Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 2 Termine

Sie kommen vor, wenn ein Steuerpflichtiger (oder ein Dritter) vom Finanzamt zum Erscheinen an Amtsstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wird[1] oder wenn das Gericht zur mündlichen Verhandlung oder zum Erörterungstermin lädt.[2] In allen Fällen ist eine Verlegung des Termins auf Antrag möglich. Bei der Säumnis eines Termins gibt es keine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Einspruch / 1.2 Kostenfreiheit

Das Einspruchsverfahren ist nicht kostenpflichtig. Einspruchsführer und Finanzamt haben jeweils ihre eigenen Aufwendungen zu tragen, unabhängig davon, wer im Einspruchsverfahren obsiegt. Obsiegt der Steuerpflichtige im anschließenden Gerichtsverfahren, werden ihm nach § 139 Abs. 1 FGO auch die Kosten des Vorverfahrens ersetzt. Darüber hinaus sind nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.1 Gesetzliche Fristen

Sie sind gesetzlich geregelt. Soweit sie unmittelbar mit der Steuerfestsetzung zusammenhängen, handelt es sich regelmäßig um Ausschlussfristen, so z. B. Rechtsbehelfsfristen und Verjährungsfristen. Sie sind nur verlängerbar, wenn dies ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, was i. d. R. nicht der Fall ist. Ausnahme: Die Revisionsbegründungsfrist nach § 120 FGO ist verlängerungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.3 Berechnung von Fristen

Ist das Ende einer Frist ausdrücklich benannt, ist eine Berechnung nicht erforderlich. Praxis-Beispiel Zahlungsaufforderung des Finanzamts Ein Steuerpflichtiger wird aufgefordert, bis zum 30.6. (oder bis zum Ablauf des Monats Juni) etwas zu tun, z. B. eine Steuer zu zahlen. Praxis-Beispiel Einkommensteuer-Vorauszahlung Eine Einkommensteuer-Vorauszahlung ist nach § 37 Abs. 1 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.3 Umfang der Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht ...mehr

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Einspruch / 3.9 Entscheidung über den Einspruch

Ein eingelegter Einspruch kann sich – je nach Fallkonstellation – verfahrensrechtlich erledigen durch Rücknahme nach § 362 AO.[1] Abhilfebescheid nach § 367 Abs. 2 Satz 3 AO. Entspricht das Finanzamt dem Einspruchsantrag durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen bzw. Erlass des begehrten Verwaltungsakts, wird eine förmliche Entscheidung entbehrlich. Durch den Abhilfebesc...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.5 Beginn und Ende der Vollziehungsaussetzung

Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit der strittigen Steuerforderung bei der Finanzbehörde eingereicht und begründet, wird die Aussetzung der Vollziehung regelmäßig ab Fälligkeitstag der strittigen Steuerbeträge ausgesprochen. Ein späterer Zeitpunkt kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige – z. B. in Schätzungsfällen – die Begründung des Rechtsbeh...mehr

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Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.2 Unterbrechung der Verjährung

Der Lauf der Verjährungsfrist kann gem. § 231 AO durch mehrere Handlungen der Finanzbehörde unterbrochen werden. Dabei tritt nach Abs. 4 als sog. Teilverjährung die Unterbrechung jeweils nur bezüglich des Teils des Anspruchs ein, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht. Unterbrechungshandlungen sind insbesondere schriftliche Geltendmachung (Zahlungsaufforderung) durch...mehr

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Einspruch / 1.1 Abgrenzungsfragen

Der Einspruch ist abzugrenzen von den in der AO nicht geregelten nichtförmlichen Rechtsbehelfen (Gegenvorstellung, Sachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition) dem Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO [1] dem Antrag, einen Verwaltungsakt zu berichtigen, zurückzunehmen, zu widerrufen, aufzuheben oder zu ändern[2] der Sprungklag...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 8 Ermittlung der Einkünfte

Das Steuerrecht sieht für die Art der Einkünfte bzw. deren Ermittlung keine rechtsformspezifischen Besonderheiten vor. Damit gelten für eine GbR die Besteuerungsgrundsätze, die auch für alle anderen Personengesellschaften maßgebend sind. Auf die dort dargestellten Besteuerungsregeln wird verwiesen. Nachfolgend werden deshalb nur die Punkte aufgeführt, die explizit bei einer ...mehr

