Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 13.4 Amtsniederlegung

Rz. 820 Eine Niederlegung des Aufsichtsratsamts erfolgt durch einseitige Erklärung gegenüber der GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung bzw. den Aufsichtsratsvorsitzenden.[1] Rz. 821 Im Fall einer Bestellung auf bestimmte Zeit (das heißt im Regelfall) muss nach herrschender Meinung für eine vorzeitige Amtsniederlegung kein wichtiger Grund vorliegen. Ist dagegen ein Aufsic...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5.1 Bestellung der Liquidatoren

Rz. 1042 Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsführer als Liquidatoren gemäß § 66 Abs. 1 GmbHG (sog. geborene Liquidatoren[1]). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluss der Gesellschafter kann die Liquidation aber anstelle der Geschäftsführer oder zusätzlich anderen Personen übertragen werden (§ 66 Abs. 1 GmbHG, sog...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.1.2 Konkrete Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 619 Das GmbH-Gesetz enthält Vorschriften und Rechtsgrundsätze, deren Geltung auch durch gesellschaftsvertragliche Regelungen für einen fakultativen Aufsichtsrat nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden darf. Dazu gehören: einzelne Vorschriften des GmbH-Gesetzes, zwingende Kompetenzzuweisungen an den Aufsichtsrat, Mindestkompetenzen des Aufsichtsrats. Rz. 620 Einzelne V...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.5 Abwicklung (Liquidation)

2.5.1 Bestellung der Liquidatoren Rz. 1042 Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt grundsätzlich durch die Geschäftsführer als Liquidatoren gemäß § 66 Abs. 1 GmbHG (sog. geborene Liquidatoren[1]). Durch eine Regelung im Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluss der Gesellschafter kann die Liquidation aber anstelle der Geschäftsführer oder zusätzlich anderen Personen übertrag...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 12.1.2.2 Gesellschaftsvertragliche Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabs

Rz. 797 § 52 Abs. 1 GmbHG verweist hinsichtlich der Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder eines fakultativen Aufsichtsrats zur entsprechenden Anwendung auf Vorschriften des Aktiengesetzes, "soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist". Im Gesellschaftsvertrag für Wohnungsgesellschaften mbH ist zudem ausdrücklich geregelt, dass die Aufsichts...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 2.2 Praktische Umsetzung

Rz. 1024 Bei der Formulierung des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags für die Gesellschafterversammlung empfiehlt es sich, möglichst genau den entsprechenden Wortlaut des Gesellschaftsvertrags oder der anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu verwenden.[1] Der Tagesordnungspunkt sowie der Beschlussvorschlag der Gesellschafterversammlung, die über die Auflösung d...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.4 Zahlungsverbot nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1085 Das GmbH-Gesetz enthält mit § 64 eine wichtige Vorschrift zum Schutz der Gläubiger. Sie dient dem Zweck der Masseerhaltung (§ 64 Satz 1 GmbHG) und der Sicherung der Vorrangstellung der Gläubiger (§ 64 Satz 3 GmbHG).[1] Rz. 1086 Nach § 64 Satz 1 GmbHG sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähig...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 6.2.1 Gesetzliche Grundlagen und Regelungsmöglichkeiten im Gesellschaftsvertrag

Rz. 658 Das GmbH-Gesetz verweist in § 52 Abs. 1 auch auf die Vorschrift des § 101 Abs. 1 Satz 1 AktG. Danach werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in entsprechender Anwendung auf die GmbH von der Gesellschafterversammlung gewählt, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer, unter anderem nach dem Drittelbeteiligungsg...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 8 Ersatzwahlen für ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 696 Eine gesetzliche Regelung im Aktienrecht, unter welchen Voraussetzungen eine (in der Regel außerordentliche) Gesellschafterversammlung zur Ersatzwahl von ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern durchzuführen ist und die aufgrund der Regelung des § 52 Abs. 1 GmbHG entsprechende Anwendung finden könnte, gibt es nicht. Es empfiehlt sich daher eine Regelung im Gesellsch...mehr

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Die Genossenschaft als Unte... / 2 Der genossenschaftliche Fördergrundsatz

Trotz des hier anscheinenden Gleichklangs der Organverfassung beider Gesellschaftsformen, ergeben sich allerdings bei genauerer Betrachtung deutliche Strukturunterschiede zwischen der AG und der Genossenschaft, die ungeachtet der offensichtlichen Harmonisierung der Organstrukturen im Hinblick auf die Aufgaben des Aufsichtsrats – trotz aller Gemeinsamkeiten – deutliche Unters...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 4 Arbeitnehmervertretung im obligatorischen Aufsichtsrat

Rz. 652 Auch für Wohnungs- und Immobiliengesellschaften gilt aber, dass bei einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern deren Vertreter im obligatorischen Aufsichtsrat[1] vertreten sein müssen. Rz. 653 Nach dem "Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat (Drittelbeteiligungsgesetz, DrittelbG)" muss der Aufsichtsrat bei Gesellschaften mbH mit in der Regel ...mehr

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Die Genossenschaft als Unte... / 2.1 Selbsthilfe, Selbstorganschaft und Selbstverwaltung

Nach den zwingenden Vorgaben des § 1 GenG sind Genossenschaften folglich "Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (…)". Insofern stellen Genossenschaften im Licht ihrer ökonomischen Au...mehr

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Aufsichtsrat und Generalver... / 2.1 Teilnahmerecht in der Generalversammlung

Jedem Mitglied (jedem Vertreter) kommt in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung ein unabdingbares Teilnahmerecht zu. Dies gilt selbst dann, wenn ein Mitglied oder ein Vertreter wegen eines Interessenkonflikts gemäß § 43 Abs. 6 GenG vom Stimmrecht ausgeschlossen ist.[1] Soweit sich ein Mitglied durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, ist auch dieser zur Teilnahme be...mehr

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Die Mitgliedschaft / 6 Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben – Grundsätze

Rz. 374 Der Begriff "Auseinandersetzungsguthaben" wird im Genossenschaftsgesetz in § 73 Abs. 4 genannt. Es handelt sich hierbei um das "Geschäftsguthaben", das dem Mitglied nach seinem Ausscheiden aus der eG durch Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen ist (§ 73 Abs. 2 Satz 2 GenG; auch im Fall der Gläubigerkündigung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GenG spricht das Gesetz vom "Gu...mehr

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Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 7.2 Wahlverfahren

Rz. 694 Für die Wahl von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats bestehen bereits unter den Voraussetzungen des § 101 Abs. 3 AktG über den Wortlaut des Gesetzes hinaus verschiedene Möglichkeiten: Es können (ein oder mehrere) Ersatzmitglieder für einzelne bestimmte Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Stattdessen kann aber auch eine Wahl von Ersatzmitgliedern für mehrere besti...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.8.4 Ausschlussgründe

Rz. 192 Das Genossenschaftsgesetz selbst sieht seit dem Jahr 2006 keinen normierten Grund mehr für ein Ausschließungsverfahren vor. Aber auch vorher regelte es hierzu nicht viel, sondern enthielt nur einen – zumindest für die Praxis der Wohnungsgenossenschaften völlig unbedeutenden – Grund: nämlich das Betreiben eines gleichartigen Geschäfts am selben Ort. Rz. 193 Daher kommt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.1 Insolvenzgründe

Rz. 1058 § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG schreibt vor, dass die Gesellschaft durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst wird.[1] Rz. 1059 Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH sind Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO). Rz. 1060 Zahlungsunfähigkeit Der allgemeine Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigk...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Die Mitgliedschaft / 2.2.11 Auflösung oder Erlöschen einer Mitgliedsgesellschaft (§ 77a GenG)

Rz. 238 Mitglied in einer eG können auch juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sein. Vertreten wird die juristische Person in der Generalversammlung durch ihre gesetzlich vertretungsberechtigten Organe, z. B. Geschäftsführer, Vorstand oder Bürgermeister. Auch Personengesellschaften können eine Mitgliedschaft in der eG halten. Vertreten werden diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Akteneinsicht im Steuerrecht / 1.1.2 Steuergeheimnis als Grenze des Akteneinsichtsrechts

Die bedeutendste Grenze für das Akteneinsichtsrecht ist das Steuergeheimnis (§ 30 AO).[1] Dies ist ein Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches das Bundesverfassungsgericht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet hat.[2] Durch das Steuergeheimnis geschützt werden die Verhältnisse eines anderen. Dies sind alle Umstände, Vorgänge, Merkmale oder sonstig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Formelles Haftungsrecht / 2.1 Drittwirkung des Steuerbescheids

Ist die Steuer dem Steuerpflichtigen gegenüber unanfechtbar festgesetzt, hat der Haftende diese Festsetzung gegen sich gelten zu lassen, wenn er in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen ergangenen Steuerbescheid als Gesamtrechtsnachfolger, Vertreter, Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten.[1] Das kann insbesondere bei den Haftungsfällen des §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.3.6 BFH, Urteils v. 28.2.2024, I R 29/21

Die Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung war Gegenstand des Urteils des BFH vom 28.2.2024 (I R 29/21). Die Klägerin war eine GmbH. Diese erteilte nach einem Gesellschafterbeschluss im Jahr 1985 ihren damaligen Gesellschafter-Geschäftsführern eine Pensionszusage. Diese sah unter anderem eine Altersrente bei Ausscheiden aus der Gesellschaft mit Erreichen der Alt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 1.1.1 Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG)

