Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.4 Auskunfts- und Hinweispflichten

Aus den Fürsorgepflichten können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben.[1] Das ist eine Besonderheit, denn grundsätzlich hat jede Vertragspartei selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen. Die Annahme wechselseitiger Hinweis- und Informationspflichten weicht hiervon ab und bedarf deshalb einer konkreten Rechtfertigung.[2] Bestehende Inform...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2.6 Folgen bei Verletzung einer Nebenpflicht

Eine Nebenpflichtverletzung durch den Arbeitgeber kann verschiedene (arbeits-)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen; dazu gehören: Schadensersatzansprüche: Verletzt der Arbeitgeber eine Nebenpflicht und entsteht dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden (z. B. durch Mobbing, Datenschutzverletzung), kann der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Zurückbehaltungsrec...mehr

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Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2 Nebenpflichten des Arbeitgebers

Während sich die Hauptpflicht des Arbeitgebers auf die Leistung der vereinbarten Vergütung nach § 611 Abs. 1 BGB konzentriert, sind die Nebenpflichten weiter gefächert. Sie erfassen vorrangig die Beschäftigungspflicht (Abschn. 2.2.1) und die Gleichbehandlungspflicht (Abschn. 2.2.2) sowie die allgemeinen Rücksichtnahme- und Fürsorgepflichten (Abschn. 2.2.3) zugunsten des Arbe...mehr

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Treuepflicht / 1 Allgemeines

Die Treuepflicht des Arbeitnehmers entspricht der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie ist eine Nebenpflicht im Arbeitsverhältnis und folgt aus dem personenrechtlichen Charakter des Arbeitsvertrags. Die Treuepflicht folgt aus der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers, wie sie sich auch aus dem alle Schuldverhältnisse beherrschenden Grundsatz ergibt, dass der Schuldner die Leistun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.1 Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Rz. 123 Die sog. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers geht auf die Lehre vom "personenrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis"[1] zurück. Unter diesem Oberbegriff werden sämtliche Nebenleistungspflichten und Schutzpflichten, einschließlich der die Vertragspflicht fördernden Aufklärungs-, Auskunfts- und Unterrichtungspflichten zusammengefasst.[2] Sie ist demnach keine besondere Neben...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.3 Schutz des Eigentums und des Vermögens des Arbeitnehmers

Rz. 132 Die allgemein anerkannte Obhuts- und Verwahrungspflicht des Arbeitgebers für berechtigterweise in den Betrieb eingebrachtes Arbeitnehmereigentum[1] hat ihre Grundlagen in § 241 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber jedoch nur die Fürsorgemaßnahmen verlangen, die dem Arbeitgeber nach den konkreten beruflichen und betrieblichen Verhältnissen zumutbar sind u...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.7.2 Entreicherungseinwand

Rz. 71 Ein Arbeitnehmer, der gegen den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung zu viel gezahlter Arbeitsvergütung (§ 812 Abs. 1 BGB) den Wegfall der Bereicherung geltend macht (§ 818 Abs. 3 BGB), hat im Einzelnen Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, dass die Bereicherung weggefallen ist. Ihm können allerdings die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen. ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.5 Mitteilungspflichten des Arbeitgebers

Rz. 13 Dem anwerbenden Arbeitgeber obliegen gem. § 81 BetrVG bereits im Rahmen der Vorverhandlungen Mitteilungspflichten gegenüber dem Bewerber als Konkretisierung seiner Treue- und Fürsorgepflicht. Der Arbeitgeber muss "den Arbeitnehmer über dessen Aufgabe und Verantwortung sowie die Art seiner Tätigkeit und ihrer Einordnung in den Arbeitsablauf des Betriebs"[1] unterrichte...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1 Allgemeines

Rz. 79 Der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein richterrechtliches Grundprinzip des deutschen Arbeitsrechts und weitgehend unbestritten.[1] Die dogmatische Herleitung variiert. Verbreitet wird – dogmatisch sicherlich angreifbar und in der Formulierung eher verwaschen – auf Art. 3 Abs. 1 GG Bezug genommen.[2] Andere Begründungsansätze sehen im allge...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.4.2 Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers

Rz. 129 Eine große Bedeutung kommt auch der Pflicht des Arbeitgebers zum Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu. Hier entfaltet die Schutzfunktion der Grundrechte eine große Wirkung auf das Arbeitsrecht. Ob eine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers vorliegt, ist durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall zu bestimmen.[1] Rz. 130 Von großer Bedeutung...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3.4 Informationserhebung bei Dritten

Rz. 9 Häufig hat der Arbeitgeber insbesondere bei der Einstellung von Führungskräften ein Interesse daran, über die Bewerbungsunterlagen hinaus vom früheren Arbeitgeber Informationen über die Leistung und das Verhalten des Bewerbers einzuholen. Der Bewerber muss jedoch das Recht haben, dem zukünftigen Arbeitgeber zu untersagen, bei seinem derzeitigen Arbeitgeber Auskünfte üb...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.3 Rückzahlung bei späterem Ausscheiden

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann eine Sondervergütung auch mit einer Rückzahlungsklausel versehen für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt nach der Auszahlung endet. In der Praxis verbreitet ist die Vereinbarung der Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 31.3. des Folgejahres endet. Für die Zulässigkeit solcher Rückzah...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ähnlich wie § 617 BGB ist die Vorschrift eine Teilausprägung der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstberechtigten. [1] Geschützt werden ausschließlich das Leben und die Gesundheit des Dienstverpflichteten. Eine entsprechende Anwendung auf Eigentumsschädigungen ist hingegen abzulehnen.[2] In Abs. 2 wird die Fürsorgepflicht auf den Fall erstreckt, dass der Dienstverpfl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Grenzen der Schutzpflicht

Rz. 9 Der von § 618 BGB ausgehende Gefahrenschutz wird nicht schrankenlos gewährt. Der Dienstverpflichtete soll nur vor den mit der Dienstleistung spezifisch im Zusammenhang stehenden Gefahren geschützt werden. Nicht erfasst werden daher insbesondere allgemeine Lebensrisiken.[1] Ob ein Risiko für den Dienstverpflichteten noch hinnehmbar ist, muss durch Abwägung ermittelt wer...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Voraussetzungen

Rz. 3 Für das Eingreifen der Beweislastumkehr ist zunächst eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers erforderlich. Unter den Begriff der Pflichtverletzung fallen sowohl Haupt- als auch Nebenpflichten.[1] Während bei Hauptpflichten insbesondere die Nicht-, Schlecht- oder Minderleistung als mögliche Verletzungen in Betracht kommen, ist bei Nebenpflichten die Missachtung von Rüc...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Als Ausfluss der allgemeinen Fürsorgepflicht ist der Dienstberechtigte verpflichtet, den Dienstverpflichteten nach Ausspruch der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses für eine angemessene Zeit von seiner Dienstleistungspflicht zum Zweck der Stellensuche freizustellen. Dies soll dem Dienstverpflichteten ermöglichen, unmittelbar im Anschluss an das beendete Diens...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Grundsätzlich gilt die Vorschrift für alle Arten von Dienstverhältnissen. Nicht erforderlich ist ein dauerndes Dienstverhältnis, wie ein Umkehrschluss aus § 617 BGB zeigt.[1] Auf Arbeitsverhältnisse ist sie nur dann anwendbar, soweit keine Sonderregelungen bestehen. Solche finden sich etwa in § 62 HGB für Handlungsgehilfen und in § 114 SeeArbG für Seeleute. Entsprechen...mehr

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Einstellung von Arbeitnehmern / 2.1 Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Das allgemeine AGG-rechtliche Benachteiligungsverbot des § 7 AGG trifft den Arbeitgeber gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 AGG bereits bei der Stellenausschreibung. Um Entschädigungs- bzw. Schadensersatzforderungen abgelehnter Bewerber zu vermeiden, müssen Stellenausschreibungen hinsichtlich der in § 1 AGG genannten Merkmale strikt neutral gefasst werden. Dies i...mehr

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FF 06/2025, Keine Hinweispf... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Klägerin ist die Ehefrau – und nunmehr alleinige Erbin – des während des Rechtsbeschwerdeverfahrens verstorbenen vormaligen Klägers. Dieser hatte von der Beklagten einen Lastkraftwagen käuflich erworben. [2] Mit der vorliegenden Klage hat der Kläger die Beklagte auf Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises nach erklärter Kaufpreisminderung in Anspruch genomm...mehr

