Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 5 Dienstreisen ins Ausland

Eine Dienstreise ins Ausland liegt bei einem zeitlich begrenzten Einsatz im Ausland ohne jegliche Änderung oder Ergänzung des Arbeitsvertrags und mit einem klar umgrenzten Arbeitsauftrag vor, der innerhalb der kurzen Zeitspanne erledigt werden soll. Als zeitliche Obergrenze können einige Wochen angesehen werden – ein rechtlich eindeutig definierter Begriff der Auslandsdienst...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2025 bis zum 29.9.2025, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Medikamente / Zusammenfassung

Begriff Viele Beschäftigte nehmen regelmäßig oder gelegentlich Medikamente und stehen demnach, soweit sie nicht arbeitsunfähig krank sind, während der Arbeit unter deren Einfluss. Durch die Wirkungen oder auch unerwünschte Nebenwirkungen von Medikamenten können bestimmte Risiken am Arbeitsplatz entstehen oder erhöht werden. Besonders kritisch ist eine Medikamentenabhängigkei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Abwehrender Brandschutz: Ei... / 3.1 Unternehmer

Grundsätzlich hat der Unternehmer die Gesamtverantwortung für den Brandschutz in seinem Unternehmen – auch wenn er eine Pflichtenübertragung durchgeführt hat. Neben der Verantwortung für die Auswahl der dafür geeigneten Führungskräfte beinhaltet das z. B. auch die Kontrolle, ob die von ihm beauftragten Personen ihre Verantwortung im Brandschutz tatsächlich im erforderlichen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.3 Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgespräche als erster Schritt nach jeder Abwesenheit

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das erste Mal krankheitsbedingt ausgefallen ist oder sich seine (Kurz-)Erkrankungen wiederholen, die Führungskraft sollte auf jeden Fall immer direkt ein Gespräch anbieten. Dabei muss der Arbeitnehmer nur teilnehmen, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt. Aber auch ein generelles Angebot wird in aller Regel angenommen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen / 2 Benachteiligungsverbot/Schadensersatz und Entschädigung

Nach dem Grundgesetz [1] darf "niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Dieses Grundrecht müssen unmittelbar Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung beachten. Überdies wirkt es als objektive Wertentscheidung auch auf private Rechtsbeziehungen, wie das Arbeitsrecht, ein, Arbeitgeber bzw. Vorgesetzte müssen es z. B. im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht beim Schutz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.7 Urlaub

Mit dem Thema Urlaub ist der Steuerberater berufsmäßig konfrontiert, weil seine Lohnbuchhaltungsabteilung im Interesse des Mandanten die Urlaubstage auf den Lohnkonten erfasst, Urlaubsgeld berechnet und Rückstellungen für Urlaubstage bei bilanzierenden Unternehmern gebildet werden müssen etc. Die meisten Fragen seitens der Mandanten werden daher in einem unmittelbaren Zusamm...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag

Wesentliche Inhalte Aufhebungsverträge ersparen dem Arbeitgeber zumindest Zeit und Ärger, sind aber häufig verbunden mit Abfindungszahlungen. Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmend, dass das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen worden ist. Besonderheiten Der A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters

Hält der Arbeitnehmer die gegen ihn ergangene Kündigung für ungerechtfertigt, kann er dagegen innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG) vor dem Arbeitsgericht erheben. Nach Erhalt der Kündigungsschutzklage wird der Mandant als Arbeitgeber auch damit seinen Steuerberater konfrontieren. Hinweis Verweisungen an Rechtsanwalt/Fachanwalt für ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.2 Aufgabenverteilung

Das ASiG wendet sich wie das gesamte Arbeitsschutzrecht in der Hauptsache an den Arbeitgeber. Er muss dafür sorgen, dass es einen ASA gibt und kann Organisation, Durchführung und Dokumentation der ASA-Arbeit an eine geeignete Person übertragen (analog zur Pflichtenübertragung nach § 13 Abs. 2 ArbSchG). Häufig ist das eine Führungskraft (Personalleitung, Betriebsleitung) oder...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 3.1 Besetzung des ASA

Nach § 11 ASiG nehmen am ASA teil: Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter: Da der Arbeitgeber die Hauptverantwortung im Arbeitsschutz trägt, ist seine Teilnahme und Mitgestaltung der ASA-Arbeit absolut unverzichtbar. Wer im Einzelfall diese Aufgabe wahrnimmt, ist abhängig davon, auf welcher Ebene der ASA angesiedelt ist (s. Abschn. 2.1). Während in kleineren Unternehmen od...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht

Zusammenfassung Begriff Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die sog. Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2 Bereiche der Fürsorgepflicht

2.1 Arbeitnehmereigentum Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 4 Geltungsdauer

Die Geltungsdauer der Fürsorgepflicht wird nicht durch das Arbeitsverhältnis begrenzt. Sie beginnt bereits bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und wirkt im Zeitraum der Weiterbeschäftigung nach erfolgter Kündigung sowie in Einzelfällen auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2.4 Weitere Bereiche

An sonstigen Einzelpflichten, die aus der Fürsorgepflicht hergeleitet werden, sind zu nennen: Beschaffung von Schutzkleidung durch den Arbeitgeber, Belehrung über Krankenversicherung oder die Möglichkeit betrieblicher Altersversorgung, Verhinderung der Überanstrengung des Arbeitnehmers, Entbindung von Schweigepflichten zur Rechtsverfolgung durch den Arbeitnehmer, Wiedereinst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2.2 Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Aus der Fürsorgepflicht leitet die Rechtsprechung ferner u. a. Folgendes ab: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer vor Aussprechen einer fristlosen Kündigung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Stellungnahme zur Entlastung des Arbeitnehmers führt.[1] Spricht der Arbeitgeber gegenüber einem leitenden Angestellten eine außerordentliche ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / Zusammenfassung

Begriff Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die sog. Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. Die Fürsorgepfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / Arbeitsrecht

1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhäl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 1 Arbeitsvertragliche Nebenpflicht

Jedes Arbeitsverhältnis besteht aus den sog. Haupt- und Nebenpflichten. Während die Hauptpflichten in der Erbringung der Arbeitsleistung gegen Vergütung liegt, ist eine der wichtigsten Nebenpflichten für den Arbeitgeber die Fürsorgepflicht. Sie ist eine der Treuepflicht des Arbeitnehmers entsprechende Grundverpflichtung aus dem Arbeitsverhältnis. Die Fürsorgepflicht verpflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 3 Besondere Personengruppen

Gegenüber den folgenden Personengruppen besteht eine gesteigerte Fürsorgepflicht: Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft Behinderten und schwerbehinderten Arbeitnehmern Minderjährigen und Jugendlichen Hinweis Fürsorgepflicht bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Grundsätzlich darf ein krankgeschriebener Arbeitnehmer zwar arbeiten, denn eine AU-Bescheinigung stellt nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 5 Rechtsfolgen bei Verletzung

Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer zunächst von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Der Arbeitnehmer kann seine Arbeitsleistung so lange verweigern, bis der Arbeitgeber gesetzmäßige Arbeitsbedingungen herstellt. Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug und bleibt zur Zahlung der vertragsgemäßen Vergütung verpflichtet....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld und Uhr) des Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2.3 Beitragsberechnung

Aufgrund der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber auch gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet, Lohn, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen. Der Arbeitgeber ist im Rahmen des Üblichen und Zumutbaren außer der sachgerechten Bearbeitung und Behandlung der Lohnsteuer auch verpflichtet, ungerechtfertigte Nachversteuerungsansinnen der Finanzverwaltung abzule...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.1.1.2 Erklärung zur Niederschrift

Rz. 12 Der Einspruch kann nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO auch bei der Einlegungsbehörde zur Niederschrift erklärt werden. Der BFH sieht in der Erklärung zur Niederschrift eine Unterform der schriftlichen Einlegung des Einspruchs.[1] Die Erklärung hat persönlich durch den Einspruchsführer oder durch dessen Vertreter mündlich an Amtsstelle zu erfolgen. Demgemäß reicht auch die tele...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 4.5 Anspruch auf Anhörung und Stellungnahme

Nach § 3 Abs. 6 Satz 4 und 5 TV-L müssen Beschäftigten über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen. Eine entsprechende Regelung war bereits in § 13 Abs. 2 BAT/BAT-O vorgesehen. Bei den Verhandlungen zum TVöD ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalakte / 3 Früheres Tarifrecht

