Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.5 Besonders schwere Pflichtverletzungen

Rz. 573 Das GmbH-Gesetz enthält in § 43 Abs. 3 besonders schwere Pflichtverletzungen, die eine verschärfte Schadensersatzpflicht begründen.[1] Nach dieser Vorschrift (§ 43 Abs. 3 Satz 1 GmbHG) sind die Geschäftsführer insbesondere zum Ersatz verpflichtet, wenn den Bestimmungen des § 30 GmbHG zuwider Zahlungen aus dem zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlichen Vermögen der...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 4.2.2 Bestellung durch die Gesellschafterversammlung

Rz. 375 Geschäftsführer können, wie in der Praxis häufig praktiziert, auch durch die Gesellschafterversammlung bestellt werden (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2 GmbHG). Die Bestellung – und Abberufung – von Geschäftsführern gehört zum Aufgabenkreis der Gesellschafter, soweit der Gesellschaftsvertrag hierzu keine besondere Regelung vorsieht (§ 46 Nr. 5,§ 45 Abs. 2 GmbHG). Für den Bes...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.2.1 Einzelne Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 441 "Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag und dieser Geschäftsordnung. Sie haben die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden."[1] Zu den wesentlichen einzelnen Aufgaben der Geschäftsführer gehören folgende. Rz. 442 Ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb Die Geschäftsführer haben die notwen...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.3 Haftung der Rechtsvorgänger

Rz. 285 Neben der fortbestehenden Haftung des Veräußerers eines Geschäftsanteils für rückständige Einlageverpflichtungen gemäß § 16 Abs. 2 GmbHG sieht das Gesetz im Fall des Kaduzierungsverfahrens eine weitere eigenständige Haftung der Rechtsvorgänger des ausgeschlossenen Gesellschafters in § 22 vor.[1] Nach der Regelung des § 22 Abs. 1 GmbHG haften grundsätzlich alle nach §...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 5.2 Erstattung verbotener Rückzahlungen

Rz. 320 Für den Fall, dass gegen § 30 GmbHG verstoßen wurde, ist unter der Voraussetzung des § 31 GmbHG eine Erstattung möglich.308 Nach Absatz 1 der Regelung müssen Zahlungen, die den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind, der Gesellschaft erstattet werden (§ 31 Abs. 1 GmbHG). Rz. 321 War der Empfänger in gutem Glauben, so kann die Erstattung nur insoweit verlangt wer...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 8 Entlastung der Geschäftsführer

Rz. 587 Die Entlastung der Geschäftsführer bedeutet, dass deren Tätigkeit für den betreffenden Zeitraum gebilligt und gleichzeitig das Vertrauen für die künftige Arbeit ausgesprochen wird.[1] Geschäftsführer haben zwar einen Anspruch darauf, dass über eine Entlastung entschieden wird. Einen Anspruch auf Erteilung der Entlastung, der vor Gericht eingeklagt werden kann, lehnt ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.2.4 Einforderung der Einlagen

Rz. 853 Die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung für die Einforderung der Einlagen (§ 46 Nr. 2 GmbHG) ist abzugrenzen von der Pflicht der Gesellschafter, auf jeden übernommenen Geschäftsanteil eine Einlage zu leisten (Einlagepflicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Rz. 854 Der (interne) Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Einforderung der Einlagen ist Vora...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.2.2 Sonstige Regelungen

Rz. 33 Das GmbH-Recht eröffnet Wohnungs- und Immobiliengesellschaften weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag. So besteht vor allem die Möglichkeit, den Aufgabenkreis der Gesellschafterversammlung durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu erweitern sowie bestimmte Aufgaben von der Zustimmung anderer Organe der GmbH, anderer Gesellschaft...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 8.2 Gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht

Rz. 338 Das Gesetz sieht die spezielle Möglichkeit der Einholung einer gerichtlichen Entscheidung dazu vor, ob der Geschäftsführer die begehrte Auskunft geben muss. Für die gerichtliche Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht findet § 132 Abs. 1, 3 und 4 AktG entsprechende Anwendung. Antragsberechtigt ist jeder Gesellschafter, dem die verlangte Auskunft nicht geg...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 1.1 Bedeutung der Gesellschafterversammlung im Kompetenzgefüge der GmbH

Rz. 823 Das Verhältnis der Gesellschafterversammlung gegenüber der Geschäftsführung und ggf. dem (in der Regel fakultativen) Aufsichtsrat einer GmbH und damit deren Bedeutung weist Besonderheiten gegenüber den Versammlungen der Eigentümer von Wohnungs- und Immobilienunternehmen anderer Rechtsformen auf, das heißt der Hauptversammlung einer AG und der Generalversammlung einer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der Werbungskosten / Grundstücksgemeinschaft

