Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. StB Gerhard Bruschke[*] Während bei bewusst bei der Steuererklärungsabgabe verursachten Unstimmigkeiten letztlich nur eine Selbstanzeige übrigbleibt, kommt bei unbewussten Fehlern von Steuerpflichtigen eine Korrektur über § 153 AO in Betracht. Letzteres hat den Vorteil, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind und auch die mit einer Selbstanzeige ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 90 Da für den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG nicht die Betriebsform, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, können grds. auch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform, bei denen im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 4 Entsprechende Anwendung für Einzelinvestment, § 6e Abs. 3 EStG

Rz. 49 Grundsätzlich stellt das Gesetz auf die kollektive Anlage durch mehrere Gesellschafter ab; um jedoch entsprechend der bisherigen Rspr. und Auffassung der Finanzverwaltung auch den Fall des Einzelinvestments bei sonst vergleichbarer Sachlage erfassen zu können, erweitert § 6e Abs. 3 EStG den sachlichen Anwendungsbereich (Rz. 30ff.).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Durchschnittssatz für in der Anlage 2 zum UStG nicht aufgeführte Sägewerkserzeugnisse und Getränke und bestimmte sonstige Leistungen (§ 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 160 Auf die unter § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG fallenden eigenen Erzeugnisse des Land- und Forstwirts kommt ein Steuersatz von 19 %, also in Höhe des allgemeinen Steuersatzes nach § 12 Abs. 1 UStG, zur Anwendung; nach der Gleichstellungsfiktion in § 3 Abs. 1b UStG bzw. § 3 Abs. 9a UStG gilt dies auch für die entsprechenden unentgeltlichen Wertabgaben.[1] Die unentgeltlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 4 Private Kfz-Nutzung durch Unternehmer – die richtige Methode wählen

Sämtliche Kfz-Kosten für Betriebsfahrzeuge dürfen Sie in Ihrer Buchhaltung als Betriebsausgaben geltend machen. Daher verlangt die Finanzverwaltung, dass umgekehrt die Aufwendungen für Privatfahrten entweder pauschal oder durch nachgewiesene Aufzeichnungen in der Gewinnermittlung ebenfalls berücksichtigt werden. Denn private Fahrten mit betrieblichen Fahrzeugen dürfen den Ge...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Ist-Besteuerung / 5 Nicht bilanzierende Freiberufler dürfen immer die Ist-Besteuerung beanspruchen

Die Ist-Besteuerung kann auf "Umsätze aus der Tätigkeit eines freien Berufs" angewendet werden.[1] Bei einer freiberuflichen Tätigkeit spielt es keine Rolle, wie hoch der Vorjahresumsatz war. Zu den freiberuflichen Umsätzen gehören auch die sog. Hilfsumsätze, wie z. B. der Verkauf von Einrichtungsgegenständen oder eines Firmenwagens. Freiberufler, die steuerpflichtige Umsätz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.4 Weitere Vergütungen, § 6e Abs. 2 S. 3 EStG

Rz. 46 Eine weitere Erweiterung der als Anschaffungskosten zu qualifizierenden Kosten sieht § 6e Abs. 2 S. 3 EStG vor, der allgemein – unabhängig davon, ob es sich um einen Erwerber- oder Hersteller-Fonds handelt – auf bestimmte mit der Verwaltung des Fonds im Zusammenhang stehende Kosten abstellt. Hierbei ist der in Satz 3 genannte Katalog nach seinem Wortlaut abschließend[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 2.1.2 Aufgrund eines vom Projektanbieter vorformulierten Vertragswerks

Rz. 18 Die Begriffe Projektanbieter und vorformuliertes Vertragswerk werden im Gesetz nicht definiert, sodass auf die bisherige Auslegung durch Gerichte und Verwaltung sowie allgemeine Rechtsgrundsätze abzustellen ist. Rz. 19 Projektanbieter kann jede natürliche oder juristische Person sein, die das Vertragswerk entworfen hat. Im Gegensatz zum eher passiven Anleger, ist er al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Richtlinienkonforme Auslegung

Rz. 41 § 24 UStG gilt zwar seinem Wortlaut nach für die "im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze". Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass unter Berücksichtigung der Pauschalregelung nach Art. 295 bis 305 MwStSystRL (Rz. 30ff.) eine dahingehende richtlinienkonforme Auslegung des § 24 UStG vorzunehmen ist, won...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen

Rz. 129 Für die Umsätze des Land- und Forstwirts kommt bei richtlinienkonformer Auslegung die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG nur dann in Betracht, wenn er selbst landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL ist – also die Voraussetzungen des § 24 Abs. 2 UStG erfüllt (Rz. 41ff., 44ff....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Bindung an die Option

Rz. 293 Hat der Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert, bindet ihn diese Erklärung nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre.[1] Der Gesetzgeber hielt die fünfjährige Bindungsfrist zur Vermeidung von Missbräuchen für notwendig.[2] Eine Möglichkeit der rückwirkenden Rücknahme der Optionserklärung sieht § 24 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 3.1 Notwendiger Konnex der erfassten Aufwendungen

Rz. 34 Welche Aufwendungen als Fondsetablierungskosten anzusehen sind, regelt § 6e Abs. 2 EStG abschließend. Das Gesetz definiert diese Aufwendungen in Abgrenzung zu den eigentlichen Anschaffungskosten i. S. d. § 255 HGB über einen Konnex in zeitlicher und sachlicher Hinsicht zu diesen; es muss bestehen: Ein Bezug zum Erwerb des Wirtschaftsgutes (Satz 1), ein wirtschaftlicher ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Kritik der Vorschrift

Rz. 7 Kritisch ist zu § 24 UStG bereits anzumerken, dass aus der Mehrwertsteuersystematik selbst heraus eine Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht angezeigt erscheint. Die Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen zeigen, dass sogar nicht buchführungspflichtige Unternehmer regelmäßig in der Lage sind, die Regelbesteuerung anzuwenden. Lange [1] sieht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 7 Zur allgemeinen Regelung der Bewertung von Wirtschaftsgütern nach § 6 EStG verhält sich § 6e EStG als eine Spezialbestimmung, da sie einzelne, vom Handelsrecht abweichende Regelungen hinsichtlich der Qualifizierung bestimmter Aufwendungen in einem bestimmten Zusammenhang, nämlich im Rahmen eines Fonds, als Anschaffungskosten trifft und damit zugleich den Bereich der An...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 6e... / 1.4.1 Persönlich

Rz. 10 Das Gesetz stellt lediglich auf den Stpfl. ab, sodass grundsätzlich alle (un)beschränkt Stpfl. erfasst wären.[1] Aufgrund des eindeutigen Wortlauts ist der Stpfl. aber der Gesellschafter und nicht die Gesellschaft selbst, da auf seiner Ebene die Umqualifikation erfolgen soll. Dies ist aber nur möglich bei personengesellschaftlich organisierten Gesellschaftsformen, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / IX. Der neue § 153 Abs. 4 AO nach einer Betriebsprüfung

Mit Wirkung ab 2025 wurde durch das DAC7-Umsetzungsgesetz § 153 AO um einen neuen Abs. 4 ergänzt. Dieser besagt, dass die in § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO verankerte Berichtigungspflicht auch dann besteht, wenn Prüfungsfeststellungen unanfechtbar in einem Steuerbescheid, einem Feststellungsbescheid (§ 180 Abs. 1 Nr. 2 AO) oder einem Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO) umgesetzt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.2 Vorsteuerabzug

Rz. 298 Den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG kann der Land- und Forstwirt für gesondert in Rechnung gestellte Steuerbeträge für solche Leistungen in Anspruch nehmen, die nach dem Zeitpunkt des Wechsels zur Regelbesteuerung an ihn ausgeführt worden sind. Dagegen sind solche Vorsteuerbeträge vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, die noch zzt. der Durchschnittssatzbesteuerung an ihn ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt und Zweck der Regelung(BZSt)

