Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Jahresabschlusskompetenz / 5.3 Feststellungskompetenz

Rz. 38 Bis zu seiner Feststellung existiert der Jahresabschluss nur als Entwurf. Erst durch den förmlichen Feststellungsbeschluss nach § 46 Nr. 1 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung erlangt er seine Verbindlichkeit nach innen gegenüber den Gesellschaftern und nach außen zu den Gläubigern sowie den übrigen Interessengruppen.[1] Es handelt sich um die Anerkennung seiner ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1.1 Mitglieder der Genossenschaft

Rz. 28 Die Rückvergütung (Rz. 20ff.) kann per Definition nur Mitgliedern der Genossenschaft gewährt werden. Zahlungen an Nichtmitglieder können in Ermangelung einer außerbetrieblichen Sphäre der Genossenschaft nur Betriebsausgaben sein. Rz. 29 Mitglied ist jeder, der nach § 15 GenG ein Mitglied der Genossenschaft geworden ist. Es können natürliche Personen, Körperschaften (au...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Steuerbilanz nach EStG / 6 Abweichungen der Steuerbilanz von der Handelsbilanz

Rz. 124 In den vorstehenden Abschnitten wurden die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Einzelnen dargestellt. Sie werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst:mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.3.1.1 HGB

Rz. 148 Gemäß § 308a Satz 1 HGB sind sämtliche Aktiv- und Passivposten, das Eigenkapital ausgenommen, zum Devisenkassamittelkurs am Abschlusszeitpunkt in EUR umzurechnen. Auf den monetären bzw. nichtmonetären Charakter der Abschlussposten kommt es deshalb nicht an. Wie bereits für die einzelabschlussbezogene Währungsumrechnung nach § 256a HGB wurde die Unterscheidung zwische...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anschaffungskosten nach HGB... / 10 Verdeckte Einlage

Rz. 124 Bei einer verdeckten Einlage eines Wirtschaftsguts in eine Kapitalgesellschaft erhöhen sich die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts.[1] Die Vorschrift regelt unmittelbar die verdeckte Einlage aus einem Betriebsvermögen, in dem auch die Beteiligung gehalten wird. Der Einlegende entnimmt das Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) VGA: Aufwendungen für ein TV-Abo und einen vom Gesellschafter-GF privat genutzten Oldtimer

Finanziert eine GmbH auch, die privaten Interessen ihres Gesellschafter-GF berührende Aufwendungen, so ist die für eine vGA ausreichende private Mitveranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis regelmäßig gegeben, wenn bei vergleichbaren Aufwendungen eines sonstigen Unternehmers § 12 Nr. 1 S. 2 EStG eingreifen würde. TV-Abo: Aufgrund der privaten Konsumnähe eines TV-Abonneme...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.4 Schutz der Gesellschafter und Gläubiger bei Verschmelzung und formwechselnder Umwandlung

Rz. 806 Gesellschafter der übertragenden GmbH, die gegen die Verschmelzung Widerspruch einlegen, haben einen Anspruch auf Barabfindung, §§ 29 ff. UmwG. Ein entsprechendes Abfindungsangebot muss bereits im Verschmelzungsvertrag oder in seinem Entwurf enthalten sein, § 29 Abs. 1 Satz 1 UmwG. Auch bei einem Formwechsel können die widersprechenden Gesellschafter eine Barabfindun...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.3.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 803 Gemäß § 230 Abs. 1 UmwG haben die Geschäftsführer der GmbH allen Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung den Formwechsel als Gegenstand der Beschlussfassung schriftlich anzukündigen. Der Entwurf des Umwandlungsbeschlusses ist spätestens einen Monat vor dem Tag der Gesellschafterversammlung dem Betriebsrat der GmbH – sofern vorhand...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.2.3 Information der Gesellschafter und des Betriebsrats

Rz. 794 Zur Vorbereitung der Gesellschafterversammlungen der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist der Entwurf des Verschmelzungsvertrages und der Verschmelzungsbericht den Gesellschaftern spätestens mit der Einberufung der Gesellschafterversammlung zu übersenden, § 42 UmwG. Außerdem muss der Entwurf des Verschmelzungsvertrages gemäß § 5 Abs. 3 UmwG spätestens ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Ab 2004 kein Verstoß der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG a.F. gegen Unionsrecht

Die Beschränkung des Abzugs von Zinsen nach § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG a.F. war in den Jahren 2004-2007 unionsrechtskonform (Anschluss an Hess. FG v. 7.5.2014 – 11 K 346/17 [nicht veröffentlicht]). Bei der Berechnung des "Safe Haven" nach § 8a Abs. 2 S. 3 KStG a.F. waren nicht nur die aktiven Vermögensgegenstände, sondern auch die Schulden der Personengesellschaft anstelle ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 6. Besteuerung des Gesellschafters

a) § 17 EStG: Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlusts aus der Auflösung einer ausländischen Kapitalgesellschaft Für die Beurteilung, ob bereits vor abgeschlossener Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein Auflösungsverlust i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG entstanden ist, ist unbeachtlich, ob die Gesellschaft bei Konkurseröffnung überschuldet oder zahlungsunfähig war. Ent...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.1.3.4 Besteuerung bei den Gesellschaftern

Rz. 826 A wandelt die GmbH zu Buchwerten in die KG um; es stehen dem Buchwert des übergehenden Vermögens Anschaffungskosten für die Anteile gegenüber, in denen neben den offenen Rücklagen der Gesellschaft regelmäßig auch stille Reserven einschließlich eines Firmenwerts entgolten worden sind. Bei der Umwandlung ergibt sich daher ein Übernahmeverlust erster Stufe in Höhe der b...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.2.2 Anwachsung

Rz. 838 Ein Gestaltungsinstrument zur Änderung der Unternehmensstruktur ist neben der Umwandlung nach dem UmwG und der Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge auch die Anwachsung. Die Anwachsung ist ein Weg, das Vermögen einer GmbH & Co. KG auf einen Kommanditisten oder auf die Komplementär-GmbH übergehen zu lassen. [2] Zu unterscheiden ist zwischen der einfachen und erw...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und ihrem alleinigen GF sowie dem Prokuristen

Streitig ist, ob die von einer GmbH mit ihrem GF und dem Prokuristen jeweils objektbezogen geschlossenen Verträge über eine "stille Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen" zu einer atypisch stillen Gesellschaft geführt haben. Dazu entschied das FG: Stille Gesellschaft i.S.d. § 230 HGB? Eine von einer mit dem An- und Verkauf von Immobilien befassten GmbH mit dem GF ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Beweislast für das Vorliegen einer vGA

Die Beweislast (objektive Feststellungslast) für das Vorliegen einer vGA trägt das Finanzamt. Bei einem Gesellschafter-Verrechnungskonto handelt es sich um nichts anderes als um ein Darlehen der Gesellschaft an den Gesellschafter, welches – vergleichbar einem Girokonto bei einer Bank – geführt wird. Aus hohen Bar-Rückführungen auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto kann jed...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.3.2 Anzuwendende Vorschriften (Steuerrechtliche Aspekte)

Rz. 849 Bei identitätswahrendem Formwechsel: Hier tritt eine GmbH als Komplementär-GmbH ohne Kapitalanteil der GbR bei, gleichzeitig werden die bisherigen GbR-Gesellschafter Kommanditisten. Kommt es zu keiner Gewinnrealisierung, fällt der Vorgang nicht mehr unter § 24 UmwStG.[1] [2] Bringen die GbR-Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile in eine bestehende GmbH & Co. KG ein – d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Leitsatz 1. Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das die Hingabe von Vermögen bewirkt. Auch die Abtretung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft an diese selbst erfüllt den Leistungsbegriff. 2. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG fingiert eine Schenkung. Die Freigebigkeit der Leistun...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.3.4 Anmeldung und Eintragung

Rz. 804 Die Geschäftsführer der formwechselnden GmbH haben die neue Rechtsform bei dem Handelsregister der GmbH anzumelden (§§ 198 Abs. 1, 235 Abs. 2 UmwG).[1] Eine Beteiligung der übrigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist nicht – wie sonst bei der Anmeldung von Personengesellschaften üblich (§§ 108, 161 Abs. 2 HGB) – erforderlich. Der Anmeldung sind gemäß § 199 UmwG folg...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.2.5 Prüfung des Verschmelzungsvertrages

Rz. 796 Eine Prüfung des Verschmelzungsvertrages bezüglich des Umtauschverhältnisses oder der Angemessenheit einer Barabfindung durch bestellte Verschmelzungsprüfer ist nicht zwingend erforderlich. Ein GmbH-Gesellschafter kann die Prüfung des Verschmelzungsvertrages aber jederzeit verlangen, § 48 UmwG. Bei der GmbH & Co. KG ist eine Prüfung nicht erforderlich, wenn alle Gesel...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.3.1 Umwandlungsbeschluss

Rz. 800 Die formwechselnde Umwandlung der GmbH in eine GmbH & Co. KG erfolgt aufgrund eines notariell zu beurkundenden Umwandlungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der GmbH, § 193 UmwG.[1] Für diesen Beschluss ist grundsätzlich eine Mehrheit von mindestens ¾ der in der Gesellschafterversammlung abgegebenen Stimmen erforderlich, § 233 Abs. 2 Satz 1 UmwG. Der Gesellsch...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.2.1 Verschmelzungsvertrag

Rz. 792 Grundlage der Verschmelzung ist ein Verschmelzungsvertrag, der von den Vertretungsorganen der beteiligten Gesellschaften abgeschlossen wird, § 4 UmwG. Als Vertretungsorgane stehen sich der Geschäftsführer der übertragenden GmbH und der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der GmbH & Co. KG gegenüber. Der Verschmelzungsvertrag ist notariell zu beurkunden, § 6 UmwG. D...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.2.2 Verschmelzungsbericht

Rz. 793 Die Geschäftsführer der beteiligten Gesellschaften haben jeweils einen ausführlichen Verschmelzungsbericht zur Unterrichtung der Gesellschaft zu erstellen, in dem die Verschmelzung, der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf sowie das Umtauschverhältnis der Anteile und die Angaben über die Mitgliedschaft der GmbH-Gesellschafter bei der übernehmenden GmbH & Co. KG un...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.2.6 Anmeldung und Eintragung

Rz. 797 Die Geschäftsführer der übertragenden GmbH haben die Verschmelzung zur Eintragung in das Handelsregister des Sitzes ihrer Gesellschaft anzumelden. Bei der GmbH & Co. KG erfolgt die Anmeldung der Verschmelzung durch die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Ort der Anmeldung ist der Sitz der übernehmenden GmbH & Co. KG. Zusätzlich kann die Anmeldung aber auch am Sitz...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.2.2 Anwachsung

Rz. 809 Soll die Komplementär-GmbH zukünftiger Rechtsträger des Unternehmens sein, erübrigt sich eine Umwandlung nach dem stark formalisierten Verfahren des Umwandlungsgesetzes. Die Übertragung des Unternehmens auf die Komplementär-GmbH kann dadurch geschehen, dass bis auf die Komplementär-GmbH sämtliche Gesellschafter aus der GmbH & Co. KG ausscheiden.[1] Mit dem Ausscheide...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Pkw-Überlassung: Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Eine GmbH überließ ihren beiden Gesellschaftern Pkw. Beide Gesellschafter führten elektronische Fahrtenbücher, die das FA im Rahmen einer LSt-Außenprüfung verwarf. Dazu entschied das FG: Ein elektronisches Fahrtenbuch erfüllt nicht die Anforderungen an den ordnungsgemäßen Nachweis des tatsächlichen Umfangs der Privatnutzung eines betrieblichen Kfz, wenn nachträgliche Veränder...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.2.4 Gesellschafterversammlung

Rz. 795 Der Verschmelzungsvertrag bedarf der Zustimmung der Gesellschafterversammlung sowohl der übertragenden GmbH als auch der aufnehmenden GmbH & Co. KG (Verschmelzungsbeschlüsse), § 13 Abs. 1 Satz 2 UmwG. Die Beschlüsse sind notariell zu beurkunden, § 13 Abs. 3 UmwG. Bei der GmbH & Co. KG ist grundsätzlich die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Nach § 43 UmwG k...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.3.2 Umwandlungsbericht

Rz. 802 Der Geschäftsführer der formwechselnden GmbH hat einen ausführlichen schriftlichen Umwandlungsbericht zu erstatten, in dem der Formwechsel und insbesondere die künftige Beteiligung der GmbH-Gesellschafter an der GmbH & Co. KG rechtlich sowie wirtschaftlich erläutert und begründet werden, § 192 Abs. 1 UmwG. Der Umwandlungsbericht muss den Entwurf des Umwandlungsbeschl...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.2.1 Umwandlung (Formwechsel) nach dem Umwandlungsgesetz/Umwandlungssteuergesetz

