Fachbeiträge & Kommentare zu Freiwillige Krankenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nichtversicherte GKV / 2 Ende der Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich, wenn ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt wird.[1] Zu den anderweitigen Absicherungen im Krankheitsfall gehören z. B. die Pflichtmitgliedschaft in der GKV als Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldbezieher oder Rentner, die f...mehr

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Mindestbeitrag / Zusammenfassung

Begriff Mindestbeitrag ist der Beitrag, der zu einem Sozialversicherungssystem mindestens zu zahlen ist, um einen Versicherungsschutz zu erhalten. Im Allgemeinen wird als Mindestbeitrag ein freiwilliger Beitrag bezeichnet, den ein freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung oder ein in der Rentenversicherung freiwillig Versicherter für einen Kalendermonat mindestens aufbrin...mehr

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Beitragszuschuss (Selbststä... / 2.1 Berücksichtigung des tatsächlichen Jahreseinkommens

Für die Berechnung des endgültigen Beitragszuschusses ist das tatsächlich erzielte Jahresarbeitseinkommen maßgebend. Dieses hat der Versicherte zusammen mit seinen Beitragsaufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung der Künstlersozialkasse bis zum 31.5. des folgenden Kalenderjahres zu melden. Kommt es wegen der Vorläufigkeit des Beitragszuschusses zu der Situation, ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 2 Beitragspflichtiger Personenkreis

Bevor Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, ist jeweils abzuklären, ob der Arbeitnehmer oder Auszubildende in dem jeweiligen Sozialversicherungszweig versicherungspflichtig ist. Für Arbeitnehmer und Auszubildende werden die Beiträge zur Sozialversicherung im Allgemeinen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. Auszubildenden gemeinsam aufgebracht. Neben den beitragspfli...mehr

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Beitragszahlung der Agentur... / 1.1 Voraussetzung

Voraussetzung ist, dass der Bezieher nach § 6 Abs. 3a SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei ist oder nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a SGB V von der Versicherungspflicht befreit ist oder nach § 22 Abs. 1 SGB XI oder nach Art. 42 des Pflege-Versicherungsgesetz von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreit ist oder nach § 23 Abs. 1 S...mehr

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Wehrdienst / Zusammenfassung

Begriff Der Wehrdienst dient der Erfüllung der Wehrpflicht. Das dadurch begründete Rechtsverhältnis unterliegt nicht dem Arbeitsrecht, sondern dem besonderen Dienstrecht des Wehr- und Soldatenrechts samt seinen Nebengesetzen. Mit Wirkung ab 1.7.2011 wurde die Wehrpflicht ausgesetzt. Der in der Wehrpflicht liegende Grundrechtseingriff war angesichts der geänderten sicherheits...mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 3.7 Einzahlung der Kapitalleistung in eine Direktversicherung zur Finanzierung einer Sofortrente

Bei einer Sofortrente handelt es sich um eine laufende Rentenleistung aus einem privaten Versicherungsvertrag, die durch eine Einmalzahlung finanziert wird. Wird diese Einmalzahlung aus einer Kapitalleistung aus einer Direktversicherung finanziert, gilt für diese Kapitalleistung die 1/120-Regelung. Dies gilt sowohl für versicherungspflichtige Mitglieder als auch für freiwill...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 2 Pflegeversicherung

Für die Pflegeversicherung gelten in vielen Bereichen die gleichen Regelungen wie in der Krankenversicherung. Allerdings ist zu beachten, dass freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung sind. Freiwillig Krankenversicherte können sich innerhalb bestimmter Fristen von der Versicherungspflicht in der soz...mehr

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Zukunftssicherungsleistungen / 1 Steuerbefreiung für gesetzliche Zukunftssicherung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers führen zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragszahlung ein eigener Rechtsanspruch auf Auskehrung der Versicherungsleistung eingeräumt wird.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Leistungen lediglich stillschweigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen ...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 3 Streik/Kurzarbeitgeldbezieher

Während eines Streiks bleiben Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, auch weiterhin versicherungsfrei. Bei dem Streik handelt es sich um einen vorübergehenden Tatbestand. Somit besteht die freiwillige Mitgliedschaft während des Streiks fort mit der Konsequenz, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zumindest aus d...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.3 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Krankheitsfall ist der Einsatzstelle unverzüglich mitzuteilen. Die genauen Regelungen sind in der Vereinbarung zwischen dem Bundesamt und den Freiwilligen festzuhalten. Im Krankheitsfall werden in der Regel bis zur Dauer von 6 Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Im Anschluss daran erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von ihrer gesetzlichen ...mehr

