Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2024nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der elek...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 62 bis 67 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegung, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönlichen Anlass mit...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG -Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen. Auch bei Kleinbetrieben mit wen...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 27 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 12, 13 und 16 bis 23 auszufüllen. Diese Angaben haben besondere Bedeutung, da Kleinunternehmer infolge der Änderung des § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG durch das Wachtstumschancengesetz[1] ab dem Veranlagungszeitraum 2024 keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben müssen. Ob die Voraussetzun...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 17 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 78 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 84 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 98 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 1.2 Abgabefrist

Die Feststellungserklärung 2024 ist grundsätzlich bis zum 31.7.2025[1] abzugeben. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr endet die Abgabefrist für das Wirtschaftsjahr 2024/2025 am 2.2.2026 (sofern das Wirtschaftsjahr am 30.6.2025 endet, generell sieben Monate nach Ende des Wirtschaftsjahres 2024/2025).[2] Bei Feststellungserklärungen, die durch Angehörige d...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Grundsteuerwert für unbebautes Land im Landschaftsschutzgebiet - Berücksichtigung eines abweichenden Entwicklungszustandes

Leitsatz Bei der Feststellung des Grundsteuerwerts für als Gartenfläche eines Hauses genutztes Land im Landschaftsschutzgebiet muss aufgrund der fehlenden Bebaubarkeit der abweichende Entwicklungszustand als sonstige Fläche im Sinne des § 3 Abs. 5 ImmoWertV berücksichtigt werden. Der in der Richtwertzone angesetzte Bodenrichtwert für baureifes Land kann der Wertermittlung nicht zugrunde gelegt werden. Bei der Ableitung eines Bodenrichtwerts aus den Werten vergleichbarer Flächen gemäß § 247 Abs. 3 B...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 4.1 Persönliche Angaben (Zeilen 1-20)

Die Zeilen 1-20 erfragen die persönlichen Angaben des Beteiligten, die erforderlich sind, damit das Feststellungsfinanzamt dem jeweiligen Wohnsitzfinanzamt die gesondert und einheitlich festgestellten und auf den Beteiligten entfallenden Besteuerungsgrundlagen mitteilen kann. Außerdem ist die persönliche Anschrift des Feststellungsbeteiligten erforderlich, um ggf. eine Einzel...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.6 Zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Zeilen 56 und 57 und Zeilen 64 und 65)

Hierzu gehören insbesondere Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Lizenzrechte und Namensrechte, nicht dagegen Entgelte, die für die Nutzung des sog. Grünen Punkts an die Duale System Deutschland GmbH entrichtet werden oder für die Nutzung vergleichbarer Systeme zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung. Entsprechendes gilt für Grundwa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.5 Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Anlagegüter (Zeilen 53, 54, 55 und Zeilen 61, 62, 63)

Zu den hinzurechnungspflichtigen Aufwendungen gehören auch Aufwendungen des Mieters/Pächters für die Instandsetzung, Instandhaltung und Versicherung des Miet- oder Pachtgegenstands, die er aufgrund vertraglicher Verpflichtungen übernimmt.[1] Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist -ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen -wirtschaftlich zu verstehen. Wa...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 1 Steuererklärungspflicht – Abgabefrist

Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Betrag von 24.500 EUR überstiegen hat. [1] Außerdem Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH), wenn sie nicht von der Gewerbesteuer befreit sind[2] sowie Genossenschaften einschließlich eu...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Arbeitshilfen – die Länderlisten der Finanzverwaltung

Das Betriebsstättenmerkblatt (BSVerwGrs)[1] enthält zur Arbeitsvereinfachung umfangreiche Übersichten (Tabellen 1 und 2), die eine Prüfung durch den Steuerberater überflüssig machen. Eine partielle Aktualisierung erfolgt durch die Anlage im BMF-Schreiben vom 26.9.2014 [2] Diese Länderliste ist nachfolgend auch im Abschnitt 6 mit ergänzenden Anmerkungen erläutert.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.3 Prüfungskriterien für "nicht aufgelistete Gesellschaften"

