Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wendt, Einkommensteuerliche Aspekte alter u neuer Kooperationsformen landw Betriebe, FR 1996, 265; Ritzrow, Mitunternehmerschaft bei Ehegatten in der LuF, StBp 2007, 17; v. Twickel, Drum prüfe, wer sich ewig bindet … – Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten, DStR 2009, 411. Rn. 127 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Einkünfte aus LuF sind entsprechend § 2 Abs 1 EStG demjenigen...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / III. Pflicht zur einfachen Buchführung/Aufzeichnungspflichten

Rz. 9 Der RA, ob als Einzelanwalt tätig oder in Zusammenschluss einer Sozietät in Form der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder der Partnerschaftsgesellschaft (PartG), hat die Freiberuflereigenschaft. Rz. 10 Wer ein Freiberufler ist, ergibt sich auch aus der Regelung des § 18 EStG (Einkommensteuergesetz). Der Freiberufler hat im Gegenteil zu dem Gewerbetreibenden einig...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Scheinselbstständigkeit / 3.2 Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften, insbesondere sofern die Geschäftsanteile vollständig in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegen (Alleingesellschafter), kann hingegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. Der Auftragnehmer wird dann in seiner eigenen Person zum Arbeitnehmer. Bei Personengesellschaften, bei denen die Geschäftsanteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsformen für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 10 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[2], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S. des § 22 BGB betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der drei Rechtsformen nicht generell, dass eine geme...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Tod, Liquidation, Umwandlung und Insolvenz

Rz. 208 Ist der Verwalter eine natürliche Person und stirbt dieser, endet seine Organstellung mit seinem Tod; das Amt ist Fall personengebunden, eine Rechtsnachfolge durch den Erben kommt nicht in Betracht (§§ 168 S. 1, 673 BGB analog).[168] Rz. 209 Veräußert ein Einzelkaufmann sein Einzelhandelsgeschäft mit Firma, wird der Erwerber nicht zum Verwalter.[169] Denn der Verwalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hauptberuflichkeit (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 28 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei der Frage, ob jemand hauptberuflich Landwirt (s Rn 16 Nr (2)) ist, ist auf die jeweiligen Verhältnisse des Einzelfalls abzustellen. Nach Auffassung der FinVerw (OFD Niedersachsen v 29.08.2016, S 3121–8-St 286) soll "hauptberuflich" nur gegeben sein, wenn der Betriebsinhaber mindestens 50 % seiner Arbeitskraft in seinem luf Betrieb einset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Eigene Wohnzwecke

Rn. 97 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bei der neu errichteten Wohnung muss es sich entweder um eine Betriebsleiter- o eine Altenteilerwohnung handeln, die von diesem Personenkreis auch nach Bezugsfertigkeit selbst genutzt wird; demzufolge ist eine Vermietung der errichteten Wohnung nach Bezugsfertigkeit grundsätzlich schädlich, auch wenn die Vermietung nur kurze Zeit bestehen so...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.6.3 Übergangsfragen iVm dem StVergAbG

Tz. 288 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Wenn eine PersGes, die nach den bis zum VZ 2002 geltenden Regelungen bei Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV ihrer MU als OT anerkannt worden ist, die Organschaft nach Inkrafttreten des StVergAbG fortsetzen wollte, musste die Organbeteiligung in dem Umfang aus dem Sonder-BV der MU in das Gesamthandsvermögen der PersGes wechseln...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / aa) Fortführung mit den übrigen Gesellschaftern

Rz. 60 Nach § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB führt mit der Einführung des MoPeG[213] der Tod eines Gesellschafters bei der BGB-Gesellschaft nicht mehr zu deren Auflösung, sondern zu einem Ausscheiden des Gesellschafters, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes geregelt wurde. Der Anteil des verstorbenen Gesellschafters wächst den übrigen Gesellschaftern an. Auf die Erben ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ehegattengemeinschaft

Rz. 103 [Autor/Stand] Besonderheiten bestehen hier bei Ehegatten. Hier kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne den Abschluss eines gesonderten Gesellschaftsvertrages entstehen, wenn bezüglich der Eigentumsverhältnisse eine bestimmte Situation eingetreten ist. Zwar ist die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichtes[2], wonach zwischen Ehegatten, von denen der ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Betriebsinhaberschaft (§ 13b Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a EStG)

Rn. 17 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Von der Möglichkeit der gemeinschaftlichen Tierhaltung iSd § 13b EStG kann nur Gebrauch gemacht machen, wenn alle Gesellschafter oder Mitglieder Inhaber eines Betriebs der LuF sind; dh LuF, welche die ihnen kraft Eigentums oder aufgrund sonstigen steuerlich anzuerkennenden Nutzungsüberlassungsverhältnisses zuzurechnende Fläche selbst bewirts...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (1) Gesetzliche Regelungen

Rz. 246 In der Zeit vor dem 1. Januar 2042 regelte § 727 Abs. 1 BGB a.F., dass die GbR – vorbehaltlich abweichender Regelungen des Gesellschaftsvertrages – mit dem Tod eines Gesellschafters als aufgelöst galt.[761] Nunmehr unterscheidet das Gesetz zwischen der rechtsfähigen GbR (§§ 706 ff. BGB) und der nicht rechtsfähigen GbR (§§ 740 ff. BGB) und sieht für die zuerst genannte...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Fortsetzungsklausel, Möglichkeiten der Abfindungsbeschränkung

Rz. 250 Fortsetzungsklauseln bilden im Grunde den (aktuellen) gesetzlichen Regelfall nach, indem sie eine Fortsetzung der Gesellschaft unter den verbleibenden Gesellschaftern unter gleichzeitigem (todesbedingtem) Ausscheiden des Verstorbenen vorsehen.[770] Seit dem Inkrafttreten des HRefG 1998 beschränkte sich die praktische Bedeutung im Wesentlichen auf GbRs, wo sie aber – ...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / B. Zum prozessualen Begriff des Wohnungseigentümers

Rz. 9 Die Zuständigkeit für den besonderen Gerichtsstand (§ 43 Abs. 1 S. 2 WEG) sowie die ausschließlichen Gerichtsstände nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Nr. 4 WEG knüpfen an den Begriff des "Wohnungseigentümers" an. Rz. 10 Wer Wohnungseigentümer ist, stellt im Zusammenhang mit der Zuständigkeit eine sog. "doppelt relevante Tatsache" dar, d.h. eine solche Tatsache, die s...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Form

Rz. 392 Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.[678] Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB soll den Kündigungsempfänger hinsichtlich der Aufklärung der Identität des Ausstellers, der Echtheit der Urkunde und der Frage, wer die Erklärung abgegeben hat, schützen.[679] Dies bed...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Klageänderung

Rz. 65 Eine Klageänderung liegt immer dann vor, wenn sich der ursprüngliche Streitgegenstand ändert. Der Streitgegenstand ist der Gegenstand, über den das Gericht wegen des zugrunde liegenden Klagegrundes und dem/den gestellten Antrag/Anträgen des Klägers zu entscheiden hat. Rz. 66 Eine Klageänderung ist immer nur dann möglich, wenn der Beklagte zustimmt oder aber das Gericht...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 5. Schuldner des Anspruchs

Rz. 24 Anspruchsgegner ist der Wohnungseigentümer, der gegen das gemeinschaftliche Regelwerk verstößt oder das gemeinschaftliche Eigentum beeinträchtigt. Bei der Feststellung dieses Eigentümers ist zu berücksichtigen, dass es auch Beeinträchtigung gibt, die dem Wohnungseigentümer, dem sie zugutekommen, nicht zugerechnet werden können. Beispiele sind ein Alleineigentümer, der...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Nachfolge bei Personengesellschaft

Rz. 9 Sieht der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vor, so scheiden der Gesellschafter der OHG und der Komplementär der KG bei Tod lediglich aus, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB direkt bzw. über § 161 Abs. 2 HGB für die KG.[27] Ein Abfindungsanspruch fällt der Erbengemeinschaft zur gesamten Hand an, § 728 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m § 105 Abs. 3 HGB (OHG) bzw. § 728 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (2) Fortsetzungsklausel, Möglichkeiten der Abfindungsbeschränkung

Rz. 43 Als Fortsetzungsklauseln werden solche Regelungen bezeichnet, denen zufolge die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit den übrigen Gesellschaftern fortgeführt wird. Der verstorbene Gesellschafter scheidet im Zeitpunkt seines Todes aus der Gesellschaft aus. Damit erlöschen automatisch auch alle ihm bis dato zustehenden gesellschaftsrechtlichen Mitgliedschaftsr...mehr

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Gesellschafter / 4.1 Sozialversicherung

Die Ausführungen zu den Gesellschaftern einer GbR gelten entsprechend. Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) stehen also ebenfalls niemals in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zu der Gesellschaft.mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Erbengemeinschaft/Miterbe als Mandant

Rz. 16 Der Anwalt, der eine gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung abwehren soll, wird zunächst sehr genau zu prüfen haben, ob er tatsächlich alle Miterben vertreten kann oder ob hier nicht Interessenkollision droht (siehe hierzu auch Rdn 34). Nach der Entscheidung des II. Senats des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR[44] wurde (erneut) diskutiert, ob diese Rspr...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Person des Verwalters

Rz. 24 Jede geschäftsfähige natürliche Person kann grundsätzlich zum Verwalter bestellt werden. Rz. 25 Maßgeblich ist, unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, dass für den Rechtsverkehr ersichtlich ist, wer für die Annahme und Abgabe von Willenserklärungen verantwortlich ist. Die GdWE sowie Dritte sind insofern schutzwürdig, als für sie erkennbar sein muss, ob die Abgabe ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nebenbetriebe iSd § 13 Abs 2 Nr 1 EStG

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Als Nebenbetrieb gilt dem § 13 Abs 2 Nr 1 EStG ein Betrieb, der dem luf Hauptbetrieb zu dienen bestimmt ist. Das ist im Allgemeinen der Fall, wenn der Nebenbetrieb hauptsächlich dazu dient, die Erzeugnisse des luf Hauptbetriebs zu bearbeiten oder zu verarbeiten und zu veräußern (also die Erträge des Hauptbetriebs zu erhöhen und zu sichern, R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.3 Die Organbeteiligung muss zum Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft gehören (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 3 KStG)

Tz. 158 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bis zum VZ 2002 reichte bei PersGes mit inl MU (auch bei der Mehrmütterorganschaft) die Zugehörigkeit der Organbeteiligung zum Sonder-BV der MU aus (s Tz 282). Ab dem VZ 2003 muss die Organbeteiligung zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 283). Die Fortsetzung der Organschaft setzt die Übertragung der Organbeteiligung aus dem Son...mehr

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Aufwandsentschädigung / 2.1 Zahlung aus öffentlichen Kassen

Im öffentlichen Dienst gezahlte Aufwandsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach gesetzlich festgelegt und im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind.[1] Andere Aufwandsentschädigungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften (z. B. Gemeinden, Landkreise) sind steuerfrei, wenn sie aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leis...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / II. Möglichkeit von Verrechnung mit Vergütungsansprüchen

Rz. 253 Wird Fremdgeld veruntreut, drohen dem Anwalt zahlreiche Sanktionen, strafrechtlich (§ 266 StGB), zivilrechtlich (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB) und berufsrechtlich (§§ 43a Abs. 7, 114 Abs. 1 Nr. 5 BRAO). Die entscheidende Frage beim Fremdgeld ist jedoch, unter welchen Umständen Fremdgeldbeträge mit offenen Vergütungsansprüchen des RA verrechnet werden können. Die...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 2.4 Stille Gesellschaft

Stille Gesellschafter erzielen steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen [1], die nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen, wenn es sich um eine typisch stille Beteiligung handelt. Sie unterliegen dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.[2] Für ein Vorfälligkeitsentgelt als Teil des Veräußerungsentgelts im Zusammenhang mit der Ausein...mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / Leitsatz

1. Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungsteuerrechtlich bereichert. 2. Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG erfasst. BFH,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 34 Abs. 6 BewG ist vom Finanzausschuss des Bundestages auf Vorschlag des Ernährungsausschusses in das Gesetz eingefügt worden. Sie soll einer neueren Entwicklung in der Landwirtschaft Rechnung tragen und die Bildung der wirtschaftlichen Einheit erleichtern, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft von einer Gesellschaft oder Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtliche Entwicklung und Bedeutung

Rz. 4 [Autor/Stand] § 34 BewG wurde in mehreren Schritten aufgebaut, wobei teilweise Regelungen aus anderen (älteren) Bewertungsgesetzen übernommen und modifiziert wurden. In einzelnen Absätzen finden sich allerdings auch komplett neue Bestimmungen. So sind die Absätze 1 bis 3 insgesamt neu. Nach Absatz 1 gliedert sich der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in den Wirtsch...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Vertretung durch den Verwalter

Rz. 3 Nach Absatz 1 Satz 1 vertritt der Verwalter die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich. Er hat damit eine organschaftliche Vertretungsmacht; eines Ermächtigungsbeschlusses der Wohnungseigentümer bedarf es von einer Ausnahme abgesehen nicht.[5] Die betrifft den Abschluss eines Grundstückskauf- oder Darlehensvertrags – aber nicht deren Erfül...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vergütung bei Vollstreckung gegen mehrere Schuldner

Rz. 606 Vollstreckt der RA auftragsgemäß (auch gleichzeitig oder im selben Antragsformular) gegen mehrere Schuldner, bildet jede Vollstreckungsmaßnahme gegen jeden Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit. Es entsteht somit pro Schuldner ein gesonderter Vergütungsanspruch.[69] Unerheblich ist, ob es sich um verschiedene oder denselben Vollstreckungstitel handel...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Anteil an Personenhandelsgesellschaft

Rz. 20 Treten die Miterben über den zum Nachlass gehörenden Gesellschaftsanteil (aufgrund der sog. Eintrittsklausel) als Gesellschafter in eine Personenhandelsgesellschaft – Entsprechendes gilt auch für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts[61] – mit demselben rechtlichen Charakter wie der Erblasser ein, so bestimmt sich ihre Haftung für die bisherigen Gesellschaftsverbindli...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Verbindlichkeiten des BGB-Gesellschafters

Rz. 57 Keine Besonderheiten gelten, wenn der Erblasser Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts war. Wird diese durch den Tod des Gesellschafters aufgelöst (§ 727 BGB), tritt der Erbe in die Abwicklungsgesellschaft ein. Für die Verbindlichkeiten des Erblassers haftet er nach erbrechtlichen Grundsätzen mit der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.[129] Ist die Auflösun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Obstbaugemeinschaften

Rz. 108 [Autor/Stand] Grundlage der Bewertung bei Obstbaugemeinschaften sind die Absätze 5 und 6 des § 34 BewG.[2] Daher ist zu untersuchen, ob die Wirtschaftsgüter der Gemeinschaft (Bruchteilseigentum) wirtschaftlich mit den Betrieben der an dieser Gemeinschaft Beteiligten verbunden sind, d.h. ob sie zusammen mit ihnen genutzt werden oder ob es sich um einen von einer Gesel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftliche Einheit beim Betriebsvermögen

Rz. 121 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Zurechnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen ist, dass sie zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, die dem Betrieb des Gewerbes als Hauptzweck dient (§ 95 BewG). Demgemäß ist der gewerbliche Betrieb vor allem nach der Zweckbestimmung der Wirtschaftsgüter abzugrenzen, wobei die tatsächliche Widmung durch den Betriebsinha...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Vertreter

Rz. 17 Ist ein Wohnungseigentümer nicht voll geschäftsfähig, ist sein gesetzlicher Vertreter zu laden, etwa die Eltern. Steht das Wohnungseigentum mehreren Eigentümern als Bruchteilsgemeinschaft zu, sind sie alle zu laden, sofern die ­Gemeinschaftsordnung keine Sonderregelung (etwa die Vertretung durch einen Eigentümer) vorsieht. Bei Gesellschaften wie OHG oder KG ist der ve...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Tatbestandmäßige Voraussetzungen

Rn. 16 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Eine gemeinschaftliche Tierhaltung idS liegt nur vor, wenn sämtliche (sachlichen wie persönlichen) Voraussetzungen des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG vorliegen (BFH v 26.04.1990, BStBl II 1990, 802; BFH v 17.09.1992, BFH/NV 1993, 502), wenn also alle Gesellschafter oder Mitgliedermehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Wohnungseigentümer

Rz. 6 Nach Absatz 1 S. 1 trägt die Kosten einer baulichen Veränderung, die "einem" Wohnungseigentümer gestattet worden ist, "dieser" Wohnungseigentümer. Die Vorschrift geht davon aus, dass es nur einen ínteressierten Wohnungseigentümer gibt. Mit Wohnungseigentümer ist hier wie sonst der Eigentümer eines Wohnungs- oder Teileigentumsrechts gemeint. Das kann eine einzelne Perso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines, Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 UmwStG regelt die stliche Rückbeziehung von Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung) iSd §§ 3 bis 19 UmwStG , also sowohl von Umwandlungen von einer auf eine andere Kö als auch von Kö auf Pers-Ges bzw auf eine natürliche Person. Drüen/Wöhrle (in F/D, § 2 UmwStG Rn 1) bemängeln mit Recht, dass der Geltungsbereich des § 2 UmwStG unklar formulie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Absetzungsberechtigter

Rn. 16 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Absetzungsberechtigt ist der StPfl, der auch sonst AfA-berechtigt wäre (s § 7 Rn 1, 1a (Handzik)), zB auch Körperschaften (R 8.1. Abs 1 Nr 1 KStR 2022). Rn. 16a Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Bei Gebäuden, die im Miteigentum mehrerer StPfl stehen, stehen die erhöhten Absetzungen nach § 7h EStG grds im Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu (R 7h...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 2. Steuerrechtliche Buchführungspflicht

Rz. 5 Es könnte sich ggf. aus den Steuergesetzen eine Buchführungspflicht ergeben. Hierzu sind die §§ 140 und 141 AO (Abgabenordnung) zu prüfen. Diese Vorschriften betreffen jedoch nur Kaufleute oder Land- und Forstwirtschaftsbetriebe. Dazu zählt der RA als Freiberufler nicht. Rz. 6 Aus den Steuergesetzen ergibt sich, dass der RA als Freiberufler auch nicht aus steuerlichen G...mehr

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Gesellschafter / 1.2 Lohnsteuerliche Besonderheiten

Bei Gesellschaftern von Personenhandelsgesellschaften liegt lohnsteuerrechtlich grundsätzlich kein Dienstverhältnis vor; sie sind aufgrund ihrer persönlichen Haftung als Mitunternehmer anzusehen, die Mitunternehmerinitiative entfalten können und Mitunternehmerrisiko tragen. Sie erzielen gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 EStG. Auch bei einer grundsätzlich freiberuflich tätig...mehr

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