Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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§ 2 Kanzleiorganisation / III. Fristen

Rz. 161 Bei den Fristen im Zivilverfahren wird zwischen unterschieden. Rz. 162 Im Zivilprozess sind die allgemeinen Vorschriften über die Fristen in den §§ 221 bis 229 ZPO geregelt. Rz. 163 Nachstehend soll ein Überblick über die in einer Kanzlei wichtigsten Fristen im Zivilprozess ...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / V. Posteingang mit Fristen und Terminen

Rz. 80 Die Bearbeitung des Posteingangs einschließlich der Fristen- und Terminspost ist von einer ausgebildeten Fachkraft auszuführen. Dabei muss es sich um eine erfahrene Fachkraft handeln. Keinesfalls ist diese Tätigkeit Auszubildenden oder Kollegen, die die Ausbildung gerade abgeschlossen haben, zu übertragen. Rz. 81 Fristen- und Terminspost ist, wie in Rdn 15 aufgeführt, ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Weitere Fristen nach Unterliegen in der ersten Instanz

1. Tatbestandsberichtigung Rz. 129 Bei der Zustellung des vollständigen Urteils müssen Sie nicht nur an die Berufungsfrist denken. So kann es sein, dass die Zwei-Wochen-Frist aus § 320 Abs. 1 ZPO (Tatbestandsberichtigung) einzuhalten ist. Auch diese Frist beginnt mit Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils zu laufen. Ist das Urteil noch gar nicht zugestellt, ...mehr

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Fristen und Termine / 1.2.2 Ende

Das Ende der Frist berechnet sich bei Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 1 BGB nach § 188 Abs. 2 1. Halbsatz BGB Fristbeginn i. S. v. § 187 Abs. 2 BGB nach § 188 Abs. 2 2. Halbsatz BGB Praxis-Beispiel Wochenfrist Berechnung bei Fristbeginn mit Ereignis[1]:mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschriften und Fristen

Zusammenfassung Überblick Versicherte sind durch die Wahl einer Krankenkasse grundsätzlich für eine Dauer von 12 Monaten an ihre Wahlentscheidung gebunden. Die Einschreibung zu einem Wahltarif kann eine zusätzliche Bindungsfrist auslösen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers liegt jedoch ein sofortiges Wahlrecht vor. D. h. sowohl die allgemeine als auch eine ggf. bestehende bes...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / c) Arbeitsanweisung Fristen/Termine bei Terminsprotokollen

Rz. 87 In vielen Terminen wird dem RA ein Terminsprotokoll ausgehändigt. In diesem Protokoll können Fristen und Termine enthalten sein. In solchen Fällen ist eine Arbeitsanweisung zu treffen, wie zu verfahren ist. So könnte die Reihenfolge der Arbeitsschritte z.B. wie folgt aussehen:mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / e) Arbeitsanweisung bei Fristen im Zusammenhang mit Neumandaten

Rz. 91 Bei Fristen im Zusammenhang mit Neumandanten ist ebenfalls eine klare Arbeitsanweisung zu treffen, wie in diesen Fällen vorzugehen ist. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie erreicht ein Briefumschlag mit diversen Unterlagen. Unter anderem ist den Unterlagen eine Klageschrift nebst richterlichen Verfügungen beigefügt sowie eine Ladung zum Termin. Daneben hat der...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (3) Fristen

Rz. 804 Für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gilt eine Notfrist von einem Monat nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils (§ 72a Abs. 2 S. 1 ArbGG).[1349] Sie ist innerhalb einer Notfrist von zwei Monaten nach Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils zu begründen (§ 72a Abs. 3 S. 1 ArbGG). Sie kann nicht verlängert werden. Die Fri...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / F. Termine/Fristen

I. Allgemeines Rz. 131 Jede Kanzlei für sich ist verschieden – bedingt durch die Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen und ihre Mitarbeiter, die der Kanzlei eine persönliche und individuelle Note geben, durch die Größe der Kanzlei und nicht zuletzt durch die vielen verschiedenen Rechtsgebiete. Einige Kanzleien spezialisieren sich auf bestimmte Rechtsgebiete und andere Kanzleien sin...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / ee) Form, Begründung, Fristen

(1) Form Rz. 801 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist schriftlich beim BAG einzulegen (§ 72a Abs. 3 ArbGG). Darüber hinaus sind im Gesetz keine weiteren Formvorschriften geregelt. Es gelten die Formalien für die Beschwerde, zumal das BAG die Nichtzulassungsbeschwerde nicht als Rechtsmittel, sondern als Rechtsbehelf ansieht. Rz. 802 Die Beschwerdeschrift muss als bestimmender Schr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.2 Berechnung

Für die Berechnung von Fristen wird bestimmt, dass ein halbes Jahr einen Zeitraum von 6 Monaten Vierteljahr einen Zeitraum von 3 Monaten halber Monat einen Zeitraum von 15 Tagen umfasst.[1] Ist eine Frist nach Stunden bestimmt, werden Sonntage, gesetzliche Feiertage oder Sonnabende mitgerechnet.[2] 1.2.1 Beginn Wann eine Frist beginnt, ist abhängig davon, ob Ereignis oder ein in den...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.1 Arten

1.1.1 Behördliche Frist Mit der behördlichen Frist ist eine solche gemeint, die die Behörde selbst bestimmt. Sie beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, es sei denn, dem Betroffenen wird etwas anderes mitgeteilt.[1] Die Behörde muss die Frist allerdings in angemessener Art und Weise setzen und dem Adressaten ausreichend Gelegenheit zur Prüfung und ggf. Er...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 4 Zu beachtende Fristen

Die Durchführung des betrieblichen Lohnsteuer-Jahresausgleichs muss vom Arbeitnehmer nicht beantragt werden. Der Arbeitgeber hat also unter den genannten Voraussetzungen die Lohnsteuererstattung von sich aus zu berechnen. Der Arbeitgeber darf den Lohnsteuer-Jahresausgleich frühestens mit der Lohnabrechnung für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum und sp...mehr

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Feststellung der Pflegebedü... / 2.1 Fristen

Für die Pflegeanträge gelten für den MD/Gutachter folgende Bearbeitungsfristen: 25 Arbeitstage grundsätzlich, 5 Arbeitstage bei Krankenhausaufenthalt, Aufenthalt in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit gegenüber dem Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / Zusammenfassung

Begriff Fristen sind Zeiträume, die durch genaue Anfangs- und Endzeitpunkte gekennzeichnet sind. Innerhalb dieser Zeiträume sind Rechtshandlungen zur Erreichung eines bestimmten Ziels vorzunehmen. Alternativ muss vorher, nachher oder innerhalb eines Zeitraums ein bestimmtes Ereignis eingetreten sein. Termine sind genau fixierte Zeitpunkte. Jede Frist endet daher mit einem Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.2.1 Beginn

Wann eine Frist beginnt, ist abhängig davon, ob Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt[1] oder der Beginn eines Tages[2] der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Tag, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, wird in diesen Fällen nicht mitgerechnet.[3] Praxis-Beispiel Fristbeginn mit Ereignis Zustellung eines Verwaltungsaktes am 7.2.2019 mit rechtsfehlerf...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / Sozialversicherung

1 Bindungswirkung Der Beginn einer neuen Bindungsfrist wird an 2 Voraussetzung geknüpft: Die aktive Wahl einer Krankenkasse durch den Arbeitnehmer. Es findet ein tatsächlicher Wechsel der Krankrankenkasse statt. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist der Arbeitnehmer an die gewählte Krankenkasse zunächst für 12 Monate gebunden. Die Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhän...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 7 Schließung einer Krankenkasse

7.1 Kassenwahl durch den Arbeitnehmer Bei der Schließung von Krankenkassen endet grundsätzlich die Mitgliedschaft bei dieser Kasse. Arbeitgeber müssen die betroffenen Arbeitnehmer mit einer Abmeldung (Meldegrund "31") abmelden und nach erfolgter Kassenwahl erneut anmelden (Meldegrund "11"). Die betroffenen Arbeitnehmer müssen sich unmittelbar selbst um eine andere Krankenkass...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 6 Widerruf/Rücknahme einer Wahlerklärung

Ein Widerruf der Krankenkassenwahl ist bei einem Kassenwechsel im Kündigungsverfahren bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich. Sofern ein Verbleib bei der bisherigen Krankenkasse gewünscht wird, muss dies formlos der bisherigen Kasse mitgeteilt werden. Anschließend übernimmt die bisherige Krankenkasse in ihrer Funktion als "wiedergewählte" Krankenkasse die Verpflichtung, di...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 3 Kündigungsfrist

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Die Frist wird ausgehend von dem Monat berechnet, in dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse eingegangen ist. Wählt ein Mitglied zu früh eine neue Krankenkasse, weil z. B. die Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, ist das Wechseldatum von der Krankenkasse auf den näc...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 5 Mehrfach-Kassenwahl

Gelegentlich erklären Arbeitnehmer mehreren Krankenkassen gegenüber, dort Mitglied werden zu wollen. In diesen Fällen liegen dem Arbeitgeber dann mehrere Mitgliedsbescheinigungen vor. Der Arbeitgeber muss dann den Beschäftigten bei der Krankenkasse anmelden, die ihm vom Versicherten benannt wird. Den Versicherten steht dieses Gestaltungsrecht bis zum Ablauf von 2 Wochen nach...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 7.2 Kassenwahl durch den Arbeitgeber

Bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse haben Versicherungspflichtige spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zustellung des Schließungsbescheids oder der Stellung des Insolvenzantrags das Kassenwahlrecht auszuüben und gegenüber dem Arbeitgeber Angaben über die gewählte Krankenkasse zu machen. Werden die Angaben über die gewählte Krankenkasse nicht rechtzeitig gemach...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / g) Fristen

Rz. 623 Der Zeugnisanspruch ist grundsätzlich unabdingbar und unverzichtbar.[1055] Der Anspruch unterliegt aber den tariflichen Ausschlussfristen.[1056] Eine Verwirkung kann eintreten, wenn der Arbeitgeber aufgrund des zeitlichen Abstandes zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Erinnerung und Grundlage mehr für ein qualifiziertes Zeugnis hat oder mit einer Berichtigun...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / Zusammenfassung

Überblick Versicherte sind durch die Wahl einer Krankenkasse grundsätzlich für eine Dauer von 12 Monaten an ihre Wahlentscheidung gebunden. Die Einschreibung zu einem Wahltarif kann eine zusätzliche Bindungsfrist auslösen. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers liegt jedoch ein sofortiges Wahlrecht vor. D. h. sowohl die allgemeine als auch eine ggf. bestehende besondere Bindungs...mehr

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Fristen und Termine / 2 Termine

Termine sind genau fixierte Zeitpunkte, z. B. für den Antritt einer Kur oder einer ärztlichen Untersuchung.[1] Ein Termin kann ein festgelegtes Datum sein (Uhrzeit), z. B. Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für Monat April 2026 am 28.4.2026. Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonn...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 8 Jugendliche

Bereits mit Vollendung des 15. Lebensjahres können Jugendliche selbst eine Kasse wählen, ohne dass es hierzu einer Mitwirkung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen bedarf.[1] Das Wahlrecht Minderjähriger gilt nicht nur bei Beginn einer Ausbildung für Azubis, sondern auch für andere versicherungspflichtige Tatbestände oder freiwillige Mitgliedschaften.mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 4 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, setzt sich die Krankenversicherung grundsätzlich als freiwillige obligatorische Anschlussversicherung bei derselben Krankenkasse fort. Das Zustandekommen der obligatorischen Anschlussversicherung kann vermieden werden, wenn die Person innerhalb von 2 Wochen nach ...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 7.1 Kassenwahl durch den Arbeitnehmer

Bei der Schließung von Krankenkassen endet grundsätzlich die Mitgliedschaft bei dieser Kasse. Arbeitgeber müssen die betroffenen Arbeitnehmer mit einer Abmeldung (Meldegrund "31") abmelden und nach erfolgter Kassenwahl erneut anmelden (Meldegrund "11"). Die betroffenen Arbeitnehmer müssen sich unmittelbar selbst um eine andere Krankenkasse bemühen. Dabei gilt das freie Kasse...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 1 Bindungswirkung

Der Beginn einer neuen Bindungsfrist wird an 2 Voraussetzung geknüpft: Die aktive Wahl einer Krankenkasse durch den Arbeitnehmer. Es findet ein tatsächlicher Wechsel der Krankrankenkasse statt. Nach der Ausübung des Wahlrechts ist der Arbeitnehmer an die gewählte Krankenkasse zunächst für 12 Monate gebunden. Die Bindungsfrist ist ein Zeitraum von 12 zusammenhängenden Zeitmonate...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 9 Familienversicherte

Mitversicherte Angehörige können im Rahmen der Familienversicherung nicht selbst eine Kasse wählen. Die Familienversicherung wird grundsätzlich bei der Kasse des Stammversicherten durchgeführt, aus dessen Mitgliedschaft sich die Familienversicherung ableitet. Ein Familienversicherter kann nur zwischen 2 Krankenkassen wählen, wenn der Anspruch auf Familienversicherung mehrfac...mehr

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Krankenkassenwahl: Vorschri... / 2 Kündigungsverfahren

Bei laufendem Beschäftigungsverhältnis ist ein Wechsel der Krankenkasse unter Beachtung der Bindungs- und Kündigungsfrist möglich. An die Stelle der bisherigen Kündigungserklärung des Mitglieds tritt die Wahlerklärung gegenüber der neu gewählten Krankenkasse. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Datum maßgebend, an dem die Wahlerklärung bei der neu gewählten Kranke...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / a) Allgemeines

Rz. 82 Im Hinblick auf die Ermittlung, Berechnung und Notierung von Fristen muss zunächst eine Arbeitsanweisung erfolgen, welche Fristen von dem Fristensachbearbeiter ermittelt, berechnet und notiert werden und welche Fristen von dem RA zu ermitteln und zu berechnen sind. Rz. 83 Zu unterscheiden ist dabei zwischen den in Ihrer Kanzlei gängigen Fristen und den Fristen, die in ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Urteilsergänzung

Rz. 130 Ferner kann es möglich sein, dass Sie die zwei Wochen Frist zur Ergänzung des Urteils (§ 321 Abs. 2 ZPO) beachten müssen. Auch diese Frist beginnt mit der Zustellung des Urteils zu laufen. In diesem Verfahren kann sogar gem. § 321 Abs. 3 S. 1 ZPO ein neuer Termin erforderlich sein. Ein neuer Vergütungsanspruch entsteht für den RA nicht (auch nicht für die Wahrnehmung...mehr

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§ 10 Personenversicherungen / bb) Geltendmachung der Invalidität innerhalb von 15 Monaten

Rz. 46 Bei der dritten Frist ist von Bedeutung, dass die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall geltend gemacht werden muss. Dies ist keine Anspruchsvoraussetzung, sondern eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, bei Versäumnis der Frist diese zu entschuldigen. Rz. 47 Wichtig ist bei dieser dritten Frist, dass der Inv...mehr

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Unterbrechung der Beschäfti... / 1.4 Meldungen nach Ablauf des Krankengeldhöchstanspruchs

Das sozialversicherungsrechtliche (nicht arbeitsrechtliche) Beschäftigungsverhältnis eines Arbeitnehmers endet, wenn die Höchstbezugsdauer von Krankengeld (Aussteuerung) erreicht wird. Zum Ablauf der sich an das Ende des Krankengeldbezugs anschließenden Monatsfrist muss eine Abmeldung erstellt werden (Abgabegrund "34"). Diese Regelung gilt auch für die Bezieher von Krankenta...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / II. Feststellung und Bekanntgabe des Fehlers

Rz. 235 Wenn Sie daran denken, dass ein Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden muss, dann steht fest: Es ist etwas schiefgelaufen. Rz. 236 Praxistipp: Ist Ihnen bei dem Notieren einer Frist ein Fehler unterlaufen, der dazu geführt hat, dass die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs abgelaufen ist, ohne dass rechtzeitig entsprechende Prozesshandlungen vor...mehr

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AGS 01/2026, (Konsensuale k... / II. Vorliegen der Voraussetzungen des § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO

Die sofortige Beschwerde (§ 142 Abs. 7 StPO) hatte nach Auffassung des LG Halle deshalb Erfolg, weil die Voraussetzungen des § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO gelegen hätten. 1. Allgemeines Eine Umbeiordnung gem. § 143a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StPO sei vorzunehmen, wenn einem Beschuldigten ein anderer als der von ihm innerhalb der nach § 142 Abs. 5 S. 1 StPO bestimmten Frist bezeichnete...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 4. Rechtsmittel

Rz. 31 Das einheitliche Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Endentscheidungen ist die Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG). Einige Zwischenentscheidungen sind nach den Vorschriften der ZPO mit der sofortigen Beschwerde (§§ 567 ff. ZPO) anfechtbar. Rz. 32 Anders als im Zivilprozess ist die Beschwerde (§§ 58 ff. FamFG) beim Gericht der I. Instanz (Familiengericht) einzureichen (§ 64 Ab...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / e) Änderungen/Korrekturen

Rz. 147 Sofern eine Änderung von bereits eingetragenen Terminen und Fristen aufgrund von Fristverlängerungen oder Terminsaufhebungen und -verlegungen erfolgt, sind die hinfälligen Termine und Fristen in der Weise zu vermerken, dass sie gestrichen werden und mit einem entsprechenden Erledigungsvermerk versehen werden. Die Termine und Fristen dürfen nicht durch Tipp-Ex unkenntl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tschechien / 1.4.1 Tätigkeit in Tschechien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Tschechien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Tschechien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbe...mehr

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Italien / 1.4.1 Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Italien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Italien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn ...mehr

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Dänemark / 1.4.1 Tätigkeit in Dänemark für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Dänemark für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Dänemark besteuert, wenn die Tätigkeit dort insgesamt länger als 183 Tage während des Kalenderjahres ausgeübt wird (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg...mehr

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Belgien / 1.4.1 Tätigkeit in Belgien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Belgien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Belgien besteuert, wenn die Tätigkeit dort insgesamt länger als 183 Tage während des Kalenderjahres ausgeübt wird, wobei übliche Arbeitsunterbrechungen eingeschlossen sind (183-Tage-Frist).[1] Im W...mehr

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Ukraine / 1.4.1 Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Ukraine für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ukraine besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Zypern / 1.4.1 Tätigkeit in Zypern für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Zypern für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Zypern besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183-T...mehr

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Serbien / 1.4.1 Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Serbien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Serbien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitsloh...mehr

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Frankreich / 1.4.1 Tätigkeit in Frankreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Frankreich für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält (183-Tage-Frist).[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeit...mehr

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Kurzarbeitergeld: Leistungs... / 3.1 Ausschlussfrist

Kurzarbeitergeld ist nachträglich zu beantragen.[1] Dabei gilt eine Ausschlussfrist von 3 Kalendermonaten.[2] Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Tage liegen, für die die Leistungen beantragt werden. Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonnabend oder Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Für die Be...mehr

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Spanien / 1.4.1 Tätigkeit in Spanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Spanien für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Spanien besteuert, wenn sich der Arbeitnehmer dort insgesamt länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält (183...mehr