Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Saison-Kurzarbeitergeld / 4.3 Antragstellung

Der Antrag ist nachträglich für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) zu stellen. Er soll bis zum 15. des auf den Anspruchszeitraum folgenden Monats gestellt werden.[1] Der Antrag ist jedoch spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellen. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Anspruchszeitraums (Kalendermonats), in dem die Tage liegen, für die di...mehr

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Slowenien / 1.4.1 Tätigkeit in Slowenien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Slowenien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Slowenien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält ...mehr

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Österreich / 1.4.1 Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Österreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Bulgarien / 1.4.1 Tätigkeit in Bulgarien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Bulgarien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Bulgarien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, aufhält (...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Muster: Befristete Arbeitsverhältnisse

Rz. 277 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.18: Befristete Arbeitsverhältnisse a) Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG Der Arbeitnehmer/Die Beschäftigte wird befristet für die Zeit vom _________________________ bis _________________________ gem. § 14 Abs. 2 TzBfG als _________________________ eingestellt. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Frist, o...mehr

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Vereinigtes Königreich / 1.4.1 Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit im Vereinigten Königreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Vereinigtes Königreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres be...mehr

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Estland / 1.4.1 Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Irland / 1.4.1 Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ausübt, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (18...mehr

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Polen / 1.4.1 Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Polen für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Polen besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-Tag...mehr

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Malta / 1.4.1 Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Malta für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Malta besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahrs beginnt oder endet, aufhält (183-Tage...mehr

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Rumänien / 1.4.1 Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Rumänien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Rumänien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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Griechenland / 1.4.1 Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Griechenland für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Griechenland besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Ar...mehr

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Schweden / 1.4.1 Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Schweden für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweden besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsl...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1.2.1 Beginn und Ende

Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, dann endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats. Praxis-Beispiel Berechnung de...mehr

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Kroatien / 1.4.1 Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Kroatien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Kroatien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (1...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 207 Das Verfahren vor dem ArbG ist grundsätzlich ähnlich wie der Zivilprozess aufgebaut. Gemäß §§ 46 Abs. 2 ArbGG, 495 ZPO sind die Vorschriften über das Verfahren vor den Amtsgerichten entsprechend anzuwenden, es sei denn, es ist im ArbGG etwas anderes geregelt. So gelten im arbeitsgerichtlichen Verfahren meist kürzere Fristen (siehe Rdn 225). Rz. 208 Die für Arbeitnehme...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / III. Allgemeines

Rz. 240 § 233 S. 1 ZPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand War eine Partei ohne ihr Verschulden verhindert, eine Notfrist oder die Frist zur Begründung der Berufung, der Revision, der Nichtzulassungsbeschwerde oder der Rechtsbeschwerde oder die Frist des § 234 Abs. 1 einzuhalten, so ist ihr auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 241 Von Wiedereins...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VII. Verschulden

Rz. 248 Die Wiedereinsetzung wird nur gewährt, wenn die Partei ohne ihr Verschulden trotz Beachtung der erforderlichen Sorgfalt die Frist nicht einhalten konnte. Im zivilgerichtlichen Verfahren muss sich eine Partei das Verschulden ihres Bevollmächtigten (i.d.R. also ihres Rechtsanwalts) zurechnen lassen. Rz. 249 Das Verschulden richtet sich hierbei nach § 276 Abs. 2 BGB. Es ...mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / VII. Antrag auf Aufhebung wegen Klagefristversäumung

Rz. 38 Gem. § 926 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner dem Gläubiger vom Gericht eine Frist zur Klageerhebung in der Hauptsache setzen lassen. Der entsprechende Antrag ist zulässig, solange die Hauptsache noch nicht rechtshängig ist und die Eilmaßnahme noch besteht. Es gibt daher keine starren Fristen für diesen Antrag. Die Frist durch das Gericht, die Hauptsache rechtshängig z...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 5. Gerichtliches Verfahren

Rz. 154 Hält die Verwaltungsbehörde an dem erlassenen Bußgeldbescheid fest, übersendet sie die Akten über die StA an das Amtsgericht (AG) (§ 69 Abs. 3 OWiG). Die StA prüft ebenfalls, ob eine Einstellung des Verfahrens erfolgt oder weitere Ermittlungen durchgeführt werden. Andernfalls legt sie die Akten dem Amtsrichter zur Entscheidung vor (§ 69 Abs. 4 S. 2 OWiG). Rz. 155 Der A...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Berufung nur zur Fristwahrung

Rz. 144 Haben Sie keinen Auftrag zur Berufungseinlegung, sollten Sie nicht tätig werden. Dies ist dem Auftraggeber mitzuteilen. Praxistipp: Weisen Sie den Auftraggeber vor Ablauf der Frist ruhig ein zweites Mal darauf hin, dass Sie ohne seine Zustimmung (oder besser: ohne seinen Auftrag) nicht tätig werden. Rz. 145 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.15...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / aa) Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität innerhalb von 15 Monaten

Rz. 34 Die Regelung in Ziff. 2.1.1.2 AUB 2020 ist objektive Anspruchsvoraussetzung. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch. Wenn die Invalidität eingetreten ist, muss diese also spätestens 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden. Innerhalb der ärztlichen Feststellung der Invalidität entstehen immer wieder Probleme hinsichtlich der...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.10 Kündigung

Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch der Freiwilligendienst aus wichtigem Grund von jeder Partei fristlos gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei in entsprechender Anwendung des § 626 Abs. 2 BGB innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erklärt werden. Das Kündigungsschutzgesetz findet auf den Freiwilligendienst keine Anwendung.[1] E...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / IV. Antrag

Rz. 243 Hat der RA eine Frist versäumt (bzw. eine Prozesshandlung nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vorgenommen), so wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur gewährt, wenn er einen Antrag stellt. Der Antrag ist an das Gericht zu richten, bei dem die Prozesshandlung versäumt wurde. Rz. 244 Praxistipp: Haben Sie z.B. die Berufungsfrist versäumt, so hemmt der Antrag a...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / bb) Geltendmachung des Teilzeitanspruchs

Rz. 224 Der Teilzeitanspruch muss formell wirksam geltend gemacht werden.[416] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG muss die Verringerung der Arbeitszeit "spätestens drei Monate vor deren Beginn" geltend gemacht werden. Die Frist bestimmt sich nach § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Zugang der Erklärung beim Arbeitgeber (§ 130 BGB) und dem Beginn der Arbeitszeitverkürzung mü...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / f) Zentraler Einzelkalender

Rz. 149 Es sollte immer nur ein P-Kalender vorhanden sein. Mehrere Kalender sind nicht zu empfehlen – auch nicht in Großkanzleien, da im Hinblick auf die Verwaltung von Fristen und Terminen mit mehreren Kalendern einige Gefahren lauern. Beispielhaft nenne ich folgende:mehr

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§ 14 Personalwesen / H. Umlage U2 (Mutterschaft) und Exkurs Schwangerschaft

Rz. 68 Neben der Umlage U1 stellt die Umlage U2 (Mutterschaft) eine weitere finanzielle Entlastung für Arbeitgeber dar. Über die Umlage U2 erhalten Arbeitgeber eine Erstattung ihrer Aufwendungen, die sie nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) zahlen müssen. Rz. 69 Im Jahre 2006 wurden folgende Punkte hinsichtlich der Umlage U2 neu geregelt:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Nachweisgesetz

Rz. 82 Für die Inhalte des Arbeitsvertrages sind das Nachweisgesetz und die Nachweisrichtlinie vom 14.10.1991 (91/533/EWG) zu beachten. Das Nachweisgesetz, auf das § 105 GewO für die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages verweist, gilt für alle Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme einer vorübergehenden Aushilfe von bis zu einem Monat (§ 1 NachwG). Das Gesetz ver...mehr

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Feststellung der Pflegebedü... / 3 Zahlungspflicht bei Fristüberschreitung

Die Pflegekasse hat innerhalb der Begutachtungsfristen schriftlich über den Antrag zu entscheiden. Kann sie diese Fristen nicht einhalten, hat sie nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Überschreitung unverzüglich 70 EUR an den Antragsteller zu zahlen. Die Frist ist eine Bearbeitungsfrist, innerhalb der die Pflegekasse den Entscheidungsprozess abzuschließen hat. D. h. ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / b) Übertragung zentraler Kalender

Rz. 153 Sofern Einzel-Kalender geführt werden, hat der Fristensachbearbeiter neben der Eintragung der Termine und Fristen im zentralen P-Kalender die Pflicht, die für den zuständigen E-Kalender betreffenden Termine und Fristen zu notieren. I.d.R. erfolgt dies über die Auswahl des im E-Kalender aufgeführten Sachbearbeiters durch Bestätigen des Namensfeldes. Üblicherweise erfo...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 1. Tatbestandsberichtigung

Rz. 129 Bei der Zustellung des vollständigen Urteils müssen Sie nicht nur an die Berufungsfrist denken. So kann es sein, dass die Zwei-Wochen-Frist aus § 320 Abs. 1 ZPO (Tatbestandsberichtigung) einzuhalten ist. Auch diese Frist beginnt mit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils zu laufen. Ist das Urteil noch gar nicht zugestellt, greift aber die Drei-Monat...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Versäumte Prozesshandlung

Rz. 245 Für viele versäumte Prozesshandlungen (versäumte Fristen) ist es nicht möglich, eine Wiedereinsetzung zu beantragen. Haben Sie bspw. die Ausschlussfrist für den Widerruf des Vergleichs versäumt, so können Sie nicht mit der Wiedereinsetzung versuchen, dieses Versäumnis zu heilen. Wiedereinsetzung ist möglich, wennmehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / 3. Wesentliche Verbesserung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach Beendigung des Prozesses/Verfahrens

Rz. 134 Das Gericht kann innerhalb einer Frist von vier Jahren nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens oder einer sonstigen Beendigung des Verfahrens innerhalb derselben Frist hinsichtlich der getroffenen Entscheidung über eine Zahlung eine Änderung herbeiführen, sodass entweder Raten oder eine Einmalzahlung der von der Landeshauptkasse vorgeleisteten Prozesskosten zu ...mehr

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Irland / 1.4.2 Tätigkeit in Irland für einen in Irland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Irland für einen in Irland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Irland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

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zfs 01/2026, Wirkung einer ... / 2 Aus den Gründen:

“… 1. Die zulässige Berufung des Kl. hat vorläufig Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und antragsgemäß zur Zurückverweisung der Sache an das LG … a) Das bisherige Verfahren im ersten Rechtszug leidet an einem wesentlichen Verfahrensfehler (§ 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO). Denn das LG hat den Anspruch des Kl. auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ver...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.4 Spitzenausgleichsverfahren

Neben dem für alle Betriebe des Baugewerbes verbindlichen arbeitnehmerbezogenen Melde- und Abrechnungsverfahren bietet die SOKA-BAU auch das sogenannte Spitzenausgleichsverfahren an, für das sich die Betriebe freiwillig entscheiden können. Bei Teilnahme an diesem Verfahren ergeben sich für die Unternehmen einige Vorteile, insbesondere eine Erhöhung der Liquidität, da durch di...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / V. Verfahren

Rz. 244 Das Verfahren wird durch den Kläger mit Erhebung einer schriftlichen Klage gegen den Beklagten eröffnet. Beim VG kann die Klage auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Rz. 245 Neben einem bestimmten Antrag und dem zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen der Klage auch die angefochtene Verfügung und der Widerspru...mehr

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Italien / 1.4.2 Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Italien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Aufforderung z... / 1.6 Widerspruch gegen die Aufforderung

Die Aufforderung der Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, gegen den form- und fristgerecht Widerspruch und Klage eingelegt werden können.[1] Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung.[2] Danach kann sich die Krankenkasse nicht auf die rechtsgestaltende Wirkung der Aufforderung berufen. Der Versicherte kann sein Dispositionsrecht gegenüber dem Rentenversicherungsträge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Wirkung

Rz. 396 Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Wirkung eines Arrests gem. § 930 ZPO und sichert dem Gläubiger einen entsprechenden Rang innerhalb der Zwangsvollstreckung. Rz. 397 Die entsprechende Pfändung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbotes bei dem Drittschuldner eingegangen sein, ansonsten verliert das vorläufige Zahlungs...mehr

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zfs 01/2026, Kündigung eine... / 2 Aus den Gründen:

“… Der Kl. stehen aus dem Versicherungsvertrag mit der Bekl. keine Leistungsansprüche zu, weil die Kl. durch ihre Kündigung vom 24.9.2024 mit sofortiger Wirkung und damit schon vor Eintritt des Versicherungsfalles als versicherte Person aus dem Versicherungsvertrag ausgeschieden war. 1. Mit Recht hat das LG allerdings angenommen, dass die Kl. berechtigt ist, einen Anspruch au...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / XI. Berufungsbegründung

Rz. 159 Es reicht nicht aus, nur Berufung einzulegen. Die Berufung muss begründet werden. Erstaunlich finde ich, in wie vielen Kanzleien der Ablauf der Berufungsbegründungsfrist immer wieder für eine "Überraschung" sorgt. Die Berufung kann zunächst gem. § 513 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) beruht oder nach § 529 Z...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 791 Das BAG ist im Revisionsverfahren an den vom LAG festgestellten Sachverhalt gebunden, es sei denn, dass eine begründete Verfahrensrüge erhoben worden ist (§ 72 Abs. 5 ArbGG i.V.m. § 561 Abs. 2 ZPO).[1325] Es muss deshalb sorgfältig geprüft werden, ob der im Tatbestand des LAG-Urteils festgestellte Sachverhalt zutreffend ist. Dies gilt insbesondere für die Feststellun...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Klageantrag

Rz. 705 Im Kündigungsschutzprozess[1217] sind alle Unwirksamkeitsgründe geltend zu machen, weil bei rechtskräftiger Abweisung der Kündigungsschutzklage die Beendigung des Arbeitsverhältnisses feststeht.[1218] Wird der Kündigungsschutzklage rechtskräftig stattgegeben, steht fest, dass zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestand.[1219] Damit das Urtei...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (9) Verfall- und Ausschlussfristen

Rz. 112 Die tarifvertraglichen Verfallfristen, insbesondere nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, haben sich in der Praxis bewährt in der Zielsetzung, eine alsbaldige abschließende Klarheit und Sicherheit über bestehende Ansprüche der Vertragsparteien zu erreichen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegt, ist die vertragliche Verei...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 252 Der RA muss die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen, und damit das Nichtvorliegen des Verschuldens innerhalb der Antragsfrist wiedergeben. Die versäumte Prozesshandlung muss nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Die Angaben zur unverschuldeten Versäumung der Frist müssen glaubhaft gemacht werden. Sinnvollerweise geschieht dies gleich mit dem Antrag auf Wied...mehr

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Belgien / 1.4.2 Tätigkeit in Belgien für einen in Belgien ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für einen in Belgien ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

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Heimarbeit / 5 Kündigung

Die allgemeinen und besonderen arbeitsrechtlichen Kündigungsvorschriften sind auf das Heimarbeitsverhältnis nicht anwendbar. Vielmehr gilt die Spezialregelung in § 29 HAG. Dauert ein Beschäftigungsverhältnis weniger als 4 Wochen, kann es täglich gekündigt werden. Beschäftigungsverhältnisse ab 4-wöchiger Dauer können mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden, wenn der Heima...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 1.1 Berechnung der Monatsfrist

Die Monatsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunterbrechung. Sie endet mit dem Ablauf desjenigen Tages des nächsten Monats, der dem Tag vorhergeht, der durch seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht. Fehlt dem nächsten Monat der für den Ablauf der Frist maßgebende Tag, endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats.[1] Praxis-Beispiel Berechnung Begi...mehr

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Estland / 1.4.2 Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Estland für einen in Estland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Estland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr