Fachbeiträge & Kommentare zu Finanztransaktionssteuer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Finanztransaktionsteuer

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsquellen im Steuerrecht / 4.1 Europarecht

Die Europäische Union (EU) ist eine überstaatliche Organisation, die über ein eigenes institutionelles System verfügt. Die Mitgliedstatten haben eigene Kompetenzen aufgegeben und diese auf die EU übertragen. Diese Übertragung betrifft auch das Steuerrecht. Soweit auf der Ebene der EU Recht gesetzt worden ist, besitzt dieses Gemeinschaftsrecht Vorrang gegenüber nationalem Rech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu völkerrechtlichen Grundsätzen und zu DBA

Rz. 36 [Autor/Stand] Gebot der Nichteinmischung. § 15 hat in hohem Maße extraterritoriale Wirkung, da er selbst solche Einkünfte der Besteuerung unterwirft, die weder hinsichtlich der Person, die sie erzielt, noch der Quelle, aus der sie gespeist werden, einen Bezug zum Inland aufweisen. Gleiches gilt für das Stiftungsvermögen. Damit ist das völkerrechtliche Gebot der Nichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Geschäftsleitung oder Sitz innerhalb EU/EWR

"(6) Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ..." Rz. 261 [Autor/Stand] Familienstiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Aus dem von § 15 Abs. 6 hergestellten Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 ergibt sich zunächst, dass mit "Familienstiftung" der in § 15 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 271 Juristische Personen und damit auch die ungarische Kft. unterliegen der Körperschaftsteuer nach dem Gesetz Nr. 1996/LXXXI. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes. Rz. 272 Des Weiteren bestehen diverse Sonder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil A Allgemeiner Teil / 4.2 Was ändert sich im Verhältnis zu Großbritannien?

Staatsangehörige und in Großbritannien ansässige Unternehmen können sich grundsätzlich nach Vollzug des Brexits bzw. nach Ablauf des vereinbarten Übergangszeitraums nicht mehr auf die an die EU- oder EWR-Mitgliedschaft Großbritanniens geknüpften Grundfreiheiten berufen. Die Kapitalverkehrsfreiheit kann zwar auch zugunsten von Staatsangehörigen oder Unternehmen in sog. Dritts...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gemeinnützigkeit und politische Betätigung

Leitsatz Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 AO (Folgeentscheidung zum BFH-Urteil vom 10.01.2019 ‐ V R 60/17, BFHE 263, 290, BStBl II 2019, 301). Normenkette § 52 Abs. 2 AO, § 126 Abs. 5 FGO, Art. 3, Art. 9 GG Sachverhalt Der die Gemeinnützigkeit nach § 52 AO begehrende Kläger befasste s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Politische Betätigung und Gemeinnützigkeit

Leitsatz 1. Wer politische Zwecke durch Einflussnahme ­auf politische Willensbildung und Gestaltung ­der öffentlichen Meinung verfolgt, erfüllt keinen ­gemeinnützigen Zweck i.S. von § 52 AO. Eine ­gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient. 2. Bei der Förderung de...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / I. Finanztransaktionssteuer aus der Perspektive der Börse

Auch Herr Lammersdorf bezweifelte, dass die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte mit der Einführung einer Finanztransaktionsteuer gelingen könne. Sofern tatsächlich der Hochfrequenzhandel, der auch positive Effekte habe, nicht mehr durchführbar sei, werde es neue Entwicklungen geben. Allerdings sei bei einer gut gestalteten Finanztransaktionssteuer die Sani...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / II. Steuerfindungsrecht des Bundes aus ökonomischer Perspektive

Mit Lenkungssteuern könnten nach Prof. Feld spezielle Probleme, die in einer Volkswirtschaft existierten, korrigiert werden. Es müsse gewährleistet sein, dass die Steuer von ihrer Ausgestaltung her mit allen vernünftigen Abwägungen, die man für sie anführen kann, zielgenau genug sei, um das vorgegebene Ziel zu erreichen. Die Kernbrennstoffsteuer sei eine solche Lenkungssteue...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / I. Steuerfindungsrecht des Bundes aus rechtlicher Perspektive

Prof. Desens hinterfragte, ob das Steuerfindungsrecht des Bundes aus Art. 105 GG auf die in Art. 106 GG genannten Steuern beschränkt sei. Obgleich der Wortlaut des Art. 105 GG keine solche Einschränkung enthalte, sei es zu Recht herrschende Auffassung, dass Art. 106 GG klären müsse, wem der Ertrag zustehe, weshalb aus Art. 106 GG eine Grenze für die Steuerkompetenz des Bunde...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / C. Diskussionsbeiträge aus dem Auditorium

Herr Prof. Dr. Seer gab zu bedenken, dass jede Gemeinde eine etwaige Verbrauchsteuer auf ein Produkt kreieren könne, wenn man bei Verwendung des von Prof. Desens dargelegten Verbrauchsteuerbegriffs auf die seines Erachtens ökonomisch nicht nachvollziehbare Lösung käme, dass jegliche Kalkulation schon Überwälzbarkeit hieße und dass Verbrauch schlicht "im Produktionsprozess ei...mehr

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ZErb 2/2013, Steuerfindungs... / III. Die Steuern aus der Perspektive des Bundesgesetzgebers

Nach Herrn Höfer sei die Finanztransaktionssteuer im nationalen Alleingang aus den bereits genannten Wettbewerbsgründen nicht umsetzbar. Aus diesem Grund sei das angestrebte Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit auch die Untergrenze dessen, was mitgetragen werden könne. Die Kernbrennstoffsteuer müsse vor dem Hintergrund der wieder zurückgenommenen Laufzeitverlängerung für...mehr