Fachbeiträge & Kommentare zu Freiwillige Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Antragspflichtversicherung

Begriff Die Antragspflichtversicherung kommt nicht durch eine gesetzliche, zwangsweise Regelung zustande, sondern nur durch einen entsprechenden Antrag auf eigenen Entschluss. Wird der Antrag vom Sozialversicherungsträger angenommen, besteht die Pflichtversicherung i. d. R. unwiderruflich und unkündbar fort, solange die Tätigkeit bzw. der zum Antrag berechtigende Tatbestand...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 1 Voraussetzungen für den Abschluss

Die Voraussetzungen für den Abschluss einer bKV sind je nach Anbieter und Unternehmen unterschiedlich. Sie richten sich im Wesentlichen nach der Anzahl der versicherten Mitarbeiter, den branchenspezifischen Gesundheitsrisiken und den versicherten Leistungen. Einheitliche Standards gibt es nicht. Definiert wird zunächst das Versichertenkollektiv. Das kann eine relativ homogene Per...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 1.1.1 Versicherungsrecht

Ein Ausscheiden aus einer gesetzlichen Versicherung im Ausland wird dem Ausscheiden aus einer deutschen Krankenversicherung gleichgestellt. Die im anderen Staat zurückgelegten Versicherungszeiten werden angerechnet, soweit beispielsweise Vorversicherungszeiten gefordert sind. Zudem spielt es keine Rolle, ob die betreffende Person in Deutschland oder in einem anderen Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.2 Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer

Wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer, die als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind vom Gesetz her stets Beitragsschuldner und auch Beitragszahler ihrer vollständigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.[1] Somit ist zu beachten: Freiwillige Beiträge zur Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.4 Wechsel des Versicherungsverhältnisses

Der Anspruch auf Leistungen ruht nach § 16 Abs. 3a Satz 2 SGB V auch weiterhin, selbst wenn sich das Versicherungsverhältnis ändert. Dies gilt ungeachtet dessen, ob der Versicherte in dem neuen Versicherungsverhältnis ebenfalls verpflichtet ist, die Beitrage selbst zu zahlen (z. B. freiwillige Mitglieder, Versicherungspflichtige nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Studenten, ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 7.1 Personenkreis

Der Leistungsanspruch ruht, wenn Versicherte mit Beitragsanteilen für 2 Monate im Rückstand sind. Betroffen sind die Personen, die ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst zu zahlen haben. Dazu gehören freiwillige Mitglieder (einschl. der obligatorischen Anschlussversicherung), Studenten, Rentenantragsteller und Personen, die wegen einer fehlenden anderweitigen Absicherung im Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 1.2.1 Versicherungsrecht

Verlegt eine in einem Abkommensstaat beschäftigte Person ihren Wohnsitz nach Deutschland und nimmt sie eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in Deutschland freiwillig versichert werden kann. Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 5 Vorgehensweise bei Abgrenzung eines nachgehenden Leistungsanspruchs zur obligatorischen freiwilligen Anschlussversicherung

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist es nicht zulässig, die Monatsfrist des nachgehenden Leistungsanspruchs abzuwarten, um dann festzustellen, ob die "Versicherungslücke" größer als einen Monat wird. Dies würde dazu führen, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalles innerhalb der Monatsfrist unklar ist, ob sich Leistungsansprüche aufgrund des nachgehenden Leistungsanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verordnung (EG) über sozial... / 5 Bestimmungen der anzuwendenden Rechtsvorschriften

Die Verordnung regelt, welche Rechtsvorschriften im Bereich der Sozialversicherung anzuwenden sind. Hierbei besteht immer der Grundsatz, dass ausschließlich die Rechtsvorschriften eines Beschäftigungsstaates anzuwenden sind. Hierdurch soll vermieden werden, dass eine Person gleichzeitig in mehreren Mitgliedsstaaten der Beitragspflicht unterliegt. In der Regel unterliegt eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Deutschlandstipendium / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Deutschlandstipendium werden engagierte und begabte Studenten aller Nationalitäten mit 300 EUR monatlich gefördert. Das Fördergeld wird je zur Hälfte vom Staat und von privaten Förderern (z. B. Unternehmen) aufgebracht. Es wird einkommensunabhängig und ggf. zusätzlich zu BAföG-Leistungen für mindestens 2 Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / Zusammenfassung

Begriff Die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben erleichtert arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, in das aktive Erwerbsleben zurückzukehren. Dies geschieht durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung. Der Arbeitnehmer ist während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig. Unterhaltssichernde Leistungen zahlt die Krankenkasse oder der Rentenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hausgewerbetreibende / 3 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige sind Hausgewerbetreibende in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Hausgewerbetreibende sind in aller Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die Pflegeversicherung wird von der jeweiligen Krankenversicherung durchgeführt. In der Pflegev...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 6 Ende

Da es sich bei der obligatorischen Anschlussversicherung um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt, gelten die Regelungen über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nach § 191 SGB V. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet nach § 191 Nr. 4 SGB V kraft Gesetzes, wenn anzunehmen ist, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / Zusammenfassung

Begriff Fach- bzw. Berufsfachschulen zählen nicht zu den anerkannten Ausbildungsstätten des Zweiten Bildungsweges. Es handelt sich dabei um Einrichtungen der beruflichen Ausbildung, für deren Besuch keine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: In der Pflegeversicherung werden Fach- und Berufs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / 3 Familienversicherung

Honorare gelten für die Feststellung der Familienversicherung als zu berücksichtigendes Einkommen. Wird dadurch die Einkommensgrenze für die kostenfreie Familienversicherung überschritten, ist eine eigene freiwillige Krankenversicherung erforderlich.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 5 Folgen des Ruhens

Durch das Ruhen wird der Leistungsbeginn des Arbeitslosengeldes hinausgeschoben. Anders als bei der Sperrzeit wird durch das Ruhen infolge der Entlassungsentschädigung die Dauer des Arbeitslosengeldes jedoch nicht gemindert. Das bedeutet: Sofern der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ausschöpft, ergibt sich für ihn durch die Zahlung der Entlassungsentschädigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / 1 Auskunftspflichten im Zusammenhang mit Sozialleistungen

Die Auskunftspflicht besteht nur im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen (Berücksichtigung der Einnahmen des Ehegatten oder des Lebenspartners bei der Berechnung des Beitrags für die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung) gilt die Vorschrift nicht. Bei einer Familienversicherung gelten hinsichtlich der Auskunfts...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 1 Personenkreis

Für Personen, die aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, besteht die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz entweder als freiwillige Versicherung von Gesetzes wegen (obligatorische Anschlussversicherung) oder aufgrund eines freiwilligen Beitritts infolge einer Erklärung fortzusetzen. Dabei ist die obligatorische Anschlussversicherung vorrangig anzuwenden. Von der An...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 erfasste Personen unterliegen ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedsstaates. Für einen Arbeitnehmer, der in der Schweiz wohnt und in Deutschland beschäftigt ist, gelten die deutschen Rechtsvorschriften. Besondere Personenkreise Diese Regelung gilt auch für selbstständige erwerbstätige Personen. Bei Beamten gelten die Rechtsvo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unständig Beschäftigte / 4.3 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft als unständig Beschäftigter bei der Krankenkasse endet, wenn das unständig beschäftigte Mitglied die unständige Beschäftigung nicht nur vorübergehend aufgibt; die Mitgliedschaft endet jedoch spätestens nach Ablauf von 3 Wochen nach dem Ende der letzten unständigen Beschäftigung.[1] Wird innerhalb des 3-Wochenzeitraums eine versicherungspflichtige Beschäftig...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.3.2 Beschäftigung eines Studierenden

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender aus einem Abkommensstaat eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Sollten die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Studenten erfüllt sein, dann kann der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.1.2 Versicherung

Stellt die deutsche Krankenkasse fest, dass ein deutscher Student sich zum Zwecke des Studiums in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält, dann kann seine bisherige Versicherung fortgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Familienversicherung, die Krankenversicherung der Studenten, die freiwillige Versicherung und die Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Studierende und Praktikante... / 1.2.2 Beschäftigung eines ausländischen Studierenden in Deutschland

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender aus einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Hierbei ist die Höhe seines Einkommens unerheblich. Sollten die Voraussetzungen für die Auf...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2025 5.300 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2025 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2025 an bei 6.000 EUR liegt; die Einm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

Wandergesellen fallen während der Zeit ihrer Wanderschaft grundsätzlich nicht unter den engeren versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Lediglich in den Zeiten einer vorübergehenden versicherungspflichtigen Tätigkeit, werden sie in der GKV pflichtversichert. Wandergesellen wechseln häufig die Beschäftigung. Durch die Wanderschaft erg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.13 Fortführung der Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung

Für Personen, die aus den unterschiedlichen Tatbeständen aus einer Versicherungspflicht ausscheiden, schließt sich nach dem Ausscheiden aus einer originären Versicherungspflicht die obligatorische Anschlussversicherung an. Die Mitgliedschaft wird automatisch als freiwillige Versicherung fortgesetzt, sofern keine Ausschlusstatbestände oder eine anderweitige Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgliedschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht das Gesetz hie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2.1 Beitragsschuldner ändert sich nicht durch Abführungserklärung des Arbeitgebers

Die im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung versicherten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind – wie auch die freiwillig Versicherten in den anderen Versicherungszweigen – der gesetzliche Beitragsschuldner für diese Beiträge. Daran ändert auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und/oder der Krankenkasse nichts, dass die Firma z. B. die freiwilligen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.4 Passives Mitgliedschaftsverhältnis

Der Beendigungstatbestand in § 191 Nr. 4 SGB V sieht vor, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes endet, wenn anzunehmen ist, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts nicht mehr besteht. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von mindestens 6 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.3 Kündigung

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung nach § 175 Abs. 4 SGB V.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.2 Beginn einer Pflichtmitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.1 Tod

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet mit dem Tod des Versicherten oder dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft. Wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht außerdem ein "Sonderkündigungsrecht".[1] In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.[2] Die S...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 11 Sozialkennzahlen / 4 B10 – Arbeitskräfte – Vergütung, Tarifverhandlungen und Schulung (VSME.42)

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Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.1.4.2 Definition des Begriffs "Nettoarbeitsentgelt"

Rz. 12 Nettoarbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt des für die Berechnung des Regelentgeltes maßgeblichen Bemessungszeitraums. Als Bruttoarbeitsentgelt ist dabei das Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV zugrunde zu legen. Als gesetzliche Abzüge gelten die "Arbeitnehmeranteile" zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Kra...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversicherung (Beitragsberechnung-Selbstständige)

Zusammenfassung Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkom...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2 Beitragsbemessung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Wie für freiwillig Versicherte generell, sind auch für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bemessen. Mangels einer gesetzlichen Konkretisierung dieser Begrifflichkeit der "wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit" wird auf das Arbeitseinkommen nach § 15 SGB IV abgestellt. Erzielt der Selbststän...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 6 Beitragssatz

Für die freiwillige Versicherung als hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger mit Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Tag einer Erkrankung gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 %. Bei einer Versicherung ohne Anspruch auf Krankengeld ist der einheitliche, ermäßigte Beitragssatz[1] i. H. v. 14,0 % anzusetzen. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4 Nachweis des Arbeitseinkommens und Verfahren bei der Beitragsfestsetzung

Beantragt der Selbstständige eine niedrigere Einstufung als die Regeleinstufung nach der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, muss er seine Einnahmen nachweisen. Dieser Nachweis ist über den Einkommensteuerbescheid zu führen. Dabei gelangt eine 2-stufige Beitragsfestsetzung zur Anwendung. Dieses Verfahren ist in § 6a Abs. 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkommensbezogene Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Rahmenbedingungen für die Beitragsberechnung bei Selbstständigen

Die Beitragseinstufung der hauptberuflich selbstständig Tätigen erfordert eine sorgfältige Prüfung, da eine Mindestbeitragsbemessungsgrundlage zu beachten ist, die Beiträge nur nach dem Einkommensteuerbescheid festgesetzt werden dürfen, die nach letzten Einkommensteuerbescheid festgesetzten Beiträge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nur zeitversetzt widerspiegeln und bei "E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 5 Reihenfolge der Einnahmearten

Nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler sind bei der Beitragsberechnung die Einnahmen in der Reihenfolge Arbeitseinkommen aus der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit, Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, Arbeitsentgelt aus einer (nicht geringfügig entlohnten) Beschäftigung, sonstige Einnahmen zur Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte i. d. R. aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip des Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 4.1 Vorgehensweise in der Praxis

Aufgrund der in § 240 Abs. 4a SGB V getroffenen Vorgaben ist in der Praxis folgende Vorgehensweise bei der Beitragsfestsetzung von hauptberuflich selbstständig Tätigen maßgebend: Bei hauptberuflich selbstständig Tätigen, die eine selbstständige Tätigkeit neu aufnehmen (Existenzgründer), werden die Beiträge auf ihren Antrag hin bis zur Vorlage des ersten Einkommensteuerbeschei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Pfleg... / 1.3 Freiwillig Krankenversicherte und sonstige Personen

Pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung sind auch die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.[1] In diesen Fällen hat über Versicherungspflicht und Beitragshöhe die zuständige Pflegekasse und nicht die Krankenkasse zu entscheiden[2]; sonstige Personen i. S. d. § 21 SGB XI, die weder gesetzlich noch privat für den Krankheitsfall versichert sind...mehr