Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsabrechnung

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Inventur: Checkliste zur Organisation Sch...mehr

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Aktuelle Empfehlungen der R... / Jahresabschluss 2025

Vorbereitet in den Jahresabschluss Eine sorgfältige Vorbereitung auf den Jahresabschluss 2025 ist essenziell, um Fristen einzuhalten, Fehler zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Mit unseren Checklisten und Fachbeiträgen gehen Sie hierbei strukturiert und rechtssicher vor. Übersicht Jahresabschluss-Checklisten 2025 Jahresabschluss: Vorbereitung der Abschl...mehr

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Gesetzesradar / 3.12 Integration der PKV in die ELStAM

Gesetzestitel: Gesetz über den Zweitmarkt für notleidende Kredite und über Kreditdienstleistungsinstitute (Kreditzweitmarktgesetz) und Jahressteuergesetz 2022 Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

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Organisation von HR / 6.6 Outsourcing

Über Outsourcing besteht die Möglichkeit, einzelne Prozesse oder Dienstleistungen bei externen Dienstleistern einzukaufen. Dabei sind Nutzen und Risiken immer abzuwägen. Einige Überlegungen seien im Folgenden dargestellt. Strategische Prioritäten: Wenn sich die HR-Organisation auf strategische Aufgaben konzentrieren möchte, kann das Outsourcing Ressourcen freisetzen. Komplexit...mehr

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Organisation von HR / 4.1.1 Unternehmen bis ca. 30 Mitarbeiter

Die Aufgabe für die HR-Organisation ist bei Unternehmen dieser Größe meist komplett der Geschäftsführung unterstellt. Weil intern meist keine Experten für HR-Themen vorhanden sind, werden einzelne Prozesse, wie z. B. die Rekrutierung, durch Berater / Dienstleister von außen zugekauft. Oftmals werden auch die administrativen Prozesse, wie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, an Ste...mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 3.2.2 Kunden erleben

Neben den (mehr oder weniger) expliziten Kundenerwartungen zählt auch das Kundenerleben: Wie nehmen Kunden die Leistung und die Interaktionen zur Erbringung der Leistung wahr? Fühlen sich Mitarbeitende von ihren HR-Ansprechpartnern kompetent und fair beraten? Verstehen Mitarbeitende ihre Gehaltsabrechnung? Sehen Führungskräfte ihren HR-Businesspartner wirklich als eine Hilfe...mehr

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Organisation von HR / 6.1 Funktionale und divisionale Gliederung

Grundsätzlich ist zwischen der funktionalen und der divisionalen Gliederung der Personalabteilung zu unterscheiden. Bei der funktionalen Gliederung werden Arbeitsaufgaben, Tätigkeitsbereiche oder Arbeitsprozesse bestimmten Mitarbeitern zugeordnet. Bei der divisionalen Gliederung wird das Unternehmen aufgeteilt in bestimmte Mitarbeitergruppen oder in Unternehmenseinheiten bzw...mehr

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Organisation von HR / 2.5 Der Reifegrad der HR-Rolle in der Organisation

Die Rolle, die der HR-Bereich in einer Organisation einnimmt, lässt sich entwickeln. Wie in Kapitel 1.3 beschrieben, beginnt die HR-Organisation häufig damit, die administrative Rolle auszufüllen. Ausgehend davon folgen die weiteren Entwicklungsstufen, bei denen die HR-Organisation zunehmend professionell und wertschöpfend weitere Aufgaben wahrnimmt. Stufe 1: Hier übernimmt d...mehr

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Organisation von HR / 2.2 HR-Kernprozesse

Generell lassen sich die Aufgaben des HR-Bereichs mit Hilfe einer HR-Prozesslandkarte gliedern in HR-Unterstützungsprozesse, worin alle administrativen Aufgaben enthalten sind (Entgeltabrechnung, Vertragswesen, Bescheinigungen, Personalakte), HR-Kernprozesse mit allen Aspekten der lebenszyklusorientierten Personalarbeit von der Einstellung bis zum Ausscheiden von Mitarbeiter...mehr

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Organisation von HR / 2.1 Aufgaben der HR-Organisation

Die HR-Organisation kann eine Vielzahl von Aufgaben wahrnehmen. Die HR-Aufgaben werden im unternehmerischen Sprachgebrauch auch als HR-Dienstleistung, HR-Aufgabe oder HR-Produkt im HR-Produktportfolio bezeichnet. Die Aufgaben zielen darauf ab, durch passende Initiativen die Menschen im Unternehmen für ihre Aufgaben zu befähigen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, über ein...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.2 Zwischenzeitlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen der Corona-Krise

Aufgrund der zeitweise angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, hatte die Bundesregierung am 1.3.2020 die Regelungen für das Kurzarbeitergeld befristet verbessert. So wurden dem Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld (teilweise) erstattet. Bis zum 31.12.2021 erstattete die Agentur für Arbeit die Beiträge...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

Besondere Bedeutung hat das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Kurzarbeitergeldbeziehers in der Kranken- und Pflegeversicherung insbesondere dann, wenn "Kurzarbeit Null" geleistet und neben dem Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Soweit neben dem Kurzarbeitergeld auch Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegevers...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist steuerpflichtig

Zahlt der Arbeitgeber – freiwillig oder aus tarifvertraglichen Gründen – einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Für den Lohnsteuerabzug gelten insoweit keine Besonderheiten. Für Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, die ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft erhält, in der er nach Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Melderecht

Das Vorliegen von Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld hat melderechtlich keine besonderen Auswirkungen. Bei Vorliegen der melderechtlich relevanten Tatbestände sind die regulären An-, Ab- und Unterbrechungsmeldungen[1] nach der DEÜV abzugeben. In den Entgeltmeldungen (Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen) ist als beitragspflichtiges B...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.2 Kein Ausschluss von der Versicherung bei Transferkurzarbeitergeld für bislang Nichtversicherte

Der Ausschluss der Krankenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 3a SGB V gilt nicht für Personen, die vom 1.4.2007 an als bislang "Nichtversicherte" krankenversicherungspflichtig geworden sind[1], weil sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten und zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen sind bzw. bisher noch nie gesetzlich oder privat versi...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 6 Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Eine von der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge abweichende Regelung gilt für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt wird also nicht für die Umlageberechnung herange...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.2 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Verschiedene tarifvertragliche Regelungen sehen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und d...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.1 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet werden. Allerdings werden diese als sog. "ergänzende Leistungen" beanspruchbaren Erstattungen im Wege der Umlage von den Arbeitgebern oder gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der betroff...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1 Berechnung der Beiträge zur Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Für das durch die Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsentgelt wird – entsprechend der in § 106 SGB III getroffenen Definition – für die Beitragsberechnung ein fiktives Entgelt berücksichtigt. Dabei ist von dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das ohne den Ausfall erzielt worden wäre (Sollentgelt), und dem Bruttoentgelt, das tatsächlich erzielt worden ist (Isten...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.4 Aufbringung der Beiträge

Die Beiträge sind in allen Versicherungszweigen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufzubringen, soweit sie auf das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (= Istentgelt) entfallen. Lediglich den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt der Arbeitnehmer allein. Die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind vom Arbeitgeber...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.2 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das Soll-Entgelt ist nach den Festlegungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für die Ermittlung des Ausfallentgelts nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Übersteigt das so ermittelte gesamte beitragspflichtige Entgelt (tatsächlich gezahltes Entgelt zzgl. 80 % des Ausfallentgelts) die Beitragsbemessungsgrenze, sind die Beiträge zuerst ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 2 Kurzarbeitergeld im Lohnkonto eintragen

Wegen der Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes beim Progressionsvorbehalt muss der vom Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Betrag deshalb im Lohnkonto aufgezeichnet und in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung gesondert eingetragen werden (Zeile 15 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung). Durch den Ausfall voller Arbeitstage entsteht kein Teillohnzahlungszeitraum. Es ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Das Kurzarbeitergeld ist als Entgeltersatzleistung steuerfrei.[1] Allerdings unterliegt es dem sog. Progressionsvorbehalt.[2] Die Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt bewirkt, dass auf das steuerpflichtige zu versteuernde Einkommen – ggf. beider Ehepartner – der Steuersatz angewendet wird, der sich unter Einbeziehung der steuerfreien Leistungen ermittelt. Dies kann bei ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.1 Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Soweit das Arbeitsentgelt von Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet und daher der Beschäftigte krankenversicherungsfrei ist, tritt auch bei Verringerung des Arbeitsentgelts infolge Kurzarbeit unter die JAEG keine Krankenversicherungspflicht ein. Auswirkung des Transferkurzarbeitergeldes Abweichend von diesem Grundsatz gilt allerdings in den Fällen e...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 2 Versicherung in Renten-/Arbeitslosenversicherung besteht fort

Für den Fortbestand der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung spielt es auch hier keine Rolle, um welche Art des bezogenen Kurzarbeitergeldes es sich handelt. Sowohl für das nach § 95 SGB III beanspruchbare "reguläre" Kurzarbeitergeld (KuG) als auch für das nach § 101 SGB III zu beanspruchende Saison-Kurzarbeitergeld während der Schlechtwetterzeit ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.3 Beitragsberechnung aus dem Kurzarbeitergeld bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung

Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1] Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Auswirkungen der Steuerklasse auf das Kurzarbeitergeld

Zur Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes stellt die Bundesagentur für Arbeit mehrere Tabellen zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes zur Verfügung[1], aus denen bei den jeweiligen Bruttoarbeitsentgelten (Soll- und Istentgelt) die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte unter Berücksichtigung der Leistungssätze von 67 % oder 60 % und der Steuerklasse des Arbeitnehmers a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebliche Übung / 6.5.1 Freiwilligkeitsvorbehalte

Freiwilligkeitsvorbehalte verhindern die Entstehung einer betrieblichen Übung. Sie können sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Zusammenhang mit der jeweiligen Erbringung einer Leistung abgegeben werden.[1] Gegen Freiwilligkeitsvorbehalte bestehen auch nach dem Inkrafttreten der Schuldrechtsreform keine rechtlichen Bedenken.[2] Unzulässig ist ein Freiwilligkeitsvorbehalt nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 4 Besondere Lohnsteuerbescheinigung

Die Ausschreibung einer "Besonderen Lohnsteuerbescheinigung" auf Papier ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Dieses Muster ist nur zu verwenden, wenn ein sog. Härtefall vorliegt, also bei Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht. Betroffen sind insbesondere Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die ausschließlich Arbeitnehmer im Rahmen einer gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.2 Dauer des Arbeitsverhältnisses, Großbuchstaben

Des Weiteren sind folgende Eintragungen erforderlich: Nummer 1: Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalendersjahres beim Arbeitgeber. Hinweis Bescheinigung bei Auszahlung von sonstigen Bezügen nach Austritt Bei Auszahlung von sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, ist der Monat, in dem der sonstige Bezug ausgezahlt wird, zu beschein...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 1.1 Elektronische Datenübermittlung

Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln. Spätester Zeitpunkt für die Datensendung ist der letzte Tag im Februar des Folgejahres (28.2., in Schaltjahren 29.2.). Bei Beendigung des Dienstverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres kann die Datenübermittlung auch zu einem fr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.1 Persönliche Daten und Lohnsteuerabzugsmerkmale

Neben dem Namen, Vornamen, Geburtsdatum und der aktuellen Anschrift des Arbeitnehmers im Zeitpunkt der Übermittlung sind vom Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Zeitraum des Beschäftigungsverhältnisses, die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden, zu senden. Im amtlichen Muster des Ausdrucks sind aus Vereinfachungsgründen nur die im letzten Lohnzahlungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitgeber haben gegenüber der Einzugsstelle verschiedene Meldepflichten, die durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung oder mittels maschinell erstellter Ausfüllhilfen zu erstatten sind. Dabei sind umfangreiche Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und Lohnunterlagen etc. aufzubewahren. Die Einzugsstellen sind wiederum verpflichtet, für den Gesamtsozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.7 Versteuerung der Zinsvorteile

Geldwerte Vorteile aus einem Arbeitgeberdarlehen sind regelmäßig nach den persönlichen Besteuerungsmerkmalen des Arbeitnehmers (ELStAM) dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Lohnsteuer pauschaliert werden. Pauschalierung sonstiger Bezüge bis 1.000 EUR pro Jahr Eine Pauschalierung der Lohnsteuer mit einem individuellen Pauschsteuersatz[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberdarlehen / 3.2 Arbeitgeber ist ein "Finanzunternehmen"

Gewährt der Arbeitgeber überwiegend Dritten Darlehen, z. B. bei Arbeitgebern im Bankengewerbe, ist der Rabattfreibetrag anwendbar.[1] Ermittlung und Bewertung des Zinsvorteils Der Zinsvorteil entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem als Endpreis[2] ermittelten Zinssatz und dem Zinssatz, der im Einzelfall konkret vereinbart wurde.[3] Als Endpreis [4] ist der Zinssatz heran...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Erläuterung des Arbeitsentgelts

Rz. 3 Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert wird. Dieses Recht besteht neben dem gesetzlich bereits in § 108 GewO geregelten Anspruchs auf Erteilung einer Gehalts- oder Lohnabrechnung in Textform. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Berechnung des Arbeitsentgelts aufgrund varii...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabrechnung

Zusammenfassung Begriff Lohn- und Gehaltskonten werden in der Lohnbuchhaltung geführt. Die Lohnbuchhaltung besteht aus Konten für jeden einzelnen Mitarbeiter. Die Führung dieser Konten ist eine gesetzliche Pflicht und hat zunächst nichts mit den in der Finanzbuchhaltung geführten Konten zu tun. Die aus der monatlichen Lohnabrechnung stammenden Daten sind zusammengefasst in di...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mahlzeiten in der Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Zum Arbeitslohn rechnet das Gesetz neben den Barbezügen Einnahmen, die dem Arbeitnehmer in Form von Sachbezügen zufließen. Gewährt ein Arbeitgeber arbeitstäglich unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten, liegt darin ein geldwerter Vorteil. Von diesem ist Lohnsteuer einzubehalten. Für die Bewertung ist dabei zu unterscheiden zwischen Mahlzeiten, die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2.2 Aufzeichnungen im Lohnkonto

Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen: der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum; der Großbuchstaben U bei Wegfall des Arbeitslohns für mindestens 5 aufeinanderfolgende Arbeitstage; der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon einbehaltene Lohnsteuer. Dabei sind die Sachbezüge einzeln zu bezeichnen – unter Angabe d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / Zusammenfassung

Begriff Lohn- und Gehaltskonten werden in der Lohnbuchhaltung geführt. Die Lohnbuchhaltung besteht aus Konten für jeden einzelnen Mitarbeiter. Die Führung dieser Konten ist eine gesetzliche Pflicht und hat zunächst nichts mit den in der Finanzbuchhaltung geführten Konten zu tun. Die aus der monatlichen Lohnabrechnung stammenden Daten sind zusammengefasst in die Finanzbuchhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 2 Erfassung in der Lohnbuchhaltung

2.1 Grunddaten des Lohnkontos Die Pflicht zur Führung von Lohnkonten ergibt sich zunächst aus dem Steuerrecht[1], andererseits verlangt auch das Sozialversicherungsrecht in § 28f SGB IV ausdrücklich, Aufzeichnungen und Nachweise für jeden einzelnen Arbeitnehmer zu führen. Dabei sind für jeden Arbeitnehmer einerseits die Stammdaten (persönliche, lohnsteuerrechtliche, sozialver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 3 Erfassung in der Finanzbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung sind 2 Methoden zur Verbuchung von Löhnen/Gehältern zulässig: die Netto- und die Bruttomethode. 3.1 Lohn- und Gehaltsbuchung nach der Nettomethode Nach der Nettomethode werden die einzelnen Lohn-/Gehaltsbestandteile jeweils bei Zahlung eingebucht. Diese Methode ist nur für Firmen mit sehr wenigen Mitarbeitern mit überschaubaren Lohnbuchungen ohne Beson...mehr