Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zugelassene Billigkeitsmaßnahmen (Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] Über § 220 Abs. 1Satz 2 Halbs. 2 BewG wurde für den Fall, dass die Finanzverwaltung Übergangsregelungen zur Milderung der Folgen einer verschärfenden Rechtsprechung trifft, eine Ausnahme vom Verbot von Billigkeitsmaßnahme zugelassen. Danach sind Billigkeitsmaßnahmen aufgrund von Übergangsregelungen unmittelbar bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte zu b...mehr

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Deutschland / d) Übergang eines Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 276 Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a) ErbStG bleibt zu Lebzeiten die Übertragung des Eigentums oder auch nur des Miteigentums an einem im Inland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen, selbstgenutzten Einfamilienhaus oder einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung (Familienheim) an einen Ehegatten/ein...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung (§§ 111e ff. StPO)

a) Einführung Rz. 470 [Autor/Stand] Ist die Annahme begründet, dass die Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz vorliegen, so kann gem. § 111e Abs. 1 StPO zur Sicherung der Vollstreckung der Vermögensarrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Betroffenen angeordnet werden. Liegen dringende Gründe für diese Annahme vor, so soll der Vermögensarrest angeordnet ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Einziehung von Taterträgen bei Dritten

Rz. 372 [Autor/Stand] Die Einziehung von Taterträgen bei anderen richtet sich nach § 73b StGB. Die Einziehung bei Dritten kommt insb. in Betracht, wenn diese unentgeltlich oder ohne Rechtsgrund "etwas" vom Täter oder Teilnehmer erlangt haben. Rz. 373 [Autor/Stand] § 73b StGB erfasst vornehmlich die sog. Vertreterfälle und Verschiebefälle [3]. Erlaubt ist nunmehr der Zugriff vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Einführung

Rz. 765 [Autor/Stand] Vgl. auch Rz. 700 ff. [2] Im Wege der zunehmenden Globalisierung können Stpfl. leichter Anlagen über Finanzinstitute außerhalb ihres Ansässigkeitsstaats tätigen, halten und verwalten. Auf diese Weise wurden und werden seit Jahren hohe Geldbeträge im Ausland angelegt und bleiben unversteuert, soweit die Stpfl. den steuerlichen Pflichten in ihrem Staat ode...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ungenutzte Grundstücke

Rz. 114 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat sich mit § 186 BewG dazu entschieden, auch bei ungenutzten Grundstücken die übliche Miete anzusetzen. Nach R B 186.4 Abs. 2 Satz 5 ErbStR 2019[2] ist ein Grundstück ungenutzt, wenn kein Mietvertragsverhältnis vorliegt und es leersteht. Rz. 115 [Autor/Stand] Damit wird klargestellt, dass ein Grundstück, das zwar vermietet ist, in tatsä...mehr

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AGS 01/2025, Die E-Rechnung... / VI. Aufbewahrung

Der strukturierte Teil einer E-Rechnung ist so aufzubewahren, dass dieser in seiner ursprünglichen Form vorliegt und die Anforderungen an die Unveränderbarkeit erfüllt werden. Für die Finanzverwaltung muss eine maschinelle Auswertbarkeit sichergestellt sein. Sollten für die Besteuerung bedeutende Aufzeichnungen in einem zusätzlich übersandten Dokument (z.B. Bildteil einer hy...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Unentgeltliche Nutzungsüberlassung

Rz. 129 [Autor/Stand] Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung erfordert den Ansatz der üblichen Miete. Zu welchen Zwecken das Grundstück oder der Grundstücksteil genutzt wird, ist unerheblich. Ebenfalls ist nicht entscheidend, ob das Grundstück an Angehörige oder an fremde Dritte überlassen wird. Rz. 130 [Autor/Stand] Die unentgeltliche Überlassung setzt voraus, dass kein Entg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.3 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 19 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ein umsatzsteuerbarer Leistungsaustausch liegt auch nach Auffassung der Finanzverwaltung vor, wenn es sich um sog. unechte Mitgliedsbeiträge handelt. Unechte Mitgliedsbeiträge dienen in erster Linie den Eigeninteressen der Mitglieder und damit in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, obwohl sie in der Höhe für alle Mitglieder gleich ...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 6. Das Erbrecht des Staates

Rz. 112 An letzter Stelle, wenn weder erbberechtigte Verwandte noch erbberechtigter Ehegatte vorhanden sind, erbt – jedenfalls bei Anwendbarkeit des Erbrechts des Código Civil – der Staat. Aufgrund dieses gesetzlichen Erbrechts des spanischen Staates kann dieser auch Erbe von in Deutschland belegenem Nachlassvermögen spanischer Staatsangehöriger werden. Rz. 113 Artikel 956 CC...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. AdV-Beschlüsse FG Rheinland-Pfalz

Rz. 95 [Autor/Stand] Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit zwei Beschlüssen vom 23.11.2023[2] entschieden, dass die Vollziehung der angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen ist. Nach summarischer Prüfung des Finanzgerichts bestünden ernstliche Zweifel sowohl an der einfachrechtlichen Rechtmäßigkeit der einzelnen B...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Meditationsgemeinschaften

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Meditationsgemeinschaften sind gemeinnützig, wenn nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Allgemeinheit durch Verbreitung der folgenden geistig-seelischen Werte erfolgt: innerer Frieden, Lösung von Spannungen, Entwicklung geistiger Fähigkeiten, Harmonie im Alltag, Bewusstseinsentfaltung, und diese Ziele mit Hilfe der einfachen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen für den Auskunftsverkehr

a) Informationseinholung durch deutsche FinB Rz. 725 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlagen für den grenzüberschreitenden Auskunftsverkehr finden sich in einer Reihe von Normen. Zentrale Regelung des innerstaatlichen Rechts ist § 117 AO . Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 117 Abs. 1 AO ist die Inanspruchnahme der Amtshilfe durch inländische FinB zur Durchführung von Besteuerungsverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest

Rz. 455 [Autor/Stand] Umstritten und auch nach der Reform weiterhin nicht befriedigend gelöst ist das grundsätzliche Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest[2]. Das Verhältnis zwischen strafprozessualem und abgabenrechtlichem dinglichen Arrest ist bislang gesetzlich nur unzureichend geregelt. Den konstruktiven Unterschieden wird in keinster Weise Rechnung ge...mehr

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Luxemburg / 6. Steuerverfahren

Rz. 193 Jeder Erbe und Vermächtnisnehmer hat eine Erbschaftserklärung [95] (déclaration de succession) eines bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Inhalts abzugeben, Art. 4 Abs. 1 L.27.12.1817, unabhängig davon, ob tatsächlich Steuer anfällt oder nicht, Art. 7 L.27.12.1817.[96] Die Frist für die Abgabe beträgt sechs Monate ab Erbfall, soweit der Erblasser in Luxemburg verst...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / F. Steuerrecht: Abzüge oder was bleibt unterm Strich

Rz. 61 Arbeitseinkünfte sind steuerpflichtig gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Renten sind als sonstige Einkünfte gem. §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 7, 22 EStG steuerbar. Arbeitseinkommen unterliegt der Lohnsteuerpflicht, § 38 EStG, d.h. Arbeitgeber müssen im laufenden Entgeltverfahren einen Abzug vom Arbeitslohn durchführen und die Lohnst...mehr

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Türkei / V. Zuständigkeit und Fristen

Rz. 122 Für die Steuerveranlagung zuständig ist nach Art. 6 VVK das Finanzamt des Ortes, in dem zum Zeitpunkt des Erbanfalls der Erblasser seinen Wohnsitz hatte; bei juristischen Personen ist der Sitz entscheidend. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland, so kommt es auf den letzten Wohnsitz im Inland an. Falls der Erblasser zu keinem Zeitpunkt einen Wohnsitz im Inlan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Koordinierte Ländererlasse

Rz. 97 [Autor/Stand] Als Reaktion auf die vorstehenden Beschlüsse des BFH haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 [2] zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 und zur Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden über die Feststellung des Gru...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / IX. Ausgleich Rentenabschlag

Rz. 33 Rentenabschläge können durch Zahlung an den Rententräger ausgeglichen werden, § 187a SGB VI. Einzelheiten beschreiben namentlich Schrader, ArbRB 2004, 283; Böhm, ArbRB 2021, 318 sowie Schönhöft/Röpke, NZA 2021, 1610. Die Ausgleichszahlungen können bis zu der Höhe geleistet werden, die sich aus einer Auskunft des jeweiligen Rentenversicherungsträgers ergibt. Ab 51 Jahre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bruschke, Vertrauensschutz im Steuerrecht – der Grundsatz von Treu und Glauben, ZSteu 2007, 330; Bruschke, Liquidationswert nach § 166 BewG und gemeiner Wert, ErbStB 2023, 273; Eisele, Reform der Grundsteuer: Aktuelle Landesgrundsteuergesetze in Berlin und Nordrhein-Westfalen, NWB 2024, 2696; Hüttner, Treu und Glauben im Steuerrecht, SteuerStud 1998, 150; Klein, Die Bindung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Verhältnis von steuerlichen und strafrechtlichen Sicherungsmaßnahmen

Rz. 454 [Autor/Stand] Auch nach der Reform ist das Verhältnis von steuerlichem und strafprozessualem Arrest von grundlegender Bedeutung. Die Finanzverwaltung kann im Gegensatz zu privaten Verletzten, die oft auf langwierige Zivilprozesse zur Geltendmachung ihres Schadens angewiesen sind, auch schon im Laufe eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens Steuerfestsetzungen in ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheit für steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 5 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die vorgenannten allgemeinen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen gelten selbstverständlich auch für gemeinnützigen Zwecken dienenden anerkannten Körperschaften. Dies beispielsweise auch dann, wenn die gemeinnützige Körperschaft keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und somit generell von der Befreiungsnor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Beispiel zur gestaffelten Mietänderung

Rz. 23 [Autor/Stand] In Anlehnung an H B 186.1. ErbStH 2019[2] gilt zur gestaffelten Mietänderung das folgende Beispiel: V vermietete als Eigentümer ab dem 1.6.2022 langfristig ein Laborgebäude mit einer Nutzfläche von 120 m[2]. Die vereinbarte monatliche Nettokaltmiete betrug 800 EUR. Zum jeweils 1.6. eines Jahres sieht der Mietvertrag eine Steigerung der vereinbarten Nettok...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Auslagene... / 9 Pauschale Stromkostenerstattung für Elektrofahrzeuge

Sachverhalt Einem Arbeitnehmer wird ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Weil es sich um ein Elektrofahrzeug handelt, muss der Arbeitnehmer den Dienstwagen gelegentlich auch zu Hause am privaten Stromanschluss aufladen; gesonderte Aufzeichnungen führt er dazu nicht. Beim Arbeitgeber steht ihm ebenfalls eine Auflademöglichkeit zur Verfügung. Kann d...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / II. Beitragsrechtliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses

Rz. 73 Nach diesem Besprechungsergebnis ist es zudem beitragsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Arbeitgeberzuschuss zu einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung des Beschäftigten unabhängig von der beitragsrechtlichen Behandlung einer zeitgleich bezogenen Rente gezahlt wird. Die Beitragsfreiheit des Arbeitgeberzuschusses ist zwar nach § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Sv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Maßgeblichkeit der Vereinbarung

Rz. 135 [Autor/Stand] In der Praxis sind von der Problematik beispielsweise solche Grundstücke betroffen, bei denen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine gegenüber den Marktverhältnissen überhöhte tatsächliche Miete vereinbart worden war. Die Finanzverwaltung vertritt nach wie vor die zutreffende Auffassung, dass die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung vereinbarte tatsäch...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 21 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zu diskutieren ist, ob Anbauvereinigungen als gemeinnützig im Sinne der §§ 52ff. AO anzuerkennen sind. Einschlägige Rechtsprechung oder Anweisungen der Finanzverwaltung diesbezüglich liegen nicht vor. In Betracht kommt vor allem die Förderung der Pflanzenzucht (bzw. Kleingärtnerei), § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO. Nach Strahlschmidt ist die Allgemeinh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 700 [Autor/Stand] Steuerverfehlungen machen nicht vor der Staatsgrenze halt. Grenzüberschreitende Steuer- und Steuerstrafverfahren sind die Regel. Die deutschen FinB können jedoch nicht ohne weiteres auf im Ausland befindliche, für inländische Steuerverfahren relevante Informationen oder Beweismittel zugreifen,[2] insb. keine hoheitlichen Akte ohne die Zustimmung des and...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung eines Gesamtwerts

Rz. 55 [Autor/Stand] Im Rahmen der Grundsteuerbewertung nach dem Bundesmodell wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer, d. h. zur Ermittlung des Grundsteuerwerts, nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG mit dem dazugehörigen belasteten Grund und Boden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst und nach den §§ 243 bis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Staatsanwaltschaftliche Befugnisse

Rz. 40 [Autor/Stand] Ebenso wie die Staatsanwaltschaft kann die Finanzbehörde nach § 162 Abs. 1 Satz 1 StPO beim AG beantragen, Maßnahmen im Ermittlungsverfahren durchzuführen, die in die Zuständigkeit des Richters fallen (s. § 385 Rz. 112 ff.). Beantragt werden können insb. Zwangsmaßnahmen wie z.B. Durchsuchungen und Beschlagnahmen, unter Umständen Vermögensarrest, richterl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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Spanien: Balearische Inseln / 2. Einkommensteuer

Rz. 133 Nach spanischem Einkommensteuerrecht wird auf den Veräußerungsgewinn bei allen Arten von lebzeitigen Übertragungen Einkommensteuer (bei Nichtansässigen in Form des Impuesto sobre la Renta de las Personas No Residentes, kurz "IRNR") erhoben. Auch wenn bei Schenkungen die Freigebigkeit des Schenkers an sich ein Veräußerungsgewinn der Logik nach ausgeschlossen ist, so i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Abs. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Unabhängig von der Frage der Billigkeitsmaßnahme ist zu klären, ob ggf. eine von der rechtlichen Regelung abweichende Bewertung möglich ist. Hierzu ist vorab festzustellen, dass bezüglich der Grundsteuerwertfeststellung die Berücksichtigung eines nachgewiesenen geringeren gemeinen Wertes in der ursprünglichen Fassung des § 220 BewG gesetzlich nicht vorge...mehr

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Deutschland / c) Steuerfreier Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG)

Rz. 270 Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1371 BGB leben, erhält der überlebende Ehegatte/Lebenspartner im Todesfall einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe seines tatsächlich bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs (§ 5 ErbStG). Dies gilt unabhängig davon, ob der Nachlass erbrechtlich über eine pauschale Erhöhung des ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Grenzen des Auskunftsverkehrs

Rz. 857 [Autor/Stand] Ausgehend von den Erforderlichkeitsanforderungen ist die Grenze zulässiger Informationsweitergabe überschritten, wenn der Sachverhalt, der im Ausland möglicherweise der Besteuerung unterliegt, den dortigen Behörden bereits bekannt ist;[2] gerade Spontanauskünfte zielen – dem Charakter einer Kontrollmitteilung entsprechend – auf eine reine Sachinformation...mehr

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E / 21 Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft [Rdn 2376]

Rdn 2377 Literaturhinweise: König, Der Datenschutzbeauftragte als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft? Zu den Kompetenzen des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Strafverteidiger, in: Festschrift für Rainer Hamm zum 65. Geburtstag, S. 325. Rdn 2378 1. Bis zum Inkrafttreten des 1. JuMoG im Jahr 2004 gab es (in der StPO) früher den "Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft". Diese...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Voraussetzungen des Auskunftsverkehrs

a) Erforderlichkeit eines Informationsaustausches Rz. 840 [Autor/Stand] Ein zentrales Tatbestandsmerkmal der einen Auskunftsverkehr rechtfertigenden Normen stellt das – in verschiedenen Ausprägungen existierende – Kriterium der Erforderlichkeit der beabsichtigten Auskunft dar. Die Frage der "Erforderlichkeit" bzw. der "voraussichtlichen Erheblichkeit"[2] stellt bei Auskünften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 592 [Autor/Stand] Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls ist das Vorliegen eines dringenden Tatverdachts, der sich von dem sog. hinreichenden Tatverdacht oder dem Anfangsverdacht erheblich unterscheidet.[2] Der dringende Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Beschuldigte eine Straftat tatsächlich begangen hat.[3] Rz. 593 [Autor/St...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabezeitpunkt

Tz. 4 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Der Abgabezeitpunkt bestimmt sich sodann nach § 142 Abs. 2 AO (vgl. Anhang 1b): Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bestehen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Die siebenmonatige Frist ergibt sich durc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Schiedsverfahren, Verständigungsverfahren, joint audits und Steuerstrafverfahren

Rz. 872.1 [Autor/Stand] Künftig von zunehmender Bedeutung wird das Verhältnis von Schiedsverfahren und Verständigungsverfahren zum Steuerstrafverfahren sein.[2] Das grundlegende Spannungsverhältnis besteht in dem Recht der Selbstbelastungsfreiheit und der Regelung des § 393 AO im Gegensatz zu den erweiterten steuerlichen Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten und der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zur Miete gehörende Beträge

Rz. 25 [Autor/Stand] Zum Rohertrag gehört in erster Linie das Entgelt, das der Mieter oder Pächter für die Benutzung des bebauten Grundstücks nach den am Bewertungsstichtag geltenden vertraglichen Vereinbarungen, umgerechnet auf zwölf Monate, zu zahlen hat. Darüber hinaus können weitere Beträge als Rohertrag zu erfassen sein. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mieter...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Allgemeiner Freibetrag und Versorgungsfreibetrag

Rz. 117 Es wurde bereits auf die Problematik eingegangen, inwieweit eine Befreiung aufgrund eines möglicherweise bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs in Betracht kommt (siehe oben Rdn 101 ff.). Während die Gewährung eines Zugewinn-Freibetrags bei vergleichbaren ausländischen Güterständen dem Grunde nach möglich ist, können nach §§ 16 Abs. 2, 17 Abs. 3 ErbStG nur beschränk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wohngebäude

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Fragen der Abgrenzung zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Grundvermögen bei Wohngebäuden werden in der Kommentierung zu § 69 BewG behandelt. Hier sei nur noch einmal darauf hingewiesen, dass die Behandlung von Wohngebäuden als land- und forstwirtschaftliches Vermögen von bestimmten Eigenschaften des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verhältnis der Amtshilfe in Steuersachen zur Rechtshilfe in Strafsachen

Rz. 900 [Autor/Stand] Von der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen ist die zwischenstaatliche Amtshilfe[2] zu unterscheiden[3] (Rz. 1051). Der praktische Unterschied wird sogleich deutlich: Die Gewährung von zwischenstaatlicher Amtshilfe durch Informationsaustausch, auch im Rahmen einer gleichzeitigen Prüfung, stellt einen Eingriff in die Rechte des betroffene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Mietspiegel

Rz. 74 [Autor/Stand] Wichtige Grundlagen zur Ermittlung der üblichen Miete bilden im Allgemeinen die örtlich aufgestellten Mietspiegel. In den meisten Regionen dürften entsprechende Mietspiegel vorhanden sein. Dennoch wird es auch Gegenden geben, in denen Mietspiegel nicht zur Verfügung stehen. Dieser Problematik wird zweifellos im Jahr 1996, als die Bedarfsbewertung für Zwe...mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall, als Grundfall des Erwerbs von To...mehr

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Polen / II. Abwicklung von im Inland belegenem Nachlass deutscher Staatsangehöriger

Rz. 96 Hinterlässt ein verstorbener deutscher Staatsangehöriger ein in Polen gelegenes Vermögen, so ist Kontakt mit dem Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Polen aufzunehmen. Dieses wird den deutschen Staatsangehörigen, die über das hinterlassene Vermögen verfügen wollen, Hilfe leisten.[22] Rz. 97 Zur Erlangung des Erbscheins für einen in Polen verstorbenen deut...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 17. Vernehmung mittels Videokonferenz

Rz. 1238 [Autor/Stand] Besondere Bedeutung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird zukünftig die Vernehmung mittels Videokonferenz erlangen.[2] Über § 247a StPO i.V.m. Art. 10 EU-RhÜbK 2000 ist eine solche Vernehmung mittels Videokonferenz möglich. Die Notwendigkeit kann etwa dann bestehen, wenn es um die Vernehmung einer Vielzahl von Personen, etwa zur Frage des gewöhn...mehr