Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser A...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / Zusammenfassung

Überblick Tantiemen sind vertraglich vereinbarte, variable Zusatzleistungen, die an Geschäftsführer oder leitende Angestellte als Erfolgsbeteiligung gezahlt werden. Sie orientieren sich i. d. R. am Gewinn oder Umsatz, können aber auch vom Erreichen bestimmter Unternehmensziele oder von einer persönlichen Beurteilung abhängen. Rund 86 % der GmbH-Geschäftsführer in Industrieun...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1.2 Spezialfall: Private Pkw-Nutzung

Der Wert der privaten Nutzung von Fahrzeugen im Betriebsvermögen der Personengesellschaft ist spezialgesetzlich geregelt, entweder nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode.[1] Die 1 %-Regelung ist eine spezialgesetzliche Bewertungsregel, die die allgemeine Entnahmeregelung verdrängt. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG schreibt eine Pauschale vor. Diese Pauschale ersetzt di...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.3 Eintritt eines Darlehensgebers in die Gesellschaft

Es kommt vor, dass ein Darlehensgeber später unter Fortführung des Darlehensverhältnisses in die Gesellschaft eintritt, die das Darlehen aufgenommen hat. Dann wird die Darlehensforderung, die bisher Privatvermögen des Gesellschafters war, mit dem Eintritt des Darlehensgebers in die Gesellschaft Sonderbetriebsvermögen des neuen Gesellschafters.[1] Die Zinsen sind ab Eintritt ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.4.2 Bilanzielle Behandlung nach Ausscheiden des Mitunternehmers

Die korrespondierende Bilanzierung der Darlehensforderung eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und in der steuerlichen Gesamthandsbilanz der Gesellschaft endet streng gesellschafterbezogen mit dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft. Ab diesem Zeitpunkt verliert die in der Gesamthandsbilanz ausgewiesene Darlehensverbindlichkeit der Gesellscha...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.2 Teilentgeltliche Veräußerung/Übertragung eines Wirtschaftsguts in das Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers nach § 6 Abs. 5 Nr. 3 EStG

Wird ein einzelnes Wirtschaftsgut von einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, ist bei der Überführung nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG der Wert anzusetzen, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG ist entsprechend anz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.4.3 Beispiele für Verpflichtungsklagen

Rz. 39a Mit der Verpflichtungsklage kann z. B. erreicht werden: der Erlass eines Steuerbescheids [1] oder eines Feststellungsbescheids[2]; die Anpassung der Vorauszahlungen [3]; die Zustimmung zu einer Steueranmeldung [4]; die Durchführung einer Veranlagung nach § 46 EStG [5] ; der Wechsel der Veranlagungsart bei der ESt nach den §§ 26-26b EStG [6] ; die Korrektur eines Steuerbescheids ...mehr

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Buchhaltung als Basis für d... / Ziele

Um dennoch ein möglichst genaues Bild der aktuellen Buchhaltungszahlen des Unternehmens zu bekommen, ist es wichtig, typische Fallen der Finanzbuchhaltung zu kennen und die wichtigsten "Sünden" in der eigenen Finanzbuchhaltung aufzuspüren, diese "Sünden" auszumerzen, sich selbst, der Bank und anderen (Gesellschaftern, Mitarbeitern, Angehörigen) eine "unterjährige" Gewinn- und V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.4 Wettbewerbsverbot

Rz. 122 Die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zulasten des Geschäftsraummieters stellt quasi das Gegenteil zur Konkurrenzschutzverpflichtung des Vermieters (s. o. Rn. 52) dar. Fraglich kann hier nur die zeitliche Dauer sein. Nach einer Entscheidung des LG Berlin, Urteil v. 22.9.2009 (65 S 52/09, GE 2009, 1437) soll die Vereinbarung eines nachvertraglich...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Abschluss des Mietvertrags

Rz. 2 Der Mietvertrag kommt zustande, indem ein entsprechendes Angebot – in der Regel des Vermieters- von demjenigen, gegenüber dem Angebot erfolgt, in der Regel der Mieter – angenommen wird. Das Angebot muss grundsätzlich Angaben über den Mietgegenstand, Nutzungsart, Mietzeit und die Miete enthalten (BGH XII ZR 51/19, NJW 2020, 1507 Rn. 19). Hinweis Abwesender Mieter Handelt ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.9 Aufnahme von weiteren Personen

Rz. 79 Das Recht des Mieters, andere Personen in die gemieteten Räume aufzunehmen, stellt sich nur bei der Wohnraummiete. Bei der Geschäftsraummiete geht es jeweils um die Frage der Untermiete nach § 540, wenn weitere Personen die gemieteten Räume mitnutzen oder einen Teil allein nutzen sollen. Treten weitere Personen in die Firma des Mieters ein, geht es nicht um die Aufnah...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Weitere Rechte/Pflichten des Vermieters

Rz. 87 Besteht für die gemieteten Räume eine zentrale Warmwasserversorgung, hat sie der Vermieter auch ständig betriebsbereit zu halten. Eine formularmäßige Vereinbarung, dass die Warmwasserversorgungsanlage nur zu bestimmten Zeiten oder nur während der Heizperiode in Betrieb sein muss, erscheint unangemessen, es sei denn, der Mieter hat noch andere Möglichkeiten in der Wohn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.4 Nießbraucher und Nießbrauchsbesteller (Gesellschafter) erfüllen die Voraussetzungen eines Mitunternehmers

Rz. 170 Ursprünglich galt der Grundsatz, dass bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Vorbehaltsnießbrauch sowohl der Nießbrauchsberechtigte als auch der Erwerber Mitunternehmer wurden (sog. doppelte Mitunternehmerstellung). Es wurde also von einer diagonalen Spaltung der Mitgliedschaft ausgegangen.[1] Diese (Teil-)Übertragungen waren und sind weiterhin nach Auffass...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / a) Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

Die neuen gleich lautenden Erlasse zur "Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG " (oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 20.2.2026 – S 4501, BStBl. I 2026, 298) ersetzen eine Version, die erst 2022 veröffentlicht worden war. Neben einer rein redaktionellen Anpassung befinden sich durchaus gravierende Änderungen bzw. Ergänzungen. Der Frage, welche Grundstücke konkret vom Tatb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.7 Nießbrauch an Beteiligungen an Personengesellschaften als Sonderform

Rz. 21 Allgemein anerkannt ist, dass § 711a BGB und die darin enthaltene eingeschränkte Übertragung von Gesellschaftsrechten keine zwingende Vorschrift ist und von den Gesellschaftern abbedungen werden kann. Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag also vorsehen, dass an einem oder allen Gesellschaftsanteilen ein Nießbrauch bestellt werden kann. U.E. ist es für ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.5 Nießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 30 Die Eigentumsverhältnisse an Wirtschaftsgütern bestimmen sich im Steuerrecht nach § 39 AO. Zwar ist die Eigentumsstellung nicht gleichzusetzen mit dem Tatbestand der Einkünfteerzielung im EStG. Dennoch hat der Tatbestand der Vermögenszurechnung insoweit Relevanz als damit über das Wirtschaftsgut verfügt wird und infolgedessen eine Leistungsbeziehung bzw. -erbringung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.1 Grundlagen

Rz. 107 In der Besteuerungspraxis hat der unentgeltlich bestellte Nießbrauch an Kapitalvermögen, ausgelöst durch den Gedanken einer möglichen Übertragung der Einkunftsquelle auf niedrig besteuerte Familienangehörige eine deutlich höher einzuschätzende Relevanz gegenüber dem entgeltlich bestellten Nießbrauch. Rz. 107a Rechtshistorisch wurde der Wertpapier-Nießbrauch[1] nicht ...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / b) Nichtanwendungserlass des Urteils des BFH v. 21.8.2024 – II R 16/22

Mit Urt. v. 21.8.2024 – II R 16/22, BStBl. II 2026, 239 = GmbH-StB 2025, 77 (Groll/Rösen) (s. dazu Saecker, ErbStB 2026, 47) entschied der BFH, dass die bloße Einschaltung einer Personengesellschaft auf mittelbarer Ebene in die Gesellschafterstruktur einer grundbesitzenden Personengesellschaft – also eine Verlängerung der Beteiligungskette ohne Änderung der dahinterstehenden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.2 Nießbraucher wird nicht Mitunternehmer

Rz. 166 Hier gibt es drei Möglichkeiten: Nießbrauch am Gewinnanteil, Nießbrauch am Gewinnstammrecht (sog. Ertragsnießbrauch), Nießbrauch an einzelnen der Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgütern (SonderBetriebsvermögen). Rz. 167 Nießbrauch am Gewinnanteil bzw. Gewinnstammrecht Hier werden lediglich schuldrechtliche Ansprüche des Berechtigten begründet. Ein Quellenübergang find...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.8 Nießbrauch am Geschäftsanteil einer GmbH

Rz. 23 Auch der Geschäftsanteil an einer GmbH kann Gegenstand des Nießbrauchs sein, da der Anteil nach § 15 GmbH-Gesetz (frei) übertragbar ist. Der Nießbraucher hat Anspruch auf die Nutzungen, d. h. also in erster Linie auf den Gewinnanteil. Den Anspruch auf den Jahresgewinn kann er aufgrund seines dinglichen Rechtes unmittelbar der Gesellschaft gegenüber geltend machen, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.9.4 Mittelbare vGA im Zusammenhang mit nießbrauchsbelasteten GmbH-Geschäftsanteilen im Konzern

Rz. 120 Die vorstehenden Grundsätze der Einkünftezurechnung gelten auch dann, wenn die Kapitaleinnahmen gem. § 20 Abs. 8 EStG oder § 8 Abs. 2 KStG einer anderen Einkunftsart zugewiesen werden.[1] Dementsprechend kann die direkte Auszahlung einer Ausschüttung an einen Nießbraucher zu einer mittelbaren vGA führen, wenn es sich beim Gesellschafter einer anteilseignenden Kapitalg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.1 Nießbraucher wird Mitunternehmer (Unternehmensnießbrauch)

Rz. 161a Nur als Mitunternehmer wird der Nießbraucher Inhaber der Einkunftsquelle. Das bedeutet, dass dem Nießbraucher die Herrschaftsrechte und die vermögensrechtliche Nutzung zusteht, während der Anteilsinhaber die Vermögenssubstanz behält. Mitunternehmer ist nach ständiger Rechtsprechung, wer wenigstens im gewissen Umfang Unternehmerinitiative entfalten kann und das mit ...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / 1. Einleitung

Bei den von der Steuerverwaltung veröffentlichten Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder handelt es sich um:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3 Nießbrauch an Mitunternehmeranteilen

Rz. 160 An einem Gesellschaftsanteil kann in der Regel ein Nießbrauch nur bestellt werden, wenn die anderen Gesellschafter zustimmen[1]. Rz. 161 Einkommensteuerlich kommt es wie bereits erläutert auf die Mitunternehmerstellung an (s. hier Tz. 2.5). Ein Nießbraucher ist dann Mitunternehmer, wenn er aufgrund der im Einzelfall getroffenen Abreden eine rechtliche und tatsächlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.3.3 Nießbrauch an einzelnen der Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgütern

Rz. 169 Wie bereits erwähnt, erstreckt sich der Nießbrauch an einer Beteiligung grundsätzlich nicht auf Gegenstände, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft überlassen hat. Daher muss an diesen Gegenständen ein besonderes Nießbrauchsrecht bestellt werden. Eine solche Bestellung bietet sich als Ersatzlösung an, wenn die Bestellung an einem Gesellschaftsanteil nicht zuläss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.6.4 Betriebsaufspaltung

Rz. 31k Das Nießbrauchsrecht lässt das Mitwirkungsrecht der mit dem (Zuwendungs-)Nießbrauch belasteten Gesellschafter unberührt und steht der sachlichen und personellen Verflechtung ebenso wenig entgegen wie die dem Angehörigen vorbehaltenen "Stimmrechte und sonstigen Verwaltungsrechte", die einem gesellschaftsrechtlichen Verbot der isolierten Abspaltung von Stimmrechten wid...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.2.2 Ertragsnießbrauch am Unternehmen

Rz. 153 Vom sog. echten Unternehmensnießbrauch gilt es, den Ertragsnießbrauch zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Nießbrauchers gegen den Unternehmer auf Auszahlung eines (Teil-)Gewinns. Hierbei wird dem Berechtigten häufig zur Sicherung seines Anspruchs Teile des Betriebsvermögens sicherungsübereignet. Da dem Nießbraucher ledigl...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / c) Anwendung des § 1 Abs. 2b

Die neuen gleich lautenden Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG (oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 10.3.2026 – S 4501, BStBl. I 2026, 377) ersetzen die Vorgänger-Version, die erst 2022 veröffentlicht worden war. Die Änderungen sind größtenteils redaktioneller Art. Der Frage, welche Grundstücke konkret vom Tatbestand erfasst wären, bisher in Tz. 3 behandelt...mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / e) Grundstückszurechnung

Die Ergänzungstatbestände des § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG beruhen auf einer Besteuerung unter Heranziehung gesetzlicher Fiktionen. Danach wird das vom jeweiligen Tatbestand erfasste Grundstück dem fingierten Erwerber für grunderwerbsteuerliche Zwecke zugerechnet (vgl. BFH v. 11.12.2014 – II R 26/12, BStBl. II 2015, 402 = ErbStB 2015, 32 [E. Böing]). Mehrere Entscheidungen des B...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.1 Anwendungsbereich der Quotenkonsolidierung

Rz. 113 Verallgemeinernd handelt es sich bei Gemeinschaftsunternehmen um rechtlich selbstständige Unternehmen mit vertraglichen Vereinbarungen über die Durchführung wirtschaftlicher Aktivitäten unter gemeinsamer Leitung zwischen zwei oder mehreren voneinander unabhängigen Parteien, wobei die wirtschaftliche Zusammenarbeit und somit die Verfolgung gemeinsamer Interessen im Vo...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.4 Kapitalkonsolidierung bei mehrstufigen Konzernen

Rz. 72 Der Gesetzgeber hat im HGB ebenso wie das IASB im IFRS 3 hinsichtlich der Regelungen für die Kapitalkonsolidierung explizit nur einstufige Konzerne behandelt. In der Praxis sind aber häufig mehrstufige Konzerne anzutreffen, d. h., eine Tochtergesellschaft ist gleichzeitig selbst Mutterunternehmen eines anderen Tochterunternehmens. In diesen Fällen wird aus Sicht des o...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.5 Übergangs- und Entkonsolidierung

Rz. 77 Durch Veränderung des Kapitalanteils können sich unterschiedliche Konsequenzen für die Konsolidierung ergeben, die jedoch im HGB bislang noch höchst umstritten sind, während diese nach den IFRS weitgehend geklärt sind. Denkbar sind folgende Fälle: Abb. 5: Grundsätzliches Vorgehen bei Änderung des Kapitalanteils an einem Tochterunternehmen Kapitalerhöhungen beim Tochteru...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.7 Vollkonsolidierung bei Minderheitsanteilen

Rz. 35 Da es sich bei der Neubewertungsmethode um eine Vollkonsolidierung unter Erwerbsfiktion handelt, setzt ihre Anwendung die Konsolidierung eines Tochterunternehmens voraus. Zu beachten ist jedoch, dass die in § 290 Abs. 1 oder 2 HGB genannten Kriterien für das Bestehen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nicht nur bei einer Beteiligung von 100 % gelten. Bei einer Beteil...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.2 Folgekonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 123 Für die Folgekonsolidierung wird auf die in Rz. 49 ff. getroffenen Prämissen zurückgegriffen. Zunächst sind die Buchungssätze der Erstkonsolidierung mit den damaligen Wertansätzen zu wiederholen, wobei das einbehaltene Jahresergebnis nun aber in den Rücklagen enthalten ist. Im nächsten Schritt sind einerseits die in der Folgeperiode entstandenen neuen Werte in Form v...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des HGB, sowie der Regeln nach IFRS liegt dem Konzernabschluss ein Stufenkonzept zugrunde, das eine Abstufung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen nach dem Grad der Einflussnahme des Mutterunternehmens auf das jeweilige Unternehmen vornimmt und zu entsprechend unterschiedlichen Methoden der Einbeziehung führ...mehr

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Verjährung im Wohnungseigentum / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristenmehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.3 Weitere anteilsmäßige Konsolidierungsnotwendigkeiten

Rz. 126 Weitere innerkonzernliche Beziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen sind im Rahmen der Quotenkonsolidierung ebenfalls anteilig zu eliminieren. Generelles Ziel ist es, dass im Konzernabschluss nur noch die Forderungen und Schulden, Zwischenergebnisse sowie Aufwendungen und Erträge erscheinen, die dem Anteil der anderen Gesellschafter am Gemeinschaftsunternehmen entspre...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 3.2.1 Erstkonsolidierung des Gemeinschaftsunternehmens

Rz. 119 Im Zusammenhang mit der Kapitalkonsolidierung werden die Aktiva und Passiva des durch die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung modifizierten Einzelabschlusses des Gemeinschaftsunternehmens entsprechend dem Kapitalanteil des Mutterunternehmens quotal in den Konzernabschluss übernommen. Es handelt sich daher um eine Vollkonsolidierung mit der eigenen Beteilig...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung ...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.8 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer nicht 100 %igen Tochter (GoF)

Rz. 38 Die erstmalige Kapitalkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode bei Vorhandensein von Minderheitsgesellschaftern soll auf Basis der Daten des Ausgangsbeispiels erfolgen, wobei eine Modifizierung in der Weise erfolgt, dass unterstellt wird, es wären von dem Mutterunternehmen für die 6,0 Mio. EUR lediglich 75 % der Kapitalanteile der T-GmbH erworben worden. Rz. 39 Die...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.2 Anwendungsbeispiel bei nicht 100 %iger Tochter (GoF)

Rz. 52 Erst mithilfe der Folgekonsolidierungen wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der Beispielfirmen M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen und die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem Tochterunternehmen zu 25 % beteiligt sind. Fol...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.1 Grundsachverhalte der Erwerbsmethode

Rz. 3 Die nach dem HGB und IFRS im Regelfall – die Interessenzusammenführungsmethode gem. § 302 HGB/IAS 28 a. F. mit der Fiktion eines "Zusammengehens von Gleichen" wurde mit dem BilMoG/mit IFRS 3 gestrichen, Altfälle mussten aber beibehalten werden[1] – ausschließlich zulässige Methode der Vollkonsolidierung für Tochterunternehmen ist gem. § 301 HGB/IFRS 3 [2] die Erwerbsme...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.10 Sonderfall: Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Rz. 48a Ende 2020 hat der IASB das Diskussionspapier DP/2020/2 "Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle" veröffentlicht.[1] Bisher sind Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle von der Anwendung der derzeit geltenden Regelungen für Unternehmenszusammenschlüsse nach den IFRS (ebenso wie nach dem HGB) ausgenommen. Nach den IFRS gibt es Regelung...mehr

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Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.3.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

Rz. 49 Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden die Bilanzansatz- und Bewertungskorrekturen sowie der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der passivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung weiterverrechnet, d. h., die vom Tochterunternehmen übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden werden mit ihren neuen Werten aus der Kapitalkonsolidierung fortgeführt (DRS 23.99...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.4 Beteiligung von Angehörigen des GmbH-Gesellschafters als stille Gesellschafter

Tz. 1167 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Natürlich ist es auch möglich, dass statt des GmbH-Gesellschafters selbst dessen Angehörige als stille Gesellschafter beteiligt werden. Dies hat zB bei einer atypisch stillen Gesellschaft den Vorteil, dass die GF-Vergütungen des GmbH-Gesellschafters nicht zu Sonder-BE iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG führen. Bei Beteiligung minderjähriger Kinder als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.3 Vorteilszuwendung an einen Nicht-mehr-Gesellschafter

Tz. 521a Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Ist eine Pers, der ein Vorteil zuzurechnen ist, im Zeitpunkt der Verursachung der Verpflichtung zwar Gesellschafter der Kö, im Zeitpunkt des Zuflusses aber nicht mehr (Nicht-mehr-Gesellschafter) und steht diese Pers im Zeitpunkt des Zuflusses einem jetzigen Gesellschafter nahe, so ist wohl nach hM die vGA noch dem ausgeschiedenen Gesellsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4 Vorteilszuwendung an nahe stehende Person, die mehreren Gesellschaftern nahe steht und selbst nicht Gesellschafter ist

Tz. 521b Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Bei einer Vorteilsgewährung an eine mehreren Gesellschaftern nahe stehende Pers ist zunächst von Bedeutung, welches Näheverhältnis für die als vGA zu beurteilende Zuwendung ausschlaggebend ist. Dabei kann auch von Bedeutung sein, welcher Gesellschafter die Vorteilszuwendung beherrscht und ob der/die andere(n) Gesellschafter von der Vorteil...mehr