Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.2 Fondsetablierungskosten nach § 6e Abs. 2 S. 1 EStG

Rz. 37 Schon aus der Begrifflichkeit Fondsetablierungskosten, verbunden mit dem Erfordernis des notwendigen Veranlassungszusammenhangs der Aufwendungen mit den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts folgt, dass es sich in zeitlicher Hinsicht um den Erwerb vorgelagerte Kosten handeln muss. Dementsprechend können nur solche Ausgaben erfasst werden, die in der Konzeptions-, Grü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 4 Entsprechende Anwendung für Einzelinvestment, § 6e Abs. 3 EStG

Rz. 49 Grundsätzlich stellt das Gesetz auf die kollektive Anlage durch mehrere Gesellschafter ab; um jedoch entsprechend der bisherigen Rspr. und Auffassung der Finanzverwaltung auch den Fall des Einzelinvestments bei sonst vergleichbarer Sachlage erfassen zu können, erweitert § 6e Abs. 3 EStG den sachlichen Anwendungsbereich (Rz. 30ff.).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1.2 Aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks

Rz. 18 Die Begriffe Projektanbieter und vorformuliertes Vertragswerk werden im Gesetz nicht definiert, sodass auf die bisherige Auslegung durch Gerichte und Verwaltung sowie allgemeine Rechtsgrundsätze abzustellen ist. Rz. 19 Projektanbieter kann jede natürliche oder juristische Person sein, die das Vertragswerk entworfen hat. Im Gegensatz zum eher passiven Anleger, ist er al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.3 Einzelinvestment

Rz. 30 Während § 6e Abs. 1 EStG die Fälle des Handelns sämtlicher Gesellschafter erfasst, erweitert das Gesetz in § 6e Abs. 3 EStG den Anwendungsbereich auf den Fall nur eines Anlegers, indem die sinngemäße Anwendung der Regelungen angeordnet wird, soweit die Aufwendungen vergleichbar zu solchen sind, die bei mehreren Anlegern von diesen zu tragen wären; der Gesetzgeber scha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4.1 Persönlich

Rz. 10 Das Gesetz stellt lediglich auf den Stpfl. ab, sodass grundsätzlich alle (un)beschränkt Stpfl. erfasst wären.[1] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ist der Stpfl. aber der Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst, da auf seiner Ebene die Umqualifikation erfolgen soll. Dies ist aber nur möglich bei personengesellschaftlich organisierten Gesellschaftsformen, die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Lieferung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

Rz. 169 Der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG kommt nach den vorstehenden Ausführungen u. a. für jene Umsätze in Betracht, für die ausdrücklich die Anwendung von § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG ausgeschlossen ist (Rz. 160ff.). Dabei handelt es sich um die Lieferung von Sägewerkserzeugnissen, die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind (Rz. 161), die Lieferung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 4.4 Sonderbetriebseinnahmen eines sog. untreuen Gesellschafters

Zu den Sonderbetriebseinnahmen gehören auch Einnahmen, die an sich der Gesellschaft zustehen, die ein Mitunternehmer jedoch "heimlich" seinem eigenen Vermögen zuführt.[1] Leitet also ein Mitunternehmer Einnahmen, die eigentlich der Gesellschaft zustehen, "am Gesellschaftsvermögen" vorbei auf sein eigenes Konto um, verhindert er eine Betriebseinnahme bei der Gesellschaft. Som...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.1 Aktives Sonderbetriebsvermögen I

Der BFH unterscheidet zwischen aktivem und passivem Sonderbetriebsvermögen I und II. Um als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert zu werden, muss zunächst ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut gegeben sein, das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers steht. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I sind Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer ge...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 2 Bilanzierungsregeln für Sonderbilanzen

In der Handelsbilanz darf Sonderbetriebsvermögen nicht ausgewiesen werden, weil es kein Gesellschaftsvermögen, sondern gesellschaftsfremdes Vermögen ist. Es wird deshalb regelmäßig in einer Sonderbilanz des Gesellschafters ausgewiesen und geht insoweit in die Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft ein.[1] Für das Sonderbetriebsvermögen ist die Personengesellschaft gem. § 141 A...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.2 Besteuerungsgrundätze bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften sind die Gesellschafter selbst Subjekt der Einkünftebesteuerung. Dieses sog. Transparenzprinzip hat zur Folge, dass Gewinne von Personengesellschaften unmittelbar ihren Gesellschaftern zugerechnet und von diesen nach einkommensteuerlichen Grundsätzen versteuert werden. Steuersubjekt der Einkommensteuer ist die natürliche Person als Gesellschafter.[...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.5 Wirtschaftsgüter im Miteigentum als Sonderbetriebsvermögen