Vor der Tarifreform des Öffentlichen Dienstes im Jahr 2005 beinhalteten die Vorschriften des § 13 BAT/-O bzw. § 13a MTArb/-O und § 11a BMT-G/-O Regelungen zur Personalakteneinsicht und zum Führen von Personalakten. Diese Vorschriften entsprachen bereits im Wesentlichen den heutigen Regelungen. Darüber hinaus sahen sie vor, dass der Arbeitgeber im Falle einer Einsichtnahme dur...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 2 Verschuldensabhängige Haftung

Die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für die verschuldensabhängige Haftung des Arbeitgebers ergeben sich aus den §§ 280 ff. BGB. Grundsätzlich erfordert ein arbeitsvertraglicher Haftungsanspruch eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers, ein darauf bezogenes "Vertretenmüssen" [1] sowie den Eintritt eines Schadens beim Arbeitnehmer. Im Rahmen des Vertretenmüssens wird dem Arbeit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6.4.5 Eigenkündigung der Arbeitnehmerin

Rz. 60 Vereinzelt wird vertreten, dass die Eigenkündigung der Frau unzulässig sein müsse, um zu vermeiden, dass der Arbeitgeber den absoluten Schutz umgeht und die Frau zu einer (zulässigen) Eigenkündigung bewegt.[1] Nach der überwiegenden Meinung[2] steht das absolute Kündigungsverbot des § 17 Abs. 1 dagegen einer Eigenkündigung der schwangeren Arbeitnehmerin nicht entgegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 1 Arbeitgeberzusage als arbeitsrechtliche Grundlage

Arbeitsrechtliche Grundlage für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung (bKV)[1] ist eine individual- oder kollektivrechtliche Zusage des Arbeitgebers. Konstruktiv handelt es sich zumeist um eine Gruppenversicherung, bei der der Arbeitgeber den Vertrag als Versicherungsnehmer mit dem Versicherungsunternehmen abschließt. Die Arbeitnehmer sind die aus dem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Haftung des Arbeitnehmers / 2.4.2.2 Eintritt einer Versicherung

Die Versicherbarkeit des eingetretenen Schadens hat große Bedeutung für die Bestimmung des Haftungsumfangs. Bestehende Versicherungen, z. B. Betriebshaftpflichtversicherung, Feuerversicherung usw., muss der Arbeitgeber vorrangig in Anspruch nehmen. Hat er die zumutbaren und üblichen Versicherungen nicht abgeschlossen, muss er sich so behandeln lassen, als habe er dies getan....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 3 Schutzpflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat als arbeitsvertragliche Nebenpflicht[1] gemäß § 241 Abs. 2 BGB das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers aus Art. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG gegen Eingriffe durch Belästigungen Dritter, insbesondere anderer Arbeitnehmer des Betriebs oder Unternehmens, zu schützen. Daneben darf auch er selbst nicht durch Tun oder Unterlassen das Persönlichkeitsrech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltshilfe / 6 Verwandte als Haushaltshilfen

Bei Einsatz von Verwandten (Ehegatte) als krankenversicherungsrechtliche Haushaltshilfe bei Unmöglichkeit der Haushaltsführung besteht gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB V Anspruch auf Fahrtkostenersatz und Verdienstausfall. Arbeitsrechtlich bedarf es einer Freistellung durch den Arbeitgeber aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung[1], betrieblicher Übung, Gleichbehandlung oder aus de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 1 Grundlagen

Mobbing ist weder ein klar konturierter juristischer Begriff[1] noch eine eigenständige Anspruchsgrundlage, sondern die Beschreibung eines sozialen Phänomens der Anfeindung, Schikane und Diskriminierung, auf das mit den allgemeinen arbeitsrechtlichen Instrumenten und gesetzlichen Regelungen reagiert werden kann und muss.[2] Mittlerweile ist der Begriff "Mobbing" umfassend in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Mobbing / 4 Rechtsfolgen

Ansprüche des Arbeitnehmers können sich auf die (zukünftige) Unterlassung der Mobbing-Handlungen, aber auch auf Schadensersatzansprüche richten. Die Ansprüche richten sich zunächst gegen die handelnde(n) Person(nen). Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer auch einen Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch gegen den in die Handlungen nicht involvierten Arbeitgeber, soweit das...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 164 Pflicht... / 2.7.4 Anspruch auf behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten

Rz. 44 Die schwerbehinderten Menschen haben nach Abs. 4 Nr. 4 einen Anspruch auf die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit, unter besonderer Berücksichtigung der Unfallgefahr. Dieser A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Philippinen / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.2 Besonderheiten im Unternehmensbereich

Da eine Selbstanzeige personenbezogen zu prüfen und vorzubereiten ist, ergeben sich bei einer Mehrzahl an Personen Besonderheiten. Dies betrifft insbesondere Nacherklärungen im Bereich der Unternehmen. Eine Nacherklärung des Unternehmens ist von Selbstanzeigen betroffener Personen zu unterscheiden. Wenn steuerliche Erklärungen zu berichtigen sind, sollte zunächst sollte gekl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / 4 Besondere Arbeitgeberpflichten

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers[1] Den Arbeitgeber treffen im Einzelfall besondere Fürsorgepflichten (z. B. hinsichtlich Gesundheitsgefahren, Sicherheitsrisiken etc.) für die Tätigkeit im Ausland. Diese allgemein gefassten Vorgaben zur Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers aus § 618 BGB, §§ 241 Abs. 2, 242 BGB müssen im Einzelfall konkretisiert werden, dabei sind die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Zuständigkeitsstreitigkeiten

Rz. 88 Die gerichtsinterne Zuständigkeit beim Amtsgericht bzw. Landgericht richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Da weder in den §§ 23a ff. GVG noch in § 72a GVG eine Pflicht zur Bildung von wohnungseigentumsrechtlichen Abteilungen bzw. Kammern normiert ist, kann das übergeordnete Gericht nur bestimmen, an welches Gericht die Klage zu rich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verbindliche Auskunft / 2 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Begrifflich ist die verbindliche Auskunft von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung[1] und der tatsächlichen Verständigung zu unterscheiden. Eine verbindliche Zusage nach § 204 AO setzt voraus, dass eine Außenprüfung stattgefunden hat. Der Steuerpflichtige kann dann beantragen, dass die Finanzverwaltung ihm verbindlich zusagt, wie ein für die Vergangenheit geprüfte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.1.6 Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse (Satz 1 Nr. 2b)

Rz. 31 Zum 1.1.2021 (vgl. insoweit Art. 34 Abs. 6 Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz – BwEinsatzBerStG v. 4.8.2019, BGBl. I S. 1147, 1189) wird eine Versicherungspflicht für den Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse eingeführt. Sinn der Regelung ist es, der nachwirkenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn Ausdruck zu verleihen. Der ehemalige (ab 1.1.2025 wird der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erstattung der Gebühren / III. Versicherungsfall

Rz. 24 Was unter einem Versicherungsfall zu verstehen ist, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist also auf der Grundlage des Versicherungsscheins zu prüfen, welche ARB vereinbart sind. Sodann ist zu prüfen, wie dort geregelt ist, wann der Versicherer leistungspflichtig ist. Bei arbeitsrechtlichen Mandaten wird regelmäßig der Versicherungsschutz nach der Generalklausel zu prüfe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Israel / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2025, Versäumung der ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über Kindesunterhalt für die Antragstellerin. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin verpflichtet, für die Antragstellerin laufenden Unterhalt in Höhe von monatlich 482 EUR sowie rückständigen Unterhalt in Höhe von insgesamt 9.016 EUR zu zahlen. Der Beschluss, der der Antragsgegnerin am 6.9.2024 zugestellt worden ist, enthält folge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Erbenermittlung/Fürsorgepflichten des Nachlassgerichts

Rz. 10 Nach § 26 FamFG ist das Nachlassgericht überdies verpflichtet, die ersatzweise berufenen Personen von Amts wegen zu ermitteln.[12] Gebühren fallen nicht an (arg. ex § 1 Abs. 1 GNotKG). Das Nachlassgericht muss über das Ergebnis der Ermittlungen nicht förmlich entscheiden.[13] In der Praxis bedient sich das Gericht in komplizierten oder auslandsbezogenen Fällen oft pro...mehr