Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso muss eine Fachkraft f... / 1.2 Verantwortung des Arbeitgebers

Die Pflicht, den Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen, wurde bereits angesprochen. Aber auch aus Gründen der allgemeinen Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten sollte der Arbeitgeber bestrebt sein, dass seine Fachkraft für Arbeitssicherheit immer auf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Arbeitskollegen

Rz. 22 Der Übergang der Schadensersatzforderung des Arbeitnehmers auf den Arbeitgeber nach § 6 Abs. 1 EFZG ist auch dann ausgeschlossen, wenn ein Arbeitskollege desselben Betriebs den Arbeitnehmer bei Ausübung einer betrieblichen Tätigkeit fahrlässig verletzt und der Arbeitnehmer infolgedessen arbeitsunfähig erkrankt. Ansprüche des Arbeitnehmers gegenüber einem Arbeitskolleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bezahlter Sonderurlaub / Zusammenfassung

Begriff Bezahlter Sonderurlaub ist neben dem Erholungsurlaub eine weitere Abweichung von der Grundregel "ohne Arbeit kein Geld". Es handelt sich dabei aber nicht um einen Unterfall des Urlaubs nach dem BUrlG. Vielmehr soll Beschäftigten mit einem Sonderurlaub die Möglichkeit gegeben werden, besondere persönliche Anlässe zu begehen oder einschneidende persönliche Ereignisse z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 4 Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD sind Arbeitnehmer, die mit Sachgrund auf der Grundlage eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt werden, bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT.[1] Sie gil...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsstättenverordnung: B... / 3.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Da die ArbStättV dem ArbSchG untergeordnet ist[1], ist ihr Anwendungsbereich zunächst deckungsgleich mit dem Anwendungsbereich des ArbSchG. Entsprechend der Regelung in § 1 Abs. 1 ArbSchG sind daher zunächst alle Tätigkeitsbereiche erfasst. Grundsätzlich gilt auch die ArbStättV damit für die Beschäftigten in allen privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben sowie kirchlic...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Zunächst ist jeder Hersteller nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) grundsätzlich verpflichtet, nur sichere Maschinen auf den Markt zu bringen. Bestimmungen bezüglich "Bau und Ausrüstung" enthalten das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die EG-Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) und eine große Fülle europäischer Einzelnormen. Bei Konstruktions-, Fabrikations- ode...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 3 FAQs

1) Kann ich mich nicht darauf verlassen, dass mir der Hersteller eine sichere Maschine liefert? Grundsätzlich schon. Der Hersteller ist über das ProdSG in der Produkthaftung. Erleidet eine Person durch eine fehlerhaft konstruierte Maschine einen Körperschaden (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung §§ 222, 229 StGB), kann der Hersteller strafrechtlich zur Verantwort...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wieso ist es gefährlich, Sc... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes bzw. der Betriebssicherheitsverordnung können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fehlzeitenmanagement: Ursac... / 6.3 Fehlzeiten- und Krankenrückkehrgespräche als erster Schritt nach jeder Abwesenheit

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter das erste Mal krankheitsbedingt ausgefallen ist oder sich seine (Kurz-)Erkrankungen wiederholen, die Führungskraft sollte auf jeden Fall immer direkt ein Gespräch anbieten. Dabei muss der Arbeitnehmer nur teilnehmen, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt. Aber auch ein generelles Angebot wird in aller Regel angenommen und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 5 Arbeitsvertragliche Treuepflicht

Auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlagen kann ein Beschäftigter bereits aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht verpflichtet sein, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.[1] Bestehen begründete Zweifel an der Tauglichkeit des Beschäftigten, den Anforderungen seines Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer gerecht zu werden, so kann dies eine...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 3.3 Durchführung der ärztlichen Untersuchung

Die Durchführung der Untersuchung darf nur durch einen Arzt erfolgen. Der untersuchende Arzt kann vom Arbeitgeber bestimmt werden. Es kann sowohl ein beim Arbeitgeber angestellter Arzt (z. B. Betriebsarzt) als auch jeder andere Arzt beauftragt werden. Praxis-Tipp Da der Betriebsarzt naturgemäß mit den betrieblichen Gegebenheiten und Anforderungen am besten vertraut ist, liegt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis: Änderung un... / 1.1 Wechsel der Zeugnisart

Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob der – ehemalige – Beschäftigte die Art des Zeugnisses ändern lassen darf. Dabei geht es oftmals darum, ob der Arbeitnehmer, der zunächst ein einfaches Zeugnis verlangt und erhalten hat, zu einem späteren Zeitpunkt ein qualifiziertes Zeugnis beanspruchen kann oder umgekehrt, der Mitarbeiter ein einfaches Zeugnis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Zustellung der Klage an den Beklagten (Abs. 1)

