Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freiberufler

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff, 54 ff, > Arbeitslohn Rz 147, > Ehrenamt, > Einkünfte, > Outplacement-Beratung Rz 14. Außerdem > Architekten, > Ärzte, > Berufsständische Versorgungseinrichtungen, > Dolmetscher, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Heilpädagoge, > Insolvenzverwalter, > Journalisten, > Komponisten...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Lohnkonto des Arbeitslohn zahlenden Dritten

Rz. 50 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Lohnkonto ist auch von dem zum LSt-Abzug Verpflichteten zu führen, wenn er nicht der ArbG ist (vgl § 38 Abs 3a EStG; § 4 Abs 4 LStDV). Zu den in Betracht kommenden Sachverhalten > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15 ff. Die Regelung ist aber auch von ArbG zu beachten, die nicht nur für ihre eigenen ArbN, sondern auch für bestimmte ArbN andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Steuerrecht.

Rn 11 Die erbvertragliche Zuwendung ist steuerpflichtig (§ 3 Nr I 1 ErbStG). Die Steuer entsteht mit dem Tod des Erblassers (§ 9 I Nr 1 ErbStG). Der Begünstigte kann vom Erwerb abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten, insb Kosten, die ihm unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen (§ 10 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fiktion von Steuervorteilen.

Rn 45 Zumutbare sicher erzielbare Steuervorteile sind wie Einkommen zu behandeln (BGH FamRZ 15, 2138 und ständig [Hamm FamRZ 24, 1883]; vgl auch Perleberg-Kölbel NZFam 15, 904). Steuervorteile sind fiktiv zuzurechnen, soweit aus dem Unterhaltsrechtsverhältnis eine Obliegenheit zu ihrer Geltendmachung besteht (BGH FamRZ 07, 1237; vgl auch Ziffer 10.1.1 der Leitlinien). Dazu ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2156 BGB – Zweckvermächtnis.

Gesetzestext 1Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. 2Auf ein solches Vermächtnis finden die Vorschriften der §§ 315 bis 319 entsprechende Anwendung. Rn 1 Abw von § 2065 II kann der Erblasser die Bestimmung des Vermächtnisgegensta...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Fußballtrainer

Rz. 19 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Fußballtrainer sind > Arbeitnehmer, wenn sie für mindestens eine Spielzeit verpflichtet werden; ebenso wohl die von Fußballverbänden verpflichteten Trainer und Sportlehrer und auch der Cheftrainer einer Bundesligamannschaft (kein Berufssportler iSd § 50a Abs 1 Nr 1 EStG; EFG 1998, 744). Nebenberufliche Übungsleiter können sowohl ArbN sein al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sozialhilfe.

Rn 15 IRd Nachlassverbindlichkeiten nimmt die Sozialhilfe eine Vorrangstellung ein, da der Sozialhilfeträger für die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall erfolgten Leistungen von den Erben gem § 102 SGB XII Ersatz verlangen kann, sofern diese rechtmäßig gewährt wurde (BayVGH FamRZ 04, 488). Daneben haften auch die Erben des vorverstorbenen Ehegatten (BVerwG NJW 03, 3792)...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 1. Allgemeines

Rz. 4 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Soweit ein Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs Lohnsteuerabzugsmerkmale benötigt, werden sie auf Veranlassung des Arbeitnehmers gebildet (§ 39 Absatz 1 Satz 1 EStG). Die Bildung der ELStAM erfolgt in der Regel automatisiert durch das Bundeszentralamt für Steuern (§ 39e Absatz 1 Satz 1 EStG) aufgrund der gespeicherten Daten (...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 1. Elektronisches Verfahren

Rz. 34 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Regelverfahren Der Lohnsteuerabzug ist regelmäßig nach den amtlich gebildeten ELStAM durchzuführen. Dazu stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber die ELStAM unentgeltlich zum elektronischen Abruf bereit (§ 39e Absatz 3 Satz 1 EStG). Die Finanzverwaltung bildet für Arbeitnehmer als Grundlage für den Lohnsteuerabzug die Steuerklasse, die Zah...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Steht ein > Arbeitnehmer nebeneinander in mehreren Dienstverhältnissen oder ist zB ein pensionierter Beamter in einem kaufmännischen Betrieb als Angestellter tätig, so kann im elektronischen Verfahren jeder seiner > Arbeitgeber > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim BZSt abrufen (vgl § 39e Abs 3 Satz 2 EStG). Für die zweiten oder weiteren Dienstverh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Prozessuale Fragen.

Rn 33 Da die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht miteinander verlobt sind noch sonst in einer iSd § 383 ZPO oder § 52 StPO engen persönlichen Beziehung zueinander stehen, steht ihnen in einem den anderen betreffenden Rechtsstreit kein Zeugnisverweigerungsrecht zu (EuGMR NJW 14, 39). Dies entspricht dem eindeutigen Wortlaut der Norm. Der Umstand, dass der Ge...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Grundlagen

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der ArbG muss idR für jeden ArbN, für den er zum LSt-Abzug verpflichtet ist, ein Lohnkonto führen. Das schließt unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige ArbN ein. Das Lohnkonto ist selbst dann zu führen, wenn LSt und andere Steuerabzüge – die Regelungen für die LSt gelten ebenso für die KiLSt und den SolZ (> Rz 3/1) – tatsächlich nicht ei...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 3. Bildung und Änderung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die (erstmalige) Bildung der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: Im Regelfall erfolgt die erstmalige Bildung der ELStAM zu Beginn eines Dienstverhältnisses aufgrund der Anmeldung des Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung mit dem Ziel, die ELStAM des Arbeitnehmers abzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Überblick

„..., soweit... 2. keine Gewinnausschüttungen oder keine Einlagenrückgewähr erfolgt sind, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als ein Viertel des Werts im Sinne des Absatzes 1 beträgt, und ...” Rz. 624 [Autor/Stand] Negative anteilsbezogene Voraussetzung. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ist Teil der anteilsbezogenen Voraussetzungen der Rückkehrregelung und qualifiziert neben § 6 Abs. 3...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 7. Berücksichtigung von Kindern

Rz. 28 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Lohnsteuerabzugsmerkmal Die Berücksichtigung von Kindern erfolgt im laufenden Kalenderjahr bei Arbeitnehmern über das Kindergeld. Die Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal wirken sich nur auf die Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) aus. Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird für Zwecke der Zuschlagsteuern der Kinderfre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Tatbestand

Rz. 627 [Autor/Stand] "soweit ... keine". Ein Entfallen des Steueranspruchs ist weiterhin anteilig möglich, "soweit" die negativen Voraussetzungen i.S.v. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 nicht erfüllt werden, d.h. "soweit" — streng anteilsbezogen (s. Rz. 628) — "keine" Gewinnausschüttungen oder keine Einlagenrückgewähr erfolgt sind, deren gemeiner Wert insgesamt mehr als 25 % des geme...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.6 Freibetrag

1.6.1 Voraussetzungen im Überblick Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit m...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2 Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeit (sog. Ehrenamtsfreibetrag oder Ehrenamtspauschale)

2.1 Gesetzliche Regelung Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steu...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.3 Höhe des Freibetrags

Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn für die Einnahmen aus derselben Tätigkeit ganz oder teilweise eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG (Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen), nach § 3 Nr. 26 EStG (sog. Übungsleiterfreibetrag) oder nach § 3 Nr. 26b EStG gewährt wird.[1] Greifen also auch die Steuerbefreiungen nach ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.7 Berücksichtigung des Einnahmen-Freibetrags

Wird die nebenberufliche Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ausgeübt, bleibt der Arbeitslohn bis zum Höchstbetrag von 3.000 EUR lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei (kein Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung). Es handelt sich steuerlich um einen Jahresbetrag, der Freibetrag wird also nicht zeitanteilig aufgeteilt. Der Freibetrag darf auch in voller ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 3 Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB

Ehrenamtliche Betreuer erzielen nach der Rechtsprechung des BFH Einkünfte, die der sonstigen selbstständigen Arbeit als vermögensverwaltende Tätigkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zuzurechnen sind.[1] Die dafür gezahlten Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit steuerfreien Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG den Freibetrag nach § 3 Nr. 2...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke sind bis zur Höhe von insgesamt 840 EUR im Jahr steuerfrei (sog. Ehrenamtspauschale).[1] Die Steuerbefreiung der Tätigkei...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.4 Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Zusätzlich zum Freibetrag nach § 3 Nr. 26a EStG erhalten Arbeitnehmer – ebenso wie bei der Übungsleiterpauschale[1] – den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR, soweit dieser nicht schon bei einer anderen nichtselbstständigen Haupttätigkeit verbraucht ist.[2] Wird nur eine nach § 3 Nr. 26a EStG begünstigte Nebentätigkeit ausgeübt, bleibt Arbeitslohn bis zur Höhe von 2.070 ...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 1.8 Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben

Erzielt ein Übungsleiter steuerfreie Einnahmen unterhalb des Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG von 3.000 EUR, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen, wenn hinsichtlich der Tätigkeit eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt.[1] Erzielt ein Steuerpflichtiger z. B. 1.000 EUR Einnahmen aus einer selbststän...mehr

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Steuerliche Beurteilung von... / 2.2 Begünstigte Tätigkeiten

Der Freibetrag des § 3 Nr. 26a EStG entspricht in seiner Struktur weitgehend dem Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.[1] Auch er zielt der Sache nach auf die Vergünstigung der ehrenamtlichen Tätigkeit ab. Die Steuerbegünstigung ist ein Jahresbetrag. Anders als § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG ("Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.3 Mehrere begünstigte Tätigkeiten

Übt der Steuerpflichtige mehrere begünstigte Nebentätigkeiten aus, z. B. für verschiedene gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen, oder verrichtet er für dieselbe Einrichtung unterschiedliche Tätigkeiten, so kann er den Freibetrag dennoch je Kalenderjahr nur einmal in Anspruch nehmen.[1] Auch wenn der Steuerpflichtige in einem Jahr Einnahmen aus einer in mehre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.3 Definition "nebenberuflich"

Rechtsprechung[1] und Verwaltung[2] gehen von einer nebenberuflichen Tätigkeit i. S. d. § 3 Nr. 26 EStG aus, wenn sie vom zeitlichen Umfang her – bezogen auf das Kalenderjahr – nicht mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht, die ein denselben Beruf ausübender Vollerwerbstätiger zu erbringen hat. Nach einem bundesweit abgestimmten Erlass geht die Finanzverwaltung[3] pauschalierend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 2.2 Sonderfälle

Steht z. B. ein Steuerpflichtiger in mehreren Arbeitsverhältnissen, wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nur einmal gewährt. Ob der Werbungskosten-Pauschbetrag anwendbar ist oder die Werbungskosten in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden, ist bei derselben Einkunftsart einheitlich zu entscheiden. Praxis-Beispiel Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei mehreren Arbeitsverhältnissen Ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.1 Voraussetzungen im Überblick

Den Freibetrag von 3.000 EUR im Jahr gibt es, wenn folgende 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind[1]: Der Steuerpflichtige muss als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder in vergleichbarer Weise tätig sein. Begünstigt sind auch eine künstlerische Tätigkeit und die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.4.1 Nebentätigkeit beim Hauptarbeitgeber

Bei einer Nebentätigkeit für den Hauptarbeitgeber[1] muss geprüft werden, ob die Tätigkeit von der Haupttätigkeit abgrenzbar ist oder ob es sich um eine zusätzliche Tätigkeit im Rahmen des Hauptarbeitsverhältnisses (sog. Dienstobliegenheit) handelt. Nur wenn es sich um eine abgrenzbare Nebentätigkeit handelt, kann die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 26 EStG beansprucht werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.5 Versorgungsfreibetrag und Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag

Pensionäre haben einen Vorteil im Vergleich zu aktiven Arbeitnehmern. Ihr Ruhegehalt zählt zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen, für die in der Übergangszeit von 2005 bis einschließlich 2057 zum Ausgleich der steuerlich unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen ein Versorgungsfreibetrag sowie ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag (sog. Freibeträge für Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.7 Zeitanteilige Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags

Wird im einzelnen Jahr die Pension nicht durchgängig gezahlt, vermindert sich für das betreffende Jahr für jeden Monat, in dem keine Pension gezahlt wird, der Freibetrag samt Zuschlag um 1/12.[1] Bei Zahlung mehrerer Versorgungsbezüge erfolgt eine Kürzung nur für Monate, für die keiner der Versorgungsbezüge geleistet wird. Ändern sich der Versorgungsfreibetrag und/oder der Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.5 Besteuerung als Gewinneinkünfte

Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine zu beschränkter geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen ist in § 4 Nr. 11 StBerG geregelt. Wenn die den Einkünften zugrundeliegenden Einnahmen des Mitglieds des Lohnsteuerhilfevereins nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder § 72 EStG in voller Höhe steuerfrei sind, ist der Lohnsteuerhilfeverein befugt, das Mitglied zu beraten, auch w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 3 Nr. 26 EStG sind bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich durch eine spezielle Steuervergünstigung privilegiert. Das ist der sog. Übungsleiterfreibetrag (auch Übungsleiterpauschale) i. H. v. jährlich 3.000 EUR. Der Freibetrag soll ab 2026 auf 3.300 EUR angehoben werden (§ Nr. 26a EStG i. d. F. des Entwur...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.10 Vorweggenommene Betriebsausgaben/Werbungskosten

"Soweit" Ausgaben mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen sie nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden.[1] Ausgaben, die zugleich steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen betreffen, sind – ggf. im Schätzungswege – aufzuteilen und anteilig abzuziehen. Abweichend von diesen Grundsätzen dürfen Ausgaben, di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.4 Tätigkeit im Dienst einer öffentlich-rechtlichen oder gemeinnützigen Körperschaft

Die Steuerbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass die Tätigkeit im Dienst (= unselbstständig) oder im Auftrag (= selbstständig) einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird.[1] Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind z. B. Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden, Industrie- und Handelskamme...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.9 Minijob

Handelt es sich bei der Nebentätigkeit um einen Minijob, wird der nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfreie Lohn von maximal 3.000 EUR nicht in die Minijob-Vergütung einbezogen.[1] Nur der den Übungsleiterfreibetrag übersteigende Betrag muss innerhalb der Verdienstgrenze für Minijobs bleiben. Wichtig Anwendung des Steuerfreibetrags Der Steuerfreibetrag kann bei der Ermittlung des Arbei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 10.2 Rentenbeginn vor 2005

Für die Ermittlung des Rentenfreibetrags ist prinzipiell die Rente des Jahres zugrunde zu legen, das "dem Jahr des Rentenbeginns folgt".[1] Das führt bei Bestandsrenten mit Rentenbeginn vor 2005 zu Problemen. Ob bei Bestandsrenten der Freibetrag unter Zugrundelegung des für 2005 maßgeblichen Prozentsatzes nach den gesamten Bezügen des Jahres 2005 oder 2006 zu bemessen ist, i...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kinderbetreuungskosten in d... / 3.1 Lohnsteuerermäßigungsverfahren

Die als Sonderausgaben anzusehenden Kinderbetreuungskosten können auch als Freibetrag im ELStAM-Verfahren berücksichtigt werden.[1] Dies gilt allerdings nur, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR[2] übersteigen.[3] Zudem ist die Antragsgrenze des § 39a Abs. 2 Satz 4 EStG i. H. v. 600 EUR zu beachten.mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 1.5 Mehrere Einkunftsarten/negative Einnahmen

Treffen bei einem Steuerpflichtigen mehrere Einkunftsarten zusammen, bezieht also z. B. ein Steuerpflichtiger neben seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, ist der jeweilige Pauschbetrag bei jeder Einkunftsart bis zur Höhe der jeweiligen Einnahmen (bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gekürzt um den Versorgungs-Frei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 4 Belegschaftshandel nicht als Hauptzweck

Begünstigt sind nur Waren, die der Arbeitgeber selbst herstellt oder vertreibt, bzw. nur sonstige Sachzuwendungen, die der Arbeitgeber aus seiner Produkt- bzw. Leistungspalette unter Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit fremden Dritten selbst am Markt erbringt. Dabei ist entscheidend, mit welchen Produkten der Arbeitgeber konkret am Markt erscheint. Bezieht ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerliche Beurteilung von... / 1.6.2 Begünstigte Tätigkeiten

Die begünstigten Tätigkeiten lassen sich in 3 Gruppen unterteilen, und zwar in die nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, nebenberufliche künstlerische Tätigkeit und nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Gruppe 1: Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 6 Rabattregelung als Wahlrecht

Die Rechtsprechung sieht in der Rabattfreibetragsregelung eine Spezialvorschrift mit tendenziell begünstigendem Charakter, die aber nicht immer vorteilhaft ist, und räumt Arbeitnehmern, spätestens im Rahmen der Steuererklärung, ein Wahlrecht zur Anwendung ein.[1] Die Finanzverwaltung hat diese Auffassung übernommen.[2] Alternativ zur Rabattbesteuerung können Arbeitnehmer in i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.6 Neuberechnung des Versorgungsfreibetrags

Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag sind neu zu berechnen, wenn sich der Versorgungsbezug wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen erhöht oder vermindert[1] z. B. Wegfall, Hinzutreten oder betragsmäßige Änderungen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Versorgungsempfänger neben seinen Versorgungsbezügen Erwerbs- oder Erwerbsersat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Renten / 3 Besteuerung als "Sonstige Einkünfte"

Renten unterliegen als "Sonstige Einkünfte"[1] der Einkommensbesteuerung, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 EStG bezeichneten (vorrangigen) Einkunftsarten gehören.[2] Obwohl Renten – in der Übergangsphase teilweise und danach voll – steuerpflichtig sind, kommt es vielfach dennoch nicht zu einer Steuerbelastung für Steuerpflichtige, die nur Renteneinkünfte hab...mehr

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Belegschaftsrabatte: Voraus... / 7 Aufzeichnungspflichten

Ohnehin vorgeschrieben ist die getrennte Aufzeichnung des Arbeitslohns nach Barlohn und Sachbezügen.[1] Zusätzlich muss der Arbeitgeber die einzelnen Sachbezüge, auf die der Rabattfreibetrag angewendet wird, besonders kennzeichnen und mit den besonders ermittelten Werten (nach Vornahme des Preisabschlags von 4 %) im Lohnkonto ohne Kürzung um den Rabattfreibetrag eintragen. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Pensionen und sonstige Vers... / 1.9.2 Sterbegeld

Das Sterbegeld i. S. d. § 18 Abs. 1–2 Nr. 1 und Abs. 3 BeamtVG ist ein Versorgungsbezug und gehört daher zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen.[1] Diese einmalige Leistung beträgt das Doppelte der Bezüge des Verstorbenen. Es wird in einer bestimmten Reihenfolge an Ehegatten, Kinder oder Verwandte bezahlt. Für das Sterbegeld gelten zur Berechnung der Freibeträge für Ve...mehr