Fachbeiträge & Kommentare zu Freibetrag

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.2 Tod des Vorerben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, so hat nach § 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt. Ebenso wie für den Vorerben ist beim Nacherben ein Erwerb durch Erbanfall nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG gegeben. Die anzuwe...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3 Jahresversteuerung und Freibeträge

2.2.3.1 Allgemeines Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.6 Auswirkungen der Steuersatzänderung in der Steuerklasse II und III

Mit der Erbschaftsteuerreform wurde der Steuersatz in den Steuerklassen II und III bis zu einem Erwerb von 6.000.000 EUR einheitlich auf 30 % festgelegt. Für darüber hinausgehende Erwerbe betrug der Steuersatz damit im Jahr 2009 einheitlich 50 %. Darüber hinaus kommt für Personen der Steuerklassen II und III ein persönlicher Freibetrag von 20.000 EUR zur Anwendung. Ab dem Ja...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.2 Aufzehrungsmethode

Hier sind 3 Möglichkeiten denkbar. Das der Sofortversteuerung unterliegende Vermögen ist höher als die zu gewährenden Freibeträge. Dies ist die einfachste Variante, da nunmehr die Freibeträge schon verbraucht sind und die Jahresversteuerung ohne Berücksichtigung von Freibeträgen vorzunehmen ist. Denn die Finanzverwaltung lässt aus Vereinfachungsgründen den vorrangigen Abzug d...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.3 Kürzungsmethode

Bei der Kürzungsmethode wird der Jahreswert in dem Maße gekürzt, in dem der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts durch die jeweiligen zur Anwendung kommenden Freibeträge gekürzt wird. Es ergibt sich folgende Formel. Zur Inanspruchnahme der Kürzungsmethode hat die nießbrauchsberec...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 8.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Nach der BFH-Rechtsprechung stellte § 14 Abs. 2 ErbStG keine Änderungsvorschrift dar, sondern sei nach dem klaren Wortlaut lediglich eine Regelung zur Bestimmung der Festsetzungsfrist für den späteren Erwerb. Daraus folgte, dass nach bisherigem Recht eine Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung für den Vorerwerb keine Wirkung auf die Steuerfestsetzung für den Nacherwerb...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 3 Erwerbe von Todes wegen

Wie oben schon angesprochen, findet die Übernahme der Steuer auch auf Erwerbe von Todes wegen Anwendung. Beispielsweise ist dies dann der Fall, wenn der Erbe verpflichtet wird, die Steuer für den Vermächtnisnehmer zu übernehmen.[1] Für den Erben ist die auferlegte Steuer eine Nachlassverbindlichkeit, die dieser von seinem Erwerb abziehen kann.[2] Praxis-Beispiel Erwerbe von T...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.4 Verschonungsmaßnahmen für Betriebsvermögen

a.) Rechtslage bis zum 30.6.2016 Wird Betriebsvermögen übertragen, kommt ein Verschonungsabschlag von 85 % bei Verwaltungsvermögen nicht mehr als 50 % (§ 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG und R E 13b.8 ErbStR 2011) zu Abzug. Auf Antrag ist – bei einem Verwaltungsvermögen von nicht mehr als 10 % – sogar ein Verschonungsabschlag von 100 % (§ 13a Abs. 8 Nr. 3 ErbStG) möglich. Beim 85 %ig...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.4 Progressionsstufe

Befindet sich der geschenkte Betrag in der Nähe der Wertgrenzen, lässt sich durch die Übernahme der Schenkungsteuer eine höhere Reduzierung der Steuer erreichen. Eine Tabelle der maßgebenden Grenzwerte findet sich in den Erbschaftsteuerhinweisen.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Die Mutter M wendet ihrem Sohn S einen Geldbetrag i. H. v. 705.000 EUR zu. Lösung: Zahlt Sohn S die durc...mehr

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Norwegen / 1.8.3 Einkommensteuerveranlagung

Die Anrechnung der ausländischen Steuer erfolgt erst im Veranlagungsverfahren, also im Rahmen einer Antrags- oder einer Pflichtveranlagung. Hierdurch kann es zu einer zumindest zeitweiligen Doppelbesteuerung kommen. Um eine solche zu vermeiden, kann der Arbeitnehmer bei seinem Wohnsitzfinanzamt[1] einen Antrag auf Bildung eines Freibetrags für das Lohnsteuerabzugsverfahren st...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.5 Mindeststeuer nach § 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG

Durch die Erbschaftsteuerreform wurde ein neuer Satz in die Vorschrift des § 14 ErbStG eingefügt. Dieser besagt, dass die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenrechnung mit früheren Erwerben ergibt, durch den Abzug der fiktiven Steuer oder tatsächlich zu entrichtenden Steuer nicht unterschritten werden darf (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, sog. Mindeststeuer).[1] P...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.2 Vererbung der Nacherbenanwartschaft

Verstirbt der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls, aber nach Eintreten des Vorerbfalls, gehört sein Anwartschaftsrecht zivilrechtlich zu seinem Nachlass.[1] Für die Erbschaftsteuer wird dagegen bestimmt, dass die Anwartschaft nicht zum Nachlass des Nacherben gehört.[2] Die Vorschrift stellt eine Fiktion dar.[3] Grund für diese Vorschrift ist, dass eine wirtschaftliche Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 2.2 10-Jahreszeitraum

Eine Zusammenrechnung ist nur dann vorzunehmen, wenn der zeitliche Abstand zwischen dem ersten und dem letzten Erwerb nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Außerhalb des 10-Jahreszeitraums stattfindende Erwerbe sind somit nicht einzubeziehen. Praxis-Tipp Abwarten der Zehnjahresfrist Damit kommt nach Ablauf der 10-Jahresfrist der persönliche Freibetrag wieder erneut zur Anwendung. Au...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.3 Steuerübernahme durch den Erben

Hat der Erblasser ein Vermächtnis ausgesetzt und dem Erben die auf das Vermächtnis entfallende Erbschaftsteuer auferlegt, kann durch entsprechende Gestaltung ebenfalls eine Steuerersparnis erreicht werden. Praxis-Beispiel Steuerübernahme durch den Erben Großvater GV hat seine Enkelin EN zur Alleinerbin eingesetzt. Dem Sohn A seiner verstorbenen Lebensgefährtin hat er ein Vermä...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.1 Allgemeines

Die mit dem Vermächtnis belastete Person (Erbe oder beim Untervermächtnis der Hauptvermächtnisnehmer) kann die Vermächtnisschuld als Erblasserschuld abziehen.[1] Dies gilt aber nicht beim Vorausvermächtnis.[2] Abzugsfähig ist die Vermächtnisschuld nicht erst dann, wenn der Vermächtnisnehmer die Erfüllung verlangt, sondern schon im Zeitpunkt des Erbfalls. Praxis-Beispiel Zeitpu...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.7.3 Ermittlung des Stundungsbetrags

Die Vorschrift des § 25 ErbStG lässt zwar unter den o. a. Voraussetzungen keinen Abzug der Nießbrauchslast zu, aber die Steuer, die auf den Kapitalwert entfällt, wird nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG zinslos gestundet (bis zum Erlöschen der Belastung). Zu Einzelheiten für die Steuerfestsetzung durch die Finanzverwaltung siehe R 85 Abs. 3 Satz 4 – 6 ErbStR 2003. Die Stundungsre...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 1 Sinn des § 14 ErbStG

Durch die Vorschrift des § 14 ErbStG soll verhindert werden, dass eine einheitliche Zuwendung in mehrere Zuwendungen zu dem Zweck aufgeteilt wird, dass der persönliche Freibetrag mehrfach zur Anwendung kommt. Darüber hinaus wird durch § 14 ErbStG ein Progressionsvorteil verhindert, der sich durch die Aufteilung ergeben würde.[1] Praxis-Beispiel Sinn des § 14 ErbStG Aufteilung ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.1.3 Quantitative steuerbefreite Erwerbe

Unter die quantitativen steuerbefreiten Erwerbe fallen:[1] Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); persönliche Freibeträge (§ 16 ErbStG); Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG). Dieser gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Ist eine quantitative Befreiungsvorschrift gegeben, muss eine Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG vorgenommen werden....mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.7.2 Nachvermächtnisse

Wurde vom Erblasser der vermachte Gegenstand von einem erst nach dem Anfall des Vermächtnisses eintretenden bestimmten Zeitpunkts oder auch Ereignisses zugewendet, so liegt ein Nachvermächtnis vor.[1] Hierfür kommen grundsätzlich die Vorschriften für die Vor- und Nacherbschaft zur Anwendung.[2] Damit gelten hier auch – im gleichen Rahmen wie für die Vor- und Nacherbschaft – ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3.1 Allgemeines

Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zugewinnausgleichsfor...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 1 Grundbeispiel

In einem Grundbeispiel soll die erhöhte steuerliche Belastung, welche durch den mehrfachen Übergang desselben Vermögens ausgelöst wird, deutlich gemacht werden. Dies soll zunächst ohne Anwendung des § 27 ErbStG geschehen. Praxis-Beispiel Keine Anwendung des § 27 ErbStG Großvater G verstirbt am 1.09.2015 und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 1.300.000 EUR. Zur Alleinerbin ha...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.4.2 Ausschlagung des Vermächtnisses

Schlägt der Vermächtnisnehmer das ihm zugewendete Vermächtnis aus, entfällt beim ihm die Erbschaftsteuerpflicht. Die Ausschlagung durch den Vermächtnisnehmer führt zwar zu einer Bereicherung der beschwerten Person, diese ist aber keine freigebige Zuwendung durch den Vermächtnisnehmer. Dies ergibt sich aus § 517 BGB, wonach keine Schenkung vorliegt, wenn ein Vermögenserwerb un...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.4 Keine Erstattung der Mehrsteuer

Ist die auf den Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer höher als die Steuer für den Gesamterwerb, ergibt sich rechnerisch ein Erstattungsbetrag. Hier stellt sich die Frage, ob diese Mehrsteuer zu einer Erstattung führt. Die Rechtsprechung und die Finanzverwaltung lehnen dies ab.[1] Praxis-Beispiel Tatsächlich höhere Steuer auf Vorerwerb führt nicht zur Erstattung Der Leb...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 7.3 Vor- und Nacherbschaft

Wurde vom Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet, dann beerben zivilrechtlich der Vorerbe wie auch der Nacherbe den Erblasser, aber nicht gleichzeitig, sondern zeitlich nacheinander. Erbschaftsteuerlich wird das aber nicht nachvollzogen. Hier wird zunächst der Vorerbe Erbe des Erblassers. Tritt zu einem späteren Zeitpunkt der Nacherbfall ein, wird der Nacherbe als E...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 4.2 Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker

In der Regel ist es günstiger, wenn der Schenker statt dem Bruttobetrag nur den Nettobetrag, d. h. die Schenkung abzüglich der darauf entfallenden Steuer, zuwendet und daneben auch die Schenkungsteuer mit übernimmt. Praxis-Beispiel Übernahme der Schenkungsteuer durch den Schenker Der vermögende Bruder B will seiner Schwester S einen Geldbetrag i. H. v. 420.000 EUR schenken. Zah...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 3.3 Tatsächlich zu entrichtende Steuer

Nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist die auf den Vorerwerb tatsächlich zu entrichtende Steuer abzuziehen, sofern diese höher ist als die fiktive Steuer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG (R E 14.1 Abs. 3 Satz 6 ErbStR 2019). Durch diese Vorschrift kann das durch die frühere Steuerentrichtung geschaffene Anrechnungsvolumen nicht durch spätere Änderungen der persönlichen Verhältnisse...mehr

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Zypern / 1.8.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Da Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA besteuert, werden der Lohnsteuerabzug und ...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.5.2 Vorteile

Die berechtigte Person kann die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer aus den Erträgen des Nießbrauchsrechts entrichten. Erhöhen sich die Erträge, so hat dies keinen Einfluss auf die einmal festgesetzte Steuer. Von der Erhebung der Steuer wird solange abgesehen, wie die Freibeträge noch nicht ausgenutzt sind. Stirbt der Nießbrauchsberechtigte innerhalb dieses Zeitraums, so ist kein...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 3.4 Unternehmensübernahme

Wird ein Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft eingebracht, endet die persönliche Gewerbesteuerpflicht des Einzelunternehmers im Zeitpunkt der Einbringung, wenn er an der aufnehmenden Personengesellschaft beteiligt ist. Erfolgt die Einbringung im Laufe des Erhebungszeitraums, muss sowohl für das Einzelunternehmen als auch für die Personengesellschaft jeweils eine Ge...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 4 Negative Erwerbe

Nach § 14 Abs. 1 Satz 5 ErbStG bleiben Erwerbe, für die sich ein steuerlich negativer Wert ergibt, unberücksichtigt (s. auch R E 14.1 Abs. 2 Satz 3 ErbStR 2019). Ein steuerlich negativer Erwerb ist möglich bei einem Gewerbebetrieb (d. h. bei einem negativen Kapitalkonto) oder bei einem Anteil an einer Personengesellschaft. Unerheblich ist dabei, ob der negative Erwerb dem posi...mehr

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Kasachstan / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und ...mehr

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Finnland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Kroatien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemeinscha... / 2.4 Erbschaftsteuerliche Probleme bei Gemeinschaftskonten

Und-Konten sowie Oder-Konten werden bei der Erbschaftsteuer gleich behandelt. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung (entsprechend der Vermutungsregelung des § 430 BGB) grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von wem die Geldeinzahlungen auf dem Konto stammen. Etwas anderes gilt nur, wenn die Ehegatten den Nachwei...mehr

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Erbschaftsteuer: Übernahme ... / 5 Abrundung

Gem. § 10 Abs. 1 Satz 5 ErbStG ist der steuerpflichtige Erwerb auf volle 100 EUR nach unten abzurunden. Wie dies im Fall der Steuerübernahme vorzunehmen ist, zeigt das nachfolgende Beispiel Praxis-Beispiel Abrundung C wendet seiner Cousine CN Wertpapiere zu, deren Wert sich auf 205.736 EUR belaufen. Gleichzeitig übernimmt C aber auch die Begleichung der anfallenden Schenkungst...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.2.2.7 Verschaffungsvermächtnis

Die verpflichtete Person kann die Aufwendungen für die Verschaffung des Gegenstandes als Nachlassverbindlichkeit abziehen.[1] Die Bewertung erfolgt hier nach dem gemeinen Wert.[2] Praxis-Beispiel Verschaffungsvermächtnis Erblasser E hat angeordnet, dass sein Erbe der Sohn S, dem Neffen N ein nicht zum Nachlass gehörendes Grundstück verschaffen soll (Verschaffungsvermächtnis). ...mehr

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Albanien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden.[2] Besteuerung im Tätigkeitsstaat Albanien Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur 183-Tage-Frist, zum Arbeitgeber und zur B...mehr

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Dänemark / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.3.4 Nacherbfolge in anderen Fällen

Wird die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ausgelöst, dann gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Erwerb.[1] Mögliche Fälle für das Eintreten der Nacherbfolge zu Lebzeiten des Vorerben können z. B. die Wiederheirat des überlebenden Ehegatten (bzw. Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft), die Volljäh...mehr

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Rumänien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.3 Letzterwerb

Der Letzterwerb muss zwingend ein Erwerb von Todes wegen sein. Es muss sich also um einen Tatbestand des § 3 ErbStG oder § 4 ErbStG handeln.[1] Nach der Rechtsprechung des BFH ergibt sich dies aus dem klaren Gesetzeswortlaut des § 27 Abs. 1 ErbStG.[2] Die Vorschrift des § 1 Abs. 2 ErbStG findet keine Anwendung (vgl. auch R E 1.1 Satz 3 Nr. 9 ErbStR 2019). Nach dieser gelten di...mehr

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Slowenien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / 5.2 Kettenschenkungen über den 10-Jahreszeitraum hinaus

Reicht eine Schenkungskette über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren, so war bisher ein wiederauflebender Freibetrag zu berücksichtigen. Dies gilt nun nicht mehr. Hier muss nun die neue Rechtsprechung des BFH[1] beachtet werden, wonach die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für den letzten Erwerb so zu berechnen ist, dass sich der dem Steuerpflichtigen zur Zeit dieses Erwerbs ...mehr

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Erbschaftsteuer: Vermächtnis / 2.5.2 Rechtslage ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020

Hierbei gilt aufgrund des Jahressteuergesetzes 2020 Folgendes:[1] Um einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil durch den unbegrenzten Abzug von Schulden und Lasten (z. B. Untervermächtnissen) zu vermeiden werden diese, wenn steuerbefreites Vermögen im Nachlass vorhanden ist, anteilig gekürzt.[2] Denn nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof können z. B. Untervermächtnis...mehr

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Türkei / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Luxemburg / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ungarn / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schweden / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr