Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für nebenberuf ... / B. Freibetrag für Aufwandsentschädigungen für Betreuer, Vormünder und Pfleger nach § 1878 BGB (§ 3 Nr 26b EStG)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

I. Allgemeines

 

Rz. 60

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die Sonderregelung für Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB an ehrenamtlich tätige > Betreuer (§ 1814 BGB), Vormünder (§ 1774 BGB) und Pfleger (§§ 1809ff, 1882 ff BGB) ist zeitlich erst nach § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG eingefügt worden (ab 2011; > Rz 8/3), geht diesen Vorschriften aber sachlich vor. Deshalb wird § 3 Nr 26b hier vor Nr 26a EStG erläutert. Sachlich wird die Regelung in § 3 Nr 26 EStG um eine weitere Personengruppe erweitert, wie der gemeinsame Freibetrag zeigt (> Rz 64).

In den Fällen des § 3 Nr 26b EStG als lex specialis sind § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr 26a EStG (> Rz 70 ff) nicht anwendbar (vgl BMF vom 21.11.2014, Tz 5, BStBl 2014 I, 1581). Das gilt auch, wenn die Voraussetzungen für § 3 Nr 26a EStG bei Betreuungstätigkeiten gegeben sind, die im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt werden (> Rz 63). Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Betreuer nach § 1878 BGB bleiben auch nicht nach § 3 Nr 12 Satz 1 EStG steuerfrei. BFH 239, 261 = BStBl 2013 II, 799 ist durch Gesetzesänderung überholt; > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Betreuer.

II. Materielle Voraussetzungen

 

Rz. 61

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 26b EStG setzt voraus, dass Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB gezahlt werden (§ 3 Nr 26b Satz 1 EStG). Auf den steuerfreien Höchstbetrag von 3 000 EUR werden steuerfreie Einnahmen iSv § 26 EStG (> Rz 10 – 59) angerechnet (vgl § 3 Nr 26b Satz 1 EStG); zu Einzelheiten > Rz 64. Außerdem ist § 3 Nr 26 Satz 2 EStG entsprechend anzuwenden; dazu > Rz 66.

 

Rz. 62

Stand: EL 143 – ET: 09/2025

Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB kann ein

  • >  Vormund iSd §§ 1774ff BGB,
  • >  Betreuer iSd §§ 1814ff BGB oder ein
  • Pfleger iSd §§ 1809ff und 1882 ff BGB

erhalten, wenn er ehrenamtlich – also ohne...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.25 § 14 EStG (Veräußerung des Betriebs)
    2
  • Lohnsteuerhilfeverein: Bestellung zum Leiter einer Beratungsstelle setzt Bestehen einer Abschlussprüfung voraus
    2
  • Bedarfsbewertung: Anlage Betriebsvermögen für Anteile an ... / 2.8.9 Schulden im erworbenen Sonderbetriebsvermögen
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 28.2.2026) / 2.10 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 28.2.2026) / 2.14 § 7b EStG (Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau)
    0
  • Sauer, SGB III § 159 Ruhen bei Sperrzeit / 2.9.1 Verfahren bei Eintritt von Arbeitslosigkeit
    0
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80 Bevollmächtigte und Beistände / 1.8.2 Wesen der Vollmachtserteilung
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Alles zur Abeitnehmerbesteuerung: ABC-Führer Lohnsteuer
ABC-Führer Lohnsteuer
Bild: Haufe Shop

Mit dem ABC-Führer Lohnsteuer bleiben Sie stets aktuell! Die Datenbank bietet Zugriff auf fast 3.000 verknüpfte Begriffe rund um Lohnsteuer und Einkommensbesteuerung. Praxisnah, anschaulich und rechtssicher – inklusive Länderstichworten, Doppelbesteuerungsabkommen und Verwaltungsanweisungen.


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren