Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Bei mehreren Vermietern muss die Klage im Namen aller Vermieter erhoben werden. Wenn die Mietsache durch eine sog. Bauherrengemeinschaft vermietet worden ist, die als solche im Rechtsverkehr nach außen aufgetreten ist, ist sie als GbR par...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.3 Prozessführung/Prozessstandschaft

Rz. 33 Schließen mehrere Personen einen Mietvertrag ab, so sind sie regelmäßig als Mitglieder einer GbR verbunden (KG, Beschluss v. 30.3.1992, 2 W 1331/92, WuM 1992, 323; OLG München, Urteil v. 14.1.1994, 21 U 4806/93, ZMR 1994, 216 für die nichteheliche Lebensgemeinschaft). Für Streitigkeiten, die das Mietverhältnis als Ganzes betreffen (z. B. Klage auf Zustimmung zur Miete...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

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Einspruch / 3.3 Einspruch gegen Grundlagenbescheide

Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können gem. § 351 Abs. 2 AO nur durch Anfechtung dieses, nicht aber des Folgebescheids angegriffen werden. Damit wird verfahrensrechtlich für das Einspruchsverfahren dem unabdingbaren Grundsatz der zwingenden Übernahme der in einem Grundlagenbescheid getroffenen materiellen Feststellungen in den Folgebescheid Rechnung getragen. Es h...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 5 Klageverfahren – wenn der Schuldner reagiert

Legt der Schuldner entweder Widerspruch oder Einspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem streitigen Verfahren vor dem zuständigen Gericht.[1] Dieses wird auch durchgeführt, wenn ohne die vorherige Einleitung eines Mahnverfahrens gleich eine Klage eingereicht wird, weil der Schuldner die Forderung bestritten hat. Örtlich zuständig für da...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3 Außergerichtliche Mahnungen und gerichtliches Mahnverfahren: Wie richtig vorgegangen wird

Das Mahn- und Inkassowesen beschäftigt sich mit der Einbringung fälliger Forderungen und wird in das außergerichtliche Mahnwesen und das gerichtliche Mahnverfahren unterteilt. Grundsätzlich setzt das Mahnwesen bei Zahlungsverzug des Kunden ein. Die Leistung des Kunden muss zunächst fällig sein. Die Fälligkeit ergibt sich aus der zwischen dem Verkäufer und dem Kunden getroffe...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / I. Der Anlass

Die Höhe der Steuerbelastung nach dem ErbStG hängt entscheidend von der jeweiligen Steuerklasse (Stkl.) ab. Maßgebend ist das persönliche Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker. Sind sie einander fremd, gilt grundsätzlich die ungünstigste Stkl. III (§ 15 Abs. 1 ErbStG – s. aber Abs. 1a-4). Für steuerpflichtige Erwerbe (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG) droht somit Erb...mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / [Ohne Titel]

RD a.D. Winfried Hartmann[*] Nach derzeit herrschender Praxis werden Personengesellschaften bei Vermehrung und zu Lasten ihres Gesellschaftsvermögens durch freigebige Zuwendungen nicht selbst, sondern stattdessen ihre Gesellschafter als Erwerber und Schenker behandelt. Das einzige Argument zur Begründung dieser transparenten Besteuerung, die Vorschrift des § 718 Abs. 1 BGB, l...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.9.1 Allgemeines

Rz. 131 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 5 EStG gehören Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, wenn die Voraussetzungen nach § 51a BewG erfüllt sind und andere Einkünfte der Gesellschafter aus dieser Gesellschaft zu den Einkünften aus Land- und Forstwi...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 1.2 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG verwirklicht und dadurch Einkünfte erzielt. Diesen Tatbestand verwirklicht derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten eines Vermieters oder Verpächters ist und mit diesen Rechten und Pflichten Sachen und Rechte i. S. d. § 21 ...mehr

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Ferienhaus/Ferienwohnung / 3.3.1 Einschalten eines Vermittlers

Die sicherste Methode, eine Aufteilung zu verhindern, ist die Einschaltung eines dem Steuerpflichtigen nicht nahe stehenden Vermittlers, dem die Vermietung der Wohnung ganzjährig vertraglich übertragen wird. In dem Vertrag muss die Eigennutzung aber unbedingt ausgeschlossen werden. Bei einem nachträglichen Ausschluss der ursprünglich vereinbarten Selbstnutzungsmöglichkeit is...mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 1.1 Voraussetzungen

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Mietverträge unter nahen Angehörigen sind steuerlich aber daraufhin zu untersuchen, ob sie durch die Einkünfteerzielung[1] oder den steuerrechtlich unbeachtlichen privaten Bereich[2] veranlasst sind. Sie sind nur dann anzuerkennen, wenn ...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 4.2 Steuerrechtliche Wirksamkeit

Damit Nießbrauchsvereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerrechtlich anerkannt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Zivilrechtliche Wirksamkeit der Vereinbarungen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Nießbrauchsvereinbarungen mit minderjährigen Kindern getroffen werden. Bei einem entgeltlichen Nießbrauch müssen die Vereinbarungen dem entsprechen, wa...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / 6 Werbungskosten bei Miteigentum

Bei Miteigentümern muss geprüft werden, ob diese z. B. ein Gebäude oder einen Gebäudeteil gemeinschaftlich vermietet und somit den objektiven Tatbestand des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gemeinschaftlich verwirklicht haben oder ob lediglich einer der Miteigentümer dies getan hat. Maßgeblich ist, wer durch den Mietvertrag berechtigt und verpflichtet wird.[1] Die Feststellung, wer un...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit der Gebührenprivilegierung nach KV 14110 zum GNotKG bei einer mit den Erben personenidentischen Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Leitsatz 1. Die Kostenprivilegierung von Abs. 1 zu Nr. 14110 KV GNotKG setzt voraus, dass es sich bei dem Erwerber um einen "Erben" handelt. 2. Privilegiert ist nur der erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolger. Die Eintragung des Erben muss originär auf der Erbfolge beruhen und der Voreintragung des Erblassers als Eigentümer unmittelbar nachfolgen. In diesem Rahmen ist die Art der...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit... / 1 Gründe

I. Die Beschwerde richtet sich gegen den Beschl. des AG Mannheim – Grundbuchamt – vom 9.3.2021, nachdem gegen die Beteiligte eine Gebühr nach KV 14110 GNotKG angesetzt worden ist. Die Beschwerde beruft sich auf die Ausnahmeregel Abs. 1 zu KV 14110 GNotKG. Hiernach stehe der Beteiligten im vorliegenden Fall Gebührenfreiheit zu. Denn hierfür genüge es, wenn die Erben die Grunds...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

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ZErb 10/2023, Anwendbarkeit... / Leitsatz

1. Die Kostenprivilegierung von Abs. 1 zu Nr. 14110 KV GNotKG setzt voraus, dass es sich bei dem Erwerber um einen "Erben" handelt. 2. Privilegiert ist nur der erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolger. Die Eintragung des Erben muss originär auf der Erbfolge beruhen und der Voreintragung des Erblassers als Eigentümer unmittelbar nachfolgen. In diesem Rahmen ist die Art der Erbause...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Ergänzungsbilanzen

Rz. 495 ▪ Unterhaltsrelevanz Ist der Mitunternehmer einer Personengesellschaft nicht mit dem seinem Anteil am Gesamthandsvermögen entsprechenden Werten an Wirtschaftsgütern der Personengesellschaft beteiligt, kann sein Unterhaltseinkommen nur dann beurteilt werden, wenn das Ergebnis der nach dem Betriebsvermögensvergleich zu erstellenden Ergänzungsbilanzen mit einbezogen wird...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Ehevertrag

Rz. 2002 Nach § 1408 Abs. 1 BGB können Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln. Es ist aber allgemein anerkannt, dass auch andere Vereinbarungen zwischen Eheleuten getroffen werden können (Grundsatz der Privatautonomie). Gegenstand eines Ehevertrages können z.B. Regelungen sein übermehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Gemeinsame Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 300 [Autor/Stand] Übergreifende Tatbestandsvoraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 setzen neben den jeweils tatbestandsspezifischen Merkmalen (dazu Rz. 350 ff., 365 ff., 431 ff.) jeweils voraus, dass es sich bei dem Anteilseigner[2] um einen "unbeschränkt Steuerpflichtigen" i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 handelt (s. Rz. 303 ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)

Rz. 210 Nach dem Einkommensteuergesetz werden in § 18 EStG beispielhaft Tätigkeiten aufgezählt, die unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu subsumieren sind. Es gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Jedoch muss ein Selbstständiger im Gegensatz zum Gewerbetreibenden auch bei Einsatz von Mitarbeitern aufgrund eigener F...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Sonstige Rückstellungen, insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 472 Unterhaltsrelevanz Wie alle Rückstellungen reduzieren auch diese den steuerlichen Gewinn und damit das Unterhaltseinkommen. Rz. 473 Unter den "sonstigen Rückstellungen" sind alle diejenigen Rückstellungen zu erfassen, für welche kein gesonderter Ausweis vorgeschrieben ist. Nach § 249 HGB handelt es sich dabei um die folgenden Posten:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Thesaurierung von Gewinnen bei Gesellschaften

Rz. 595 Die Problematik der Behandlung von thesaurierten Gewinnen in Unternehmen und deren Auswirkung auf das Unterhaltseinkommen wird offenkundig, wenn bei Personen- und Kapitalgesellschaften die folgenden Überlegungen angestellt werden: Beispiele 1. Der unterhaltsverpflichtete Mitunternehmer U ist an einer GbR neben anderen neun Gesellschaftern zu 10 % beteiligt. Da die Ges...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

Rz. 188 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (zum gewerblichen GrdStHandel. vgl. Rdn 719). Dazu gehören insbesondere die Gewinne aus gewerblichen Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Zur Offenbarung verpflichtete Personen

Rz. 291 [Autor/Stand] Welche Person zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsachen verpflichtet ist, ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen (§ 149 Abs. 1 AO). Zu den verschiedenen Formen von Täterschaft und Teilnahme s. Rz. 116 ff. Zu faktischen Organpersonen und zur Strohmannproblematik s. Rz. 118 ff. Rz. 292 [Autor/Stand] Zur Offenbarung steuerlich erheblicher Tatsa...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Schrifttum: Abele, Einschränkung des Anwendungsbereichs des Zeitreihenvergleichs bei Schätzungen, BB 2015, 1968; Beyer, Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH, Beschluss vom 6.4.2016 (1 StR 523/15) – Zu den Voraussetzungen einer Schätzung im Steuerstrafverfahren, NZWiSt 2016, 357; Beyer, Betriebsprüfung: Grenzen für Sicherheitszuschläge, DB 2018, 985; Beyer, Kritische Anmerk...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Zurechnungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg: Unkenntnis der Behörde von den steuererheblichen Tatsachen?

a) Notwendigkeit eines Zurechnungszusammenhangs Rz. 575 [Autor/Stand] Nach ganz h.L. setzt tatbestandsmäßiges Verhalten nicht nur einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg voraus, sondern einen weitergehenden Zurechnungszusammenhang. Dass die Feststellung bloßer Kausalität zwischen Handlung und Erfolg nicht zur Bejahung tatbestandlichen Unrechts ausre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gründung einer GmbH / 1 Vorgründungsgesellschaft

Wenn sich mehrere Gesellschafter zur Gründung einer GmbH zusammenschließen, entsteht bereits dadurch eine Vorgründungsgesellschaft. Diese kann die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aufweisen oder wenn bereits ein Handelsgewerbe betrieben wird, das nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bereits eine OHG sei...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 10 Vermietung durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

Die Rechtsfrage, ob eine "Eigennutzung" durch den Gesellschafter bei einer im Gesamthandseigentum stehenden Wohnung nicht bereits aus Rechtsgründen ausgeschlossen ist (mit der Folge, dass ein steuerlich anzuerkennendes Mietverhältnis zwischen der GbR und ihrem Gesellschafter vorliegt und die Werbungskosten in voller Höhe anzuerkennen sind), wurde vom BFH (nochmals) geprüft. N...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 12 Von der GmbH & Co. KG in die GmbH – Der Formwechsel

Als stille Gesellschaft bezeichnet man eine Gesellschaft, bei der sich jemand am Handelsgewerbe eines Anderen in der Weise beteiligt, dass er in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts, der Einzelkaufmann, aber auch eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein kann, eine Einlage leistet und dafür am Gewinn beteiligt wird. An einer freiberuflichen Praxi...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 7 Formwechsel von der GmbH & atypisch Still zur GmbH & Co. KG

Als stille Gesellschaft bezeichnet man eine Gesellschaft, bei der sich jemand am Handelsgewerbe eines Anderen in der Weise beteiligt, dass er in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts, der Einzelkaufmann, aber auch eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein kann, eine Einlage leistet und dafür am Gewinn beteiligt wird. An einer freiberuflichen Praxi...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.1.1 Allgemeines

Zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1–2 EStG Gewinnanteile und sonstige Bezüge aus Aktien, Kuxen, Genussrechten (mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist), GmbH-Beteiligungen und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (inkl. verdeckter Gewinnausschüttungen sowie entsprechende Bezüge aus Kapita...mehr

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Werbegemeinschaft (Miete) / 2 Verpflichtung des Mieters zum Beitritt einer Werbegemeinschaft

Denkbar ist weiter, dass die Werbemaßnahmen durch einen Verband – etwa einem Verein oder einer GbR – durchgeführt werden, wobei der Mieter zum Beitritt und zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet wird. Hinweis GbR als Organisationsform mit hohem Haftungsrisiko verbunden Nach der Rechtsprechung des BGH verstößt eine Klausel, die den Mieter zum Beitritt einer Werbegemein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grundsätze

Rz. 400 Der Vorsteuerabzug allgemein und das Abzugsverbot nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG im Besonderen bereiten in der Praxis keine Schwierigkeiten, wenn ein Unternehmer entweder nur Umsätze tätigt, die voll zum Abzug berechtigen, oder nur solche, die zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen. Werden jedoch in einem Unternehmen sowohl Umsätze getätigt, die zum Vorsteuerabzug ber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.4 Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen"

Rz. 94 Es müssen Lieferungen oder sonstige Leistungen für das Unternehmen des Abzugsberechtigten ausgeführt worden sein. Das bedeutet, dass die Vorumsätze der unternehmerischen Betätigung unmittelbar oder mittelbar dienen müssen und der Unternehmer der Leistungsempfänger ist. Diese Voraussetzung muss als Erstes zweifelsfrei feststehen.[1] Rz. 94a Der BFH sieht im Regelfall de...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Berufshaftpflichtversicherung

Die Übernahme von Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung durch den Arbeitgeber führt beim Arbeitnehmer einerseits zu Arbeitslohn; andererseits kann der Arbeitnehmer den Gegenwert zum Werbungskostenabzug geltend machen.[1] Dagegen führt die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten.[2] Dies gilt ebenso für d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Mehrheit von Mietvertragsbeteiligten

Rz. 13 Aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses folgt, dass alle Vermieter allen Mietern gegenüber die Kündigung erklären müssen (BGH, Urteil v. 28.4.2010, VIII ZR 263/09, NZM 2010, 577; BGH, Urteil v. 16.3.2005, VIII ZR 14/04, NJW 2005, 1715). Das entspricht auch der Ansicht des BGH, der jedoch im Einzelfall in Anwendung des § 242 den Einwand eines in der...mehr

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Elterliche Sorge / 3.3.1.1.2 Familienrechtliche Genehmigung

Nach §§ 1643 Abs. 1, 1915 Abs. 1, 1822 Nr. 3 BGB bedarf ein Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn daran ein Minderjähriger beteiligt ist. Unter die Vorschrift des § 1822 Nr. 3 BGB fällt der Abschluss des Gesellschaftsvertrages sowohl einer BGB-Gesellschaft als auch einer OHG oder einer KG – a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.1 Grundsätze

§ 613a BGB ist nur dann anwendbar, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht auf einen neuen Inhaber übergeht.[1] Dafür reicht es nicht aus, wenn das Eigentum an dem Betrieb an einen Dritten übergeht, der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb jedoch als eigenen weiterführt (z...mehr