Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.3 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Höhe nach

Eine 60 %ige bzw. 85 %ige Steuerbefreiung kommt unter den folgenden Voraussetzungen zur Anwendung: Die Erhaltung dieser Gegenstände muss wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegen. Die Gegenstände sind oder werden in einem den Verhältnissen entsprechenden Umfang den Zwecken der Forschung oder der Volksbildung nutzbar gemacht....mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 7 Verbot der Rechnungsstellung

Nach der Auffassung der Finanzverwaltung kann über unentgeltliche Wertabgaben nicht mit einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.[1] Die vom Zuwendenden für die Wertabgabe geschuldete Umsatzsteuer kann deshalb vom Empfänger auch dann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, wenn er als Unternehmer den zugewendeten Gegenstand seinem Unternehmen zuord...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 11 Verbot der Rechnungsstellung

Nach der (strittigen) Auffassung der Finanzverwaltung kann über unentgeltliche Wertabgaben nicht mit einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.[1] Die vom Zuwendenden für die Wertabgabe geschuldete Umsatzsteuer kann deshalb vom Empfänger auch dann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, wenn er als Unternehmer den zugewendeten Gegenstand seinem Unte...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 11.3 Personenkreis

Nach früherer Rechtslage kam der Pflegefreibetrag nicht in Betracht, wenn es sich beim Erwerber (Erbe) um eine Person handelte, die gegenüber dem Erblasser gesetzlich unterhaltsverpflichtet war.[1] Zu diesem Personenkreis zählten der Ehegatte[2], eingetragene Lebenspartner[3] und Verwandte in gerader Linie, z. B. Kinder.[4] Nach der Auffassung des BFH schließt eine aufgrund d...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 4.1 Potenzielle Fälle der unternehmerischen Wertabgabe

Durch § 3 Abs. 1b Nr. 3 UStG werden auch andere (nicht für den Privatbereich des Unternehmers oder dessen Personal bestimmte), aus unternehmerischen Erwägungen erfolgte unentgeltliche Zuwendungen besteuert, z. B.: Werbung, Verkaufsförderung oder Imagepflege, z. B. höherwertige Geschenke an Geschäftsfreunde; Sachspenden an Vereine, Warenabgaben aus Anlass von Tombolas, Verlosunge...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / Zusammenfassung

Überblick In § 13 ErbStG ist eine Vielzahl von sachlichen Steuerbefreiungen aufgeführt. Diese kommen i. d. R. unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Erwerbs zur Anwendung. Bei bestimmten Steuerbefreiungen kann der Erwerber auch auf die Befreiung verzichten.. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetze: Die gesetzliche Regelung zu den Steuerbefreiungen findet si...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 9 Pauschbeträge für den Eigenverbrauch

Ab 2025 gelten folgende Jahreswerte für eine Person[1]:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

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Realteilung / 2.2 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts

Die Finanzverwaltung akzeptierte diese Rechtsprechung zunächst nur für den Fall, dass der aus der Mitunternehmerschaft ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb übernimmt. Verwaltungsseitig wurde jedoch weiterhin die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese im Übrigen von de...mehr

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Realteilung / 3.2 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter "echter" Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

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Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

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Realteilung / 2.1 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Teilbetriebs

Der Begriff der "Realteilung" wird vom Gesetz nur vorausgesetzt, aber nicht definiert.[1] Der BFH[2] und die Finanzverwaltung verstanden unter Realteilung ertragsteuerlich – in Anlehnung an das Zivilrecht – lange Zeit die Aufgabe einer Mitunternehmerschaft durch Aufteilung des Gesellschaftsvermögens unter den Mitunternehmern, bei der zumindest einer der bisherigen Mitunterne...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Computerprogramme

Selbstständige Computer-Anwendungsprogramme aller Kategorien – Software – sind grundsätzlich immaterielle Wirtschaftsgüter, die gesondert neben der Datenverarbeitungsanlage (Hardware) als körperlichem Wirtschaftsgut stehen.[1] Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist.[2] Auch eine etwa bestehende ur...mehr

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Realteilung / 8.4.2 Gewinnzurechnung aufgrund einer Sperrfristverletzung

Die Nachversteuerung nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG erfasst nach Auffassung der Finanzverwaltung alle Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft. Sie versteuern einen laufenden – nicht nach §§ 16, 34 EStG begünstigten – Gewinn entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel.[1] Verwaltungsseitig wird jedoch akzeptiert, in die schriftliche Realteilungsvereinbarung eine Nach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 9.2 Der neue § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG

Nach dem durch das JStG 2024[1] eingefügten § 16 Abs. 3 Satz 5 EStG gilt der ebenfalls neu eingefügte § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG entsprechend. § 6 Abs. 5 Satz 7 EStG ordnet an, dass eine unmittelbare oder mittelbare Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem übertragenen Wirtschaftsgut im Sinne von § 6 Abs. 5 Satz 5 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.3 Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen, Buchst. b)

Rz. 251 Nach Nr. 4 Buchst. b besteht ein weiterer Anknüpfungstatbestand, nämlich das Beziehen von Einkünften aus inländischen öffentlichen Kassen aus einem Dienstverhältnis. Der Zweck der Regelung besteht darin, dass kein Staat Zahlungen des anderen Staats besteuern soll. Hierin wird ein Eingriff in die Souveränität des anderen Staats gesehen.[1] Außerdem erfolgen diese Zahl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

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Maßgebliche Beteiligungsquote für das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Für das Teilabzugsverbot ist nicht auf die Beteiligungsquote der darlehensgewährenden Personengesellschaft, sondern auf die Beteiligungsquote der dahinterstehenden natürlichen Personen abzustellen. Sachverhalt Kommanditisten einer SE & Co. KG (Klägerin) waren die T SE & Co. KG mit 90 % und die M GmbH & Co. KG mit 10 %. Kommanditisten dieser beiden Gesellschaften ware...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.6.10 Erfasste Einkünfte

Rz. 146 Erfasst werden die Einkünfte aus der Darbietung sowie auch mit der Darbietung zusammenhängende Leistungen. Letztere sind solche Einkünfte, die unmittelbar mit der Darbietung zusammenhängen, die also der ausübenden Person oder dem Veranstalter als Gegenleistung für die Darbietung zufließen. Werden einem Künstler, Entertainer oder sonstigen in Buchst. d) genannten Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.3 Ermittlung der Einkünfte

Rz. 198 Hinsichtlich der Besteuerung der laufenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ab Vz 2009 unterliegen der Besteuerung die "Einkünfte". Diese Einkünfte sind grundsätzlich nach inländischen Vorschriften über die Einkünfteermittlung zu berechnen. Da es sich um originär oder, nach S. 2, um fiktiv gewerbliche Einkünfte handelt, hat eine Gewinnermittlung nach § 4 EStG...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Nutzungsrechte

Dingliche oder obligatorische Nutzungsrechte, z. B. Nießbrauchsrechte an einem Grundstück, sind als immaterielle Wirtschaftsgüter zu aktivieren, soweit sie bei entgeltlichem Erwerb eine gesicherte Rechtsposition gewähren und einer Bilanzierung nicht die Grundsätze des schwebenden Vertrags entgegenstehen. Unentgeltlich erworbene Nutzungsrechte sind keine selbstständigen Wirts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 4 Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 435 § 49 Abs. 3 und 4 ÉStG enthalten Sonderregelungen für die Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen. Zum Anknüpfungspunkt, der diese Einkünfte zu inländischen Einkünften macht und daher der beschr. Steuerpflicht unterwirft, vgl. Rz. 105. Die Regelungen haben nur Bedeutung, soweit mit dem betroffenen Staat kein DBA abgeschlossen worden ist, das Schiff- un...mehr

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Realteilung / 6 Realteilung ohne Spitzenausgleich

Der Idealfall einer Realteilung sieht so aus, dass die Buchwerte der den Gesellschaftern übertragenen Wirtschaftsgüter mit den Kapitalkonten der Gesellschafter übereinstimmen und die in den übertragenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven den Anteilen der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen entsprechen. In diesem Fall wirft die Bilanzierung in den Fortführungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.4 Ständiger Vertreter

Rz. 101 Neben der inländischen Betriebsstätte bildet auch der inländische ständige Vertreter nach § 13 AO einen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht.[1] Während der ständige Vertreter nach inländischem Recht einen selbstständigen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht bildet, mit der Folge, dass keine GewSt-Pflicht eintritt, weil keine inländische...mehr

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Realteilung / 8.1.1 Sperrfrist nur bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter

Nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG ist für den jeweiligen Übertragungsvorgang rückwirkend der gemeine Wert anzusetzen, soweit bei einer Realteilung, bei der einzelne Wirtschaftsgüter übertragen worden sind, zum Buchwert übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude oder andere übertragene wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer Sperrfrist nach der Übertragung veräußert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift über den ESt-Tarif ist "das Kernstück des Einkommensteuerrechts".[1] Vorbehaltlich der Sonderregelungen zum Progressionsvorbehalt in § 32b EStG, zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen in § 32d EStG und zur Besteuerung bestimmter außerordentlicher bzw. weiterer Einkünfte in den §§ 34ff. EStG ergibt sich erst durch die Zuordnung der im Tarif fe...mehr

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Realteilung / 7.3 Übergangsbesteuerung bei Mitunternehmerschaften mit Einnahmenüberschussrechnung

Veräußert ein Unternehmer, der seinen Gewinn bislang durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, seinen Betrieb, so muss er nach § 16 Abs. 2 Satz 2 EStG im Zeitpunkt der Betriebsveräußerung zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich[1] übergehen. Die dabei – zur Vermeidung von Doppel- und Nichterfassungen von Erträgen und Aufwendungen – gebotenen Übergangskorrekturen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.5.6 Sonstige Vorteile, Nr. 5 S. 2

Rz. 358 Entsprechend § 20 Abs. 3 EStG, der auch die sonstigen Vorteile zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählt, erstreckt sich aufgrund der Verweisung in § 49 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG die beschr. Steuerpflicht auch hierauf. Der beschr. Steuerpflicht unterliegen daher alle Vergütungen für die Kapitalnutzung, ohne Rücksicht darauf, in welcher Form sie gewährt werden (hierzu ...mehr

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Realteilung / 4.6.2 Überführung einzelner Wirtschaftsgüter in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer beteiligungsidentischen Mitunternehmerschaft

Nach überholter Auffassung der Finanzverwaltung sollte eine Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter des steuerlichen Gesamthandsvermögens in das steuerliche Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der der Realteiler ebenfalls beteiligt ist, zu Buchwerten nicht möglich sein, auch wenn Beteiligungskongruenz besteht, es sich also um eine personen- und beteilun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.3 Finanzverwaltung

Rz. 15 Mit § 19a Abs. 5 EStG ergibt sich gegen die Finanzverwaltung ein Anspruch auf eine formale Bestätigung des nicht versteuerten Vorteils; zum Inhalt und Umfang dieser Bestätigung s. Rz. 40 und 41. Da dies im Rahmen einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG erfolgen muss, wird durch § 19a Abs. 5 EStG der Arbeitgeber berechtigt und die Finanzverwaltung verpflichtet.[1]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.1 Arbeitgeber

Rz. 4 Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung der Vermögensbeteiligung im Rahmen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG wird grundsätzlich dem Arbeitgeber zugewiesen; ausreichend ist m. E. jedoch auch, wenn diese Übertragung auf Veranlassung oder im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Dies wohl deshalb, da der Arbeitgeber nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 7 Nachversteuerung (§ 19a Abs. 4 EStG)

Rz. 47 Der gem. § 19a Abs. 1 EStG zunächst nicht versteuerte Vorteil, ist gem. § 19a Abs. 4 EStG im Rahmen der Einkunftsart nach § 19 EStG nachzubesteuern. Der Betrag der Nachversteuerung unterliegt dann auch dem LSt-Abzugsverfahren als sonstiger Bezug (§ 38a Abs. 1 S. 3 EStG). Ist ein LSt-Abzug durch den Arbeitgeber unterblieben, etwa weil er keine Kenntnis von in der Sphär...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 1.2 Neuregelung § 19a EStG zum Vz 2021

Rz. 2 Die Neuregelung des § 19a EStG mit seiner erstmaligen Anwendung zum Vz 2021[1] betrifft wie die Altregelung gleichfalls geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übertragung von Vermögensbeteiligungen auf Arbeitnehmer. Diese Vorteile sind nicht sofort bei Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens nach 12 Jahren zu versteuern (...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.2 Zusätzliche Übertragung von Vermögensbeteiligungen

Rz. 22 In sachlicher Hinsicht erfasst § 19a EStG die Übertragung zusätzlicher Vermögenbeteiligungen (die neben dem ohne geschuldeten Arbeitslohn) geleistet werden. Die Vermögensbeteiligungen, deren Übertragung erfasst sind, sind mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), b), f) bis l) und Abs. 2 bis 5 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) abschließend aufgezählt. Rz. 23 Dad...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Einschaltung von Personengesellschaften

Rz. 30 Mit § 19a Abs. 1 S. 2 EStG ergibt sich, dass "Vermögensbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen" auch über eine Personengesellschaft gehalten werden können. Der mittelbare Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG) schließt somit die vorübergehende Steuerfreiheit nach § 19a EStG nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / e) Neue Position der Finanzverwaltung

Zum Thema der Rückwirkung hat sich mittlerweile auch die Finanzverwaltung positioniert und unterscheidet zwischen sog. rückwirkenden und rückwirkungslosen Klauseln.[12] Eine rückwirkende Klausel beinhaltet, dass die spätere Zahlung schon im ursprünglichen Rechtsgeschäft angelegt war. Stellungnahme: Auch wenn die Äußerung der Finanzverwaltung nicht explizit für Zwecke der Erläuter...mehr

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JStG 2024: Unternehmerische... / 5. Erweiterter Datensatz und Ziele der Finanzverwaltung (§ 5b EStG)

Elektronische Übermittlung: Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008[14] wurde § 5b EStG – und damit erstmalig die Schaffung einer Verpflichtung zur periodischen elektronischen Übermittlung des Inhalts der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung – eingeführt. Dadurch sollt...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / V. Fazit

Variable Kaufpreise sind wirtschaftlich von großer Bedeutung und ein fester Bestandteil vieler Transaktionen. Wenn auf Seiten des Veräußerers eine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG erreicht werden soll, dann ist der steuerliche Berater gefordert, die vertraglichen Regelungen genau zu analysieren, um bewerten zu können, ob auch unter Beachtung von aktueller BFH-Rechtsprechung ...mehr

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JStG 2024: Unternehmerische... / 2. Sanierungserträge (§ 3a EStG)

Rechtsentwicklung: § 3a EStG wurde durch das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen[2] eingefügt. Nach Streichung des § 3 Nr. 66 EStG zuletzt i.d.F. der Bekanntmachung vom 16.4.1997[3] haben die Finanzbehörden auf der Grundlage des BMF-Schreibens vom 27.3.2003 [4] sachliche Billigkeitsmaßnahmen in Form von abweichenden Festsetzungen (§ ...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / a) Kaufpreisteil dem Grunde und der Höhe nach ungewiss

Nach BFH und Finanzverwaltung führen solche Klauseln zu keiner Rückwirkung (z.B. 5 % des Gewinnes nach HGB für die nächsten 3 Jahre nach Übertragungsstichtag). Solche Klauseln führen hinsichtlich des variablen Teiles nicht zur Anwendung von §§ 16, 34 EStG (die Anwendung auf den festen Teil ist eine offene Frage, dazu sogleich).mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / [Ohne Titel]

Dr. Tim Walter, RA[*] Nachdem sich die bisherigen Beiträge der Krypto 2 Go-Reihe mit den ertrag- und umsatzsteuerlichen Fragen im Zusammenhang mit Kryptowerten beschäftigt haben, widmet sich der vorliegende Beitrag der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung von im Privatvermögen befindlichen Kryptowerten. Da bislang keine Entscheidungen von Finanzgerichten und nur se...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / [Ohne Titel]

Jonas Toussaint, RA/StB / Dr. Jochen Ettinger, RA/StB[*] Der vorliegende Beitrag möchte die aktuelle BFH-Rechtsprechung (BFH v. 9.11.2023 – IV R 9/21, BStBl. II 2024, 510 = EStB 2024, 55 [Günther]) und die daraufhin ergangene Äußerung der Finanzverwaltung (FM Schleswig-Holstein v. 20.8.2024 – VI 3012-S 2242-131, DB 2024, 2196 = EStB 2024, 439 [Günther]) zum Anlass nehmen, sog...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / b) Ausgangspunkt bei § 16 EStG

Verkauft der Veräußerer einen Betrieb, Teilbetrieb oder ganzen Mitunternehmeranteil gegen einen variablen Kaufpreis (bzw. variablen Kaufpreisteil), wird der variable Teil erst dann besteuert, wenn und soweit er auch tatsächlich realisiert wird.[5] Ein so aus dem variablen Kaufpreis realisierter Ertrag ist bei reiner Anknüpfung der Earn-Out-Vereinbarungen an künftige Umsätze ...mehr

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Steuerliche Behandlung vari... / 1. Rückwirkende Klauseln

Beispiel 1 Verkauf eines Betriebs zum Festpreis von 5 Mio. EUR und Zahlung von drei weiteren Raten von je 1 Mio. EUR, fällig jeweils 12 Monate nach dem Übertragungsstichtag. Lösung: Es wird ein Kaufpreis i.H.v. 8 Mio.EUR zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums (= Übertragungsstichtag) ermittelt und dieser nach §§ 16, 34 EStG besteuert. Beispiel 2 Verkauf ein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebsstättenbegriff (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG) nach neuem Reisekostenrecht

Die Bestimmung des Begriffs der "Betriebsstätte" nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG erfolgt nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz nicht unter Rückgriff auf den in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1, Abs. 4 EStG geregelten Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte". Beraterhinweis Anders jedoch die Finanzverwaltung im Schreiben des BMF v. 23.12.2014 – IV C 6 - S 2145/10/10005 :001, BStBl. I 2...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Behandlung vari... / b) Kaufpreisteil nur dem Grunde nach ungewiss

Wird ein betragsmäßig bereits bestimmter (Ziel-)Betrag der Earn-Out-Komponente vereinbart, der nur unter bestimmten Bedingungen fällig wird bzw. entsteht (z.B. Zusatzkaufpreis i.H.v. 1 Mio. EUR unter der Bedingung des Erreichens bestimmter Ziele, wie z.B. eine erfolgreiche Produkteinführung eines neuen Produkts), wirkt dies nach Ansicht vieler Autoren und der Finanzverwaltung...mehr

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Krypto 2 Go (Teil 6): Krypt... / V. Sonderfall: Airdrops

Unentgeltliche Verteilung: Im Rahmen von Airdrops werden Kryptowährungen oder sonstige Token unentgeltlich verteilt.[23] Häufig steht dies in Zusammenhang mit einer zu erfüllenden Auflage – etwa der Preisgabe von Daten oder dem Ansehen von Reklame. Teils handelt es sich allerdings auch um Marketingmaßnahmen, die eine Kryptowährung bekannt machen sollen. In anderen Fällen erfolg...mehr