Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.4.1 Allgemeines

Basisrenten können abgeschlossen werden zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (Basisrente-Alter). Zusätzlich kann die Basisrente-Alter um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen ergänzt werden; oder ab dem Jahr 2014 als eigenständiger Vertrag zur Absicherung gegen den Eintritt der ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 3.3.3 Eigene Beiträge

Beiträge als Versicherungsnehmer Nach den allgemeinen Grundsätzen für den Abzug von Sonderausgaben sind nur die Krankenversicherungsbeiträge abziehbar, die vom Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer[1] für sich selbst, seinen nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten, seine bei ihm steuerlich zu berücksichtigenden Kinder oder seinen eingetragenen Lebenspartner geleistet werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.4.4 Basisrente-Alter: Ergänzende Absicherungen

Grundsatz Zusätzlich zur Altersabsicherung können mit einem Produkt der Basisrente-Alter auch der Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder einer verminderten Erwerbsfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie seine Hinterbliebenen abgesichert werden.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass auf die Beiträge zur Altersabsicherung mehr als 50 %[2] der Gesamtbeiträge des Steuerpflichtigen entfa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einmalzahlungen / 3.1 Jahresprinzip

Das Gesetz regelt, dass die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen mit dem Teilbetrag erhoben wird, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn[1] der voraussichtlichen Jahreslohnsteuer für den sich ergebenden Gesamtarbeitslohn entspricht. Der Steuerabzug von sonstigen Bezügen muss also jahresbezogen vorgenommen werden.[2] Sonstige Bezüge bzw. Einmalzahlungen werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögenswirksame Leistunge... / 4 Einkommensgrenzen

Die Gewährung der Arbeitnehmer-Sparzulage ist einkommensabhängig. Bis 2023 war hinsichtlich der Einkommensgrenze zwischen der vermögenswirksamen Anlage im Wohnungsbau und in Vermögensbeteiligungen zu unterscheiden. Seit 2024 wird die Einkommensgrenze bei der Arbeitnehmer-Sparzulage vereinheitlicht. Für sämtliche vermögenswirksame Leistungen, die seit 1.1.2024 angelegt werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 1 Unterschied zur Einkommensteuerveranlagung

Der Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber bewirkt eine frühere Erstattung zu viel bezahlter Steuerabzugsbeträge als die Einkommensteuerfestsetzung durch das Finanzamt. Allerdings berücksichtigt das betriebliche Erstattungsverfahren nur Pausch- und Freibeträge, die sich aufgrund der vom Lohnbüro abgerufenen ELStAM-Daten ergeben. Darüber hinausgehende abzugsfähige A...mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1.1 Gesetzlicher Ausschluss des Arbeitgebers

Die Haftung entfällt insbesondere in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Der Arbeitnehmer hat ihm obliegende Anzeigepflichten verletzt und die Lohnsteuer ist deshalb nachzufordern, z. B. weil der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Änderung einer unzutreffenden günstigeren Steuerklasse, einer zu hohen Kinderfreibetragszahl oder eines unzutreffenden Freibetrags in den EL...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Förderung der b... / 3.1 Beiträge für Direktzusagen und an Unterstützungskassen

Die Erteilung einer Direkt-(Pensions-)Zusage bzw. die Beitragsleistungen des Arbeitgebers an eine Unterstützungskasse führen nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Erst die späteren Versorgungsleistungen unterliegen ggf. nach Abzug des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG der Lohnbesteuerung. Durch die Abschmelzung der beiden F...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einmalzahlungen / 3.2 Voraussichtlicher Jahresarbeitslohn

Die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist im Gesetz nicht näher beschrieben. Die Verwaltung hat hierzu Anweisungen in den Lohnsteuerrichtlinien festgelegt.[1] Der voraussichtliche Jahresarbeitslohn muss danach in folgenden Teilschritten ermittelt werden:mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einmalzahlungen / 2.1 Zufluss bestimmt den Lohnsteuerabzug

Die Lohnsteuerberechnung bei sonstigen Bezügen ist durch den Zeitpunkt des Zuflusses bestimmt. Er entscheidet über die zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen, die persönlichen Besteuerungsmerkmale des Arbeitnehmers und den Lohnsteuertarif, der dem Steuerabzug von sonstigen Bezügen zugrunde zu legen ist.[1] Für die Lohnsteuerberechnung bei Einmalzahlungen sind die Lohnsteuera...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsorgeaufwendungen / 1.4.3 Basisrente-Alter: Produktvoraussetzungen

Eine Zertifizierung erfolgt, wenn die vertraglichen Vereinbarungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören: Eigene Altersversorgung Es sind nur Beiträge für den Aufbau einer eigenen Altersversorgung begünstigt. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige sowohl mit der Beitragsleistung belastet sein muss als auch den Anspruch auf die von dem Vertrag zugesagte Altersren...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu § 3 Nr 26a EStG > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 70–79/1.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu § 3 Nr 26 EStG > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 1–59.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag

Zusammenfassung Ein Freibetrag bietet eine steuerliche Abzugsmöglichkeit zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlagen. A. Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freibeträge dienen – meist aus Gründen der Steuervereinfachung – der Minderung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen, geldwerter Vorteile oder vom > Einkommen oder zu versteuerndem Einkommen. Sie legen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Personenbezogene Freibeträge

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgeltung des Existenzminimums sowie des Familienleistungsausgleichs (§ 31 EStG) sind die folgenden Freibeträge zu berücksichtigen: Zur Freistellung des sächlichen > Existenzminimum ist ein > Grundfreibetrag (2025: 12 096 EUR) je Stpfl (§ 32a Abs 1 Satz 2 Nr 1 EStG) zugrunde zu legen. Für jedes zu berücksichtigende Kind ist gemäß § 32 Abs 6...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Freibetrag für Aufwandsentschädigungen für Betreuer, Vormünder und Pfleger nach § 1878 BGB (§ 3 Nr 26b EStG)

I. Allgemeines Rz. 60 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Sonderregelung für Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB an ehrenamtlich tätige > Betreuer (§ 1814 BGB), Vormünder (§ 1774 BGB) und Pfleger (§§ 1809ff, 1882 ff BGB) ist zeitlich erst nach § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG eingefügt worden (ab 2011; > Rz 8/3), geht diesen Vorschriften aber sachlich vor. Deshalb wird § 3 Nr 26b hie...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Freibetrag für sonstige ehrenamtliche Tätigkeiten (§ 3 Nr 26a EStG)

I. Allgemeines Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben der Steuerbefreiung für > Aufwandsentschädigungen (vgl § 3 Nr 12 EStG), dem "Übungsleiterfreibetrag" des § 3 Nr 26 EStG (> Rz 4 – 59) und dem ergänzenden Freibetrag für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB des § 3 Nr 26b EStG (> Rz 60–67), die dem § 3 Nr 26a EStG vorgehen (vgl > Rz 60 und BMF vom 21.11.2014, Tz 5, BStBl...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

Ein Freibetrag bietet eine steuerliche Abzugsmöglichkeit zur Minderung der Steuerbemessungsgrundlagen.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Sachverhaltsbezogene Freibeträge

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben den personenbezogenen Freibeträgen finden tatsächliche Abzugsbeträge in einer Vielzahl von Sachverhalten Anwendung. Zum überwiegenden Teil sind größenunabhängige > Steuerbefreiungen iRd § 3 EStG gegeben. Dabei lassen sich aber auch Einzelsachverhalte festhalten, bei denen pauschale Mindestbeträge als Aufgriffsgröße zur Vermeidung eines v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildung

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für den normalen Ausbildungsbedarf eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr erhalten die Eltern während des laufenden Jahres > Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag (vgl § 32 Abs 6 EStG; > Kinderfreibeträge Rz 35). Den zusätzlichen Sonderbedarf eines volljährigen auswärts untergebrachten Kindes berücksichtigt der > Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 ES...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Bedingte Abhängigkeiten

Rz. 9 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte Abzugsmöglichkeiten sind abhängig davon, dass die Voraussetzung eines anderen Freibetrages einschlägig sind. Bspw setzt ein Abzug von > Schulgeld als > Sonderausgaben oder ein Ansatz des > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende voraus, dass der Stpfl für das betreffende Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG (> Kind...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gesetzliche Freibeträge dienen – meist aus Gründen der Steuervereinfachung – der Minderung von steuerlichen Bemessungsgrundlagen, geldwerter Vorteile oder vom > Einkommen oder zu versteuerndem Einkommen. Sie legen fest, bis zu welchem Betrag zB bestimmte > Einkünfte pauschal steuerfrei gestellt werden. Anders als eine > Freigrenze bewirkt der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Ermittlung der Freibeträge beim Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Nur Versorgungsbezüge von ArbN, die zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören (§ 19 Abs 2 EStG), unterliegen dem LSt-Abzug. Zu Einzelheiten > Versorgungsbezüge Rz 5 ff. In Höhe der Freibeträge bleiben die Versorgungsbezüge steuerfrei. Außerdem wird ggf der für Versorgungsbezüge geltende ArbN-Pauschbetrag für WK (§ 9a Satz 1 Nr ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Bildung von Freibeträgen als Lohnsteuerabzugsmerkmal

Rz. 30 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Auf Antrag veranlasst das FA die Speicherung von Freibeträgen (vgl § 39a Abs 1 EStG) wegen erhöhter > Werbungskosten, > Sonderausgaben, in Bezug auf > Außergewöhnliche Belastungen, die Pauschbeträge für > Menschen mit Behinderungen (> Behinderten-Pauschbetrag) und Hinterbliebene (> Hinterbliebenen-Pauschbetrag), negative Einkünfte (> Verlust...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einzelfälle

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Arbeitnehmerpauschbetrag Soweit nicht höhere > Werbungskosten geltend gemacht werden, wird bei der Ermittlung der > Einkünfte der > Arbeitslohn pauschal um 1 230 EUR bzw werden die > Versorgungsbezüge pauschal um 102 EUR gemindert (§ 9a EStG). Ausführlich > Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ausbildungsfreibetrag Der Stpfl, der für sein volljähriges Kin...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Neuberechnung der Freibeträge

Rz. 17 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Versorgungsbezug durch die Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen, müssen die Freibeträge für Versorgungsbezüge neu berechnet werden (§ 19 Abs 2 Satz 10 EStG). Bei nachträglicher Festsetzung ist der Monat maßgebend, für den die Versorgungsbezüge erstmals festgesetzt werden, und nicht der Monat...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für Kinder

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Kinderfreibeträge.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Ermittlung der Freibeträge bei der Veranlagung

I. Allgemeine Grundsätze Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 2005...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 75 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die > Einnahmen aus derselben Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 EStG (> Aufwandsentschädigungen) oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Rz 10 ff) oder der Freibetrag nach § 3 Nr 26b EStG für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB (> Rz 60 ff)...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für ehrenamtliche Betreuer, Vormund oder Pfleger

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 > Betreuer, > Vormund. Zu § 3 Nr 26b EStG > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 60–67. Zu § 3 Nr 12 EStG > Aufwandsentschädigungen und BFH 239, 261 = BStBl 2013 II, 799.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der > Freibetrag gemäß § 3 Nr 26b EStG von 3 000 EUR ist ein Jahresbetrag. Er wird nicht zeitanteilig aufgeteilt, selbst wenn die Betreuung lediglich wenige Tage dauert. Er ist personenbezogen und wird einmal für alle im Kalenderjahr erhaltenen Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB gewährt. Auch bei > Ehegatten ist die Steuerbefreiung perso...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 1990 hat Art 3 des Vereinsförderungsgesetzes vom 18.12.1989 (BGBl 1989 I, 2212 = BStBl 1989 I, 499) § 3 Nr 26 EStG auf die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen ausgedehnt. Gesellschaftspolitische Gründe bewogen den Gesetzgeber dazu, trotz bestehender Abgrenzungsprobleme auch Personen im nebenberuflichen Pf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für Versorgungsbezüge

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Neben der Steuerbefreiung für > Aufwandsentschädigungen (vgl § 3 Nr 12 EStG), dem "Übungsleiterfreibetrag" des § 3 Nr 26 EStG (> Rz 4 – 59) und dem ergänzenden Freibetrag für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB des § 3 Nr 26b EStG (> Rz 60–67), die dem § 3 Nr 26a EStG vorgehen (vgl > Rz 60 und BMF vom 21.11.2014, Tz 5, BStBl 2014 I, 1581)...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Einen Freibetrag für Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 2 EStG) gibt es seit 1966. Er betrug zunächst 25 % der Versorgungsbezüge, höchstens 2400 DM, ab 1975 bis 1992: 40 % höchstens 4800 DM, für 1993 bis 2001: 40 % höchstens 6000 DM und für 2002 bis 2004: 40 % höchstens 3072 EUR. Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ab dem VZ 2005 ist die Besteuerung der...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / VII. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Rz. 123 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Allgemeines Im Rahmen des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Berücksichtigung von Freibeträgen zu beantragen (§ 39a Absatz 2 EStG). Diese werden als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt und dem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf bereitgestellt. Ein solcher Freibetrag kann auf Antrag des Arbeitnehmer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Sonderregelung für Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB an ehrenamtlich tätige > Betreuer (§ 1814 BGB), Vormünder (§ 1774 BGB) und Pfleger (§§ 1809ff, 1882 ff BGB) ist zeitlich erst nach § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG eingefügt worden (ab 2011; > Rz 8/3), geht diesen Vorschriften aber sachlich vor. Deshalb wird § 3 Nr 26b hier vor Nr 26a E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 61 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 26b EStG setzt voraus, dass Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB gezahlt werden (§ 3 Nr 26b Satz 1 EStG). Auf den steuerfreien Höchstbetrag von 3 000 EUR werden steuerfreie Einnahmen iSv § 26 EStG (> Rz 10 – 59) angerechnet (vgl § 3 Nr 26b Satz 1 EStG); zu Einzelheiten > Rz 64. Außerdem ist § 3 Nr 26 Satz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mehrere Versorgungsbezüge

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Erhält der Stpfl nach Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit mehrere Versorgungsbezüge und beginnt der Anspruch auf diese unterschiedlichen Versorgungsbezüge in demselben Kalenderjahr, werden für die Ermittlung des zwölffachen Monatsbezugs mehrere Versorgungsbezüge zu einer gemeinsamen > Bemessungsgrundlage zusammengerechnet. Bei mehreren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten, denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Besonderheiten bei Hinterbliebenenversorgung

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Erhält ein Versorgungsempfänger zusätzlich Hinterbliebenenbezüge, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des Verstorbenen (§ 19 Abs 2 Satz 7 EStG). Bei Bezug von Witwen- oder Waisengeld ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr 26 EStG)

I. Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob > Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer der Einkunftsarten (> Einkünfte) zu besteuern sind, ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Wird diese Tätigkeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt, werden diese Einnahmen grundsätzlich besteuert. Dies gilt selbst dann, wenn für die Tät...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

1. Grundsätzliches Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt, wenn diese im Dienst oder Auftrag bestimmter Einrichtungen (begünstigter ArbG/Auftraggeber, > Rz 37 ff) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (> Rz 33 ff) ausgeübt werden. Begünstigt sind Personen, die als Üb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden (bestätigend EFG 2022, 572 = DStRE 2022, 1155). Die Begünstigung schließt die...mehr