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Lehrer und Erzieher / Zusammenfassung

Begriff Lehrer und Erzieher können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sein. Andererseits kann dieser Personenkreis seinen Beruf aber auch in einer selbstständigen Tätigkeit ausüben. In diesem wird das Versicherungsverhältnis anders bewertet. Di...mehr

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Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

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Lohn- und Gehaltskonto: Füh... / 2.12 Steuerfreier Arbeitslohn

Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreien Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Entgeltzahlung notiert werden. Beispielsweise die nachfolgend aufgeführten Einzelfälle: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und andere steuerfreie Auslösungen, auch anlässlich einer doppelten Haushaltsführung, Umzugskostenentschädigungen, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur fre...mehr

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Beitragszuschuss / 2 Berechnung

Die Bemessung des Beitragszuschusses wird sowohl für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als auch für PKV-Mitglieder nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Grundlage für die Zuschussberechnung ist das erzielte Arbeitsentgelt[1] bis maximal zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (2026: 5.812,50 EUR; 2025: 5.512,50 EUR). Als Zuschuss ist für g...mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag befasst sich mit den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Folgen der Schutzfristen einer Arbeitnehmerin in Mutterschaft. Für die versicherungsrechtliche Beurteilung muss die bisherige Form der Krankenversicherung betrachtet werden: Handelt es sich um eine pflicht-, freiwillige oder privat krankenversicherte Arbeitnehmerin? Beitragsrechtlich ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.6 Folgen irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht

Wird durch den Sozialversicherungsträger nachträglich festgestellt, dass ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in der Vergangenheit nicht sozialversicherungspflichtig war, hat der rückwirkende Wegfall der angenommenen Versicherungspflicht in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedliche Konsequenzen.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung trit...mehr

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Elternzeit / 1.1.3 Zusatzbeitrag

Für die Dauer des Elterngeldbezugs ist aufgrund der Beitragsfreiheit auch kein Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von den Mitgliedern zu zahlen. Die sich aus dem Bezug der Entgeltersatzleistung ergebende Beitragsfreiheit gilt auch für den Zusatzbeitrag. Solange aber beitragspflichtige Einnahmen durch den Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen[1] erzie...mehr

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Praxis-Beispiele: Nebenbesc... / 6 Langzeitarbeitsloser bekommt einen neuen Job

Sachverhalt Ein Langzeitarbeitsloser, gesetzlich krankenversichert, arbeitet monatlich 50 Stunden bei einem Stundenlohn von 12,00 EUR in einer Gärtnerei. Das monatliche Gehalt beträgt 600,00 EUR. Alle Abgaben trägt der Arbeitgeber. Auf die Rentenversicherungspflicht hat der Arbeitnehmer in dieser Tätigkeit verzichtet. Vereinbarungsgemäß soll der Stundenlohn nach 6 Monaten au...mehr

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Saisonarbeitskraft / 3 Obligatorische Anschlussversicherung

Für Saisonarbeitnehmer kommt abweichend von der üblichen Regelung die obligatorische Anschlussversicherung nur nach einer ausdrücklichen Beitrittserklärung des Betroffenen zustande. Die Erklärung ist innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende der Beschäftigung schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Ein Wohnsitz oder der ständige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland...mehr

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Praxis-Beispiele: Betriebli... / 6 Kapitalwahlrecht, kurzfristige Ausübung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat ab 1.1.2026 wegen Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf Auszahlung seiner steuerfrei angesparten betrieblichen Altersvorsorge. Da der Versicherungsvertrag zwar die Rentenauszahlung vorsieht, dem Arbeitnehmer aber ein Kapitalwahlrecht einräumt, hat sich der Arbeitnehmer im März 2025 für die Auszahlung des gesamten Kapitals als Einmalbetrag en...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 11 Abfindung

Zur Gewährleistung des Versorgungszwecks der betrieblichen Altersversorgung sind Abfindungen von Versorgungszusagen stark eingeschränkt. Jedenfalls im Zusammenhang mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist die Abfindung einer bestehenden unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausgeschlossen. Sofern der Arbeitnehmer keine Übertragung seiner Anwartschaft verlangt, kann...mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 4 Auskunftspflichten gegenüber den Einzugsstellen

Sind die Träger der Rentenversicherung für die Arbeitgeberprüfung (Betriebsprüfung) zuständig, besteht eine Auskunftspflicht wegen der Entrichtung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags gegenüber der Einzugsstelle nicht. Sie besteht nur im Einzelfall, beispielsweise wenn es darum geht, das Vorliegen von Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenv...mehr

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Zuschuss zum Krankenversich... / 3 Beantragung

Für die Zahlung des Beitragszuschusses sind die Vorschriften über Beginn, Ende und Änderung von Renten entsprechend anzuwenden. Das bedeutet u. a., dass der Rentenversicherungsträger den Beitragszuschuss bei Versichertenrenten regelmäßig ohne Verspätungsfolgen nur leisten kann, wenn dieser innerhalb von 3 Monaten nach Rentenbeginn vom Rentner beantragt worden ist. Bei Hinter...mehr

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Nichtversicherte GKV / 4 Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer können dem versicherungspflichtigen Personenkreis der bislang Nichtversicherten angehören. Hierbei handelt es sich z. B. um geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer[1], die weder aufgrund einer Hauptbeschäftigung noch im Rahmen einer Familienversicherung krankenversichert sind. Arbeitnehmer mit Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze Versicherungsfreie A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wohngeld / 3.4.2 Abzugs-/Freibeträge

Von diesem Familienroheinkommen können Abzugsbeträge[1] und Freibeträge[2] abgezogen werden. Dies sind beispielsweise: pauschal jeweils 10 % für die Leistung von Steuern vom Einkommen, für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und für die Leistung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.[3] Freiwillige Beiträge zur...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3 Beitragsrecht

Weder im Jugendfreiwilligendienstgesetz noch im SGB finden sich hinsichtlich des in der Krankenversicherung anzuwendenden Beitragssatzes besondere Regelungen. In schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Trägern des Jugendfreiwilligendienstes und dem Freiwilligen geschlossen werden, ist die Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähig...mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.4 Sozialversicherungsrechtliche Grundsätze

Für die Einsatzstellen gelten die Melde-, Beitragsnachweis- und Zahlungspflichten des Sozialversicherungsrechts[1]; dazu gehören die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung einschließlich der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.[2] Die Einsatzstelle hat sowohl den Arbeitgeber- als auch den...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.5 Elektronische Beantragung von Bescheinigungen bei Entsendung in Abkommensstaaten

Bei Entsendungen in Staaten, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (Abkommensstaaten), erfolgte die Beantragung der entsprechenden Bescheinigungen durch Arbeitgeber bislang in Papierform über entsprechende Antragsformulare. Die Prüfung und Ausstellung erfolgte abhängig vom Entsendestaat entweder durch die gesetzliche Krankenkasse, bei der de...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 2 Beitragszuschuss für eine freiwillige Versicherung

Sachverhalt Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Gehalt i. H. v. 8.000 EUR. Er ist freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, deren Zusatzbeitrag 2,4 % beträgt. Der Arbeitnehmer hat ein Kind. Sein monatlich zu entrichtender Beitrag zur Krankenversicherung beträgt seit dem 1.1.2025 auf der Basis der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze ((5.512,50 EUR x 14,6 % = ...mehr

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Praxis-Beispiele: Unbezahlt... / 1 Urlaubsanspruch während Auszeit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer arbeitet an 5 Tagen in der Woche von Montag bis einschließlich Freitag und hat einen Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Er beantragt unbezahlten Urlaub vom 13.3.2025 bis zum 29.9.2025, um eine Weltreise zu unternehmen. Ein Tarifvertrag findet keine Anwendung. Arbeitsvertraglich ist keine Regelung hierzu vorhanden. Muss der Arbeitgeber den unbezahlt...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.1.2 Versicherung

Stellt die deutsche Krankenkasse fest, dass ein deutscher Student sich zum Zwecke des Studiums in einem anderen EU/EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält, dann kann seine bisherige Versicherung fortgeführt werden. Dies gilt sowohl für die Familienversicherung, die Krankenversicherung der Studenten, die freiwillige Versicherung und die Auffangversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.2.2 Beschäftigung eines ausländischen Studierenden in Deutschland

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender aus einem anderen EU/EWR-Staat oder der Schweiz eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Hierbei ist die Höhe seines Einkommens unerheblich. Sollten die Voraussetzungen für die Auf...mehr

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Studierende und Praktikante... / 1.3.2 Beschäftigung eines Studierenden

Die vorherigen Ausführungen gelten solange, bis ein Studierender aus einem Abkommensstaat eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt. Mit Aufnahme der Beschäftigung wird der Studierende als Beschäftigter angesehen und unterliegt den deutschen Rechtsvorschriften. Sollten die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Studenten erfüllt sein, dann kann der ...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 9 Keine unmittelbare Berücksichtigung künftiger Entgeltänderungen

Sachverhalt Das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers beträgt ab Beginn der Beschäftigung am 1.7.2025 5.300 EUR; zusätzlich wird eine garantierte jährliche Einmalzahlung i. H. v. 4.600 EUR geleistet. Bereits bei Beginn der Beschäftigung ist bekannt, dass ab November 2025 eine Tariferhöhung erfolgt und das monatliche Entgelt vom 1.11.2025 an bei 6.000 EUR liegt; die Einm...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wandergesellen / 1 Gesetzliche Krankenversicherung

Wandergesellen fallen während der Zeit ihrer Wanderschaft grundsätzlich nicht unter den engeren versicherungspflichtigen Personenkreis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Lediglich in den Zeiten einer vorübergehenden versicherungspflichtigen Tätigkeit, werden sie in der GKV pflichtversichert. Wandergesellen wechseln häufig die Beschäftigung. Durch die Wanderschaft erg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.13 Fortführung der Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung

Für Personen, die aus den unterschiedlichen Tatbeständen aus einer Versicherungspflicht ausscheiden, schließt sich nach dem Ausscheiden aus einer originären Versicherungspflicht die obligatorische Anschlussversicherung an. Die Mitgliedschaft wird automatisch als freiwillige Versicherung fortgesetzt, sofern keine Ausschlusstatbestände oder eine anderweitige Versicherungspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.1.3 Bezieher von Arbeitslosengeld/Bürgergeld/Unterhaltsgeld

Die Mitgliedschaft von Beziehern von Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Unterhaltsgeld beginnt mit dem Tag, von dem an die Leistung bezogen wird.[1] Der Leistungsbezug löst die Versicherungspflicht aus.[2] Soweit der Anspruch auf die Leistungen der Arbeitsförderung wegen Eintretens einer Sperrzeit nach § 159 SGB III ruht, beginnt die Versicherungspflicht und die Mitgliedschaft ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2 Sonstige Beitragsschuldner

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht das Gesetz hie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 2.1 Beitragsschuldner ändert sich nicht durch Abführungserklärung des Arbeitgebers

Die im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung versicherten Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind – wie auch die freiwillig Versicherten in den anderen Versicherungszweigen – der gesetzliche Beitragsschuldner für diese Beiträge. Daran ändert auch die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber und/oder der Krankenkasse nichts, dass die Firma z. B. die freiwilligen Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.4 Passives Mitgliedschaftsverhältnis

Der Beendigungstatbestand in § 191 Nr. 4 SGB V sieht vor, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kraft Gesetzes endet, wenn anzunehmen ist, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mitglieds im Geltungsbereich des deutschen Sozialrechts nicht mehr besteht. Davon ist auszugehen, wenn innerhalb eines Zeitraums von mindestens 6 Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.11 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Mitgliedschaft von Beschäftigten, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei[1] werden, erlischt zu dem vorgesehenen Zeitpunkt nur dann, wenn das Mitglied der Krankenkasse innerhalb von 2 Wochen nach dem Hinweis über die Austrittsmöglichkeit den Austritt erklärt. Wird dieser Austritt nicht fristgerecht erklärt, wird die Mitgliedschaft auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.2 Beginn einer Pflichtmitgliedschaft

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.1 Tod

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5.3 Kündigung

Die freiwillige Mitgliedschaft endet mit dem Wirksamwerden der Kündigung nach § 175 Abs. 4 SGB V.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.5 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft freiwillig Versicherter endet mit dem Tod des Versicherten oder dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft. Wenn die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht außerdem ein "Sonderkündigungsrecht".[1] In diesen Fällen kann die Mitgliedschaft bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Kalendermonats gekündigt werden.[2] Die S...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden nach §§ 8 oder 8a Transplantationsgesetz oder Blutspenden zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen i. S. v. § 9 Transfusionsgesetz findet sich eine Regelung in § 3a EFZG. Nicht einbezogen wurden zwei weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentnahme im Rahmen einer medizinischen Behandlung[1] sowie die Organentnahme zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversicherung (Beitragsberechnung-Selbstständige)

Zusammenfassung Begriff Die Beitragsbemessung freiwillig krankenversicherter Selbstständiger orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Selbstständigen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine Regeleinstufung vor, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert. Sofern der selbstständig Tätige über geringere Einkünfte verfügt, kann auf Antrag eine einkom...mehr