Wie die Listen im o. g. Betriebsstättenmerkblatt zeigen, ist in vielen Fällen eine Zuordnung nicht möglich, weil ein typisierender Vergleich ausgeschlossen ist, da eine Rechtsform vom Typus oft so ausgestaltet sein kann, dass je nach Gestaltung des Gesellschaftsvertrags entweder eine Personen- oder Kapitalgesellschaft möglich ist. Das o. g. Betriebsstättenmerkblatt enthält ke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.2 Besteuerung der Personengesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Besteuert der ausländische Staat hingegen die Gewinne der ausländischen Personengesellschaft selbst (i. d. R. Besteuerung als Körperschaftsteuersubjekt), können sich Probleme ergeben. Praxis-Beispiel Besteuerung der Personengesellschaft Ein Steuerinländer beteiligt sich an einer ungarischen a) gewerblich tätigen b) gewerblich geprägten GmbH und Co.KG (Tätigkeit: Vermietung). Unga...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5 Wechselwirkung zwischen Qualifikation, Abkommensberechtigung und Zuweisung des Besteuerungsrechts

Bei der steuerlichen Beurteilung ausländischer Personengesellschaften ist streng zwischen den Besteuerungsebenen zu trennen. Während für die Besteuerung der Gesellschafter ausschließlich auf die inländische Qualifikation abzustellen ist (vgl. o. g. Typenvergleich), schlagen die ausländische Behandlung als Körperschaftsteuersubjekt über die Ansässigkeitsregelungen der DBA und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / 2. Würdigung der Auslegung der Finanzverwaltung

Die Auslegung des Begriffs der "wesentlichen Verlängerung" der Restnutzungsdauer durch die obersten Finanzbehörden der Länder ist nicht überzeugend und nicht nachvollziehbar. Die Auslegung des Begriffs der "wesentlichen Verlängerung" durch die obersten Finanzbehörden der Länder zielt u.E. ausschließlich auf ein einfaches und händelbares Verwaltungsverfahren ab. Das Ziel der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / a) Gesetzgebungsmaterialien vs. AEBew JStG 2022

Die aus der Finanzverwaltung stammenden Gesetzgebungsmaterialien zum JStG 2022 sahen einen wesentlich engeren und modellkonformeren Bezug zur ImmoWertV vor. Nach den Gesetzgebungsmaterialien kann sich die Restnutzungsdauer eines Gebäudes insb. durch Modernisierungen wesentlich verlängern, die i.S.d. Modells der Anlage 2 ImmoWertV zu einem überwiegenden oder umfassenden Moder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / c) Atypisches Leitbild für Typisierung und Pauschalierung

Gesetzliche Typisierungen und Pauschalierungen sind im Bereich der Grundbesitzbewertung verfassungsrechtlich unbedenklich, solange der Gesetzgeber kein atypisches Leitbild für sie wählt (s. hierzu III. 1.). Die Auslegung der obersten Finanzbehörden der Länder kann u.E. nicht i.S.d. Gesetzgebers sein, da sie einem atypischen und damit verfassungsrechtlich bedenklichem Leitbild...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / b) Gemeiner Wert und Modellkonformität

Die Auslegung der obersten Finanzbehörden zielt nicht auf das verfassungsrechtlich vorgegebene und in § 177 Abs. 1 BewG verankerte Bewertungsziel, den gemeinen Wert (s. hierzu III. 1.), ab, wie es nach der Rspr. des BFH u.E. erforderlich wäre (BFH v. 24.8.2022 – II R 14/20, BStBl. II 2023, 693 Rz. 17 = ErbStB 2023, 29 [Marquardt]). Sie zielt auch nicht darauf ab, dass BewG w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung als Gestaltungsmi... / 1. Gestaltungsmissbrauch i.S.v. § 42 AO

Steuerpflichtige (Stpfl.) haben die Möglichkeit, ihre Rechtsverhältnisse i.R.d. Steuergesetze frei zu gestalten. Dabei ist es grundsätzlich zulässig, sich für die günstigste, die niedrigste Steuerbelastung gewährende Gestaltung zu entscheiden. Die Gestaltungsfreiheit findet ihre Grenze jedoch in § 42 AO, wonach ein Steuergesetz nicht durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichke...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / VIII. Ausblick

Es ist nicht damit zu rechnen, dass die obersten Finanzbehörden kurz- oder mittelfristig zu einer verkehrswertorientierten und somit zur ImmoWertV modellkonformen Auslegung der gesetzlichen Regelungen zur Verlängerung der Restnutzungsdauer übergehen. Dies würde den Verwaltungsaufwand i.R.d. Grundbesitzbewertung nämlich deutlich erhöhen. Die Vergangenheit zeigt, dass "aus fre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restnutzungsdauer und Moder... / d) Kritik in der Literatur

Mannek überzeugt das Punktesystem der obersten Finanzbehörden ebenfalls nicht. Jedoch aus anderen Gründen. Zum einen regele es die Verlängerung der Restnutzungsdauer nur einseitig zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Zum anderen erscheint ihm die Regelung sachlich nicht zwingend (Mannek in v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG, 3. Aufl. 2024, § 185 BewG Rz. 57). Hierbei übersie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Holdingstrukturen in der Un... / c) Bedeutung der steuerlichen Sperrfristverhaftung

Ist der Einbringende z.B. eine in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Person i.S.d. § 1 Abs. 1 EStG, so wäre die unmittelbare Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (im steuerlichen Privatvermögen) ein in der Regel nach § 17 EStG steuerpflichtiger Vorgang, der i.R.d. Teileinkünfteverfahrens gem. § 3 Nr. 40 lit. c EStG zu 60 % der Einkommensbes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Reaktion der Finanzverwaltung

1. Koordinierte Ländererlasse Rz. 97 [Autor/Stand] Als Reaktion auf die vorstehenden Beschlüsse des BFH haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 [2] zum Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 und zur Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO) von Bescheiden ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Unterlagen der Finanzverwaltung

Rz. 96 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige muss grds. auch damit rechnen, dass die Finanzverwaltung Vergleichsmieten zur Ermittlung der üblichen Miete heranzieht, wobei sich die Finanzverwaltung auf interne Unterlagen stützen kann. Dabei wird es sich in erster Linie um die ertragsteuerlichen Unterlagen handeln, aus denen sich tatsächliche Mietzahlungen ergeben. Rz. 97 [Autor/S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungen der Finanzverwaltung

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Bewertung des Grundvermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 5.5.2009[2] – GV-Erlass vom 5.5.2009 – näher erläutert. Die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 – ErbStR 2011 – vom 19.11.2011[3] haben den GV-Erlass vom 5.5.2009 abgelöst. Anschließend sind die Regelungen in die Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ableitungsmöglichkeiten

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Ableitung der üblichen Miete aus Vergleichsmieten ist insb. möglich, wenn sich die vermieteten Räumlichkeiten in einem Objekt befinden oder der Steuerpflichtige Eigentümer mehrerer Objekte ist, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu dem eigengenutzten Objekt belegen sind, oder dem Finanzamt geeignete Vergleichsmieten vorliegen. Rz. 83 [Autor/Stand] Bei de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Ausnahme bei erheblicher Mietabweichung

Rz. 138 [Autor/Stand] In Einzelfällen der Betriebsaufspaltung ist die Finanzverwaltung bereits vor Einführung der 20 %-Grenze einer steuergestalterischen Absenkung der tatsächlichen Miete entgegengetreten. Dabei stützte sich die Finanzverwaltung auf die Überlegungen, die der BFH in seinem Urteil vom 2.2.2005[2] zwar dargelegt hat, zu denen er jedoch keine Entscheidung treffe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2.2 Echte Mitgliedsbeiträge

Tz. 18 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Nach Einschätzung der Finanzverwaltung sind sog. echte Mitgliedsbeiträge nicht umsatzsteuerbar. Soweit eine Anbauvereinigung zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsmäßigen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliederbeiträge erhebt, fehle es an einem Leistungsaustausch mit dem einzelnen Mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Irland / 2. Wertzuwachssteuer

Rz. 235 Neben dem CAT kann im Erbfall auch der Capital Gains Tax (Wertzuwachssteuer) eine Rolle spielen. Die Wertsteigerung von Vermögen wird mit dem Capital Gains Tax besteuert. Während Schenkungen dem CGT unterliegen, werden im Erbfall die Begünstigten bzw. der personal representative in der Regel so behandelt, als hätten sie die Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt zum Markt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Triple-Net-Vereinbarungen

Rz. 169 [Autor/Stand] Bei Triple-Net-Vereinbarungen übernimmt der Mieter neben der eigentlichen Miete auch die mit dem Grundstück verbundenen Nebenkosten, zu denen insb. die Instandhaltungskosten einschließlich der Instandhaltung von "Dach und Fach" gehören. Derartige Vereinbarungen sind in der Praxis in erster Linie bei Geschäftsraummieten anzutreffen. Nach der Begriffsbede...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 10. Testamentsregister

Rz. 96 Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 9.8.1980 über die Registrierung von Testamenten[53] ist jeder Notar, der ein öffentliches Testament errichtet oder ein privatschriftliches oder geheimes Testament zur Hinterlegung erhält, verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bei der Enregistrementverwaltung (Administration de l’Enregistrement et des Domaines)[54] abzugeben....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vermietete Räumlichkeiten in demselben Objekt

Rz. 87 [Autor/Stand] Die übliche Miete wird regelmäßig dann zu realistischen Ergebnissen führen, wenn Vergleichsmieten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter fremden Dritten vorliegen. Vermietet beispielsweise ein Eigentümer von insgesamt acht Wohnungen eines Mietwohngrundstücks sieben Wohnungen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nutzt er eine Wohnung selbst, kann die übli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO)

Rz. 97.20 [Autor/Stand] Im Hinblick auf die o.g. Beschlüsse des BFH vom 27.5.2024 (vgl. Rz. 96).ist nach den koordinierten Erlassen vom 24.6.2024 durch die Lagefinanzämter ab sofort Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung von Bescheiden über die Feststellung des Grundsteuerwerts zu entsprechen, wenn und soweit schlüssig dargelegt wird, dass der Grundsteuerwert der wirtschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ferienwohnungen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Ermittlung der üblichen Miete ist bei Ferienwohnungen regelmäßig problematisch, weil eine "üblicherweise zu erzielende Miete" einer Ferienwohnung nicht während eines ganzen Jahres in gleich bleibender Höhe feststellbar ist. Außerdem sind Ferienwohnungen regelmäßig nicht ganzjährig vermietet, so dass sich auch insoweit eine Auswirkung auf die Höhe de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Eingehende Ersuchen

Rz. 989 [Autor/Stand] Die einschlägigen Rechtsgrundlagen für eingehende Ersuchen sind für die Finanzverwaltung §§ 117a, 117b AO bzw. für die Polizeibehörden §§ 92, 92a IRG.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Übliche Miete als Ausgangsgröße

Rz. 149 [Autor/Stand] Bemessungsgrundlage für die Berechnung der 20 %-Abweichung bildet die übliche Miete. Dies ist nachvollziehbar, weil die übliche Miete der Höhe nach eine objektiviert feststehende Größe ist. Die tatsächlich vereinbarte Miete ist dagegen der Betrag, der variabel gestaltet werden kann und der deshalb nur innerhalb einer Toleranzgrenze um einen – mehr oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Mietgutachten

Rz. 104 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige kann die übliche Miete durch ein Mietgutachten nachweisen. Das Mietgutachten ist von einem Sachverständigen oder dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss zu erstellen. Das Mietgutachten ist – neben dem für die ganze wirtschaftliche Einheit möglichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG – die einzige von der Fina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / F. Erbschaftsteuer

Rz. 97 Die Erbschaftsteuer wurde in Russland zum 1.1.2006 aufgehoben. Es fällt jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,3 % des Werts des Erbes für Erben der ersten und zweiten Kategorie sowie 0,6 % für sonstige Erben an. Rz. 98 Gemäß Art. 217 Abs. 18 SteuerGB[12] ist der Erwerb von Todes wegen einkommensteuerfrei. Allerdings fällt bei der Veräußerung der Erbschaftsgegenstä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Chöre

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Umsätze von Chören, die entweder Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sind oder gleichartige Unternehmer darstellen, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Durch Inanspruchnahme der Steuerbefreiung wird der Vorsteuerabzug entsprechend ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anha...mehr