Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Benachrichtigung des Registergerichts bei Abweisung mangels Masse und Auflösung des Schuldners kraft Gesetzes

Rn 9 Die Registergerichte sind auch über die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu unterrichten, sofern der Antrag mangels einer die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckenden Masse abgewiesen wird und der eingetragene Schuldner durch die Abweisung mangels Masse kraft Gesetzes aufgelöst wird. Rn 10 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Sonderregelungen außerhalb der InsO

Rn 10 Gemäß § 46b KWG sowie § 88 Abs. 1 VAG besteht bei Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften einschließlich der Bausparkassen ein ausschließliches Antragsrecht für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht; die vertretungsberechtigten Organe und persönlich haftenden Gesellschafter haben insoweit keine Befugnis, selbst einen Antrag auf Eröffnung des Inso...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG

Rz. 72 [Autor/Stand] Soweit der Bund, ein Bundesland, eine inländische Gemeinde oder ein Gemeindeverband Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft und damit anteilig Erwerber ist, bleibt der Erwerb erbschaft- oder schenkungsteuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff.). Dies gilt auch bei lediglich treuhänderischer Beteiligung.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / gg) § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Rz. 74 [Autor/Stand] Grundsätzlich können danach auch unmittelbare Zuwendungen an hilfsbedürftige Personen schenkungsteuerfrei erfolgen. Insb. nach sog. Katastrophenfällen wird dies regelmäßig durch offizielle Weisungen wiederholt und, meist am Ende, ausdrücklich erwähnt.[2] Insb. (Sach-)Zuwendungen an durch ein tragisches Ereignis geschädigte Geschäftspartner sollen – aus B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 84 [Autor/Stand] Anders als Satz 2, der grundsätzlich bei allen steuerbaren Erwerben rechtsfähiger Personengesellschaften anzuwenden ist, fokussiert Satz 3 lediglich Zuwendungen rechtsfähiger Personengesellschaften (s. Rz. 19). Die Anwendung ist daher ausgeschlossen bei Erwerben von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, die sämtlich vom Erblasser herrühren, ebenso wohl i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c ErbStG

Rz. 73 [Autor/Stand] Natürlichen Personen steht eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht zu, sondern nur dort genannten steuerbegünstigten Institutionen, falls sie Erwerber sind. Da eine rechtsfähige Personengesellschaft zwar als Personenvereinigung (§ 14a Abs. 2 Nr. 2 AO), bei unmittelbarer Bereicherung jedoch nicht als Erwerberin gilt, können Zuwendungen an sie in...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendung/Schenkung der Gesellschaft

Rz. 88 [Autor/Stand] Auffallend ist, dass Satz 3 die Gesellschafter als Zuwendende fingiert, nicht aber als Schenker benennt. So verhielt sich der BFH allerdings auch, der sie einst aber als "Steuerschuldner i.S.d. § 20 ErbStG" bezeichnete.[2] Im Urteilsfall v. 30.8.2017 hielt er dann die Verwendung des Wortes "Schenker" in den streitgegenständlichen Steuerbescheiden für zut...mehr

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ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Zwischenschaltung eines Dritten (insb. GbR)

Empfohlen wird zur Bewirkung des Übergangs des Mietverhältnisses nach § 566 BGB auch die Zwischenschaltung einer Person, die sowohl im Verhältnis zum Veräußerer als auch zum an sich vorgesehenen Erwerber "echter" Dritter ist.[18] In Betracht kommt hier eine Zwischenveräußerung an eine andere (natürliche oder juristische) Person, aber insbesondere auch an eine zu der Erbengem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG

Rz. 68 [Autor/Stand] Wenn und soweit der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft bewegliches Vermögen umfasst, bleiben nach Satz 1 Buchst. c der Norm (mit Ausnahme der in Satz 2 genannten) Gegenstände bis zu einem Wert von insg. 12.000 EUR steuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 5 ff.). Ob die Anwendung von Satz 1 Buchst. a und b die nur bei Erwerb durch Personen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geltung und Wirkung der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] § 2a ErbStG trat punktgenau am 1.1.2024, zeitgleich mit dem MoPeG (s. Rz. 1), in Kraft; ebenso gilt dies für § 14a AO und § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO n.F. (Art. 36 Abs. 3 KrZwMG). Auf eine ausdrückliche Anwendungsregelung in § 37 ErbStG wurde verzichtet, soll doch damit auch für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts lediglich die "Fortführung des Tran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Steuererklärungspflichten

Rz. 128 [Autor/Stand] In Erbfällen sowie bei beurkundeten Schenkungen werden die Erbschaft- und Schenkungsteuerfinanzämter regelmäßig auch von den Nachlassgerichten und Notariaten über den Erwerb und/oder Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften informiert (§ 34 ErbStG). Außerdem und ergänzend bestehen sog. innerdienstliche Kontrollmitteilungspflichten der Veran...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beteiligung aufgrund Zurechnung des Feststellungsgegenstands (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 9 [Autor/Stand] Am Feststellungsverfahren sind diejenigen beteiligt, denen der Gegenstand der Feststellung zuzurechnen ist (§ 154 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG). Es kommt auf die personelle Zurechnung des jeweiligen Feststellungsgegenstands an. Sie richtet sich grundsätzlich nach den Eigentumsverhältnissen (§ 39 Abs. 1 AO). Es gilt eine zivilrechtliche Betrachtungsweise,[2] d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Steuerbefreiungen

aa) § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Rz. 68 [Autor/Stand] Wenn und soweit der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft bewegliches Vermögen umfasst, bleiben nach Satz 1 Buchst. c der Norm (mit Ausnahme der in Satz 2 genannten) Gegenstände bis zu einem Wert von insg. 12.000 EUR steuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 5 ff.). Ob die Anwendung von Satz 1 Buchst. a und b die nur...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Einzelne Positionen der Passivseite des Status

Rn 40 Auf der Passivseite sind alle bestehenden Verbindlichkeiten grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag zu berücksichtigen, unabhängig von ihrer Fälligkeit.[59] Wurden Darlehen längerfristig und unverzinslich gewährt, kann eine Abzinsung zum Bewertungsstichtag erfolgen. Rn 41 Enthält die Handelsbilanz Rückstellungen, so sind diese daraufhin zu überprüfen, wie wahrscheinlich die I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Die Gegenstände des Erwerbs der Gesellschaft

Rz. 51 [Autor/Stand] § 2a Satz 2 ErbStG setzt nicht nur voraus, dass eine rechtsfähige Personengesellschaft in steuerbarer Weise bereichert wurde. Tatbestandlich zu klären ist auch, was sie hierdurch erworben hat. Um welche ihr zustehenden Wirtschaftsgüter es sich im Einzelfall handelt, richtet sich regelmäßig nach der zivilrechtlichen Rechtslage (§ 39 Abs. 1 AO); eine hierv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalgesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 3)

Rz. 50 [Autor/Stand] Kapitalgesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig entweder als Steuerschuldner (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG), als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 3 BewG) oder auch bei Bewertung sog. Mitunternehmeranteile (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG) sowie – ausschließlich – in Fällen der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteil...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Antragsberechtigte bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften

Rn 18 Allein der Schuldner ist berechtigt, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, richtet sich die Antragsberechtigung nicht alleine nach § 15. Abs. 3 enthält vielmehr eine Modifizierung dahingehend, dass nicht j...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Mit im Spiel: Das Bundesverfassungsgericht

Rz. 7 [Autor/Stand] Am 12.1.2024 wurde publik, dass das Bundesverfassungsgericht bereits am 28.11.2023 und damit vor der Umverpackung des Gesetzentwurfs in das KrZwMG (s. Rz. 4) einen dicken Brocken von der Seite in den "stetigen Fluss" des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts[2] geworfen hatte.[3] Ob dies den Initiatoren des § 2a ErbStG in der Steuerabteilung des BMF bekann...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen Verkäufen

Rz. 277 [Autor/Stand] Der gemeine (Unternehmens-)Wert ist primär aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die, vom Bewertungsstichtag (dazu unten, Rz. 368 ff.) an zurückgerechnet, weniger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmsweise können auch einige Wochen vor dieser Jahresfrist liegende Verkäufe berücksichtigt werden.[2] In Betracht kommen nach der (m.E. zutreffenden) h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Einzelne Positionen der Aktivseite des Status

