Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 2.2 Fürsorgepflicht und Arbeitsschutz

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine der grundlegenden Pflichten im Arbeitsverhältnis. Die wesentlichen 3 Dimensionen – Schutz vor Gefährdungen, Handeln bei erkennbaren Problemen sowie die Wahrung von Interesse und Würde der Beschäftigten – lassen sich ohne weiteres auf das Thema Suchtprävention anwenden. Im Kontext von Sucht am Arbeitsplatz bekommt die Fürsorgepfli...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 3.4 Fürsorgepflicht und arbeitsrechtliche Verantwortung im Interventionsprozess

Der Interventionsprozess bewegt sich im Spannungsfeld zwischen arbeitsrechtlicher Verantwortung und den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen. Auffällig gewordene Mitarbeitende werden auf Unterstützungsangebote hingewiesen, zur Wahrnehmung können sie jedoch nicht verpflichtet werden. Zentral sind eine lückenlose Dokumentation aller Interventionsschritte sowie klar definiert...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 3.2 Strukturierte Interventionsprozesse

Strukturierte Interventionsprozesse (gerne auch Interventionskonzepte oder -leitfäden genannt) geben Sicherheit, denn sie bieten einen fachlich abgestimmten Rahmen, der für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar ist. Es gibt hierfür in der Praxis erprobte Muster, z. B. bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V.[1], die für die Bedarfe des jeweiligen Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung und suchtrelevante Risikofaktoren

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist das zentrale Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und sie ist auch für die Suchtprävention von unmittelbarer Bedeutung. Denn Arbeitsbedingungen können Suchtverhalten begünstigen, verstärken oder aufrechterhalten. Die Gefährdungsbeurteilung ist deshalb nicht nur eine formale Pflicht, sondern ein strategisches Werkzeug zu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / 2.1 Grundlegende arbeitsrechtliche Aspekte

Zu Beginn sollte klargestellt werden, dass Suchterkrankungen als Gesundheits- und Krankheitsproblem zu behandeln sind. Daraus folgt für den Betrieb die Aufgabe, sich strukturiert mit dem Thema auseinanderzusetzen und geeignete Regelungen zu schaffen, etwa im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. So werden Zuständigkeiten, Verfahrenswege, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote v...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sucht: Betriebliche Prävent... / Zusammenfassung

Überblick Abhängigkeitserkrankungen sind Themen, die mitten in der Gesellschaft stattfinden und dennoch hartnäckig mit dem Bild des gesellschaftlichen Randes verknüpft bleiben. Dieser Irrglaube ist nicht nur faktisch falsch, sondern auch stigmatisierend gegenüber Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, die wie alle psychischen Erkrankungen jeden treffen können. Sucht macht vo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mentale Teamgesundheit: Ein... / 8 Die Rolle der Führungskraft in Sachen Teamgesundheit

Das Team kümmert sich also um sich, einzelne Teammitglieder auch um andere, aber die Führungskraft hat definitiv drei unterschiedliche Aktionsebenen: Die (emotionalen) Ermüdungserscheinungen machen auch vor Führungskräften nicht halt. Daher muss sie sich zunächst um ihre eigene mentale Gesundheit kümmern – andernfalls kann sie nicht konstruktiv agieren und definitiv kein Vorb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 2.1 Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers

Rz. 7 § 40b EStG sieht eine Pauschalierung von Zukunftssicherungsleistungen vor, die der nach § 38 Abs. 1 EStG zum LSt-Abzug verpflichtete inländische (§ 38 EStG Rz. 25 ff.) Arbeitgeber erbringt. Als begünstigte Zukunftssicherungsleistungen kommen in Betracht: Beiträge für eine Direktversicherung (bei Versorgungszusagen bis 31.12.2004; Rz. 32); Zuwendungen an eine umlagefinanz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobbing im Unternehmen / 5 Die Rolle des Arbeitgebers und der Führungskräfte

Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht, seine Arbeitnehmer vor Mobbing zu schützen. Opfer von Mobbing-Attacken sollten grundsätzlich alle denkbare Unterstützung von ihrem Betrieb erwarten dürfen. Die Praxis sieht allerdings oft anders aus: Hier wird die Existenz von Konflikten häufig negiert. Und bei Mobbing passiert es oft, dass sich das Unternehmen lieber vom Opfer trennt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mobbing im Unternehmen / 2 Mobbing-Ursachen

Seine Arbeitskollegen kann man sich meist nicht aussuchen. Teams sind fast immer „Zwangsgemeinschaften“. Sie werden vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten zusammengesetzt, um im Auftrag des Unternehmens bestimmte Aufgaben zu lösen. Wer sich im Team nicht wohl fühlt, kann nicht einfach gehen und sich der Situation entziehen. Mobbing beginnt schleichend und ist ein langwieriger Proz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mitarbeiterbindung erfolgre... / 3.2 Die Verantwortlichen für Mitarbeiterbindung

Verantwortlich und somit auch zuständig für die Mitarbeiterbindung sind grundsätzlich alle am betrieblichen Geschehen Beteiligten – von der Unternehmensleitung bis zu den Mitarbeitern selbst. Es müsste nämlich im allseitigen Interesse liegen, dass Führungskräfte und Mitarbeiter gesund und hoch motiviert in einem gesunden Unternehmen ihre Aufgaben erfüllen. Da diese allgemeine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.1 Ärztliche Untersuchungen (§ 4 TVSöD)

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVSöD sieht vor, dass die Studierenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Studierende, die unter das Jugendarbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 26 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD [VKA]). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Pfändung von Lohn / 16 Das Pfändungsschutzkonto nach § 850k ZPO

Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung bargeldlos auf das Girokonto des Arbeitnehmers. Bei Vorliegen einer Lohnpfändung überweist der Arbeitgeber den unpfändbaren Teil des Arbeitseinkommens auf dieses Konto. Pfändet nun der Gläubiger auch dieses Girokonto, greift er auf dieses Einkommen des Schuldners zu, da der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen hier nicht mehr besteht. De...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Frühzeitige Arbeitsuche / 4 Hinweispflicht für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gelten im Zusammenhang mit der frühzeitigen Arbeitsuche neue Mitwirkungs- und Hinweispflichten. Sie "sollen" gekündigte oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer "frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung der Agentur für Arbeit informieren,...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Alleinarbeit: Gefährdungen ... / 1.2 Risiken der Alleinarbeit

Alleinarbeit ist grundsätzlich erlaubt, soweit es nicht durch spezielle Regelungen untersagt ist. Daher löst Alleinarbeit nicht automatisch Überwachungsmaßnahmen aus. Wäre dies der Fall, müsste dies auch für Büroarbeitsplätze in Einzelräumen gelten. Die in Alleinarbeit ausgeübten Tätigkeiten müssen nicht gefährlicher sein, als wenn sie in Gruppen ausgeführt werden. Es sind di...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.2.3.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Die rechtlichen Voraussetzungen des wichtigen Grundes nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG entsprechen denen des § 626 Abs. 1 BGB, sodass die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hierzu entwickelten Grundsätze auch für die Auslegung der Tarifnorm heranzuziehen sind. Pflichtverletzungen Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn der Au...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Gewalt am Arbeitsplatz / 3 Rechtliche Rahmenbedingungen und Verantwortung

Rechtlich ist Gewalt am Arbeitsplatz in Deutschland kein isoliertes Sonderthema, sondern in die bestehenden arbeitsschutz-, gleichbehandlungs- und unfallversicherungsrechtlichen Pflichten eingebettet. Daraus resultiert eine rechtlich bindende Fürsorgepflicht des Arbeitgebers auf Grundlage von § 618 BGB. Danach hat der Arbeitgeber Arbeitsräume, Arbeitsmittel und die Arbeitsor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesunde Führung / 2.1 Gestaltung von Arbeitsbedingungen: Partizipation und Wertschätzung

Gestaltung von Rahmenbedingungen Aufgrund von Regelungen und Vorgaben sowie durch die Festsetzung von Verfahrenswegen wirken Führungskräfte in dieser Funktion als Gestalter der Arbeitsorganisation und der Arbeitstätigkeit. Mitarbeiter sollten die Möglichkeit haben, auf ihre Arbeitsbedingungen Einfluss zu nehmen, um Reaktanz (= Abwehrreaktion auf psychischen Druck) zu vermeide...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.2 Auslegung und Umdeutung

Rz. 10 Eine Klage i. S. d. § 40 Abs. 1 FGO liegt bereits dann vor, wenn das FG ersichtlich um gerichtlichen Rechtsschutz in Form eines Urteils/Gerichtsbescheids angerufen wird. Dies muss sich aus der Rechtsbehelfsschrift ergeben.[1] Dasselbe gilt auch für die Bestimmung der richtigen Klageart. Maßgebend ist allein das klägerische Begehren, so dass der in einer Prozesserkläru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2026, Schmitt/Köhler, Strafprozessordnung - Kommentar zur StPO mit GVG und Nebengesetzen

Von Dr. Bertram Schmitt und Markus Köhler. 68. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. LIII, 2.904 S., 119,00 EUR Der nunmehr in 68. Aufl. vorliegende Standardkommentar trägt fortan den Namen Schmitt/Köhler (zuvor Mayer-Goßner). Acht Jahre nach dem Ausscheiden von Mayer-Goßner hat sich der Verlag entschieden, dem Kommentar einen neuen aktuellen Namen zu geben. Das Werk befind...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Antrag, Antragsfrist

Rz. 108 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Antrag auf Veranlagung ist grundsätzlich bis zum Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist (> Verjährung von Steueransprüchen Rz 10 ff) durch Abgabe einer > Steuererklärung zur > Einkommensteuer (> Rz 113) bei dem zuständigen FA (> Rz 161) zu stellen (§ 46 Abs 2 Nr 8 Satz 2 EStG). Rz. 109 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bei der Antragsveranla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 2 Aufklärungs- und Hinweispflichten

Hinweispflicht auf Sperrzeit Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich nach § 38 SGB III schon vor der Inanspruchnahme von Leistungen der Agentur für Arbeit frühzeitig nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts arbeitsuchend melden. Die Verletzung der Pflicht führt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nach § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III zu einer Sperrzeit von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 32 Strafvollzug, Erwachsene, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 321]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht

Zusammenfassung Begriff Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus Haupt- und Nebenpflichten. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet diesen dazu, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der Interess...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3 Bereiche der Fürsorgepflicht

3.1 Arbeitnehmereigentum Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Wenn der Arbeitnehmer nicht selbst Vorsorge für seine eingebrachten Sachen treffen kann, trifft den Arbeitgeber hierfür eine Obhuts- und Verwahrungspflicht. Für persönlich unentbehrliche Sachen (z. B. Straßenkleidung,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 2 Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Fürsorgepflicht wird nicht durch das Arbeitsverhältnis begrenzt. Sie beginnt bereits bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und wirkt im Zeitraum der Weiterbeschäftigung nach erfolgter Kündigung sowie in Einzelfällen auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort (sog. nachvertragliche Fürsorgepflicht).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Aus der Fürsorgepflicht leitet die Rechtsprechung ferner u. a. Folgendes ab: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Aussprechen einer fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt.[1] Spricht der Arbeitgeber gegenüber einem leitenden Angestellten eine außerordentliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / Arbeitsrecht

1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber ist die Fürsorgepflicht. Die Fürsorgepflicht bedeutet keine umfassende Lebensfürsorge für den Arbeitnehmer oder eine Zurückstellung wirtschaftlich notwendiger Belange des Betriebs. Die Fürsorgepflicht verpflichtet d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / Zusammenfassung

Begriff Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus Haupt- und Nebenpflichten. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet diesen dazu, seine Rechte aus dem Arbeitsverhältnis so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebs und der Interessen der gesamten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 4 Besondere Personengruppen

Gegenüber den folgenden Personengruppen besteht eine gesteigerte Fürsorgepflicht: Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft Behinderten und schwerbehinderten Arbeitnehmern Minderjährigen und Jugendlichen Hinweis Fürsorgepflicht bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Grundsätzlich darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer zwar arbeiten, denn eine AU-Bescheinigung stellt nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.4 Weitere Bereiche

An sonstigen Einzelpflichten, die aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden, sind zu nennen: Beschaffung von Schutzkleidung durch den Arbeitgeber, Belehrung über Krankenversicherung oder die Möglichkeit betrieblicher Altersversorgung, Verhinderung der Überanstrengung des Arbeitnehmers, Entbindung von Schweigepflichten zur Rechtsverfolgung durch den Arbeitnehmer, Wiedereinst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht

Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber ist die Fürsorgepflicht. Die Fürsorgepflicht bedeutet keine umfassende Lebensfürsorge für den Arbeitnehmer oder eine Zurückstellung wirtschaftlich notwendiger Belange des Betriebs. Die Fürsorgepflicht verpflichtet den Arbeitgeber, sich für den Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 5 Rechtsfolgen bei Verletzung

Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer zunächst von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung so lange verweigern, bis der Arbeitgeber gesetzmäßige Arbeitsbedingungen herstellt. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug und bleibt zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Wenn der Arbeitnehmer nicht selbst Vorsorge für seine eingebrachten Sachen treffen kann, trifft den Arbeitgeber hierfür eine Obhuts- und Verwahrungspflicht. Für persönlich unentbehrliche Sachen (z. B. Straßenkleidung, Geld, Uhr) des Arbeitne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fürsorgepflicht / 3.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzulehnen. Der Arbeitnehmer muss dabei u. U. mitwirken, weil er der eigentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Frankreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaates zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nordzypern / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Sicherer Umgang mit Lebensm... / 2.5 Gemeinschaftsverpflegung durch Dienstleistungsunternehmen

Wenn, wie in vielen Betrieben üblich, der Betrieb einer Kantine o. Ä. an eine Fremdfirma ausgelagert wird, geht die Verantwortung des Lebensmittelunternehmers weitgehend auf diese über. Der Stammbetrieb hat dann (je nach Vertragsgestaltung) ggf. für die räumlichen und technischen Bedingungen zu sorgen, die der Dienstleister für eine korrekte Abwicklung benötigt. Ansonsten mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr