Fachbeiträge & Kommentare zu Gebäude

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.6 Abzug des begünstigten Gewinns nach Abs. 10 S. 2 bis 4

Rz. 158 Die Übertragung des begünstigten Veräußerungsgewinns ist je nach Reinvestitionsobjekt auf unterschiedliche Weise vorzunehmen: Wird in neu angeschaffte Anteile von Kapitalgesellschaften reinvestiert, so ist nach § 6b Abs. 10 S. 3 EStG der Gewinn in voller Höhe, also einschließlich des steuerfreien Betrags (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. a) und b) EStG), von den Anschaffungsko...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Sale-and-lease-back-Verfahren / 2.2 Teilamortisationsverträge

Von Teilamortisationsverträgen spricht man, wenn die vereinbarten Leasingraten nur einen Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Leasinggebers decken.[1] Bei einem solchen Vertrag über bewegliche Wirtschaftsgüter gelten dabei grundsätzlich die bei Vollamortisationsverträgen dargestellten Kriterien entsprechend. Allerdings gibt es Besonderheiten, etwa in den Fällen...mehr

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Photovoltaikanlagen und Ums... / 1 Problematik

Photovoltaikanlagen sind ein zentraler Bestandteil der dezentralen Stromerzeugung durch regenerative Energien. Häufig werden solche Anlagen auch von Personen betrieben, die keine weitergehende unternehmerische Betätigung ausüben. Mit dem Einspeisen von Strom in das Netz wird aber eine selbstständige, nachhaltige und auf Einnahmeerzielungsabsicht ausgerichtete Tätigkeit ausge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11.5 Begünstigte Reinvestitionsobjekte

Rz. 157 Der Veräußerungsgewinn kann nur auf die Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter und von Gebäuden übertragen werden (Einzelheiten zu den Reinvestitionsobjekten s. Rz. 84ff.). Trotz der erheblichen Bedeutung von Grundstücken als Anlagevermögen sind Grundstücksanschaffungen nicht begünstigt. Die Reinvestitionsfr...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 7.3 Kosten nicht öffentlicher Abwasseranlagen

Ist das Gebäude nicht an das öffentliche Kanalisationssystem angeschlossen, können die Betriebskosten einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage umgelegt werden. Gemeint sind diejenigen privaten Anlagen, die zur Beseitigung des Schmutz- und Regenwassers dienen, also Sickergruben und Kläranlagen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausrecht / 2.1 Gesetzliche Regelung und die verbotene Eigenmacht

Nach § 858 Abs. 1 BGB begeht verbotene Eigenmacht, wer den Mieter ohne dessen Willen im Besitz der Mietsache stört, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet. Dies gilt nicht nur im Verhältnis zwischen dem Mieter und sonstigen Dritten, sondern auch im Verhältnis zum Vermieter. Bei einer Wohngemeinschaft gelten für die Ausübung des Hausrechts folgende G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 1.2 Aufbau der Norm

Rz. 4 § 6b Abs. 1 EStG regelt, welche Veräußerungsobjekte begünstigt sind und in welcher Höhe Gewinn aus der Veräußerung dieser Wirtschaftsgüter erfolgsneutral auf Reinvestitionen übertragen werden kann. In Abs. 2 werden die Tatbestandsmerkmale "Gewinn" und "Buchwert" definiert. Abs. 2a erweitert den Anwendungsbereich der Vorschrift auf Betriebsstätten im EU-/EWR-Ausland. Abs. ...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 1.1 Wasserrohrbruch

Bei den Kosten des Wasserverbrauchs ist nur der reguläre Verbrauch ansatzfähig. Mehrkosten, die durch einen Wasserrohrbruch entstehen, sind nicht als Betriebskosten umlagefähig, weil diese Kosten nicht durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes verursacht werden.[1] Kann die Menge des durch den Rohrschaden vergeudeten Wassers nicht ermittelt werden, ist der reguläre ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 7.5 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter

Rz. 90 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter kommen als Reinvestitionsobjekte nur bei Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach dem 31.12.2001 für den dabei anfallenden Gewinn bis zu einem Betrag von 500.000 EUR in Betracht (Rz. 152ff.). Hierzu gehören nur Sachen i. S. d. § 90 BGB, also nur körperliche Gegenstände, sowie Betriebsvorrichtungen, wenn sie gem. §...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 2.1 Zählermiete und Eichkosten

Zu den Kosten der Wasserversorgung gehören weiter die Grundgebühren und Zählermiete einschließlich der Kosten der Eichung. Die Haupt- und Zwischenzähler unterliegen nach dem Eichgesetz und der Eichordnung der Eichpflicht. Hinweis Eichkosten sind Betriebskosten Die Erfüllung der Pflicht obliegt dem Vermieter. Die Kosten gehören aber zu den Betriebskosten. Werden die Wasserkosten...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 3 Hauseigene Wasserversorgungsanlage

Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage entstehen dann, wenn das Gebäude nicht an die öffentliche Frischwasserversorgung angeschlossen ist, sondern mittels Eigenleistungen des Vermieters wie mittels eines hauseigenen Brunnens, einer Regenwasserrückgewinnungsanlage, einer Pumpanlage oder eines Wasserwerks versorgt wird. In diesem Fall sind Wartungs-, Str...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 9.2 Verminderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 6b Abs. 6)

Rz. 122 Nach § 6b Abs. 6 EStG gilt der Betrag, der nach Abzug der übertragenen stillen Reserven verbleibt, als Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionsguts. Der um den Abzug verminderte Betrag bildet somit die Bemessungsgrundlage für Absetzungen (auch erhöhte) und Sonderabschreibungen auf das Reinvestitionsgut. Der verminderte Wertansatz ist dann in der Folge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 11 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Abs. 10

Rz. 152 § 6b Abs. 10 EStG gestattet es allen Stpfl., die keine Kapitalgesellschaften sind (Personenunternehmen), den bei einer Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften erzielten Gewinn ganz oder anteilig, allerdings der Höhe nach beschränkt, von den Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften, von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.1 Grund und Boden

Rz. 48 Unter Grund und Boden i. S. d. § 6b EStG ist nur die Bodensubstanz zu verstehen, also anders als nach dem zivilrechtlichen Grundstücksbegriff (§ 94 BGB) nur der "nackte" Grund und Boden. Wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden davon nicht erfasst, auch wenn sie bürgerlich-rechtlich das Schicksal des Grundstücks teilen (H 6b.1 EStH 2016). Bodenschätze, z. B. Ki...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2 Veräußerungsobjekte

Rz. 37 Seit dem 1.1.2001 sind folgende Anlagegüter begünstigt: Grund und Boden Aufwuchs auf Grund und Boden mit dem dazugehörigen Grund und Boden, wenn der Aufwuchs zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehört, Gebäude Binnenschiffe (seit 1.1.2006) Anteile an Kapitalgesellschaften (nur bei Personenunternehmen) Die Gewinne aus Veräußerungen dieser Wirtschaftsgüt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.1 Anlagevermögen

Rz. 101a Zum Anlagevermögen gehören die Wirtschaftsgüter, die bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB; § 5 EStG Rz. 167). Zum Umlaufvermögen (§ 5 EStG Rz. 215) gehören die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt worden sind, insbesondere Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Erzeugnisse und Wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 8.3.4 Vorbesitzzeit (Sechsjahresfrist)

Rz. 107 Bei Veräußerungen nach dem 31.12.1998 ist es für die Übertragung oder Rücklage des Veräußerungsgewinns aller in Betracht kommender Wirtschaftsgüter erforderlich, dass das veräußerte Wirtschaftsgut 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen gehört hat. Zweck dieser Bestimmung ist es, die Begünstigung von Spekulationsgewinnen zu vermeiden. Die Frist gilt auch dann, wenn...mehr

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Hausrecht / Zusammenfassung

Begriff Hinsichtlich der Mietsache selbst steht das Hausrecht dem Mieter zu, und zwar auch gegenüber dem Vermieter. Bei einer Wohngemeinschaft besitzen alle Mitbewohner gleichrangig das Hausrecht, weshalb jeder Mitbewohner im Regelfall allein darüber entscheiden kann, wem er den Zutritt zu den Gemeinschaftsräumen gestattet; eine Zustimmung aller ist nicht erforderlich. Die a...mehr

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Wasserkosten – Begriff, Kos... / 1.2 Baumaßnahmen und Mängel

Auch wenn zusätzliche Wasserkosten durch eine Baumaßnahme entstehen, sind diese nicht umlagefähig. Dabei ist es egal, ob Sie die Baumaßnahme durchführen oder Ihr Mieter.[1] Das Gleiche gilt, wenn erhöhte Wasserkosten auf Mängeln beruhen, z. B. einer laufenden Toilettenspülung.[2] Hinweis Zusätzlicher Wasserverbrauch Ob einzelne Mieter gelegentlich ihren Pkw waschen oder für di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. ABC der Abgrenzung zwischen Betriebsvorrichtungen, Gebäuden, Gebäudeteilen und Außenanlagen

Rz. 351 [Autor/Stand] Die folgende Zusammenstellung von Abgrenzungsbeispielen kommentiert in erster Linie die Anlage 1 des AbgrenzE[2] zur Abgrenzung der Gebäude, Gebäudeteile und Außenanlagen von den Betriebsvorrichtungen. Abfertigungsvorfelder der Flughäfen sind ebenso wie deren Bodenbefestigungen Betriebsvorrichtungen. Der Flugbetrieb wird hier unmittelbar durch die betrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt 2025. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB sow...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zeichnerische Darstellung der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Gebäuden

Rz. 347 [Autor/Stand] Der AbgrenzE[2] enthält folgende Zeichnungen: (1) Allseitig offene Halle Gebäude: Das Bauwerk umschließt einen Raum und schützt dadurch gegen Witterungseinflüsse (Rz. 137, Tz. 2.3). (2) Tanksäulenüberdachung Betriebsvorrichtung: Es fehlt ein Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung (Rz. 137, Tz. 2.3). Mit der Tanksäulenüberdachung wird da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Bewertungsobjekt "Gebäude": Bestandteile und Abgrenzungen

Rn. 524 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Das Gebäude ist zunächst vom Grund und Boden als selbstständiges WG abzugrenzen (GrS BFH BStBl II 1969, 108; s Rn 637). Beide stellen ein eigenständiges WG der bürgerlich-rechtlichen Gesamtheit "Grundstück" dar. Deshalb existiert bilanzrechtlich auch ein WG "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" (abgesehen v Gebäude auf einem Erbbaugrundstüc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bestandteile des Gebäudes

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes ist keine feste Verbindung erforderlich. Bei Gebäuden gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen zu den wesentlichen Bestandteilen (§ 94 Abs. 2 BGB). Eine Sache ist dann zur Herstellung des Gebäudes eingefügt, wenn sie zwischen Teile eines Gebäudes gebracht und durch Einpassen an eine für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16.06.1964, BStBl I 64, 384

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 Nr 2 wurde § 7b für EinfHäuser, ZweifHäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.12.1964 gestellt wurde, wieder mit einer gegenüber früher allerdings wesentlich veränderten Abschreibungsmöglichkeit in Kraft gesetzt. Die erhöhten AfA für diese Gebäude betrugen für das Jahr der Fertigstellung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Weitere gegenüber dem Gebäude selbstständige Wirtschaftsgüter

Rn. 529 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Gegenüber dem Gebäude selbstständige WG stellen die Außenanlagen mit Hofbefestigung, Kinderspielplatz, Einfriedungen und Umzäunungen dar (BFH BStBl II 1997, 25 zu einer Gartenanlage eines Wohngebäudes); dagegen stellt die Umzäunung eines Mietwohngrundstückes einen Gebäudebestandteil dar (BFH BStBl II 1978, 210). Zum Kinderspielplatz s R 6....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Grundstück mit mehreren Gebäuden/Gebäudeteilen

Rz. 75 [Autor/Stand] Bei Grundstücken, die mit mehreren Gebäuden oder selbstständigen Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauart und Nutzung bebaut sind, ist – wie bei der früheren Einheitsbewertung und der Grundbesitzbewertung[2] – bei der Festlegung der Grundstücksart stets die gesamte wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Das gilt auch, wenn sich auf dem Grundstück mehrere G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gebäude

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein Gebäude liegt vor, wenn ein Bauwerk Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließungen gewährt, den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet, eine feste Verbindung mit dem Grund und Boden aufweist, insb. durch Fundamente, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist. Bei auf dem Wasser schwimmenden Anlagen (bspw. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Aufteilung innerhalb von Gebäuden (Tz. 3.2 AbgrenzE)

Rz. 241 [Autor/Stand] „Bauten im Innern von größeren Werkhallen (Meisterbüros, Materiallager, Schalträume und dergleichen) sind bei der Abgrenzung der Gebäudebestandteile von den Betriebsvorrichtungen grundsätzlich zum Gebäude zu rechnen, weil der insgesamt vorhandene Gebäuderaum durch diese Einbauten lediglich unterteilt wird. Die Frage, ob die Umschließung Schutz gegen Wit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verkauf des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 87 [Autor/Stand] Erfolgt ein Verkauf des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden an einen Dritten, löst dies in diesem Fall keine Zurechnungsfortschreibung nach § 222 Abs. 2 BewG aus. Hintergrund ist, dass der Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden dem Grundstückseigentümer (Verpächter) zugerechnet wird (vgl. Rz. 112).Vgl. zu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Beständigkeit des Bauwerks (Tz. 2.6 AbgrenzE)

Rz. 219 [Autor/Stand]"Die Entscheidung der Frage, ob ein Bauwerk von einiger Beständigkeit ist, richtet sich allein nach der Beschaffenheit (Material) des Bauwerks. Ohne Bedeutung ist daher, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, z.B. für Zwecke einer Ausstellung (BFH vom 24. Mai 1963, BStBl III S. 376)." Rz. 220 [Autor/Stand] Ohne Bedeutung für di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 262 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 262 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden – einschließlich des belasteten Grundstücks – sowie zur Zurechnung des ermittelten Gesamtwerts. Die Vorschrift des § 262 BewG ist durch das Gesetz zur Reform de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Feste Verbindung mit dem Grund und Boden (Tz. 2.5 AbgrenzE)

Rz. 189 [Autor/Stand] „Ein Bauwerk ist fest mit dem Grund und Boden verbunden, wenn es auf einzelne oder durchgehende Fundamente gegründet ist. Ein Fundament setzt eine feste Verankerung durch eine gewisse Verbindung mit dem Grund und Boden voraus, die nicht durch bloßen Abtransport beseitigt werden kann (BFH vom 23. September 1988, BStBl II 1989 S. 113 und vom 25. April 199...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Aufenthalt von Menschen (Tz. 2.4 AbgrenzE)

Rz. 149 [Autor/Stand] „Das Bauwerk muss durch normale Eingänge, z. B. Türen, betreten werden können. Behelfsmäßige Eintrittsmöglichkeiten wie Luken, Leitern und schmale Stege genügen nicht. Darüber hinaus muss das Bauwerk so beschaffen sein, dass man sich in ihm nicht nur vorübergehend aufhalten kann. Transformatorenhäuschen, kleine Rohrnetzstationen, Pumpenhäuschen oder ähn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zweckbestimmung des Bauwerks nicht maßgeblich

Rz. 107 [Autor/Stand] Die Auffassung, die Umschließung einer Betriebsvorrichtung sei immer dann wirtschaftlicher Teil der Betriebsvorrichtung und damit ebenfalls als Betriebsvorrichtung anzusehen, wenn der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen Umschließung und Betriebsvorrichtung so eng ist, dass die Betriebsvorrichtung ohne die Umschließung ihren Zweck für den Betrieb nur u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gebäude

Schrifttum: Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; Klein, Der HK-Begriff in § 255 Abs 2 S 1 des HGB und seine Prägung durch den BFH bei Gebäuden, FS Moxter 1994, 277; Ehmcke, Änderung der Nutzung und der Eigentumsverhältnisse bei gemischt genutzten Grundstücken, DStR 1996, 201; Stobbe, Zweifelsfragen bei der Ermittlung von AK und HK bei Gebäuden, FR 1997, 281; Nürnberg, Ertra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden, Gebäude, Bestandteile und Zubehör (Abs. 1 Nr. 1)

1. Begriff des Grundstücks Rz. 18 [Autor/Stand] Die zu bewertende wirtschaftliche Einheit ist das "Grundstück". Der insoweit maßgebende Grundstücksbegriff ist dabei nicht gleichbedeutend mit dem Begriff des Grundstücks iS des bürgerlichen Rechts. Vielmehr richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Einheit nach § 2 BewG. Danach richtet sich der Umfang der wirtschaftlichen Ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Abgrenzung der Gebäude (Tz. 2 AbgrenzE)

a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 2.1 AbgrenzE) Rz. 129 [Autor/Stand]"Die Gebäude sind allein mit Hilfe des Gebäudebegriffs von den Betriebsvorrichtungen abzugrenzen. Für die bewertungsrechtliche Einordnung eines Bauwerks als Gebäude ist entscheidend, ob es alle Merkmale eines Gebäudes aufweist (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Sonstige Anlagen in gewerblich genutzten Gebäuden (Tz. 3.7 AbgrenzE)

Rz. 294 [Autor/Stand] „Nicht zum Gebäude rechnen Kühleinrichtungen, Absaugevorrichtungen, Bewetterungsanlagen, Entstaubungsanlagen und dergleichen. Stahltüren, Stahlkammern und Stahlfächer von Tresoranlagen sind ebenso wie die dazugehörigen Alarmanlagen Betriebsvorrichtungen. Sprinkleranlagen sind regelmäßig Gebäudebestandteile, da sie der Gebäudenutzung dienen. Ihre Einordnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Standfestigkeit (Tz. 2.7 AbgrenzE)

Rz. 222 [Autor/Stand] „Ein Gebäude muss so gebaut sein, dass es nicht einstürzt, wenn die als Betriebsvorrichtungen anzusehenden Teile des Bauwerks entfernt werden (BFH vom 13. Juni 1969, BStBl II S. 612; vgl. Zeichnung 5). Einer besonderen Prüfung der Standfestigkeit bedarf es bei Bauwerken, bei denen die Umschließungen ihre Standfestigkeit durch Bauteile wie Fundamente, Stü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung (Tz. 2.3 AbgrenzE)

Rz. 137 [Autor/Stand] „Der Begriff der räumlichen Umschließung, die Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren soll, setzt nicht voraus, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände hat. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gebäudebegriff (Tz. 2.2 AbgrenzE)

Rz. 131 [Autor/Stand] „Nach den in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen ist ein Bauwerk als Gebäude anzusehen, wenn es Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist (BF...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Elektrische Anlagen, Heizungsanlagen, Be- und Entwässerungsanlagen, Bäder, Fotovoltaikanlagen (Tz. 3.6 AbgrenzE)

Rz. 270 [Autor/Stand] „Beleuchtungsanlagen gehören grundsätzlich zum Gebäude (BFH vom 8. Oktober 1987, BStBl II 1988 S. 440). Spezialbeleuchtungsanlagen, die nicht zur Gebäudebeleuchtung erforderlich sind, z. B. für die Schaufenster, sind jedoch Betriebsvorrichtungen. Das gleiche gilt für Kraftstromanlagen, die ganz oder überwiegend einem Betriebsvorgang dienen. Sammelheizung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gebäudebegriff vorrangig

Rz. 62 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Sofern die Voraussetzungen für alle Gebäudemerkmale (vgl. Rz. 27) nebeneinander erfüllt sind, kann begrifflich keine Betriebsvorrichtung mehr vorliegen. Vielmehr handelt es sich bei dem Bauwerk zwingend um ein Gebäude. Denn nach § 243 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hottmann, HK von Gebäuden, StBp 1991, 265; IDW, RS HFA 31: Aktivierung von HK, WPg 2010, 798; Rodermond, Aktivierungswahlrecht für HK in der StB, WPg 2016, 818. Verwaltungsanweisungen: H 6.4 EStH 2022. Rn. 600 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abbruch s Rn 591 ff Abbruchmaterial führt bei Wiederverwendung für den Neubau zu HK s Rn 591 ff. Abfindung Abfindungen anlässlich der Errichtung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Umfang und Sonderprobleme der Gebäudeherstellungskosten

Rn. 547 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Der Umfang der HK des Gebäudes bestimmt sich nach § 255 Abs 2 HGB (s Rn 256). Zitat "Die HK umfassen alle Aufwendungen, die unmittelbar bestimmt und geeignet sind, das Gebäude für den ihm gesetzten Zweck nutzbar zu machen (BFH v 15.10.1965, BStBl III 1966, 12), und jene, die ‚zwangsläufig im Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes anfal...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verkehrsauffassung und Gebäudebegriff

Rz. 101 [Autor/Stand] Der RFH ist in seinen zahlreichen Entscheidungen über die Abgrenzung der Gebäude von den Betriebsvorrichtungen zwar vom Gebäudebegriff ausgegangen; er hat aber trotzdem maßgeblich auf die Verkehrsanschauung abgestellt.[2] Rz. 102 [Autor/Stand] Der BFH hat zwar ebenfalls den Gebäudebegriff als Ausgangspunkt für die Abgrenzung Gebäude oder Betriebsvorricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Allgemeine Abgrenzungsgrundsätze (Tz. 1.2 AbgrenzE)

Rz. 120 [Autor/Stand] „Bei der Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen ist zunächst zu prüfen, ob das Bauwerk ein Gebäude ist. Liegen alle Merkmale des Gebäudebegriffs vor, kann das Bauwerk keine Betriebsvorrichtung sein (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N.). Ist das Bauwerk kein Gebäude, liegt nicht zwin...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Betriebsvorrichtungen bei Verkehrsunternehmen

Rz. 66 [Autor/Stand] Mit A 243.2 AEBewGrSt 2025[2] hat die Finanzverwaltung zur Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von den Betriebsgrundstücken der öffentlichen Verkehrsunternehmen Stellung genommen, wobei die Auffassung der Finanzverwaltung – mit Ausnahme des Abs. 3 Satz 3 geteilt werden kann. A 243.2 AEBewGrSt 2025 hat folgenden Wortlaut: „(1) Betriebsvorrichtungen und da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abgrenzungsgrundsatz (Tz. 2.1 AbgrenzE)

Rz. 129 [Autor/Stand]"Die Gebäude sind allein mit Hilfe des Gebäudebegriffs von den Betriebsvorrichtungen abzugrenzen. Für die bewertungsrechtliche Einordnung eines Bauwerks als Gebäude ist entscheidend, ob es alle Merkmale eines Gebäudes aufweist (BFH vom 15. Juni 2005, BStBl II S. 688 und vom 24. Mai 2007, BStBl II 2008 S. 12 m.w.N.)." Rz. 130 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzu...mehr