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / ff) Zweitwohnungsteuer

Zwischenschaltung einer GbR zur Vermeidung von Zweitwohnungsteuer: Erwerben zwei Ehegatten eine (Ferien-)Wohnung, stellen das jeweils hälftige Miteigentum einer von ihnen gegründeten GbR zur Ferienvermittlung (durch einen externen Ferienvermittler) zur Verfügung, nutzen die Ferienwohnung sodann aber trotz vertraglichen Nutzungsausschlusses – zumindest teilweise – selbst, so ...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / bb) Erbschaft- und Schenkungsteuer

Das erprobte Mittel der Güterstandsschaukel: Beenden Ehegatten den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) und wechseln in die Gütertrennung (§ 1414 BGB), so entsteht ein Ausgleichsanspruch des im Laufe der Ehe erzielten Vermögenszuwachses nach den §§ 1373 bis 1390 BGB, welcher nach § 5 Abs. 2 ErbStG steuerlich kein schenkungsteuerbarer Erwerb ist. Ein ...mehr

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§ 42 AO – Scharfes Schwert ... / aa) Einkommensteuer

Arbeitslohnabreden: Vereinbart ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer anstelle des bisherigen Bruttoarbeitslohns einen geringeren Bruttoarbeitslohn, jedoch nun zzgl. weiterer pauschal besteuerbarer Leistungsbestandteile, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO (vgl. BFH v. 1.8.2019 – VI R 32/18, BStBl. II 2020, 106). Dies ist nur konsequent, weil insoweit e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4 Übernahmefolgegewinn bei einem Gesellschafter der übernehmenden Personengesellschaft (Abs. 2)

4.1 Allgemeines Rz. 46 § 6 Abs. 2 UmwStG erklärt Abs. 1 der Vorschrift für entsprechend anwendbar auf einen durch die Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übernehmenden Personengesellschaft und einem ihrer Gesellschafter bedingten Übernahmefolgegewinn, wenn der Gesellschafter im Zeitpunkt der Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses in das öffentlich...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 47 Geht das Betriebsvermögen der übertragenden Körperschaft im Wege der Verschmelzung auf den übernehmenden Rechtsträger über, kann ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 UmwStG bei dem übernehmenden Rechtsträger entstehen, wenn ein Schuldverhältnis zwischen der übertragenden Körperschaft und dem übernehmenden Rechtsträger bestanden hat und die wechselseitigen Ford...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.4 Gesellschaftereigenschaft im Zeitpunkt der Eintragung in ein öffentliches Register

Rz. 53 Voraussetzung für die Anwendung von § 6 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist nach § 6 Abs. 2 S. 2 UmwStG, dass im Zeitpunkt der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in ein öffentliches Register eine Beteiligung des Gesellschafters an der übernehmenden Personengesellschaft besteht, wobei allerdings – insoweit liegt eine sprachliche Ungenauigkeit vor – auf den Zeitpunkt der jeweilig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.1 Allgemeines

Rz. 46 § 6 Abs. 2 UmwStG erklärt Abs. 1 der Vorschrift für entsprechend anwendbar auf einen durch die Vereinigung von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übernehmenden Personengesellschaft und einem ihrer Gesellschafter bedingten Übernahmefolgegewinn, wenn der Gesellschafter im Zeitpunkt der Eintragung des Verschmelzungsbeschlusses in das öffentliche Register an d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.4 Entstehung und Verteilung des Übernahmefolgegewinns

Rz. 28 Die Konfusion vollzieht sich eine logische Sekunde nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag.[1] Vor diesem Hintergrund sind Forderungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Körperschaft gegen den übernehmenden Rechtsträger noch in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft auszuweisen. Die entsprechenden Ansätze hat der übernehmende Rechtsträge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.5 Bildung der Rücklage

Rz. 35 Entsteht ein Übernahmefolgegewinn, räumt § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG dem übernehmenden Rechtsträger ein Wahlrecht ein, entweder den Übernahmefolgegewinn im Wirtschaftsjahr seiner Entstehung zu versteuern oder in diesem Jahr eine den Gewinn mindernde Rücklage zu bilden. Die Bildung der Rücklage erfolgt unabhängig von der Handelsbilanz.[1] Nicht erforderlich ist die Aufnahme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 25 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten des anderen Rechtsträgers eine Rückstellung ausgewiesen hat, fällt diese durch die Verschmelzung grundsätzlich fort. Der übernehmende Rechtsträger hat die Rückstellung aufzulösen. Hat der andere Rechtsträger keine Forderung in Höhe der Rückstellung ausgewiesen – wegen § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 4.3 Wegfall einer Rückstellung

Rz. 52 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft ist die zugunsten des Gesellschafters durch die Kapitalgesellschaft zulässigerweise gebildete Pensionsrückstellung von der Personengesellschaft nicht aufzulösen.[1] Eine Ausnahme gilt in den Fällen des Anwartschaftsverzichts bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag.[2] Die Personengesellschaft füh...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.1.1 Fehlende Identität

An dieser Voraussetzung fehlt es in folgenden Fällen: Wenn die Wohnung durch eine Privatperson vermietet und die Modernisierung von einer juristischen Person durchgeführt wird, deren Mitgesellschafter der Vermieter ist. Für den umgekehrten Fall (Vermietung durch juristische Person, Modernisierung durch einen Gesellschafter) gilt dasselbe. Für die Ein-Mann-GmbH s. Abschn. 2.1....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 § 6 UmwStG regelt im Rahmen der §§ 3– 9 UmwStG, die den Vermögensübergang von einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft bzw. auf eine natürliche Person im Wege der Verschmelzung behandeln, das Schicksal des Übernahmefolge- bzw. Konfusionsgewinns mit dem Ziel, die insoweit bestehende ungemilderte Ertragsbesteuerung durch Gewährung einer Rücklagenbildungsmöglichkei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 6... / 3.2 Konfusion von Forderung und Verbindlichkeit

Rz. 15 War der übernehmende Rechtsträger Schuldner der übertragenden Körperschaft, übernimmt er deren Forderung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UmwStG mit dem Wertansatz laut steuerlicher Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft. Durch das Erlöschen von Forderung und Verbindlichkeit entsteht ein Übernahmefolgegewinn i. S. d. § 6 Abs. 1 S. 1 UmwStG, wenn die Verbindlichkeit von dem ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.3 Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften und Gesellschafter von Personengesellschaften

Rz. 99 Handelsrechtlich bestehen hier keine Besonderheiten zu Arbeitnehmern. Allerdings gibt es umfangreiche steuerrechtliche Besonderheiten zu beachten, z. B. in der Abgrenzung zwischen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern und Nichtbeherrschenden. Rz. 100 Das handelsrechtliche Ansatzwahlrecht für Altzusagen gem. Art. 28 Abs. 1 EGHGB gilt hier ebenfalls (Rz. 76 ff.).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 63 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser Personengesellschaften gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der Person...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 1 Grundvoraussetzungen

Damit eine Mitunternehmerschaft vorliegen kann, müssen die Gesellschafter "wie Unternehmer" handeln können. Dies bedeutet konkret, jeder Gesellschafter muss in der Lage sein, eine Unternehmerinitiative ausüben zu können und ein Unternehmerrisiko zu tragen.[1] Die Voraussetzungen sind folgende: Zusammenschluss zu einem gemeinsamen Zweck, Personengesellschaft oder vergleichbare...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.5 Gemischte Gesellschaften

Hierunter fallen insbesondere freiberufliche Mitunternehmerschaften, bei denen ein Partner bzw. Gesellschafter persönlich nicht die Voraussetzungen für freiberufliche Einkünfte erfüllt, also ein sog. Berufsfremder ist. In der Praxis droht dies immer, wenn bei Gesellschaftsgründung oder bei Neuaufnahme eines Gesellschafters die persönliche Berufsqualifikation nicht auch in ste...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.3 Verdeckte Gesellschaften

In der Praxis sind zudem Gestaltungen anzutreffen, die zwar nicht als Gesellschaftsverhältnis bezeichnet werden, welche aber wirtschaftlich betrachtet einem Gesellschaftsverhältnis nahe kommen. Entscheidend ist dabei, dass die Bezeichnung, unter der die Rechtsbeziehungen stehen, nicht maßgebend ist. Somit kann im Einzelfall auch eine als Arbeits-, Darlehens- oder Pachtvertra...mehr

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Mitunternehmerschaft / Zusammenfassung

Begriff Wird eine betriebliche Tätigkeit nicht im Rahmen eines Einzelunternehmens ausgeübt, sondern als Zusammenschluss mehrerer Personen, kann diese Personengesellschaft eine Mitunternehmerschaft darstellen. Entscheidend dafür ist, ob die Gesellschafter im Rahmen des Zusammenschlusses ein Mitunternehmerrisiko tragen und eine Mitunternehmerinitiative entfalten können. Sind di...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 2.6 Ausweichende Gestaltungen

Für die Praxis gilt es, die meist negativen Folgen der Abfärbe- oder Infektionsregelung zu vermeiden. Dazu gibt es durchaus geeignete Gestaltungen, die jedoch ein Erkennen des Problems im Vorfeld erfordern. Denn der Eintritt der Rechtsfolgen lässt sich rückwirkend nicht mehr beseitigen. Als Möglichkeiten kommen in Betracht: Es wird eine zweite Gesellschaft gegründet, welche d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.3 Chronisch defizitäre Unternehmen

Rz. 89 Die Passivierungspflicht für zu versteuernde temporäre Differenzen besteht unabhängig davon, ob das Aktivierungswahlrecht für einen Aktivüberhang ausgeübt wird, die Steuerlatenzen saldiert (Gesamtdifferenzenbetrachtung) oder unsaldiert ausgewiesen werden (Rz. 44). Daher sind auch in Verlustjahren passive Steuerlatenzen anzusetzen, wenn zukünftig zu versteuernde tempor...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.2 Gemeinsamer Zweck

Das Tatbestandsmerkmal "gemeinsamer Zweck" ist zugleich prägend für den Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Personengesellschaft. Damit kommen in erster Linie auch nur Personengesellschaften, sowie wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschaften als Mitunternehmerschaften in Betracht. Doch der Umkehrschluss, dass jede Personengesellschaft auch eine Mitunternehmerschaft dar...mehr

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Mitunternehmerschaft / 2.2 Ermittlung der Einkünfte

Der Gewinn bzw. Verlust einer Mitunternehmerschaft wird in 2 Stufen ermittelt: 1. Stufe: Gesamthand Zunächst wird der Gewinn der Mitunternehmerschaft errechnet – der gesamthänderisch erwirtschaftete Gewinn. Dies ist der steuerliche Gewinn, wie er aus der laufenden Buchhaltung der Gesellschaft abgeleitet wird. Damit ist das Ergebnis auch um Zahlungen an die Gesellschafter gemin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitunternehmerschaft / 1.7 Mitunternehmerrisiko

Ein unternehmerisches Risiko drückt sich darin aus, dass das Unternehmen auf eigene Rechnung geführt wird und der Unternehmer damit eine Fehlentscheidung zu tragen hat. Ein Gesellschafter erntet somit seinen Anteil an einem unternehmerischen Erfolg oder Misserfolg. Er erhält den Gewinn daraus oder trägt den Verlust, bis hin zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Ob ein Untern...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / 3.1 Übliche Gesellschaften

Als mitunternehmerfähige Personengesellschaften werden vom Gesetz ausdrücklich die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG) genannt.[1] Daneben kommen auch noch andere Gesellschaftsformen als Mitunternehmerschaft in Betracht. Dies gilt insbesondere für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), allerdings unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.5 Mitunternehmer

Damit eine mitunternehmerische Gesellschaft/Gemeinschaft vorliegt, müssen deren Gesellschafter/Gemeinschafter auch Mitunternehmer sein. Ebenso wie der Begriff der Mitunternehmerschaft, sind auch die Voraussetzungen für einen Mitunternehmer nicht gesetzlich festgelegt. Selbst der BFH[1] schließt eine abschließende Definition aus und verweist vielmehr auf eine unbestimmte Anza...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.3 Gesellschaftsform

Mit Ausnahme von Kapitalgesellschaften können alle Zusammenschlüsse von Personen eine Mitunternehmerschaft sein. Das gilt insbesondere für Personengesellschaften oder vergleichbare Gemeinschaften, die in § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG ausdrücklich genannt werden. Dies gilt für die Gesellschafter einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG), einer Kommanditgesellschaft (KG) oder ei...mehr

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Mitunternehmerschaft / 2 Steuerliche Rechts­folgen

Die steuerrechtlichen Folgen einer Mitunternehmerschaft ergeben sich aus § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Dieser ordnet auch die Gewinnanteile den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu, die ein Gesellschafter als Vergütung für seine Tätigkeit, die Hingabe von Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern erhält – die sog. Sondervergütungen. Das hat auch Einfluss auf den Umfan...mehr

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Sonderfälle der Mitunterneh... / Zusammenfassung

Überblick Grundvoraussetzung für ein Gesellschaftsverhältnis ist, dass sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Handelt es sich bei der Gesellschaft um eine Personengesellschaft, kann diese in steuerlicher Hinsicht als eine Mitunternehmerschaft zu werten sein. Doch nicht jede Personengesellschaft ist auch ...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.6 Mitunternehmerinitiative

Eine unternehmerische Initiative ist dadurch gekennzeichnet, dass der Erfolg eines Unternehmens durch eigene Entscheidungen beeinflusst werden kann. Da der Betrieb gemeinsam geführt wird, ist keine Einzelbefugnis erforderlich. Jedoch muss der Gesellschafter in der Lage sein, an unternehmerischen Entscheidungen teilzuhaben. Dies ist z. B. möglich durch das Recht zur Geschäftsfü...mehr

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Mitunternehmerschaft / 1.4 Art der Betätigung

Weitere Voraussetzung für eine Mitunternehmerschaft ist, dass eine gemeinschaftliche gewerbliche Tätigkeit – ein gewerbliches Unternehmen – ausgeübt wird.[1] Jedoch hat der Gesetzgeber den mitunternehmerischen Gedanken auch auf die anderen Gewinneinkünfte übertragen. Damit können Zusammenschlüsse im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bzw. mit einer freiberuflichen Tätigkei...mehr

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Mitunternehmerschaft / 2.1 Betriebsvermögen

Dem Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft sind zuzurechnen: Das Gesamthandsvermögen; dies sind alle dem Betrieb unmittelbar dienenden Wirtschaftsgüter, die im Eigentum einer gewerblich tätigen Personengesellschaft oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaft stehen. Das Sonderbetriebsvermögen I; hierunter fallen Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 In Deutschland wurden gesetzliche Regelungen zur Erfassung latenter Steuern mit den §§ 274, 306 HGB erstmals durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 eingeführt. Im Zuge des BilMoG wurde das bis dahin angewandte Timing-Konzept durch das international übliche Temporary-Konzept (allerdings mit gewichtigen Abweichungen) abgelöst (Rz. 17). Rz. 2 Die Ursache der Bilanzierung latenter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Grundlagen

Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den nächsten fünf Jah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 247 HGB gehört zum Bereich der Ansatzvorschriften. Die Vorschrift ergänzt das in § 246 Abs. 1 HGB enthaltene Vollständigkeitsgebot hinsichtlich des Ausweises der Aktiva und Passiva.[1] § 248 HGB begrenzt das grundsätzliche Ansatzgebot des § 246 Abs. 1 HGB, indem für selbst geschaffene immaterielle VG des AV ein Aktivierungswahlrecht, für bestimmte selbst geschaffene ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Grundsätzliches

Rz. 79 Das Eigenkapital wird in § 247 Abs. 1 HGB als separat auszuweisender Posten explizit angesprochen. Im Unterschied zu KapG und KapCoGes, für die in §§ 264c, 266, 268 und 272 HGB detaillierte Regelungen zum Eigenkapitalausweis existieren, belässt es der Erste Abschnitt des Dritten Buchs des HGB bei der Forderung nach separatem Ausweis. Rz. 80 Das bilanzielle Eigenkapital...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Verbindlichkeiten

Rz. 118 Für KapG und KapCoGes existieren detaillierte Gliederungsvorschriften (§ 266 Rz. 143 ff.). Für nicht diesen Vorschriften unterliegende Kfl. ist eine entsprechende Aufgliederung zwar empfehlenswert und in der Praxis üblich, allerdings nicht zwingend. Die hinreichende Aufgliederung i. S. v. § 247 Abs. 1 HGB erfordert zumindest die Angabe von Verbindlichkeiten gegenüber...mehr

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Bildung einer § 6b-Rücklage... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Münster hat entschieden, dass eine Rücklage nach § 6b EStG auch dann in der Ergänzungsbilanz eines Kommanditisten zulässig ist, wenn das Grundstück weniger als sechs Jahre im Betriebsvermögen der veräußernden Personengesellschaft war. Entscheidend ist, dass das Grundstück insgesamt mindestens sechs Jahre in einem Betriebsvermögen stand, an dem der Gese...mehr

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Steuerberatungskosten bei s... / Entscheidung

Das FG wies die Klage ab. Die GmbH & Co. KG kann die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen. Ein Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Leistung für das Unternehmen ausgeführt wird. Bei Personengesellschaften sind zwar typische Beratungskosten zur Ermittlung des laufenden Gewinns regelmäßig abziehbar. Im Streitfall stand die Leistung jedoch im Zusammen...mehr

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Bildung einer § 6b-Rücklage... / Entscheidung

Das Finanzgericht Münster gab der Klage statt. Die § 6b-Rücklage in der Ergänzungsbilanz der Kommanditistin ist gewinnmindernd zu berücksichtigen. Für die Begünstigung nach § 6b EStG muss das veräußerte Grundstück im Zeitpunkt der Veräußerung mindestens sechs Jahre zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört haben. Dabei ist nach der sog. gesellschafterbezogen...mehr