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Einspruch / 2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Will der Einspruchsführer mit seinem Einspruch Erfolg haben, muss dieser nicht nur begründet, sondern zunächst einmal zulässig sein. Dementsprechend ist das Finanzamt bei jedem Einspruch verpflichtet, vorab zu prüfen, ob ein eingelegter Einspruch zulässig ist.[1] Dafür müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt nur eine, ist der Einspruch von Amts wegen als unzulä...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erlass von Ansprüchen aus d... / 2.3 Entscheidung über den Antrag

Auch hier ist Schriftform nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich. Das Finanzamt wird also den Erlass durch einen schriftlichen Bescheid aussprechen oder ablehnen. Auch ein Teilerlass ist möglich, also teilweise Stattgabe und teilweise Ablehnung eines Erlassantrags. Die Finanzämter sind in solchen Fällen angewiesen, den Erlass grundsätzlich erst nach Tilgung des verb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1.1 Antrag an das Finanzamt

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist zunächst grundsätzlich an das Finanzamt zu stellen, das auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Lehnt dieses den Antrag für das Einspruchsverfahren ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch gegeben. Nach dessen Zurückweisung ist ein Antrag an das Finanzgericht möglich. Eine Klage auf Aussetzung der V...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben[1] werden.[2] Das Entstehen von Säumniszuschlägen setzt ein Verschulde...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / 2.4 Form und Inhalt des Aufteilungsbescheids

Über einen Aufteilungsantrag ist gem. § 279 Abs. 1 AO nach Einleitung der Vollstreckung durch schriftlichen oder elektronischen Bescheid (Aufteilungsbescheid) gegenüber den Beteiligten, also den zusammenveranlagten Ehegatten, zu entscheiden. Er ist also beiden Ehegatten nach § 122 AO bekannt zu geben. Sind die Voraussetzungen für eine Aufteilung erfüllt, besteht ein Rechtsans...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.1 Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Das Einspruchsverfahren wird als "verlängertes Festsetzungsverfahren" vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht[1], d. h., das Finanzamt ist an das Vorbringen und die Beweisanträge des Einspruchsführers nicht gebunden. Dessen Antrag und Begründung begrenzen die Befugnisse und Pflichten der Behörde nicht. Dabei sind auch die für ihn günstigen Umstände zu berücksichtigen. Eine Bin...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.1 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken. Dabei brauchen die für die Unrechtmäß...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.4 Auswechslung des Verfahrensgegenstands

Wird während des Einspruchsverfahrens der angefochtene Verwaltungsakt geändert oder ersetzt[1], wird der neue Verwaltungsakt gem. § 365 Abs. 3 Satz 1 AO automatisch zum Gegenstand des Einspruchsverfahrens. Hierdurch wird verhindert, dass der Einspruchsführer ohne Einlegung eines erneuten Einspruchs aus dem bereits anhängigen Einspruchsverfahren hinausgedrängt wird. Legt er d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 3.8 Verböserungsmöglichkeit

Da ein zulässiger Einspruch gem. § 367 Abs. 2 Satz 1 AO in vollem Umfang in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu überprüfen ist, kann es passieren, dass das Finanzamt den Einspruch nicht nur als unbegründet zurückweisen, sondern darüber hinaus den angefochtenen Verwaltungsakt zum Nachteil des Einspruchsführers ändern möchte. Um wenigstens diese Verböserung zu verhindern...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.4 Sicherheitsleistung

Die Finanzbehörde kann die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.[1] Dies ist insbesondere möglich, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als gefährdet erscheinen lässt oder wenn der Steuerbescheid nach erfolglosem Rechtsbehelf im Ausland vollstreckt werden müsste.[2] Eine Sicherheitsleistung ist ...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.4 Korrektur von widerstreitenden Anrechnungsverfügungen und Abrechnungsbescheiden

Mit dem § 218 Abs. 3 AO gibt es eine spezielle Korrekturnorm, die den Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 1 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 AO entbehrlich macht. Erreicht ein Ehegatte oder Lebenspartner mittels Einspruchs bzw. Antrags die Korrektur einer Anrechnungsverfügung oder eines Abrechnungsbescheids zu seinen Gunsten, soll diese Korrekturvorschrift es dem Finanzamt ermög...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Fristen und Termine / 1.3.2 Das Ende einer Frist

Das Ende einer Frist hängt von deren Dauer ab, die in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessen sein kann. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet nach § 108 Abs. 1 AO bzw. § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Solche Fälle sind allenfalls bei behördlichen Fristen denkbar und dürften auch kaum Bedeutung haben. Beträgt eine Frist einen Monat (oder mehrere...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1 Materielle Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung sind für alle Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) grundsätzlich gleich: Die Vollziehung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

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(K)eine analoge Anwendung der Übergangsregelung zu § 352 AO n.F. auf § 48 FGO n.F. (AO-StB 2025, Heft 9, S. 298)

RiBFH a.D. Dieter Steinhauff[*] Für die teilweise neu geregelte Rechtsbehelfsbefugnis in § 352 AO ist eine ausführliche Übergangsregelung ergangen. Eine solche Übergangsregelung für die Klagebefugnis in dem inhaltlich vergleichbar neugefassten § 48 FGO fehlt. Der BFH hat inzwischen entschieden, dass die Übergangsregelung zu § 352 AO nicht – wie für die neuen Regelungen nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / 4. Ablehnung einer Analogie durch die Rechtsprechung für § 48 FGO n.F.

Hingegen hat Baum in NWB 2024, 658 (663) ohne weitere Begründung eine analoge Anwendung abgelehnt, weil mangels vergleichbarer Übergangsregelung sich die Klagebefugnis ab dem 1.1.2024 ausnahmslos nach dem ab 1.1.2024 geltenden Recht richten soll. Dieser Auffassung hat sich nunmehr der IV. Senat des BFH unter Berufung auf Baum in zwei Entscheidungen angeschlossen (BFH v. 8.8.2...mehr

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(K)eine analoge Anwendung d... / 3. Grundsatz des Vertrauensschutzes

Der Grundsatz des Vertrauensschutzes ist zu beachten, wenn der Gesetzgeber auf eine bislang gegebene verfahrensrechtliche Lage einwirkt, in der sich der Bürger befindet. Jedenfalls gilt die Ausnahme in Fällen ohne eine ausdrückliche gegenteilige Regelung. Beispiel Grenzpendlergesetz: Es bestand eine langjährige gesetzliche Regelung seit dem 1.1.1996 aufgrund des Grenzpendlerg...mehr

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(K)eine analoge Anwendung d... / 5. Analogie für das Grenzpendlergesetz

Der VIII. Senat des BFH v. 16.1.1996 – VIII B 128/95, BStBl. II 1996, 426 Rz. 19 hatte offenlassen können, ob durch die Neufassung des § 48 FGO durch das Grenzpendlergesetz vom 24.6.1994 eine Änderung der Rechtslage eingetreten war. Die Rechtsbehelfsbefugnis der Beschwerdeführerin bestimmte sich hingegen noch nach der bis zum Inkrafttreten der Neuregelung (1.1.1996) maßgeben...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / 1. Übergangsregelung zu § 352 AO

§ 352 AO wurde als Folgeanpassung an das Personengesellschaftsmodernisierungsgesetz (MoPeG). 10.8.2021 (BGBl. I 2021, 343) mit Wirkung vom 1.1.2024 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (KrZwMG) vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) in die AO eingefügt, wobei die Nr. 1 neugefasst und insb. hinsichtlich der Zielperson (die rechtsfähige Personenvereinigung selbst, soweit ...mehr

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(K)eine analoge Anwendung d... / 6. Analyse der Rechtsprechung des IV. Senats des BFH

Der IV. Senat des BFH (BFH v. 8.8.2024 – IV R 1/20, BStBl. II 2025, 122 Rz. 25) hält indes diese Rspr. für nicht übertragbar auf die neue Rechtslage, weil die Übergangsregelungen abweichend formuliert worden seien. Die Entscheidungen des VIII. Senats des BFH hätten die zeitliche Anwendungsbestimmung des Art. 97 § 18 Abs. 3 EGAO betroffen, die ganz allgemein die (zum 1.1.1996...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
(K)eine analoge Anwendung d... / [Ohne Titel]

RiBFH a.D. Dieter Steinhauff[*] Für die teilweise neu geregelte Rechtsbehelfsbefugnis in § 352 AO ist eine ausführliche Übergangsregelung ergangen. Eine solche Übergangsregelung für die Klagebefugnis in dem inhaltlich vergleichbar neugefassten § 48 FGO fehlt. Der BFH hat inzwischen entschieden, dass die Übergangsregelung zu § 352 AO nicht – wie für die neuen Regelungen nach d...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Allgemeine Ermittlungsbefugnisse (§ 161 StPO i.V.m. § 399 Abs. 1 AO)

Die innerdeutsche Ermächtigungsgrundlage für Ersuchen um Übermittlung der Daten aus anderen Strafverfahren ist die Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO. Danach ist die Staatsanwaltschaft befugt, von allen Behörden und Gerichten Auskunft und damit auch die Übermittlung von gegenständlichen und elektronischen Beweisen und Daten aus anderen Strafverfahren zu verlange...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Darstellung der Hinterziehung in den Urteilsgründen

a) Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung müssen die steuerlich erheblichen Tatsachen festgestellt sein. Dazu gehören insb. diejenigen Parameter, die maßgebliche Grundlage für die Steuerberechnung sind (vgl. BGH v. 17.10.2024 – 1 StR 170/24, wistra 2025, 29; Rolletschke in Rolletschke/Kemper/Roth, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 262 ff. [Dezember 2022]; Tormöhlen in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 7. Aussetzung des Steuerstrafverfahrens (§ 396 AO)

Der Vorwurf der Anklageschrift lautet auf Steuerhinterziehung in zwölf Fällen, davon in einem Fall auf versuchte Steuerhinterziehung. Der Angekl. habe in den Jahren 2003 bis 2015 dem FA Kapitaleinkünfte nicht angegeben, welche er bei einer Bank in Luxemburg und auf den Bahamas aus zahlreichen Vermögensanlagen erzielt habe. Das Vermögen belaufe sich auf 26 bis 60 Mio. $. Der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Klageanbringung beim Finanzamt – Verhältnis zwischen § 47 Abs. 2 und § 52d FGO

Leitsatz 1. Ein Steuerberater, der eine Klage nach Inkrafttreten des § 52d Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gemäß § 47 Abs. 2 FGO in Papierform bei dem Finanzamt anbringt, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, würde sich – selbst wenn § 47 Abs. 2 FGO durch § 52d Satz 2 FGO suspendiert würde, was hier nicht zu entscheiden ist – bis zur Veröffentlichung der ersten Entscheidungen, in denen die Möglichkeit einer Klageerhebung nach § 47 Abs. 2 FGO verneint wird, in einem unverschuldet...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / cc) Gesamtschuldnerschaft der Mitglieder der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung

Rz. 31 Damit stellt sich die Frage, ob die Problematik der nicht rechtsfähigen Personenvereinigung nicht in Analogie zum Einzelunternehmer gelöst werden kann. Ist die Personenvereinigung mangels Rechtsfähigkeit nicht zu einem eigenen Handeln in der Lage, sind es ihre Mitglieder, die wie im Fall des neuen EuGH-Urteils im eigenen Namen tätig werden. Liegt eine derartige Tätigk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 3. BFH im Urteil vom 26.6.2019 zu den "Belastungen"

Keine Rechnungen: Bei den "Belastungen" handelte es sich – wie der BFH im Urteil vom 26.6.2019, ebenfalls zum vorliegenden Sachverhalt, festgestellt hatte – weder um Rechnungen über Leistungen von A an M noch um Rechnungen i.S.d. § 14c UStG. Sie waren vielmehr als "bloße" Gutschriften für die Minderungen der Lieferentgelte anzusehen (s. oben II.1.).[14]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Voraussetzungen der Erstatt... / 1. Entscheidung durch Beschluss – keine Vorlage

Entscheidung ohne mündliche Verhandlung: Die Ausführungen des FG hat der BFH mit Beschluss vom 5.12.2024 bestätigt. Von der Richtigkeit seiner Ausführungen war er so überzeugt, dass er die Revision gem. § 126a FGO einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hielt. Das ist mit Blick darauf, dass es um Ansprüche geht, die sich aus den Beste...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine doppelte Haushaltsführung bei Nutzung eines Wohnmobils als Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort und Nutzung für Familienheimfahrten

Leitsatz Ein Wohnmobil ist grundsätzlich für ein "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG geeignet. Eine doppelte Haushaltsführung kann aber mangels einer dauerhaft eingerichteten Unterkunft am auswärtigen Arbeitsort nicht begründet werden, wenn der Arbeitnehmer zwar unter der Woche im Wohnmobil am auswärtigen Arbeitsort wohnt, am Wochenende aber regelmäßig jeweils seine Familienheimfahrten mit dem Wohnmobil durchführt. Sachverhalt Der verheirat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschwer für die gerichtliche Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs nach Art. 82 DSGVO

Leitsatz Die (finanzgerichtliche) Klage auf Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung ist unzulässig, wenn es an einer vorherigen Ablehnung des Anspruchs seitens der Finanzbehörde und damit an einer für die Klageerhebung notwendigen Beschwer fehlt. Normenkette Art. 82, Art. 79 DSGVO, § 40 Abs. 2, § 67 FGO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um Schadenersatz wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Normen. Vor dem FG machte die Klägerin diverse Verstöße gegen die DSGVO anlässlich ei...DSGVOmehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Lebende Sprache (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 § 239 Abs. 1 Satz 1 HGB schreibt vor, dass der Kaufmann seine Handelsbücher in einer lebenden Sprache führen muss. Im Normalfall wird ein nach HGB buchführungspflichtiger Kaufmann seine Handelsbücher allein schon aus praktischen Erwägungen heraus in deutscher Sprache führen. Die Vorschrift lässt aber auch zu, dass der Kaufmann seine Handelsbücher in einer Fremdsprache ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Gesetzliche Ausnahmen

Rz. 63 Der Gesetzgeber hat verschiedene Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht vorgesehen. Danach besteht eine Auskunftspflicht des gesetzlichen Abschlussprüfers ggü. dem Konzern-Abschlussprüfer nach § 320 Abs. 3 Satz 2 HGB (§ 320 Rz 49), ggü. dem Sonderprüfer einer AG nach § 258 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 145 Abs. 2 AktG, in Form einer Mitteilungspflicht an die BaFin und die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rechtsfolgen bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht

Rz. 37 Das Handelsrecht kennt keine Zwangsmaßnahmen zur Sicherung der Aufbewahrungspflicht. Die vorzeitige Vernichtung von Unterlagen ist für sich genommen weder strafbar noch als Ordnungswidrigkeit mit einer Sanktion bedroht. Allerdings ist die Aufbewahrungspflicht Bestandteil einer ordnungsmäßigen Buchführung. Bei wesentlichen Verstößen wird der AP daher zu erwägen haben, ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Zeitgerechte Erfassung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Kaufmann muss die Eintragungen in seinen Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen zeitgerecht vornehmen.[1] Rz. 28 Was noch zeitgerecht ist, schreibt das Gesetz nicht ausdrücklich vor. Bei der Auslegung des Begriffs "zeitgerecht" ist deshalb auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen. Die zeitgerechte Buchführung soll sicherstellen, dass der Kaufma...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.6 Handelsbücher des Kaufmanns

Rz. 43 Das Gesetz schreibt nicht vor, welches Buchführungssystem der Kfm. für seine Handelsbücher zu verwenden hat. Es kommen folgende Buchführungssysteme infrage:[1] kameralistische Buchführung, einfache Buchführung, doppelte Buchführung. Rz. 44 Die kameralistische Buchführung wird in der Praxis durch öffentliche Haushalte und öffentliche Betriebe angewandt, aber mit den Initia...mehr