Zum 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht in Kraft getreten. Das bereits im Juni 2021 verabschiedete Gesetz reformiert das Personengesellschaftsrecht umfassend und passt das Recht der Personengesellschaften an die, in den letzten Jahren weiterentwickelte, Rechtspraxis an. Besonders von den neuen Regelungen betroffen ist das Recht der Gesel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.2.6 Geschäftsführergehalt und Pensionszahlungen

Mit Schreiben vom 30.8.2024[1] (IV C 2 – S 2742/22/10003 :009 ) hat das BMF zur Frage der gleichzeitigen Zahlungen eines Geschäftsführergehalts und solche aufgrund einer einer Pensionszusage Stellung genommen. Die Gesamtausstattung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH darf nicht unangemessen sein. Grundsätzlich darf er nicht mehr erhalten, als auch einem Fremdgeschä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanz Check-up kompakt 202... / 2.1.8 IDW ERS FAB 7: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (Stand: 17.6.2024)

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat am 20.6.2024 den Entwurf einer Neufassung des IDW RS FAB 7 n. F. verabschiedet. Dieser soll den bisherigen Standard IDW RS HFA 7 n. F. (Stand: 30.11.2017) ersetzen. Der Entwurf beinhaltet zwei wesentliche Schwerpunkte: Berücksichtigung der sich ergebenden Änderungen der Rechtslage durch das Gesetz zur Modernisierung des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.1 Übertragbarkeit

GmbH-Anteile sind grundsätzlich frei übertragbar; sie können veräußert und vererbt werden.[1] Eine Einschränkung kann sich jedoch aus den individuellen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen der GmbH-Gesellschafter ergeben. Praxis-Beispiel Beschränkung der Übertragung In der Praxis enthalten viele Gesellschaftsverträge bzw. die Satzung einschränkende Regeln für die Veräußerun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 1.3 Gesellschafterliste

Die Gesellschafterliste hat eine wichtige Bedeutung, denn nach § 16 GmbHG gilt als Gesellschafter, wer in der Gesellschafterliste eingetragen ist.[1] Vor einem Erwerb eines Anteils ist es damit wichtig, die beim Registergericht hinterlegte Auflistung einzusehen; dies übernimmt ein deutscher Notar. Wer dies geprüft hat, kann selbst dann einen Geschäftsanteil wirksam erwerben,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 6.2 Grunderwerbsteuer

Gehört zum Betriebsvermögen einer GmbH auch Grundbesitz, gilt es beim Erwerb bzw. Verkauf von GmbH-Anteilen die Grunderwerbsteuer nicht außer Acht zu lassen. Vorsicht ist vor allem bei einem asset deal geboten, denn hierbei werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, sodass unmittelbar der Erwerb eines Grundstücks gegeben ist. Dieser Vorgang löst dann Grunderwerbsteuer aus.[...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vermietung kein Vorstufenumsatz für die Seeschifffahrt (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Leitsatz Sonstige Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge bestimmt sind, sind bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 148 Buchst. d MwStSystRL grundsätzlich nur dann steuerfrei, wenn der Unternehmer seine Leistung an den Schiffsbetreiber erbringt, während eine sonstige Leistung, die der Unternehmer auf einer dieser Leistung vorausgehenden Handelsstufe erbringt, nur dann steuerfrei ist, wenn die Bestimmung der – auf der Vors...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.2 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Rz. 81 Selbständig tätige Antragsteller haben Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zu machen und damit ihren Mitwirkungsobliegenheiten zu genügen (BSG, Urteil v. 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R). Andererseits sind die Jobcenter gehalten, schon während des Bewilligungszeitraumes die vorläufige Bewilligung abzuändern (vgl. aber § 41a Abs. 3). Rz. 81a Auch n...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.5 Veräußerungsgleiche Vorgänge

Vom Gesetzgeber sind die folgenden Sachverhalte einer Veräußerung gleichgestellt worden:[1] Auflösung einer Kapitalgesellschaft Maßgebend ist nicht der Beschluss über die Auflösung, sondern ein Auflösungsgewinn bzw. -verlust entsteht erst mit Abschluss der Liquidation oder Beendigung eines Insolvenzverfahrens.[2] Nur ausnahmsweise kann bereits zuvor feststehen, dass mit keiner...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 38–42 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.1 Höhe der Beteiligung

Um die prozentuale Höhe der gehaltenen Anteile zu bestimmen, werden diese ins Verhältnis zu dem in der Satzung festgelegten nominellen Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft gesetzt. Dabei ist der Umfang der Stimmrechte oder eine besondere Gewinnbeteiligung unerheblich.[1] Hält die Gesellschaft eigene Anteile, werden diese vom Gesellschaftskapital abgezogen.[2] Anwartscha...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.4 Gefahrenquelle "Gesellschafter-Darlehen" in der Insolvenz

