Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.4 Stille Gesellschaft und partiarisches Darlehen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 302 Zu den Begriffen "stille Gesellschaft" und "partiarisches Darlehen" vgl. § 20 n. F. EStG Rz. 138, 147. Die Erträge unterliegen einer KapESt von 25 % zuzüglich SolZ. Ist Anteilseigner eine Körperschaft, gilt die Reduzierung auf 15 % nach § 44a Abs. 9 S. 1 EStG (Rz. 298). Rz. 302a Die beschr. Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG greift nur ein, wenn der stille Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.6.2 Überführung einzelner Wirtschaftsgüter in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft

Nach überholter Auffassung der Finanzverwaltung sollte eine Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des steuerlichen Gesamthandsvermögens in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der Realteiler ebenfalls beteiligt ist, zu Buchwerten nicht möglich sein, auch wenn Beteiligungskongruenz besteht, es sich also um eine personen- und beteilun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 9.1 Ansatz des gemeinen Werts nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 5.2 Sachwertabfindung in das Betriebsvermögen

Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus und erhält er für den übertragenen Mitunternehmeranteil Wirtschaftsgüter aus dem steuerlichen Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, die er in sein Betriebsvermögen übernimmt, sind auf diese Sachwertabfindung nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH[1] die Grundsätze der Realteilung anwendbar (sog. unechte Realtei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.3 Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen, Buchst. b)

Rz. 251 Nach Nr. 4 Buchst. b besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand, nämlich das Beziehen von Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen aus einem Dienstverhältnis. Der Zweck der Regelung besteht darin, dass kein Staat Zahlungen des anderen Staats besteuern soll. Hierin wird ein Eingriff in die Souveränität des anderen Staats gesehen.[1] Außerdem erfolgen diese Zahl...mehr

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Realteilung / 8.1.2 Keine Sperrfrist bei Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen

Bei einer Realteilung durch Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen bzw. Mitunternehmerteilanteilen ist die Sperrfrist unbeachtlich.[1] Es erfolgt in diesem Fall keine Nachversteuerung, auch wenn innerhalb der Sperrfrist Veräußerungen – auch einzelner Wirtschaftsgüter – erfolgen. Es ist jedoch § 16 Abs. 5 EStG zu beachten. Praxis-Beispiel Veräußer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.2.2 Gewinnanteile, § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 294 Unter die beschr. Steuerpflicht fallen alle von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfassten Gewinnanteile und sonstigen Bezüge (§ 20 n. F. EStG Rz. 95ff.). Auskehrungen auf Genussrechte fallen hierunter, wenn die Genussrechte beteiligungsähnlich sind, also eine Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös gewähren.[1] Mit erfasst werden auch die verdeckten Gewinnausschüttungen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.1 Allgemeines

Rz. 177 Durch G. v. 21.12.1993[1] ist die beschr. Steuerpflicht auf gewerbliche Einkünfte aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten i. S. d. § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG ausgedehnt worden. Durch G. v. 19.7.2006[2] wurde die Vorschrift neu gefasst. Hintergrund der Neuregelung war, dass die vorherige Fassung für die Definition der Rechte, die veräu...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 11.3 Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag

Der maßgebende Gewerbeertrag wird bis zu einer bestimmten Höher um die Fehlbeträge gekürzt, die sich bei der Ermittlung des maßgebenden Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume nach den Vorschriften der 7 bis 10 GewStG ergeben haben, soweit die Fehlbeträge nicht bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für die vorangegangenen Erhebungszeiträume berücksichtigt w...mehr

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Realteilung / 10 Körperschaftsteuerklausel II nach § 16 Abs. 5 EStG

Werden bei einer Realteilung, bei der Teilbetriebe auf einzelne Mitunternehmer übertragen werden, Anteile an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse unmittelbar oder mittelbar von einem nicht von § 8b Absatz 2 KStG begünstigten Steuerpflichtigen auf einen von § 8b Abs. 2 KStG begünstigten Mitunternehmer übertragen, ist abweichend von § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG r...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erfindungen/Patente/Know-how

Erfindungen gehören zu den abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern. Ihr betrieblicher Nutzen ist aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig zeitlich begrenzt. Das gilt auch, wenn für sie ein Patent erteilt wird.[1] Patentierte Erfindungen verschaffen dem Patentinhaber ein absolutes, gegen jedermann wirkendes immaterielles Recht. Die Aufwendungen für die Patententwicklung im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.1 Arbeitgeber

Rz. 4 Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung der Vermögensbeteiligung im Rahmen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG wird grundsätzlich dem Arbeitgeber zugewiesen; ausreichend ist m. E. jedoch auch, wenn diese Übertragung auf Veranlassung oder im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Dies wohl deshalb, da der Arbeitgeber nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Einschaltung von Personengesellschaften

Rz. 30 Mit § 19a Abs. 1 S. 2 EStG ergibt sich, dass "Vermögensbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen" auch über eine Personengesellschaft gehalten werden können. Der mittelbare Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG) schließt somit die vorübergehende Steuerfreiheit nach § 19a EStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.3 Überarbeitung § 19a EStG zum Vz 2024