Rz. 6 Die Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates v. 18.2.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister[1] sieht vor, dass von diesen Rechtssubjekten ab dem 1.1.2024 hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und an die Mitgliedstaaten der Europäis...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 147 Landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind Dienstleistungen, die vom Land- und Forstwirt mithilfe seiner Arbeitskräfte (einschl. der Arbeitskraft des Betriebsinhabers) und/oder der normalen Ausrüstung seines land- und forstwirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 133 Landwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind die vom Land- und Forstwirt in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG (Rz. 44ff.) im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen (Ur-)Erzeugertätigkeit selbst produzie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 5 Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Für die unentgeltliche Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens gibt es in § 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG spezielle gesetzliche Regelungen. Die Buchwertfortführung ist danach zwingend, wenn ein Wirtschaftsgut aus einem eigenen Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen in dessen Sonderbetriebsvermögen bei einer Mitunternehmerschaft oder umgekehrt oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 7.3.2 Verletzung der Behaltefrist durch den Übernehmer

Problematisch ist, welche Steuerfolgen sich ergeben, wenn vom Übernehmer gegen die Behaltefrist von 5 Jahren verstoßen wird, der übernommenen Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise also innerhalb von 5 Jahren nach Übertragung veräußert oder aufgegeben wird. Fraglich ist, ob etwa die Aufgabe des ganzen Mitunternehmeranteils des Übertragenden vorliegt oder nur die Aufgabe de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 7.4 Übertragung eines Mitunternehmerteilanteils und überquotale Übertragung des Sonderbetriebsvermögens

Wird im Zeitpunkt der unentgeltlichen Übertragung eines Teils des Anteils am steuerlichen Gesamthandsvermögen funktional wesentliches Sonderbetriebsvermögen in größerem Umfang (überquotal) übertragen, als es dem übertragenen Teil des Anteils am steuerlichen Gesamthandsvermögen entspricht, ist der Vorgang nicht in eine Übertragung nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG für den quotalen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 6.2.2 Zeitpunktbezogene Betrachtungsweise

Die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 EStG setzt voraus, dass der Gesellschafter sowohl seinen Anteil am Gesamthandsvermögen unentgeltlich überträgt und zusätzlich dem Rechtsnachfolger auch alle funktional wesentlichen Wirtschaftsgüter seines Sonderbetriebsvermögens I und II mit überträgt. Auf welches Betriebsvermögen (steuerliches Gesamthandsvermögen und Sonderbetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / 6.4 Unentgeltliche Übertragung des gesamten Anteils und zeitgleicher Buchwerttransfer des funktional wesentlichen Sonderbetriebsvermögens

Wenn im zeitlichen Zusammenhang (auch zeitgleich, d. h. in derselben juristischen Sekunde) funktional wesentliche Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens zum Buchwert nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragen oder nach § 6 Abs. 5 Satz 1 oder 2 EStG in ein anderes Betriebsvermögen bzw. Sonderbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen überführt werden, steht dies der Buchwertfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderbetriebsvermögen / Zusammenfassung

Begriff Zum Betriebsvermögen i. S. d. § 4 Abs. 1 und § 5 EStG gehört bei Mitunternehmerschaften mit steuerlichem Gesamthandsvermögen (OHG, KG, Erben-/Gütergemeinschaft) neben dem Betriebsvermögen der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft, das in der Gesellschafts-/ Gemeinschaftsbilanz ausgewiesen wird, auch das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschafter s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.4.1 Rechtsformabhängige Steuerfreistellungen und -ermäßigungen

Rz. 69a Eine besondere Problematik ergibt sich, wenn die Gesellschaft (Mitunternehmerschaft) Einkünfte bezieht, die steuerlich freigestellt sind oder ermäßigt besteuert werden, bei denen die Steuerfreistellung oder -ermäßigung aber von der Rechtsform des Stpfl. abhängt. In diesem Fall richtet sich die Anwendbarkeit der Steuerfreistellung oder der Steuerermäßigung nicht nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Nichtsteuerlicher Verwaltungsakt als Grundlagenbescheid

Rz. 61 Grundsätzlich können auch Verwaltungsakte, die auf nichtsteuerlichen Gesetzen beruhen, Grundlagenbescheide für steuerliche Verwaltungsakte sein. Das ist nicht ganz unproblematisch, da hierdurch die Wirkungen zweier Verwaltungsverfahren miteinander vermischt werden, die nach unterschiedlichen Prinzipien ablaufen und unterschiedliche Zwecke verfolgen. So rechtfertigt si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.6 Außenprüfungen, § 7

Rz. 164 § 7 der VO zu § 180 Abs. 2 AO, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 6 AO beruht, ermöglicht die Außenprüfung bei allen Verfahrensbeteiligten, und zwar sowohl bei den Beteiligten nach § 78 AO als auch den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO genannten Personen. Diese Vorschrift tritt selbstständig neben § 193 AO; für eine Außenprüfung brauchen also nicht zusätzlich die V...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / Zusammenfassung

Überblick Das materielle Haftungsrecht ist in der AO (§§ 69 ff. AO), in anderen Steuergesetzen und auch in zivilrechtlichen Gesetzen geregelt. Die vertragliche Haftung ist z. B. geregelt in §§ 414, 765 BGB. Die Haftung nach Steuergesetzen ergibt sich hauptsächlich nach den §§ 69 ff AO. Andere Steuergesetze enthalten ebenfalls Haftungsvorschriften, z. B. § 10b Abs. 4, § 42d, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1 Regelung des Abs. 2

Rz. 33 Die Regelung des Abs. 1 setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen den Feststellungsbeteiligten voraus. Diese Regelung ist daher nicht anwendbar, wenn dieses Vertrauensverhältnis nicht besteht und der Finanzbehörde dies bekannt ist. Nach dem Wortlaut des Abs. 2 wäre die gesamte Regelung des Abs. 1 nicht anwendbar. Das ist nicht sachgerecht, soweit ein Empfangsbevollmächti...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.6 Umfang der Haftung

Der Umfang der Haftung ergibt sich aus der Verursachung und dem Verschulden des Haftenden. Der § 69 AO hat nach der Rechtsprechung des BFH Schadensersatzcharakter. Der Haftungsbetrag muss sich deshalb nicht mit der geschuldeten Steuer decken. Ein Mitverschulden des Finanzamts wirkt sich auf die Höhe der Haftung aus. Hierbei findet der Rechtsgedanke des § 254 BGB Anwendung.[1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Empfangsbevollmächtigter aufgrund behördlicher Aufforderung, Abs. 1 S. 2-4

Rz. 27 Haben die Feststellungsbeteiligten ihre Obliegenheit nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO nicht erfüllt und keinen Empfangsbevollmächtigten mit einer Vollmacht in dem in § 183a Abs. 1 S. 1 AO geforderten Umfang bestellt, kann die Finanzbehörde die Feststellungsbeteiligten auffordern, binnen einer bestimmten angemessenen Frist einen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen. Nach § ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Festsetzungsverjährung

Rz. 7 Klargestellt ist durch die Verweisung auch, dass die gesonderte Feststellung einer eigenen Feststellungsverjährung entsprechend der Festsetzungsverjährung der §§ 169ff. AO unterliegt. Für den Beginn der Feststellungsfrist ist der Ablauf des Kalenderjahres maßgebend, in dem die Erklärung zur gesonderten Feststellung eingereicht worden ist. Die Feststellungsfrist wird vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Negativer Feststellungsbescheid

Rz. 43 Entgegen dem Wortlaut des § 179 Abs. 2 AO können auch Personen Beteiligte i. S. d. § 78 AO sein, denen der Gegenstand der Feststellung nicht zuzurechnen ist (negativer Feststellungsbescheid). Es ist daher zu unterscheiden zwischen beteiligten am Gegenstand der Feststellung und Beteiligten am Feststellungsverfahren. Ebenso kann ein Feststellungsbescheid inhaltlich nega...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.3.4 Verfahrensbeteiligte, § 5

Rz. 158 Für die Regelung der Verfahrensbeteiligten verweist § 5 der VO zu § 180 Abs. 2 AO auf § 78 AO; Beteiligte an dem Feststellungsverfahren sind also in erster Linie diejenigen, die Adressaten der geplanten Feststellungsbescheide sind, d. h. diejenigen, bei denen die Besteuerungsgrundlagen steuerlich erfasst werden sollen bzw. über deren Nichtbeteiligung an den Besteueru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 6.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Rechtsgeschäftlich bestellter gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter, Abs. 1 S. 1

Rz. 15 Vorrangig ist die Bekanntgabe an einen von den Feststellungsbeteiligten nach § 80 AO rechtsgeschäftlich bestellten gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten. Sind mehrere Personen an dem Feststellungsverfahren beteiligt, ist die Feststellung also eine einheitliche, trifft die Feststellungsbeteiligten nach § 183a Abs. 1 S. 1 AO die Obliegenheit, einen gemeinsamen Empfangsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1 Zulässigkeit der gesonderten Feststellung

Rz. 13 Zulässig ist die gesonderte Feststellung nur, soweit dies in der AO oder anderen Gesetzen bestimmt ist. Steuergesetz kann dabei nach § 4 AO jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung, sein.[1] Zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften außerhalb der AO, die eine gesonderte Feststellung zulassen, Frotscher, G., in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, Vor § 179 AO Rz. 8ff....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.1 Begriffe

Rz. 55 Während die Steuerbescheide in §§ 155ff. AO und die Feststellungsbescheide in §§ 179ff. AO eingehend gesetzlich geregelt sind, enthält die AO für die Grundlagen- und Folgebescheide nur zwei Legaldefinitionen: in § 171 Abs. 10 AO für den Grundlagenbescheid, in § 182 Abs. 1 AO für den Folgebescheid. An einer zusammenfassenden Regelung fehlt es; insbesondere ergibt sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Feststellung durch Teilabschlussbescheid, Abs. 1a

Rz. 107 Durch Gesetz v. 20.12.2022[1] wurde mit Abs. 1a die Möglichkeit geschaffen, in der Außenprüfung ermittelte Besteuerungsgrundlagen vor Ergehen des Prüfungsberichts durch einen Teilabschlussbescheid gesondert festzustellen. Die Vorschrift steht in Zusammenhang mit der Neufassung der Ablaufhemmung bei einer Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 AO. Mit dieser Vorschrift wurde ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Die Regelung im bisherigen § 183 AO galt bis 31.12.2023 für alle Gesellschaften und Gemeinschaften, bei denen das Einkommen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG oder im Fall einer nur vermögensverwaltenden Tätigkeit unmittelbar bei den Feststellungsbeteiligten steuerlich zu erfassen war. Ab 1.1.2024 gilt die inhaltlich weitgehend gleiche Regelung für nichtrechtsfähige Per...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ge...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein Recht zur Verweigerung einer Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei unverhältnismäßigem Aufwand

Leitsatz 1. Der Verantwortliche kann dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung nicht entgegenhalten, dass die Auskunft einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. 2. Ein Auskunftsbegehren gilt nicht bereits als exzessiv, wenn die betroffene Person Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten begehrt, ohne dieses Begehren in sachlicher beziehungswe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Formwechselnde Umwandlung einer GmbH in Personengesellschaft: Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG

Rechtsfrage: Ist im Fall der formwechselnden Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft das von der Personengesellschaft übernommene positive Eigenkapital der GmbH als (fiktive) Einlage i.R.d. Ermittlung der Überentnahme zu berücksichtigen? Das FA berücksichtigte das übernommene Eigenkapital i.R.d. § 4 Abs. 4a EStG nicht. Die klagende GmbH & Co. KG wandte dagegen ein,...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschluss-Sammlung / 5.1.2 Ordnung nach Sachgebieten

Alternativ können die Eintragungen nach der Gesetzesbegründung auch nach Sachgebieten geordnet erfolgen. Zu denken ist an folgende Sachgebiete: Finanzverwaltung (Jahresabrechnungen/Wirtschaftspläne/Sonderumlagen) Kostenverteilung Erhaltung (Instandhaltung und Instandsetzung) Gebrauchsregelungen bauliche Veränderungen Da jedoch die fortlaufende Nummerierung eingetragener Beschlüsse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Von den unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben sind zunächst einige Positionen hervorzuheben, die erst nachträglich in die Anlage EÜR eingefügt wurden, daher aus der Sicht der Finanzverwaltung wohl von besonderer Bedeutung sein dürften: Zeile 48: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeilen 41, 42), für Kraftfahrzeuge (Zeile 69) und für EDV (Zeile 5...mehr