Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Nachträgliche Eintragung in das Gesellschaftsregister.

Rn 13 Der Gesetzgeber hat für die GbR erstmals ein eigenes Gesellschaftsregister geschaffen (§§ 707 ff. BGB nF). Gem § 1 der neuen VO über die Einrichtung und Führung eines Gesellschaftsregisters lehnt sich dieses Register in Funktion und Inhalt eng an das Handelsregister an. Das Register sichert den Identitätsnachweis der Gesellschaft. An die neue Registereintragung knüpft ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Titel gegen die Gesellschafter.

Rn 11 Die Rechtsfähigkeit der GbR führt zu einer klaren Trennung in der Zwangsvollstreckung. Liegt ein Titel gg einige oder alle Gesellschafter vor, so schließt § 722 I BGB die Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft aus. Umgekehrt schließt ein Titel gg die Gesellschaft die Zwangsvollstreckung gg die Gesellschafter aus (§ 722 II BGB). Die Norm übernimmt damit inhaltlich d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Austritt aus einer Personengesellschaft (Satz 1 Alt. 1): Anwachsung

Rz. 557 [Autor/Stand] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personenhandelsgesellschaft oder einer fortbestehenden GbR aus, wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen stets den verbleibenden Gesellschaftern zu (§ 738 Abs. 1 Satz 1 BGB – s. Rz. 552). Dadurch erhöht sich der Wert ihrer quotenmäßig veränderten Beteiligungen (s. auch Rz. 27),[2] weil sich das – ggf. um eine Abf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendbarkeit.

Rn 2 Die Drittwiderspruchsklage richtet sich gg die Vollstreckung aus sämtlichen möglichen Vollstreckungstiteln, so auch gg die Vollstreckung aus Arresten und eV (BGHZ 156, 310, 314) und gg die Vollstreckung eines Arrestbefehls nach § 111d StPO (BGHZ 164, 176, 178 ff). § 771 gilt auch für Forderungspfändungen (BGH NJW 77, 384, 385; WM 81, 648, 649). Entspr anwendbar ist § 77...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / a) Abwicklungsvollstreckung

Rz. 235 Grundsätzlich ist die Abwicklungsvollstreckung am Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters (GbR-, OHG- oder Komplementäranteil) zugelassen. Die Beteiligung unterliegt der Testamentsvollstreckung, sobald und solange dies für die dem Testamentsvollstrecker obliegende Abwicklung notwendig ist. Dabei bedarf die Abwicklungstestamentsvollstreckung nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Gesellschaftsanteil an einer rechtsfähigen Personengesellschaft.

Rn 39a Der Anteil an einer rechtsfähigen GbR ist pfändbar. Früher folgte dies aus § 859 I aF. Nunmehr ergibt sich aus den §§ 711, 711a BGB die Übertragbarkeit des Gesellschaftsanteils als solchem sowie der Ausschluss der Übertragbarkeit von aus dem Gesellschaftsanteil sich ergebenden Vermögens- und Verwaltungsrechten (BTDrs 19/27635, 203). Die Pfändung des Gesellschaftsantei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vertreter.

Rn 12 Der gesetzliche Vertreter (zB: Bürgermeister einer Gemeinde; Geschäftsführer einer GmbH) einer Partei ist als Partei zu vernehmen. Persönlich haftende Gesellschafter der KG und von der Vertretung der Gesellschaft nicht ausgeschlossene Gesellschafter einer GbR und einer OHG sind sämtlich Partei (BeckOKZPO/Scheuch, § 373 Rz 6 ff; s sogleich Rn 13). Partei ist auch der Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Testamentsvollstreckung / 1. Überblick

Rz. 233 Bei der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen ist zu unterscheiden, ob sich die Testamentsvollstreckung auf den Gesellschaftsanteil eines persönlich haftenden Gesellschafters (GbR-, OHG- oder Komplementäranteil) oder auf einen Kommanditanteil erstrecken soll. Rz. 234 Grundvoraussetzung dafür, dass sich die Testamentsvollstreckung auf einen Gesellsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vernehmung des gesetzlichen Vertreters.

Rn 2 Für die Parteivernehmung tritt grds der gesetzliche Vertreter des Prozessunfähigen an dessen Stelle. Dementsprechend sind in Verfahren einer AG, GmbH oder Genossenschaft der Vorstand bzw die Geschäftsführer als Partei zu vernehmen; in Prozessen einer OHG, KG und der GbR die zur Vertretung berufenen Gesellschafter. Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlass- un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Novellierung von § 859 stellt eine Folgeänderung zu den neuen Vorschriften der §§ 711, 711a und 726 BGB dar. Der bislang geltende § 859 I aF eröffnete dem Gläubiger eines Gesellschafters einer GbR abweichend von §§ 851, 857 den Zugriff auf den nach § 719 S 1 BGB aF nicht übertragbaren Anteil am Gesellschaftsvermögen. Demgegenüber unterscheiden nunmehr die §§ 711, 71...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mehrheit von Berechtigten.

Rn 17 Richtet sich der Titel nur gg den Schuldner, ist die Vollstreckung in eine Forderung, die neben dem Schuldner auch anderen Gläubigern zusteht, grds unzulässig. Bei einer Gesamthandsforderung ist nur die Gesamthand forderungsberechtigt. Gläubiger des Mitglieds einer Gesamthand (GbR, Erbengemeinschaft) können nicht in diese Forderungen vollstrecken. Auch die Forderung, d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Innengesellschaft.

Rn 30 Im Unterschied zur Außen-GbR (BGHZ 146, 341 = NJW 01, 1046; BAG NJW 07, 3739, 3740) ist eine Innengesellschaft weder aktiv noch passiv parteifähig. Charakteristika einer Innengesellschaft sind die Nichtteilnahme am Rechtsverkehr und der damit einhergehende Verzicht auf die Bildung von Gesamthandsvermögen (PWW/v. Ditfurth § 705 Rz 34; MüKoBGB/Ulmer § 705 Rz 275). Bei de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Feststellungsklagen.

Rn 14 Bei der Beurteilung, ob iRe Feststellungsklage eine einfache oder notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, gelten die für eine Leistungsklage maßgeblichen Grundsätze. Darum kann ein einzelner Teilhaber Feststellungsklage erheben, sofern ihn das materielle Recht mit einer Einzelklagebefugnis versieht (BGH WM 17, 1940 Rz 23). Hat die Feststellung ein Recht zum Gegenstan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 8 Bei den Personenhandelsgesellschaften ist der Sitz dem Handelsregister zu entnehmen, da für diese Personen eine Pflicht zur Anmeldung besteht (für die OHG: § 106 II Nr 1b HGB; für die KG: § 161 II iVm § 106 II Nr 1b HGB; vgl Schlesw 12.12.22 – 2 AR 27/22). Die Begründung von Doppelsitzen bei den Personenhandelsgesellschaften ist unzulässig (s näher Baumbach/Hopt/Hopt § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Natürliche Personen.

Rn 9 PKH kann für jede Partei eines Verfahrens bewilligt werden. Mit Partei ist jede natürliche Person gemeint. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nicht an, auch Ausländern kann – auch wenn sie im Ausland leben – PKH bewilligt werden. Auch dem Nebenintervenienten kann PKH bewilligt werden. Dabei kommt es nur auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Nebenintervenie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Hinzutritt weiterer Gläubiger oder Schuldner

Rz. 173 [Autor/Stand] Hat schon der bloße Gläubigerwechsel regelmäßig keine Bereicherung des Schuldners zur Folge (Rz. 170), gilt dies erst recht beim Beitritt weiterer Gläubiger (§§ 420, 428, 432 BGB). Schenkungsteuerlich, ggf. auch erbschaftsteuerlich relevante Vorgänge ereignen sich allenfalls zwischen den Gläubigern (s. Rz. 158 ff. sowie 162 ff.). Rz. 174 [Autor/Stand] Mi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO M

Mahnantrag § 852 ZPO 5 Ausfüllhinweise § 690 ZPO 20; § 703a ZPO 2 Barcode § 690 ZPO 3, 5; § 691 ZPO 19; § 703c ZPO 10 Basiszinssatz § 688 ZPO 11 Beleg § 688 ZPO 16; § 690 ZPO 1, 20; § 691 ZPO 3; § 693 ZPO 8; § 703a ZPO 1 Bezeichnung des Gerichts § 690 ZPO 24 eK § 690 ZPO 13 Formularzwang § 690 ZPO 5 GbR § 690 ZPO 11 Gegenleistung § 688 ZPO 17; § 690 ZPO 23 Gerichtsgebühr § 688 ZPO 30;...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anwendungsfälle.

Rn 46 Nach § 768 I 1 BGB kann sich der Bürge darauf berufen, dass die Forderung in dem zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger geführten Prozess rkr aberkannt worden ist (BGH NJW 70, 279; BGH NJW-RR 05, 338, 339 [BGH 08.11.2004 - II ZR 362/02]). Gleichermaßen verbindlich ist die im Prozess zwischen Gläubiger und Schuldner ergangene Entscheidung auch für den Eigentümer ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschriften (bis 2015: ex-Art 18–21) gelten für individualvertragliche Arbeitsrechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Diese Merkmale sind europäisch-autonom auszulegen. In Betracht kommt eine Anlehnung an das EU-Primärrecht. Danach besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Behandlung sonstiger Urteilswirkungen.

Rn 7 Kommt weder eine Rechtskrafterstreckung noch eine Gestaltungswirkung zum Tragen, so fragt es sich, ob sonstige Urteilswirkungen eine notwendige Streitgenossenschaft konstituieren. Der Rechtsanwender muss sich stets vor Augen halten, dass materiell-rechtliche Erwägungen und Gründe der Logik, die eine einheitliche Entscheidung notwendig oder wenigstens wünschenswert ersch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelfälle.

Rn 2 Eine GmbH, die keinen Geschäftsführer hat, wird durch die Gesellschafter vertreten (§ 35 I 2 GmbHG); eine führungslose AG (ohne Vorstand) wird durch den Aufsichtsrat vertreten (§ 78 I 2 AktG). Zudem sind eine GmbH nach § 8 IV Nr 1 GmbHG und eine AG nach § 37 III Nr 1 AktG verpflichtet, bei der Anmeldung zum Handelsregister eine inländische Geschäftsanschrift anzugeben, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Das Tatbestandsmerkmal der Bereicherung

Rz. 8 [Autor/Stand] Das wichtigste Tatbestandsmerkmal der freigebigen Zuwendung ist die – objektive – Bereicherung des Bedachten.[2] Sie zeigt sich i.d.R. als substanzieller Vermögenszuwachs,[3] der nicht nur in einer Vermehrung der Vermögensgegenstände und Forderungen, sondern auch – bestätigt durch § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG (s. hierzu § 13 ErbStG Rz. 30 f.) – im Wegfall bzw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Tod der Partei.

Rn 6 Bei natürlichen Personen unterbricht deren Tod das Verfahren, auch wenn dieses unter der Firmenbezeichnung (§ 17 HGB) geführt worden ist. Der Tod muss nach Rechtshängigkeit eingetreten sein; hat der Verstorben aber vorher eine Prozessvollmacht erteilt, wirkt diese bei der später erhobenen Klage für den Erben fort, auch wenn er unbekannt ist (BGH FamRZ 24, 1642 Rz 5 = Be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Ermächtigung.

Rn 35 Das durch §§ 1368, 1369 BGB begründete Revokationsrecht eines Ehegatten, die Unwirksamkeit von Verfügungen des anderen Ehegatten (§ 1365: Vermögen im ganzen; § 1369: Haushaltsgegenstände) geltend zu machen, ist eine Erscheinungsform der gesetzlichen Prozessstandschaft. Ebenso verhält es sich mit der Unterhaltsklage eines vertretungsberechtigten Elternteils für Unterhal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Ausschluss der Bereicherung

Rz. 48 [Autor/Stand] Bei einem Rechtsanspruch des Zuwendungsempfängers auf die empfangene Leistung entsteht keine Bereicherung.[2] Da der Anspruch erlischt (§ 362 Abs. 1 BGB), ereignet sich – bei wertadäquater Erfüllungsleistung – nur eine bloße Vermögensumschichtung.[3] Umkehrschließend kommt es zu einer Bereicherung, soweit Anspruch und Leistung nicht wertadäquat sind (gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Verwaltungsanweisungen: OFD Niedersachsen v 26.10.2015, S 2000–103-St 221/St 222, DStR 2016, 245 (Partnerschaftsgesellschaft nein); OFD Ffm v 08.11.2017, S 2241aA-10-St 213, DB 2018, 94 (Anwendung des § 15a EStG auf andere Personen als Kommanditisten und/oder bei anderen als gewerblichen Einkünften). Rn. 43 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Anwendungsbereich von § 15a Abs 1–4 EStG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Parteien.

Rn 3 Die Bezeichnung der Parteien im Original des Urteils muss deren zweifelsfreie Identifizierung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung und zur Rechtskraftbestimmung ermöglichen; ggf kann deshalb neben Namen, Vornamen und Anschrift auch die Berufsbezeichnung aufgenommen werden (Musielak/Musielak Rz 4), die Bezeichnung ›jun.‹/›sen.‹ oder sonstige klarstellende Merkmale. Für die...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fortbestand der Vollmacht.

Rn 7 Fortbestehen kann nur eine wirksam erteilte Vollmacht, also eine Vollmacht von einer im Zeitpunkt ihrer Erteilung dazu berechtigten Person (München, Urt v 9.5.19 – 23 U 2693/18, Rz 29, 30). Ist die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, endet die wirksam erteilte Vollmacht mit Wirkung für das gerichtliche Verfahren weder durch ihren Tod noch durch den Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Werbende Tätigkeit.

Rn 8 Die AG wird grds – auch bei Klagen einzelner Aufsichtsratsmitglieder (§§ 246 II 3, 249 I; BGHZ 122, 342, 344 f) – durch den Vorstand (§ 78 I AktG), ggf einen Notvorstand (§ 85 AktG), vertreten. Erheben Aktionäre Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage, wird die Gesellschaft durch Vorstand und Aufsichtsrat in Gesamtvertretung vertreten (§§ 246 II 2, 249 I, 275 IV AktG). In P...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Fälle eines nicht bestehenden Interventionsgrundes.

Rn 6 Ein rein tatsächliches oder wirtschaftliches Interesse am Obsiegen der unterstützten Partei rechtfertigt eine Nebenintervention nicht (Frankf NJW-RR 23, 638 [BGH 25.10.2022 - VI ZR 382/21]; Köln NJW 24, 1661 [OLG Köln 21.02.2024 - 17 W 13/24] Rz 6). Das Interesse eines Insolvenzgläubigers, einen gg den Insolvenzverwalter geltend gemachten Anspruch, die Herausgabe eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Unternehmertestament / 1. Erbeinsetzung

Rz. 72 Das Einzelunternehmen besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger von Rechten und Pflichten ist der Erblasser. Das Einzelunternehmen fällt als wirtschaftliche Einheit in den Nachlass.[57] Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermögensgegenstände ändert hieran nichts. Insbesondere begründet sie kein Sondervermögen.[58] Rz. 73 Nicht vererblich ist die Kaufmannseigen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Drittschuldner.

Rn 53 Mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wird die Pfändung nach Abs 3 bewirkt. Wird ihm der Pfändungsbeschluss nicht zugestellt, ist die Pfändung unwirksam (BGHZ 228, 75 Rz 16), Ausn §§ 857 VI, 830. Die Zustellung an den Drittschuldner ist nach § 173 I 2 GVGA vor der Zustellung an den Schuldner durchzuführen, falls nicht der Auftraggeber eine a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtsmittel.

Rn 6 Die Rechtsmittelfristen laufen für die einzelnen Streitgenossen separat (BGH GRUR 84, 36 f). Die Art des Rechtsbehelfs beurteilt sich nach der prozessualen Lage des einzelnen Streitgenossen: Einem säumigen Streitgenossen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs (§ 338) eröffnet, während ein anderer Streitgenosse das gg ihn ergangene Endurteil mit einem Rechtsmittel anfechten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt.

Rn 26 Die Partei wählt ihren Anwalt aus und benennt ihn im Bewilligungsverfahren. In der Regel wird die Wahl schlüssig erklärt werden, indem der Anwalt PKH beantragt; der Antrag hinsichtlich seiner Beiordnung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Ein Anwalt, der die Partei nicht vertreten hat oder nicht mehr vertritt, darf nicht beigeordnet werden (Brandbg FamRZ 07, 17...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 3 EStG

Rn. 40 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Das MoPeG v 10.08.2021, BGBl I 2021, 3436 hat bei der KG nun auch ausdrücklich die Unterscheidung zwischen Haftsumme und vereinbarter Einlage (früher Pflichteinlage) in § 171 Abs 1 HGB nF verankert. Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 S 2 EStG, KG-Verlustanteile auch über die geleistete Einlage hinaus, dh unter Inkaufnahme eines negativen Kap...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine (entsprechende) Anwendung von § 727.

Rn 4 Die Vorschrift ist weder direkt noch analog anwendbar, wenn an die Stelle der alten Partei keine neue in deren Rechtsstellung eintritt, also kein Fall von Sukzession, sondern zT immer noch Identität vorliegt. Vielmehr muss hier idR die Parteibezeichnung geändert oder berichtigt werden. In die Klausel ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, wenn der wirkliche Gläubig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gg das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen.

Rn 5 Die Erklärungspflicht verlangt eine Forderungspfändung durch einen wirksamen, dh insb zugestellten Pfändungsbeschluss (Keller/Steder HdB ZVR, Kap 3 Rz 444). Ein vorläufiges Zahlungsverbot genügt nicht (AG Calw DGVZ 21, 67; AG Heilbronn DGVZ 21, 146; AG Bonn BeckRS 21, 24284). Auf eine Überweisung der gepfändeten Geldforderung kommt es nicht an (BGHZ 68, 289, 291). Für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verschmelzung von KG

Rn. 62a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach dem Wortlaut des § 15a Abs 2 EStG ist ein verrechenbarer Verlust vom weiteren Bestehen, der Nämlichkeit des Anteils, abhängig. Gem § 24 Abs 3 UmwStG liegt bei der Verschmelzung von KG eine Veräußerung des Kommanditanteils durch den einbringenden Kommanditisten vor. Bei Buchwertfortführung auf Antrag (idF des SEStEG) entsteht jedoch kei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / b) Einfache erbrechtliche Nachfolgeklauseln

Rz. 64 Die einfache Nachfolgeklausel ist Gegenstand von § 711 Abs. 2 S. 1 BGB, der die Zulässigkeit der Vererblichstellung der Gesellschaftsbeteiligung ausdrücklich anordnet. Konsequenz der einfachen Nachfolgeklausel ist die Fortsetzung der Gesellschaft mit den Erben, die sämtlich in die die Gesellschafterstellung einrücken.[98] Rz. 65 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 5. Auflösungsklauseln

Rz. 108 Abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Auflösungsklausel vereinbart werden, nach der die Gesellschaft durch Tod eines Gesellschafters in Auflösung gerät (vgl. § 730 Abs. 1 S. 1 BGB, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 2 HGB für die OHG und § 161 Abs. 2 HGB für die KG). Die Auflösung entspricht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff der Gesellschaften und juristischen Personen.

Rn 1 Für jede verklagbare (passiv parteifähige) Personenvereinigung (vgl auch § 50 II ZPO) oder Vermögensmasse muss im Anwendungsbereich der EuGVO ein Gerichtsstand eröffnet sein. Das daher weit zu verstehende Begriffspaar erfasst insb die BGB-Gesellschaft (Rauscher/Staudinger Rz 3). Abs 1 regelt allerdings nicht die Rechts- bzw Parteifähigkeit. Hierfür ist das Recht des ang...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuerklasse III

Rz. 61 [Autor/Stand] Alle übrigen zuvor nicht genannten Erwerbe unterfallen der Steuerklasse III. Aus dem Kreis der Verwandten sind das vor allem die Großneffen und Großnichten, Onkel und Tanten, Cousinen und Cousins, Pflegekinder, sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften und Verlobte. Rz. 62 [Autor/Stand] Ist die Identität der übertragenden Person nicht klar – etwa, weil Ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erklärungspflichtige Personen (Abs. 3)

Rz. 7 [Autor/Stand] Erklärungspflichtig ist derjenige, dem die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes zuzurechnen ist (§ 28 Abs. 3 Satz 1 BewG; vgl. auch § 181 Abs. 2 Satz 1 AO). Dies kann sowohl der rechtliche als auch wirtschaftliche Eigentümer i.S.d. § 39 AO sein. Für die erklärungspflichtige Person haben ggf. die gesetzlichen Vertreter oder Verfügungsberechtigten zu h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonstige passiv parteifähige Personen.

Rn 4 Zu den sonstigen passiv parteifähigen Personen, die von § 17 erfasst werden, zählen die Personenhandelsgesellschaften wie die OHG (§ 105 II HGB) und die KG (§ 161 II HGB), Vereine ohne Rechtspersönlichkeit (§ 54 I BGB, früher: nicht rechtsfähige Vereine, zB Gewerkschaften), politische Parteien (§ 3 PartG), Partnerschaftsgesellschaften (§ 7 II PartGG iVm § 105 II HGB), d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Formulierung.

Rn 9 Die genaue Abfassung des Tenors ist vielfach Geschmackssache. Die Befehlsform (›Die Klage ist abzuweisen‹) empfiehlt sich aber nicht. Begründungselemente sind aus dem Tenor grds herauszuhalten, anders aber wegen § 850f II bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (Bsp: ›Der Beklagte wird wegen einer vorsätzlich unerlaubten Handlung verurteilt, …‹), doch es reicht auch Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vollerbeneinsetzung / 3. Personengesellschaften, nicht eingetragene Vereine, Miterbengemeinschaften

Rz. 39 Soweit eine Personengesellschaft rechtsfähig ist, kann sie auch Erbin werden. Dies gilt unproblematisch für OHGs und KGs, und wohl auch für BGB-Gesellschaften.[35] Auch die Wohnungseigentumsgesellschaft ist rechtsfähig (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG) und kann somit Erbin werden. Nach dem MoPeG gibt es keinen nicht rechtsfähigen Verein mehr (vgl. Verweisung des § 54 Abs. 1 S. 2...mehr