Rz. 833 Folgende Gestaltungen sind denkbar:[1] Formwechsel, d. h. Umwandlung der GmbH & Co. KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die GmbH; Anwachsung, entweder nach dem "Austrittsmodell" oder dem "erweiterten Anwachsungsmodell"; Übertragung des Vermögens der GmbH & Co. KG im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf die GmbH oder Verschmelzung der GmbH & Co. KG auf eine neugegrün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) VGA durch entgeltliche Einräumung eines nicht werthaltigen Vorkaufsrechtes

Werden im Gegenzug für die Einräumung eines Vorkaufsrechtes an einem im Eigentum des mittelbaren Alleingesellschafters einer GmbH stehenden Grundstücks Schulden des Gesellschafters übernommen, ist dem Gesellschafter eine vGA in Höhe der übernommenen Verbindlichkeiten hinzuzurechnen, wenn seitens der GmbH kein betriebliches Interesse an dem Zugriff auf dieses Grundstück beste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Thomas Brinkmeier, StB[*] Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte praxisrelevante Entscheidungen aus der FG-Rechtsprechung (seit dem letzten Überblick in GmbH-StB 2024, 16), die für die GmbH, den Geschäftsführer und deren steuerliche Berater praxisrelevant sind.mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer bei Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder

Leitsatz Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt. Normenkette § 1 Abs. 3 Nr. 1, § 17...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Aufteilung des GewSt-Messbetrags bei Mitunternehmerschaften

Vorabvergütungen der Gesellschafter einer KG, die mangels unmissverständlicher Vereinbarung einer Verpflichtung zur gewinnunabhängigen Zahlung nicht als Sondervergütungen i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Halbs. 2 EStG zu qualifizieren sind, sind dennoch als Vorabgewinnanteile bei der Aufteilung des GewSt-Messbetrags und der GewSt auf die Mitunternehmer nicht zu berücksichtigen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 1.1.2 Verschmelzung

Rz. 791 Aufgrund §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2, 39 ff., 46 ff. UmwG kann eine GmbH durch Verschmelzung auf eine GmbH & Co. KG in eine Personengesellschaft umgewandelt werden. Bei der Verschmelzung geht das gesamte Vermögen der übertragenden GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine neu gegründete (Verschmelzung durch Neugründung) oder zum Zeitpunkt der Verschmelzung bereits bes...mehr

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Übergang einer ertragsteuer... / b) Übertragung der Organbeteiligung durch Gesamtrechtsnachfolge

Wird der OT auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, geht nach allgemeiner Auffassung der EAV zusammen mit der Organbeteiligung auf den übernehmenden Rechtsträger gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG über.[3] Entsprechendes gilt, wenn der OT eine Personengesellschaft ist und diese auf einen anderen Rechtsträger anwächst.[4] Beim übernehmenden Rechtsträger kann es sich auch um ein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) ErbSt: Feststellung der Ausgangslohnsumme

Streitig ist, wie Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten zur Feststellung der Ausgangslohnsumme i.S.d. § 13a Abs. 3 und 4 ErbStG ist zum jeweiligen Stichtag anhand der Lohn- und Gehaltslisten des Betriebes, gezählt nach Köpfen und nicht nach der Zahl der Stellen, zu ermitteln. Der GF einer GmbH i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) GrESt: Anteilsvereinigung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

Streitig ist die Entstehung von Grunderwerbsteuer aufgrund der Übertragung von Anteilen an einer GmbH i.L. auf einen Gesellschafter. Dazu entschied das FG: Vereinigung aller Anteile: § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ist auch anzuwenden im Falle einer wiederholten, erneuten oder nachfolgenden Vereinigung aller Anteile, die lediglich den ursprünglichen Zustand wiederherstellt. Erstmalige...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) GewSt-Befreiung für berufsbildende Einrichtungen: GmbH als Subunternehmer

Die GewSt-Befreiung für berufsbildende Einrichtungen setzt nicht voraus, dass die zu unterrichtenden Personen Vertragspartner der die Leistung erbringenden Einrichtung sind und deren sachliche und rechtliche Organisation der eines klassischen Schulbetriebs entspricht (entgegen A 4.21.2 Abs. 2 UStAE). Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übergang einer ertragsteuer... / a) Übertragung der Organbeteiligung durch Einzelrechtsnachfolge

Wird die Organbeteiligung an einer GmbH durch Anteilsabtretung im Wege der Einzelrechtsnachfolge abgetreten, geht der EAV nicht auf den Anteilserwerber über, sondern bleibt weiterhin mit dem Veräußerer (= OT) bestehen.[1] Steuerlich ist die Organschaft aber nicht mehr anzuerkennen, da die Organgesellschaft (OG) mit der Anteilsveräußerung nicht mehr in das Unternehmen des bish...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.2.6 Erbschaftsteuer

Rz. 847 Siehe hierzu Rn. 669. Für Einzelheiten siehe Kapitel VII/3 "Erbfolge in Gesellschaftsanteile". Speziell zur Behandlung von (jungem) Verwaltungsvermögen und (jungen) Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen sowie den Folgen von Umwandlungsvorgängen für die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens haben die OFDen der Länder im Erlass v. 13.10.2022, S 3812b, BStBl ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Stellplatz-Mietzahlungen und Dienstwagennutzung

Zahlen Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber für ihren Firmenwagen Miete für einen Parkplatz, so mindert dies den geldwerten Vorteil für die Nutzung des Dienstwagens. FG Köln v. 20.4.2023 – 1 K 1234/22, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VI R 7/23mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.1.4 Spätere Veräußerung der KG-Anteile

Rz. 827 Werden nach der Umwandlung die KG-Anteile veräußert, so liegen bei der Einkommensteuer gewerbliche Einkünfte i., d. §§ 16, 34 EStG vor. Dabei mindert der Veräußerungsgewinn eines zuvor nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters nicht die ursprünglichen Anschaffungskosten für den Erwerb seines Gesellschaftsanteils der formwechselnd in die KG umgewandelten GmbH-Antei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§ 17 Abs. 4 S. 1 3. Alternative EStG): Freibetrag nicht anwendbar

Für Ausschüttungen von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 17 Abs. 4 S. 1, 3. Alt. EStG ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG nicht zu gewähren. § 17 Abs. 3 S. 1 EStG ist dahingehend auszulegen, dass die Freibetragsgewährung nur bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zur Anwendung kommt. FG Sachsen-Anhalt v. 27.4.2023 – 4 K 1072/20mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Aufwendungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

Streitig ist, ob Aufwendungen einer GmbH & Co. KG, die im Zusammenhang mit der Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus zugunsten einzelner Kommanditisten eingeräumter Grundschulden anfielen, Betriebsausgaben sind. Das FG entschied: Wenn ein betriebliches Grundstück einer GmbH & Co. KG durch zugunsten eines oder mehrerer Kommanditisten eingeräumte Grundschulden zur Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 17 EStG: Maßgeblicher Zeitpunkt der Entstehung eines Verlusts aus der Auflösung einer ausländischen Kapitalgesellschaft

Für die Beurteilung, ob bereits vor abgeschlossener Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein Auflösungsverlust i.S.d. § 17 Abs. 4 EStG entstanden ist, ist unbeachtlich, ob die Gesellschaft bei Konkurseröffnung überschuldet oder zahlungsunfähig war. Entscheidend ist, ob die Konkursschuldnerin aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter hatte. FG Nds. v. 14.12.2022 – 9 K 87/19, rkr.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) VGA: Anschaffungsnebenkosten und überhöhter Kaufpreis

Streitig ist, ob Anschaffungskosten und überhöhter Kaufpreis für ein Grundstück eine vGA darstellen und ob, da Gesellschafterin der GmbH eine Ltd mit Sitz in Zypern ist, die Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 DBA Zypern einen Ansatz der vGA ausschließt. Anschaffungsnebenkosten: Der Bilanzansatz eines Grundstücks ist um Anschaffungsnebenkosten zu mindern, die auf Leistungen eines...mehr

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Außenprüfung: Baubranche / 4.2.5 Arbeitsgemeinschaften

Vereinbaren mehrere Unternehmen eine Kooperation mit dem Zweck ein Gewerk gemeinsam zu erstellen, bilden sie eine Arbeitsgemeinschaft. Umsatzsteuerpflichtig sind dann auch die Umsätze der Arbeitsgemeinschaft. Wie Abrechnungen der einzelnen Unternehmer mit der Arbeitsgemeinschaft umsatzsteuerlich zu behandeln sind, richtet sich nach Abschn. 1.6 Abs. 8 und 2.1 Abs. 4 UStAE. Übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sale-and-lease-back-Verfahren / 4 Gewerbesteuerliche Fragen

Gemäß § 8 Nr. 1d GewStG werden 20 % der Leasingraten für die Benutzung beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Rahmen der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags hinzugerechnet.[1] Nach § 8 Nr. 1e GewStG gilt dies auch für 50 % der Leasingraten für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Entgegen der früheren Rechtslage kommt es nicht me...mehr