Literatur: Rennar, NWB 2014, 828 Im Rahmen einer Grundstücksgemeinschaft aufgewendete Werbungskosten zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind nur anzusetzen, wenn sie in der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung erfasst worden sind. Tritt daher eine Grundstücksgemeinschaft als Vermieterin auf und verwirklichen steuerrechtlich die Miteigentümer den Eink...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.3.1 Anschaffungskosten

Rz. 258 Die rechtliche Einordnung der Kosten richtet sich danach, ob es sich um einen Fonds mit oder ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten handelt. Rz. 259 Bei einem Fonds ohne wesentliche Einflussnahmemöglichkeiten gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase anfallen. Es gelten daher ...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.2 Stammkapital

Rz. 22 Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 EUR betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Im Hinblick darauf, dass für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft deren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet (§ 13 Abs. 2 GmbHG), hat der Gesetzgeber einen Mindestbetrag vorgeschrieben, der bei der Gründung, das heißt vor der Anmeldung der Eintragung im Handelsregist...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.2.1 Fakultative formbedürftige Regelungen

Rz. 32 Wenn das Unternehmen auf eine gewisse Zeit beschränkt sein soll oder den Gesellschaftern außer der Leistung von Kapitalanlagen noch andere Verpflichtungen[1] gegenüber der Gesellschaft auferlegt werden soll, so bedürfen auch diese Bestimmungen der Aufnahme in den Gesellschaftsvertrag (§ 3 Abs. 2 GmbHG).mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.5 Deliktische Innenhaftung

Rz. 230 Neben der Haftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern (Außenhaftung) ist in bestimmten Fällen insbesondere auch deren deliktische Haftung gegenüber der Gesellschaft möglich (Innenhaftung), vor allem wegen existenzvernichtenden Eingriffs.[1] Rz. 231 Zu den Fällen der Innenhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs gehören: planmäßiger Entzug vorhandenen Vermögens...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.5 Aufbringung von Fehlbeträgen

Rz. 291 Soweit eine Stammeinlage weder von den Zahlungspflichtigen eingezogen, noch durch Verkauf des Geschäftsanteils gedeckt werden kann, haben die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile aufzubringen. Beiträge, die von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältnis auf die übrigen verteilt (§ ...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 7.2 Abweichungen vom gesetzlichen Sorgfaltsmaßstab

Rz. 558 Der BGH hatte in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002[1] grundsätzlich – von der Sondersituation des § 43 Abs. 3 GmbHG abgesehen – eine Abkürzung der Verjährungsfrist des § 43 Abs. 4 GmbHG als zulässig erklärt. In seiner dazugehörigen Urteilsbegründung hat das Gericht auch ausgeführt, dass es, solange nicht der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 3 GmbHG betroffen ist, S...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.4 Eintragung der Gesellschaft durch das Registergericht

Rz. 122 Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewertet wurden (§ 9c GmbHG). Rz. 123 Wegen einer mangelhaften, fehlenden oder nichtigen Bestimmung des Gesellschaftsvertrags darf das Gericht die Eintragung nach Absatz 1 nur ablehnen, soweit diese B...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 1 Die Geschäftsführung als Organ der Wohnungs- und Immobiliengesellschaft

Rz. 339 Die Geschäftsführung[1], bestehend aus einem oder mehreren Geschäftsführern, ist – neben der Gesellschafterversammlung – ein gesetzlich vorgeschriebenes (obligatorisches) Organ der Gesellschaft. Jede GmbH muss daher zwingend eine Geschäftsführung haben.[2] Ein Verzicht aufgrund einer Regelung im Gesellschaftsvertrag ist deshalb nicht möglich. Wenn eine Gesellschaft k...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.1 Gründerzahl

Rz. 3 Das Gesetz[1] lässt zu, dass eine GmbH nicht nur durch mehrere Personen (Mehrpersonengründung), sondern bereits durch eine Person gegründet ("errichtet") werden kann (Einpersonengründung, Ein-Personen-GmbH). Für die Mehrpersonengründung und die Einpersonengründung gelten dieselben Regeln.[2] So haben zum Beispiel auch Wohnungs- und Immobilienverwalter die Möglichkeit, ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 3.3 Weitere Formen der Beschlussfassung

3.3.1 Formlose Zusammenkunft aller Gesellschafter Rz. 928 § 51 Abs. 3 GmbHG lässt zu, dass Beschlüsse ohne eine ordnungsgemäß einberufene Gesellschafterversammlung gefasst werden können, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind (Universalversammlung, Vollversammlung). Ein solches Verfahren besteht im Gesellschaftsrecht auch bei Versammlungen von Gremien anderer Rechtsforme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problem...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 3.1.1 Überblick

Rz. 345 Als Geschäftsführer kommen nur natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Personen in Betracht. Darüber hinaus dürfen sie während ihrer Geschäftsführertätigkeit bestimmte andere Ämter nicht ausüben. Die Geschäftsführer können gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sein.mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.4 Besonderheiten bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG)

Rz. 76 Die Unternehmergesellschaft(haftungsbeschränkt) (UG) wurde – wie auch das vereinfachte Verfahren (§ 2 Abs. 1a GmbHG) – im Rahmen des "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" vom 23.10.2008 eingeführt.[1] Nach der Gesetzesbegründung soll es die GmbH in der Variante der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft jungen Ex...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.2.1 Geschäftsführer

Rz. 939 Das GmbH-Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschafterversammlung durch die Geschäftsführer einberufen wird (§ 49 Abs. 1 GmbHG). Die Grundsatzzuständigkeit[1] der Einberufung durch die Geschäftsführer betrifft nicht nur die ordentliche, sondern auch die außerordentliche Gesellschafterversammlung, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht davon abweicht. Das Einberufungsre...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 1.2.2 Konkrete Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 831 Konkrete Grenzen der Gestaltungsfreiheit im Gesellschaftsvertrag ergeben sich insbesondere aus Vorschriften im GmbH-Gesetz, ungeschriebenen Prinzipien des GmbH-Rechts, der Ausgewogenheit der Verfassung der GmbH als Ganzes sowie Generalklauseln im Gesellschaftsvertrag.[1] Rz. 832 Als Vorschriften des GmbH-Rechts, die die gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkei...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 4.5 Art der Ausübung der Geschäftsführertätigkeit

Rz. 387 In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften üben die Geschäftsführer ihr Amt in unterschiedlicher Art aus, insbesondere in unterschiedlichem zeitlichem Umfang. Es gibt hauptamtliche, nebenamtliche und ggf. auch ehrenamtliche Mitglieder in den Leitungsorganen solcher Unternehmen, und zwar in verschiedenen Kombinationen. Insbesondere in Abhängigkeit von de...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.3.2 Außerordentliche Gesellschafterversammlung

Rz. 959 Das Gesetz schreibt vor, dass die Gesellschafterversammlung – außer in den ausdrücklich bestimmten Fällen – einzuberufen ist, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint (§ 49 Abs. 2 GmbHG). Dieser Einberufungsgrund entspricht dem Fall der Einberufungspflicht des Aufsichtsrats gemäß § 111 Abs. 3 AktG.[1] Abhängig von den Umständen des jeweiligen Einz...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 4.7 Fehler bei der Bestellung von Geschäftsführern

Rz. 391 Bei der Bestellung von Geschäftsführern können in der Praxis als Fehler insbesondere Verstöße gegen den Gesellschaftsvertrag in Betracht kommen. Praxis-Beispiel Der bisherige nebenamtliche Geschäftsführer (66 Jahre alt) ist wiederbestellt worden, obwohl nach dem Gesellschaftsvertrag die Bestellung eines nebenamtlichen Mitglieds der Geschäftsführung spätestens mit Voll...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 2.2.7 Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie deren Entlastung

Rz. 866 Bestellung von Geschäftsführern Das GmbHG-Gesetz sieht zwar verschiedene Möglichkeiten für die Erlangung des Geschäftsführeramts vor, das heißt durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder nach Maßgabe der Bestimmungen des dritten Abschnitts des Gesetzes (§ 6 Abs. 3 Satz 2 GmbHG). In Fällen, in denen der Gesellschaftsvertrag keine Regelung zur Geschäftsführerbeste...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.3 Verschwiegenheitspflicht

Rz. 563 Im GmbH-Gesetz ist nicht ausdrücklich geregelt, dass die Geschäftsführer zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.[1] Diese Pflicht ist Bestandteil der Geschäftsführungspflicht[2] und bei Verstößen gemäß § 85 GmbHG strafbewehrt. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Geheimnis der Gesellschaft, namentlich ein Betriebs- o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.2 Begriff der nahen Angehörigen

Rz. 96a Zu den nahen Angehörigen (s. auch § 15 AO) gehören in erster Linie Eltern und Kinder[1], sowie Geschwister und Verschwägerte oder der Lebensgefährte eines Angehörigen[2], offengelassen für Stiefeltern/-kinder. Aber unabhängig von der Frage, ob Stiefeltern/-kinder nahe Angehörigen sind, ist zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizie...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.3.6 Erteilung von Vollmachten

Rz. 482 Jede GmbH ist nach dem Gesetz eine Handelsgesellschaft (§ 13 Abs. 3 GmbHG), und zwar unabhängig von ihrem Unternehmensgegenstand und davon, ob sie ein Erwerbsgeschäft betreibt.[1] Die GmbH ist damit Formkaufmann gemäß § 6 Abs. 1HGB. Da unter anderem die Vorschriften des ersten Buchs des Handelsgesetzbuchs grundsätzlich voll auf sie Anwendung finden, kann sie – neben ...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.2.2.2 Ankündigung von Tagesordnungspunkten

Rz. 950 Die 10 %-Minderheit hat entsprechend den Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 GmbHG ("in gleicher Weise") auch das Recht zu verlangen, dass Gegenstände zur Beschlussfassung der Versammlung angekündigt werden (§ 50 Abs. 2 GmbHG). Dieser Teil der Minderheitsrechte nach § 50 GmbHG spielt nur eine eigenständige Rolle, wenn eine (ordentliche oder außerordentliche) Gesellschaft...mehr

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Gesellschafterversammlung e... / 4.2.3 Sonstige Einberufungsberechtigte

Rz. 957 Neben den Geschäftsführern und der 10 %-Minderheit gemäß § 50 GmbHG kommen für die Einberufung der Gesellschafterversammlung außerdem in Betracht: ein (fakultativer) Beirat als Organ der GmbH anstelle eines (fakultativen) Aufsichtsrats (umstritten)[1], aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag[2]: andere Gremien (zum Beispiel ein Beirat neben dem Au...mehr

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Wahl von Vertretern zur Ver... / 3.2.4 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (Aktives und passives Wahlrecht)

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) ist jedes bis zum Tag der Wahlbekanntmachung auf Beschluss des Vorstands zugelassene Mitglied. Ausgeschlossene Mitglieder haben ab dem Zeitpunkt der Absendung des Ausschließungsbeschlusses gemäß § 11 Abs. 4 der Satzung kein Wahlrecht mehr.[1] Das Mitglied übt sein Stimmrecht persönlich aus. Das Stimmrecht geschäftsunfähiger oder in der Gesch...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.1 Überblick

Rz. 497 Im Gegensatz zum Aktienrecht besteht im GmbH-Recht die Möglichkeit, die Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführer – und damit die Vertretungsbefugnis als wesentlichem Teil davon – zu beschränken, obwohl das Gesetz in diesem Zusammenhang nur von der "Befugnis, die Gesellschaft zu vertreten", spricht.[1] Konkret ist dazu in § 37 Abs. 1 GmbHG geregelt, dass die Gesc...mehr

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Geschäftsführung einer Wohn... / 6.4.3 Regelungen im Gesellschaftsvertrag

Rz. 500 Beschränkungen der Geschäftsführungsbefugnis aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen können sich insbesondere ergeben aufgrund des Unternehmensgegenstands, von Zustimmungsvorbehalten sowie von Zuweisungen der Zuständigkeiten an andere Organe der GmbH. Rz. 501 Der konkrete Unternehmensgegenstand, der zum Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags gehört (§ 3 Abs. 1 Nr...mehr

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Weitere (fakultative) Organ... / 2.1 Beirat

Rz. 1015 In der Praxis hat ein Beirat in der Regel eine beratende, teilweise aber auch eine beaufsichtigende Funktion im Verhältnis zur Geschäftsführung.[1] In Fällen, in denen ein Beirat vorwiegend Überwachungsaufgaben wahrnimmt, handelt es sich trotz der Bezeichnung tatsächlich um einen fakultativen Aufsichtsrat.[2] Möglich ist aber auch, dass dem Beirat Entscheidungskompe...mehr

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Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6 Rechtsfolgen wegen Zahlungsrückständen auf Stammeinlagen

Rz. 275 Das GmbH-Gesetz enthält in den §§ 20 bis 24 Regelungen für den Fall, dass Gesellschafter nicht rechtzeitig die Einzahlungen auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen[1] leisten. Dabei stehen der Gesellschaft mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Anspruch auf Verzugszinsen und weitergehende Ersatzansprüche (§ 20 GmbHG), Ausschluss mit dem Geschäftsanteil (Kaduzierung,...mehr

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Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.3.1.4 Sacheinlagen

Rz. 30 Neben der Geldeinzahlung auf die übernommenen Stammeinlagen ("Bargründung") ist es – vom Fall der "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" abgesehen (§ 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG) – auch möglich, Sacheinlagen zu leisten. Das Gesetz schreibt dafür vor, dass in solchen Fällen der Gegenstand der Sacheinlage und der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sach...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 3.3 Fachliche Anforderungen an die Geschäftsführer

Rz. 367 Das GmbH-Gesetz enthält – ebenso wie zum Beispiel auch das Aktiengesetz oder das Genossenschaftsgesetz für deren Mitglieder des Vorstands[1] – keine Regelungen zu konkreten fachlichen Anforderungen an die Geschäftsführer. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben müssen die Geschäftsführer die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Die Aufga...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 4.2.1 Regelung im Gesellschaftsvertrag

Rz. 372 Geschäftsführer können durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag bestellt werden (§ 6 Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 GmbHG). In solchen Fällen ist ein weiterer Bestellungsakt, das heißt insbesondere in Form eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung oder ggf. des Aufsichtsrats, nicht erforderlich. Da eine solche Regelung – im Gegensatz zu der Zuweisung eines Sonderrecht...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsführung einer Wohn... / 7.6 Mitverschulden der GmbH und Haftungsausschluss

Rz. 578 Eine Minderung der Ersatzpflicht der GmbH oder sogar ein völliger Ausschluss der Haftung der Geschäftsführer kann insbesondere[1] in folgenden Fällen in Betracht kommen: Verschulden der Gesellschafterversammlung sowie Verschulden des Aufsichtsrats. Rz. 579 Zu den Fallgruppen, die hier – abhängig von der Aufgabenzuweisung im Gesellschaftsvertrag und vom jeweiligen Einzel...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.3 Billigung eines Konzernabschlusses

Rz. 851 Auch die Billigung eines von den Geschäftsführern aufgestellten Konzernabschlusses fällt in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1b GmbHG). Diese Vorschrift ist eine Ergänzung zu § 42a Abs. 4 Satz 1 GmbHG. Danach ist in Fällen, in denen die Gesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet ist, § 42a...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 1.2 Umfang und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag

Rz. 826 Das GmbH-Recht bietet Wohnungs- und Immobiliengesellschaften weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag. So besteht vor allem die Möglichkeit, den Aufgabenkreis der Gesellschafterversammlung durch entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag zu erweitern sowie bestimmte Aufgaben von der Zustimmung anderer Organe der GmbH, anderer Gesellschafte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gesellschafterversammlung e... / 2.2.5 Rückzahlung von Nachschüssen

Rz. 858 Das Gesetz sieht zunächst vor, dass im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden kann, dass die Gesellschafter über die Nennbeträge der Geschäftsanteile hinaus die Einforderung von weiteren Einzahlungen (Nachschüssen) beschließen können (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Für den Fall, dass die Voraussetzungen für die Rückzahlung von Nachschüssen gemäß § 30 Abs. 2 GmbHG vorliegen, ist e...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.2.1 Bedeutung des Gesellschaftsvertrags

Rz. 5 Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundordnung einer GmbH und hat zwei Funktionen: In ihm werden die Einzelheiten der Gründung der GmbH geregelt (Errichtungsgeschäft). Darüber hinaus ist er die körperschaftliche Satzung der Gesellschaft als juristische Person und verpflichtet nicht nur die Gründer, sondern auch eventuelle spätere Gesellschafter und Dritte.[1] Im GmbH-Ge...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 2.6.1 Verzugszinsen und weitergehende Ersatzansprüche

Rz. 277 Nach dem Gesetz ist ein Gesellschafter, welcher den auf die Stammeinlage eingeforderten Betrag nicht zur rechten Zeit einzahlt, zur Entrichtung von Verzugszinsen von Rechts wegen verpflichtet (§ 20 GmbHG). Ein Betrag im Sinne dieser Vorschrift ist eingefordert, wenn er vom Geschäftsführer angefordert wurde. Dies setzt voraus, dass sich die Fälligkeit vor der Eintragu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Größenklassen / 2.2.1 Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften oder Kleinstkapital- & Co-Gesellschaften[1] sind solche, die mindestens 2 Schwellenwerte für Kleinstkapitalgesellschaften nicht überschreiten[2] oder positiv ausgedrückt: höchstens einen dieser Schwellenwerte überschreiten und nicht aufgrund Fiktion große Kapitalgesellschaften sind. Die für Kleinstkapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen f...mehr