Betriebsvermögen können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die dem Betriebsinhaber bzw. Mitunternehmer als eigene zuzurechnen sind. Es kommt vor, dass der Personengesellschaft zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter zum Teil im Miteigentum von anderen Personen stehen, die nicht Mitunternehmer sind. Diese Wirtschaftsgüter gehören nur insoweit zum Sonderbetriebsvermögen, als s...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.6 Bilanzierungskonkurrenz bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Schwesterpersonengesellschaften sind gegeben, wenn an 2 Personengesellschaften ganz oder teilweise dieselben Gesellschafter beteiligt sind (sog. ganz oder teilweise "personenidentische Schwesterpersonengesellschaft") oder alle Gesellschafter in gleicher Höhe an beiden Personengesellschaften beteiligt sind (sog. "beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft"). Liegt zw...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.1 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Nach bisheriger Rechtslage galt das Gesellschaftsvermögen der GbR und der Personenhandelsgesellschaften als "gemeinschaftliches Vermögen der Gesellschafter" (sog. Gesamthandsprinzip). Nach der Neuregelung des § 713 BGB n. F. durch das am 1.1.2024 grundsätzlich in Kraft getretene MoPeG[1] sind die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbene...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.3 Gewinnanteile i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Zu den gewerblichen Einkünften eines Gesellschafters einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören der Anteil am Gesellschaftsgewinn [1] und bestimmte Sondervergütungen.[2] Darüber hinaus zählen zu den Einkünften aus der Beteiligung an der Gesellschaft auch die Ergebnisse aus der Veränderung von Sonderbetriebsvermögen in der Hand des Gesellschafters.[3] Hinweis Keine g...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 3 Sondervergütungen

Sondervergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern bezieht,[1] sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben, in der Sonderbilanz des Gesellschafters werden sie betragsgleich als Ertrag erfasst (sog. korrespondierende Bilanzierung).[2] Die Hinzurechnung...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.5.2 Aktives Sonderbetriebsvermögen II

Zum notwendigen aktiven Sonderbetriebsvermögen II gehören Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft eingesetzt werden.[1] Vermietet der Gesellschafter einer Personengesellschaft einem Dritten ein Gebäude, damit dieser es der Gesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlässt, so ist das Gebäude...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 8 Exkurs: Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften

Nach bisheriger Rechtslage konnten Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nicht unentgeltlich zum Buchwert aus dem steuerlichen Gesamthandvermögen einer Mitunternehmerschaft in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft übertragen werden. Das BVerfG[1] hat jedoch entschieden, dass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insoweit gegen den all...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 4.3 Zeitliche Erfassung

Für die zeitliche Erfassung der Sonderbetriebseinnahmen und der Sonderbetriebsausgaben kommt es darauf an, wie der Gewinn der Gesellschaft (Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung) als solcher ermittelt wird. Da Gesellschaftsgewinn, Sondervergütungen, sonstige Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben das Ergebnis einer wirtschaftlichen Einheit b...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 6.1 Übertragung des gesamten Anteils und des Sonderbetriebsvermögens

Die Vorschrift des § 6 Abs. 3 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen ("betriebliche Sachgesamtheiten"). Sie gilt auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung.[1] Der Begriff des Mitunternehmeranteils i. S. d. § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG umfasst dabei nicht nur den Anteil am Vermögen der Gesellsch...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 5 Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Für die unentgeltliche Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens gibt es in § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG spezielle gesetzliche Regelungen. Die Buchwertfortführung ist danach zwingend, wenn ein Wirtschaftsgut aus einem eigenen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt oder...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / Zusammenfassung

Begriff Zum Betriebsvermögen i. S. d. § 4 Abs. 1 und § 5 EStG gehört bei Mitunternehmerschaften mit steuerlichem Gesamthandsvermögen (OHG, KG, Erben-/Gütergemeinschaft) neben dem Betriebsvermögen der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft, das in der Gesellschafts-/ Gemeinschaftsbilanz ausgewiesen wird, auch das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter s...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 4.1 Begriff Sonderbetriebseinnahmen"

Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwendet den Begriff der Sonderbetriebseinnahmen nicht, sondern spricht von "Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat". Der Umfang der gewerblichen Einkünfte einer Mitunte...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 4.5 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben in der Feststellungserklärung

Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben haben Einfluss auf den Gewinn der Mitunternehmerschaft und müssen im Rahmen der Feststellungserklärung geltend gemacht werden. Sonderbetriebsaufwendungen können nur im Rahmen der Feststellung des Sondergewinns des Mitunternehmers, der den Aufwand getragen hat, berücksichtigt werden. [1] Der Sonderbetriebsgewinn geht in den Gesamtgewinn ei...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 4.2 Begriff "Sonderbetriebsausgaben"

Unter Sonderbetriebsausgaben versteht man Aufwendungen des einzelnen Gesellschafters, die durch seine Beteiligung an der Personengesellschaft oder durch sein Sonderbetriebsvermögen oder durch Sondervergütungen i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG veranlasst sind.[1] Diese Aufwendungen gehen in eine Sonderbilanz ein und mindern den Gewinnanteil des Gesellschafters und damit...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 1.4 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in die steuerliche Gewinnermittlung

Handelsrechtlich gibt es kein Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft.[1] Ein Mitunternehmeranteil i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG umfasst demgegenüber nicht nur den Anteil des Mitunternehmers am Vermögen der Gesellschaft, sondern auch etwaiges funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters.[2] Ein Mitunternehmeranteil...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 6.2.2 Zeitpunktbezogene Betrachtungsweise

Die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter sowohl seinen Anteil am Gesamthandsvermögen unentgeltlich überträgt und zusätzlich dem Rechtsnachfolger auch alle funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens I und II mit überträgt. Auf welches Betriebsvermögen (steuerliches Gesamthandsvermögen und Sonderbetr...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 7.1.1 Mitübertragung des Sonderbetriebsvermögens ist nicht erforderlich

Wird nur der Bruchteil eines Mitunternehmeranteils übertragen, stellt sich die Frage, ob der Gesellschafter "quotengleich" hierzu auch einen entsprechenden Bruchteil seines funktional zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehörenden Sonderbetriebsvermögens übertragen muss, damit die Buchwerte fortgeführt werden können. Das ist zu verneinen. Der Gesetzgeber[1] hat zwingend di...mehr

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Sonderbetriebsvermögen / 9.2.2 Mitveräußerung oder Entnahme des Sonderbetriebsvermögens

Begünstigte Gewinne i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind lediglich solche aus der Veräußerung des "gesamten" Mitunternehmeranteils. Gehört zum Mitunternehmeranteil des ausscheidenden Gesellschafters auch Sonderbetriebsvermögen, das eine wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 EStG darstellt, und wird das Sonderbetriebsvermögen anlässlich der Veräußerung des Gesellschafts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.2 Ausscheiden eines Gesellschafters, Auflösung der Gesellschaft, Umwandlung

Rz. 88 Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte erfasst grundsätzlich den ganzen Ermittlungszeitraum (hierzu Rz. 85). Eine gesonderte Feststellung für nur einen Teil dieses Zeitraums kann es nur geben, wenn dies gesetzlich ausdrücklich zugelassen ist. Scheidet bei einer Mitunternehmerschaft oder bei einer anderen Beteiligungsform ein Beteiligter im Lauf des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.8.2 Sachlicher Regelungsbereich bei mehrstufigen (doppelstöckigen) Personengesellschaften

Rz. 79 Ist eine Mitunternehmerschaft an einer anderen Mitunternehmerschaft beteiligt (doppelstöckige Personengesellschaft), ist ein zweistufiges Feststellungsverfahren durchzuführen, da die Gesellschafter der Obergesellschaft nicht unmittelbar Gesellschafter der Untergesellschaft sind (zur Ausnahme Rz. 79a). Gesellschafter der Untergesellschaft ist also nur die Obergesellsch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.2 Höhe der Einkünfte

Rz. 55 Gesondert festgestellt wird die Höhe des von der Mitunternehmerschaft selbst erzielten Gewinns (früher als Gesamthandsgewinn bezeichnet) sowie derjenigen weiteren Besteuerungsgrundlagen, die in den Gesamtgewinn eingehen. Die Feststellung enthält daher bindende Entscheidungen über alle Vorgänge, die den Gesamtgewinn beeinflussen. Damit erfasst werden sowohl die Faktore...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 5.4 Feststellung bei Treuhandverhältnissen

Rz. 70 Es kommt vor, insbesondere bei Beteiligungen an steuerbegünstigten Kapitalanlagen, dass Gesellschafter (bei einer KG z. B. die Kommanditisten) nur treuhänderisch für einen oder eine Mehrzahl von Treugebern tätig werden. Zivilrechtlich halten die Treuhänder nach außen eine uneingeschränkte Gesellschafterstellung, sind im Innenverhältnis jedoch durch die Treuhandabrede ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.4 Sonderfälle

Rz. 31 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft aus oder überträgt er bei einer zweigliedrigen Mitunternehmerschaft seinen Anteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter, bleibt die Identität der Mitunternehmerschaft gewahrt. Der Ausscheidende ist daher am Feststellungsverfahren für den Feststellungszeitraum des Ausscheidens noch beteiligt....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Verfahrensrechtliche Folgen der einheitlichen Feststellung

Rz. 36 Eine einheitliche Feststellung ist durchzuführen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Unterbleibt die Feststellung, liegt ein Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, der vom Gericht von Amts wegen zu berücksichtigen ist. Die Notwendigkeit, durch einen positiven oder negativen einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid zu entscheiden besteht auch d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.2 Ausnahme für einheitliche Feststellungen

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 5 hat in erster Linie den Fall im Auge, dass nur ein Stpfl. von der gesonderten Feststellung betroffen ist. Die rechtspolitische Rechtfertigung hierfür liegt darin, dass die gesonderte Feststellung kein Selbstzweck ist, sondern die Festsetzung der Steuer ermöglichen und erleichtern soll.[1] Von diesem Grundgedanken ausgehend ist es nicht gerechtf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 7 Die Vorschrift ist nur auf Feststellungsbescheide anwendbar, nicht auf Steuerbescheide. Da die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut nur auf Feststellungsbescheide anwendbar ist, gilt sie nicht für Grundlagenbescheide, die keine Feststellungsbescheide sind. Rz. 8 § 183a AO erfasst die Fälle, in denen sich der Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen richtet, de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.3 Anzuwendende Vorschriften

Rz. 3 Aufgrund der Verweisung in Abs. 1 haben folgende Vorschriften besondere praktische Bedeutung für die gesonderte Feststellung: §§ 140–148 AO (Führung von Büchern und Aufzeichnungen). §§ 149–153 AO (Steuererklärungen); vgl. die Sonderregelungen in § 181 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 AO. § 154 AO (Kontenwahrheit). § 157 AO (Form und Inhalt); insbesondere die Regelung über die inhaltlic...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Auswirkung der Hinzurechnung gemäß § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG und zum Begriff des Kapitalkontos i.S.d. § 15a EStG

Leitsatz 1. Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne des § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG einzubeziehen. 2. Ein Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG liegt in der Regel vor, wenn auf dem Konto auch Verluste verbucht werden, die auf diese Weise stehen gebliebene Gewinne aufzehren können (Bestätigung der Rechtspre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7.2 Inländische Steuerpflicht nur eines Beteiligten

Rz. 193 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 AO sind Feststellungen der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO nicht vorzunehmen, wenn nur einer der Beteiligten im Inland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. An der Gesellschaft oder Gemeinschaft Beteiligte, deren Einkünfte aus der Gesellschaft oder Gemeinschaft im Inland steuerfrei oder nicht steuerbar sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Verpflichtung zur Feststellungserklärung, Abs. 2

Rz. 13 § 181 Abs. 2 AO enthält besondere Bestimmungen zur Pflicht zur Abgabe der Feststellungserklärungen. Die Pflicht zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einheitswerte bzw. Grundsteuerwerte[1] ist nicht in Abs. 2 geregelt, sondern in § 28 BewG für die Einheitswerte und in § 228 BewG für die Grundsteuerwerte. Danach hat derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.8 Verfahren zur einheitlichen Feststellung der Einkünfte

Rz. 95 Die örtliche Zuständigkeit für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO ergibt sich für die Gewinneinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 AO, für die Überschusseinkünfte aus § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Rz. 95a Nach § 181 Abs. 2 Nr. 4 AO i. V. m. § 34 AO haben die in § 34 AO genannten Personen (Geschäftsführer oder, bei deren Fehlen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 9 Feststellung bei Bestehen eines DBA, Abs. 5 Nr. 1

Rz. 203 Grundsätzlich sind nur diejenigen Besteuerungsgrundlagen festzustellen, die für eine inländische Steuerfestsetzung von Bedeutung sein können (vgl. Rz. 193). Unterliegen Besteuerungsgrundlagen (insbes. Einkünfte), die im Ausland verwirklicht werden, wegen der Regelungen eines DBA nicht der inländischen Besteuerung, können sie vom Grundsatz her für die inländische Best...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Die Regelung im bisherigen § 183 AO galt bis 31.12.2023 für alle Gesellschaften und Gemeinschaften, bei denen das Einkommen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder im Fall einer nur vermögensverwaltenden Tätigkeit unmittelbar bei den Feststellungsbeteiligten steuerlich zu erfassen war. Ab 1.1.2024 gilt die inhaltlich weitgehend gleiche Regelung für nichtrechtsfähige Pers...mehr