Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 60 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Sonderregelung für Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB an ehrenamtlich tätige > Betreuer (§ 1814 BGB), Vormünder (§ 1774 BGB) und Pfleger (§§ 1809ff, 1882 ff BGB) ist zeitlich erst nach § 3 Nr 26 und Nr 26a EStG eingefügt worden (ab 2011; > Rz 8/3), geht diesen Vorschriften aber sachlich vor. Deshalb wird § 3 Nr 26b hier vor Nr 26a E...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 43 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG stellt > Einnahmen bis zu 3 000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei. Die Steuerbefreiung ist unabhängig davon, ob dem Stpfl durch die nebenberufliche Tätigkeit Aufwendungen (WK/BA) entstehen, die durch eine Pauschale abgegolten werden sollen. Rz. 44 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreien Einnahmen werden nac...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 61 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 26b EStG setzt voraus, dass Aufwandsentschädigungen nach § 1878 BGB gezahlt werden (§ 3 Nr 26b Satz 1 EStG). Auf den steuerfreien Höchstbetrag von 3 000 EUR werden steuerfreie Einnahmen iSv § 26 EStG (> Rz 10 – 59) angerechnet (vgl § 3 Nr 26b Satz 1 EStG); zu Einzelheiten > Rz 64. Außerdem ist § 3 Nr 26 Satz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mehrere Versorgungsbezüge

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Erhält der Stpfl nach Beendigung seiner aktiven Berufstätigkeit mehrere Versorgungsbezüge und beginnt der Anspruch auf diese unterschiedlichen Versorgungsbezüge in demselben Kalenderjahr, werden für die Ermittlung des zwölffachen Monatsbezugs mehrere Versorgungsbezüge zu einer gemeinsamen > Bemessungsgrundlage zusammengerechnet. Bei mehreren...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Besonderheiten bei Hinterbliebenenversorgung

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Erhält ein Versorgungsempfänger zusätzlich Hinterbliebenenbezüge, bestimmen sich der Prozentsatz, der Höchstbetrag des Versorgungsfreibetrags und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für den Hinterbliebenenbezug nach dem Jahr des Beginns des Versorgungsbezugs des Verstorbenen (§ 19 Abs 2 Satz 7 EStG). Bei Bezug von Witwen- oder Waisengeld ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten, denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Übungsleiterfreibetrag (§ 3 Nr 26 EStG)

I. Allgemeines Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob > Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer der Einkunftsarten (> Einkünfte) zu besteuern sind, ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Wird diese Tätigkeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt, werden diese Einnahmen grundsätzlich besteuert. Dies gilt selbst dann, wenn für die Tät...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Materielle Voraussetzungen

1. Grundsätzliches Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt, wenn diese im Dienst oder Auftrag bestimmter Einrichtungen (begünstigter ArbG/Auftraggeber, > Rz 37 ff) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (> Rz 33 ff) ausgeübt werden. Begünstigt sind Personen, die als Üb...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Begünstigter Arbeitgeber/Auftraggeber

Rz. 37 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die nebenberuflichen Übungsleiter usw müssen im Dienst oder Auftrag einer im > Inland oder in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat (> Rz 41 f) ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer Einrichtung iSv § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (> Rz 40) tätig werden (bestätigend EFG 2022, 572 = DStRE 2022, 1155). Die Begünstigung schließt die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 6. Pflichten des Arbeitnehmers

Rz. 70 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Gegenüber dem Arbeitgeber Zum Zweck des Abrufs der ELStAM hat der Arbeitnehmer jedem Arbeitgeber bei Eintritt in das Dienstverhältnis Folgendes mitzuteilen (§ 39e Absatz 4 Satz 1 EStG): die Identifikationsnummer sowie den Tag der Geburt, ob es sich um das erste oder ein weiteres Dienstverhältnis handelt (vgl. Rn. 64), ggf. ob und in welcher Höhe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Vermögenszuwachses

Rz. 506 [Autor/Stand] Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Vermögenszuwachs). Bei Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sind hinsichtlich der fiktiven Veräußerung der Anteile auf den Gewinnrealisierungszeitpunkt i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 die für Besteuerungszwecke maßgeblichen (steuerpflichtigen) Einkünfte zu ermitteln. §...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Vergütungen für bestimmte nebenberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind steuerlich begünstigt, wenn diese im Dienst oder Auftrag bestimmter Einrichtungen (begünstigter ArbG/Auftraggeber, > Rz 37 ff) zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (> Rz 33 ff) ausgeübt werden. Begünstigt sind Personen, die als Übungsleiter, Ausbil...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Begünstigter Personenkreis

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG ist anzuwenden bei einer wenn sie nebenberuflich (> Rz 27 ff) im Dienst oder Auftrag einer > J...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ob > Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit im Rahmen einer der Einkunftsarten (> Einkünfte) zu besteuern sind, ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen zu beurteilen. Wird diese Tätigkeit mit Einkunftserzielungsabsicht ausgeübt, werden diese Einnahmen grundsätzlich besteuert. Dies gilt selbst dann, wenn für die Tätigkeit nur ger...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Medikamente

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur unentgeltlichen Abgabe durch den > Arbeitgeber > Arbeitslohn Rz 64/1. Beschafft ein Krankenhaus über die hauseigene Apotheke bestimmte Medikamente nur zur verbilligten Bedarfsdeckung des eigenen > Krankenhauspersonal, darf der als > Arbeitslohn in Betracht kommende geldwerte Vorteil nur dann um den Rabatt-Freibetrag (vgl § 8 Abs 3 Satz 2 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Versorgungsbezüge

Rz. 30 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Erhält der ArbN > Versorgungsbezüge iSv § 19 Abs 2 EStG (das sind Bezüge, die nicht auf eigenen Beiträgen des ArbN beruhen, wie eine Werks- oder Betriebsrente, Beamtenpension), sind die für die zutreffende Berechnung der > Freibeträge für Versorgungsbezüge erforderlichen Angaben aufzuzeichnen (vgl § 4 Abs 1 Nr 4 LStDV). Dazu gehören die BMG ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Zur Entwicklungsgeschichte des Lohnsteuerrechts

Rz. 3 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Entwicklung des modernen Lohnsteuerrechts begann nach dem Ersten Weltkrieg mit der Erzbergerschen Finanz- und Steuerreform von 1920. Der Umbruch vom bürgerlich-liberalen zum Sozialstaat und der dadurch gewaltig wachsende öffentliche Finanzbedarf zwangen dazu, auch die große Masse der Arbeiter und Angestellten zur ESt heranzuziehen. Man sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Hinweise.

Rn 14 Für den Pflichtteilsanspruch ist das allg Zivilgericht, für den Zugewinnausgleich das FamG zuständig (BGH NJW 83, 388, 389 [BGH 18.11.1982 - IX ZR 91/81]). Der Pflichtteilsanspruch verjährt nunmehr nach den allgemeinen Vorschriften (§ 2317 Rn 11–20). Die Klage auf Zahlung des großen Pflichtteils hemmt nicht die Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 1371...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Meisterprüfung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Kosten eines ArbN (Gesellen) für die Meisterprüfung entstehen nach der beruflichen Erstausbildung und sind deshalb grundsätzlich > Werbungskosten (> Bildungsaufwendungen Rz 12 ff, 22 ff, 34 ff). Rz. 2 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausbildung zum Meister gehört in Handwerksberufen im Allgemeinen nicht mehr zur Berufsausbildung iSv § 32 Abs 4 S...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 4. Weiteres Dienstverhältnis

Rz. 64 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beginn eines weiteren Dienstverhältnisses Beginnt der Arbeitnehmer ein neues Dienstverhältnis und bezieht er nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, hat er zu entscheiden, welches das erste und welches das weitere Dienstverhältnis ist. Soll der Arbeitslohn des neuen Dienstverhältnisses nach der Steuerklasse VI besteuert werden, h...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 14 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die Meldebehörden die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Heiraten Arbeitnehmer, teilen die zuständigen Meldebehörden der Fin...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Pflege alter, kranker oder von Menschen mit Behinderungen

Rz. 23 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG begünstigt Personen, die nebenberuflich die Pflege alter, kranker oder von > Menschen mit Behinderungen übernehmen (> Rz 7). "Alt" ist eine Person, wenn sie aufgrund altersspezifischer Gebrechen pflegebedürftig ist (EFG 2015, 1507). Eine feste Altersgrenze ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. "Krank" ist, wer in seinem gesundhei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke

Rz. 33 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 § 3 Nr 26 EStG setzt außerdem voraus, dass die in > Rz 10 bezeichneten nebenberuflichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ausgeübt werden. Wegen dieser Begriffe vgl §§ 52–54 AO und > Spenden Rz 25 ff. Begünstigt sind deshalb ua folgende nebenberufliche Tätigkeiten: Vortrags- oder Lehrtätigkeit an Un...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Künstlerische Tätigkeiten

Rz. 18 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Durch die gesonderte Einbeziehung nebenberuflich ausgeübter künstlerischer Tätigkeiten (> Rz 7) soll die Arbeit der im kulturellen Bereich tätigen gemeinnützigen Vereine gefördert werden. § 3 Nr 26 EStG kommt deshalb nicht nur für den Kunstunterricht und für den Chorleiter (> Rz 12), die ohnehin die Voraussetzungen für eine Übungsleitertätig...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Nebenberufliche Tätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die in > Rz 10 bezeichneten Tätigkeiten sind nur begünstigt, wenn sie nebenberuflich ausgeübt werden. Dies beurteilt sich allein nach dem Zeitaufwand: Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt (BFH 160, 486 = BStBl 1990 II, 854; BFH/NV 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. ABC der Einzelentscheidungen

Rz. 80 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ambulante Pflegedienste > Rz 24. Arbeitsgemeinschaften In der Referendarausbildung können Vergütungen nach § 3 Nr 26 EStG begünstigt sein (vgl BYLfSt vom 08.07.2011, HaufeIndex 2 739 066; OFD Frankfurt/M vom 01.08.2013, HaufeIndex 5 695 883). Ärzte Zur Aufsicht im Rehabilitations- und Coronarsport, zu Notärzten im Rettungsdienst sowie zu Notfallf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

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ZErb 09/2025, Verwandt, aber steuerlich verdächtig?

Es gibt in der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer eine bemerkenswerte Asymmetrie, die zwar selten laut diskutiert wird, aber doch grundsätzliche Fragen aufwirft: die ungleiche steuerliche Behandlung innerhalb der Familie. Während Zuwendungen von Eltern an Kinder oder zwischen Ehegatten großzügig mit Freibeträgen bedacht werden, fällt die steuerliche Entlastung in umgek...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Sammellohnkonto und andere Aufzeichnungserleichterungen

Rz. 45 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Bei > Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Abs 1 Nr 1 EStG und § 40b EStG sind grundsätzlich ebenfalls Eintragungen im Lohnkonto des einzelnen ArbN erforderlich (> Rz 28). Lassen sich aber bei der Pauschalierung der LSt nach § 40 Abs 1 Nr 2 EStG sowie nach § 40 Abs 2 EStG die auf den einzelnen ArbN entfallenden Teilbeträge nicht leicht er...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 5. Hauptarbeitgeberwechsel

Rz. 67 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Wechsel des ersten Dienstverhältnisses Bezieht der Arbeitnehmer nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn, kann er auch während des Kalenderjahres einen neuen ersten Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber) bestimmen. Hierfür ist dem neuen Hauptarbeitgeber mitzuteilen, dass es sich nun um das erste Dienstverhältnis handelt. Dem weiteren Arbei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freitrunk im Brauereigewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Den unentgeltlichen Haustrunk, den > Arbeitnehmer des Brauereigewerbes erhalten, hat BFH 164, 266 = BStBl 1991 II, 720 als stpfl geldwerten Vorteil behandelt. Seit 1990 bleiben aber Haus- und Freitrunk im Rahmen des § 8 Abs 3 EStG steuerfrei (R 8.2 Abs 1 Satz 3 LStR). Zur Aufzeichnung der steuerfreien Bezüge im > Lohnkonto > Rabatte Rz 68. We...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. (Elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als (elektronische) Lohnsteuerabzugsmerkmale kommen u. a. in Betracht: Steuerklasse (§ 38b Absatz 1 EStG) und Faktor (§ 39f EStG), Zahl der Kinderfreibeträge bei den Steuerklassen I bis IV (§ 38b Absatz 2 EStG), auf Antrag des Arbeitnehmers ein Freibetrag und ein Hinzurechnungsbetrag (§ 39a EStG); diese Beträge können längstens für zwei Jahre be...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamtenpensionen

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenpensionen (Ruhegelder) sind stpfl > Versorgungsbezüge (§ 19 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG), die dem LSt-Abzug unterliegen. Es werden Freibeträge berücksichtigt (§ 19 Abs 2 EStG), aber auch eine gekürzte > Vorsorgepauschale. Zu Einzelheiten > Freibeträge für Versorgungsbezüge Rz 2 ff; > Vorsorgepauschale Rz 29. Ergänzend > Auslandspensionen, > Pensi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale "Steuerklasse" und "Zahl der Kinderfreibeträge" für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuer.

Rn 16 Beim unentgeltlichen Verzicht ggü dem Erblasser (§ 2346 II) fällt keine Erbschaftsteuer an. Abfindungen für einen Pflichtteilsverzicht sind als Schenkungen unter Lebenden gem § 7 I Nr 5 ErbStG steuerpflichtig (zur Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 4 ErbSt s BFH ZEV 11, 49, 50 [BFH 27.10.2010 - II R 37/09]), wobei es auf das Verhältnis zwischen Verzichtendem und dem Erblas...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Die beim BZSt bereitgestellten Merkmale

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das > Bundeszentralamt für Steuern hält für den Abruf durch den ArbG über das > Internet folgende Daten bereit (§ 39e Abs 3 EStG): Die > Identifikationsnummer des ArbN, den Tag seiner Geburt, das Merkmal für den KiSt-Abzug (> Rz 11) und die folgenden LSt-Abzugsmerkmale (§ 39 Abs 4 EStG):mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 2. Arbeitgeberpflichten

Rz. 39 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Registrierung zur Abrufberechtigung unter "Mein ELSTER" Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden aus der ELStAM-Datenbank in der Regel elektronisch bereitgestellt. Für die Teilnahme am ELStAM-Verfahren muss sich ein Arbeitgeber zunächst einmalig auf der Internetseite www.elster.de unter "Mein ELSTER" registrieren (sog. ELSTER-Authentifizierung). D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / IX. Sonstiges

Rz. 134 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ausnahmen von ELStAM-Verfahren Die Teilnahme am ELStAM-Verfahren gilt noch nicht für Fälle, in denen für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ein Freibetrag im Sinne des § 39a EStG berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt, wenn deren Arbeitslohn nach den Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf Antrag von der Beste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Abruf durch den Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der zum LSt-Abzug verpflichtete > Arbeitgeber (vgl § 38 Abs 3 EStG) hat die LSt sowie die Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN zu ermitteln (vgl § 38a Abs 4 EStG). Rz. 5/1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG werden die für den LSt-Abzug erforderlichen persönliche...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Mahlzeiten als Arbeitslohn

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Trägt der ArbG ganz oder teilweise die Aufwendungen für die während der Arbeitszeit im Betrieb eingenommenen Mahlzeiten des ArbN, besteht darin grundsätzlich ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil für den ArbN iSv § 19 Abs 1 Nr 1, § 8 Abs 1 EStG (BFH 142, 483 = BStBl 1985 II, 164), der dem LSt-Abzug unterliegt. Entsprechendes gilt für Barzu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Bewertung des Sachbezugs Mahlzeit

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Als Wert einer dem ArbN vom ArbG überlassenen Mahlzeit (typischer Fall: Kantinenessen) ist grundsätzlich der für das jeweilige Kalenderjahr für die > Sozialversicherung und die LSt/ESt gleichermaßen maßgebende Sachbezugswert anzusetzen (§ 8 Abs 2 Satz 6 EStG iVm der SvEV; vgl zB für die Gemeinschaftsverpflegung der > Bundeswehr BFH 233, 171 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Essenmarken

Rz. 35 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Ausgabe von Essenmarken als Wertgutschein war ursprünglich eine praktikable Möglichkeit zur Ausschöpfung des sog Essenfreibetrags. Dieser stellte bis 1989 den Unterschiedsbetrag zwischen dem maßgebenden Sachbezugswert und dem Entgelt des ArbN bis zu 1,50 DM arbeitstäglich steuerfrei (vgl A 19 LStR 1987; zur zweifelhaften Rechtsgrundlage ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ballett

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ballett-Tänzer, -Meister, Choreographen sind darstellende > Künstler. Wird die künstlerische Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt, sind die > Einnahmen iRd § 3 Nr 26 EStG steuerfrei (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 1–59).mehr