Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.14 Land- und forstwirtschaftliche Genossenschaften (Nr. 14)

Rz. 52 Gem. § 3 Nr. 14 GewStG sind unter bestimmten Umständen Genossenschaften sowie Vereine, deren Tätigkeit auf den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft beschränkt ist, von der GewSt befreit. Das KStG enthält keine entsprechende Steuerbefreiung, gewährt aber in § 25 Abs. 1 KStG unter den gleichen Voraussetzungen einen Freibetrag. Rz. 53 Die GewSt-Befreiung gem. § 3 Nr. 14 ...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 1.1 Pflicht zur Vornahme der Normal-Abschreibung bzw. -AfA

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, "sind" die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern.[1] Beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer eines abnutzbaren Wirtschaftsguts mehr als ein Jahr, "ist" bzw. bei Gebäuden sind steuerlich AfA vorzunehmen.[2] Die genannten Vorschriften stellen zw...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 3.2 Verletzung der Verkehrssicherungspflichten

Relevantester Grund einer Haftung gegenüber außenstehenden Dritten stellt die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Im Unterschied zur Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern im Fall der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, haftet die GdWE mangels Bestehens vertraglicher Beziehungen zu dem Dritten deliktisch nach § 823 Abs. 1 BGB oder über § 9a Abs. 2 WEG au...mehr

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Haftung der Gemeinschaft de... / 1.6 Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflicht trifft in erster Linie denjenigen, der ein Grundstück oder ein Gebäude anderen Personen zugänglich macht und somit einen "Verkehr" eröffnet. Er hat dann auch für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Sicherungsverpflichtet ist daneben grundsätzlich jeder, der in der Lage ist, über die Sache zu verfügen. Das Gemeinschaftseigentum ist Eigentum...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar.[1] Die in § 75 Abs. 2 Satz 1 BetrVG normierte Schutzpf...mehr

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Abschreibung: Nachholungsmö... / 3.4.2 Fehlerhafter Betriebsausgabenabzug von aktivierungspflichtigen Aufwendungen

Umgekehrt müssen nach einer Grundsatzentscheidung des BFH[1] Aufwendungen auf ein Wirtschaftsgut, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten waren, jedoch zu Unrecht als sofort abziehbare Betriebsausgaben behandelt wurden, in der ersten noch offenen Bilanz aktiviert werden, und zwar mit dem Betrag, der sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich abziehbaren AfA ergibt. P...mehr

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Nachhaltige betriebliche Mo... / 3.7 Attraktivierung von Fahrgemeinschaften

Eine weitere Maßnahme des betrieblichen Mobilitätsmanagements liegt in der Förderung der Bildung von Fahrgemeinschaften. Die Nutzung kann dabei zwischen festen, regelmäßigen Fahrgemeinschaften und adhoc gebildeten Fahrten zu dienstlichen Außenterminen reichen. Während der Staat Fahrten von Fahrgemeinschaften durch dafür vorgesehene Fahrspuren fördern kann (z. B. in Kaliforni...mehr

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Vermietete Eigentumswohnung / 10 Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Eine Haftung des Wohnungseigentümers gegenüber seinen Mietern kann sich insbesondere aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflichten ergeben. Jedenfalls haftet ein vermietender Wohnungseigentümer grundsätzlich für Schäden, die sein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermietete Eigentumswohnung / 4.2.3 Einbruchschutz

§ 554 Abs. 1 Satz 1 BGB verleiht dem Mieter weiter einen Anspruch auf Erlaubnis von baulichen Veränderungen, die dem Einbruchschutz dienen. Wie nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WEG sind hiervon bauliche Veränderungen erfasst, die geeignet sind, den widerrechtlichen Zutritt zur Wohnung des Mieters zu verhindern, zu erschweren oder auch nur unwahrscheinlicher zu machen. Der Anspruch ...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 4.4.1 Wechselseitige Rückgabepflichten

§ 357 BGB regelt die Folgen des Widerrufs. Widerruft der Verbraucher, ist jede Vertragspartei verpflichtet, der anderen die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben[1], wobei sich der Fristbeginn nach § 355 Abs. 3 Satz 2 BGB bestimmt. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren.[2] Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefa...mehr

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KI im steuerberatenden Beru... / 6.5 Wie wird die Qualität von KI-Ergebnissen gesichert?

Jedes Ergebnis eines KI-Systems muss durch eine fachkundige Person geprüft und freigegeben werden. Die menschliche Kontrolle bleibt unerlässlich. Die Qualitätssicherung von KI-Ergebnissen muss integraler Bestandteil des Arbeitsprozesses ein. Im Grunde gilt KI-Ergebnisse sollten, wie die Arbeit eines unerfahrenen Mitarbeitenden behandelt werden – sie mögen hilfreich sein, müsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Direktvertriebsvertrag / 4.1 Widerrufsbelehrung

Der Unternehmer muss bei einem Direktvertriebsvertrag den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht informieren.[1] Diese Information muss Folgendes enthalten: Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster für das Widerrufsformular.[2] u . U. einen Hinweis darauf, dass der Verbraucher im Fall des Widerrufs die Ko...mehr

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Direktvertriebsvertrag / 5 Gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts

§ 312 g Abs. 2 BGB enthält gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht besteht, unbeschadet anderer Vorschriften[1] und soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei Lieferung von Waren, die nach Verbraucherspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,[2] bei Waren, die schnell verderben (...mehr

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EU-Taxonomie: Digitalisieru... / 3 myGreenBusiness – digitale Umsetzung des Taxonomie-Reportings

Daten-See als zentraler Ausgangspunkt Aus der Erfahrung der ersten Erhebungen der Taxonomie-Daten für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 mittels Tabellenkalkulation hat sich gezeigt, dass der damit verbundene manuelle Aufwand für die Organisation hoch ist und potenzielle Fehlerquellen birgt. Zudem ist das auch in der Wirtschaftsprüfung mit erheblicher Mehrarbeit verbunden. Desh...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.3 Mindest- und Sollzeit

Rz. 33 § 7 Abs. 2 konkretisiert die Zeit, die zum Stillen gewährt werden muss. Danach ist stillenden Frauen mindestens eine Stunde täglich – zusammenhängend oder zweimal 30 Minuten – freizugeben. Diese Zeiten sieht das Gesetz jedenfalls bei einer Vollzeittätigkeit und einem Kind, das voll gestillt wird, als mindestens erforderliche Stillzeit an. Sofern während dieser Stillpa...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.4 Besondere Arbeits(zeit)formen

Rz. 39 Kann die Arbeitnehmerin die Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung teilweise selbst festlegen, ist ihr einerseits eine größere Rücksichtnahme auf die betrieblichen Belange möglich. Andererseits kann ggf. auch für Stillzeiten außerhalb der Kernarbeitszeit Freistellung zu gewähren sein mit der Folge, dass diese Zeit nicht nachgearbeitet werden muss.[1] Rz. 40 Pra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Modernisierungskosten bei Gebäuden

Kommentar Einordnung des neuen BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Kosten bei der Modernisierung von Wohngebäuden Wenn Vermieter ihr Mietobjekt modernisieren, sind sie steuerlich in der Regel sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan / 2.4.2.1 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Möglich ist auch, durch Vereinbarung eine weitgehende wirtschaftliche Trennung der Häuser mit eigenen Beschlusskompetenzen insbesondere im Hinblick auf die Finanzverfassung der einzelnen Häuser herbeizuführen. Sieht die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung z. B. eine wirtschaftliche Trennung derart vor, dass für die einzelnen Häuser eigene Wirtschaftspläne zu erstellen...mehr

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Jahresabrechnung / 2.1.4.2 Wirtschaftliche Trennung der einzelnen Häuser

Bei Untergemeinschaften mit eigenen Beschlusskompetenzen kommt es maßgeblich darauf an, wie weit die Beschlusskompetenz reicht. Hier hat der BGH für Klarheit gesorgt, dass stets die Kosten der Gesamtgemeinschaft zu berücksichtigen sind.[1] Musterklausel: Regelung in der Gemeinschaftsordnung Bei Angelegenheiten, die ausschließlich einer bestimmten Untergemeinschaft zuzuordnen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.3 Betreuung von Wohnungsbauten (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG)

Rz. 66 Weitere erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeit ist nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG die Betreuung von Wohnungsbauten. Die Betreuung von Wohnungsbauten muss nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Erforderlich ist aber ein Nebenordnungsverhältnis in dem Sinne, dass die Betreuung von Wohnungsbauten gleichzeitig mit der Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz erfo...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Solarpflicht für Wohngebäude: Weitere Regeln in Kraft

Mehr als die Hälfte der Bundesländer hat eine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern – mal mehr, mal weniger streng. Wo zum Jahreswechsel strengere Regeln in Kraft getreten sind. Eine bundesweite Photovoltaikregel für private Hausdächer war mit dem Ampel-Aus erst einmal vom Tisch. Aber immer mehr Bundesländer haben eigene Gesetze und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Um...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher sc...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.5 Eigen- und Drittaufwand

Bei Eigen- und Drittaufwand sind steuerlich folgende Unterscheidungskriterien maßgebend:[1] Hat sich ein Steuerpflichtiger aus betrieblichem Anlass an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude beteiligt, das im Alleineigentum oder Miteigentum eines Dritten steht, kann er die Aufwendungen in entsprechendem Umfang wie ein materielles Wirtschaftsgut auf die Nutzu...mehr

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Wirtschaftsplan / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Zunächst gilt oben Ausgeführtes auch bei Mehrhausanlagen. Hier können ggf. aber die Maßgaben des Einzelfalls Abweichungen begründen. Regelt etwa die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Einzelwirtschaftspläne berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einer Beschlussfassu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.3 Eigener Grundbesitz

Rz. 45 Das Grundstücksunternehmen muss Grundbesitz verwalten und nutzen. Der Begriff "Grundbesitz" ist im bewertungsrechtlichen Sinne zu verstehen.[1] Es gilt die bundesgesetzliche Regelung in § 243 BewG.[2] Hiervon abweichende landesgesetzliche Regelungen aufgrund der Öffnungsklausel gelten im Rahmen der erweiterten Kürzung nicht.[3] Dem gesetzgeberischen Willen dürfte dies...mehr

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Jahresabrechnung / 2.1.4.1 Aufzugskosten

Verfügt beispielsweise nur eines von mehreren Häusern über einen Aufzug, ist dies aber bei der Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung nicht berücksichtigt, können auf Grundlage von § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Betriebs- und Wartungskosten sowie die Kosten der Erhaltung des Lifts nur den Wohnungseigentümern des Aufzugshauses aufgebürdet werden. Mit Blick auf die Kostenpos...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.2 Notwendiges Betriebsvermögen

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, bildet der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig notwendiges Betriebsvermögen. In welchem Umfang die Zuordnung erfolgt, rich...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 5.1 Entnahme eines Grundstücks

Die Entnahme stellt einen tatsächlichen Vorgang dar, dem eine Nutzungsänderung oder im Fall von gewillkürtem Betriebsvermögen eine Entnahmehandlung zugrunde liegt. Eine bisher betrieblich genutzte und nun freie Grundstücksfläche bleibt ohne Entnahmehandlung Betriebsvermögen, z. B. wenn die Betriebsgarage ersatzlos abgerissen wird. Eine Nutzungsänderung, durch die das Wirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.3 Grundbesitz

Rz. 9 Was Grundbesitz ist, ergibt sich aus dem BewG . Relevant für die GewSt sind bei Anwendung des Bundesmodells nur die Grundstücke des Grundvermögens i. S. d. § 243 BewG und die Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 BewG. Abweichungen hinsichtlich der Bestimmung des Grundbesitzes können sich ergeben, soweit einzelne Bundesländer von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.4 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 12 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG kommt nur für Grundbesitz in Betracht, der zum Betriebsvermögen gehört. Ob und in welchem Umfang Grundbesitz dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, bestimmt sich nach § 20 S. 1 GewStDV . Maßgebend sind danach die Grundsätze des ESt- und KSt-Rechts. Die Entscheidung, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen gehört, erfolgt eigenständ...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 2.1 Zurechnung

Wirtschaftsgüter sind grundsätzlich ihrem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen. Unabhängig vom zivilrechtlichen Eigentum kann wirtschaftliches Eigentum i. S. d. § 39 Abs. 2 AO eine Zurechnung begründen. Das Steuerrecht unterscheidet neben der Einordnung in Betriebs- und Privatvermögen zwischen notwendigem und gewillkürtem Betriebsvermögen . Die Eingruppierung richtet sich n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.4 Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Teileigentum (§ 9 Nr. 1 S. 2, Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG)

Rz. 71 Zu den erlaubten, nicht begünstigten Tätigkeiten gehört nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auch die Errichtung und Veräußerung von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Entsprechendes gilt nach § 9 Nr. 1 S. 3 Buchst. a GewStG, wenn i. V. m. der Errichtung und Veräußerung von Eigentumswohnungen Teileigentum errichtet und veräußert wird, wenn das Gebä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.4.1 Immobilien-Leasing-Gesellschaften

Rz. 103 Auch Immobilien-Leasing-Gesellschaften sind zur Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG berechtigt, wenn sich ihre Tätigkeit im Rahmen der von § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG genannten Merkmale bewegt und der Leasingnehmer selbst nicht an der Leasinggesellschaft beteiligt ist.[1] Rz. 104 Die Immobilien-Leasing-Gesellschaft muss nach § 39 AO als wirtschaftlicher Eigentümer des ...mehr

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Wirtschaftsplan / 2.2.1 Betriebskosten

Die Betriebskosten des gemeinschaftlichen Eigentums stellen in aller Regel den größten Ausgabenposten der Gemeinschaft dar. Abhängig vom konkreten Einzelfall handelt es sich i. d. R. um Versicherungsbeiträge (Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, ggf. Gewässerschadenhaftpflicht), Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Schmutzwassergebühren, Fris...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 1 Ansatz in der Handelsbilanz

Grundstücke sind handelsrechtlich als Vermögensgegenstände in der Bilanz ihres Eigentümers auszuweisen. Hierbei gilt der Grundsatz der wirtschaftlichen Zurechnung von Vermögensgegenständen.[1] Vom zivilrechtlichen Eigentum abweichendes wirtschaftliches Eigentum liegt z. B. bei einem Grundstückserwerber nach Übergang von Nutzen und Lasten vor, wenn eine Eintragung im Grundbuc...mehr

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Wirtschaftsplan / 10 Rechtsprechungsübersicht – Ab 1.12.2020: Was noch gilt (+), was nicht mehr gilt (–), was derzeit unklar ist (?)

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG werden die mit (+) gekennzeichneten Entscheidungen weiterhin einschlägig rund um das Thema "Wirtschaftsplan" bleiben und die mit (–) gekennzeichneten nicht mehr gelten. Wo erforderlich, werden ergänzende Informationen erteilt. Abberufung des Verwalters (+) Eine nicht fristgerechte Vorlage von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die ...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 4.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Die Wertobergrenze bilden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten , bei Gebäuden vermindert um die obligatorischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert beim Sachanlagevermögen inzwischen auch handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Bei deren Vorliegen verwandelt sich das Abschreibungsverbot n...mehr

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Grundstück im Betriebsvermö... / 3.2 Grundstücke im Sonderbetriebsvermögen

Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandsvermögen sind, sondern einem, mehreren oder allen Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Personengesellschaft dienen, sind ebenfalls notwendiges Betriebsvermögen der Gesellschaft. Es handelt sich um Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen Gesellschafter, das in der steuerlichen Sonderbilanz des jeweiligen Gesellschaf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

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Jahresabrechnung / 8 Rechtsprechungsübersicht

Abgrenzungen Eine Durchbrechung des Jährlichkeitsprinzips ist nur hinsichtlich der Heiz- und Warmwasserkosten möglich. Hinsichtlich sämtlicher anderer Abrechnungspositionen verbleibt es bei der Abrechnung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip.[1] Abrechnungspflicht Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die GdWE verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.3.1 Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Bilanzierende Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen noch Dritten zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen werden, als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln. Erforderlich ist, dass die Grundstücke oder die Grundstücks...mehr

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Jahresabrechnung / 2.1.2 Ausgaben

Stets sind in die Jahresabrechnung aus dem Verwaltungsvermögen getätigte Ausgaben einzustellen, egal ob die Ausgaben rechtmäßig oder unrechtmäßig erfolgten und unabhängig davon, ob die Ausgaben ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen haben oder nicht.[1] Dies gilt für sämtliche getätigten Ausgaben und unabhängig davon, ob sie nachvollziehbar oder durch Kontoauszüge belegt sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.3 Kürzungsberechtigte Grundstücksunternehmen

Rz. 38 Die erweiterte Kürzung kommt nur für Grundstücksunternehmen in Betracht. Dies sind nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.4.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 106 Ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Besitzgesellschaft eine Personengesellschaft und überlässt sie der Betriebs-GmbH ihre Gebäude nebst Einrichtung, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, sodass die Vergünstigung nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG nicht in Betracht kommt. Die Besitzgesellschaft beschränkt sich hier nicht auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.2 Ausschließlichkeit des eigenen Grundbesitzes

Rz. 50 Im Rahmen der erweiterten Kürzung darf nur eigener Grundbesitz verwaltet und genutzt werden. Rz. 51 Besitzt eine Grundstücksgesellschaft ein Grundstück nur als Miteigentümerin und verwaltet sie das Grundstück allein, findet die erweiterte Kürzung keine Anwendung. Die Grundstücksgesellschaft verwaltet in diesem Fall nicht nur eigenen, sondern auch fremden Grundbesitz. U...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Immobilienboom 2026 mit kleinen, neuen Wohnungen

Der Rückgang der Neubaugrößen deutet auf einen strukturellen Wandel des Wohnungsmarkts hin, zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). Ein Grund sind gestiegene Immobilienpreise – Makler erwarten für 2026 einen Boom. Seit 1965 ist die durchschnittliche Wohnungsfläche von 69 qm auf 94 qm gestiegen und damit um mehr als ein Drittel – die Wohnfläch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung / 2.1.4 Mehrhausanlagen

Bei Mehrhausanlagen gelten die Maßgaben im Einzelfall. Regelt die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Jahresabrechnung berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einem Kostenverteilungsänderungsbeschluss auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. 2.1.4.1 Aufzugskosten Verfü...mehr