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zfs 06/2025, Wartepflicht d... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Rechtsbeschwerde ist auf den form- und fristgerecht angebrachten Antrag zulassen. Sie hat auch in der Sache Erfolg, weil es geboten ist, das angefochtene Urteil auf die zulässige Verfahrensrüge wegen der Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG). Ein Betroffener hat einen Anspruch darauf, sich im Bußgeldverfahren der Hilfe eines Verteidi...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 4 Maßnahmen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht auf das Wohl der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen; er muss den Arbeitnehmer auch vor Gefahren psychischer Art schützen. Insoweit besteht ein Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und vor schikanösem Verhalten durch Kollegen oder Vorgesetzte, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 278 BGB auch das Verhalten solcher P...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.1 Vertragshaftung

Betreibt der Arbeitgeber aktiv Mobbing gegen einen Arbeitnehmer, so steht diesem ein vertraglicher Schadensersatzanspruch auf der Grundlage der allgemeinen Regelung des § 280 Abs. 1 BGB zu. Mobbt dagegen ein Vorgesetzter ihm unterstellte Mitarbeiter, so kann dieses Fehlverhalten dem Arbeitgeber nach § 278 BGB zugerechnet werden bzw. der Arbeitgeber als Geschäftsherr selbst h...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 1.6 Pflichten von Arbeitgebern im Fall von Belästigungen

Auch bei den Pflichten, die Arbeitgeber im Fall von Belästigungen gegenüber Arbeitnehmern treffen, kommt es auf die Art der Belästigung an. Für unter das AGG fallende Belästigungen ergibt sich die Pflicht zur Prävention, zum Beispiel durch Schulung der Beschäftigten zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligungen[1], aber auch die Pflicht, geeignete, erforderliche und ange...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.2 Arbeitsrechtliche Bewertung

Bei der arbeitsrechtlichen Bewertung von Mobbing ist danach zu unterscheiden, ob das Mobbing vom Arbeitgeber ausgeübt bzw. geduldet wird oder ausschließlich von Arbeitskollegen bzw. Vorgesetzten des Betroffenen ausgeht. Der Arbeitgeber hat aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses als arbeitsvertragliche Nebenpflicht die sog. Fürsorgepflicht, die ihn verpflichtet, auf das...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.4 Leistungsverweigerungsrecht

Wenn der Arbeitnehmer berechtigterweise von einem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, liegt keine Arbeitsverweigerung vor.[1] Während das AGG bei Belästigungen oder sexuellen Belästigungen ein spezielles Leistungsverweigerungsrecht vorsieht[2], ergibt sich für Mobbingbetroffene das Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung aus § 273 Abs. 1 BGB. Diese Vorschrift gibt dem ...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 3 Darlegungs- und Beweislast

Nach den Grundregeln des Zivilprozesses, die auch für das Arbeitsgerichtsverfahren gelten, muss derjenige, der ein Recht oder einen Anspruch geltend macht, die Tatsachen darlegen und beweisen, die den Schluss auf die von ihm begehrte Rechtsfolge zulassen. Im Bereich der Belästigung wegen eines durch das AGG geschützten Merkmals enthält § 22 AGG eine Beweiserleichterung für d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1.1 Inhalt und Zweck der Regelung

Rz. 1 § 55 FGO regelt die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Belehrung über den jeweils einzulegenden (gerichtlichen) Rechtsbehelf gegen eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung im finanzgerichtlichen Verfahren und trifft eine abschließende Sonderregelung über die Folgen einer unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung. Die Vorschrift begründet selbst aber keine Verpflic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4 Ende der Anlaufhemmung

Rz. 40 Die Anlaufhemmung endet und die Festsetzungsfrist beginnt mit Erfüllung der Verpflichtung zur Abgabe der Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung. Der maßgebende Zeitpunkt ist der des Eingangs der Steuererklärung, Steueranmeldung oder der Anzeige bei dem FA. Das setzt voraus, dass es sich um eine rechtlich wirksame Anzeige, Steueranmeldung oder Steuererklärung ha...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.8.2 Untersuchung während der Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 DRK-TV)

Der DRK-Mitarbeiter ist auch während seiner Tätigkeit verpflichtet, sich durch einen vom DRK zu bestimmenden Arzt auf seine körperliche Eignung (Gesundheitszustand und Arbeitsfähigkeit) untersuchen zu lassen. Die Untersuchung muss nicht durch den ggf. vorhandenen Betriebsarzt erfolgen, und es bedarf (im Gegensatz zu der Regelung im TVöD) keines bestimmten Anlasses. Das Fehle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 5 So... / 2.1 Dogmatische Grundlagen des Rechts der sozialen Entschädigung

Rz. 12 Grundgedanke des SER ist, dass die staatliche Gemeinschaft die Lasten ausgleichen muss, die aus einem von der Gesamtheit zu tragenden Schicksal, namentlich durch Eingriffe von außen, entstanden sind und mehr oder weniger zufällig nur einen Bürger oder bestimmte Gruppen getroffen haben (BVerfG, Beschluss v. 26.2.2010, 1 BvR 1541/09; BVerfG, Entscheidung v. 3.12.1969, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ernährung / 3 Ernährung: das Stiefkind im Gesundheitsmanagement

Die Möglichkeiten im betrieblichen Kontext durch Ernährung die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern, sind vielfältig. Der Einsatz lohnt und wird von Krankenkassen auf Basis der Vorgaben der §§ 20 und 20b SGB V unterstützt. Das Jahressteuergesetz § 3 Nr. 34 EStG von 2009 regelt die Aufwendungen des Arbeitgebers für "Leistungen zur Verbesserung des al...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 2 Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften: Verletzung des Arbeitsvertrags

Der Wortlaut von § 611 BGB, "Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag", beschreibt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Thema "Arbeitsschutz" wird darin jedoch nicht ausdrücklich behandelt. Die Rechtsprechung hat jedoch neben den arbeitsvertraglichen Hauptpflichten (Arbeitsleistung, Vergütung) eine große Zahl von "Nebenpflichten" definiert...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse von Prozessen und Arbeitsmitteln nach ihren Risiken und Gefährdungen möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unterstützung hinsichtlich der Beurteilung körperlicher Belastung[1] beim Heben und Tragen von Lasten unter dem Gesichtspunkt der Überschreitung zulässiger Lasten für Männer und Frauen, bei vorgegebenen Körperhaltungen bei ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zerspanungsmechaniker (Prof... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei Analysen von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und Ableitung von Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Beratung zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstungen (Augen-, Gehör- und Kopfschutz), Beratung zur Auswahl von geeigneten Arbeitsstoffen (z. B. Kühlschmierstoffe), Erarbeitung eines Hautschutzplans und Beratung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schornsteinfeger (Professio... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Unterstützung bei der richtigen Bewertung der physischen und psychischen Belastung und Beanspruchung beim Kehren und Reinigen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen und deren Überprüfung, Beratung zur Analyse und Beurteilung festgestellter arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten mit Schlussfolgerungen für organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, Hinweise zum An...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt ist u. a. verantwortlich für Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen auf den Autobahnbaustellen, Unterstützung bei der Erarbeitung des Gefahrstoffverzeichnisses und der dazugehörigen Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe gemäß GefStoffV, Beratung zur Verbesserung der Arbeitsumgebungsbedingungen, insb. zur optimalen Beleuchtung von Straßenbaustellen, H...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Landwirt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Betriebsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung der Beschäftigten, Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Erkrankungen...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 4.4 Besondere Fürsorgepflicht

Musikschullehrer arbeiten in der Regel mit Kindern und haben neben der reinen Vermittlung von musikalischen Fertigkeiten auch einen pädagogischen Auftrag. Insbesondere im Verhalten gegenüber den Kindern, welches über den reinen Unterricht hinausgeht, hat der Musiklehrer alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die diesem pädagogischen Auftrag nicht gerecht werden. Praxis-Beispi...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Durchführung bzw. Veranlassung einer allgemeinen ärztlichen Untersuchung gemäß Anlage 4 TfV, bei Tf älter als 40 Jahre ist zusätzlich ein Ruhe-EKG notwendig, Durchführung bzw. Veranlassung einer regelmäßigen Untersuchung der sensorischen Funktionen Seh- und Hörvermögen sowie Farbwahrnehmung, Durchführung bzw. Veranlassung einer Blut- oder Urinanalyse zur Feststellung von Diabe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 7 Anordnung oder Genehmigung einer Dienstreise

Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nach Sparsamkeits- und Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen nicht in anderer kostengünstigerer Weise (z. B. telefonisch, Videokonferenz) erledigt werden kann. Dauer, Teilnehmerzahl, Geschäftsort, Wahl des Beförderungsmittels und äußerer Ablauf der Dienstreise (wie Reisebeginn und -ende) usw. müssen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Dienstreise / 2 Dienstgeschäfte

Dienstreisen im Allgemeinen kommen nur für Dienstgeschäfte in Betracht, die der Behörde obliegen, der der Bedienstete angehört und die dem Bediensteten auch zugewiesen sind. Damit knüpft das Dienstgeschäft an das konkrete Amt im funktionellen Sinne an. Dienstgeschäfte können für den Bediensteten somit nur in der Erledigung seiner ihm konkret übertragenen Aufgaben anfallen.[1...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3 Ende der Entgeltfortzahlung

Rz. 109 Die Entgeltfortzahlung endet, wenn der Arbeitnehmer objektiv nicht mehr arbeitsunfähig erkrankt ist. Es kommt – wie auch bei der Begründung des Entgeltfortzahlungsanspruchs – nicht auf das Ende der Krankheit, sondern das Ende der Arbeitsunfähigkeit an. Dies ist im Ansatz unproblematisch. Im Regelfall endet die Entgeltfortzahlung mit dem in der Arbeitsunfähigkeitsbesc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1.1 Tag der Erkrankung

Rz. 101 Für die Frage, ob der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits am Tag der Erkrankung oder danach beginnt, ist zu differenzieren: Tritt die Erkrankung erst während oder nach der vollständigen Arbeitsleistung, also jedenfalls nach der täglichen Arbeitsaufnahme ein, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst am nächsten Kalendertag (§ 187 Abs. 1 BGB). Für den Tag d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 2.2 Beschwerderecht

Empfinden Arbeitnehmer eine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund ihrer Religion, steht ihnen das Recht zu, sich zu beschweren. Dieses Beschwerderecht ergibt sich aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht und ist darüber hinaus in § 13 AGG sowie § 84 BetrVG gesetzlich verankert. Gegenstand einer Beschwerde kann jede subjektiv empfundene Benachteiligung, ungerechte ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 34.2 Überleitung auf Antrag

Soweit sich aus dem ab dem 1.1.2021 geltenden Abschnitt 11 der Entgeltordnung für die (über den 31.12.2020 hinaus andauernde) auszuübende Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe ergibt, werden Beschäftigte auf Antrag der höheren Entgeltgruppe zugeordnet (§ 29f Abs. 1 i. V. m. § 29d Abs. 2 TVÜ-Länder). Der Antrag kann mündlich gestellt werden, aus Gründen der Rechtssicherheit wir...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 29.5 Das Antragserfordernis für Veränderungen

Ergibt sich nach der Entgeltordnung für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit eine höhere Entgeltgruppe als nach der bisherigen Eingruppierung, werden die Beschäftigten auf Antrag in die Entgeltgruppe übergeleitet, die sich nach § 12 TV-L ergibt. Ist dem Tätigkeitsmerkmal eine Entgeltgruppenzulage zugeordnet und wurde dem Beschäftigten die Tätigkeit erst nach dem 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Musikschullehrer / 4.4 Besondere Fürsorgepflicht

Musikschullehrer arbeiten in der Regel mit Kindern und haben neben der reinen Vermittlung von musikalischen Fertigkeiten auch einen pädagogischen Auftrag. Insbesondere im Verhalten gegenüber den Kindern, welches über den reinen Unterricht hinausgeht, hat der Musiklehrer alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die diesem pädagogischen Auftrag nicht gerecht werden. Praxis-Beispi...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.2 Besonderheiten

Die Nachlasspflegschaft wird lt. § 1885 BGB ab 1.1.2023 vom Nachlassgericht anordnet, das einen geeigneten Pfleger auswählt und ihn bestellt, nachdem er sich zur Übernahme des Amts bereit erklärt hat. Die Vorschriften des Betreuungsrechts (§§ 1814 ff. BGB) sind gem. § 1888 Abs. 1 BGB auf sonstige Pflegschaften (§§ 1882 bis 1887 BGB) entsprechend anwendbar, soweit sich nicht ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.4.1 Wesentliche Inhalte

Die Vormundschaft ist die Wahrnehmung einer Fürsorgepflicht für eine minderjährige Person und deren Vermögen. Sie ist geregelt in §§ 1773 ff. BGB. Als Vormund berufen ist, mit der Folge, dass das Familiengericht ihn bei der Auswahl des Vormunds nicht übergehen darf, wer durch letztwillige Verfügung der beiden Eltern des Mündels als Vormund benannt ist (§ 1777 Abs. 3 BGB a. F...mehr