Fachbeiträge & Kommentare zu Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Ursprünglich sah § 255g in seiner noch bis zum 21.4.2015 gültigen Fassung Ergänzungen zur Rentenanpassungsformel und damit zur Ermittlung des fortzuschreibenden aktuellen Rentenwertes vor. Abs. 1 enthielt eine ergänzende Regelung zur Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1.7.2007 und ordnete an, dass das Gesamtvolumen der Beiträge für das Jahr 2006 mit dem Faktor 0...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamtsozialversicherungsbeitrag

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594). 1 Allgemeines Rz. 2 Die in einer Summe zusammengefas...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in einer Summe zusammengefassten Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Arbeitsförderung werden nach dieser Vorschrift als "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" bezeichnet. Dieser Beitrag wird dem Arbeitnehmer nicht ausgezahlt. Der Arbeitgeber behält den Beitrag vom Gehalt direkt ein und ist verpflichtet, diesen pünktlich an die Sozialversiche...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.3 Landwirtschaftliche Krankenversicherung (Satz 3)

Rz. 21 Die nicht nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenen Beiträge in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung für einen kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten mit den Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d). Hieraus folgt, dass der Regelungsinhalt des Satzes 1 auch im Bereich der landwirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem sog. Einordnungsgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2330) mit Wirkung zum 1.1.1989 in das SGB IV eingefügt worden. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt mit dem Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594).mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1) Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.2 Pflegeversicherung (Satz 2)

Rz. 20 Die Vorschrift nimmt Bezug auf Satz 1 und bestimmt, dass dessen Vorgaben auch für den Beitrag zur Pflegeversicherung für einen in der Krankenversicherung kraft Gesetzes versicherten Beschäftigten gelten. Die Versicherungspflicht kraft Gesetzes folgt aus § 5 SGB V. Eine freiwillige Versicherung (§ 9 SGB V) unterfällt der Vorschrift nicht. Zudem greift Satz 2 nur dann, ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 54a Einsti... / 2.1 Höhe der Förderung (Abs. 1)

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 und 2 können Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262,00 EUR monatlich zuzüglich des pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Auszubildenden gefördert werden. Zu der bis zum 31.7.2020 geltenden Fassung bestanden unterschi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Jansen, SGB IV Einführung

Einführung zum Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – Das SGB IV vom 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) ist am 1.7.1977 in Kraft getreten und bildete damit das zweite Teilstück eines umfangreichen Gesetzesvorhabens, dessen Ziel es war, das gesamte Sozialrecht zu harmonisieren und in einem einheitlichen Gesetzeswerk, den Sozialge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 76 Außerbe... / 2.8 Erstattung der Ausbildungsvergütung (Abs. 7)

Rz. 25 Nach Abs. 7 Satz 1 erstattet die Agentur für Arbeit dem Träger, der die außerbetriebliche Ausbildung durchführt, die von diesem an die Auszubildenden zu zahlende Ausbildungsvergütung. Der Inhalt dieser Regelung war vormals in dem aufgehobenen § 79 enthalten. Da es sich um einen Zuschuss handelt, darf dieser die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung nicht übersteig...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4a Seit dem Inkrafttreten der DEVO/DÜVO zum 1.1.1973 (ab 1.1.1999 DEÜV) sind die Arbeitgeber Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrags und haben als solche im Zusammenhang mit der Durchführung des Beitragsverfahrens neben ihrer Zahlungspflicht (§§ 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 BVV) zahlreiche Meldepflichten gegenüber der Einzugsstelle, Informationspflichten gegenüb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bezieht sich auf Sachverhalte, in denen Beiträge in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt worden sind. Die Voraussetzungen für das Eintreten von Versicherungspflicht ergeben sich für abhängig Beschäftigte aus § 1, für selbständig Tätige aus § 2, für sonstige Versicherte aus § 3 und für Antragspflich...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.15 Vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck (§ 28a Abs. 7)

Rz. 136 Um den privaten Haushalten bei Einstellung von geringfügig entlohnten Beschäftigten das Meldeverfahren zu erleichtern, wird für die im privaten Haushalt Beschäftigten mit Abs. 7 anstelle der zuvor aufgezeigten Meldungen eine vereinfachte Meldung als Haushaltsscheck eingeführt (zum Haushaltsscheckverfahren im Übrigen vgl. Gemeinsame Verlautbarung zum Haushaltsscheck-V...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28b Inhalt... / 2.4 Gemeinsame Grundsätze zum Haushaltsscheck (Abs. 2)

Rz. 20 Zufolge dieser Vorschrift obliegt es dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich die Gestaltung des Haushaltsschecks nach § 28a Abs. 7 und das der Einzugsstelle in diesem Verfahren zu erteilende Lastschriftmand...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 203 Glaubh... / 2.2 Beitragsfiktion (Abs. 2)

Rz. 13 § 203 Abs. 2 regelt, dass ein Beitrag als gezahlt gilt (= Beitragsfiktion), wenn Versicherte glaubhaft machen, dass der auf sie entfallende Beitragsanteil von ihrem Arbeitsentgelt abgezogen worden ist. Die Anerkennung von Beitragszeiten (§ 55 Abs. 1) ist danach auch zulässig, wenn Versicherte zwar die Ausübung einer versicherten Beschäftigung nachweisen, die Abführung ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 27 Versich... / 2.3 Bestimmte Arbeitnehmer in spezifischen Beschäftigungen

Rz. 20 Abs. 3 stellt Beschäftigungen bestimmter Art von der Versicherungspflicht frei. Die dem Grunde nach gegebene Versicherungspflicht oder zumindest die Nähe zur Versicherungspflicht wird aus sozialpolitischen Gründen ausgeschlossen. Die Änderungen des Abs. 3 zum 1.4.2012 waren im Wesentlichen redaktioneller Art, um die Vorschrift geschlechtsneutral auszuformulieren. Rz. ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Sicherheiten am Bau / 2. Muster: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft)

Rz. 194 Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Muster 4.15: Bürgschaft für Mängelansprüche (Gewährleistungsbürgschaft) Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 3.5 Beiträge zu einer ausländischen Versicherung

Rz. 538 [Ausländische gesetzliche oder private Kranken- und Pflegeversicherung → Zeilen 28–33] Die Beiträge sind als Sonderausgaben zu berücksichtigen, wenn die ausländische Versicherung innerhalb eines Mitgliedstaates der EU/EWR ansässig ist oder sie die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland hat. Zur ggf. erforderlichen Aufteilung eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags s...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.2 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 493 Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis ist eine Tätigkeit, die in einem engen Bezug zum Haushalt ausgeübt wird. Zu diesen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Haushaltsnahe Beschäft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Scheinselbständigkeit

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Sozialversicherungspflicht und der Versicherungsschutz sog. "freier Mitarbeiter" richten sich nach den für das Vorliegen einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) maßgebenden Kriterien. Diese Grundsätze gelten im Übrigen auch für (Gesellschafter-)Geschäftsführer, deren Beschäftigung im Einzelfall als sozialversicherungsrechtlich "selbständig" oder als s...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.1 Versicherungspflichtig Beschäftigte (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 sieht vor, dass die nach § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 12 versicherungspflichtigen Beschäftigten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, und ihre Arbeitgeber die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte tragen. Die Regelung stellt damit ausdrücklich nur auf die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessend...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.1 Beitragszahlung (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 sind – in Anlehnung an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. § 252 SGB V) – die Beiträge von demjenigen zu zahlen sind, der sie zu tragen hat, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Gesetzgeber hat damit den Grundsatz der Krankenversicherung für die Pflegeversicherung übernommen (vgl. BT-Drs. 12/5952 S. 44 zu § 56...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 60 Beitrag... / 2.3 Abführung der Beiträge (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 Satz 1 HS 1 und Satz 2 regeln, dass die zu zahlenden Beiträge an die Krankenkassen zu zahlen und von diesen unverzüglich an die Pflegekassen weiterzuleiten sind. Die Krankenkassen erhalten als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags aus verwaltungstechnischen Gründen auch die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung, sind sodann jedoch zur unverzügli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 149 Versic... / 2.1 Versicherungskonto

Rz. 3 Die Regelung in Abs. 1 verpflichtet den Rentenversicherungsträger primär, ein nach der Versicherungsnummer geordnetes Versicherungskonto für alle Versicherten der Rentenversicherung zu führen. Unter "ordnen" ist hierbei nicht eine Aufspaltung im Sinne einer Untergliederung des Kontos gemeint, sondern es wird allein der Auftrag erteilt, das Versicherungskonto mittels Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unmittelbarkeit

Rn. 194 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Der ArbG ist verpflichtet, die Beiträge zur Sozialversicherung – ArbN- und ArbG-Anteile – direkt an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abzuführen. Diese Verpflichtung beruht in den meisten Fällen auf sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 3 Nr 62 S 1 Alt 1 EStG). Neben dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag, s § 28d SGB IV, ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, soweit er dazu nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer auf gesetzlicher Ermächtigung (> Ermächtigungen Rz 8 ff) beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den meiste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Exkurs: Steuerfreiheit bei Auslandssachverhalten

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug ist vorweg zu klären, ob Deutschland überhaupt das Besteuerungsrecht hat (zur > Doppelbesteuerung vgl BMF vom 03.05.2018, Rz 16 ff, BStBl 2018 I, 643, > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn ). Kann der ArbN in Deutschland nicht besteuert werden, bedarf es keiner Steuerbefreiung für Beiträge iS...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten (Opfergrenze)

Rz. 160 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Selbst wenn der Stpfl rechtlich zum Unterhalt verpflichtet ist, besteht diese Verpflichtung im Einzelfall nur, soweit seine persönlichen Verhältnisse derartige Leistungen möglich machen. Dies ist nur der Fall, soweit die Leistungen in einem vernünftigen Verhältnis zu seinen Einkünften stehen und ihm nach Abzug des Unterhalts genügend Mittel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Aufbau und Bezug einer Altersversorgung für Arbeitnehmer

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Gegen Lebensrisiken kann sich der ArbN auf unterschiedliche Weise absichern, die weitgehend staatlich gefördert werden. Neben der in diesem Stichwort behandelten Basisvorsorge in Form der gesetzlichen > Sozialversicherung (> Rz 10 ff) gibt es weitere staatlich geförderte Wege, um für die Zukunft selbst oder mit Hilfe des ArbG vorzusorgen. Der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Abzug des Arbeitnehmer-Anteils am Beitrag als Sonderausgaben

Rz. 51 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den der ArbN im Innenverhältnis zum ArbG nach Beitragsrecht zu tragen hat (zu Einzelheiten > Rz 16), wird grundsätzlich aus dem versteuerten > Arbeitslohn erbracht (BFH/NV 2007, 2283 mwN). Die Beiträge sind jedoch als Vorsorgeaufwendungen für die sog Basisversorgung beschränkt abziehbar (> Sond...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.5 Umlage für das Insolvenzgeld

Rz. 17a Die Umlage für das Insolvenzgeld ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Die für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung (§ 359 Abs. 1 SGB III). Die vorstehend angeführte Regelung bedeutet, dass für die Entrichtung der Insolvenzgeldumlage sowohl die Beitragsverfahrensveror...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit dieser Vorschrift wird die Verjährung der Ansprüche auf Beiträge zur Sozialversicherung (= Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung), die nicht zu dem gesetzlichen oder satzungsgemäßen Fälligkeitstermin (vgl. § 23) entrichtet worden sind, geregelt. Die Insolvenzgeldumlage ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 23 regelt die Fälligkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Fälligkeit laufender Beiträge durch die jeweilige Satzung der Krankenkasse (als Einzugsstelle) bzw. durch Entscheidungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen bestimmt. Abs. 1 Satz 2 bestimmt allerdings einen spätesten Fälligkeitstermin für Beiträge, die nach dem Arbeitse...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.10 Fälligkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag gilt grundsätzlich nicht für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der bei einer Krankenkasse freiwillig Versicherten. Insoweit sind die Satzungsbestimmungen der jeweiligen Krankenkasse maßgebend (Abs. 1 Satz 1). Die Krankenkasse kann jedoch die Fälligkeit für diese Beiträge entsprechend Satz 2 be...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1 Säumniszuschläge bei Zahlungsverzug

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen, nach denen ein Säumniszuschlag zu erheben ist. Praxis-Beispiel Am Fälligkeitstag sind Beiträge i. H. v. 170,00 EUR noch nicht gezahlt. Von dem auf 150,00 EUR abgerundeten Betrag sind dann die Säumniszuschläge i. H. v. 1 % = 1,50 EUR zu erheben. Die Erhebung der Säumniszuschläge setzt keine Zahlungsaufforderung voraus. Für die Überwachung...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.3 Prüfung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz

Rz. 4a Seit dem 13.6.2007 erhalten die Träger der Rentenversicherung die eigene – zusätzliche – Aufgabe, im Rahmen ihrer Prüfung bei den Arbeitgebern im Hinblick auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch die Abführung der Künstlersozialabgabe durch diese Unternehmen zu prüfen. Dabei prüfen die Träger der Rentenversicherung insbesondere, ob diese Unternehmen ihre Meldunge...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.2 Beitragspflicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Rz. 7 Beitragsansprüche für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt entstehen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 erst dann, wenn es ausgezahlt worden ist. Dies gilt wiederum nicht, soweit das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nur wegen eines Insolvenzereignisses i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt worden ist. Das seit 2003 für Einmalzahlungen geltende Zuflussprinzip...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.1.1 Säumniszuschläge nach Einleitung eines Insolvenzverfahrens

Rz. 3 Das BSG hat bereits entschieden, dass ein nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit bestehendes insolvenzrechtliches Vollstreckungsverbot nach § 210 InsO den Rentenversicherungsträger nicht daran hindert, nach einer Betriebsprüfung rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegenüber dem Insolvenzverwalter durch Leistungs- bzw. Zahlungsbescheid festzusetzen. Denn im F...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.1 Beginn der Verjährungsfrist

Rz. 4 Die Verjährungsfrist beginnt erst nach Fälligkeit des Beitrages zu laufen. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die o. g. Umlagen werden seit dem 1.1.2006 in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung oder Tätigkeit, mit der das Arbeitsentgelt o...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.3 Säumniszuschlag bei Beitragsforderung für die Vergangenheit

Rz. 6 Wird eine Beitragsforderung durch Bescheid der Krankenkasse oder anlässlich einer Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger für die Vergangenheit festgestellt, ist die durch den Bescheid festgestellte Beitragsforderung im Allgemeinen auch bereits in der Vergangenheit fällig gewesen. Daher sind von der Fälligkeit an auch Säumniszuschläge zu erheben. Säumniszusc...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.1 Zahlung der Beiträge in Höhe des Vormonatssolls

Rz. 5a Nach der Ergänzung des § 23 Abs. 1 um einen neuen Satz 3 durch das Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse v. 22.8.2006 ist die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge in voraussichtlicher Höhe inzwischen erleichtert worden. Nunmehr kann der Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe der Summe der Beiträge des Vormonats zahlen. Bis zum 31.12.2016 war ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.2.3 Fälligkeit bei nichtmonatlichen Abrechnungszeiträumen

Rz. 7 Die Anwendung der Vorschrift über die Fälligkeit laufender Beiträge ist immer dann problemlos, wenn sich der Lohnabrechnungszeitraum auf einen Kalendermonat erstreckt. In den Fällen jedoch, in denen der Abrechnungszeitraum in 2 Kalendermonate reicht (z. B. Zeitmonat vom 18. eines Monats bis zum 17. des folgenden Monats), ist – um der vorgeschriebenen Regelung gerecht w...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.1 Hemmung der Verjährung aufgrund einer Prüfung beim Arbeitgeber

Rz. 10 Mit der durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vorgenommenen Ergänzung des Abs. 2 um die Sätze 2 bis 6 wurde ein weiterer Grund für die Hemmung der Verjährung eingeführt. Nunmehr ist die Verjährung der Beitragsforderungen auch für die Zeit der Prüfung beim Arbeitgeber durch die Träger der Rentenversicherung bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Prüfung gehemmt. Diese...mehr