Rz. 3a Mit Wirkung zum Vz 2024 erfuhr § 19a EStG durch das G. zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG) v. 11.12.2023 eine gesetzgeberische Überarbeitung.[1] Die allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG werden auch auf die Fallgruppen ausgedehnt, in denen nicht die Gesellschaft, sondern deren Gesells...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.5 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 In zeitlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Unter Übertragung ist bezüglich des Stichtags 30.6.2021 als auch der gem. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG jeweils relevanten Kalenderjahres-Stichtage zum 31.12. jeweils die erfolgreiche zivilrechtliche Übertragung zu verstehen. Dies gilt insbesondere h...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Einnahmen aus stiller Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers als Arbeitslohn

Beteiligt ein Arbeitgeber ausschließlich Arbeitnehmer als stille Gesellschafter an seinem Unternehmen, können diese die Einlage auch durch Verrechnung mit künftigen Gewinnanteilen erbringen und ist ihre Beteiligung am Verlust auf die Höhe der Einlage begrenzt, handelt es sich bei den Einnahmen des Arbeitnehmers aus dieser Beteiligung um solche aus nichtselbständiger Arbeit. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2024: Unternehmerische... / b) § 6 Abs. 5 S. 7 EStG – Körperschaftsteuerklausel

Teleologische Reduktion durch BFH: Mit dem Urteil v. 15.7.2021 – IV R 36/18[19] nahm der BFH zur sog. Körperschaftsteuerklausel des § 6 Abs. 5 S. 6 EStG Stellung. Dabei nahm er eine teleologische Reduktion dieser Norm vor. Statusänderung auf Ebene der Mitunternehmerschaft: Der BFH geht vom Gedanken der Statusänderung aus. Die Norm sanktioniere die auf Ebene der Mitunternehmer...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.6 Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft

Rz. 85 Wird ein ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft abgefunden, ist eine positive Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag und dem Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters vorzugsweise mit dem verbleibenden Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft, d. h. ggf. bestehenden Rücklagen bzw. proportional zu den Kapitalanteilen der verblei...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.4 Sonstiges Vermögen (Privatvermögen) der Gesellschafter

Rz. 34 Nach § 264c Abs. 3 HGB darf das "sonstige Vermögen" der Gesellschafter (Privatvermögen) "nicht in der Bilanz und die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung darf jedoch nach dem Posten 'Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag' ein dem Steuersatz der Ko...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.1 Buchführung und Bilanzierung bei Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 72 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.5 Darlehensforderungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

ln der aus der Handelsbilanz abgeleiteten Steuerbilanz der Gesellschaft (sog. Steuerbilanz erster Stufe), erscheint ein wirtschaftlich mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängendes Darlehen, das die Personengesell­schaft von ihrem Gesellschafter erhalten hat, – wie in der Handelsbilanz – als Verbind­lichkeit, die Darlehenszinsen sind wie in der Handels­bilanz Aufwendunge...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 27 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.2 Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen

Sonderbetriebsvermögen ist dem jeweiligen Gesellschafter individuell zuzurechnen. Damit gilt die Regelung für Investitionsdarlehen auch auf der Ebene des Gesellschafters. Das bedeutet, dass Zinsen auf Investitionsdarlehen im Sonderbetriebsvermögen von der Hinzurechnung ausgenommen sind. Dies betrifft z. B. die fremdfinanzierte Anschaffung eines Betriebsgebäudes, das ein Gesel...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass es den Gesellscha...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.1 Sondervergütungen mindern den Steuerbilanzgewinn, nicht jedoch den Gesamtgewinn

Sondervergütungen, die der Gesellschafter für seine Tätigkeit im Dienst der Personengesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder die Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern bezieht,[1] sind bei der Gesellschaft Betriebsausgaben, beim Gesellschafter Ertrag.[2] Die genannte Vorschrift schließt schuldrechtliche Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft n...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 5.1 Gesellschafts- und gesellschafterbezogene Betrachtungsweise

Bei Personengesellschaften, auf die § 4 Abs. 4a EStG ebenfalls anzuwenden ist, ergeben sich insbesondere folgende, vom Gesetz nicht berücksichtigte Probleme:[1] Welche Konsequenzen haben Überentnahmen, die wirtschaftlich nur einem von mehreren Gesellschaftern zuzurechnen sind? Inwieweit wirkt sich das Sonderbetriebsvermögen auf die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen aus? D...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.2 Der Option angepasste Konten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 91 Um die Zielsetzung der Option – Thesaurierung der erwirtschafteten Gewinne – zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Konten notwendig; Freichel/Widmann/Apelganz[1] schlagen zwei Kontensysteme vor, die den Thesaurierungsfall sicherstellen und die Unterwerfung der optierenden GmbH & Co. KG der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer oder die Gesellsc...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.1.2 Originär steuerrechtliche Buchführungspflicht für das Sonderbetriebsvermögen

Die handelsrechtliche Buchführungspflicht gilt – anders als für eine OHG oder KG – nicht für andere gewerbliche Personengesellschaften (insbesondere die Außen-GbR), weil diese keine Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 6 Abs. 1 HGB sind. Allerdings können Gesellschaften auch dann als OHG oder KG in das Handelsregister eingetragen werden, wenn ihr Gewerbebetrieb nach Art ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 4 Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben

Sonderbetriebseinnahmen sind zweifelsfrei die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 EStG genannten Sondervergütungen. Sondervergütungen sind die Beträge, die ein Mitunter­nehmer von seiner Personengesellschaft dafür erhält, dass er im Dienst der Gesellschaft tätig wird, der Gesellschaft ein Darlehen gewährt oder ihr Wirtschaftsgüter über­lassen hat. Die aufgrund eines mit d...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.7 Sonderbetriebsvermögen der Komplementär-GmbH und der Kommanditisten (Miet- und Pachtverträge)

Rz. 68 Grundstücke, die als Eigentum einer GmbH & Co. KG im Grundbuch eingetragen sind, gehören unzweifelhaft zum Betriebsvermögen der KG. Dies gilt u. a. auch dann, wenn das Grundstück einem Gesellschafter zur privaten Nutzung überlassen wird.[1] Grundstücke, die nicht in der GmbH & Co. KG, sondern nur einem oder einigen Gesellschaftern gehören, aber dem Betrieb der KG aussc...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 1.2 Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens in die Gewinnermittlung

Weil die Gesellschafter die Mitunternehmer des Betriebs sind, der Betrieb auf ihre Rechnung und auf ihre Gefahr geführt wird, werden ihnen die Ergebnisse, Gewinn und Verlust, der gemeinschaftlichen Tätigkeit anteilig als originäre eigene Einkünfte zugerechnet.[1] Beim Gesellschafter unterliegt dessen Anteil am "Gesamtgewinn"[2] der Mitunternehmerschaft der Einkommen- oder Kör...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Üblicherweise werden folgende Kategorien von Sonderbetriebsvermögen unterschieden: notwendiges und gewillkürtes aktives Sonderbetriebsvermögen I und notwendiges und gewillkürtes aktives Sonderbetriebsvermögen II. Hinzu kommt das passive/negative Sonderbetriebsvermögen, d. h. die Verbindlichkeiten; soweit erforderlich, kann auch hier zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu u...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.2 Sondervergütungen bei mittelbarer Beteiligung

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG sieht vor, dass der mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleichsteht; er ist als Mitunternehmer des Betriebs der Gesellschaft anzusehen, an der er mittelbar beteiligt ist, wenn er und die Personengesellschaften, die seine Beteiligung vermitteln, jeweil...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.2 Erscheinungsformen

Rz. 3 Die personen- und beteiligungsgleiche GmbH & Co. KG scheint heute am häufigsten in der Praxis vertreten zu sein. Kennzeichnend für sie ist, dass die Gesellschafter der GmbH und die Kommanditisten der KG identisch sind und in beiden Gesellschaften dieselben Beteiligungsquoten haben. Dadurch verfügen sie in beiden Gesellschaften über den gleichen Gesellschaftereinfluss. E...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 14 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft ist, die eine n...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.6 Passives Sonderbetriebsvermögen

Neben aktivem Sonderbetriebsvermögen gibt es auch passives/negatives Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines negativen Wirtschaftsguts "Schuld",[1] wobei wie erwähnt auch zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sein kann.[2] Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen sind Schulden, die unmittelbar durch den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung an ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung

Rz. 15 § 264a HGB ist nur anwendbar, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Da sich aus den Gesetzesvorschriften keine Anforderungen an die Qualifikation und den Umfang des Vermögens des persönlich haftenden Gesellschafters ergeben, kann die Anwendbarkeit der Vorschriften des KapCoRiLiG zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahre...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.3 Abgrenzung zwischen Sondervergütungen und Gewinnvorab

Für besondere Leistungen des Gesellschafters für die Gesellschaft, vor allem die Geschäftsführung, kann ein Gewinnvorab (Gewinnvoraus) vereinbart werden, etwa in der Weise, dass vor Anwendung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels ein fester Betrag oder ein bestimmter Prozentsatz des Gewinns dem leistenden Gesellschafter zugeordnet wird. Ein Gewinnvorab ist anzunehmen, ...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.5.4 Sonderthema "Pensionsansprüche"

Ein Sonderthema bilden die Pensionsansprüche eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Personengesellschaft. Die Vorschrift des § 6a EStG ist nur für die Steuerbilanz von Bedeutung. Sie gewährt ein Passivierungswahlrecht ("darf"), das im Fall der Altzusage (Passivierungswahlrecht nach Art. 29 Abs. 1 Satz 1 EGHGB), d. h. einer vor dem 1.1.1987 erteilten Pensionszusage, unab...mehr