Rn 35 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können mit ihrem Nominalbetrag angesetzt werden,[58] ggf. sind je nach Aussicht der Realisierbarkeit jedoch Wertberichtigungen vorzunehmen. Rn 36 Für die Bewertung des Umlaufvermögens können die Werte der Jahresbilanz herangezogen werden, auch hier muss ggf. ein Verwertungsabschlag gemacht werden. Rn 37 Halbfertige Erzeugnisse s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. § 2a Satz 1 ErbStG

Rz. 18 [Autor/Stand] Die Vorschrift fasst in zwei Fiktionen zusammen, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen gelten. Mit identischem Wortlaut wird dies für Zwecke der Ertragsbesteuerung in § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO angeordnet[2] sowie, allerdings befristet auf drei Jah...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Beteiligung infolge Aufforderung (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 15 [Autor/Stand] Durch die Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung (§ 153 Abs. 1 BewG) wird der betreffende Inhaltsadressat der Aufforderung zum Beteiligten. Der klare Wortlaut der Norm lässt keine andere Auslegung zu. Folgerichtig sind nach § 153 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BewG aufgeforderte Gesellschaften, Beteiligte i.S.d. § 154 Abs. 1 Nr. 2 BewG.[2] Bei in...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Schenkungen unter Lebenden i.S.d. § 7 ErbStG

Rz. 30 [Autor/Stand] Als Rechtssubjekte mit eigener Vermögensfähigkeit (s. Rz. 1) können rechtsfähige Personengesellschaften nicht nur Bedachte i.S.d. § 7 Abs. Nr. 1 ErbStG [2] sondern auch in den von § 7 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 (i.V.m. § 2352 BGB), 7, 9 (Sätze 1 u. 2) und 10 ErbStG speziell geregelten Fällen Erwerber sein. Denkbar sind auch nach § 7 Abs. 6 und Abs. 7 ErbStG fingi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Täterkreis

Rz. 9 [Autor/Stand] Da nur der geschäftsmäßige Erwerb von Steueransprüchen unzulässig ist, erfasst § 383 AO nur den geschäftsmäßig handelnden Täter.[2] Wegen des besonderen persönlichen Merkmals der Geschäftsmäßigkeit (s. dazu Rz. 25) ist die Norm ein Sonderdelikt. Bei Handlungen von vertretungsberechtigten Organen, Gesellschaftern und gesetzlichen Vertretern (§ 9 Abs. 1 OWi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Aufsatzliteratur

Rn 23 Bachmann, Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, NJW 2021, 3073 ff.; Brinkmann, Das MoPeG und die "Verschränkung" zwischen der GbR und ihren Gesellschaftern, NJW 2024, 177 ff.; Haas, Aktuelle Rechtsprechung zur Insolvenzantragspflicht, DStR 2003, 423; Heitsch/Baisch, Zur Identifikation der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Insolvenz(antrags-)V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bekanntgabe bei Anteilsbewertungen (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] § 154 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Fälle der Bedarfsbewertung nicht börsennotierter Anteile an Kapitalgesellschaften (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG). Die Gesellschaft hat jedoch kein eigenes Interesse an den nach ihrer Erklärung zu treffenden Feststellungen. Der Wortlaut der Norm, wonach der Feststellungsbescheid auch der Kapitalgesellschaft be...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) Beantragt der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit Eröffnungsgrund. (2) 1Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. 2In aller Regel ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.2 Verflechtungsproblematik

Stimmverbote werden aus der Bestimmung des § 25 Abs. 4 WEG auch für sog. Verflechtungsfälle hergeleitet. Das Stimmrechtsverbot des § 25 Abs. 4 WEG gilt auch dann, wenn die Beschlussfassung ein Rechtsgeschäft zum Gegenstand hat, das nicht mit einem Eigentümer persönlich abgeschlossen werden soll, jedoch mit einem Unternehmen, mit dem er wirtschaftlich oder persönlich verfloch...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 1. Sekundäre Behauptungslast

Rz. 62 Wenn der BGH auch die Praxis der Instanzgerichte, das Substantiierungsgebot zur Missbrauchskontrolle einzusetzen, nicht gelten lassen will, so kommt er doch seinerseits nicht umhin, die Anforderungen an die Darlegungslast zu variieren, und zwar unabhängig davon, welcher Vortrag erforderlich ist, um die Schlüssigkeit oder Erheblichkeit eines Vorbringens darzutun. Wenn ...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 6.2.1.3 Einzelfälle

Dienst-/Werkverträge Unmittelbar und unproblematisch greift das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 Alt. 1 WEG, wenn mit einem Wohnungseigentümer Dienst-, Werk- oder Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen werden sollen. Egal, ob er als Hausmeister, als Handwerker, Rechtsanwalt oder Steuerberater beauftragt werden soll, unterliegt er dem Stimmverbot. Verwalterbestellung Keinem Stimmv...mehr

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Stimmrechte in der Eigentüm... / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abberufung des Verwalters Ist der Verwalter nicht gleichzeitig auch Wohnungseigentümer, kann er als Vertreter anderer Wohnungseigentümer auftreten und dabei deren Stimmrecht auch über seine eigene Abberufung wahrnehmen.[1] Abstimmungsergebnis Soweit durch Gemeinschaftsordnung oder Eigentümerbeschluss nichts anderes geregelt ist, kann der Leiter einer Wohnungseigentümerversammlu...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.4 Definition der vGA

Die Definition einer vGA wird aus der ständigen Rechtsprechung, insbesondere der des BFH, abgeleitet. Danach sind erforderlich: Eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, welche sich auf das Ergebnis der GmbH ausgewirkt hat, jedoch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und die in keinem Zusammenhang mit einer offenen Gewinnausschüttung steht. Zudem muss...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5 Private Kfz-Nutzung

Ein nahezu bei jeder GmbH gegebener Sachverhalt ist die private (Mit-)Nutzung eines im Betriebsvermögen der GmbH befindlichen Pkw durch einen Gesellschafter bzw. den Gesellschafter-Geschäftsführer. Der daraus dem Nutzenden entstehende Vorteil kann steuerrechtlich als sog. geldwerter Vorteil als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zu berücksichtigen sein. 2.5.1 Sachl...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.2 Verdeckte Gewinnausschüttung

Nutzt der Gesellschafter-Geschäftsführer dagegen den betrieblichen Pkw für seine privaten Zwecke ohne eine entsprechende Vereinbarung mit der Gesellschaft, liegt regelmäßig eine vGA vor. Eine unbefugte private Nutzung hat keinen Lohncharakter. Die erfolgte Nutzung führt damit i. H. ihres Werts zu einer (verdeckten) Gewinnausschüttung an den nutzenden Gesellschafter.mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.3.1 Grundlagen

Die GmbH und ihre Gesellschafter sind jeweils selbstständige Rechts- und Steuersubjekte. Damit sind diese in der Lage, zivilrechtlich wirksame, eigenständige schuldrechtliche Verträge miteinander zu schließen. Gleichzeitig besteht zwischen ihnen auch ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis. Daraus entspringt ein gewisses Spannungsverhältnis, das steuerrechtlich relevant werd...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.1 Grundsätze

Die Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers setzt sich regelmäßig aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dies sind insbesondere: das Fest- bzw. Grundgehalt, ein Weihnachtsgeld (13. Monatsgehalt) bzw. Urlaubsgeld, variable Bestandteile, wie z. B. Tantiemen, eine Altersversorgung (Pensionszusage), Sachbezüge, z. B. die private Pkw-Nutzung. Die Finanzverwaltung[1] prüft die Ges...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.5.1 Sachlohn

Ein lohnsteuerlich erheblicher geldwerter Vorteil und damit Sachlohn liegt vor, wenn die private Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer nicht vertragswidrig erfolgt, sondern sich auf eine im Anstellungsvertrag ausdrücklich zugelassene Nutzungsmöglichkeit stützt. Gefordert wird eine fremdübliche Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung, in der festgelegt wird, dass di...mehr

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GmbH: Steuerliche Behandlung / 3 Liquidation

Soll eine GmbH beendigt werden, gliedert sich dies in 3 Schritte: Die Auflösung, als formeller Akt. Dieser besteht i. d. R. aus einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, welche die Auflösung der GmbH beschließt. Daran schließt sich die Phase der Liquidation an, in welcher der Liquidator die GmbH abwickelt, also insbesondere die laufenden Geschäfte der GmbH beendet, Forder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4 Anstellungsvertrag des Geschäftsführers

Wohl bei jeder GmbH wird mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer ein Anstellungsvertrag abgeschlossen werden. Die steuerliche Anerkennung der vertraglichen Vereinbarungen ist damit sicherlich ein Schwerpunkt in der laufenden Besteuerung der GmbH. Jedoch kann im Rahmen dieses Beitrags nicht auf alle Einzelheiten eingegangen werden. Es werden lediglich die Grundsätze und einige...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.3 Überstundenvergütungen und Zuschläge

Zuschläge zum Arbeitslohn eines Gesellschafter-Geschäftsführers wegen geleisteter Überstunden oder Arbeitszeiten bei Nacht bzw. an Sonn- und Feiertagen sind i. d. R. unüblich und als vGA anzusehen. Ein Geschäftsführer schuldet seine gesamte Arbeitskraft, weshalb auch vom BFH hier ein strenger Maßstab angelegt wird.[1] Dies gilt insbesondere, wenn der Geschäftsführer auch ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Steuerliche Behandlung / 1.2 Gründungskosten

Zwar fallen die Kosten für die Gründung einer GmbH zwangsläufig an, jedoch sind diese dennoch dem Grunde nach Aufwendungen der Gründungsgesellschafter. Übernimmt die GmbH diese Aufwendungen, liegt grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) vor.[1] Es ist allerdings zivilrechtlich möglich, den zu tragenden Aufwand der GmbH aufzubürden. Dazu ist jedoch eine entsprec...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Steuerliche Behandlung / 2.4.2 Angemessenheit der Bezüge

Dieser Bereich und auch die Rechtsprechung dazu sind sehr umfassend. Für die Angemessenheit ist danach insbesondere auf folgende wesentliche Elemente abzustellen: Art und Umfang der Tätigkeit, also Geschäftsbranche und Größe des Unternehmens anhand der Umsatzhöhe und Mitarbeiterzahl, Ertragsaussichten der Gesellschaft, Verhältnis des Gehalts zum Gesamtgewinn und zur Kapitalverz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Steuerliche Behandlung / 3.1 Fortbestehende steuerliche Pflichten

Erst mit Abschluss der Liquidation der GmbH und deren Erlöschen enden auch die steuerlichen Pflichten, die durch den Liquidator zu erfüllen sind. In erster Linie ist damit weiterhin eine Gewinnermittlung vorzunehmen und es sind auch grundsätzlich weiterhin Steuererklärungen einzureichen. Auf den Tag des Beginns der Auflösung der GmbH ist eine Liquidationseröffnungsbilanz zu e...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verkürzung der Beteiligungskette nach § 1 Abs. 2b GrEStG

Leitsatz Gehört zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies nach § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Kap...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensverträge / 4.2.3.1 Untergesellschaft (verpflichtetes Unternehmen)

Rz. 19 Das Aktienrecht formuliert eindeutige Anforderungen an die Rechtsform der unterstellten Gesellschaft. Die durch den Beherrschungsvertrag verpflichtete Gesellschaft, die ihre Leitung dem herrschenden Unternehmen unterstellt, muss – dem Aktienrecht folgend – eine dem deutschem Recht unterliegende AG oder KGaA mit Sitz im Inland sein.[1] Aber auch eine SE mit Sitz im Inl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftswert / 3.3 Geschäftswertanteile von Mitunternehmern

Nicht nur im Fall der Übertragung eines Unternehmens im Ganzen, sondern auch bei der Veräußerung von Anteilen an einer Personengesellschaft (OHG, KG, GbR) kann ein Geschäftswert (anteilig) mitveräußert sein. Durch die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils erhält der Erwerber eine zivilrechtliche Mitberechtigung an den Gegenständen des Gesellschaftsvermögens.[1] Diese Mitber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmensverträge / 4.1 Rechtsnatur

Rz. 12 Die aktienrechtlichen Unternehmensverträge i. S. d. § 291 AktG konstituieren und gestalten unmittelbare gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den beteiligten Vertragsparteien sowie den außenstehenden Aktionären[1] der verpflichteten Gesellschaft und deren Gläubigern.[2] Die Verträge entfalten für die Dauer ihres Bestehens verfassungsändernde Wirkung, greifen in...mehr