In der Insolvenz ist der Gesellschafter nachrangiger Gläubiger bez. seines Darlehens gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO und wird i. d. R. mit seiner Forderung ausfallen. Wird ein Gesellschafter-Darlehen innerhalb eines Jahres vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Gesellschafter zurückgezahlt, kann der Verwalter nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO die Rückgewährung der bis zu diesem ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.5 Spezielle Maßnahmen zur Beseitigung der "GmbH-Krise"

Kapitalerhöhung Die Kapitalerhöhung mittels Bareinlagen nach § 55 GmbHG ist die einzige wirklich seriöse Maßnahme, damit dem Unternehmen echtes Eigenkapital zugeführt wird. Gesellschafterdarlehen führen wegen der Verbuchung als Fremdkapital wieder zur Überschuldung. Gerade bei der Einpersonen-GmbH ist die Kapitalerhöhung sinnvoll, wenn das Unternehmen an sich Erfolg verspric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.7 Grundstückserwerb kraft gesellschaftsrechtlichen Anteilsübergangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG)

Rz. 29 Nach früherem Recht[1] hatte der Tod des Gesellschafters einer GbR oder einer Personenhandelsgesellschaft die Auflösung der Gesellschaft zur Folge, es sei denn, dass im Gesellschaftsvertrag insoweit ausdrücklich etwas anderes bestimmt war. Etwas anderes galt nur für den Tod eines Kommanditisten; er führte – sofern im Gesellschaftsvertrag hierzu nichts Abweichendes ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 15 Die Vorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG sieht eine Steuerbefreiung für Grundstückserwerbe von Todes wegen und Grundstücksschenkungen i. S. d. jeweils geltenden Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes vor. Sinn und Zweck des § 3 Nr. 2 GrEStG ist es, die Besteuerung eines Vorgangs sowohl nach dem Erbschaftsteuergesetz als auch nach dem Grunderwerbsteuergesetz bzw. den g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.5.1 Gesetzestext des § 7 ErbStG

Rz. 39 Was als Schenkung anzusehen ist, bestimmt § 7 ErbStG, der hierzu einen abschließenden Katalog enthält. § 7 ErbStG in der Fassung der Bekanntmachung v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwend...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.4.1 Gesetzestext des § 3 ErbStG

Rz. 18 Die Vorschrift des § 3 ErbStG in der Fassung des Gesetzes v. 27.2.1997, BGBl I 1997, 378, zuletzt geändert durch Art. 10 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015 (BGBl I 2015, 1834), hat folgenden Wortlaut: . . . (1) Als Erwerb von Todes wegen gilt der Erwerb durch Erbanfall[1] durch Vermächtnis[2] oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs;[3] der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Zahlungsunfähigkeit

§ 17 Abs. 2 InsO bezeichnet einen Schuldner als zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i. d. R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.[1] Keine Zahlungseinstellung liegt vor bei offenen, gestundeten Verbindlichkeiten.[2] Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 10 Einkünfte aus Insolvenzverwaltung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gehören die Vergütungen für die Insolvenzverwaltung zu den vermögensverwaltenden Einkünften eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Das gilt jedoch nur dann, wenn es sich bei der von dem Steuerberater ausgeübten Tätigkeit nach dem Gesamtbild der Umstände tatsächlich um eine sonstige selbstständige Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 ES...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 4.3.2 Anwendung der Vorschrift auf Tatbestände des § 1 Abs. 2a und 3 GrEStG sowie bei Anteilsminderungen i. S. v. § 5 Abs. 3 GrEStG

Rz. 16 Bezüglich der Änderung im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft mit Grundbesitz i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG ist zunächst zu berücksichtigen, dass § 1 Abs. 2a S. 6GrEStG die Übertragung solcher Anteile von Todes wegen ausdrücklich von der Besteuerung nach dieser Vorschrift ausnimmt. Auf die Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG bräuchte daher in so...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3 Überschuldung

Eine Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Die Überschuldung wird grundsätzlich im Wege einer 2-stufigen Prüfung festgestellt u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.1 Grundsätze

Die Beratungspflichten gegenüber dem Mandanten umfassen u. U. auch Dritte, d. h. bei fehlerhafter Beratung des Steuerberaters macht er sich dann auch Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Bei einem (echten) Vertrag zugunsten Dritter (§ 328 Abs. 1 BGB) wird zwischen Mandant und Steuerberater ausdrücklich vereinbart, dass einem Dritten unmittelbar ein eigener Anspruch auf ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 6 Grundstückserwerb zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern (§ 3 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 50 Nach § 3 Nr. 4 GrEStG sind Grundstückserwerbe zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass zwischen dem Erwerber und dem Veräußerer des Grundstücks im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (i. d. R. Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags) eine rechtsgültige, d. h. nach deutschem Recht wirksame – nicht notwendi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr