Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsabrechnung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / Lohnsteuer

1 Fortbildung durch den Arbeitgeber 1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit ...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 1.2 Steuerfreie Weiterbildungsleistungen

Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers sind steuerfrei.[1] Liegt ohnehin kein Arbeitslohn vor, hat die Steuerbefreiung lediglich deklaratorische Bedeutung. Die gesetzliche Steuerbefreiung gilt ausdrücklich für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Dazu zählen z. B. auch Sprach- oder Computerkurse, ...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / Zusammenfassung

Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für Weiterbildungsleistungen, die der Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern dienen. Die Beitragspflicht in de...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 4.4 Deutschkurse

Bei Geflüchteten und anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht deutsch ist, hat die Verwaltung – allerdings noch zur Rechtslage vor 2019 – ausdrücklich festgelegt, dass bei Deutschkursen kein Arbeitslohn vorliegt.[1]mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 4.5 Kosten für Führerschein

Vor Einführung der Steuerbefreiung konnten nur die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für eine Fahrzeugklasse, die im privaten Alltagsleben nicht üblich ist, vom Arbeitgeber ohne Lohnsteuerbelastung ersetzt werden. Es ist davon auszugehen, dass sich daran auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage nichts geändert hat. In Betracht kommen die Aufwendungen für de...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 4.3 Aufteilung bei gemischt veranlassten Bildungsreisen

Bei einer Reise, die außer eindeutig beruflich veranlassten Inhalten auch Elemente einer sog. Incentivereise aufweist (sog. gemischt veranlasste Bildungsreise), ist nicht der Wert der gesamten Reise als geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu erfassen. Vielmehr ist nach Rechtsprechung[1] eine Aufteilung möglich: Zuordenbare Einzelkosten: Die Kostenbestandteile der Reise, die ...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 1.4 Outplacement-Beratung

Auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung (sog. "Outplacement"-Beratung, "Newplacement"-Beratung) für ausscheidende Arbeitnehmer bleiben steuerfrei.[1]mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 4.1 Online-Fortbildungen

Das Format der Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung unerheblich. Deshalb können sowohl Video-Schulungen als auch eLearning-Angebote ohne einen Dozenten begünstigt und damit steuerfrei sein.[1]mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 1.1 Fortbildung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse

Trägt der Arbeitgeber im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen, handelte es sich dabei nicht um Arbeitslohn. Ein ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers wird angenommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöhen soll. Nicht arbeitsplatzbezogene Weiterb...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 2.2 Rückzahlung von Lehrgangskosten nicht beitragsmindernd

Soweit Betriebe oder Verwaltungen ihren Mitarbeitern Bildungsmaßnahmen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen o. Ä. anbieten oder ihre Mitarbeiter sogar zur Teilnahme an solchen Maßnahmen verpflichten, übernehmen sie hierfür auch die Kosten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die Dauer der jeweiligen Maßnahme. Arbeitnehmer, die auf eigenen Wunsch oder aus eigenem Verschulden dera...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 1.3 Weiterbildung nach SGB III

Ebenso steuerfrei bleiben Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten für Maßnahmen nach § 82 SGB III.[1] In § 82 SGB III sind die Voraussetzungen für die Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer gebündelt. Die Vorschrift umfasst Weiterbildungen, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über eine ar...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 2 Förderung durch Darlehen

Wird die berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers durch ein Arbeitgeberdarlehen gefördert, hat weder die Hingabe noch die Rückzahlung der Mittel lohnsteuerliche Konsequenzen. Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Darlehen sind jedoch ggf. Zinsvorteile als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Verzichtet der Arbeitgeber auf Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens, führt dies im Zeitp...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 2.1 Beitragspflicht wie Steuerpflicht

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer, stellt dies kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, sofern die Weiterbildungsleistungen steuerbefreit sind. Ob der Arbeitgeber die Weiterbildungsleistungen selbst durchgeführt oder die Kosten für externe Weiterbildungsträger übernimmt, ist nicht von Belang. Das gilt auch für vom Arbeit...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 5.2 Bildungseinrichtung: Problem der ersten Tätigkeitsstätte

Auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zweck eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, kann eine erste Tätigkeitsstätte darstellen.[1] Die Dauer der Bildungsmaßnahme ist dabei unerheblich.[2] Ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme liegt insbesondere vor, wenn der Betroffene im Rahm...mehr

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Auswirkungen einer Fortbild... / 5.1 Höhe des Arbeitgeberersatzes

Der Ersatz von Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten), die mit dem Besuch einer Weiterbildungsveranstaltung verbunden sind, richtet sich nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten.[1] Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme in der Freizeit, z. B. am Wochenende, stattfindet. Bei der Erstattung von Reisekosten für ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auswirkungen einer Fortbild... / 4.6 Meisterbonus

In Bayern erhält jeder, der seine Meister- oder gleichgestellte Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegt, automatisch einen Meisterbonus i. H. v. 1.000 EUR. Andere Bundesländer haben einen solchen Bonus ebenfalls eingeführt. Dieser Meisterbonus ist weder steuerpflichtig noch mindert er den Werbungskostenabzug.[1]mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 3.2 Digitalisierung

Aktuell wird im Kontext des Umwelt- und Klimaschutzes das Thema Digitalisierung vielfach diskutiert. Immer mehr Unternehmen führen digitale Lösungen ein, um ein effizienteres und vernetzteres Arbeiten zu ermöglichen. Die Corona-Zeit und die daraus resultierenden vielfältigen mobilen Arbeitsmodelle haben und werden diesen Trend noch weiter verstärken. Zudem spart dieser Trend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 2.3.2 Prämien und Wettbewerbe

Neben der variablen Vergütung mit Zielvereinbarung können auch Prämien werden, die ein bestimmtes nachhaltiges Verhalten belohnt (z. B. Papiersparprämie). Wichtig Vertragliche Ausgestaltung von Prämien Es ist wichtig die variable Vergütung mit Zielvereinbarung als widerruflich oder (nicht und) als freiwillige Leistung auszugestalten, um diese als Arbeitgeber auch wieder ändern...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – anders als bei dem wegen ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.1 Begriff Nettoarbeitsentgelt

Rz. 57 Als Nettoarbeitsentgelt bezeichnet man das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Kinderkrankengeldes maßgeblichen Entgeltabrechnungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die bei der Lohn-/Gehaltsabrechnung einb...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist die Höhe des individuellen Netto-Arbeitsentgeltausfalls des Versicherten. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Damit die Krankenkasse die Berechnung des Kinderkrankengeldes vornehmen kann, hat der Arbeitgeber der Krankenkasse die notwendigen Daten nach Beendigung des maßgeblichen Entgeltabrechnungszei...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1.2 Berücksichtigung von Abrechnungsmodalitäten des Arbeitgebers

Rz. 63 Damit die Krankenkasse für den jeweiligen Versicherten das Kinderkrankengeld ermitteln kann, hat der Arbeitgeber für den nicht bezahlt freigestellten Zeitraum das tatsächlich ausgefallene Arbeitsentgelt im Rahmen des Verfahrens "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV" (Fundstelle: Rz. 94) an die Krankenkasse zu übermitteln. Weitere Einzelheiten hierz...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.4 Höchst-Kinderkrankengeld

Rz. 66 Der auf den Kalendertag umgerechnete Betrag des Kinderkrankengeldes (= 90 % bzw. 100 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, welches auf der Grundlage des beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts ermittelt wurde), darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 3 (BBG) nicht überschreiten (§ 45 Abs. 2 Satz 3). Maßgebend ist die jeweils am T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.3 Mehrere unständige Beschäftigungen innerhalb eines Kalendermonats

Rz. 6 Wenn der unständig Beschäftigte lediglich bei einem Arbeitgeber tätig gewesen ist, führt dieser die Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ab. Ist bei verschiedenen Arbeitgebern gearbeitet worden und übersteigt das Arbeitsentgelt insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze, so sind nach Abs. 1 Satz 3 die einzelnen unständigen Beschäftigungen nur anteilig zu berücks...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.3 Auswirkungen von weiter gewährtem Arbeitsentgelt/Teil-Arbeitsentgelt

Rz. 74 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, soweit und solange der Versicherte während des Bezuges der Leistung laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer Stundenzahl zugeordnet werden kann bzw. aufgrund einer ge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 2.2.2 HR-Benchmarkingstudien

Benchmarkingstudien im engeren Sinne sind diejenigen Analysen, die von vorneherein und primär dem methodischen Vergleich von Kennzahlen und Zustandsbeschreibungen dienen, mit dem Ziele, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und/oder die eigene Leistungsfähigkeit durch das Vorbild der Vergleichspartner entscheidend zu verbessern. Vergütungsbenchmarking: Zu den am weiteste...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
HR-Benchmarking / 1.3 Neuausrichtung des HR-Geschäftsmodells

In der Vergangenheit waren die HR-Funktionen der meisten Unternehmen lokal ausgerichtet. Jede größere Unternehmenseinheit (Business Unit, Landesgesellschaft, Werk usw.) verfügte über eine mehr oder weniger eigenständige und umfassende Personalabteilung. Dies hatte Redundanzen, Reibungs-, Qualitäts- und Zeitverluste zur Folge, erschwerte die Zusammenarbeit zwischen den Einhei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.4 Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung

Rz. 88 Die Fälligkeit des Anspruchs aus der Abrechnung setzt zunächst den Zugang einer ordnungsgemäß erstellten und nachvollziehbaren Abrechnung voraus (BGH, Urteil v. 8.3.2006, VIII ZR 78/05, GE 2006, 502; BGH, Urteil v. 9.3.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499; BGH, Urteil v. 11.11.2004, IX ZR 237/03, NJW-RR 2005, 487). Für Betriebskostenabrechnungen ist keine Form vorgesch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.5.1 Ausschlussfristen

Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass eine Ausschlussfrist nicht den Mindestlohn erfassen darf. Auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden, obwohl er auf einer eigenen Anspruchsgrundlage beruht.[1] Dies gilt sowohl für arbeitsvertraglich vereinbarte Ausschlussfr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 1.4 Kontrolle durch die Zollbehörden

Eine besondere Brisanz bekommt der gesetzliche Mindestlohn dadurch, dass seine Einhaltung von den Zollbehörden kontrolliert wird (§ 14 MiLoG). Der Zoll hat dafür nach § 15 MiLoG gleiche Befugnisse wie bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Vorschriften des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes gelten im Wesentlichen entsprechend. Der Zoll hat insbesondere die Befugnis, auch E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.9.4 Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit

Das MiLoG nimmt Bereitschaftszeiten nicht explizit aus. Maßgebliche Zeiteinheit ist die "Arbeitsstunde". Insofern bietet es sich an, den Arbeitszeitbegriff des ArbZG heranzuziehen. Als Arbeitszeit i. S. d. ArbZG mindestlohnrelevant sind danach Bereitschaftszeiten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind.[1] Entsprechend hat das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.8.2 Flexible Verteilung der Arbeitszeit und Mindestlohn

Unklar ist, inwieweit die Regelung des § 2 Abs. 1 MiLoG einer flexiblen Verteilung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit über die Monatsgrenze hinweg entgegensteht. Es stellt sich vorrangig die Frage, ob in Monaten mit einer hohen Stundenleistung dennoch für die geleisteten Stunden der Mindestlohn gezahlt werden muss oder ob die Vereinbarung einer verstetigten Vergütung h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 11 Rückwirkende Korrektur

Sachverhalt Am 16.10.2023 wird mit allen Arbeitnehmern eine schriftliche Vereinbarung darüber geschlossen, dass die im Dezember 2023 fälligen Jahressonderzahlungen wegen der schlechten Geschäftslage um 50 % gekürzt werden. Wider Erwarten kommt es doch noch zu einem besseren Geschäftsergebnis für 2023. Der Arbeitgeber entschließt sich daher, die infolge Verzichts nicht zur Aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 5.6 Vorsorgepauschale bei manueller Lohnabrechnung

In den elektronischen Lohnabrechnungsprogrammen stehen die notwendigen Eingabeparameter zur Berechnung der Vorsorgepauschale zur Verfügung. Bei manueller Lohnabrechnung kann die Lohnsteuer durch eine Nebenrechnung ermittelt werden, wenn der privat versicherte Arbeitnehmer Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nachweist: Dazu werden die nachgewiesenen Beiträge ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererstattung / 3 Erstattung durch Finanzamt an Arbeitgeber

Eine Lohnsteuererstattung an den Arbeitgeber ist bei pauschaler Lohnsteuer denkbar, z. B. wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschalierung rückgängig macht.[1] Der Erstattungsanspruch steht dem Arbeitgeber zu, weil dieser Steuerschuldner der pauschalen Lohnsteuer ist. Ein Lohnsteuer-Erstattungsanspruch des Arbeitgebers kann auch entstehen, wenn er einbehaltene Lohnsteuer ir...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 4.2 Tabelle ist abhängig vom Abrechnungszeitraum

Welcher Lohnsteuertarif bzw. welche Lohnsteuertabelle anzuwenden ist, richtet sich bei laufendem Arbeitslohn nach dem jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum. Für den Lohnsteuerabzug ist die maßgebende Monats-, Jahres-, Wochen- und Tageslohn-Steuertabelle anzuwenden. Bei der Lohnsteuerermittlung für sonstige Bezüge ist stets die Jahreslohnsteuertabelle anzuwenden.[1] Für die Lohns...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererstattung / Zusammenfassung

Begriff Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer, die als Quellensteuer von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit einbehalten wird. Gründe für zu viel einbehaltene Lohnsteuer können z. B. fehlerhafte ELStAM oder eine falsche Lohnabrechnung sein. Eine Lohnsteuererstattung durch den Arbeitgeber kann durch eine Änderung des Lohnsteuerabzugs erfolgen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grundlagen der Lohnsteuerer... / 4.1 Maschinelle Berechnung

Setzt der Arbeitgeber eine elektronische bzw. maschinelle Lohnabrechnung ein, ermittelt ein Berechnungsprogramm die Lohnsteuer. Für die maschinelle Lohnsteuerberechnung gibt das Bundesfinanzministerium mindestens einmal jährlich einen amtlichen Programmablaufplan bekannt, nach dem das Berechnungsprogramm zu erstellen ist.[1] Alternativ kann die abzuführende Lohnsteuer mithilf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuererstattung / 1.1 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung

Die Nichtzurechnung zum Arbeitsentgelt setzt grundsätzlich voraus, dass die lohnsteuerfreie Behandlung oder die Pauschalbesteuerung mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgt.[1] Wird erst im Nachhinein Steuerfreiheit bzw. Pauschalbesteuerung geltend gemacht, werden die Sozialversicherungsbeiträge für diese Entgeltbestandteile wegen Wegfalls der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 4.1.4 Nutzung eines Dienstwagens

Die Pauschalbesteuerung mit 15 % ist auch möglich, wenn dem Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein Dienstwagen zur Verfügung steht.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregel: 15 Arbeitstage pro Monat für die Lohnabrechnung Benutzt der Arbeitnehmer für die arbeitstäglichen Fahrten zum Arbeitgeber seinen Pkw oder einen Dienstwagen gilt eine Verei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 2.2.3 Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket

Zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen nach dem Gesetzeswortlaut max. bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten steuerfrei bleiben. Folglich können sich lohnsteuerliche Nachteile ergeben, wenn der Arbeitnehmer das Deutschlandticket erwirbt und vom Arbeitgeber einen höheren Zuschuss bekommt, als das Ticket k...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtkostenzuschuss / 2.2.1 Verbilligung bei Arbeitgeberbeteiligung

Für Lohnzahlungszeiträume bis zum 31.12.2024 gilt ein zusätzlicher Preisabschlag von 5 %, wenn der Arbeitgeber die Tickets zur Verfügung stellt oder erstattet und an den Kosten seiner Arbeitnehmer für das 49-EUR-Ticket mit mind. 25 % beteiligt, also mind. 12,25 EUR zahlt. Der Preis für die Monatsfahrkarte reduziert sich in Form eines staatlichen Zuschusses des Bundes und der Lä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Incentive / 3.1 Reisen mit Entlohnungscharakter

Neben der kostenlosen Gewährung von Eintrittskarten sind Incentivereisen eine häufig vorkommende Form der Mitarbeitermotivation. Werden Prämien in Form kostenloser Reisen gewährt, sind diese steuerpflichtiger Arbeitslohn.[1] Von einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil ist immer dann auszugehen, wenn das Reiseprogramm einen touristischen Charakter hat. Geldwerte Vortei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 6.5 Zeitpunkt der Pauschalversteuerung

Die Einnahmen nach § 37a EStG (Sachprämien), § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (sonstige Bezüge) und § 40 Abs. 2 EStG (u. a. Mahlzeiten) sind nur dann nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit diese vom Arbeitgeber oder von einem Dritten mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum pauschal besteuert werden.[1] Achtung Korrektur der beitragsrechtlichen Behandlu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.3 DEÜV-Meldungen bei Elternzeit

Arbeitgeber haben vom 01.01.2024 an im Rahmen des allgemeinen elektronischen Meldeverfahrens den Beginn und das Ende der Elternzeit von krankenversicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern der zuständigen Krankenkasse zu melden, damit diese das betreffende Versicherungsverhältnis prüfen und feststellen kann.[1] Eine Meldepflicht besteht nur für gesetzlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.7 Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Elektronische Beantragung und Ausstellung

Mit dem Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung dokumentiert die Einzugsstelle (Krankenkasse oder Minijob-Zentrale) insbesondere, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt. Dazu sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung und für einen Zeitraum von in der Regel 6 Monaten zuvor maßgebend. Bislang wurde d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / 3 Dienstwagenbesteuerung

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei unentgeltlicher oder verbilligter Überlassung eines Dienstwagens [1] für private Zwecke beschränkt sich auf 2 Bewertungsverfahren: 1-%-Methode[2] oder Fahrtenbuch-Methode.[3]mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 15 – Sachbezugswerte

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 328) § 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen (1) 1Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2023/2024: Lo... / 1.2 Änderungen bei Kindern

Das Kindergeld war bereits mit Wirkung ab 2023 auf einheitlich 250 EUR pro Monat erhöht worden. Eine weitere Änderung ab 2024 ist zunächst nicht vorgesehen, allerdings ist darüber im Zusammenhang mit der Anpassung des Kinderfreibetrags eine politische Diskussion entbrannt. Grundsätzlich wird das Kindergeld durch die Familienkassen und unabhängig vom Lohnsteuerabzug ausgezahl...mehr