Rz. 3 Nach § 71 Abs. 1 FGO hat das FG dem Beklagten die Klageschrift von Amts wegen zusammen mit der Aufforderung zur ggf. fristgebundenen Stellungnahme zuzustellen. Allerdings wird ein finanzgerichtlicher Rechtsstreit im Unterschied zum Zivilprozess[1] bereits mit Eingang der Klage bei Gericht gem. § 66 S. 1 FGO rechtshängig.[2] Der Zustellung der Klageschrift bedarf es hie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines Anhörungsrecht

Rz. 1 Mit der Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers nach § 81 BetrVG korrespondiert das in § 82 BetrVG geregelte Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers. Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 hat der Arbeitnehmer das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgabe des organisatorischen Aufbaus des Betriebs hierfür zuständigen Personen, ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die §§ 81 bis 86a BetrVG normieren Individualrechte des einzelnen Arbeitnehmers. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts (§ 75 Abs. 2 BetrVG), und ergeben sich bereits aus der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Sie gelten daher auch sowohl für Arbeitnehmer in nicht betriebsratsfähigen als auch in betriebsratslosen Betrieb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.4 Ermessen des Integrationsamts

Bevor es eine Entscheidung trifft, muss das Integrationsamt auf eine gütliche Einigung hinwirken[1], d. h. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Als Ergebnis einer solchen Einigung ist z. B. denkbar: Die Zurücknahme des Zustimmungsantrags durch den Arbeitgeber oder eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, trifft da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern und dessen Steuerfolgen

Rz. 248 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Haften mehrere Personen nebeneinander als > Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbeha...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Überblick über das Lohnsteuerrecht

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Als > Lohnsteuer wird die durch Abzug vom > Arbeitslohn erhobene > Einkommensteuer bezeichnet. Zu Einzelheiten > Steuerabzugsverfahren. Sie ist keine eigenständige Steuer(art), sondern nur die Erhebungsform der ESt für > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei ArbN während des laufenden Kalenderjahres. Der > Arbeitnehmer muss den Steuerab...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2.3.1 Fremdgefährdung und Eigengefährdung

Wenn durch die Tätigkeiten eines Beschäftigten eine objektiv betrachtete, immanente Gefährdung Dritter besteht, liegen in der Regel "gewichtige Gründe" vor, die sich aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergeben. Diese Gründe rechtfertigen routinemäßige Eignungsuntersuchungen im laufenden Beschäftigungsverhältnis aus arbeitsrechtlicher Sicht. Dazu muss der Arbeitgeber die...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.1 Gesetze und Verordnungen

Rz. 7 Die Vorschrift will sicherstellen, dass alle Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer auch tatsächlich eingehalten und angewendet werden. Der Begriff der "zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen" ist deshalb weit auszulegen [1] und umfasst auch das Richterrecht [2], bzw. die durch Richterrecht entwickelten Grundsätze, z. B. den allgemeinen arbe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Überwachungspflicht und Überwachungsrecht

Rz. 14 § 75 BetrVG begründet eine Überwachungspflicht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Diese Pflicht besteht allerdings nicht nur im Verhältnis zwischen den Betriebspartnern, sondern auch im Verhältnis des Betriebsrats und der einzelnen Betriebsratsmitglieder gegenüber den Arbeitnehmern des Betriebs ebenso wie im Verhältnis des Arbeitgebers zu den einzelnen Arbeitnehmern.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowakei / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alkohol / Zusammenfassung

Begriff Mäßiger Alkoholkonsum ist fester Bestandteil unserer Kultur. Alkoholmissbrauch ist hingegen wegen der damit verbundenen physischen und psychischen Gesundheitsgefahren nicht nur gesellschaftlich unakzeptabel, sondern am Arbeitsplatz ein besonderes Produktivitäts- und Sicherheitsrisiko. Alkoholabhängigkeit ist zudem international als Krankheit eingestuft. Wegen der hoh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Alkohol / 4.1 Fürsorgegespräch

Wer immer Anzeichen von Alkoholmissbrauch bei einem Betroffenen feststellt, ohne dass es dadurch zu einer offenkundigen Pflichtverletzung kommt, kann ihn auf kollegialer Ebene ohne jeden arbeitsrechtlichen Charakter ansprechen: Wahrnehmung darstellen, nach Problemen fragen; deutlich machen, dass ein solches Gespräch aus dem Wunsch entsteht, den Betroffenen zu unterstützen; auf ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Langzeitkonten: Gestaltungs... / 1 Überblick und arbeitszeitsystematische Einordnung

Die Nutzung von Arbeitszeitkonten zur Ermöglichung eines früheren Übergangs in den Ruhestand oder eines Sabbaticals als längere zusammenhängende"Auszeit" mit Rückkehr in das aktive Arbeitsverhältnis ist für viele Arbeitnehmer attraktiv. Die klassische Altersteilzeit im sog. Blockmodell kann in diesem Zusammenhang als Spezialfall eines Arbeitszeitkontos als "Ansparkonto" ange...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.10 Bewertung von Beamtenstellen

Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) von 1982 dar.[1] Der Beamte hat weder einen Anspruch auf Ausweisung einer Planstelle entsprechend der Bewertung seines Dienstpostens noch einen Anspr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.5 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Backgr... / 1.1 Einholen von Referenzen (beim ehemaligen Arbeitgeber)

Arbeitszeugnisse sind immer weniger verlässliche Grundlagen für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers. Häufig werden Zeugnisinhalte in arbeitsgerichtlichen Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Vergleichs vereinbart und fallen dadurch ungerechtfertigt positiv aus. Auch formulieren viele Arbeitgeber Zeugnisse von vornherein sehr entgegen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.10 Reisezeiten (Absatz 10)

Im Unterschied zum TVöD (§ 44 Abs. 2 und 3 BT-V als Nachfolgeregelung zu § 17 Abs. 2 BAT) enthielt der TV-V bis zum 31.8.2020 keine Regelungen zu der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Reisezeiten als Arbeitszeit gelten und wie diese zu bezahlen sind. Dies haben die Tarifvertragsparteien bewusst unterlassen, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, insoweit auf ihre jewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 1 Wer haftet?

Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich auf allen Unternehmensebenen: Der Unternehmer haftet z. B. aus seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 611 BGB) heraus dafür, dass der Arbeitnehmer nicht an seiner Gesundheit beschädigt wird, wenn er im Betrieb tätig ist. Er kann zudem deliktisch (§§ 823ff. BGB) haften, wenn er fahrlässig oder vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege im... / 8 Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

Flucht- und Rettungswege im betrieblichen Alltag stets freizuhalten ist eine der nicht enden wollenden Aufgaben für alle an Sicherheitsfragen interessierten Personen im Betrieb. An folgende Punkte sollte man denken: Wegen der Notausgänge gibt es immer wieder Zielkonflikte zwischen Brandschutz- und anderen betrieblichen Interessen. Aus gegebenem Anlass (z. B. Schutz vor unbefu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Arnold, JArbSchG ... / 6.1 Art und Weise der Urlaubsgewährung

Rz. 16 Dem Jugendlichen ist (abgesehen von der Besonderheit der Berücksichtigungspflicht der Berufsschulferien) grundsätzlich wie dem Erwachsenen der Urlaub nach Maßgabe von § 7 BUrlG zu gewähren. Er hat insbesondere die durch die Rechtsprechung des EuGH und des BAG auferlegte Initiativlast zur Gewährung des Urlaubs zu beachten und durch die vorgegebenen Mitwirkungsobliegenh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber ist, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, gem. §§ 670, 675 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Aufwendungs- oder Auslagenersatz diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten gemacht hat und den Umständen nach für erforderlich halten durfte (z. B. Reisespesen, Übernachtungskosten bei Dienstreisen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslagenersatz / 2 Schäden am Arbeitnehmer-Eigentum

Nach § 670 BGB hat der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Erstattung der Sach- und Vermögensschäden, die ihm bei der Arbeit ohne Verschulden des Arbeitgebers entstanden sind, sog. "Gefährdungshaftung des Arbeitgebers". Voraussetzung hierfür ist, dass der Schaden nicht dem Lebensbereich des Arbeitnehmers, sondern dem Betätigungsbereich des Arbeitgebers zuzurechnen ist und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schadensersatz / 1.1 Steuerbefreiung

Steuerfrei sind Schadensersatzleistungen für Vermögensverluste (z. B. wenn Privateigentum des Arbeitnehmers im Betrieb beschädigt wird); für besondere Aufwendungen (z. B. Arzt- und Krankenhauskosten), die durch den Schadensersatzverpflichteten verursacht worden sind; für Schäden immaterieller Art (z. B. dauernde Gesundheitsschäden, Schmerzen); dies gilt auch für Entschädigungen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8 Besondere Fürsorgepflichten des Arbeitgebers

4.8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Jugendlicher Nach § 28 JArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstätte des Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten, dass der Jugendliche nicht in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Die Regelung entspricht § 618 BGB. Bei der Umsetzung der Norm hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bulgarien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Slowenien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ukraine / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Malta / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweden / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Belgien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zypern / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Estland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Irland / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dänemark / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr