Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrecht

Rn. 99 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Es existiert keine Hemmung der Frist (vgl. NWB HGB-Komm. (2025), § 257, Rn. 18). Der handelsrechtliche Fristablauf kann unproblematisch kalendermäßig aus der Tabelle (vgl. HdR-E, HGB § 257, Rn. 97) abgelesen bzw. berechnet werden. Nach (handelsrechtlichem) Fristablauf kann eine steuerrechtliche Aufbewahrung gleichwohl weiterhin erforderlich s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrecht

Rn. 100 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Gemäß § 147 Abs. 3 Satz 5 AO kann die Aufbewahrungsfrist in ihrem Ablauf gehemmt werden. Danach läuft die Aufbewahrungsfrist nicht ab, soweit und solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, für welche die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die fünf- bzw. zehnjährige Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO gilt ins...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.2 Wahrung der Festsetzungsfrist

Rz. 49 Die Festsetzungsfrist wird dadurch gewahrt, dass die Steuer vor Ablauf dieser Frist wirksam gegen den Stpfl. festgesetzt wird. Diese Wirkung der Wahrung der Festsetzungsfrist ist verwaltungsaktbezogen.[1] Gewahrt wird die Festsetzungsfrist daher hinsichtlich eines bestimmten Steueranspruchs, der durch die Steuerfestsetzung festgesetzt wird, nicht hinsichtlich eines an...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Rechtsgrund der Verpflichtung

Rz. 11 Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige, tritt eine Ablaufhemmung ein bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung, höchstens aber bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder auf einer behördlichen Anforderung aufgrund eines Gesetzes (hierzu näher R...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / I. Offenlegung im Unternehmensregister (§ 342m)

Rn. 139 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 342m regelt die Offenlegung im UN-Register. Der Paragraf ist sachlogisch nach den einschlägigen Fallkonstellationen der EIB-Berichtspflicht gegliedert. § 342m Abs. 1 beschreibt zunächst die Offenlegungspflichten für unverbundene UN mit Sitz im Inland (vgl. § 342 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 342b) und oberste MU mit Sitz im Inland (vgl. § 342 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Fristende

Rn. 97 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das Fristende erfolgt gemäß § 188 Abs. 2 BGB i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB jeweils zum 31.12., 24:00 Uhr. Beispiel: * Zur Bestimmung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 92 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Frist beträgt zehn Jahre für Unterlagen i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 1, acht Jahre für Unterlagen i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 4 sowie sechs Jahre für Unterlagen i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 2f. Diese Fristen sind Mindestfristen. Sie gelten mit der Maßgabe, dass durch ihre Ausnutzung die Aufbewahrung von Unterlagen, deren Frist noch nicht abgelauf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.1 Der Festsetzungsverjährung unterliegende Ansprüche

Rz. 4 Das Gesetz unterscheidet zwischen der Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuer[1] einerseits und der Verjährung des Zahlungsanspruchs[2] andererseits. Der Festsetzungsfrist nach §§ 169ff. AO unterliegen alle Besitz-, Verkehrs- und Realsteuern. Für die Realsteuern gelten die §§ 169ff. AO auch für das Zerlegungs- und Zuteilungsverfahren der §§ 185ff. AO, wobei für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fristbeginn

Rn. 96 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Frist beginnt grds. einheitlich (aus Vereinfachungsgründen) mit dem Schluss des Kalenderjahrs, so dass gemäß § 187 Abs. 1 BGB der 31.12. des jeweiligen Jahrs nicht mitgerechnet wird und die Frist jeweils am 01.01., 00:00 Uhr zu laufen beginnt. Dies gilt auch bei abweichenden WJ. Maßgebend ist das Kalenderjahr (vgl. auch EBJS (2024), § 257 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Regelung des Abs. 2 über den Beginn der Festsetzungsfrist gilt nicht für Verbrauchsteuern. Hierbei handelt es sich um Massenverfahren, bei denen die Steuer unmittelbar nach Verwirklichung des verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalts oder monatlich angemeldet und entweder überhaupt nicht oder sofort geprüft wird. Eine Anlaufhemmung erübrigt sich somit. Anders ist di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Voraussetzungen für die Aufbewahrung in Form von Surrogaten

Rn. 69 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 257 Abs. 3 Satz 1 schränkt den Kreis der auf einem Bild- oder anderen Datenträger aufbewahrbaren Unterlagen auf empfangene bzw. abgesandte Handelsbriefe sowie Buchungsbelege ein und nennt für diese Form der Aufbewahrung die folgenden Voraussetzungen: Entsprechung mit den GoB (vgl. § 257 Abs. 3 Satz 1); Übereinstimmung mit dem Original (vgl. §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handelsrecht

Rn. 88 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Das HGB bestimmt keinen Aufbewahrungsort. Er lässt sich nur mittelbar aus den §§ 238 Abs. 1 Satz 2, 239 Abs. 4 Satz 2 und 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ableiten, wonach die Unterlagen innerhalb angemessener Frist verfügbar sein müssen. Inländische Zweigniederlassungen ausländischer UN sind handelsrechtlich nicht verpflichtet, ihre Unterlagen im Inl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Mehrheit von Steuerschuldnern

Rz. 21 Die Festsetzungsverjährung ist für jeden Steuerschuldner besonders nach den in seiner Person angefallenen Tatbestandsmerkmalen zu berücksichtigen. Bei einer Mehrheit von Steuer-/Haftungsschuldnern läuft die Frist also gegen jeden Schuldner gesondert.[1] Das gilt auch für zusammen veranlagte Ehegatten. Beide sind, trotz der Zusammenveranlagung, jeweils selbstständige S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Besonderheit bei der Auflösung von Handelsgesellschaften

Rn. 102 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für AG, KGaA, SE, GmbH und eG beginnt im Liquidationsfall die Aufbewahrungsfrist gemäß § 273 Abs. 3 i. V. m. Abs. 2 AktG, § 74 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 GmbHG, § 93 Satz 1 GenG (jeweils zehn Jahre) unabhängig von dem Lauf der Frist aus § 257 erst mit Beendigung der Liquidation. Dadurch kann sich die Aufbewahrungsfrist erheblich ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Gebot einer sicheren Aufbewahrung

Rn. 86 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Der Kaufmann ist verpflichtet, die Unterlagen vor Zerstörung, Beschädigung oder Manipulation zu schützen. Dies ergibt sich aus § 257 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Rechnungs- und Zahlungseinreichungen

Rn. 26 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Als Ausgangspunkt für den Ankauf einer Forderung durch den Factor hat der Factoring-Kunde diese innerhalb einer bestimmten Frist nach Rechnungsstellung anzuzeigen und die Verität der betreffenden Einzelforderung anhand entsprechender Unterlagen (Ausgangsrechnung, Versandpapiere o. Ä.) zu belegen. Der Forderungsankauf kommt dann zustande, inde...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht

Rn. 93 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die steuerrechtlichen Fristen entsprechen dem handelsrechtlichen Pendant. Gemäß § 147 Abs. 3 Satz 1 AO kann die Aufbewahrungsfrist verkürzt werden, sofern in anderen Steuergesetzen kürzere Aufbewahrungsfristen zugelassen sind. Ausweislich § 147 Abs. 3 Satz 2 AO lassen kürzere Aufbewahrungsfristen nach außersteuerlichen Gesetzen die in Satz 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Historische Entwicklung

Rn. 2 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 257 und § 44 HGB 1977 sind bis auf die Passi "Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte", "Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a" sowie die auf zehn bzw. derweil acht Jahre verlängerte Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege (vgl. auch HdR-E, HGB § 257, Rn. 55) wortgleich. § 44 HGB 1898 bestimmte eine für Handelsbücher, Handelskorrespondenz, Inve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.1.2.3 Steuerverkürzung durch den Stpfl.

Rz. 31a Die Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung kann begangen sein vom Stpfl. selbst (Rz. 32) oder einer Person, für die er die Verantwortung trägt (Rz. 37a); in beiden Fällen besteht für den Stpfl. keine Exkulpationsmöglichkeit; durch einen Dritten, für den der Stpfl. keine Verantwortung trägt; hier kann der Stpfl. sich exkulpieren (Rz. 41ff.). Rz. 32 Die V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unterlagen mit Aufbewahrungspflicht von acht Jahren (§ 257 Abs. 1 Nr. 4): Buchungsbelege

Rn. 55 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch das StÄndG (1998) wurden zunächst sowohl die handels- als auch steuerrechtlichen (vgl. § 147 Abs. 3 AO) Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von sechs auf zehn Jahre erhöht (vgl. BT-Drs. 14/158, S. 5). Im Zuge des BEG IV wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege i. S. d. § 257 Abs. 1 Nr. 4 (bzw. § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO) schließli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Festsetzungsverjährung der §§ 169–171 AO dient dem Rechtsfrieden und steht damit im Spannungsfeld der beiden miteinander konkurrierenden Prinzipien der Rechtssicherheit und der richtigen Besteuerung. Während das Prinzip der richtigen Besteuerung, das vor allem in §§ 172ff. AO zum Ausdruck kommt, die Festsetzung der kraft Gesetzes entstandenen Steuer unabhängig vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bildliche Übereinstimmung

Rn. 74 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Dies ist gefordert bei empfangenen Handelsbriefen sowie Buchungsbelegen wegen der Beweiskraft dieser Unterlagen (z. B. bezüglich der Urheberschaft von Unterschriften, der Unverfälschtheit der Unterlagen infolge des äußeren Anscheins, der Erhaltung der Sicht-, Kontroll- und Bearbeitungsvermerke). Eine farbliche Übereinstimmung ist nicht erford...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Zum Verständnis erforderliche Arbeitsanweisungen sowie sonstige Organisationsunterlagen

Rn. 51 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Für die Auslegung dieser Begriffe ist § 238 Abs. 1 heranzuziehen: Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Frist einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und die Lage des UN bilden können. Daraus folgt, dass es wiederum vom jeweiligen Einzelfall (insbesondere von der betrieblichen Organisation des Rechnungswesens) abhängig ist...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.1 Wirkung des Ablaufs der Festsetzungsfrist

Rz. 66 Nach § 47 AO hat der Ablauf der Festsetzungsfrist zur Folge, dass alle betroffenen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen, also sowohl die Steueransprüche als auch Steuererstattungs- und Vergütungsansprüche sowie Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, soweit sie der Festsetzungsverjährung unterliegen (Rz. 10). Nach Ablauf der Festsetzungsfrist sind dan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Emmott’sche Fristenhemmung

Rz. 78 Grundsätzlich verstößt die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO nicht gegen EU-Recht. Das Äquivalenzprinzip ist nicht verletzt, da für die Durchsetzung von Steueransprüchen, die auf grenzüberschreitenden Sachverhalten beruhen, die gleichen Regeln gelten wie für Ansprüche aufgrund rein nationaler Sachverhalte. Der Effektivitätsgrundsatz ist nicht verletzt, da eine Fes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grunderfordernis für alle Aufbewahrungsformen

Rn. 61 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Die Unterlagen sind "geordnet" (§ 257 Abs. 1) aufzubewahren. Sie müssen so übersichtlich angelegt und gegliedert sein, dass sie in angemessener Zeit und unter angemessenen Kosten problemlos zugänglich und für sachverständige Dritte durchschaubar gemacht werden können (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 2). Wie dies im Einzelfall umgesetzt wird, bleibt de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.7 Anlaufhemmung bei ausländischen Kapitalerträgen, Abs. 6

Rz. 75 § 170 Abs. 6 AO [1] enthält eine besondere Anlaufhemmung für die Besteuerung von Kapitalerträgen, die aus dem Ausland stammen. Diese Anlaufhemmung greift nach Art. 97 § 10 Abs. 13 EGAO für alle Festsetzungsfristen ein, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Nach Abs. 1 beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da Abs. 6 d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.3 Einzelne Verpflichtungen zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige

Rz. 25 Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nach § 25 Abs. 3 EStG für die ESt, § 31 KStG i. V. m. § 25 Abs. 3 S. 1 EStG für die KSt, § 14a GewStG für die GewSt, § 28 BewG für die Bewertung und § 18 Abs. 3 UStG für die USt. Für die ErbSt besteht nach § 31 ErbStG eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, wenn das FA dazu auffordert. Über die Verweis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 3a und 4

Rn. 15 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4 sanktionieren Zuwiderhandlungen (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 334, Rn. 26) gegen die Vorschriften über den Inhalt des Lageberichts respektive eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts ((Nr. 3); vgl. HdR-E, HGB §§ 289, 289a–f, Rn. 61ff.) ebenso wie Konzernlageberichts bzw. gesonderten nichtfinanzielle...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gegenstand und Arten der Abschreibung

Rn. 128 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplanmäßige AfA zu erfassen sind. Diese allg. Vorgehensweise ergibt sich bereits aus § 253 Abs. 1 Satz 1. Die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Jahresabschlüsse

Rn. 43 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Dieser Begriff umfasst die Bilanz und GuV zum Schluss des jeweiligen (Rumpf-)GJ (Legaldefinition in § 242 Abs. 3). Bei KapG (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1), eG (vgl. § 336 Abs. 1 Satz 1) wie auch PersG, bei denen § 264a Anwendung findet, ist zusätzlich der Anhang sowie bei kap.-marktorientierten (i. S. d. § 264d), nicht zur Aufstellung eines KA ve...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 3 Der Rückforderungsanspruch des Mieters

Rückforderungsansprüche des Mieters wegen überzahlter Betriebskosten verjähren bei fortbestehendem Mietverhältnis ebenfalls in der regelmäßigen Verjährungsfrist, die seit 1.1.2002 3 Jahre beträgt.[1] Gleiches wird für den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von periodisch, d. h. zu festgesetzten Zahlungsterminen, geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen zu gelten haben, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/online-mahnverfahren/. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene UnternehmenGroße Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Rechts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.6 Durchsetzung des Nachzahlungsanspruchs

Zur Begleichung der Nachforderung ist dem Mieter eine angemessene Frist einzuräumen, die ihm auch eine Überprüfung der Abrechnung ermöglicht.[1] Wird in einer Betriebskostenabrechnung gegenüber einem Mieter (Verbraucher) kein Zahlungstermin für die Nachforderung genannt und auch das Saldo nicht angemahnt, gerät der Mieter nicht in Zahlungsverzug[2] und hat daher einen evtl. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.3 Korrektur von fehlerhaften Abrechnungen

Der Vermieter kann solche inhaltlichen Fehler auch noch nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigieren und ist mit Nachforderungen nicht ausgeschlossen.[1] Allerdings muss die Nachbesserung (z. B. durch Erläuterungen) innerhalb angemessener Frist erfolgen.[2] Hinweis Neue Abrechnung statt Korrektur Anstelle einer Korrektur kann der Vermieter zwar auch eine neue Abrechnung erstell...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.4 Formelle Mängel der Abrechnung

Enthält die Abrechnung dagegen formelle Mängel, soll sie wie eine nicht gemachte Abrechnung behandelt werden, da anderenfalls der Vermieter die Ausschlussfolgen bereits durch Übersendung irgendeiner unvollständigen oder unrichtigen Abrechnung umgehen könnte.[1] Formelle Mängel liegen vor, wenn auf Grundlage der Abrechnung das richtige Ergebnis nicht ermittelt werden kann, ohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 3 Fälligkeitsdatum und Verzug

Ist kein Fälligkeitstermin ausdrücklich vereinbart, muss der Schuldner grundsätzlich unverzüglich zahlen, also wenn der andere Vertragspartner seine Leistung erbracht hat.[1] In der Praxis aber wird häufig ein Zahlungsziel eingeräumt, etwa mit der Angabe "zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum" oder "zahlbar 30 Tage nach Rechnungseingang". Die Fälligkeit tritt da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 7.2 Mahn- und Inkassokosten

Für die Durchsetzung der Forderungen können auch spezielle Inkassounternehmen beauftragt werden.[1] Inkassounternehmen verfügen über ein breites Leistungsspektrum und kennen aus ihrer Praxis sämtliche Schuldnertricks. Grundsätzlich können alle Ausgaben, die für die Eintreibung von Forderungen anfallen, ab der 2. Mahnung (soweit nicht vorher Verzug eingetreten ist) als Verzugs...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
BGM für alle Unternehmensgr... / 3.2 Kleinunternehmen

In Kleinunternehmen (bis 20 Beschäftigte) liefert die Gefährdungsbeurteilung alle Informationen für mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen, v. a. dann, wenn die Aspekte "altersgerecht" und "alternsgerecht" mitberücksichtigt werden. Im Rahmen der anlassbezogenen Betreuung können dann auch Informationen zu demografischem Wandel und Gesundheitsförderung vermittelt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mahnung und Mahnverfahren / 6 Mahnung und Verjährung

Mit Eintritt der Verjährung kann der Gegner die Zahlung von Forderungen berechtigt verweigern. [1] Deshalb ist eine entscheidende Voraussetzung für die Durchsetzung von Ansprüchen, dass diese innerhalb der gesetzlich oder vertraglich bestimmten Verjährungsfristen geltend gemacht werden. Die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre.[2] Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt mit d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 8): Krypt... / b) Aufgriffs- und Verfolgungspraxis der Finanzbehörden

Die Aufgriffspraxis war bislang davon geprägt, dass Steuerfahndungsstellen im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO mit sog. Goldene-Brücke-Schreiben an die Steuerpflichtigen herangetreten sind. Ausgangspunkt war ein Sammelauskunftsersuchen gem. § 93 Abs. 1 AO der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung bei einer großen deutschen Kryptobörse. In den Schr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.6.1 Frist und Form

Der Anspruch auf Bildungszeit muss spätestens 9 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. Der Arbeitgeber muss unverzüglich, spätestens 4 Wochen nach Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch über den Antrag auf Bildungszeit entscheiden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.2.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungszeit sind dem Arbeitgeber so früh wie möglich, grundsätzlich jedoch 6 Wochen vor Beginn der Freistellung schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.10.6.1 Frist und Form

Die Bildungsfreistellung ist so früh wie möglich, mindestens aber 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Dem Antrag ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung beizufügen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist dem Arbeitgeber nach Abschluss nachzuweisen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.5.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage der Freistellung sind dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, i. d. R. 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.4.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und der Zeitraum der Bildungszeit sind dem Arbeitgeber i. d. R. 4 Wochen vor Beginn mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer so frühzeitig wie möglich, i. d. R. innerhalb einer Woche, eine Rückmeldung zu geben, o...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.8.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs und dessen zeitliche Lage sind dem Arbeitgeber schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Arbeitgeber eine rechtzeitig mitgeteilte Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung nicht spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich ablehnt, gilt der Bildungsurlaub als bewilligt.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.14.6.1 Frist und Form

Der Anspruch muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dem Antrag ist eine Bescheinigung des Trägers der Bildungsveranstaltung über das Vorliegen der Anerkennung beizufügen. Der Arbeitgeber muss der/dem Anspruchsberechtigten seine Entscheidung spätestens 4 Wochen nach Antragstellung mitteilen. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.6.1 Frist und Form

Die Inanspruchnahme und den Zeitraum der Arbeitnehmerweiterbildung hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, mindestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung schriftlich mitzuteilen. Der Mitteilung sind der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm, aus dem sich die Zielgruppe, Lernziele und Lerninhalte sowie der...mehr