Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 5.1 Kapitalerhaltung

Rz. 316 Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden darf (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Daraus folgt, dass Zahlungen an Gesellschafter ohne Ausnahme unzulässig sind, wenn der Betrag des Stammkapitals durch das Gesellschaftsvermögen nicht gedeckt ist bzw. Zahlunge...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 6 Fehlerhafte Beschlüsse der Gesellschafterversammlung

Rz. 1006 Beschlüsse der Gesellschafterversammlung können wie beim Aufsichtsrat gegen formelles Recht (sog. Verfahrensmängel)[1] oder gegen materielles Recht (sog. Inhaltsmängel)[2] verstoßen. Rz. 1007 Verfahrensmängel kommen zum Beispiel in folgenden Fällen in Betracht: Die Einberufungsfrist wurde nicht eingehalten. In der Einladung fehlt ein Tagesordnungspunkt, über den in der...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.4.2 Frist der Einberufung

Rz. 973 Die Einberufung ("Berufung") der Gesellschafterversammlung hat mit einer Frist von mindestens einer Woche zu erfolgen (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Einschreibebrief bei ordnungsmäßiger Zustellung dem letzten Gesellschafter unter normalen Umständen zugegangen wäre. Im Normalfall ist bei Postsendungen innerhalb Deutschlands mit e...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.2 Kaduzierung

Rz. 280 Das Verfahren der Kaduzierung ist das schärfste Schwert der Gesellschaft, um säumige Gesellschafter zur Leistung der Einzahlungen auf ihre übernommenen Stammanteile zu bewegen. Die GmbH hat daneben auch die Möglichkeit, ihre Forderung im Klageweg vor den Zivilgerichten geltend zu machen.[1] Rz. 281 Konkret sieht das GmbH-Gesetz vor, dass im Fall verzögerter Einzahlung...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 3.2 Unbeschränkte Nachschusspflicht

Rz. 297 Das Gesetz sieht vor, dass in Fällen einer unbeschränkten Nachschusspflicht die Möglichkeit der sog. Preisgabe ("Abandon") besteht, das heißt, dass ein Gesellschafter im Fall der Inanspruchnahme von der Zahlung des Nachschusses dadurch befreien kann, dass er seinen Geschäftsanteil aufgibt. Rz. 298 Konkret regelt das GmbH-Gesetz dazu, dass dann, wenn die Nachschusspfli...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 8.1 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 335 Das Gesetz sieht für jeden Gesellschafter außerhalb der Gesellschafterversammlung allgemeine Kontroll- und Informationsrechte vor.[1] Dementsprechend haben die Geschäftsführer jedem Gesellschafter auf Verlangen unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht der Bücher und Schriften zu gestatten (§ 51a Abs. 1 GmbHG). Rz. 336 D...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.4.1 Form der Einberufung

Rz. 964 Im Rahmen einer form- und fristgerechten Einladung zur Gesellschafterversammlung ist zunächst zu beachten, dass alle Gesellschafter einzuladen sind, unabhängig davon, ob sie stimmberechtigt sind oder nicht.[1] Maßgebend ist die Eintragung in die Gesellschafterliste (§ 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Rz. 965 Die Einladung hat an Anschrift zu erfolgen, die der einzelne Gesells...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.2.1 Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung

Rz. 839 Eine wesentliche Aufgabe der Gesellschafterversammlung ist die Feststellung des Jahresabschlusses (§ 46 Nr. 1 Alt. 1 GmbHG) und die Verwendung des Ergebnisses (§ 46 Nr. 1 Alt. 2 GmbHG). Rz. 840 Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (§ 242 Abs. 3 HGB) und dem Anhang, um den die Kapitalgesells...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.3 Bedeutung der Gesellschafterliste; gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen

Rz. 250 Die zwingende Vorschrift des § 16 GmbHG enthält Regelungen zu drei Bereichen: Maßgeblichkeit der Eintragungen in der Gesellschafterliste für das Verhältnis von Gesellschaftern zur GmbH (Absatz 1), Haftung des Erwerbers für rückständige Einlageverpflichtungen (Absatz 2), gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen (Absatz 3). Rz. 251 Das GmbH-Gesetz sieht in Absatz 1 der Re...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.2 Vorgesellschaft

Rz. 140 Bereits bei Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht eine Vorgesellschaft (Vor- GmbH). Diese endet mit der Eintragung der GmbH in das Handelsregister.[1] Eine gesetzliche Regelung für die Vorgesellschaft gibt es nicht. Die Vorgesellschaft ist eine Rechtsträgerin eigener Art (sui generis) und bereits rechtsfähig.[2] Auch die Vorschriften des GmbH-Gesetzes finden i...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.2 Übertragung von Geschäftsanteilen

Rz. 236 Das GmbH-Gesetz sieht grundsätzlich vor, dass die Geschäftsanteile einer GmbH veräußerlich und vererblich sind (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[1] Im Gegensatz zur Sonderrechtsnachfolge bei Personengesellschaften (zum Beispiel § 131 Abs. 3 Nr. 1 und § 139 HGB bei einer OHG) ist für die Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen das allgemeine Erbrecht anzuwenden, das heißt, der Geschä...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.1 Überblick

Rz. 837 Im GmbH-Gesetz gibt es keine Vorschrift, welche die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung vollständig und abschließend aufführt. Die Regelung des § 46 GmbHG ("Aufgabenkreis der Gesellschafter") enthält wesentliche Bereiche, über die die Gesellschafter zu entscheiden haben, sofern der Gesellschaftsvertrag keine davon abweichenden Regelungen enthält (§ 45 Abs. 2 ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Geschäftsführer

Werbungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Stellung als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft macht. Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, gilt dies dann, wenn die Aufwendungen nur mit der Tätigkeit als Geschäftsführer zusammenhängen, und keine Verbindung zu der Stellung als Gesellsc...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.5 Immaterielle Schranken (Treuepflicht)

Rz. 509 Neben ausdrücklichen Beschränkungen können sich weitere Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis aufgrund der Treuepflicht[1] des Geschäftsführers ergeben. In solchen Fällen besteht eine Vorlagepflicht der Geschäftsführung an die Gesellschafterversammlung.[2] Rz. 510 Praktische Auswirkungen haben Beschränkungen aufgrund der Treuepflicht für die Geschäftsführung in...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.2 Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren

Rz. 912 Anstelle der Gesellschafterversammlung ist auch eine Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren möglich. Dafür kommen nach § 48 Abs. 2 GmbHG folgende Alternativen in Betracht: einstimmige Beschlussfassung aller Gesellschafter (in Textform) oder schriftliche Abstimmung mit Einverständnis zu diesem Verfahren. Rz. 913 Die Möglichkeit der Beschlussfassung im schriftlichen ...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.3 Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile

Rz. 24 Die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, wonach im Gesellschaftsvertrag die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt, enthalten sein müssen, nimmt Bezug auf die Unterscheidung zwischen Geschäftsanteil und Einlagepflicht auf das Stammkapital (Stammeinlage). Rz. 25 Der Geschäftsantei...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.3.2 Beschlussfassungen aufgrund von Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 930 Das GmbH-Recht lässt zu, dass im Gesellschaftsvertrag Beschlussfassungen abweichend von den Anforderungen des § 48 Abs. 2 GmbHG ermöglicht werden, zum Beispiel das schriftliche Beschlussverfahren aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses.[1] Rz. 931 Alternative Verfahren in Form von telefonischen, audiovisuellen oder mündlichen Beschlussfassungen "auf Raten", das heißt zum ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 1.2.1 Überblick

Rz. 827 § 45 Abs. 1 GmbHG sieht vor, dass die Rechte, die den Gesellschaftern in den Angelegenheiten der Gesellschaft zustehen, insbesondere in Bezug auf die Führung der Geschäfte, sowie die Ausübung derselben sich nach dem Gesellschaftsvertrag bestimmen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Erst wenn besondere Bestimmungen dazu im Gesellschaftsvertrag fehle...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 3.1.5 Selbstorganschaft und Fremdorganschaft

Rz. 353 Im Gegensatz zur Rechtsform der Wohnungsgenossenschaft[1] verlangt das GmbH-Recht nicht, dass nur Gesellschafter (im Bereich der Wohnungsgenossenschaften: Mitglieder) zu Geschäftsführern bestellt werden (bzw. das Amt erst nach dem Erwerb der Mitgliedschaft ausüben können), sog. Selbstorganschaft in Form von geschäftsführenden Gesellschaftern ("Gesellschafter-Geschäft...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.2.6 Teilung, Zusammenlegung und Einziehung von Geschäftsanteilen

Rz. 860 Zu den gesetzlichen Aufgaben der Gesellschafterversammlung gehört auch die Teilung, die Zusammenlegung sowie die Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 46 Nr. 4 GmbHG). Rz. 861 Eine Teilung von Geschäftsanteilen ist möglich durch Beschluss der Gesellschafter oder Veräußerung eines Teilgeschäftsanteils.[1] Für die Veräußerung eines Teilgeschäftsanteils ist die Zustimmung der...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.4 Deliktische Außenhaftung

Rz. 226 Neben bzw. anstelle des Haftungsdurchgriffs kann, ebenfalls in der Regel nur in Ausnahmefällen, eine deliktische Außenhaftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern der GmbH in Betracht kommen. Dazu zählen insbesondere folgende Fallgruppen.[1] Rz. 227 Unterkapitalisierung Auch hier ist zunächst zu berücksichtigen, dass keine ausdrückliche Pflicht zur angemessenen Kapi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.2 Abgrenzung Bauherren – Erwerberfonds

Rz. 255 Ein geschlossener Immobilienfonds ist regelmäßig Erwerber, wenn der Initiator der Gesellschaft ein einheitliches Vertragswerk vorgibt und die Gesellschafter in ihrer gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine Möglichkeit haben, hierauf Einfluss zu nehmen. Ein einheitliches Vertragswerk besteht i. d. R. aus mehreren aufeinander abgestimmten Verträgen, die der Sicher...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.1 Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung

Rz. 911 Der Regelfall ist, dass die Beschlüsse der Gesellschafter in Versammlungen gefasst werden (§ 48 Abs. 1 GmbHG). Im Gegensatz zur Gesamtheit der Gesellschafter setzt sich die Gesellschafterversammlung nur aus den erschienenen Gesellschaftern zusammen.[1] Die Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung setzt die Einhaltung bestimmter Regularien voraus, ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.3.3 Ad-hoc-Beschlüsse bei der Ein-Personen-GmbH

Rz. 933 Das GmbH-Gesetz ermöglicht Einpersonengesellschaften im Sinne des § 48 Abs. 3 GmbHG Erleichterungen bei der Beschlussfassung, und zwar in Form der Möglichkeit (aber nicht der Verpflichtung), von förmlichen Gesellschafterversammlungen abzusehen und stattdessen jederzeit Ad-hoc-Beschlüsse zu fassen. Begründet wird dies damit, dass in solchen Fällen stets eine Vollversa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rz. 52 Bei einer Personenmehrheit sind die Einkünfte den einzelnen Personen (anteilig) zuzurechnen, wenn sie gemeinsam den (objektiven) Tatbestand des § 21 EStG verwirklichen. Dies folgt anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt, anschließend in welcher Höhe sie den einzelnen Gemeinschaftern oder Gesellschaftern zuzurechnen sind...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.1 Einlagepflicht

Rz. 232 Das Gesetz schreibt vor, dass auf jeden Geschäftsanteil eine Einlage zu leisten ist. Die Höhe der zu leistenden Einlage richtet sich nach dem bei der Errichtung der Gesellschaft im Gesellschaftsvertrag festgesetzten Nennbetrag des Geschäftsanteils (§ 14 Satz 1, 2 GmbHG).[1] Rz. 233 Der Geschäftsanteil umfasst die Gesamtheit aller Rechte und Pflichten eines Gesellschaf...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.4 Allzuständigkeit der Gesellschafterversammlung und Vorlagepflichten der Geschäftsführung

Rz. 899 Über den Aufgabenkreis gemäß § 46 GmbHG und die weiteren (gesetzlichen) Zuständigkeiten hinaus kann die Gesellschafterversammlung nahezu jede Angelegenheit der Gesellschaft an sich ziehen und damit im Innenverhältnis für die übrigen Organe der GmbH bindend entscheiden, sofern der Gesellschaftsvertrag keine entgegenstehende Regelung enthält (sog. Allzuständigkeit der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.1 Allgemeines

Rz. 264 Nach § 21 Abs. 1 S. 2 EStG gelten die Vorschriften des § 15a EStG im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sinngemäß. Mit der sinngemäßen Anwendung soll die Gleichbehandlung vermögensverwaltender mit gewerblich tätigen oder geprägten KGs erreicht werden.[1] Sie gilt insbesondere für vermögensverwaltende Personengesellschaften in der Rechtsform der KG[2]...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 9.1 Ersatzansprüche gegen (amtierende) Geschäftsführer

Rz. 593 Nach dem GmbH-Gesetz (§ 46 Nr. 8 GmbHG) ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die der Gesellschaft aus der Gründung oder Geschäftsführung gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter zustehen[1], sowie die Vertretung der Gesellschaft in Prozessen, die sie gegen die Geschäftsführer zu führen hat.[2] Rz. 594 Der BGH hat in e...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1 GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft

Rz. 203 Nach dem GmbH-Gesetz hat die GmbH als solche selbstständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben sowie vor Gericht klagen und verklagt werden (§ 13 Abs. 1 GmbHG). Eine Wohnungs- und Immobiliengesellschaft in der Rechtsform der GmbH ist somit eine juristische Person[1] mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit.[...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.1 Mängel des Gesellschaftsvertrags

Rz. 84 Mängel am Gesellschaftsvertrag können in vielfacher Form vorkommen, so zum Beispiel Formmängel, Mängel der Vollmacht bei Abschluss durch einen Vertreter oder weil der Gesellschaftsvertrag nicht den Mindestinhalt aufweist, den das Gesetz nach § 3 GmbHG verlangt. Die sich daraus ergebenden rechtlichen Auswirkungen hängen insbesondere von den einzelnen Phasen der Gründun...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 5.1 Beschlussfähigkeit

Rz. 978 Eine gesetzliche Regelung zur Beschlussfähigkeit der Gesellschafterversammlung gibt es nicht. Das bedeutet, dass es nicht darauf ankommt, wie viele Gesellschafter mit welcher Beteiligungshöhe an der Versammlung teilnehmen; es genügt, wenn bei ordnungsgemäßer Ladung eine stimmberechtigte Person erscheint.[1] Im Gesellschaftsvertrag können jedoch Regelungen zur Beschlu...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.2.1.1 Notarielle Beurkundung

Rz. 6 Im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften[1] schreibt das GmbH-Gesetz zwingend vor, dass der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden muss.[2] Rz. 7 Neben der Schriftform[3], der elektronischen Form[4] und der Textform[5] sieht das Gesetz die notarielle Beurkundung[6] und die öffentliche Beglaubigung[7] vor. Die öffentliche Beglaubigung durch einen Notar...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 6 Erwerb eigener Geschäftsanteile

Rz. 327 Die zwingende Vorschrift des § 33 GmbHG lässt unter engen Voraussetzungen den Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die GmbH zu. Die Gesellschaft kann eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlagen noch nicht vollständig geleistet sind, nicht erwerben oder als Pfand nehmen (§ 33 Abs. 1 GmbHG). Rz. 328 Eigene Geschäftsanteile, auf welche die Einlage vollständig gelei...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.2.2.1 Einberufungsverlangen

Rz. 945 Konkret sieht das GmbH-Gesetz vor, dass die Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens dem zehnten Teil des Stammkapitals entsprechen[1], berechtigt sind, unter Angabe des Zwecks und der Gründe die Berufung der Versammlung zu verlangen (§ 50 Abs. 1 GmbHG). Rz. 946 Das Einberufungsverlangen nach § 50 Abs. 1 GmbHG kann formlos[2] an die Geschäftsführer –...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.5.2 Fehlerhafter Beitritt zur GmbH

Rz. 92 Ein wesentlicher Bestandteil des Gesellschaftsvertrags sind die Beitrittserklärungen der Gründer der GmbH. Sie sind die Grundlage für die Einzahlungspflicht auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen und ein Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, sog. Einheitsgründung).[1] Die Auswirkungen von Fehlern im Rahmen des Beitritts auf das wi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wohnungs- und Immobilienges... / 3.2 Gesellschaftszweck

Rz. 179 Das Gesetz sieht vor, dass eine GmbH – nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesetzes – zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck errichtet werden kann (§ 1 GmbHG).[1] Der Gesellschaftszweck gehört nicht zum Mindestbestandteil des Gesellschaftsvertrags gemäß § 3 GmbHG. Es ist aber zu empfehlen und üblich, eine entsprechende Regelung darin aufzunehmen. Rz. 180 Der Gesellschafts...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / Zusammenfassung

Überblick Es besteht nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen dem einzelnen Gesellschafter und der GmbH, sondern es bestehen auch rechtliche Beziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern untereinander aufgrund deren Mitgliedschaft im Personenverband. Von großer Bedeutung sind hier insbesondere die Treuepflicht und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Daneben spielen aber auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Größenklassen / 1 Folgen aus der Zuordnung zu einer Größenklasse

Von der Zuordnung eines Unternehmens zu einer Größenklasse hängen ab: die Frist, innerhalb derer der Jahresabschluss aufzustellen ist,[1] die Gliederung für den Jahresabschluss,[2] der Umfang der Pflichtangaben im Anhang und Lagebericht,[3] die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Abschlussprüfer[4] und die Offenlegung des Jahresabschlusses[5] Offenlegungspflichtige Unternehm...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 5.6 Praktische Umsetzung der Beschlussfassung über die Beendigung eines Anstellungsvertrags

Rz. 438 Es sollte streng zwischen dem Beschluss über den Abschluss des Anstellungsvertrags (bzw. dessen Änderung oder Ergänzung) sowie der Beendigung durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer und dem Beschluss über die Bestellung (oder Wiederbestellung) getrennt werden. Der Tagesordnungspunkt der Aufsichtsratssitzung/Ges...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.7.1 Erhöhung des Stammkapitals

Rz. 106 Wird eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen, so bedarf es zur Übernahme jedes Geschäftsanteils an dem erhöhten Kapital einer notariell aufgenommenen oder beglaubigten Erklärung des Übernehmers (§ 55 Abs. 1 GmbHG). Rz. 107 Zur Übernahme eines Geschäftsanteils können von der Gesellschaft die bisherigen Gesellschafter oder andere Personen, die durch die Übernahme ih...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 9.2 Ersatzansprüche gegen ehemalige Geschäftsführer

Rz. 596 In der oben genannten Entscheidung aus dem Jahr 2004[1] hat der BGH darauf hingewiesen, dass die Gründe für die Einholung eines Beschlusses der Gesellschafter zur Verfolgung von Ansprüchen gegen Geschäftsführer auch dann bestehen, wenn sich der Geschäftsführer nicht mehr im Amt befindet und daher § 46 Nr. 8 GmbHG auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen eine...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 4.3.1 Ordentliche Gesellschafterversammlung

Rz. 958 Das GmbH-Gesetz regelt nicht umfassend, in welchen Fällen eine ordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt werden kann. Neben dem "Aufgabenkreis der Gesellschafter" gemäß § 46 GmbHG, der nicht nur, aber insbesondere wesentliche Bereiche enthält, die regelmäßig Gegenstände für die Tagesordnung einer ordentlichen Gesellschafterversammlung sind, können sich weite...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 7.5 Sinngemäße Anwendung des § 15a Abs. 4 EStG

Rz. 274 § 15a Abs. 4 EStG ordnet die gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlusts an und regelt das Verfahren. Dabei sind der Feststellungsbescheid der Einkünfte und des verrechenbaren Verlusts gesonderte selbstständige Verwaltungsakte (§ 15a EStG Rz. 339ff.). Nicht geregelt ist, wer die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Verlusts abzugeben hat. Da eine Beiladu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 5.3 Rückzahlung von Gewinn

Rz. 326 Die Vorschrift des § 32 GmbHG sieht zugunsten der Gesellschafter den Schutz im Fall eines gutgläubigen Gewinnbezugs vor. Dabei hat aber der Grundsatz der Kapitalerhaltung gemäß § 31 GmbHG Vorrang.[1] Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, die sie in gutem Glauben als Gewinnanteile...mehr

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ABC der Werbungskosten / Darlehen, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Bornhaupt, FR 1989, 423; Söffing, FR 1989, 277; Meyer-Scharenberg, DStR 1994, 1450; Geserich, NWB 2014, 2528; Bruschke, DStZ 2016, 623; Schneider, NWB 2016, 480 Problematisch ist die Frage, ob Werbungskosten vorliegen, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gewährt und dieses Darlehen ausfällt. Der BFH hatte ursprüngl...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 137 Sobald – über die Phase der unverbindlichen Vorplanungen und Vorbesprechungen hinaus – zwischen den Beteiligten[1] bindend (das heißt unter Beachtung der auch hier notwendigen notariellen Beurkundung gemäß § 2 GmbHG)im Rahmen eines Vorvertrags (Vorgründungsvertrag) vereinbart wird, dass eine GmbH gegründet werden soll, entsteht eine Vorgründungsgesellschaft, und zwar...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.1 Überblick

Rz. 19 Der Gesellschaftsvertrag muss (mindestens) folgende Punkte enthalten: die Firma und den Sitz der Gesellschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG), den Gegenstand des Unternehmens (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), den Betrag des Stammkapitals (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG), die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage)...mehr

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ABC der Werbungskosten / Beteiligung, nichtselbstständige Arbeit

Literatur: Knobbe-Keuk, DStZ 1984, 335; Siewert, DB 1999, 2231, Kreft, GStB 2012, 23; Kramer, DStR 2017, 366 Erwirbt der Arbeitnehmer (z. B. als Geschäftsführer) eine Beteiligung an der Arbeitgeber-GmbH, fallen die Aufwendungen hierzu sowie etwaige Gewinnausschüttungen grundsätzlich in den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen, und zwar auch dann, wenn die Beteiligung an ...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 3.1 Überblick

Rz. 292 Das GmbH-Gesetz ermöglicht, dass aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag und eines Beschlusses der Gesellschafter sog. Nachschüsse eingefordert werden können. Man unterscheidet zwischen einer unbeschränkten Nachschusspflicht und einer beschränkten Nachschusspflicht. Rz. 293 Die praktische Bedeutung der Nachschusspflicht zur zusätzlichen Eigenkapitalbildung ist j...mehr