Fachbeiträge & Kommentare zu GbR

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§ 10 Privates Baurecht / A. Einleitung

Rz. 1 Das Bauvertragsrecht ist im Wesentlichen Werkvertragsrecht. Der Bauherr schließt Verträge mit Architekten und Ingenieuren sowie mit den einzelnen Bauhandwerkern. Bei größeren Bauvorhaben gibt es neben dieser gewerkebezogenen Vergabe an Einzelunternehmer und Planer noch verschiedene Kombinationen, bei denen bestimmte Pakete von geschuldeten Gewerken an einen Generalunte...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Abfindungsregelungen

Rz. 12 Die gesetzlichen Abfindungsregelungen der §§ 728 ff. BGB sind durch die Abfindungsregelung in § 14 des Musters abbedungen. Als "richtiges" Bewertungsverfahren dürfte heute auch nach der Rechtsprechung nur noch das Ertragswertverfahren in Betracht kommen.[22] Die Abfindungsregelung ist differenziert geregelt nach dem Grund des Ausscheidens. Die Abfindung mit dem vollen...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Gründer

Rz. 17 Die Gründer stellen die Satzung fest und übernehmen die Aktien der Gesellschaft, die damit errichtet ist, §§ 2, 29 AktG. Wer keine Aktie zeichnet, ist kein Gründer und kann an der Errichtung der Gesellschaft nicht teilnehmen. Gründer können natürliche und juristische Personen mit Sitz im In- oder Ausland sein, außerdem alle Personenhandelsgesellschaften. Auch die Gese...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / cc) Weitere parteifähige Zusammenschlüsse

Rz. 96 Des Weiteren sind Gewerkschaften als parteifähig gem. § 10 S. 1 ArbGG vor den Arbeitsgerichten, aber nach der Rechtsprechung[88] auch vor den Zivilgerichten anzusehen. Dies gilt auch für ihre Unterorganisationen, wie Bezirks- oder Kreisverbände, soweit sie eine körperschaftliche Verfassung haben und eigenständig tätig sind.[89] Ebenfalls sind politische Parteien und ih...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Sicherheitenpool

Rz. 43 Ein außergewöhnlich hoher Kreditbedarf führt aber nicht nur dazu, dass mehrere Kreditinstitute den Kredit im Rahmen eines Konsortialkreditvertrags ausreichen; ebenso werden die Sicherheiten in einen Poolvertrag eingebracht. Ein derartiger Sicherheitenpoolvertrag[84] kommt auch dann in Betracht, wenn die von dem Kreditnehmer zur Verfügung gestellte Sicherheit nicht auf...mehr

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§ 13 Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 51 Die Erbengemeinschaft ist eine sog. Gesamthandsgemeinschaft, an der jeder Miterbe mit einem bestimmten Anteil beteiligt ist. Sie ist als solche nicht rechtsfähig. Im Ergebnis heißt das, dass die Erbengemeinschaft selbst auch nicht parteifähig ist, sondern nur die einzelnen Erben – in Erbengemeinschaft – klagen können. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaf...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 6. Kündigung der Gesellschaft

Rz. 13 Gemäß § 725 Abs. 4 BGB steht dem Gesellschafter, der als Minderjähriger in die Gesellschaft eingetreten ist, bei Vollendung der Volljährigkeit ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung der Gesellschaft zu, sofern kein Fall von § 725 Abs. 4 S. 2 BGB vorliegt. Die Kündigung ist nur binnen drei Monaten nach Eintritt der Volljährigkeit zulässig. In § 14 Abs. 3 d...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 17 Dem Vertrag liegt folgende Konstellation zugrunde: Die derzeitigen Inhaber einer größeren interprofessionellen Kanzlei haben sich entschlossen, von dem ursprünglichen "Stammesdenken" abzugehen und, dem weiteren Wachsen der Kanzlei Rechnung tragend, diese für Kollegen zu öffnen, die in ihrer Person den Ansprüchen des § 17 Abs. 1 des Vertrages gerecht werden. Besonderer...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorgründungsgesellschaft

Rz. 9 Mit dem internen Entschluss mehrerer Personen zur Gründung einer GmbH kommt eine Vorgründungsgesellschaft zustande. Sie ist BGB-Gesellschaft (ggf. OHG, wenn sie ein Handelsgewerbe betreibt). Sie ist nicht identisch mit der durch den Abschluss des Gesellschaftsvertrages entstehenden Vorgesellschaft und erst recht nicht mit der GmbH, sie geht auch nicht in diese über.[30...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Haftung

Rz. 25 Seit der Fassung des PartGG vom Juli 1998 ist eine Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung nicht (mehr) notwendig.[39] In einer PartG mbB haftet selbst der handelnde Partner nicht mehr für Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung. Hinsichtlich aller weiteren Verbindlichkeiten bleibt es bei der Vollhaftung aller Partner ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesell...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Actio pro socio

Rz. 118 Soweit die zur Vertretung der GmbH berufenen Organe versagen, können Gesellschafter unter Umständen Ansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen im Wege der actio pro socio geltend machen.[449]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Unterbeteiligung

Rz. 197 Eine Unterbeteiligung[877] ist eine Beteiligung am Anteil regelmäßig in der Form einer Innen-GbR.[878] Vinkulierungsklauseln gelten für ihre Begründung grundsätzlich nicht (vgl. Rdn 189). Der Unterbeteiligte steht nur zum Gesellschafter, nicht aber zur GmbH in einem Gesellschaftsverhältnis. Daher gelten die Vorschriften des GmbHG für die Unterbeteiligung grundsätzlic...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 8. Ausweg: Planungs-ARGE?

Rz. 78 In der Literatur wird empfohlen, zwecks Vermeidung der oben aufgezeigten Probleme eine Innengesellschaft zu gründen, die die Ausführung der Leistungen übernimmt. Im einfachsten Fall tritt die ARGE als Vertragspartner auf. Für den Bauherrn dürften sich hieraus keine Probleme ergeben. Er kann durch vertragliche Gestaltung sicherstellen, lediglich einen Ansprechpartner z...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Handelsfirma

Rz. 10 Gem. § 17 Abs. 1 HGB ist "die Firma der Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt". Nur der Name ist die Firma.[64] Der allgemeine Sprachgebrauch ist daher oft irreführend. Die Firma ist der Name des Inhabers des Unternehmens, sein Name schlechthin oder der Name, unter dem er das Unternehmen betreibt.[65] Die Firma des Kau...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 8. Aufnahme neuer Partner

Rz. 28 Der Aufnahme eines Partners sollte zumindest in dem Fall, dass dieser nicht zuvor bereits als Angestellter oder in Bürogemeinschaft mit der Partnerschaft tätig war, eine längere Erprobungsphase vorausgehen. In Partnerschaften bzw. Sozietäten sind sehr häufig Eigenschaften wie Loyalität, Kooperationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen im Außenverhältnis usw., d.h. die spe...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / d) Rechtsform des Handelsvertreters

Rz. 6 Handelsvertreter kann jede natürliche oder juristische Person (z.B. AG, GmbH, e.V., eG),[30] ein Minderjähriger oder nicht voll Geschäftsfähiger mit Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters und Genehmigung des Vormundschaftsgerichts[31] und eine nichtrechtsfähige Personengemeinschaft (z.B. OHG und KG)[32] sein, dagegen nicht Personengemeinschaften, die nicht in gleich...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer OHG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.3: Gesellschaftsvertrag einer OHG Gesellschaftsvertrag der A, B, C OHG Zwischen wird folgender Vertrag über die Errichtung einer Offenen Handelsgesellschaft geschlossen: § 1 Rechtsform, Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft ist e...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Beteiligtenfähigkeit

Rz. 118 Der Kläger muss die Fähigkeit haben, Subjekt eines finanzgerichtlichen Prozessrechtsverhältnisses zu sein, § 57 FGO. Der Frage der Beteiligtenfähigkeit entspricht der der Parteifähigkeit im Zivilprozess; inhaltlich entspricht sie aber nicht der zivilrechtlichen Parteifähigkeit. Für den Steuerprozess kommt es auf die besondere Rechtsfähigkeit nach Steuerrecht, die Ste...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 3. Name der Partnerschaft

Rz. 23 Die Partnerschaft ist zur Führung eines Namens verpflichtet, vgl. § 2 Abs. 1 PartGG. Bestandsschutz für eine GbR mit dem Namensbestandteil "& Partner" ist in § 11 S. 1 PartGG geregelt.[35] Fraglich ist, ob bei Vorhandensein minderer und höherer Qualifikationen desselben Berufszweigs, z.B. Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer, Steuerberater/Steuerbevollmächtigte, Rec...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Verbraucherdarlehen

Rz. 1 Herr B. beabsichtigt, eine größere Anschaffung für seine Familie zu tätigen und zusammen mit einem Freund aus steuerlichen Gründen die Beteiligung an einer Publikumsfondsgesellschaft (BGB-Gesellschaft) zu erwerben, die sich an Windkraftanlagen beteiligt. Da er nicht über ausreichende Barmittel verfügt, bittet er seine Bank um eine Darlehensgewährung. Diese ist bereit, ...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Arten

Rz. 71 Es sind ausgehend von der Zweckrichtung und den Motiven des Stifters zwei Grundtypen der unternehmensverbundenen Stiftung (siehe auch Rdn 134 ff., 160) zu unterscheiden.[89]mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 11 In § 715 Abs. 1, 3 S. 1 BGB ordnet das Gesetz an, dass alle Gesellschafter die Geschäfte der Gesellschaft gemeinschaftlich führen. Diese Regelung ist dispositiv, § 708 BGB. So kann der Gesellschaftsvertrag einem oder mehreren Gesellschaftern Einzelgeschäftsführungsbefugnis erteilen oder einzelne Tätigkeitsbereiche nach Fachgebieten verschiedenen Gesellschaftern zuordn...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 1. Grundsatz: Vererblichkeit

Rz. 206 Gem. § 15 Abs. 1 GmbHG sind Geschäftsanteile vererblich. Beim Tode eines Gesellschafters löst sich die Gesellschaft nicht auf. Vielmehr geht die Mitgliedschaft mit dem Erbfall grundsätzlich so auf die/den Erben über, wie sie beim Erblasser bestand.[880] Insofern unterscheidet sich die GmbH von der Personengesellschaft. Anders als bei dieser[881] ist der GmbH-Anteil f...mehr

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§ 49 Verfassungsbeschwerde ... / 1. Beschwerdebefugnis, Partei- und Prozessfähigkeit

Rz. 11 I.S.d. § 90 Abs. 1 BVerfGG befugt, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, ist "jedermann", dh jeder, der Träger eines Grundrechts sein kann, auch inländische juristische Personen, Art. 19 Abs. 3 GG, zudem z.B. auch eine nicht rechtsfähige Personengruppe (GbR, OHG, KG) in Bezug auf Art. 14 GG und auf die Verfahrensgrundrechte aus Art. 101 Abs. 1 S. 2 und Art. 103 Abs. ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 22 Nach § 107 HGB können Freiberufler auch eine Personenhandelsgesellschaft und damit insbesondere eine GmbH & Co. KG gründen, wenn das jeweils geltende Berufsrecht dies zulässt. Zudem steht vielen Freiberuflern auch der Weg in eine Kapitalgesellschaft offen; so ist etwa die Rechtsanwalts-GmbH seit 1998 gesetzlich anerkannt.[30] Gegen die Wahl einer GmbH oder einer GmbH ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / III. Muster: Formwechselbeschluss

Rz. 75 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.20: Formwechselbeschluss UVZ-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute: 1. Frau/Herr Steuerberater/in, Rech...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[6] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Zahl der Gründer

Rz. 23 Historisch ging das GmbHG von mehreren Gründern aus, seit 1980 ist die "Einmann-Gründung" zulässig (§ 1 GmbHG), wofür Besonderheiten gelten.[106] Ob sich eine GmbH zur Keinmann-GmbH (anderer Begriff: gesellschafterlose GmbH) entwickeln kann, ist streitig.[107]mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

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§ 26 Kartellrecht / b) Unternehmereigenschaft

Rz. 35 Das Kartellverbot gilt für aktuelle und auch potenzielle Unternehmen. Nach dem kartellrechtlichen funktionalen Unternehmensbegriff ist eine Tätigkeit im geschäftlichen Verkehr erforderlich, also eine aktive Teilnahme am Wirtschaftsleben. Auf die Rechtsform des Unternehmens kommt es nicht an; auch eine freiberuflich tätige Privatperson, eine BGB-Gesellschaft oder ein V...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 10. Schuldrechtliche Vereinbarungen

Rz. 35 Neben dem Gesellschaftsvertrag sind als schuldrechtlich bezeichnete[154] Nebenvereinbarungen weit verbreitet. Solche sind nach bislang einhelliger Ansicht formlos gültig.[155] Auf den Erwerber des Geschäftsanteils gehen derartige Pflichten nur kraft ausdrücklicher Vereinbarung über. Ihr Inhalt soll grundsätzlich[156] frei gestaltbar sein und keine Regeln für das Gesel...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / b) Erster Schritt: Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags und Geschäftsführerbestellung – Vorgesellschaft

Rz. 10 Der notwendig nach außen gerichtete erste eigentliche Schritt für die Gründung ist der Abschluss eines von einem (ggf. ausländischen) Notar [33] (zu den entsprechenden Fragen der Geschäftsanteilsübertragung und der Satzungsänderung vgl. Rdn 172, 221) beurkundeten Gesellschaftsvertrags nach § 2 GmbHG. Seit 2023 möglich ist gem. § 2 Abs. 3 GmbHG die Beurkundung mittels V...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 Seit der 1. Änderung des UmwG im Jahr 1998 kommt auch eine Partnerschaftsgesellschaft als Beteiligte einer Umwandlung, insbesondere eines Formwechsels, in Betracht. Seit dem 19.7.2013 hat der Gesetzgeber auch die Gestaltungsvariante der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung angeboten. Trotz der Generalverweisung in § 1 Abs. 4 PartGG auf das Recht d...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Antragsrecht

Rz. 5 Antragsberechtigt ist jede natürliche Person, die bereits zahlungsunfähig ist oder deren Zahlungsunfähigkeit droht. Bei juristischen Personen oder Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist – auch bei Gesamtvertretung – jedes Mitglied des Vertretungsorgans antragsberechtigt, bei einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit jeder persönlich haftende Gesellschafter sowi...mehr

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§ 29 Maklerrecht / 2. Verflechtung

Rz. 47 Der Provisionsanspruch erfordert, dass der Hauptvertrag mit einem Dritten zustande kommt, also ein "Dreiecksverhältnis" Makler-Auftraggeber-Vertragspartner vorliegt, bei dem der Makler als nachweisender oder vermittelnder Dritter zwischen den Parteien des Hauptvertrages steht.[148] Ist der Makler mit einer der Parteien so verbunden, dass diese ihre Entscheidung nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Ausscheiden aus Personengesellschaft zum Ablauf des 31.12.

Im Streitfall wurde zwischen Gesellschaftern einer GbR eine Ausscheidensvereinbarung geschlossen, nach der die Gesellschafterin ihre Beteiligung "mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2017" an eine Mitgesellschafterin verkauft hatte. Das FG Sachsen entschied, dass eine derartige Vereinbarung nicht dahin auszulegen ist, dass die Steuerpflichtige noch im Jahr 2017 aus der GbR ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 5.2.1 Personengesellschaften

Wird von einer Familiengesellschaft gesprochen, ist im Regelfall eine Personengesellschaft gemeint. Hierzu steht eine große Vielzahl an Gesellschaftsformen zur Verfügung. Generell kann keine der Rechtsformen als besonders oder gar vorrangig geeignet für eine Familiengesellschaft bezeichnet werden. Jede einzelne Rechtsform kann im Einzelfall ihre Vor-, aber auch ihre Nachteil...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / Zusammenfassung

Begriff In der Praxis sind Familiengesellschaften häufig anzutreffen, sei es als betrieblich tätige Gesellschaften oder auch im Bereich der privaten Vermögensverwaltung. Kernpunkt jeder Familiengesellschaft ist die Beteiligung von ­nahen Angehörigen, insbesondere Ehegatten und Kindern der Familie. In rechtlicher Hinsicht ist die Familiengesellschaft keine eigene Rechtsform, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 4.2 Zurechnungsfortschreibung

Rz. 40 Über die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit wird gem. § 222 Abs. 2 BewG eine neue Feststellung getroffen (Zurechnungsfortschreibung), wenn sie von der zuletzt getroffenen Feststellung abweicht und es für die Besteuerung von Bedeutung ist. Rz. 41 Im Rahmen der Zurechnung ist festzustellen, wem bzw. welcher grundsteuerrechtsfähigen Person oder Personengruppe (Zurech...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Familiengesellschaft / 4.1 Familienpersonengesellschaften

Soll eine Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, PartGG oder stille Gesellschaft) gegründet werden, kann der Gesellschaftsvertrag grundsätzlich formfrei geschlossen werden. Auch ein mündlicher Vertrag erlangt eine zivilrechtliche Wirksamkeit. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird aber generell eine schriftliche Fassung des Gesellschaftsvertrags empfohlen. Die Formfreiheit gilt j...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.6.2 Steuerfreie Leistungen ohne Vorsteuerabzug

Führt der Unternehmer Leistungen aus, die nach § 4 Nr. 8–29 UStG steuerfrei sind, ist er für damit im Zusammenhang stehende Eingangsleistungen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Allerdings kann in Einzelfällen ein Verzicht auf die Steuerbefreiung[1] in Betracht kommen. Die den Vorsteuerabzug ausschließenden steuerfreien Umsätze sind zu unterteilen in die zum Gesamtumsatz nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.12 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil I der Jahressteuererklärung [1] sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.2 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil B des Hauptvordrucks [1] zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 22–30 sind die steuerp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung

Rz. 1 In der 9. Aufl. waren folgende Änderungen zu berücksichtigen: Änderung des GmbHG in der veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz v. 22.2.2023 (BGBl. I 2023 Nr. 51). DiRUG – Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie – DiRUG v. 5. Juli 2021 (BGBl. Teil I vom 13.8.2021, 3338 (Art. 20 – Änderungen: Anlage 1, § 2 Abs. 1a (Videokommunik...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 4. Die Gesellschafterliste

Rz. 11 Die nach Maßgabe des § 40 zu erstellende Gesellschafterliste ist von allen Geschäftsführern zu unterzeichnen (vgl. § 78; Stellvertretung ist ausgeschlossen, OLG Brandenburg NGZ 2022, 971; Kammergericht Berlin GmbHR 2022/696) und elektronisch einzureichen. Sie wurde durch die Reform 2008 aufgewertet (s. hierzu § 3 Rz. 46). Maßgeblich ist § 40 Abs. 1, nach dem aus der L...mehr